In der Schweiz sind vier Gegner der Blauzungenimpfung wegen Behinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen worden.
Demnach verurteilte das Bezirksgericht im bündnerischen Scuol die vier Angeklagten zu Geldstrafen von sieben Tagessätzen zu 30 Franken. Das berichtet lid unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SDA. Die vier Männer hatten im Juni 2009 den Abtransport ungeimpfter Schafe
durch den Bündner Kantonstierarzt verhindert. Dieser wollte die Schafe an einen isolierten Ort bringen, weil er sie als Ansteckungsgefahr für die anderen Schafe der Herde betrachtete. Die Angeklagten sahen sich jedoch frei von Schuld, da sie die Impfung als gefährlich ansehen und nur "Gutes" hätten tun wollen. Das Gericht hat jedoch nur den Tatbestand der Behinderung einer Amtshandlung zu beurteilen.