Die Bundestierärztekammer hat zu dem am 19. Mai 2025 ausgestrahlten SWR-Beitrag „Tierisch
teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt“ Stellung bezogen. Man nehme den beitrag mit großer Sorge zur Kenntnis, da er ein einseitiges und tendenziöses Bild der tierärztlichen
Versorgung in Deutschland aufzeichnet und der komplexen Realität in den Praxen und Kliniken nicht
gerecht wird, heißt es darin.
Zwar wird im Beitrag der Eindruck erweckt, unterschiedliche Perspektiven – von Tierhaltenden,
Tierärzt:innen sowie aus der Politik – seien gleichermaßen berücksichtigt worden. In der
Gesamtschau entsteht jedoch kein ausgewogenes Bild. Vielmehr werden v. a. Einzelfälle mit
besonders hohen Rechnungen, emotionale Härtefälle und zugespitzte Aussagen in den
Mittelpunkt gestellt. Dadurch wird der Eindruck verstärkt, hohe Tierarztkosten seien Ausdruck
mangelnder Fairness oder unangemessener Abrechnung durch die Tierärzteschaft. Dies
weisen wir entschieden zurück.
Auch hinken die dort ausgestrahlten Vergleiche einzelner Praxisbeispiele. Durch einzelne Aussagen im Beitrag entsteht zudem der Eindruck, eine „faire“ Abrechnung bestehe darin, bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise zu berechnen. Das ist aus Sicht der Bundestierärztekammer irreführend und entspricht nicht den Vorgaben der Gebührenordnung (GOT).
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist kein Instrument zur Benachteiligung
von Tierhaltenden. Im Gegenteil: Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Unter- und
Obergrenzen und schützt damit sowohl Tierhaltende als auch die Qualität der tierärztlichen
Versorgung. Ohne eine verbindliche Gebührenordnung drohten unübersichtlichere Preise,
wachsender wirtschaftlicher Druck auf Praxen und Kliniken, eine Verschlechterung der
Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig
möglicherweise sogar höhere Kosten für Tierhaltende.
Gleichzeitig ist eine angemessene Vergütung die Voraussetzung dafür, dass Tierärzt:innen qualifiziertes
Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik
investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das dient
unmittelbar dem Tierwohl.
Schon heute ist es vielerorts schwierig, Notdienste
aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade die Notfallversorgung
bedeutet erhebliche Personalvorhaltung zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten, hohe
organisatorische Belastungen und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen
Zuschläge ist dieser Bereich für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel.
Der Beitrag stellt hingegen v. a. Extremfälle mit sehr hohen Rechnungsbeträgen in den
Vordergrund. Diese Fälle sind für die betroffenen Tierhaltenden zweifellos belastend. Sie
bilden jedoch nicht den Alltag tierärztlicher Abrechnung ab. Der Großteil tierärztlicher
Rechnungen bewegt sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau und liegt in der Regel nicht
im Bereich besonders hoher Sätze. Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht journalistisch
geboten gewesen, die gezeigten Einzelfälle stärker einzuordnen und nicht als repräsentativen
Eindruck tierärztlicher Versorgung stehen zu lassen.
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Auch die Darstellung, Tierhaltende müssten künftig stärker selbst entscheiden, welche
Behandlungen „Sinn machen“ und ob es immer die neueste Untersuchung sein müsse, greift
zu kurz. Selbstverständlich gehört eine sorgfältige Beratung über Diagnostik- und
Therapieoptionen, Prognosen, Kosten und Alternativen zum tierärztlichen Alltag. Gleichzeitig
darf nicht der Eindruck entstehen, moderne Diagnostik oder fachlich sinnvolle Untersuchungen
seien bloße Zusatzleistungen, auf die ohne weiteres verzichtet werden könne. Tierärzt:innen
sind dem Tierwohl verpflichtet. Ihre Empfehlungen beruhen auf fachlicher Einschätzung,
medizinischer Verantwortung und dem Ziel, Leiden zu vermeiden oder zu lindern.
Kritisch sehen wir zudem, dass im Beitrag Aussagen zur Rechtmäßigkeit der GOT
unwidersprochen stehen bleiben. Die Gebührenordnung ist geltendes Recht. Sie wurde auf
Grundlage einer fachlichen und wissenschaftlichen Bewertung novelliert und dient
ausdrücklich der Sicherstellung einer transparenten, qualitätsgesicherten und
flächendeckenden tierärztlichen Versorgung. Eine Debatte über Weiterentwicklung und
Evaluation der GOT ist legitim und notwendig. Sie sollte jedoch sachlich geführt werden und
darf nicht auf die Erzählung vermeintlich überhöhter Tierarztrechnungen reduziert werden.
Die Bundestierärztekammer spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der
Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine regelmäßige, planbare
Anpassung der Gebührenhöhe. Solche schrittweisen Anpassungen schützen Tierhaltende
besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen, weil Kosten dadurch
berechenbarer bleiben.
Wir halten es daher für erforderlich, die einseitige Darstellung des Beitrags journalistisch
nachzuarbeiten. Aus Sicht der Bundestierärztekammer sollte der SWR die Berichterstattung
um einen Folgebeitrag ergänzen, in dem die tierärztliche Perspektive angemessen zu Wort
kommt. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftliche Realität von Praxen und Kliniken, die
weiterhin im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen häufig nicht angemessene
Vergütung tierärztlicher Arbeit, die Herausforderungen im Notdienst, der Fachkräftemangel
sowie die zentrale Bedeutung der GOT für Transparenz, Qualität und Versorgungssicherheit.
Tierhaltende brauchen eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung tierärztlicher Kosten.
Sie brauchen keine Verunsicherung und keine pauschale Gegenüberstellung von „fairen“ und
vermeintlich überteuerten Tierärzt:innen. Die große Mehrheit der Tierärzteschaft arbeitet verantwortungsvoll, transparent und unter
erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Dieses Bild kam in dem Beitrag aus
unserer Sicht nicht ausreichend zur Geltung.
Wir stehen dem SWR für eine sachliche Einordnung und für weitere Gespräche gern zur
Verfügung.




