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BTK-Stellungnahme zur SWR-Doku über Tierarztkosten

01.06.2026

Die Bundestierärztekammer hat zu dem am 19. Mai 2025 ausgestrahlten SWR-Beitrag „Tierisch
teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt
“ Stellung bezogen. Man nehme den Beitrag mit großer Sorge zur Kenntnis, da er ein einseitiges und tendenziöses Bild der tierärztlichen Versorgung in Deutschland aufzeichnet und der komplexen Realität in den Praxen und Kliniken nicht gerecht wird, heißt es darin:

Zwar wird im Beitrag der Eindruck erweckt, unterschiedliche Perspektiven – von Tierhaltenden,
Tierärzt:innen sowie aus der Politik – seien gleichermaßen berücksichtigt worden. In der
Gesamtschau entsteht jedoch kein ausgewogenes Bild. Vielmehr werden v. a. Einzelfälle mit
besonders hohen Rechnungen, emotionale Härtefälle und zugespitzte Aussagen in den
Mittelpunkt gestellt. Dadurch wird der Eindruck verstärkt, hohe Tierarztkosten seien Ausdruck
mangelnder Fairness oder unangemessener Abrechnung durch die Tierärzteschaft. Dies
weisen wir entschieden zurück.

Auch hinken die dort ausgestrahlten Vergleiche einzelner Praxisbeispiele. Durch einzelne Aussagen im Beitrag entsteht zudem der Eindruck, eine „faire“ Abrechnung bestehe darin, bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise zu berechnen. Das ist aus Sicht der Bundestierärztekammer irreführend und entspricht nicht den Vorgaben der Gebührenordnung (GOT).

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden. Im Gegenteil: Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Unter- und Obergrenzen und schützt damit sowohl Tierhaltende als auch die Qualität der tierärztlichen Versorgung. Ohne eine verbindliche Gebührenordnung drohten unübersichtlichere Preise, wachsender wirtschaftlicher Druck auf Praxen und Kliniken, eine Verschlechterung der Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig möglicherweise sogar höhere Kosten für Tierhaltende.

Gleichzeitig ist eine angemessene Vergütung die Voraussetzung dafür, dass Tierärzt:innen qualifiziertes
Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das dient unmittelbar dem Tierwohl.

Schon heute ist es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade die Notfallversorgung bedeutet erhebliche Personalvorhaltung zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten, hohe organisatorische Belastungen und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen Zuschläge ist dieser Bereich für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel.

Der Beitrag stellt hingegen v. a. Extremfälle mit sehr hohen Rechnungsbeträgen in den Vordergrund. Diese Fälle sind für die betroffenen Tierhaltenden zweifellos belastend. Sie bilden jedoch nicht den Alltag tierärztlicher Abrechnung ab. Der Großteil tierärztlicher Rechnungen bewegt sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau und liegt in der Regel nicht im Bereich besonders hoher Sätze. Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht journalistisch geboten gewesen, die gezeigten Einzelfälle stärker einzuordnen und nicht als repräsentativen Eindruck tierärztlicher Versorgung stehen zu lassen.

Zur ungekürzten Stellungnahme >>>

Auch die Darstellung, Tierhaltende müssten künftig stärker selbst entscheiden, welche Behandlungen „Sinn machen“ und ob es immer die neueste Untersuchung sein müsse, greift zu kurz. Selbstverständlich gehört eine sorgfältige Beratung über Diagnostik- und Therapieoptionen, Prognosen, Kosten und Alternativen zum tierärztlichen Alltag. Gleichzeitig darf nicht der Eindruck entstehen, moderne Diagnostik oder fachlich sinnvolle Untersuchungen seien bloße Zusatzleistungen, auf die ohne weiteres verzichtet werden könne. Tierärzt:innen sind dem Tierwohl verpflichtet. Ihre Empfehlungen beruhen auf fachlicher Einschätzung, medizinischer Verantwortung und dem Ziel, Leiden zu vermeiden oder zu lindern.

Kritisch sehen wir zudem, dass im Beitrag Aussagen zur Rechtmäßigkeit der GOT unwidersprochen stehen bleiben. Die Gebührenordnung ist geltendes Recht. Sie wurde auf Grundlage einer fachlichen und wissenschaftlichen Bewertung novelliert und dient ausdrücklich der Sicherstellung einer transparenten, qualitätsgesicherten und flächendeckenden tierärztlichen Versorgung. Eine Debatte über Weiterentwicklung und Evaluation der GOT ist legitim und notwendig. Sie sollte jedoch sachlich geführt werden und darf nicht auf die Erzählung vermeintlich überhöhter Tierarztrechnungen reduziert werden.

Die Bundestierärztekammer spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine regelmäßige, planbare Anpassung der Gebührenhöhe. Solche schrittweisen Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen, weil Kosten dadurch berechenbarer bleiben.

Wir halten es daher für erforderlich, die einseitige Darstellung des Beitrags journalistisch nachzuarbeiten. Aus Sicht der Bundestierärztekammer sollte der SWR die Berichterstattung um einen Folgebeitrag ergänzen, in dem die tierärztliche Perspektive angemessen zu Wort kommt. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftliche Realität von Praxen und Kliniken, die weiterhin im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen häufig nicht angemessene Vergütung tierärztlicher Arbeit, die Herausforderungen im Notdienst, der Fachkräftemangel sowie die zentrale Bedeutung der GOT für Transparenz, Qualität und Versorgungssicherheit.

Tierhaltende brauchen eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung tierärztlicher Kosten.
Sie brauchen keine Verunsicherung und keine pauschale Gegenüberstellung von „fairen“ und
vermeintlich überteuerten Tierärzt:innen. Die große Mehrheit der Tierärzteschaft arbeitet verantwortungsvoll, transparent und unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Dieses Bild kam in dem Beitrag aus unserer Sicht nicht ausreichend zur Geltung.

Wir stehen dem SWR für eine sachliche Einordnung und für weitere Gespräche gern zur Verfügung.