In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett beschlossen, den Umbau von Tierställen zu erleichtern, die vor 2013 errichtet worden sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegt. Demnach wird auch ein Wechsel der in dem Stall gehaltenen Tierart ermöglicht, sofern der Umbau die Haltungsbedingungen verbessert. Die neue Regelung soll ab 2027 greifen.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage dürfen Landwirt:innen ihre Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, nicht umgebauen. Gemäß einer Rechtsänderung waren vor allem flächenarme Betriebe mit starker Tierhaltung im Außenbereich nicht mehr privilegiert.
„Wir machen den Stallumbau möglich, damit Tierwohl nicht am Genehmigungsrecht scheitert“, erklärt Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). „So stärken wir unsere Landwirtschaft und sichern Wertschöpfung im ländlichen Raum.“ Nach Information des BMLEH werden künftig zahlreiche unnötige Auflagen aufgehoben. Unter anderem entfällt die bisherige Vorgabe, dass der Umbau die höheren Haltungsstufen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erfüllen muss. Ab 2027 soll zudem ein Rück- und Neubau statt eines Stallumbaus erlaubt sein. Auch die Genehmigung von Biomasseanlagen im Außenbereich soll mit dem Gesetzentwurf erleichtert werden.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert außerdem, dass die laufenden Mehrkosten für die Tierwohlställe in den nächsten Jahren gefördert werden. Anlässlich der Haushaltsdebatte soll daher die Bundesregierung eine entsprechende zusätzliche Fördersumme aus dem Kernhaushalt auch für das Jahr 2027 für das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) bereitstellen.




