Das Amtsgericht im hessischen Biedenkopf hat am 15.10.2026 einen Landwirt wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der heute 30-Jährige hatte seine Rinder, Schafe und Ziegen auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Angelburg (Marburg-Biedenkopf) über längere Zeit nicht versorgt. Als Folge dessen waren mehr als 70 Tiere qualvoll verendet. Zusätzlich zu der Haftstrafe verhängte das Gericht ein lebenslanges Tierhaltungs- und Betreuungsverbot, von dem lediglich der Hund der Ehefrau ausgenommen ist.
Im Mai 2025 hatten zwei andere Landwirte die verendeten und teilweise schon verwesenden Tiere in einer Halle des Beklagten entdeckt und die Veterinärbehörden verständigt. Nur ein einziges Rind überlebte. Gemäß Aussagen eines Sachverständigen sei der verurteilte Landwirt durch eine depressive Phase stark beeinträchtigt gewesen. Aufgrund einer Überforderung seien die Tiere daher über einen längeren Zeitraum nicht mehr versorgt worden. Während der Gerichtsverhandlung räumte der 30-Jährige die Vorwürfe ein und entschuldigte sich.




