Tierschutzbericht der Bundesregierung enttäuschend
Der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte 14. Tierschutzbericht ist am 13.12.2023 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Dieser Bericht fasst die in den vergangenen vier Jahren ergriffenen Tierschutzmaßnahmen zusammen. Die Bilanz fällt nach Einschätzung deutscher Tierschutzorganisationen enttäuschend aus.
Als einen regelrechten Stillstand in der Tierschutzpolitik bezeichnet die Tierschutzorganisation Provieh den gerade bewilligten Tierschutzbericht. Außer der Berufung einer Bundestierschutzbeauftragten sei bislang seitens der Ampelkoalition kein weiteres Versprechen hinsichtlich des Tierschutzes eingehalten worden. Auch die vielfach gepriesene Haltungskennzeichnung bringe keine tatsächlichen Verbesserungen für das Wohl von Nutztieren. Ein Verbot der Anbindehaltung habe die Regierung bis jetzt nicht durchsetzen können, kritisiert auch der Deutsche Tierschutzbund. Stattdessen werde an der sogenannten Kombihaltung festgehalten.
„Statt eine artgerechte Unterbringung durchzusetzen, wird scheinbar von der Bundesregierung geplant, an der tierschutzwidrigen Anbindehaltung mit phasenweiser Bewegung festzuhalten. Weder beim Tierschutzgesetz noch bei den Verordnungen für Puten und Rinder oder dem Brandschutz geht es voran – in der Tierschutzpolitik ist es scheinbar zum Stillstand gekommen“, kommentiert Anne Hamester, Leitung der Facharbeit und Politik bei PROVIEH, die Tierschutzpläne der Regierung. „Die Bundesregierung muss das Tierschutzgesetz endlich tierschutzkonform ausbauen und damit die derzeitige legalisierte Tierqual beenden. Es darf keine weiteren Verzögerungen oder Ausreden geben, die Gesellschaft verlangt nach mehr Tierschutz.“
FLI bestätigt BTV in Nordrhein-Westfalen
Nachdem erst Mitte November 2023 bei einem Rind in einem Betrieb im Emsland die Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden ist, ist nun im nordrhein-westfälischen Kreis Wesel ein weiterer Fall der Tierseuche vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Betroffen ist Tier in einem Rinderbetrieb in Hamminkeln, bei dem der Serotyp 3 nachgewiesen wurde. Das Tier war beim Zeitpunkt der Blutentnahme Ende November 2023 nicht klinisch auffällig gewesen. Seit Oktober 2023 ist dies in Deutschland nun bereits der 25. amtlich bestätigte BTV-Fall mit diesem Virustyp.
Der betroffene Betrieb unterliegt nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung. Anfang September 2023 waren die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden festgestellt worden.
Wadenstecher beeinträchtigen Tierwohl in der Schweinezucht
Der Wadenstecher (Stomoxys calcitrans) gehört zu den Schädlingsinsekten, die sich vorwiegend in Nutztierställen aufhalten. Dort finden die blutsaugenden Stallfliegen eine optimale Umgebung, um sich zu vermehren. Nachdem die sechs bis sieben Millimeter großen Wadenstecher mit ihrem nach vorne gerichteten, zugespitzten Stechrüssel bis zu viermal innerhalb weniger Tage das Blut der Stalltiere gesaugt haben, legen die Weibchen ihre Eier in Misthaufen ab, wo sich dann die Larven entwickeln. Der sehr schmerzhafte Saugvorgang dauert 8-9 Minuten.
Nachdem es in einem Schweinezuchtbetrieb in Österreich nach einem massiven Populationsschub von Fliegen bei zahlreichen trächtigen Sauen zu schweren Schäden kam, wurde der Fall von der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Studie präsentiert. Die betroffenen Schweine zeigten ein defensives Verhalten, resignierten zu einem bestimmten Zeitpunkt sogar und duldeten folglich, von den Stallfliegen gestochen zu werden. Bislang wurde die Rolle von Wadenstechern in der Schweineproduktion nur unzureichend untersucht. Die Veterinärmediziner:innen appellieren daher, das schädliche Insekt stärker in den Fokus zu nehmen, um die Gesundheit und das Wohl von Schweinen zu verbessern.
„Wadenstecher sind eine ernsthafte Gefahr für Schweine und sollten im Hinblick auf eine bessere Tiergesundheit und ein besseres Tierwohl im Auge behalten werden“, betont Studien-Erstautor Lukas Schwarz von der Schweineklinik der Vetmeduni Wien. „Unruhe, Schmerzen durch den Biss, Stress, Blutverlust, verminderte Futteraufnahme und lokale Hautentzündungen nach dem Biss sind direkte Auswirkungen des Wadenstechers auf betroffene Tiere“, fasst Schwarz die direkten Gesundheitsfolgen zusammen. Mit dem Stich der Wadenstecher kann zudem eine Reihe von Krankheitserregern übertragen werden. Unmittelbar davon betroffen ist auch der Mensch, denn der Wadenstecher nimmt seine Blutmahlzeit auch von ihm, genau wie von anderen Säugetieren oder Vögeln.
Erneut weniger Antibiotika in der Schweiz bei Tieren eingesetzt
Aufgrund dessen, dass sich weltweit immer mehr Resistenzen von Krankheitserregern gegen immer mehr Antibiotika entwickeln, wurden bereits vor Jahren verschiedene Maßnahmen und Überwachungsprogramme ins Leben gerufen, die dieser Entwicklung entgegen wirken sollen. In der Schweiz wurde dafür die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) installiert, mit Erfolg. Seit Jahren setzt sich der anhaltende Trend der abnehmenden Gesamtmenge verkaufter Antibiotika zur Behandlung von Tieren fort. Insbesondere die Menge der verkauften kritischen Antibiotika ist seit 2016 stark gesunken.
Um genauere Angaben zum Einsatz von Antibiotika bei den verschiedenen Tier- und Nutzungsarten
zu erreichen, wurde zudem das Informationssystem Antibiotikaverbrauch (IS ABV) eingeführt. Seit Oktober 2019 müssen alle Verschreibungen von Antibiotika bei Heim- und Nutztieren durch Tierarztpraxen an das IS ABV gemeldet werden. Trotz des Zusatzaufwands für die Tierärztinnen und Tierärzte wurde die Erfassungspflicht schnell und zuverlässig umgesetzt.
Wie im letzten Bericht wurden nun die Wirkstoffmenge und die Anzahl Tierbehandlungen für das Jahr 2022 ausgewertet.
Insgesamt wurde im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 12.7 % der gemeldeten
Wirkstoffmenge verzeichnet. Die größte absolute Wirkstoffmenge wurde bei Rindern verzeichnet, insbesondere für Mastkälber und -rinder, gefolgt von Milchkühen. Die Gesamtmenge kritischer
Wirkstoffe ist um 28.0 % geringer als im Vorjahr.
Mehr Details finden sich im IS ABV Jahresbericht 2022 der Schweiz.
BLV
Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum
Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg (MSGIV) weist erneut eindringlich darauf hin, dass sich Haustiere nicht als Weihnachtsgeschenk eignen. Auch wenn Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen ganz oben auf der Wunschliste von vielen Kindern stehen, sollten Eltern die Anschaffung eines Haustieres nicht im Rahmen der Geschenkeplanung überlegen. Tiere haben verschiedene Bedürfnisse und so sollte reiflich überlegt werden, ob diese über viele Jahre durchgehend von den Halter:innen erfüllt werden können, sagt Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke.
„Alle Familienmitglieder müssen in die Entscheidung einbezogen werden, um sich vorab intensiv mit den eigenen Möglichkeiten und den Bedürfnissen eines Tieres auseinanderzusetzen. Ein Haustier ist wie ein zusätzliches Familienmitglied, das für viele Jahre täglich Zeit, Fürsorge und Pflege benötigt. Man kann es nicht einfach zurückgeben, wenn nach den Feiertagen die Ernüchterung kommt“, betont Zinke. Oft fehlen gerade bei Spontankäufen notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten, sodass die neue Besitzer:innen schnell mit der Betreuung der neuen Familienmitglieder überfordert sind. Zudem sollte den potentiellen Tierbesitzer:innen bewusst sein, dass neben laufenden Kosten für das Futter auch regelmäßige Tierarztbesuche und gegebenenfalls notwendige Tierschulen bezahlt werden müssen. Um Impulsgeschenke zu vermeiden, verzichten viele Tierheime vor den Feiertagen auf Tiervermittlungen.
Dänemark investiert in Insektenproduktion
Am 6. Dezember 2023 ist im dänischen Hvirring mit der Enorm Biofactory die größte Insektenfarm Skandinaviens mit einer Fläche von 22.000 Quadratmetern eröffnet worden. Gemeinsam mit dem dänischen DLG-Konzern, einer Genossenschaft von 25.000 dänischen Landwirt:innen, plane der Mitbegründer Carsten Lind Pedersen und sein Team die tägliche Produktion von 100 Tonnen Larven der Schwarzen Soldatenfliege, wie die Big Dutchman-Gruppe mitteilt.
Die Insektenlarven, aus denen nach etwa 12 Tagen Mehl und Öl hergestellt wird, stellen eine alternative Proteinquelle für die Landwirtschaft dar. Wie auf der Seite des Unternehmens zu lesen ist, könne das Insektenmehl durch den Proteingehalt von etwa 55% effektiv als Zutat in Futtermitteln für verschiedene Tiere, wie Fische, Geflügel, Schweine und Haustiere, eingearbeitet werden. Das gewonnene Insektenöl eigne sich zudem als Nahrungsergänzung in der Futterversorgung für verschiedenste Tiergruppen. Durch ihre Fähigkeit, Rückstände aus der Lebensmittelindustrie zu fressen und diese in nahrhafte und nachhaltige Zutaten umzuwandeln, hätten die Larven der Soldatenfliegen ein enormes Nachhaltigkeitspotenzial.
„Wir gehen davon aus, dass diese alternative Proteinquelle dauerhaft einen signifikanten Teil des derzeit nach Europa importierten Sojas ersetzen kann“, betont Dr. Frank Hiller, der Leiter der Big Dutchman-Gruppe, die die entsprechende Technik liefert, unter anderen fallen die Klimasysteme für den Zucht- und Mastbereich, die Abluftreinigung und Wärmerückgewinnung. Die Investitionskosten für die Insektenfarm liegen bei umgerechnet rund 70 Millionen Euro.
Wenig Akzeptanz von Zweinutzungshühnern
Auch wenn sich immer mehr Menschen in Deutschland gegen den Konsum von Fleisch entscheiden, scheint zumindest der Appetit auf Geflügelfleisch ungebrochen. Laut offiziellen Zahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lag im vergangenen Jahr der durchschnittliche Pro-Kopf-Verzehr bei rund 11,5 Kilogramm. Der Konsum von Eiern wurde im Jahr 2022 mit 230 Stück pro Kopf beziffert, inklusive verarbeiteter Produkte wie beispielsweise Backwaren, Nudeln und Fertigmahlzeiten.
Die sogenannten Zweinutzungshühner als ethische Alternative nach dem Inkrafttreten des Kükentötens Anfang 2022, liefern sowohl aromatisches Fleisch als auch wohlschmeckende Eier. Das geht aus einer Studie der Universität Hohenheim unter Leitung des Naturland-Verbandes Baden-Württemberg hervor, in der Aussehen, Geschmack und Geruch mehrerer Linien von Zweinutzungshühnern analysiert, verkostet und systematisch bewertet wurden. Das Ergebnis der Untersuchungen hat gezeigt, dass Zweinutzungshühner besser schmecken.
Doch trotz der genannten Vorteile gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg noch immer keinen Markt für Zweinutzungshühner. Neben der mangelnden Information der Verbraucher:innen haben diese den Nachteil, dass sie in ihrer Leistung rund 20 Prozent unter den etablierten Lege- und Mastlinien liegen, wie Prof. Dr. Lukas Kiefer vom Naturland-Verband Baden-Württemberg e.V. erklärt. „Das schlägt sich natürlich auch im Preis nieder.“ Abhilfe schaffen will hier das Projekt „Zweiwert“.
Gemeinsam mit weiteren Partner:innen wollen der Naturland-Verband und die Universität Hohenheim ein regionales Netzwerk schaffen, um die Wertschöpfungskette „Zweinutzungshuhn“ in Baden-Württemberg aufzubauen. Sollten sich die Studienergebnisse der Uni Hohenheim in weiteren Tests bestätigen, könnten Zweinutzungshühnern von den Verbraucher:innen stärker akzeptiert werden und zu deren weiteren Verbreitung beitragen.
FLI schätzt Risiko für Geflügelpestausbrüche als hoch ein
Da im November 2023 wieder vermehrt Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5N1 in verschiedenen europäischen Ländern gemeldet worden sind, schätzt das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) das Risiko der Verbreitung insgesamt als hoch ein. Im November 2023 waren europaweit mehr als 1,6 Millionen Vögel (Puten, Hühner, Wassergeflügel) von den Ausbrüchen betroffen. Zudem begünstigten die Witterungsbedingungen sowie die Wildvogelbewegungen die Virusverbreitung, lautet die Begründung des FLI. Noch im Oktober 2023 lag die Einschätzung für das Risiko für Sekundärausbrüche (Verschleppung zwischen Haltungen) und unerkanntes Zirkulieren von Viren noch bei moderat, das Eintragsrisiko durch Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstellungen bei gering.
Unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Geflügelpest in der letzten Woche in einer gewerblichen Haltung im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ca. 6.700 Tieren, vornehmlich Enten und Gänse, amtlich bestätigt. Laut Minister Till Backhaus sei die Lage derzeit noch überschaubar, aber die Situation könne sich jederzeit ändern, weshalb die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben unbedingt konsequent eingehalten werden müssen.
Eine aus mehreren Kursen bestehende, zertifitierte Online-Fortbildung zum Thema Biosicherheitsmaßnahmen wird Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de angeboten.
Weniger Campylobacter-Keime bei Geflügel
Mit Campylobacter-Keimen kontaminiertes Geflügelfleisch gilt als eine der Hauptinfektionsquellen für Campylobacteriose, die seit mehr als 15 Jahren in der EU die häufigste gemeldete Zoonose beim Menschen ist. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Campylobacter-Keime in sogenannten Halshautproben bei Masthähnchen im Vergleich zum Vorjahr erstmals zurückgegangen (-10 %). Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte, waren im Jahr 2022 rund 35% der für das Zoonosen-Monitoring untersuchten Proben positiv. Seit zehn Jahren ist auch erstmals der Anteil von Halshautproben mit hohen Campylobacter-Keimzahlen von über 1.000 KbE/g leicht gesunken – von etwa 22 % auf 18,4 %.
„Diese positive Entwicklung dürfte auch auf das im Jahr 2018 eingeführte Prozesshygienekriterium für Campylobacter auf Masthähnchen-Schlachtkörpern zurückzuführen sein“, erklärte BVL-Präsident Friedel Cramer. „Die fortlaufenden Untersuchungen im Zoonosen-Monitoring werden zeigen, ob sich die im Jahr 2022 beobachtete positive Entwicklung hinsichtlich der Kontamination der Hähnchen-Schlachtkörper mit Campylobacter spp. weiter fortsetzt“, so Cramer. Um sich vor Campylobacter-Infektionen zu schützen, empfiehlt das BVL, Hähnchenfleisch gründlich durchzuerhitzen und eine strenge Küchenhygiene einzuhalten. Nur so könne verhindert werden, dass Erreger vom rohen Fleisch auf verzehrfertige Lebensmittel wie Salat übertragen werden.
Baden-Württemberg ruft Schülerwettbewerb Tierschutz aus
Das Land Baden-Württemberg möchte bereits bei jungen Menschen das Verständnis für den Tierschutz stärken und hat daher erneut den 13. Landeswettbewerb Tierschutz unter dem Motto „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“ ausgerufen. „Unseren Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg ist es ein wichtiges Anliegen, Verantwortung für das Wohl der Tiere zu übernehmen. Das zeigt der breite Einsatz der Kinder und Jugendlichen mit ihren zahlreichen und beeindruckenden Ideen zum Tierschutz. Täglich kommen wir mit Tieren in Berührung, sei es mit Haustieren oder in der Landwirtschaft. Jeder Einzelne kann dabei durch verantwortungsbewusstes Handeln seinen Beitrag für den Tierschutz leisten“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), in der vergangenen Woche.
Bis zum 30. April 2024 können Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen vier bis zehn ihre eigenen Ideen rund um den Tierschutz sowie deren Umsetzung einsenden und einen zehn Geldpreise gewinnen. „Jede Bewerbung ist ein Erfolg für den Tierschutz. Ich freue mich schon jetzt auf die neuen und vielfältigen Ideen unserer Schülerinnen und Schüler. Mit ihren Zeichnungen, Bildern, Bastelarbeiten, Videos oder Fotos verdeutlichen sie ihren Einsatz für das Wohl der Tiere und tragen damit zu einer tiergerechten Zukunft bei“, betont Kultusministerin Theresa Schopper.




