Nanopartikel als Türöffner für Antibiotika
Die Bedrohung durch antimikrobielle Resistenzen (AMR) von Bakterien nimmt weltweit zu. Forschende des Institute of Scientific and Industrial Research im japanischen Osaka haben einen neuen Ansatz gegen resistente Bakterien gefunden. Sogenannte "zweigesichtige" Janus-Nanopartikel (JNPs) können bei Antibiotikagabe unterstützend wirken, indem sie die Abwehr bei hochgradig resistenten gramnegativen Bakterien (MRGN) überwinden und die schützende äußere Membran zerstören. Auf diesem Weg können lebensrettende Medikamente das Innere der Zellen erreichen und verlieren ihre Wirkung nicht schon vorher.
Die durch ein starkes "Schild" geschützten bedrohlichen Mikroben erschweren die Entwicklung neuer Medikamente sehr, sodass den behandelnden Ärzt:innen in weiterer Folge oftmals nur wenige Behandlungsmöglichkeiten bleiben.
„Diese Nanopartikel sind die perfekten Partner für Antibiotika“, erklärt Dr. Martijn Zwama, Hauptautor der Studie. „Sie töten die Bakterien nicht direkt ab, sondern öffnen vielmehr die Tür, damit die Antibiotika ihre Wirkung entfalten können. Diese Synergie hat die Resistenz einiger der hartnäckigsten Bakterien überwunden." Der Ansatz, Antibiotika wiederzubeleben, biete einen vielversprechenden und nachhaltigen Weg zur Bewältigung der AMR-Krise.
Die besondere Struktur des JNPs -eine Seite ist wasserliebend, die andere wasserabweisend- erlaubt es den Partikeln, mit der äußeren Membran der Bakterien zu interagieren und diese zu destabilisieren. Die Partikel selbst sind für die Bakterien nicht tödlich, lassen aber Poren oder Störungen an der Oberfläche entstehen, die dann den Zugang der Moleküle herkömmlicher Antibiotika in die Zellen sichern.
Private Ausgaben für Heimtiere weiter gestiegen
Nach 2014 und 2019 zeigt auch die aktuelle Heimtierstudie 2025 die große Bereitschaft der Menschen in Deutschland, für ihre Haus- und Heimtiere zu sorgen und Geld auszugeben. Die von Prof. Dr. Renate Ohr (Universität Göttingen) durchgeführte Studie beziffert die mit der Heimtierhaltung verbundenen Ausgaben deutscher Haushalte für das Jahr 2024 auf mehr als 18 Milliarden Euro.
„Diese Zahlen unterstreichen die dauerhafte gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung der Heimtierhaltung in Deutschland“, so Ohr. „Heimtiere wie Hunde, Katzen, aber auch Kleintiere, Vögel, Fische und Reptilien werden als Sozialpartner und Familienmitglieder gesehen und unterstützen nachweislich die physische und psychische Gesundheit ihrer Besitzer – und mit dieser Wertschätzung ist auch eine zunehmende Bereitschaft verbunden, Geld für sie auszugeben.“
Die Ausgaben der Heimtierhalter:innen abzüglich der darin enthaltenen Importe entspricht einem Anteil von ungefähr 0,35 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Zudem sicherte die Branche in 2024 bis zu 165.000 Arbeitsplätze.
Nach den Berechnungen der Ökonomin gaben die Tierhalter:innen für Heimtiernahrung, inklusive zu Hause frisch zubereitetem Futter, am meisten Geld aus (7,5 bis 9,5 Milliarden Euro). Das entspricht einer Steigerung um rund 50 Prozent im Vergleich zu 2018. Geschätzt 4 und 4,2 Milliarden Euro wurden von den Halter:innen für den Wirtschaftszweig Gesundheit, also Veterinärwesen, Tierheilpraktiker und verwandte Berufe, aufgebracht. Allerdings seien alle aktuellen Ergebnisse mit den Studien von 2019 und 2014 nur bedingt vergleichbar, da sich die Berechnungsmethodik geändert habe, so Ohr. „Ein deutlicher Sprung in den Umsätzen ist auf die neue Gebührenordnung für Tierärzte seit 2022 zurückzuführen – aber auch mittelfristig ist mit weiter steigenden Ausgaben von fünf bis zehn Prozent zu rechnen“, sagt die Studienautorin. Das läge einerseits an der Bereitschaft, sich für den tierischen Partner teure Diagnose- und Behandlungsformen aus der Humanmedizin zu leisten, andererseits an der vermehrten Nutzung von Tierkrankenversicherungen, die die Ausgabenbereitschaft der Tierhalter für tierärztliche Behandlungen erhöht.
Die „Heimtierstudie 2025: Update und Trends zur wirtschaftlichen Bedeutung der Heimtierhaltung in Deutschland“ wurde mit Unterstützung des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH) e.V. durchgeführt. „Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass verantwortungsvolle Heimtierhaltung längst kein Nischenthema mehr ist. Sie verbindet emotionale Bindung mit wirtschaftlicher Relevanz – und schafft Arbeitsplätze in Industrie, Handel und Dienstleistung“, erklärt Dr. Katrin Langner, Geschäftsführerin des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH) e.V.
Landwirte aus Pakistan verklagen deutsche Industrieunternehmen wegen Klimaschädigung
Kaum ein Sektor ist so vom Klima abhängig wie die Landwirtschaft. Denn das Wetter entscheidet über eine gute Ernte oder Ernteausfälle und damit über die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Durch den menschengemachten Klimawandel kommt es weltweit jedoch immer häufiger zu Wetterextremen, wie Stürme, Überflutungen und Dürren. Darunter leiden neben den Bewohner:innen der betroffenen Regionen vor allem die Landwirt:innen.
Jetzt haben 39 Bäuerinnen und Bauern aus der Provinz Sindh in Pakistan, die von den starken Überflutungen im Jahr 2022 betroffen waren, eine Klage in Deutschland beim Landgericht Heidelberg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Energiekonzern RWE und den Zementhersteller Heidelberg Materials. Die Menschenrechtsorganisationen medico international, ECCHR sowie die pakistanischen Organisationen HANDS Welfare Foundation und der National Trade Union Federation unterstützen die Landwirt:innen.
Die Überflutungen im Sommer 2022 setzten ein Drittel des Landes unter Wasser, vernichteten Ernten und beschädigten Häuser. Die Kläger:innen berufen sich auf das in Deutschland geltende Verursacherprinzip. Sie argumentieren, dass diejenigen, die langfristig große Mengen Treibhausgase ausgestoßen haben, dafür auch finanziell Verantwortung übernehmen müssen. Einer Studie zufolge soll RWE mindestens für 0,68 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen und Heidelberg Materials für 0,12 Prozent verantwortlich sein. RWE ist zudem eines der 100 Unternehmen, die gemeinsam für 70 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.
RWE hält die Vorwürfe unterdessen für unbegründet und hat Forderungen nach Schadensersatzleistungen bereits zurückgewiesen.
Amsterdam verbietet Werbung für klimaschädliche Produkte
Als erste europäische Hauptstadt hat Amsterdam das Verbot für die öffentliche Werbung für Fleisch verkündet. Demnach verbietet die Stadt ab dem 1. Mai 2026 Werbung im öffentlichen Raum für Produkte, die nachweislich zur Klimakrise beitragen. Neben Fleisch betrifft das auch die Bewerbung von Flugreisen, Kreuzfahrten und Dieselautos auf Plakatwänden sowie Werbeflächen im öffentlichen Nahverkehr. Auf privaten Flächen und in Online-Kanälen gilt das Verbot, mit dem die Stadt ihre Bemühungen für mehr Klimaschutz verschärfen möchte, allerdings nicht.
Mit diesem Beschluss folgt der Stadtrat den Vorschlägen der beiden Parteien GroenLinks und der Partij voor de Dieren. Scharfe Kritik kommt von Seiten der Landwirt:innen. Sowohl die Werbebranche als auch verschiedene Wirtschaftsverbände werfen Amsterdam zudem vor, das Verbot schreibe den Menschen vor, was sie konsumieren sollten. Gegner:innen argumentieren zudem mit vertraglichen Risiken, da Werbeflächen langfristig vergeben sind. Laut der Interessengemeinschaft Wild beim Wild produziere ein Werbeverbot nicht direkt weniger Tierleid, aber es verändere die kulturelle Präsenz und Legitimation von tierlicher Nutzung im öffentlichen Raum.
In anderen niederländischen Städten, wie Den Haag, Delft und Nimwegen, gilt bereits ein solches Werbeverbot für Fleisch.
Mehr Schutz vor Übergriffen in Tierarztpraxen
Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens – ausdrücklich, dass durch die geplante Streichung des § 115 Absatz 3 und die Änderung des § 116 StGB der besondere strafrechtliche Schutz künftig auch auf Tierärzt:innen sowie Angehörige eines Heilberufs, deren berufsmäßig tätige Gehilfen und Personen in der Ausbildung, ausgeweitet werden soll. Der Gesetzentwurf rückt die besondere Schutzwürdigkeit von Personen in den Fokus, die tagtäglich Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen.
„Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die zunehmende Bedrohung insbesondere des medizinischen Fachpersonals im Notdienst ernst genommen wird und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anstrengungen unternimmt, diese vulnerable Gruppe besser zu schützen“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Angriffe auf Personen, die tagtäglich Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen, sind nicht hinnehmbar und müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden“, macht der BTK-Präsident deutlich.
Gerade Tierärzt:innen sowie Tiermedizinische Fachangestellte sind insbesondere im Notdienst einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Eine von der BTK bereits im Jahr 2020 durchgeführte Umfrage zeigte teilweise erschreckende Ergebnisse hinsichtlich Bedrohungen und Gewalt in tierärztlichen Praxen. Hinzu kommt, dass Tierarztpraxen Hausapotheken mit Arzneimitteln vorhalten und damit auch Ziel von Beschaffungskriminalität werden können.
Auch Amtstierärzt:innen sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit – etwa bei Kontrollen – immer wieder verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. „Der besondere strafrechtliche Schutz dieser Berufsgruppe ist daher dringend erforderlich und längst überfällig“, sagt Dr. Vogel.
„Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche der Tierärzt:innen und ihre bedeutende tägliche Arbeit für Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz machen einen besonderen Schutz zwingend notwendig", sagt Vogel. Die geplante Gesetzesänderung entspreche einer langjährigen Forderung der BTK.
Uni Wien eröffnet Ausstellung zu Antibiotikaresistenzen
Am Mittwoch (28.1.2026) wird an der Universität Wien die Outdoor-Ausstellung „Sketching Antimicrobial Resistance: Thirty stories, One Health“ eröffnet. Die Sensibilisierungsinitiative der Europäischen Joint Action EU-JAMRAI 2 verbindet Kunst und Wissenschaft, um eine der drängendsten Public-Health-Herausforderungen unserer Zeit – antimikrobielle Resistenzen (AMR) – sichtbarer und verständlicher zu machen. Laut Ausstellungspanel sterben weltweit jedes Jahr 1,2 Millionen Menschen aufgrund antimikrobieller Resistenzen; ohne Gegenmaßnahmen könnten es bis 2050 etwa 39 Millionen sein.
Die Ausstellung zeigt 30 Illustrationen und Botschaften von Illustrator:innen aus 30 europäischen Ländern (EU-27-Staaten, Norwegen, Ukraine und Island). Die Arbeiten wurden wissenschaftlich unterstützt und sind entlang von drei Themen aufgebaut: was AMR ist, warum sie relevant ist und was wir tun können.
Betäubungsloses Enthornung von Kälbern in Niedersachsen weiterhin untersagt
Niedersachsen hält an dem Verbot einer betäubungslosen Enthornung von Kälbern fest. Auch Kälber, die jünger als 6 Wochen sind, müssen für die Enthornung ein Beruhigungsmittel und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht bekommen. Diese Praxis hat Niedersachsen in einem neuen Erlass bekräftigt und präzisiert.
Der Erlass ist im Ministerialblatt abrufbar. Darin wird auch die Anforderungen an die Sachkunde der durchführenden Person konkretisiert. Demnach kann für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt:in, die ihre Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb absolviert haben, auf dem Kälber enthornt wurden, sowie im Ausbildungsberuf Tierwirt:in Fachrichtung Rinderhaltung davon ausgegangen werden, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle anderen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen. Beispielsweise durch Bescheinigungen über eine entsprechend fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt bzw. Tierärztin.
Hintergrund des Erlasses ist, dass es in Deutschland grundsätzlich zulässig ist, die Hornanlagen bei Kälbern bis zu einem Alter von 6 Wochen ohne Betäubung zu veröden. Grundlage dafür ist Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Gesetzgeber erlaubt diese tierschutzrechtliche Ausnahme, wenn der Eingriff fachgerecht durchgeführt wird und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Niedersachsen nutzt somit den rechtlichen Spielraum, um Detailanforderungen und Bedingungen zu präzisieren. Ab einem Alter von sechs Wochen ist das Enthornen in diesem Bundesland nur noch unter Betäubung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erlaubt. Ministerin Staudte spricht sich dafür aus, die geplante Änderung des Bundestierschutzgesetzes aus der letzten Wahlperiode wieder aufzugreifen, die ohne Altersgrenze die Enthornung bei Rindern mit Betäubung vorsah.
Antikörper gegen HPAI bei Kuh in Europa nachgewiesen
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 unter Milchkühen in den USA aus. Betroffen sind viele hundert Betriebe in zahlreichen US-Bundesstaaten.
Nun wurden erstmals bei einer Kuh in Europa Antikörper gegen das Virus nachgewiesen. Auf einem Betrieb in den Niederlanden hatte die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Produktsicherheit (NVWA) umfassend Milchproben von Tieren der Milchkuhherde genommen, nachdem der behandelnde Tierarzt bei einer Katze des Hofes die Geflügelpest festgestellt hatte. Die Proben wurden im Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) untersucht. Bei einer der Milchkühe konnte zwar das Virus nicht nachgewiesen werden, jedoch fanden die Forschenden Antikörper dagegen. Das bedeutet, dass das Tier vorher mit H5N1 infiziert worden war. Nachforschungen der NVWA ergaben, dass die Kuh Mitte Dezember Symptome gezeigt, die für eine HPAI-Infektion sprechen. Das Tier ist inzwischen wieder frei von Symptomen.
Bei keiner der getesteten Kühe wurde das Virus H5N1 nachgewiesen. Die Suche nach Antikörpern dauert noch länger. Diese Untersuchungen nehmen mehr Zeit in Anspruch. Die Ergebnisse werden im Laufe der Woche erwartet. Bis dahin gelten für den Betrieb restriktive Maßnahmen.
One-Health-Ansatz essentiell zur Bekämpfung von Zoonosen aus dem Stall
Die Kälberflechte ist eine Zoonose, das heißt, die Infektionskrankheit kann von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Erkrankte Menschen zeigen Symptome wie kreisrunde rötliche Flecken und einen starken Juckreiz. Die Zahl der Zoonosen nimmt weltweit zu. Rinder, Schafe und Ziegen als Lebensmittel liefernde Nutztiere sind dabei häufig Erregerträger, wobei die Wiederkäuer selbst keine sichtbaren Anzeichen einer Erkrankung zeigen. Die Tiere scheiden Krankheitserreger häufig völlig symptomlos aus.
Um Übertragungen auf den Menschen zu vermeiden, müssen die Risiken auf dem Betrieb frühzeitig erkannt werden. Risken der Übertragung bestehen bei direktem Kontakt zu Tieren sowie zu Ausscheidungen, Geburtsmaterial oder kontaminiertem Stallstaub. Eine Infektion ist auch möglich durch den Verzehr von Rohmilch, Rohmilchkäse oder unzureichend erhitztem Fleisch, durch verunreinigtes Wasser oder Boden bzw. durch Vektoren wie Zecken oder Mücken. Eine zoonotische Erkrankung kann Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu schweren systemischen Infektionen nach sich ziehen.
Bakterielle Zoonosen, wie Q-Fieber, Brucellose, STEC/EHEC, Salmonellen und Campylobacter werden am häufigsten gemeldet. Viele von ihnen stehen direkt oder indirekt mit Wiederkäuern in Verbindung. Zudem treten auch immer wieder virale oder parasitäre Zoonosen auf. Pilzinfektionen oder Prionenerkrankungen sind eher selten, dafür aber folgenschwer.
Effektive Prävention, wie ein umfassendes Tiergesundheitsmonitoring, Lebensmittelüberwachung, ein Umwelt- und Aerosolmonitoring sowie humanmedizinische Überwachung sind essentiell bei der Früherkennung und Bekämpfung von Zoonosen. Diese lassen sich nur wirksam kontrollieren, wenn Veterinärmedizin, Humanmedizin und Umweltwissenschaft eng zusammenarbeiten. Ein integrierter One-Health-Ansatz ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Infektionswege nachzuvollziehen und Ausbreitungen effektiv einzudämmen.
Tierpark Lauenbrück bittet dringend um Spenden
Der Landpark Lauenbrück bei Hamburg, ein privater Tier- und Landschaftspark mit rund 200 Wild- und Nutztieren ist insolvent. Die Inhaber benötigen nur dringend mindestens 50.000 Euro an Spenden, um die Abwicklung abzuwenden und den Park neu zu organiseren und somut zukunftsfähig aufzustellen. Laut Aussagen des Insolvenzverwalters sei man mit Interessenten für eine dauerhafte Förderung im Gespräch. Sollten diese Gespräche jedoch nicht erfolgreich verlaufen, werde der Landpark "aller Voraussicht nach Ende Januar 2026" endgültig schließen, heißt es.
Das zuständige Veterinäramt Rotenburg (Wümme) wurde vorsorglich bereits informiert, da eine Finanzierung des Futters durch die Insolvenzmasse nicht darstellbar ist, so der Insolvenzverwalter.
Der Landpark Lauenbrück war im Jahr 1969 von der Familie Friedrich-Wilhelm von Schiller gegründet worden, um "Natur und deren Zusammenhänge den Menschen näherzubringen". Hier leben viele vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen. Seit 2005 ist der Landpark als gemeinnützig anerkannt.




