Milchkühe vor Hitzestress bewahren
Die letzte sommerliche Hitzewelle liegt noch nicht weit zurück und die nächste kündigt sich nach einer kurzen kühleren Verschnaufpause an. Laut Experten ist in Zukunft mit immer häufigeren und länger anhaltenden Hitze- und Dürrreperioden zu rechnen unter der Menschen und Tiere gleichermaßen zu leiden haben.
Milchkühe fühlen sich am wohlsten bei Temperaturen zwischen zwischen 4 und 15 Grad Celsius. Kühe können bereits ab Temperaturen von 25°C in Hitzestress geraten. Stehen die Tiere in der prallen Sonne, könnte dieser bereits ab 18°C beginnen, wie Untersuchungen des Schweizer Kompetenzzentrums Agroscope ergeben haben. In dieser Studie haben Forschende die Auswirkungen von Hitzestress auf 38 laktierende Holstein-Kühe in Weidehaltung untersucht. Dabei wurde die Vaginaltemperatur als Maß für die Körpertemperatur und die Herzfrequenz der einzelnen Tiere mit Sensoren überwacht. Blutproben und Milchproben wurden jeweils am Nachmittag entnommen.
Die Untersuchungen ergaben, dass sich die Körpertemperatur der Kühe im Tagesverlauf deutlich veränderte und mit steigender Hitzebelastung stieg. Kühe mit einer Vaginaltemperatur über 39°C zeigten auch eine erhöhte mittlere Herzfrequenz, erhöhte Plasma-Glukose- und Milchcortisol-Konzentrationen sowie verringerte Konzentrationen von Plasma-Thyroxin und -Triiodthyronin.
Neben einer reduzierten Futteraufnahme bewegten sich die Kühe mit Hitzestress häufiger in der Nähe der Tränke und verringerten ihre Distanzen zu anderen Kühen. Hitzestress kann sich zudem auf die Milchleistung auswirken, die mit einer Verzögerung von etwa drei Tagen zu beobachten sei, wie eine Studie des Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) gezeigt hat. Mittelfristig könn Hitzestress auch die Fruchtbarkeit der Kühe beeinträchtigen, so das Fibl.
Bezugnehmend auf die gesammelten Daten raten die Forschenden zu frühzeitig entlastenden Maßnahmen, um Hitzestress zu vermeiden. Schatten, Abkühlung durch Wasser und Ventilatoren reduzieren Hitzestress und wirken sich positiv auf das Tierwohl aus. Bei Stallhaltung können Ventilatoren, Vernebelung und Duschen eingesetzt werden.
Niederländische Landwirt:innen erwarten Investitionen in Milliardenhöhe
Bis zum Jahr 2040 soll die Haltung von Nutztieren in den Niederlanden laut Änderungen im Tierschutzgesetz deutlich tiergerechter werden. Für Verbesserungen des Tierwohls in der Haltung von Schweinen, Rindern und Geflügel werden die Betriebe hohe Investitionssummen einsetzen müssen. Laut einer Studie der Wageningen University & Research (WUR) und des Beratungsunternehmens Connecting Agri & Food werden dabei Investitionen in Milliardenhöhe benötigt.
Konkret gehen die Forscher Roel Jongeneel und Gé Backus von einem Investitionsbedarf der Tierhalter:innen in Höhe von 5,9 bis 8,4 Milliarden Euro aus. Zudem müssten die Tierhaltenden mit jährlichen Zusatzkosten von 1,3 bis 2,1 Milliarden Euro in Form von laufenden Mehraufwendungen und entgangenen Nettoeinnahmen rechnen. Nach den Berechnungen der Wissenschaftler:innen würden die Einkommensverluste stark variieren, abhängig vom Betriebszweig. Besonders stark würde das verschärfte Tierschutzgesetz die Schweinemäster treffen: hier gehen Jongeneel und Backus von bis zu 200 % Einkommensverlust aus.
Die Mehrkosten basieren hauptsächlich auf Maßnahmen, die mehr Platz pro Tier vorschreiben, sowie dem erhöhten Arbeitsaufwand und steigenden Finanzierungskosten. Die Studienautoren weisen darauf hin, dass viele Landwirt:innen diese Investitionen nicht aus eigener Kraft leisten könnten. Die Finanzierung wäre nur möglich, wenn die Kosten entsprechend an die Verbraucher:innen weitergegeben und gleichzeitig vergleichbare Tierschutzmaßnahmen auch auf EU-Ebene oder zumindest in Nordwesteuropa eingeführt würden. Nur so wäre gesichert, dass keine günstigeren Alternativen zur Verfügung ständen, so die Argumentation der Forschenden.
Start des staatlichen Tierhaltungslogos verzögert sich
Die eigentlich ab dem 1. August 2025 vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch ist um sieben Monate verschoben worden. Die Einführung in den Supermärkten ist nun für den 1. März 2026 vorgesehen. Der Grund für den verzögerten Start des staatlichen Tierhaltungslogos ist ein Gesetzentwurf, den die amtierende Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht hat und der nun gebilligt wurde.
Um Supermarktkunden mehr Klarheit über die Haltungsbedingungen der Tiere zu verschaffen, hatte die Ampelkoalition bereits im Jahr 2023 das Gesetz beschlossen, allerdings mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Zunächst war ein System mit fünf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu "Bio" eingeführt worden. Starten sollte es zuerst für frisches Schweinefleisch im Handel.
Bundesagrarminister Alois Rainer begrüßt unterdessen den verschobenen Start des Logos. Für ihn gehe es darum, Verbraucher:innen gut informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen, so der CSU-Politiker. Eine verpflichtende Kennzeichnung müsse vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder hatten um Aufschub gebeten. „Die Zeit wollen wir ihnen geben, damit das dann auch ordentlich vom ersten Tag an funktioniert“, erklärt Rainer.
Die Koalitionsparteien haben angekündigt, die nächsten Monate bis zum Start der Kennzeichnungspflicht für eine grundsätzliche Reformierung des Gesetzes zu nutzen. Zudem planen Union und SPD eine Ausdehnung auf weitere Tierarten sowie auf Restaurants und Kantinen.
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollten wissen, wie Tiere gehalten wurden", erklärt Jochen Geilenkirchen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der die Umsetzung der Ausweitung fordert. „Die Kennzeichnung kann nur dann eine echte Entscheidungshilfe sein, wenn sie auf allen Produkten verpflichtend zu finden ist – egal, um welche Tierart es geht und ob man im Supermarkt, in der Kantine oder im Restaurant einkauft“, so Geilenkirchen abschließend.
Waschbären entwickeln sich zur großen ökologischen Herausforderung
Das Projekt ZOWIAC untersucht invasive Karnivoren (Fleischfresser) unter anderem im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf bedrohte einheimische Arten und die jeweiligen Ökosysteme, beleuchtet aber auch die potenziell damit verbundenen gesundheitlichen Risiken.
Da der Waschbär sich als invasive Art immer mehr zu einer ökologischen Herausforderung in Deutschland entwickelt, hat ZOWIAC die gängigen Informationen zu dem Wildtier in einem Faktencheck unter die Lupe genommen. Dieser soll dazu dienen, die öffentliche Diskussion auf eine sachlich informierte Grundlage zu stellen. Zudem möchten die Expert:innen so weitverbreitete Fehleinschätzungen korrigieren.
Ursprünglich stammen die possierlich aussehenden Waschbären aus Nordamerika. Die damit gebietsfremden Raubtiere haben einen stark negativen Einfluss auf heimische Arten und Ökosysteme, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien aus dem In- und Ausland belegen. Aktuelle Schätzungen gehen von einem Bestand von 1,6 bis 2 Millionen Tieren in Deutschland aus. Inzwischen zählt der Waschbär in Zentraleuropa zu den häufigsten wildlebenden Raubsäugern.
Besonders problematisch sind die hohen Populationsdichten in stark besiedelten Gebieten. Die anpassungsfähigen Allesfresser können sich in den Städten gut ausbreiten, finden überall Nahrung und Unterschlupf in Häusern und Dachböden. Dort richten die Waschbären teils massive Gebäudeschäden an. Durch die Zerstörung von Brutstätten, wie die Laichgewässer von Amphibien, sowie das Fressen der Jungen von Eulen, Störchen sowie zahlreichen Boden- und Höhlenbrütern, gefährden die Wildtiere zahlreiche heimische Arten.
Angesichts der aktuellen Zahlen und Erfahrungswerte fordern die Wissenschaftler:innen dringend regional abgestimmte und synchronisierte Managementpläne.
Da kranke oder geschwächte Wildtiere auch immer häufiger in der Tierarztpraxis vorgestellt werden, bietet Myvetlearn.de die ATF-anerkannte E-Learningreihe Wildtiere in der Tierarztpraxis an, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Eine separate Reihe richtet sich an Tiermedizinische Fachangestellte. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.
EU-Kommission reagiert auf LSD-Ausbruch in Frankreich
Nach dem Ausbruch der Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) in Frankreich am 29. Juni 2025 hat die Europäische Kommission nur wenige Tage später vorläufige Maßnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Dazu gehören eine Schutzzone mit einem Radius von 20 km um den betroffenen Rinderbetrieb in der Gemeinde Chambéry im Département Savoie (Region Auvergne-Rhône-Alpes). Zudem wurde eine Überwachungszone (Radius 50 km) eingerichtet. Bis Ende Juli bzw. Mitte August 2025 gelten spezielle Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie strenge Verbringungs- und Handelsbeschränkungen innerhalb dieser Zonen. Eine Überprüfung der Lage und der getroffenen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen EU-Gremien.
Da die LSD eine für Rinder und Wasserbüffel hochansteckende Tierseuche darstellt, rät der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) den entsprechenden Betrieben, dringend die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Zudem informiert der Verband über rechtliche Grundlagen, mögliche Auswirkungen für die Rinderhaltung sowie notwendige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnt vor einem Ausbruch des Virus in Deutschland. „Maßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung, aber auch zur Früherkennung durch Abklärungsuntersuchungen, müssen daher weiter verstärkt werden", teilte das FLI mit.
Die Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de vermittelt in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen zu verschiedenen Tierarten. Kurs 3 befasst sich mit der Biosicherheit in Rinderbetrieben.
NRW richtet neue Sperrzonen zur Eindämmung der ASP ein
Nach den weiteren positiven Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei verendet aufgefundenen Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen haben die Behörden neue Sperrzonen eingerichtet. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW informiert, wurde bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, zur sogenannten „Sperrzone“ II ausgeweitet. Des Weiteren wird diese Sperrzone II von einer Sperrzone I (Pufferzone), einem rund zehn Kilometer breiter Streifen, umgrenzt. So können in diesem begrenzten Gebiet intensivere Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung durchgeführt werden. Seit Juni 2025 ist die ASP bei 15 Wildschweinen nachgewiesen worden, bei 900 weiteren Wildschweinen war der Test negativ.
Auf der Internetseite von Agrarheute sind die Fundorte aller bislang in Deutschland bestätigten ASP-Fälle bei Wild- und Hausschweinen aufgeführt.
Mehr Unterstützung der Tierhaltung in der EU
Stetig steigende Kosten, zahlreiche Wettbewerber aus Drittstaaten, bei denen niedrigere Standards als in der EU gelten, sowie instabile Preise setzen den Landwirt:innen in europäischen Ländern stark zu. Die Nutztierhaltenden in der EU müssen aus diesen Gründen mehr Unterstützung erhalten. Darüber sind sich die Agrarpolitiker:innen des EU-Parlaments einig. Auch darüber, dass die Tierhaltung nicht primär als Problem betrachtet wird, sondern auch eine Möglichkeit für den Umweltschutz sein kann, wie der zuständige Berichterstatter Carlo Fidanza von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) äußerte. Neben der territorialen Kohäsion sorge die Tierhaltung für viele Jobs und Ernährungssicherheit. Die Arbeit der Landwirt:innen müsse sich aber auch rechnen, so Cristina Maestre von der sozialdemokratischen S&D Fraktion.
Uneinigkeit herrscht allerdings darüber, ob eine extensive Tierhaltung anders gefördert werden sollte als die intensive Tierhaltung. Dazu wurde in der letzten Parlamentssitzung parteiübergreifend ein intensiver Diskurs geführt. Während Fidanza sich gegen eine unterschiedliche Einstufung der beiden Tierhaltungsformen aussprach, fordern einige Parteien, wie die EVP und die Grünen, eine stärkere Förderung der extensiven Haltung. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) warb bei den Parlamentariern für extensive Weidetierhaltung und deutliche finanzielle Anreize in Form von pro Kopf-Prämien.
Antibiotikaeinsatz bis Mitte Juli melden
Die amtliche Tierarzneimittel-Datenbank (TAM-Datenbank) dient als zentrale Datenbank für die Meldung und Dokumentation der Antibiotikaanwendungen bei Nutztieren. Zweimal im Jahr müssen Tierhalter:innen ihre Meldung an die TAM-Datenbank vornehmen. Die nächste ist am 14. Juli 2025 fällig.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) weist darauf hin, dass Schweinehalter:innen bis zu diesem Tag sowohl die Tierbewegungen als auch die Antibiotikagaben der ersten sechs Monate des Jahres 2025 übermitteln müssen. Neben Masttieren sind auch Meldungen über Sauen mit Saugferkeln erforderlich. In die Antibiotikadatenbank müssen zudem sogenannte Nullmeldungen einfließen. Diese können jedoch auf Wunsch des Tierhalters auch aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank übertragen werden.
BTK veröffentlicht neue Tierärztestatistik
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat anhand der Meldedaten der Landes-/Tierärztekammern die Tierärztestatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht. Aus dem Vergleich der Zahlen von 2023 und 2024 geht erneut hervor, was schon der Tierärzte Atlas Deutschland aufgezeigt hat: der tierärztliche Berufsstand befindet sich in einem strukturellen Wandel, der sowohl Herausforderungen als auch positive Entwicklungen mit sich bringt. So ist die Gesamtzahl der tierärztlich Tätigen im Jahr 2024 auf 34.364 gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 519 Personen gegenüber 2023. Gleichzeitig ist aber ein weiterer Rückgang bei der Zahl der niedergelassenen Tierärzt:innen zu verzeichnen, nämlich ein Minus von 173, während die Zahl der angestellten Tierärzt:innen deutlich angestiegen ist. Diese Verschiebung unterstreicht den anhaltenden Trend hin zum Angestelltenverhältnis. Die BTK hebt in der Pressemitteilung auch hervor, dass es einen deutlichen Anstieg junger Tierärzt:innen unter 30 Jahren gibt. Diese Entwicklung zeige, dass der Beruf weiterhin attraktiv und der Nachwuchs weiblich sei. Der Frauenanteil insgesamt stieg auf 66 Prozent.
Aus der Statistik geht auch hervor, dass immer mehr Tierärzt:innen im Ausland arbeiten. Der Anteil stieg demnach um 18 Prozent. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, die Arbeitsbedingungen in Deutschland kritisch zu hinterfragen und gezielt zu verbessern, um die Attraktivität des Berufs langfristig zu sichern, so die BTK. Gleichzeitig sei ein deutliches Wachstum im Bereich der Spezialisierung durch Gebiets- und Zusatzbezeichnungen zu beobachten.
Betrachtet man die regionale tierärztliche Versorgung, zeigt sich ein differenziertes Bild: In einigen Bundesländern ist die Zahl tierärztlicher Praxen leicht zurückgegangen – ein Umstand, der die Frage nach der zukünftigen Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung erneut in den Fokus rückt.
Entsprechende Grafiken zu den Aussagen finden Sie auf der Webseite der BTK.
Fazit der BTK
Die Tierärztestatistik 2024 zeigt, dass der Wandel in vollem Gange ist. Mehr angestellte Tierärzt:innen, mehr Spezialisierung, mehr Frauen und mehr internationale Mobilität. Diese Entwicklungen gilt es aktiv zu begleiten, um die tiermedizinische Versorgung in Deutschland auch künftig qualitativ hochwertig und flächendeckend sicherzustellen.
Landestierseuchenübung bereitet Brandenburg auf den Ernstfall vor
Nach einem einzigen Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar diesen Jahres ist es zwar zu keinem weiteren Ausbruch der Tierseuche in Deutschland gekommen, aber sowohl Ungarn als auch die Slowakei meldeten Ausbrüche in mehreren Betrieben mit zusammen über 15.000 betroffenen Tieren. Und die Gefahr scheint noch nicht gebannt.
Um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, hat das Land Brandenburg gerade eine dreitägige Landestierseuchenübung durchgeführt. Hier wurden Abläufe der Seuchenbekämpfung und erste Maßnahmen zur Bekämpfung der MKS trainiert. „Wie wichtig derartige Übungen sind, um gut auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, hat sich bei dem jüngsten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche Anfang dieses Jahres gezeigt. Das Krisenmanagement unseres Ministeriums, der Landkreise und aller an der Bekämpfung der Seuche Beteiligten hatte hervorragend funktioniert und wir konnten eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindern. Ich bin überzeugt davon, dass Übungen wie diese entscheidend dazu beitragen, dass wir gut für den Ernstfall gewappnet sind“, sagt Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt.
Damit Mensch und Technik im Fall eines Tierseuchenausbruchs funktionieren, müssen Maßnahmenpläne regelmäßig in der Praxis getestet und gegebenenfalls angepasst werden. In der kürzlich durchgeführten Landestierseuchenübung wurden Probenentnahmen bei unterschiedlichen empfänglichen Tierarten sowie der seuchenhygienische Probentransport geprobt. Das Ziel der Übung, die bereits seit September 2024 geplant war, bestand darin, in allen Kreisen des Landes Brandenburg, die Vorbereitung auf einen MKS-Ausbruch auf gleichem Niveau sicherzustellen.
„Es ist wichtig, das Tierseuchenkrisenmanagement und die Abläufe der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Tierseuchen mit hohem Eintragsrisiko regelmäßig zu trainieren, um diese funktionsfähig und einsatzbereit zu halten und um dann auf die konkreten Anforderungen zur Bekämpfung der jeweiligen Tierseuche schnell reagieren zu können“, erklärt Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch.




