Alle in der Europäischen Union gehaltenen Hunde und Katzen sollen zukünftig durch einem Mikrochip identifizierbar sein. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, den das EU-Parlament in der vergangenen Woche angenommen hat. So wird auch gefordert, dass die Haustiere in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden. Damit haben die Parlamentarier erstmals Regeln für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen verabschiedet sowie die ersten EU-Mindeststandards festgelegt.
Einer der Gründe für das neu geplante Gesetz ist die stetige Zunahme der in der EU gehaltenen Vierbeiner. Mehr als 44 Prozent aller EU-Bürger*innen sind Besitzer*innen eines Haustieres. Zudem hat der Handel in den vergangenen Jahren erheblich zugelegt, rund 60% der Tiere werden über den Online-Handel verkauft. Weiterhin werden zu viele Tiere auf illegalem Weg aus Drittstaaten in die EU verbracht. Auf Grund der bislang fehlenden einheitlichen Tierschutzmindeststandards für Hunde und Katzen hatte die Kommission bereits Ende 2023 neue Vorschriften vorgeschlagen.
Demnach sollen sowohl Haltung als auch Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verboten werden. Die Abgeordneten fordern zudem ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, die Qualzuchtmerkmale aufweisen.
Um zu verhindern, dass Hunde und Katzen als nicht-kommerzielle Heimtiere in die EU kommen und anschließend verkauft werden, wollen die Parlamentarier die Vorschriften nicht nur auf Einfuhren zu kommerziellen Zwecken, sondern auch auf Verbringungen der Tiere zu anderen als Handelszwecken ausweiten. Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen.