Die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen steht kurz vor der Entscheidung. Mitte der vergangenen Woche hat die Bundesregierung den Entwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Wenn der Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmt, sollen Schlachtbetriebe ab einer festgelegten Größe ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen von tierschutzsensiblen Vorgängen am Schlachthof anzufertigen und diese der zuständigen Kontrollbehörde zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz soll für Betriebe gelten, die jährlich 150.000 Geflügel-Tiere oder 1.000 sogenannte Großvieheinheiten schlachten, also 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine. Kleinere Schlachtbetriebe sollen demnach von dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Jedoch sieht das Gesetz vor, dass die Landesbehörden eine Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anordnen können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen.
„Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. „Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen.“




