Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2026 beschlossen, die Anerkennung in Heilberufen zu beschleunigen. Demnach gilt für Ärzt:innen aus Drittstaaten ab dem 1. November 2026 eine schnellere sowie einheitliche und digitale Anerkennung.
Nach Zustimmung durch den Bundesrat sollen sich einerseits die Kenntnisprüfungen um eine Berufszulassungsprüfung im ärztlichen Bereich nicht auf etwaige Defizite konzentrieren, sondern gleiche Standards für alle anlegen. Andererseits haben die Bundesländer ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sprachliche Kompetenzen von Antragstellenden aus Drittstaaten bereits vor der Berufsqualifikation zu prüfen.
„Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen dürfen nicht länger der Flaschenhals bei der schnellen Integration von qualifizierten Fachkräften in unseren Arbeitsmarkt sein, die unser Land dringend benötigt. Die direkte Kenntnisprüfung soll zum Regelfall werden und den Zugang in den Arbeitsmarkt deutlich beschleunigen. Einheitliche Standards und digitale Verfahren entlasten alle Seiten von überflüssiger Bürokratie. Schnelligkeit bei Verwaltungsakten ohne Abstriche bei unseren hohen Standards an die Versorgungsqualität und Patientensicherheit – genau das wird dieses Gesetz leisten“, erklärt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Dem neuen Gesetz zufolge soll eine elektronische Übermittlung (z.B. Datenaustausch zwischen Behörden) sowie als Alternative zur Schriftform auch die elektronische Form (z.B. Verzicht auf die Approbation) zulässig sein.
Für die Tiermedizin gilt dies nicht automatisch, da die Veterinärmedizin dem Bundeslandwirtschaftministerium und nicht dem Gesundheitsministerium unterstellt ist.




