Offiziell gilt Frankreich als frei von der Rindertuberkulose. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde ANSES wurden besonders im Südwesten des Landes sowie in der Normandie immer wieder TBC-Ausbrüche nachgewiesen. Trotz umfangreicher Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen hatten diese Ausbrüche lokal teils erhebliche Auswirkungen. Zu einer der möglichen Ursachen zählt die lange Überlebensdauer des Erregers in der Umwelt, wodurch auch indirekte Infektionen möglich sind.
Um die Rinderhalter:innen im Fall eines Tuberkulose-Ausbruchs besser zu entschädigen, hat die französische Regierung nun die Entschädigungszahlungen deutlich erhöht. Demnach erhalten die Landwirt:innen über zwei Jahre eine pauschale Zahlung in Höhe 3.350 Euro für jedes gekeulte Tier. Wie Landwirtschaftsministerin Annie Genevard mitteilt, gilt die Regelung rückwirkend ab Beginn des Wirtschaftsjahres 2025/26. Weiterhin können sich künftig die Tierhaltenden auch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vollständig staatlich finanzieren lassen, die Kosten für den Abtransport der gekeulten Tiere werden ab sofort ebenfalls erstattet. Im Rahmen des Programms zur vorübergehenden Produktionsausfallkompensation können Beihilfen für Milchbetriebe künftig erhöht werden.
Mit der Erhöhung der Zahlungen beugt sich die Regierung den Forderungen verschiedener Agrarverbände. Die begrüßen den Beschluss und erwarten, dass dadurch Maßnahmen zur Bekämpfung der Rindertuberkulose konsequenter umgesetzt werden. Gleichzeitig fordern sie die vollständige Umsetzung des Tuberkulose-Maßnahmenplans für den Zeitraum 2024 bis 2029.




