Die Bundestierärztekammer (BTK) hat anlässlich der bevorstehenden Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) davor gewarnt, die Debatte um vermeintlich „zu hohe Tierarztrechnungen“ im Pferdebereich zu verengen bzw. zu verkennen.
Wer die GOT substanziell schwächen oder gar abschaffen will, verkennt ihre zentrale Funktion: Die GOT schützt v. a. Tierhaltende. Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Ober- und Untergrenzen und trägt dazu bei, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in Stadt und Land zu sichern. Eine Abschaffung würde daher nicht zu mehr Fairness führen, sondern zu weniger Verlässlichkeit und weniger Schutz.
In vielen europäischen Nachbarländern wird angesichts stark steigender Tierarztkosten, insbesondere im Notdienst, mit großem Interesse auf die Vorteile einer Gebührenordnung mit festgelegter Obergrenze geblickt. Zugleich sorgt die GOT dafür, dass tierärztliche Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können. Die Novellierung im Jahr 2022 war nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne grundlegende Anpassung überfällig. Grundlage war eine wissenschaftliche Bewertung der tierärztlichen Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Sie zeigte, dass die bis dahin geltenden Gebühren nicht ausreichten, um tierärztliche Leistungen kostendeckend abzubilden. Selbst die damalige Anpassung fiel noch maßvoll aus; steigende Kosten etwa für Personal, Verwaltung und Dokumentation, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte und Entsorgung waren dabei noch nicht vollständig berücksichtigt, heißt es von Seiten der BTK.
„Die GOT ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden, sondern ein Schutzmechanismus für Qualität, Transparenz und Versorgungssicherheit“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Wer die Gebührenordnung abschaffen will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was Tierhaltende brauchen: unübersichtliche Preise, wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Praxen, eine schlechtere Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig sogar höhere Kosten für die Tierhaltenden selbst.“
Eine angemessene Vergütung sei die Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das diene auch unmittelbar dem Tierwohl. Denn bereits heute sei es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade im Notdienst zeige sich, wie wichtig ein belastbarer Gebührenrahmen ist.
Die BTK spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, nicht aber ihren Kern infrage zu stellen. Dazu gehört auch eine regelmäßige, idealerweise jährliche Anpassung der Gebührenhöhe. Denn planbare, schrittweise Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen: Kosten werden dadurch berechenbarer. Tierhaltende brauchen keine Abschaffung der GOT, sondern eine nachvollziehbare, qualitativ hochwertige und auch künftig flächendeckende tierärztliche Versorgung.
Die Pferdebranche mahnt hingegen an, dass sich viele eine Pferdehaltung in Deutschland aufgrund der stark gestiegenen Tierarztkosten nicht mehr leisten können und der Pferdesport im Niedergang begriffen ist. Gleichwohl hätten die hohen Tierarztkosten, die in der GOT begründet seien, zur Folge, dass Tiere nicht mehr behandelt und aus wirtschaftlichen Gründen bei zu hohen Behandlungskosten euthanasiert würden. In einer gemeinsamen Erklärung forderten Pferdesportverbände die Politik auf zu handeln. Der Evaluierungsprozess der GOT solle erweitert und die GOT bis dahin ausgesetzt werden.




