Der Bundesverband für Tiergesundheit e. V. (BfT) spricht sich dafür aus, die Einführung elektronischer Packungsbeilagen für Tierarzneimittel gesetzlich zu ermöglichen. Die EU-Tierarzneimittel-Verordnung sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten Packungsbeilagen für Tierarzneimittel auf Papier, elektronisch oder in beiden Formen zulassen können. Das deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG) schreibt bislang jedoch weiterhin die Papierform vor.
Der BfT spricht sich daher, für eine zügige Öffnung des TAMG aus. Ziel ist eine praxistaugliche, sichere und bürokratiearme Lösung, die digitale Möglichkeiten nutzt und dauerhafte Doppelstrukturen vermeidet, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.
„Die elektronische Packungsbeilage ist kein Zukunftsthema, sondern eine konkrete Möglichkeit, die jetzt umgesetzt werden kann. Nach unseren Gesprächen mit Behörden, Ministerien und weiteren Stakeholdern sehen wir dafür eine grundsätzlich positive Haltung. Entscheidend ist nun, diesen Rückenwind für eine pragmatische, rechtssichere und bürokratiearme Lösung zu nutzen“, erklärt Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des BfT.
Elektronische Packungsbeilagen, sogenannte eLeaflets, können über QR-Codes auf der Verpackung einfach zugänglich gemacht werden. Sie ermöglichen es, Informationen effizienter zu aktualisieren und Tierärztinnen und Tierärzten sowie Tierhalterinnen und Tierhaltern in aktueller Form bereitzustellen. Damit leisten sie einen unmittelbaren Beitrag zur sicheren Anwendung von Tierarzneimitteln, zur Versorgungssicherheit und zum Tierschutz.
Zugleich reduzieren eLeaflets unnötige Kosten, Ressourcenverbrauch und Verwaltungsaufwand. Papiergebundene Packungsbeilagen verursachen bei Änderungen Übersetzungs-, Druck-, Lager- und Logistikaufwand. Eine dauerhafte Pflicht zu parallelen Papier- und Digitalfassungen würde diese Belastungen nicht abbauen, sondern verstetigen.
Der BfT schlägt deshalb eine kurze Einführungsphase vor: Für zwei Jahre sollte die Papierversion weiterhin verpflichtend bleiben, während die elektronische Packungsbeilage zusätzlich eingeführt werden kann. Danach sollte produktbezogene Wahlfreiheit gelten – elektronische Form oder Papierform, ohne verpflichtenden Parallelbetrieb.
Gleichzeitig betont der BfT: Die elektronische Packungsbeilage ersetzt nicht die tierärztliche Beratung. Da Tierarzneimittel im Regelfall über die tierärztliche Praxis abgegeben werden, bleiben Beratung und sichere Anwendung gewährleistet. eLeaflets ergänzen diese Beratung durch aktuelle, leicht zugängliche und ressourcenschonende Informationen.




