BfR-Symposium beleuchtet Zoonosen und Lebensmittelsicherheit
In einem zweitägigen Symposium befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 16. und 17. November 2023 mit dem Thema Zoonosen und Lebensmittelsicherheit. Das Institut lädt Interessierte aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Untersuchungsämtern, Überwachungsbehörden und der Wirtschaft zu der wissenschaftlichen Tagung nach Berlin ein.
Im Fokus des Symposiums wird das Vorkommen von Zoonoseerregern bei Tieren sowie ihre Übertragung entlang der Lebensmittelkette stehen. Die Teilnehmenden erwartet ein umfassendes Programm, beginnend mit den Ergebnissen des Zoonosen-Monitorings 2022 und Aquakulturen über Bovine Milk and Meat Factors (BMMFs) und VBNC-Campylobacter in der Umwelt bis hin zum Vorkommen von Clostridioides difficile in Lebensmitteln und Shiga-Toxin bildenden E. coli in Mehl.
Neben der wissenschaftlichen Weiterbildung soll die Tagung auch die Vernetzung der Teilnehmenden untereinander fördern und damit die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen. Aus diesem Grund wird die Veranstaltung ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden
Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.
„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden", mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.
Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.
Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.
Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.
Anbindeverbot könnte viele Kleinbauern zur Aufgabe zwingen
Mit einer landesweiten Aktion stemmt sich der Bayerische Bauernverband (BBV) gegen das von Bundesregierung geplante Anbindeverbot. Für die Hälfte aller Milchviehbetriebe in dem Freistaat würde die Gesetzesänderung das Aus bedeuten, so die Landwirtsvertretung. Rund 13.000 Kleinbauern ständen nach Angaben demnach vor der Aufgabe der Milchviehhaltung sowie der generellen Aufgabe der Landwirtschaft, da für den Großteil der Betroffenen ein Neu- oder Umbau nicht möglich sei. Der BBV betont zudem, dass das Komplettverbot von Anbindung bzw. Fixierung lediglich dazu führen würde, dass sich die Tierhaltung weiter in Länder verschiebt, in denen die Tiere unter weniger strengen Regeln gehalten würden. Der Tierschutz an sich würde mit den geplanten Gesetzesänderungen nicht verbessert werden.
Der BBV fordert daher eine Verlängerung der bislang geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren, damit die betroffenen Familien genügend Zeit hätten, eine gezielte Beratung zu erhalten, eine Übergabe zu regeln oder einen Weiterentwicklungsschritt wie Umbau, Neubau oder Umnutzung zu beantragen und durchzuführen.
Bei einer Aktion im bayerischen Kaubenheim am vergangenen Wochenende wiesen die Akteur:innen erneut auf die Bedeutung der Bewirtschaftung von Grünland für den ländlichen Raum hin. Ohne Rinder sei Landschaftspflege nicht möglich. Es seien gerade diese Betriebe, die kleinteilige Grünlandflächen, Hanglagen und andere ökologisch wertvolle Grenzstandorte pflegen und erhalten. Sie erfüllen eine unverzichtbare Aufgabe für den Klima- und Bodenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt. Wenn diese Betriebe aus der Milcherzeugung ausscheiden, würde die Bewirtschaftung vieler dieser Flächen enden.
WOAH warnt vor zu schneller Zulassung von ASP-Impfstoffen
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird weltweit fieberhaft an wirksamen Vakzinen geforscht. In Vietnam steht bereits der dritte ASP-Impfstoff vor der Zulassung, was Schweinehalter:innen in betroffenen Regionen Hoffnung macht. Doch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) warnt vor zu großer Euphorie und weist auf eventuelle Risiken durch den Einsatz von minderwertigen Impfstoffen hin. Nur eine sichere Impfung habe das Potential, wirksam gegen die ASP vorzugehen.
Die WOAH betont, dass nur qualitativ hochwertige Impfstoffe gegen die Afrikanische Schweinepest verwendet werden dürfen, deren Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden. Zudem könnte der Einsatz von minderwertigen Vakzinen dazu führen, dass sich sogenannte Impfviren verbreiten, die akute oder chronische ASP-Infektionen verursachen können. Auch bestehe das Risiko, dass solche Impfstoffe keinen Schutz gegen die ASP bieten. Die Weltgesundheitsorganisation appelliert an ihre Mitglieder sowie die Impfstoffhersteller, den neuen, gerade im Bericht der Kommission für biologische Normen vorgeschlagenen Normentwurf bei der Entwicklung und Bewertung von ASP-Impfstoffen für die Zulassung zu berücksichtigen.
Weiterhin betont die WOAH, dass neben möglichen Impfstrategien umfassende Präventions- und Bekämpfungsstrategie weiterhin Berücksichtigung finden müssen. Dazu gehören eine strenge Biosicherheit sowie eine Einfuhr- oder Verbringungskontrolle. Wenn geimpft werde, sollte dies im Rahmen eines gut ausgearbeiteten und umfassenden Impfprogramms geschehen, rät die WOAH. Darin sollten auch Überwachungsmaßnahmen der Impfung und Ausstiegsstrategien enthalten sein.
40 Mio. Euro für Technologie zur Geschlechtsbestimmung im Ei
Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von männlichen Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Doch werden weltweit -auch in europäischen Ländern- immer noch jedes Jahr rund 6,5 Milliarden Küken im Rahmen der Legehennenproduktion getötet. Um das in den Ländern der EU besser zu vermeiden, fördert die Europäische Investitionsbank (EIB) das niederländischen AgriTech-Unternehmen In Ovo mit einem Darlehen von mehr als 40 Mio. Euro. Mit den Geldern sollen innerhalb der nächsten drei Jahre die sogenannte „Ella“-Technologie des Unternehmens ausgeweitet und eine größere Anzahl dieser Screening-Maschinen hergestellt werden.
Mittels der Technologie lässt sich das Geschlecht der Embryonen in den Eiern nach neun Tagen Bebrütung erkennen, sodass dann nur noch die Eier weitergebrütet werden, in denen ein weibliches Küken heranwächst. Männliche Küken müssen dann nicht mehr direkt nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet werden.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, dass mit der Förderung entsprechender Technologien Millionen männlicher Küken vor der systematischen Tötung bewahrt werden könnten. Dies sei „ein großer Schritt auf dem Weg zu besseren Tierschutzstandards in Europa“, konstatierte Kyriakides. Zudem werde die Technologie dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und die CO2-Emissionen in der Eierproduktionsindustrie zu senken. Die Vereinbarung wird durch das InvestEU-Programm unterstützt.
KI als wertvolle Ergänzung von Fachkräften in der Tierhaltung
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt auch in der Nutztierhaltung immer mehr an Bedeutung, so dass KI-gesteuerte Kontrollsysteme in Zukunft eine noch größere Rolle einnehmen werden, wie Dr. Marc-Alexander Lieboldt erklärt. Diese wird jedoch Fachkräfte nicht ersetzen können. Der Leiter des Fachbereichs Tierzucht, Tierhaltung und Versuchswesen bei der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen hat in einer mehrmonatigen Versuchsreihe zahlreiche Untersuchungen zu den Einsatzmöglichkeiten von KI in Schweinehaltungen durchgeführt. „KI kann die personengestützte Beobachtung kontaktlos und fortlaufend ergänzen, aber nicht ersetzen und nicht von der gesetzlichen Pflicht zur täglichen Tierkontrolle entbinden“, lautet Lieboldts Fazit.
Nach Ansicht des Veterinärs können die Bewegungsabläufe von Schweinen mit Hilfe von kamerabasiertem Monitoring zu jeder Zeit erfasst werden, was den Vorteil hat, dass Krankheiten oder Auffälligkeiten im Verhalten schneller erkennbar sind. Zudem eignet sich die KI zur Steigerung von Arbeitseffizienz im Stall, der Nachhaltigkeit im Sinne der Ressourcen-Schonung sowie des Tierwohls. Lieboldt weist aber auch auf die Risiken hin, die der Einsatz von KI mit sich bringen kann: „Dabei geht es um den EU-weiten Rechtsrahmen für KI-Anwendungen, IT-Sicherheit, die Dateninfrastruktur ländlicher Räume und den Ort der Datenauswertung“, erklärt der Fachmann. „KI wird mit Investitionskosten verbunden sein, deshalb empfehle ich den Einsatz nur in sinnvollen und erprobten Bereichen.“
Wie Lieboldt erklärt, müsse dringend die Kompatibilität unterschiedlicher Systeme verschiedener Hersteller nachgebessert werden, damit auch die praktische KI-Anwendung reibungslos funktionieren kann. Denn diese Anwendungen entwickeln sich rasant weiter, genau wie die entsprechende Software. „Das setzt bei der Betriebsleitung ein gewisses technisches Grundverständnis voraus und sollte durch benutzerfreundliche Oberflächen keine tiefergehenden Kenntnisse in der Informatik verlangen“, sagt Lieboldt abschließend.
BioRescue Analyse bescheinigt Sicherheit für assistierte Reproduktion
Viele Nashornarten sind vom Aussterben bedroht. Um sie zu erhalten sowie die Reproduktion der Tiere zu verbessern, arbeiten Forschende derzeit an neuen Methoden. Bislang scheinen die Entwicklung und Erprobung fortgeschrittener Technologien der assistierten Reproduktion (aART), wie das Ovum Pick-up (OPU) – die Entnahme unreifer Eizellen (Oozyten) – sowie die In-vitro-Fertilisation (IVF) die vielversprechendsten Ansätze zu sein. Diese Technologien ermöglichen die Erzeugung von Embryonen im Labor, die später in Leihmütter transferiert und von diesen ausgetragen werden können.
Das BioRescue-Projekt, das die Technologien der assistierten Reproduktion unter der Leitung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) entwickelt und erprobt, hat 65 aART-Eingriffe ausgewertet, die von 2015 bis 2022 durchgeführt wurden. Bislang konnten mit dieser Technologie 51 Embryonen in 65 Eingriffen ohne schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Tiere produziert werden, was zeigt, dass die assistierte Reproduktion sicher und erfolgreich ist. Vielmehr kamen regelmäßige OPUs der reproduktiven Gesundheit der Nashornweibchen zugute, indem sie nachweislich die Funktion der Eierstöcke verbesserten, die Zahl der Follikel erhöhten und die Rückbildung pathologischer Strukturen wie Zysten bewirkten.
Die erfolgreiche Produktion der Embryonen – insbesondere der Embryonen des nördlichen Breitmaulnashorns – unterstreicht die Bedeutung der Technologie und ihr Potenzial, eines der drängendsten globalen Probleme unserer Zeit anzugehen: den dramatischen Verlust der Artenvielfalt. Dieser Rückgang führt zu einer unkalkulierbaren Beeinträchtigung wichtiger Ökosysteme und begünstigt gleichzeitig das Auftreten neuartiger Krankheitserreger, die die Lebensgrundlage der Menschheit zerstören können.
Fazit zu 3 Jahren ASP in Sachsen
Fast auf den Tag genau vor drei Jahren, ist in Sachsen erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Festgestellt wurde die hochansteckende Tierseuche bei einem erlegten Wildschwein im Norden des Landkreises Görlitz, nahe der Grenze zu Polen. Der Ausbruch hatte vielschichtige Maßnahmen zur Folge, wie die intensive Bejagung des Schwarzwilds und umfassende Zaunbauten. Insgesamt wurden rund 788 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Insgesamt hat der Freistaat für die ASP-Bekämpfung zwischen 2020 bis 2022 rund 30 Millionen Euro für die Bekämpfung der Tierseuche zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 sind dafür noch einmal knapp 30 Millionen Euro gebunden.
„Die ASP-Bekämpfung ist für alle Beteiligten ein großer Kraftakt. Doch gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern. Ich danke allen Beteiligten in den Landkreisen und Kommunen, den Jägerinnen und Jägern sowie den Landwirten für ihren engagierten Einsatz. Mit vereinten Kräften konnten wir bisher verhindern, dass Schweinebetriebe in Sachsen mit dem Virus in Berührung kamen. Genauso vereint bleiben wir an der Aufgabe dran. Wir haben der Ausbreitung der Seuche einen Stillstand aufgezwungen. Getilgt ist sie aber noch nicht. Das bleibt unser gemeinsames Ziel“, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.
Wie die Ministerin weiter betont, sei es zum einen wichtig, den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in die Bestände zu verhindern Schweine haltende Betriebe zu verhindern. Zum anderen fordert das Sozialministerium Sachsen, den aktuell im EU-Recht verankerten Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufzuheben. Denn auch wenn in einer Region die ASP nur beim Schwarzwild auftritt, hat dies erhebliche Konsequenzen für die Schweinehalter:innen. Das EU-Recht erlaubt das Verbringen von Hausschweinen sowie von deren Fleisch und Erzeugnissen in und aus den Sperrzonen nur noch auf Basis streng reglementierter Ausnahmegenehmigungen.
Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de.
Ökosystem der Ostsee noch immer stark belastet
Laut dem aktuellen Bericht der Baltic Marine Environment Protection Commission (Helsinki Commission - HELCOM) ist die Belastung der Ostsee noch immer sehr groß. Unter anderem sorgen Überdüngung und Verschmutzung sowie Sauerstoff-Verlust und Überfischung dafür, dass sich der Zustand der Ostsee in den Jahren 2016-2021 kaum verbessert hat. Auch die Zerstörung von Lebensräumen und die Landnutzung tragen weiterhin zur Belastung des Ökosystems der Ostsee bei und sorgen für ein anhaltendes Artensterben in vielen Regionen. Die Situation für einige Tierarten vor der deutschen Ostseeküste sei schlecht, heißt es im Bericht. Darunter fallen Wasservögel in der Kieler Bucht sowie der Mecklenburger Bucht. Im Arkona-Becken steht dem Bericht nach auch die Schweinswal-Population unter Druck.
Auch der Klimawandel wirkt sich zunehmend auf die Ostseeregion aus. HELCOM führt alle sechs Jahre ganzheitliche Bewertungen durch, um zu überprüfen, wie gut das Abkommen funktioniert, und konzentriert sich dabei auf die Entwicklung des Ökosystems der Ostsee. Diese Bewertungen umfassen "Zeitpunkte" in der dynamischen Lebensgeschichte der Ostsee. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehören mit Dr. Jan Dierking und Dr. Marco Scotti auch zwei Forscher des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel. Die dritte ganzheitliche Bewertung der Helsinki-Kommission (HOLAS 3) zeigt aber auch, dass regionale Maßnahmen Wirkung zeigen könnten.
„Viele Spezies sind Mehrfach-Stress durch den Klimawandel und andere menschliche Einflüsse ausgesetzt“, erklärt Meeresökologe Jan Dierking. „Nur eine Kombination von Maßnahmen kann helfen, marine Lebensräume zu verbessern und die einzigartige Biodiversität dieser Region zu schützen, auf die viele Menschen angewiesen sind.“
Winterhilfe für heimische Wildtiere
Der Herbst hat Einzug gehalten und viele heimische Wildtiere sind dabei, sich für den bevorstehenden Winter vorzubereiten. Jede:r mit einem eigenen Garten kann mit wenigen Mitteln helfen, dass Vögel, Igel und Eichhörnchen gut und sicher durch die kalte Jahreszeit kommen. Denn auch in frostigen Zeiten benötigen die Tiere Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsquellen.
Am besten eignen sich Naturgärten mit Laubhaufen, Totholz und nicht zurückgeschnittenen Stauden. Ein Komposthaufen sorgt nicht nur für guten Dünger, sondern bietet auch Insekten sowie Kleinstlebewesen Unterschlupf und erhöht damit die Biodiversität in den Gärten. Zudem sollten größere Wasserbehälter mit Netzen abgedeckt werden, um zu verhindern, dass kleinere Tiere ertrinken. Für ihren Winterschlaf benötigen die Wildsäuger ein geeignetes Quartier. Dazu eignen sich Laub- und Reisighaufen. Neben natürlichen Unterschlupfmöglichkeiten kann zusätzlich ein Igelhäuschen sowie ein Eichhörnchenkobel aufgestellt werden.
Vögel, die nicht in den Süden fliegen, nutzen gerne dichte Hecken und beerentragende Gehölze sowie nicht geschnittene, samentragende Stauden als Unterschlupf. Vogelfutterhäuschen, bestückt mit Sonnenblumenkernen, Obst, Kleie, Rosinen oder Haferflocken, erweitern zudem das geringe Nahrungsangebot.
Eichhörnchen können jetzt beim Anlegen von Futterreserven bzw. -verstecken durch Anbieten von Walnüsse, Bucheckern und Haselnüsse unterstützt werden.
Das Vetion-Fokusthema Tiere im Winter hält zahlreiche weitere Informationen über die heimischen Wildtiere in der kalten Jahreszeit bereit. Igelfreund:innen finden zudem viele nützliche Hinweise über die Stacheltiere im Fokusthema Herbstzeit ist Igelzeit - Wer braucht Hilfe vor dem Winter?.