Neue Hundeverordnung in Brandenburg in Kraft getreten
Zum 1. Juli 2024 ist in Brandenburg die neue Hundeverordnung in Kraft getreten. Neben der Einführung der Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen schafft das Land die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Ein Hund gilt demnach als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird.
„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist“, erklärte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen.
Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente. Mit der neuen Regelung entfällt zudem das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Weiterhin zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.
Hitzestress bei Kälbern dringend vermeiden
Mit den sommerlichen Temperaturen müssen besonders Kühe vor Hitzestress geschützt werden. Neben den wärmeempfindlichen laktierenden Kühen leiden jedoch die Kälber noch mehr unter den Temperaturen. Hitzestress kann gravierende Folgen für Kälber haben. Schon bei Temperaturen um 20 °C in Kombination mit hoher Luftfeuchtigkeit leiden die Jungtiere sehr. Die Folgen sind starkes Schwitzen und Hecheln sowie ein bis zu dreimal höherer Flüssigkeitsbedarf. Gleichzeitig fressen hitzegeplagte Kälber weniger, was zu geringeren und sogar rückläufigen Tageszunahmen führen kann. Das wiederum kann ein verspätetes Erstkalbealter und somit eine höhere Remontierungsrate und höhere Aufzuchtkosten verursachen.
Um die Tiere vor Hitzestress zu schützen, empfiehlt es sich, Belastungen in Form von Impfen oder Enthornen sowie Umstallen, Ausmisten oder Einstreuen in die frühen, kühleren Morgenstunden zu legen. Besonders wichtig ist die Hygiene des kompletten Tränkeequipments. So sollten Wasser- und Fütterungseimer sowie Nuckel und Flaschen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, um einen Befall von Bakterien, Parasiten und anderen Krankheitserregern so gering wie möglich zu halten. Bei Temperaturen ab 20 Grad sollte der Luftaustausch im Stall und Iglu gesteigert werden, indem Klappen, Fenster, Türen und Curtains weit geöffnet werden. Grundsätzlich müssen die Tiere einen ständigen Zugang zu hohen Mengen Wasser haben.
BMEL fördert innovative Strategien für Zucht, Prävention und Behandlung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Projektideen zu zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien bzw. neue Präventions- und Behandlungsstrategien zur Verbesserung der Bestandsgesundheit entwickelt haben. Diese sind aufgerufen, ihre Projektskizzen einzureichen. Für die Einreichung von Projektskizzen für "Entwicklung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien" endet die Frist am 1. Oktober 2024. Projektskizzen für die "Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien" können bis zum 27. November 2024, 12 Uhr, beim Projektträger BLE im Programm der BMEL-Innovationsförderung eingereicht werden.
Es bestehe weiterhin ein hoher Bedarf an neuartigen Werkzeugen und innovativen Lösungen, lässt das BLE verlauten. Projektideen können im Rahmen der Innovationsförderung finanziell unterstützt werden.
Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran
Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.
Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.
„Gut, dass Niedersachsen vorangeht - und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Rukwied für weitere 4 Jahre DBV-Präsident
Mit mehr als 85 Prozent der insgesamt 482 Stimmen ist Joachim Rukwied als Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) durch die Mitgliederversammlung für weitere vier Jahre wiedergewählt worden. Der 62-Jährige Rukwied wird damit in seine inzwischen vierte Amtszeit als DBV-Präsident gehen. Neben Günther Felßner aus Bayern, Dr. Holger Hennies aus Niedersachsen und Karsten Schmal aus Hessen ergänzt erstmalig Torsten Krawczyk aus Sachsen das Vizepräsidenten-Quartett. Der neu gewählte DBV-Vizepräsident erhielt 96,8 Prozent aller Stimmen. Er wird Detlef Kurreck, der nicht mehr zur Wahl angetreten war, ersetzen. Susanne Schulze Bockeloh wird weiterhin als kooptiertes Mitglied dem Vorstand angehören.
Fressnapf schreibt Auszeichnung für Tierschützer:innen aus
Die Fressnapf-Initiative „tierisch engagiert“ wird auch in diesem Jahr drei besonders eifrige und ambitionierte Tierschützer:innen auszeichnen, die sich mit ihrem Engagement besonders verdient gemacht haben. Bereits zum 6. Mal setzt sich die Fressnapf-Initiative gemeinsam mit Tierschützer:innen für Tiere in Not ein. Im Rahmen des "Goldenen Fressnapfs" drückt sie diesen jährlich ihre Anerkennung aus. In diesem Jahr dürfen sich die Gewinner:innen über insgesamt 15.000 Euro Preisgeld freuen.
„Wir sind immer wieder beeindruckt von dem unglaublichen Einsatz für Tiere in Not. In ganz Deutschland gibt es so viele Tierfreund:innen, die sich mit ihren Tierschutzorganisationen und ganzem Herzen engagieren. Wir wollen ihr Engagement sichtbar machen, denn ihre Geschichten können noch mehr Tierfreund:innen dazu motivieren, sich für Tiere in Not einzusetzen", erklärt Theresa Spenrath, Verantwortliche der Initiative.
Die Bewerbungsphase endet jedoch bereits am 30. Juni 2024. Bis dahin können sich deutschlandweit Tierfreund:innen bewerben, die sich in besonderer Weise im Tierschutz engagieren. Die drei Gewinner:innen erhalten neben der Auszeichnung auch ein Preisgeld für ihren Herzensverein – der erste Platz wird mit 7.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten dürfen sich über 5.000 Euro bzw. 3.000 Euro freuen.
Ab Mitte Juli 2024 beginnt dann das öffentliche Voting für die/den Wunschgewinner:in. Tierfreund:innen in ganz Deutschland können hier für ihren Favoriten stimmen. Für August ist die offizielle Preisverleihung geplant.
Wachsende Wolfpopulationen in Europa
Die Zahl der Wölfe in Deutschland und in der Schweiz wächst stetig. Das Wolfsmonitoring der Stiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement ergab, dass in der Alpenrepublik 31 Wolfsrudel mit nachgewiesener Reproduktion angesiedelt sind. Diese haben in 2023 insgesamt 122 Wolfswelpen bekommen, wie in dem gerade veröffentlichten Jahresbericht nachzulesen ist. Neben den Wölfen scheinen sich auch Luchse (Nachweise aus 23 Kantonen) sowie Goldschakale in der Schweiz wohl zu fühlen. Bären hingegen wären im letzten Jahr nicht gesichtet worden, heißt es in dem Bericht.
In Schweden hingegegn hat sich die Wolfspopulation deutlich verringert. Von den ursprünglich 450 Tieren wurden im Winter 2023/24 nur noch 375 Wölfe gezählt, wie die schwedische Umweltschutzbehörde mitgeteilt hat. Dies sei aber ein „erwarteter Rückgang“, der im Einklang mit den Entnahmen durch Schutz- und Lizenzjagden im Jahr 2023 stehe, ließ die Behörde verlauten.
In Deutschland wächst der Unmut der Weidetierhalter:innen über die fehlende Entschlusskraft der Bundesregierung hinsichtlich des Wolfsmanagements. Denn auch hierzulande hat sich die Zahl der Wölfe rasant vergrößert, es wird von einer Population von 3.000 Tieren ausgegangen. Die verunsicherten Weidetierhalter fordern angesichts der steigenden Zahl an tödlichen Übergriffen auf Weidetiere ein aktives Wolfsmanagement. „Wir gehen damit auf deutliche Distanz zu der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ gegenüber dem Raubtier, die das Bundesumweltministerium und andere Umweltministerien weiterhin pflegen. Wir verweisen auf andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Dort ist der Abschuss oder die Entnahme von Wölfen möglich, wenn diese Weidetiere rissen“, kritisiert der Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Der Verein lädt zu einer Kundgebung unter dem Motto „Weidetierhaltung vor dem Aus?!“ am 4. Juli 2024 in Berlin ein.
Jagdverband fordert mehr Anstrengungen für Artenschutz
Im Fokus des diesjährigen Bundesjägertags, den der Deutsche Jagdverband (DJV) am 21. und 22. Juni in Mainz veranstaltet hat, stand der Erhalt der heimischen Artenvielfalt. Nach Meinung der Delegierten wird dafür in Deutschland nicht genügend getan. Sie fordern entsprechend Maßnahmen, um diese zu verbessern. So wurden zwei Positionspapiere verabschiedet, die konkrete Maßnahmen für den Schutz von Arten wie Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase enthalten.
Siedlungsbauten und ungünstige Verkehrswege beeinträchtigen nicht selten die Wanderungen von Rothirschen, was unter anderem Inzucht zur Folge hat. Bereits in drei Bundesländern konnten genetisch bedingte Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer nachgewiesen werden, die auf Inzucht zurückzuführen ist. Der DJV fordert in einem Positionspapier die Finanzierung von bis zu 100 Querungshilfen bis 2030 über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).
Im zweiten Positionspapier fordern die Delegierten den dringenden Erhalt von Brachflächen, um Arten wie Rebhuhn, Feldhase oder Feldlerche einen Ganzjahreslebensraum sowie ausreichend Nahrung bieten zu können. Für verpflichtende Brachflächen seien jedoch kostendeckende Ausgleichszahlungen sowie ein Abbau der bestehenden bürokratischen Hürden notwendig, heißt es in dem Papier. Neben dem Verlust von Lebensraum gefährden Raubsäuger wie Füchse und Waschbären diese Arten stark. Der DJV sieht die Politik in der Pflicht, sich zur Jagd auf diese und andere Raubsäuger als Instrument für den Artenschutz zu bekennen, um den negativen Einfluss dieser dämmerungs- und nachtaktiven Arten zu minimieren.
Um sich mit dem Umgang, der Versorgung und der Aufzucht von Wildtieren vertraut zu machen, können sich Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte in zwei separaten E-Learningreihen auf Myvetlearn.de online fortbilden. Im ersten von 4 Kursen stellt Referent Dr. Florian Brandes die rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit Wildtieren in der tierärztlichen Praxis vor. Dabei wird auf die wichtigsten Aspekte bei der Aufnahme von Arten eingegangen, die dem Naturschutzrecht oder dem Jagdrecht unterliegen. Ebenso werden Hinweise gegeben, wie mit invasiven Tierarten umzugehen ist, für die rechtliche Regelungen (Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) bestehen. Ergänzend wird zudem die heikle Frage der Euthanasie von Wildtieren angesprochen.
Auftaktveranstaltung zu Projekt Fehlerkultur Tiermedizin
Fehler sind im alltäglichen Leben unausweichlich. Ernste, unter Umständen strafrechtliche, Konsequenzen können drohen, wenn Ärzt:innen oder Veterinärmediziner:innen bei der Behandlung von Mensch oder Tier Fehler machen. Außerdem können Behandlungsfehler fatale Folgen für die Gesundheit und das Leben der Patient:innen haben. Wichtig ist jedoch, wie mit Fehlern umgegangen wird. Denn aus Angst vor möglichen ernsten Folgen wird häufig keine offene Fehlerkultur gelebt.
Um eine objektive gesellschaftliche Debatte über eine offene und effektivere Fehlerkultur in der (Tier-) Medizin anzustoßen, die von der Gesellschaft befürwortet und sogar unterstützt wird, ist das Projekt „Fehler in der (Tier)medizin” an der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) ins Leben gerufen worden. Die Auftaktveranstaltung des Diskussionsprojekts findet am 26. Juni um 18 Uhr im aufhof, Schmiedestraße 12, 30159 Hannover statt. Diese Veranstaltung, zu der Tierbesitzer:innen, Tiermedizinstudierende und Tierärzt:innen sowie alle, denen Tiere am Herzen liegen eingeladen sind, soll einen ersten Einblick gewähren und zeigen, welche Felder besonders relevant sind.
Auf dem Podium werden neben Prof. Dr. Holger Volk auch Dr. Claudia Busse und Dr. Christin Kleinsorgen die TiHo vertreten und weitere Gäste, unter anderem Prof. Dr. Klaus Osterrieder (TiHo), Prof. Mahtab Bahramsoltani (FU Berlin) sowie Dr. Christiane Bärsch von der Tierärztekammer Niedersachen empfangen.
Die Veranstaltung kann zudem live auf YouTube verfolgt werden.
TiHo
Geplanter Bürokratieabbau soll Landwirt:innen langfristig entlasten
Viele Bereiche des Lebens und des Berufes werden von Bürokratie beherrscht. Schon vor vielen Jahren plante die damalige Bundesregierung den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen in vielen Bereichen, was sich allerdings zu einer Daueraufgabe entwickelt hat. Für die Vereinfachung sowie die Reduzierung bürokratischer Prozesse sind unter anderem auch Tausende Landwirt:innen im vergangenen Winter auf die Straße gegangen. Denn für Dokumentation, Planung und Antragswesen müssen laut Informationen des Statistischen Bundesamtes jährlich über 400 Millionen Euro von den Landwirt:innen gezahlt werden.
Gegen die ausufernden Bürokratiekosten plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun dringend etwas unternehmen. Einen ersten Arbeitsfortschritt legte das BMEL Ende Mai mit der BMEL-Initiative zum Bürokratieabbau vor. Darin sind zahlreiche Maßnahmen für den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen benannt.
„Wenn ich mit den Landwirtinnen und Landwirten vor Ort spreche, dann höre ich immer wieder, dass es die Vielzahl der bürokratischen Belastungen ist, die sie an Grenzen bringt. Da geht es um die Meldung gleicher Daten an unterschiedliche Stellen, um sich unnötig wiederholende Antrags- und Nachweispflichten oder um starre Regelungen, die mit der Praxis nur schwer zu vereinbaren sind. Es geht also um mehr Flexibilität, weniger Doppelarbeit und schlankere Verfahren – und eben nicht darum, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus andere politische Ziele zu verfolgen. Machen wir uns nichts vor, aufzuräumen ist eine kleinteilige und mühsame Daueraufgabe, aber kein Grund, sich davon abschrecken zu lassen. Ich werbe unermüdlich dafür, dass wir hier alle zusammenarbeiten: EU, Bund und Länder. Nur wenn wir es schaffen, die Summe der Belastungen zu reduzieren, helfen wir dem Berufsstand auch langfristig", betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Unter anderem sollen Melde- und Dokumentationspflichten für Tierhalter und im Pflanzenbau vereinfacht werden. Als Vorbereitung erwartet das Bundesministerium für diesen Sommer ein Rechtsgutachten.




