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News

Kooperation zur Tollwutbekämpfung in Kenia wird fortgesetzt

12. Dezember 2024

Mit Hilfe von Impfkampagnen, Aufklärungsprogrammen sowie Bildungsinitiativen werden Boehringer Ingelheim und Tierärzte ohne Grenzen e.V. (TOGEV) auch künftig gemeinsam die Tollwut in Kenia bekämpfen. Das Pharmaunternehmen und der TOGEV haben ihre Partnerschaft gerade erneuert.

Neben der Bereitstellung von Impfstoffen wird Boehringer Ingelheim die Initiative mit dem globalen Ziel „Zero by 30“ auch mit finanziellen Mitteln unterstützen. Der Verein Tierärzte ohne Grenzen hat sich das Ziel gesetzt, innerhalb der folgenden drei Jahre mindestens 70 Prozent der Hunde in der Region Machakos County zu impfen. Zudem werden Bildungsprogramme in Schulen weitergeführt, die die Schüler:innen über die Gefahren der Tollwut aufklären sollen. Diese geben ihr Wissen an ihre Familien und in ihre Gemeinden weiter und helfen so, die Aufklärung über Tollwut zu fördern. Lokale Interessengruppen unterstützen den Verein dabei.

„Die Kooperation mit Boehringer Ingelheim ist ein wichtiger Meilenstein für unsere Organisation“, erklärt der TOGEV-Vorstandsvorsitzende Christian Griebenow. „Gemeinsam können wir die Prävention und Bekämpfung von Tollwut in Kenia vorantreiben und das Bewusstsein für diese tödliche Krankheit schärfen. Wir sind dankbar für die großzügige Spende von Boehringer Ingelheim und freuen uns darauf, unsere langjährige Erfahrung in der Implementierung von Tiergesundheitsprogrammen einzubringen.“ 

„Unsere Partnerschaft mit Tierärzte ohne Grenzen e.V. ist ein wesentlicher Bestandteil unserer globalen Initiative „Stop Rabies“ zur Bekämpfung von Tollwut. Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Tollwutprävention können wir nicht nur das Leben von Tieren schützen, sondern auch die Gesundheit und Sicherheit der Menschen in den betroffenen Regionen verbessern und so einen nachhaltigen Beitrag zur Ausrottung der Tollwut leisten“, sagt Dr. Erich Schoett, Leiter Pet Therapeutics bei Boehringer, abschließend.

Boehringer Ingelheim

Bayerischer Landtag billigt Einführung der Landtierarztquote

12. Dezember 2024

Der Bayerische Landtag hat am 12.12.2024 grünes Licht für die Landtierarztquote im Freistaat gegeben, in dem er eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) billigt. Mit der Einführung einer Landtierarztquote für das Studium der Tiermedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität ab dem Wintersemester 2025/2026, geht der Freistaat einen bedeutenden Schritt zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und reagiert damit auf den Personalbedarf bei der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Heute ist ein guter Tag für die Zukunft der tierärztlichen Versorgung im Freistaat: Die Landtierarztquote kommt. Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Mit der Landtierarztquote stärken wir den Verbraucherschutz in Bayern und setzen gleichzeitig ein starkes Signal für künftige Tierärzte und Tierärztinnen sowie für die Nutztierhalter. Die Landtierarztquote ist ein entscheidender Baustein, um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen. Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag jetzt den Weg für die Landtierarztquote frei gemacht hat. Tierärztliche Versorgung ist existenziell für die Tiere und für die Menschen. Bayern geht hier als Vorreiter voran."

Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Optimaler Tierschutz, bestmögliche Tiergesundheit und höchste Lebensmittelsicherheit: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‚Hausarzt‘ für den Hamster: Ausreichend viele Tierärzte sind gerade für die Landwirtschaft in Bayern extrem wichtig und ein zentraler Standortfaktor. Deshalb setzen wir uns für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein. Mit der Landtierarztquote schaffen wir einen Weg ins Tiermedizinstudium, der die optimale tierärztliche Versorgung im ganzen Land schon bei der Ausbildung im Blick hat. Das ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket. Die Quote startet zum Wintersemester 2025/2026."

Im Rahmen der Landtierarztquote werden bei der Studienplatzvergabe in Bayern gezielt Plätze für Bewerber:innen reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzt:in mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Diese Studienplätze werden unabhängig von der Abiturnote im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens vergeben. Es werden Bewerber:innen bevorzugt, die aufgrund ihrer Vorerfahrungen – zum Beispiel Ausbildung und Praktika – eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen. Auch ein erfolgreich abgelegter Test für medizinische Studiengänge erhöht die Chancen für einen Studienplatz. Die endgültige Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines Auswahlgesprächs.

Das Bewerbungsfenster für einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote öffnet sich erstmalig vom 1. bis zum 28. Februar 2025. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bewerberportal unter www.landtierarztquote.bayern.de. Auf der Internetseite finden Bewerber:innen außerdem alle erforderlichen Informationen und Hintergründe rund um die Landtierarztquote.

Vergiftungsgefahr für Tiere wächst in der Weihnachtszeit

11. Dezember 2024

In Haus und Garten lauern einige Gefahren für Hunde und Katzen. Besonders während der Weihnachtszeit treten durch das Fressen weihnachtstypischer Lebensmittel, wie Schokolade, Rosinen oder Zwiebeln, häufiger Vergiftungen bei den Vierbeinern auf. Je nach aufgenommener Menge und Zutaten sowie Größe des Tieres, zeigen sich für Vergiftungen typische Symptome, von Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu neurologischen Ausfällen.

Aber auch die weihnachtliche Dekoration birgt Gefahren für Haustiere. Durch das Fressen oder Belecken von Weihnachtssternen oder anderen Zimmerpflanzen können ebenfalls Vergiftungen bei Hunden und Katzen auftreten. Dekorative Gestecke oder Blumensträuße können für Tiere zudem giftige Pflanzen enthalten.

Besonders bei frostigen Außentemperaturen laufen die Vierbeiner Gefahr, sich zu vergiften. So ist das oft in Frostschutzmitteln enthaltene Ethylenglykol bereits in kleinen Mengen tödlich und erfordert eine spezifische Behandlung, wie der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) erklärt.

Da Reinigungsmittel sowie Medikamente auch außerhalb der Weihnachtszeit eine häufige Gefahrenquelle darstellen, sollten Tierhalter:innen diese stets unter Verschluss und außerhalb der Reichweite ihrer Vierbeiner halten. Im Verdachtsfall ist schnelles Handeln gefragt. Je schneller und zielgerichteter eine Behandlung erfolgt, desto besser sind die Heilungschancen.

BfT

MV plant Maßnahmen zur Minimierung von Beifängen

11. Dezember 2024

Eine ungewöhnlich hohe Zahl an Kegelrobben, die im Herbst diesen Jahres vor der Küste der Insel Rügen verendet aufgefunden worden sind, hat für anhaltende Diskussionen gesorgt. Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, widerspricht jedoch dem Vorwurf der Untätigkeit.  

„Wir haben von Anfang an eng mit der ermittelnden Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet und auch in unseren eigenen Laboren umfassende Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Deutschen Meeresmuseum stehen wir ebenfalls in engem Austausch. Dass die Todesursache bislang noch nicht eindeutig geklärt werden konnte, ist unbefriedigend, zeugt aber nicht von schlechter oder inkonsequenter Behördenarbeit“, erwiderte der Minister heute anlässlich der Übergabe einer Petition durch die BUND-Landesvorsitzenden Bettina Baier. Darin fordern die Natur- und Umweltschützer:innen gezielte Maßnahmen zur Vermeidung des Beifanges von geschützten Meeressäugetieren.

Er unterstütze die umfassende Aufklärung, so Backhaus. So habe er schon Ende November 2024 entschieden, die Landesküstenfischereiverordnung vorsorglich dahingehend anzupassen, dass Robbenschutzvorrichtungen an den dafür relevanten Reusen in Küstengewässern des Landes zur Pflicht werden. Zudem plädiert der Minister dafür, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit sich ein solches Ereignis nicht wiederhole.

Neben Drohnen und ferngesteuerten Tauchrobotern sollen bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung neue Genehmigungen zum Aufstellen solcher Reusen nur noch mit der Auflage des Einbaus einer Robbenschutzvorrichtung erteilt werden. Noch im Januar 2025 plant das Umweltministerium MV die Aufnahme von Abstimmungsgesprächen zwischen den Fischerei- und Naturschutzbehörden und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei sowie mit den Erzeugerorganisationen der Küstenfischerei hinsichtlich weiterer geeigneter und angemessener Maßnahmen. Ziel ist, eine möglichst weitgehende Minimierung von Beifängen, insbesondere hinsichtlich der in Rede stehenden Kegelrobben, so Backhaus.

Regierung MV

ASP breitet sich in Hessen aus

11. Dezember 2024

Im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis gibt es offenbar einen ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das Hessische Landeslabor hat einen zwischen den Eltviller Stadtteilen Erbach und Hattenheim tot aufgefundenen Frischling positiv getestet. Wie üblich wurde die Probe an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Referenzlabor überstellt. Das Ergebnis steht derzeit jedoch noch aus. Dennoch sind die Seuchenschutzmaßnahmen angelaufen. Darüber hinaus wird der Umkreis des Fundorts mit Drohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden nach weiteren toten Wildschweinen abgesucht. Bislang gab es jedoch keine weiteren Funde.

Weiterhin werden seit Mittwochvormittag mobile taktische Elektrozäune errichtet, um eine mögliche Verbreitung des Virus in Richtung der Weinberge zu verhindern.

Bislang wurden in Hessen seit dem ersten Ausbruch der ASP Mitte Juni insgesamt 1948 Wildschweinkadaver gefunden, davon wurden 537 positiv getestet. Allein im Laufe der vergangenen Woche kamen rund 30 positive Funde im Kerngebiet hinzu.

Landwirtschaft.Hessen

Brandenburg bekommt Ministerin mit Stallgeruch

10. Dezember 2024

In Brandenburg will oder muss die SPD künftig mit dem BSW regieren. Neue Landwirtschafts- und Umweltministerin in dieser Koalition soll die 37-jährige studierte Landwirtin Hanka Mittelstädt werden. Sie führt einen großen Legehennenbetrieb in der Uckermark und ist Vorsitzende der brandenburgischen Agrarmarketinggesellschaft pro agro sowie Vorstandsmitglied im Brandenburger Landfrauenverband. Ihr Amt als Vorsitzende der Marketinggesellschaft hat Mittelstädt nach der Nominierung zur Ministerin niedergelegt. Dem Landtag gehört die Landwirtin seit 2023 an.

Das Ressort wird künftig neben Landwirtschaft und Umwelt auch für Verbraucherschutz zuständig sein. Dafür wechselt der Klimaschutz ins Wirtschaftsministerium. 

Am 11.12.2024 findet die Vereidigung der neuen Landesregierung im Landtag statt.

MAZ

Reduktion von Lebensmittelabfällen geht voran

10. Dezember 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 27. Juni 2023 mit 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen abgeschlossen. Jetzt ist der Ergebnisbericht des ersten Jahres erschienen, herausgegeben vom Thünen-Institut, das ein positives Zwischenfazit zieht. Danach konnten viele Betriebe ihre Abfälle deutlich verringern – insgesamt um 24 Prozent. Anspruch der Vereinbarung ist es, dass die teilnehmenden Unternehmen ihre Abfälle bis 2025 um 25% und bis 2030 um 30% reduzieren.

Aus dem ersten Ergebnisbericht ergibt sich, dass noch verzehrfähige Lebensmittel primär an soziale Einrichtungen wie die Tafeln gespendet werden. Die Weitergabe an andere Empfängerorganisationen, zum Beispiel an Vermittlerplattformen oder an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist ebenfalls möglich und wird durch einige Unternehmen vorgenommen. Wenn Lebensmittel nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt oder geeignet sind, sollen sie möglichst einer hochwertigen Verwendung oder Verwertung zugeführt werden, z.B. aufbereitet als Tierfutter. Im Jahr 2023 haben alle unterzeichnenden Unternehmen entsprechende Maßnahmen getroffen, um diese Pflicht zu erfüllen. Weitere Stellschrauben zur Reduktion von Lebensmittelabfällen sind spezifische Maßnahmen hinsichtlich Mehrmengen und Retouren, ferner gibt es Maßnahmen zur Optimierung der Prozess-, Logistik- und Kühlkette, zum preisreduzierten Abverkauf von Waren nahe dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Weitergabe überschüssiger Lebensmittel (zum Beispiel: Investitionen in die Logistik der Tafeln, Verwendung digitaler Tools zur Erleichterung des Spendenprozesses).

BMEL

Igel werden zunehmend bedrohte Tierart

9. Dezember 2024

Der Europäische Braunbrustigel ist erst vor wenigen Wochen von der Weltnaturschutzunion IUCN als potenziell gefährdet eingestuft worden. Da die Igelbestände auch in der Schweiz Anlass zur Sorge geben, sollen die Bestandszahlen nun im Rahmen der beiden Projekte StadtWildTiere und Wilde Nachbarn analysiert werden, denn in der Schweiz steht der Igel bereits seit 2022 auf der Roten Liste der Säugetiere der Schweiz.

Mehr über Igel und ihre häufigsten Erkrankungen erfahren Tierärzt:innen in der Online-Fortbildung Der igel als Patient in der Kleintierpraxis.

TFAs und Mitarbeiter:innen von Wildtierauffangstationen finden hier eine entsprechende Online-Fortbildung.

Besorgnis über den Verlust der biologischen Vielfalt weit verbreitet

9. Dezember 2024

Die Menschen in Deutschland oder bzw. ein großer Teil, macht sich Sorgen um den Verlust der biologischen Vielfalt durch den Klimawandel. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Naturbewusstseinsstudie, die das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz heute veröffentlicht haben. Zudem wächst der Anteil der Menschen, die eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft in den vergangenen 20 Jahren wahrnehmen. Für einen großen Teil der Befragten ist der Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen deshalb eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe. Die Mehrheit der 2.411 befragten Erwachsenen und 1.003 Jugendlichen der repräsentativen Naturbewusstseinsstudie ist bereit, den notwendigen gesellschaftlichen Wandel durch einen nachhaltigen und naturverträglichen Lebensstil mitzutragen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Naturbewusstseinsstudie zeigt, dass den Menschen eine gesunde und intakte Natur am Herzen liegt: Sie nehmen die vielfältigen Bedrohungen für Tiere, Pflanzen und Landschaften wahr und wollen, dass die Natur geschützt wird. Das gibt mir Rückenwind für meine Arbeit. Den meisten Menschen ist bewusst, dass Veränderungen notwendig sind, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen und das Schöne der Natur zu erhalten, das wir alle genießen. Ganz konkret wird beispielweise die staatliche Förderung des natürlichen Klimaschutzes in Lebensräumen wie Mooren und Wäldern von einer klaren Mehrheit getragen. Das zeigt mir, dass wir mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz auf dem richtigen Weg sind."

Die Naturbewusstseinsstudie 2023 belege zudem einen hohen Rückhalt für die Fortsetzung der Energiewende, 59 Prozent der Erwachsenen und Jugendlichen finden sie richtig.

BMUV

Angestrebte Reformen im Berufsbildungsrecht positiv bewertet

9. Dezember 2024

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die jüngsten Änderungen und Aktualisierungen im Berufsbildungsrecht sowie die Konkretisierungen in der Verordnung zur beruflichen Qualifikation.

Insbesondere die Berücksichtigung des Fachkräftemangels und die Einbindung von Personen ohne reguläre Ausbildung in den Arbeitsmarkt stellen im neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung dar.

vmf-Vizepräsidentin Patricia Ley erklärt dazu: „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, berufliche Kompetenzen, die außerhalb formaler Ausbildungen erworben wurden, zu validieren und offiziell anzuerkennen. Wir sehen darin einen sinnvollen Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren. Es ist jedoch entscheidend, dass das Validierungsverfahren praktikabel gestaltet wird, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und den ehrenamtlich tätigen Prüfenden gerecht zu werden.“

Der vmf unterstützt die Zuständigkeit der jeweiligen Berufsvertretungen (paritätische Besetzung der Prüfertandems) bei der Durchführung des Validierungsverfahrens. „Somit wird eine hohe Vergleichbarkeit und Qualität der beruflichen Kompetenzen gewährleistet“, ergänzt Patricia Ley und weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, eine Musterfeststellungsordnung einzuführen. Diese habe sich bereits bei der Musterprüfungsordnung bewährt und könne zusätzliche Belastungen für die ehrenamtlichen Prüfer*innen vermeiden.

Ebenfalls positiv bewertet der vmf die Flexibilisierung der Ausbildungsdauer, insbesondere im Kontext von Teilzeitausbildungen. „Dabei darf die Qualität der praktischen Ausbildung aber nicht gefährdet werden“, merkt Patricia Ley an. „Wir fordern deshalb, dass eine Ausbildung in Teilzeit nicht unter 30 Wochenstunden liegen sollte.“

Besonders kritisch sieht der vmf die Regelungen zur fachlichen Eignung von Ausbilder*innen. „Hier ist eine verbindliche Ausbildereignungsprüfung für Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte die Ausbildung übernehmen“, so die Vizepräsidentin.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Gesundheitswesen sei es nun wichtig, sorgfältig und transparent vorzugehen, um die berufliche Qualität und Kompetenz der Fachkräfte langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang werde eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und eine kontinuierliche Schulung der Prüfer*innen als unerlässlich angesehen, um den Erfolg der neuen Validierungsverfahren zu gewährleisten.

vmf