US-Landwirte und Klimaschützer klagen gegen Trump
Der wieder gewählte US-Präsident Donald Trump hat in seiner kurzen Amtszeit schon zahlreiche kontrovers diskutierte Beschlüsse bekannt gegeben. Mit seiner Forderung, klimarelevante Richtlinien, Leitfäden, Datensätze und Ressourcen von den Internetseiten des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) zu löschen, hat er nun neben den Klimaschützer:innen auch die Landwirt:innen gegen sich aufgebracht. Die haben jetzt Klage vor einem amerikanischen Bundesgericht eingereicht.
Geklagt haben die Organisation Earthjustice gemeinsam mit dem Knight First Amendment Institute an der Columbia University, im Namen der Northeast Organic Farming Association of New York, der Natural Resources Defense Council und der Environmental Working Group. Als Klagegrund geben die Kläger:innen unter anderem an, dass Trumps Forderung gegen verschiedene Bundesgesetze verstößt, wie Freedom of Information Act, der Administrative Procedure Act und der Paperwork Reduction Act. Zusätzlich zum Übergehen der Regierung einer verpflichtenden öffentlichen Ankündigung bemängeln die Kläger:innen auch die fehlende Transparenz bei der Veröffentlichung von Dokumenten und Richtlinien.
Die Landwirt:innen kritisieren, dass die Streichung wichtiger Ressourcen über klimafreundliche Landwirtschaft, Waldschutz, Klimaanpassung und Investitionen in saubere Energieprojekte in ländlichen Gebieten zu finanziellen Verlusten führt. Die mit dem Inflation Reduction Act im Jahr 2022 versprochenen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 369 Milliarden Dollar würden durch die Trump-Administration blockiert. Die Kläger:innen erklären, dass genau zu dem Zeitpunkt, als Landwirt:innen versuchten, Zugang zu diesen ihnen zustehenden Geldern zu erhalten, die Informationen über die entsprechenden Programme von den öffentlichen Webseiten entfernt wurden.
„Das USDA sollte daran arbeiten, unser Lebensmittelsystem vor Dürren, Waldbränden und extremen Wetterbedingungen zu schützen, und nicht der Öffentlichkeit den Zugang zu wichtigen Ressourcen verwehren“, erklärt Jeffrey Stein, stellvertretender Anwalt von Earthjustice. Die Kläger:innen fordern eine gerichtliche Anordnung, die das USDA verpflichtet, den Zugang zu den wichtigsten Webseiten wiederherzustellen und die Entfernung weiterer klimabezogener Informationen zu verhindern. Die USDA hat bislang zu den Vorwürfen keine Stellung bezogen.
Expert:innen fordern nachhaltiges europäisches Influenza-Forschungsnetzwerk
In Deutschland sind jahreszeitlich bedingt viele Menschen an der Influenza erkrankt. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilt, habe die Grippewelle zwar voraussichtlich ihren Höchststand erreicht, jedoch dominiere die starke Zirkulation der Influenzaviren nach wie vor das gesamte Geschehen der Atemwegserkrankungen. Das Niveau an Krankheitsfällen sei noch immer sehr hoch. Das betrifft auch die Zahl der erkrankten Schulkinder in dieser Saison.
Angesichts der zunehmenden Zahl der Erkrankungen und Pandemien, die durch Influenza-Viren ausgelöst werden, fordern Expert:innen, darunter Professorin Dr. Gülşah Gabriel, Institut für Virologie der TiHo und Leiterin des Leibniz-Labs Pandemic Preparedness und der LIV-Abteilung Virale Zoonosen – One Health, den Aufbau eines europäischen Influenza-Forschungsnetzwerkes.
Die Wissenschaftler:innen drängen in einem Beitrag in der Fachzeitschrift "The Lancet" auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik. Auch angesichts des aktuellen H5N1-Seuchengeschehens sei ein nachhaltiges europäisches Netzwerk von Bedeutung, um auf neue Infektionskrankheiten reagieren und effektive Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ergreifen zu können.
Das Modell der Centers of Excellence for Influenza Research and Response (CEIRR) in den USA nimmt Gabriel als erfolgversprechendes Beispiel. Dieses von den National Institutes of Health geförderte Netzwerk konnte schnell auf die aktuelle H5N1-Situation reagieren und lieferte essenzielle Daten für politische Entscheidungen. Die Autor:innen kritisieren die aktuelle Forschungssituation in Europa, da Förderprogramme hier häufig fragmentiert und auf kurzzeitige, nicht verlängerbare Zyklen begrenzt sind. Ein langfristig finanziertes, koordiniertes Netzwerk nach CEIRR-Vorbild würde Europas Fähigkeit zur Pandemiebekämpfung erheblich stärken.
Europäische Forschungsfördernde und politische Entscheidungstragende – insbesondere die EU-Kommission sowie nationale Regierungen – seien in der Pflicht, ein europäisches Pendant zu CEIRR zu schaffen, konstatieren die Autor:innen des Beitrags.
NRW ruft erneut zur BTV-Impfung auf
Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat im vergangenen Jahr in ganz Deutschland für eine große Welle an Ausbrüchen in Rinder- und Schafherden gesorgt sowie großes Tierleid und Tierverluste verursacht. Expert:innen befürchten, dass mit steigenden Temperaturen und einer verstärkten Aktivität der Virus übertragenden Gnitzen wieder mit vielen neuen Fällen bei Wiederkäuern zu rechnen ist.
Aus diesem Anlass weist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erneut auf die Dringlichkeit der Impfung gegen das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) hin, damit unnötiges Tierleid verhindert und weiteren wirtschaftlichen Schäden vorgebeugt wird. Da eine BTV-Infektion bei Schafen und Rindern gehäuft zu schwerwiegenden klinischen Symptomen, Aborten und teilweise zum Tod infizierter Tiere führen kann, sind Halter:innen aufgerufen, ihre Tiere jetzt impfen zu lassen. Bislang seien in NRW lediglich rund 25 Prozent der Rinder und 50 Prozent der Schafe geimpft worden.
Das Landwirtschaftsministerium rät dringend dazu, ungeimpfte Tiere zweimal impfen zu lassen. Sowohl die Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits in 2024 geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai 2025 abgeschlossen sein. Gefährdet seien besonders ungeimpfte Schafe und Rinder und deren Jungtiere, heißt es weiter.
Die Tierseuchenkasse gewährt eine Beihilfe für Impfungen bei Schafen und Rindern. Die Beihilfe für die Impfung von Schafen wurde unlängst erhöht. Zudem kann fortan auch bei Schafen eine zweimalige Impfung im Rahmen Grundimmunisierung bezuschusst werden.
Die EU-Kommission hat am vergangenen Montag zwei BTV-Impfstoffe zugelassen, und zwar Bluevac 3 (Hersteller CZ Vaccines) mit einer Zulassung für Rinder, sowie Syvazul BTV 3 (Hersteller Laboratorios Syva S.A.), der für Schafe zugelassen ist.
Wie das Unternehmen CEVA, welches Bluevac 3 in Deutschland vertreibt, jetzt mitteilte, müssen die Halter:innen jedoch wohl bis Mai 2025 warten, bis der Impfstoff eingesetzt werden kann. Der Grund für die Verzögerung liegt in der Erstellung neuer Verpackungen mit der entsprechenden Zulassungsnummer. Auch Virbac als Vertreiberfirma für den Impfstoff Syvazul 3 rechnet aus dem gleichen Grund mit Verzögerungen bei der Auslieferung. Der dritte im Moment in Deutschland eingesetzte Impfstoff Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim hat noch keine Zulassung, da man sich hier für ein anderes Zulassungsverfahren entschieden hatte, das noch andauert.
Grundimmunisierung ist noch möglich
Tiere, die im Rahmen der Grundimmunisierung eine erste Impfung mit einem der Impfstoffe erhalten haben, können jedoch mit demselben auch ein zweites Mal geimpft werden. Für jede weitere Impfung müsste jedoch ein zugelassener Impfstoff genutzt werden. Wie einer Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, soll die Ausnahmeregelung so lange greifen, bis ein entsprechender, in der EU zugelassener Impfstoff zur Verfügung stehe.
Es scheint auch nicht eindeutig zu sein, wer die entsprechenden Richtlinien ausgibt, wie jetzt weiter verfahren wird. So haben verschiedene Bundesländern und teilweise auch einzelne Landkreise widersprüchliche Anweisungen ausgegeben, wie jetzt weiter zu verfahren sei.
Bau des neuen LMU-Campus schreitet voran
Die umfassende Neugestaltung der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) in Oberschleißheim nimmt weiter Form an. Nach den Neubauten verschiedener Tier-Kliniken, einem Hörsaalgebäude sowie dem Neubau für die Mikrobiologie, fand am 19. Februar 2025 das Richtfest der Anatomie und Pathologie sowie der Spatenstich für die Zentralgebäude der Tierärztlichen Fakultät statt.
Die 200 Millionen Euro teuren Baumaßnahmen könnten bereits im Jahr 2027 so weit fortgeschritten sein, dass der Studienbetrieb der Tierärztlichen Fakultät der LMU im Wesentlichen in Oberschleißheim stattfinden wird. Dann können sich die Studierenden und Wissenschaftler:innen auf eine moderne Infrastruktur für Studium und Forschung freuen. Neben einem neuen Skills Lab, in dem die Studierenden an wirklichkeitsnahen Modellen arbeiten können, werden die neuen Schulungsräume signifikant größer sein und erlauben, Modell-basiertes und virtuelles Lernen zu einem noch wichtigeren Teil der studentischen Ausbildung in der Tiermedizin an der LMU werden zu lassen.
Zudem wird der Neubau der Tieranatomie und Tierpathologie beide Fachrichtungen vereinen und somit einen intensiveren Austausch und eine verbesserte Zusammenarbeit von Anatomie und Pathologie ermöglichen.
„Der LMU-Campus Oberschleißheim wird das Zentrum moderner Tiermedizin in Europa. Pferdeklinik und Mikrobiologie sind bereits fertig. Mit dem Neubau für Anatomie und Pathologie vereinen wir nun die beiden exzellenten Fachbereiche an einem Ort. Und mit den Zentralgebäuden für Lehrsäle und Bibliothek sorgen wir außerdem für den perfekten Rahmen bei der Ausbildung. Das ist ein großer Wurf für die LMU, aber auch ein großer Wurf für den Freistaat“, betont Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume.
MKS verursacht in Brandenburg Schäden in Höhe von 8 Mio. Euro
Nach dem Auftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025, hat das brandenburgische Agrarministerium den Schaden auf rund acht Millionen Euro beziffert. Und dies, obwohl glücklicherweise in der Folgezeit keine weiteren MKS-Ausbrüche mehr nachgewiesen wurden. Rund 120 Betriebe sind oder waren nämlich unmittelbar von den Maßnahmen betroffen. Diese umfassten neben einer Überwachungszone auch eine Sperrzone, die in einem Radius von sechs Kilometern um den Ausbruchsort im brandenburgischen Hönow eingerichtet wurde. In diesem Gebiet waren unter anderem Tiertransporte verboten. Finanzielle Einbußen ergaben sich für die Landwirtschaftsbetriebe durch das Verwerfen der anfallenden Milch und weil sich keine Schlachthöfe bereit erklärten, Schweine abzunehmen.
Wie ein Ministeriumssprecher erklärte, werde sich Brandenburg dafür einsetzen, dass die betroffenen Tierhalter:innen auch über die Zahlungen aus der Tierseuchenkasse hinaus einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Einrichtung dieser Sperrzone sei aber Voraussetzung, dass der Rest von Deutschland von der Weltorganisation für Tiergesundheit für MKS-frei erklärt werden könne, so der Sprecher.
Warnung vor erneutem KSP-Ausbruch in Schottland
Die Landwirt:innen um den Cairngorms-Nationalpark in Schottland sind beunruhigt. Grund dafür ist das mehrfache illegale Aussetzen von Wildtieren in diesem Parkgebiet. Bereits im Januar 2025 war bekannt geworden, dass 4 Luchse freigelassen worden waren. Anfang Februar 2025 hat dann eine Rotte von 20 Wildschweinen im Nationalpark für Unruhe gesorgt.
Anlässlich des illegalen Aussetzen in den schottischen Highlands warnen der schottische Bauernverband NFU und der Schweineerzeugerverband NPA vor einem neuen Ausbruch der Klassischen Schweinepest (KSP). Diese war zu Anfang der 2000er Jahre wieder ausgebrochen und hatte katastrophale Auswirkungen auf die Populationen der Schweine in dem Land. Die Seuche war mit dem Verzehr eines Schinkensandwiches durch ein Schwein in Verbindung gebracht worden, wie NPA-Geschäftsführerin Lizzie Wilson erinnert. Auch der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Jahr 2001 sei auf die illegale Verfütterung von Speiseabfällen in einem Betrieb zurückgeführt worden, so Wilson, die vor einer Wiederauftreten der Seuchen warnt.
Nach Aussagen Wilsons ist die Auswilderung der Tiere in den Highlands in höchstem Masse unverantwortlich. Dies stelle ein erhebliches Risiko für die Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung sowohl endemischer als auch anzeigenpflichtiger Krankheiten im Hausschweinebestand dar.
Gemäß Abschnitt 14 des "Wildlife and Countryside Act" von 1981 wird das Aussetzen von Schweinen aller Art einschließlich Wildschweinen in Schottland als Straftat gewertet. Die kürzlich ausgesetzten Luchse sowie die Wildschweine konnten jedoch ausnahmslos eingefangen werden.
Hunde können menschliches Verhalten vorhersehen
Eine aktuelle Forschungsstudie der Veterinärmedizinischen Universität Wien konnte belegen, dass Hunde weitestgehend zur Perspektivenübernahme fähig sind. Demnach können die Vierbeiner das Verhalten von Menschen vorhersehen, ohne dass sie diese sehen.
Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, haben Forschenden um Professor Ludwig Huber vom Messerli Forschungsinstitut für Mensch-Tier-Beziehung der Vetmeduni, insgesamt 73 Hunde – davon 36 in der Test- und 37 in der Kontrollgruppe – vor folgende Aufgabe gestellt: die Tiere konnten entscheiden, ob und von welchem Teller sie Futter stehlen. Dies war ihnen zuvor von der Versuchsleiterin ausdrücklich verboten worden. Die Anwesenheit der Versuchsleiterin konnten die Testhunde lediglich anhand eines Geräuschs (Karottenschneiden) erkennen, visuell zu sehen war die Person nicht. In dieser Phase hatten die Hunde auch die Möglichkeit zu beobachten, von welcher Stelle im Raum der Karotten schneidende Mensch zu sehen war.
Im Test konnten die Hunde schließlich Futter von zwei im Raum aufgestellten Tellern entwenden. „Die meisten Hunde bedienten sich lieber von jenem Teller, der von der Stelle aus, an welcher der Mensch zuvor Karotten gehackt hatte, nicht zu sehen war – und zwar dann, wenn sie eine Wiedergabe des Hackgeräusches aus einem Lautsprecher hörten. Das taten sie jedoch nicht, wenn sie nur ein Kontrollgeräusch – dabei handelte es sich um Straßenlärm – hörten“, erklärt Huber. Der Studienleiter stellt weiter fest, dass die Hunde das Geräusch des Karottenschneidens mit der Person assoziiert haben, weil sie diese zuvor dabei beobachtet hatten.
28 der 36 Hunde aus der Testgruppe entschieden sich, beim Hören des Schneidegeräusches den nicht einsehbaren Futterteller aufzusuchen, um sich dort unerlaubterweise des Futters zu bemächtigen. Und interessanterweise wählten sie diesen Teller, obwohl er sich näher beim mit der Person assoziierten Schneidegeräusch befand. „Die Hunde mieden also ganz bewusst nicht nur die vermutete Versuchsperson, die sie zu hören glaubten, aber nicht sehen konnten, sondern schienen darüber hinaus zu versuchen, von ihr nicht gesehen zu werden oder sie nicht zu sehen, wenn sie verbotenerweise das Futter fraßen“, konstatiert Huber abschließend.
Um intensivere Einblicke in die Verhaltensweisen von Hunden, aber auch Katzen, Pferden und Heimtieren, zu erhalten, bietet Myvetlearn.de erneut sechs Online-Fortbildungen zur Verhaltenstherapie an. Die Kursreihe ist geeignet für die gleichnamige Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie. Die Kurse 1 und 4 außerdem für die Vorbereitung auf die Abnahme des Sachkundenachweis für Hundehalter gemäß Landeshundegesetz NRW.
Nationales Regelungsvorhaben zum Schutz von Exporttieren vorgelegt
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat der EU-Kommission ein Eckpunktepapier mit Lösungsvorschlägen übergeben, um tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten zu stoppen. Da eine dringend notwendige, EU-weite Lösung zur Verbesserung des Tierschutzes beim Export lebender Tiere in Drittländer auf sich warten lasse, müssten Regelungen eben auf nationaler Ebene gefunden werden, so Özdemir.
„Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist. Ich schlage Brüssel vor, den Export lebender Tiere aus Deutschland an eine Vereinbarung zu binden, in der sich unsere Handelspartner zur Einhaltung klar definierter Tierschutzstandards verpflichten. Damit machen wir Schluss mit tierschutzwidrigen Transporten“, erklärt der Minister.
Laut dem Eckpunktepapier soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten. Diese Vereinbarung soll als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert werden, der an das Zustandekommen und die Einhaltung der bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung anknüpft.
Ärzt:innen verordnen wieder mehr Antibiotika
Erstmals nach der Corona-Pandemie sind in Deutschland wieder mehr Antibiotika verschrieben worden. Nach Informationen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stieg die Zahl der Verordnungen in 2023 um 18,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lag damit sogar über dem präpandemischen Niveau im Jahr 2019 (+6,1 %). Die Analyse, die auf Basis der Arzneimittelverordnungsdaten aller GKV-Versicherten erfolgte, zeigte auch, dass die Verordnungen von Reserveantibiotika wieder zugenommen haben. Die aktuelle Entwicklung bezeichnet WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder als besorgniserregend, da diese die Gefahr von Resistenzen weiter verschärfen würden. Gerade im Fall von lebensbedrohlichen Erkrankungen könne das dramatische Auswirkungen haben, so Schröder.
Reserveantibiotika sind eine der letzten Therapieoptionen, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken, und dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Nachweis eines multiresistenten Erregers vorliegt. „Reserveantibiotika sind eine wertvolle Notfalloption – doch die abermals steigenden Verordnungszahlen deuten darauf hin, dass ihr zurückhaltender Einsatz noch nicht konsequent genug gelingt“, betont der WIdO-Geschäftsführer.
Anders als im humanmedizinischen Bereich setzt sich im veterinären Bereich der Abwärtstrend beim Einsatz von Antibiotika jedoch fort, was auch mit der Anpassung im Tierarzneimittelgesetz zusammenhängt. Nach Angaben der AOK konnte die eingesetzte Antibiotikamenge in den letzten zehn Jahren um 57,3 Prozent reduziert werden (2014: 1.238 Tonnen), in der Humanmedizin nur um 8,7 Prozent (2014: 39,6 Millionen Verordnungen). In der Nutztierhaltung müsse auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß reduziert werden, denn auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verstärke das Problem der Resistenzbildung, so Schröder. Die Wirkstoffe werden zum Beispiel über den Konsum von Fleisch oder über das Grundwasser auch vom Menschen aufgenommen.
„Da Antibiotikaresistenzen keine Mensch-Tier-Unterscheidung kennen, brauchen wir eine konsequente Reduktion des Antibiotikaeinsatzes nicht nur beim Tier, sondern auch beim Menschen“, fordert Helmut Schröder. Zudem müssten dringend neue antibiotische Wirkstoffe entwickelt werden.
„Der erneute Anstieg der Verordnungen von Antibiotika und Reserveantibiotika sowie die ausgetrocknete Pipeline neuer antibiotischer Wirkstoffe in den letzten Jahren machen den regulatorischen Handlungsbedarf deutlich. So sollte einerseits ein indikationsgerechter und zurückhaltender Gebrauch angemahnt werden und andererseits die öffentlich finanzierte Forschungsförderung bei den pharmazeutischen Unternehmen zum gewünschten Ergebnis führen“, erklärt Schröder abschließend.
Am 23.2. ist Bundestagswahl – Wählen gehen nicht vergessen!
Demokratie und freie Wahlen sind ein unschätzbar großes Gut, das es zu schützen gilt. Während in Deutschland sowie in anderen demokratischen, meist westlich orientierten Ländern das Wahlrecht häufig als etwas Selbstverständliches angesehen wird, bezahlen Menschen in anderen Ländern dieser Welt den Kampf für freie Wahlen und demokratische Mitbestimmung nicht selten mit ihrem Leben.
Schon allein deswegen sollte jeder einzelne Bürger, der die Möglichkeit hat, an freien Wahlen teilzunehmen, diese Möglichkeit auch ergreifen. Denn Nicht-Wählen schadet keiner einzelnen Partei oder Parteien, sondern nur der Demokratie. Zudem verzichten Nichtwähler darauf, Verantwortung für ihre Zukunft zu übernehmen und sie mitzugestalten.
Am kommenden Sonntag, 23.2.2025, ist Bundestagswahl. Gehen Sie hin!
Wer noch nicht weiß, was er/sie wählen soll, kann sich beispielsweise mit Hilfe des Wahl-O-Mats orientieren.
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte(bpt) e.V. hat bereits 10 Forderungen an die kommende Regierung formuliert. Diese lauten:
- Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
- Abbau von unnötiger Bürokratie
- Modernisierung der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV)
- Schnellere Anerkennung ausländischer Tierärzt/innen
- Besserer Mutterschutz für selbständige Tierärzt/innen
- Gesicherte Kinderbetreuung gewährleisten
- Tierärzt/innen im Ruhestand mit Anreizen zurückholen
- Regelmäßige Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- Verbindliche Regelung für Tiergesundheitsbesuche
- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sofort




