BUND ruft zum Schutz von Wildkatzen auf
Die Europäische Wildkatze, eine wilde Verwandte der Hauskatze, gilt trotz zahlreicher Schutzbemühungen bundesweit noch immer als „gefährdet“. Intensive landwirtschaftliche Nutzung und die Zerschneidung der Landschaft durch den Straßenverkehr tragen zum Verlust des Lebensraums bei. Die streng geschützte Art stand schon vor Jahrzehnten vor ihrer fast vollständigen Ausrottung durch den Menschen.
Den heutigen Weltkatzentag möchte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nutzen, die Aufmerksamkeit auf das scheue Wildtier zu lenken. „Trotz vieler Gemeinsamkeiten mit unseren Stubentigern: Die Europäische Wildkatze ist ein echtes Wildtier, wir Menschen bekommen sie nur selten zu Gesicht. Doch Katzenfreund*innen können unserer heimlichen Waldbewohnerin helfen. Mit einfachen, aber wirksamen Schritten“, erklärt Anna Katharina Hannappel, Leiterin des BUND-Projektes „Wildkatzenwälder von morgen“.
Von großer Bedeutung sei die konsequente Kastration von Katzenfreigängern, so Hannappel. Nur so könne vermieden werden, dass sich Wildkatzen mit Hauskatzen verpaaren. Die sogenannten Hybride weisen veränderte genetische Merkmale auf, was den Verlust der ursprünglich sehr guten Anpassungen an den Lebensraum nach sich ziehen kann.
„Der Schutz der Wildkatze beginnt mit dem Erhalt und der Erweiterung ihrer Lebensräume. Intakte und wieder vernetzte Laubmischwälder sind zusätzlich für viele weitere Arten überlebenswichtig“, betont Hannappel. „Wer sich für die Wildkatze engagiert, trägt damit auch zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Gestaltung von gesunden klimarobusten Ökosystemen bei.“
Landwirt:innen sollten Grenzen der Technik kennen
Dank der voranschreitenden Digitalisierung kommen immer mehr Tools auf den Markt, die auch den Landwirt:innen ihre Arbeit im Stall erleichtert. So können Wärmebildkameras, die auch als Ansteckgerät für Smartphones angeboten werden, Schweinehalter:innen erste Hinweise auf Erkrankungen ihrer Tiere liefern, bei denen Fieber ein Symptom ist, und so helfen, auffällige Schweine mit möglicherweise erhöhter Körpertemperatur zu identifizieren.
Die Wärmebilder (Thermogramme) können jedoch keine Diagnosen stellen. Die Thermografie kann lediglich grob Temperaturen von rund 34 bis 35 °C. errechnen und Temperaturunterschiede am Tier sowie im Stall oder an der Stalleinrichtung sichtbar machen. Ob eines der Tiere Fieber, Entzündungen oder eine Hyperthermie aufweist, muss letztendlich der Landwirt oder ein Tierarzt/eine Tierärztin herausfinden.
Zudem haben verschiedene Faktoren, wie die Qualität der Kamera und die Umgebungstemperatur sowie der richtige Messwinkel einen Einfluss auf die Aussagekraft der Wärmebilder. Zudem können Metalle und spiegelnde Oberflächen für eine Verfälschung des Thermobildes sein und auch Sonnenlicht oder Kondenswasser im Außenbereich können Störfaktoren sein. Der Faktor Mensch bleibt am Ende (noch) entscheidend und unverzichtbar.
Bestimmungen für Reisen mit dem Haustier
Spätestens mit den Sommerferien in allen deutschen Bundesländern gleichzeitig ist auch der Start in die Hauptreisezeit eingeläutet worden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming nimmt das zum Anlass, um Tierhaltende, die ihre Haustiere mit in den Urlaub nehmen möchte, auf einige rechtliche Bestimmungen rund um das Reisen mit Tieren hinzuweisen.
Grundsätzlich sollte rechtzeitig vor Urlaubsstart geklärt werden, ob das Tier mitreisen kann und welche Vorkehrungen getroffen werden müssen. Hunde, Katze und Frettchen benötigen bei Reisen in andere europäische Länder den blauen EU-Heimtierausweis, der u. a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der regelmäßigen Tollwutimpfung enthalten muss. Zu beachten ist auch das Alter der mitgeführten Tiere, denn mitreisende Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Dies liegt daran, dass die Erstimpfung gegen Tollwut frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und eine zusätzliche Wartezeit von 21 Tagen für den vollen Impfschutz erforderlich ist.
Für Reisen außerhalb Europas hängt es von dem jeweiligen Zielland ab, welche Bedingungen der Tierhaltende erfüllen muss. Das Veterinäramt verweist hier auf die jeweiligen Botschaften, die verlässliche Informationen erteilen, zum Beispiel welche Formulare ausgefüllt oder ob bestimmte Impfungen, ein Tollwuttiter oder Parasitenbehandlungen nachgewiesen werden müssen.
Die meisten Länder verlangen ein Gesundheitszeugnis, das vom Veterinäramt des Heimatortes ausgestellt wird. Die Türkei verlangt seit kurzem ein Gesundheitszeugnis, das maximal 24 Stunden vor der Einreise ausgestellt worden sein darf. Das Veterinäramt rät, dass Haltende vor allem bei Reisen mit Tieren außerhalb der EU unbedingt frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufnehmen sollten.
Katzen-Senioren am Weltkatzentag im Fokus
Katzen sind mit Abstand die beliebtesten Haustiere der Menschen in Deutschland. In den Haushalten wurden im vergangenen Jahr annähernd 16 Millionen Samtpfoten gehalten.
Zum Weltkatzentag am 8. August rückt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) die Katzensenioren in den Fokus. Denn auch Katzen werden, genau wie wir Menschen, immer älter – in erster Linie dank der medizinischen Versorgung. Ab einem Alter von etwa sieben Jahren zählen die Vierbeiner bereits zu den Senioren.
„Wie beim Menschen lässt im Alter bei Katzen die Vitalität nach. Doch mit ein paar Anpassungen im Alltag können Haltende viel für das Wohlbefinden ihrer betagten Tiere tun", erklärt Selina Schlierenkamp, ZZF-Fachreferentin für Heimtiere. Wichtig sei, die Lebensumgebung, die Ernährung und die Pflege der Katze an ihr Alter anzupassen, so die Heimtierexpertin. Regelmäßige tierärztliche Kontrollen helfen zudem, Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Denn mit dem Alter treten bei den Katzen häufiger Arthrose, Nierenschwäche oder Diabetes auf, aber auch Entzündungen im Maul kommen bei felinen Rentnern häufiger vor.
Ab etwa sieben Jahren benötigen die meisten Katzen ein leicht verdauliches, kalorienärmeres Futter. Ab einem Alter von ca. 12 Jahren kann der Bedarf an Nährstoffen aber auch wieder steigen, da ihre Verdauungsorgane die Nahrung nämlich schlechter verwerten können. Das haben Studien gezeigt. Wer eine ältere Katze hält, sollte deshalb das Gewicht des Tieres immer im Blick behalten und die Fütterung entsprechend anpassen.
Intensive Einblicke in das Thema Ernährung von älteren Hunden und Katzen erhalten bei den Dahlemer Diätetikseminaren auf Myvetlearn.de. In dem Online-Seminar „Die optimale Ernährung von „Senioren“: Was ist bei der Fütterung von alten Hunden und Katzen zu beachten“ wird praxisnah erläutert, wie die Fütterung bei alten Hunden und Katzen angepasst werden sollte, um auf diese altersbedingten Veränderungen optimal zu reagieren.
Hunderte Strafanzeigen wegen Pavian-Tötungen in Nürnberg
Die Tötung von zwölf Guinea-Pavianen im Nürnberger Tiergarten hat eine Welle der Entrüstung bei Tierschützer:innen hervorgerufen. Die Tiere mussten getötet werden, weil das Gehege überbelegt war. Andere Versuche, beispielsweise die Unterbringung der überzähligen Paviane in anderen Zoos, waren nach Aussagen des Nürnberger Tiergartens fehlgeschlagen.
Neben der Züchtung von Kaninchen, Meerschweinchen oder Mäusen für die Fütterung von Raubtieren in den Zoos werden nicht selten eigene Zootiere getötet und verfüttert. Während die Tötung von Mäusen oder Kaninchen bislang kaum für Aufsehen gesorgt hat, sind im aktuellen Fall der Pavian-Tötungen bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehr als 300 Strafanzeigen von Organisationen und Privatpersonen eingegangen. Wie Tierrechtsaktivistin Anna Ritzinger erklärt, hänge es von der Tierart ab, wie emotional die Menschen eine Tiertötung bewege. „Primaten sind uns nun mal sehr ähnlich, deshalb bewegt das so viele Menschen", vermutet Ritzinger.
Laut Informationen der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) werden europaweit circa 3.000 bis 5.000 gesunde Tiere getötet, weil sie überzählig sind oder nicht ins Zuchtprogramm passen. Dass es für deutsche Zoos keine konkreten Zahlen gibt, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund. Auch der hat Strafanzeige gestellt. „Die Zooleitung, darunter Direktor Dr. Dag Encke, hat die Tötung angeordnet, obwohl kein vernünftiger Grund vorlag, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Als Artenschutz kaschierte Zuchtinteressen dürfen nicht über das Lebensrecht gesunder Tiere gestellt werden.“
„Ob das Töten eines Tieres ein vernünftiger Grund im Sinne des Populationsmanagements ist, müssen wir diskutieren", sagt der stellvertretende Tiergartendirektor Jörg Beckmann. Sowohl die Tierschützer:innen als auch der Tiergarten wollen die Frage vor Gericht klären.
ASP: Bevölkerung muss über Gefahren sensibilisiert werden
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit September 2020 in Deutschland von Osten her aus. Seit dem ersten Auftreten der Tierseuche, die Haus- und Wildschweine befällt, wurden mehrere Tausend ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nachgewiesen. Ende Juni hat Nordrhein-Westfalen dann seinen ersten Ausbruch gemeldet. Am 14. Juni hat das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, im Kreis Olpe, nur wenige Kilometer von der hessischen Landesgrenze entfernt, eine Infektion bei einem verendeten Wildschweins bestätigt.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat mit einem FAQ wichtige Informationen bereitgestellt. So sollen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Gefahren und Schutzmaßnahmen des Landes, der Landkreise und der Behörden informiert und sensibilisiert werden.
Das Landwirtschaftsministerium NRW weist auf seiner Seite auch auf die besondere Bedeutung der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin, wie auch der ASP-Eintrag aus dem Wildschweinebestand in Hausschweinebestände in Hessen verdeutlicht. Schweinehalter:innen sind angehalten, die Seuchenhygiene zu beachten, ua das Futter für die Tiere zu sichern, damit Wildschweine nicht herankommen und Erkrankungen sofort zu melden.
Tierärzt:innen können sich mit einer 9-teiligen Online-Fortbildungsreihe zum Thema Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de weiterbilden. In allgemeinen und tierartspezifischen Kursen wird fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen zu verschiedenen Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd und Neuweltkameliden) vermittelt. Kurs 4 befasst sich mit der Biosicherheit für Schweinebetriebe. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.
MDR1-Gendefekt führt zu verstärkter Wirkung von Arzneimitteln
Der MDR1-Transporter ist ein Protein, das eine wichtige Rolle bei der Verteilung und Ausscheidung von Medikamenten und anderen Substanzen im Körper spielt. Neben der Ausscheidung von Arzneistoffen über die Leber und die Nieren verhindert der Transporter unter anderem auch das Eindringen von bestimmten Substanzen in das Gehirn. Darunter fallen einige Wirkstoffe aus Tierarzneimitteln, beispielsweise aus den Wirkstoffgruppen der Antiparasitika, Chemotherapeutika oder Anästhetika.
Ein Defekt im MDR1-Gen (MDR1-Defekt) kann dazu führen, dass bestimmte Medikamente nicht richtig abtransportiert werden, was zu erhöhten Konzentrationen im Blut und toxischen Wirkungen führen kann. Einige Hunderassen, vor allem Hütehunderassen wie Collies, Australian Shepherds und Shelties, sind besonders häufig von diesem Gendefekt betroffen. Der MDR1-Defekt wurde aber auch schon bei Windhunden, Mischlingshunden und Katzen nachgewiesen.
Daher rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) empfiehlt Halter:innen von den genannten Haustieren, im Verdachtsfall tierärztlichen Rat einzuholen. „Wenn der Verdacht besteht, das eigene Tier könnte vom MDR1-Gendefekt betroffen sein, kann dies mit Hilfe einer genetischen Untersuchung festgestellt werden“, sagt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl. „Bei notwendigen Arzneimittelanwendungen kann dies dann berücksichtigt werden.“
Bei betroffenen Tieren kann es trotz einer Behandlung mit der empfohlenen Dosierung zu einer verstärkten Wirkung des verabreichten Arzneimittels und einem vermehrten Auftreten von Nebenwirkungen kommen. Abhängig vom verabreichten Wirkstoff können bei bestimmten Wirkstoffen zur Parasitenbehandlung können neurologische Symptome auftreten, wie etwa Koordinationsstörungen, Lethargie, Zittern, Krampfanfälle und Pupillenweitstellung.
Inwiefern sich ein möglicher MDR1-Gendefekt auf die Verträglichkeit eines Tierarzneimittels auswirkt, wird vor ihrer Zulassung überprüft.
Myxomatose bei Feldhasen in Schleswig-Holstein nachgewiesen
Erstmals ist die Myxomatose, auch als Kaninchenpest bekannt, bei Feldhasen in Schleswig-Holstein aufgetreten. Wie das Landeslabor mitteilt, sei die Viruserkrankung bei zahlreichen kranken und verendeten Feldhasen im Südwesten des Kreises Dithmarschen nachgewiesen worden. Die Tiere zeigten eindeutige Symptome wie Apathie, Orientierungslosigkeit sowie stark geschwollene und entzündete Augen.
Seit mehreren Monaten war es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bereits zu vermehrten Todesfällen im Zusammenhang mit Myxomaviren, insbesondere bei Feldhasen, gekommen. Bislang war die Krankheit eher bei Wildkaninchen aufgetreten. Wissenschaftler:innen gelang es im Jahr 2024, eine Variante des Myxomavirus zu identifizieren, welche erstmals 2018 in Spanien und Portugal bei Iberischen Hasen nachgewiesen werden konnte.
Auch bei den aktuellen Myxomatosefällen in Dithmarschen handelt es sich um diese besonders aggressive und recht neue Toledo-Variante des Virus, wie der Kreis mitteilt. Diese Virusvariante führt bei Feldhasen zu schweren Krankheitsverläufen, die man bisher von Wildkaninchen kannte. Zudem ist das Virus hochansteckend. Es überträgt sich untereinander über die Schleimhäute oder über Insekten wie Mücken und Flöhe.
Um erkrankte Tiere nicht zu stören und keinem zusätzlichen Stress auszusetzen, sollten diese nicht eingefangen werden. Hunde seien an der Leine zu führen, so der Kreis. Das Veterinäramt empfiehlt Halter:innen von Hauskaninchen, ihre Tiere gegen Myxomatose impfen zu lassen.
Neue TFA-Tarifverträge nur für Mitglieder einsehbar
Über mehrere Monate haben der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) über neue Tarifverträge für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) verhandelt. Erst in der 3. Verhandlungsrunde ist es zwischen den Tarifpartnern zu einer Einigung zum Gehalts- und Manteltarifvertrag gekommen, die am 1. Juni 2025 in Kraft getreten sind.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben bpt und vmf am vergangenen Dienstag (29.07.2025) erklärt, dass die Details zu den neu verhandelten Tarifverträgen nur den jeweiligen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Eine Verpflichtung, die Verträge unbeteiligten Dritten offenzulegen, bestehe nicht, so die beiden Parteien. Lediglich die Arbeitgeber:innen seien verpflichtet, die in ihrer Praxis/Klinik anwendbaren Tarifverträge auch im Betrieb bekanntzumachen.
Lumpy Skin Disease: Impfpflicht in der Schweiz
Die Lumpy Skin Disease (LSD), eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Rinder und Büffel befällt, breitet sich in talien und Frankreich weiter aus. Um die LSD einzudämmen, haben die betroffenen Länder ihre Maßnahmen verschärft. In Frankreich ist in kurzer Zeit nach dem ersten bestätigten Ausbruch eine Impfkampagne angelaufen, die zum Aufbau eines Impfgürtels führen soll.
Auch wenn es in der Schweiz bislang keine Ausbrüche gibt, hat auch die Alpenrepublik aufgrund der Nähe zur französischen Grenze in einigen Gebieten eine Impfpflicht für Rinder, Büffel und Bisons eingeführt. Die Verwendung von in der EU zugelassenem Impfstoff wurde per Eilentscheid ermöglicht.
Im Wallis wurden bereits mehr als 2000 Rindern gegen die ansteckende virale Hautknotenkrankheit geimpft. Etwa acht Tage nach der Impfung beginnt der Schutz zu wirken, aber erst nach 28 Tagen ist der Immunschutz komplett. In dieser Zeit sei es elementar, dass die Tiere engmaschig überwacht werden, um frühzeitig Symptome zu erkennen, erklärt Tierarzt Jérémy Wittorski. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Fliegen und Stechinsekten, die Überträger des Virus sind, abzuwehren.
Eine Infektion ist auch durch direkten Tierkontakt, infiziertes Sperma, unbehandelte Tierhäute und Felle und deren Produkte, Rohfleischprodukte, Rohmilchprodukte und durch daraus gewonnenes Tierfutter inklusive Kolostrum möglich. Bei einem positiven Erregernachweis müssen gemäß EU-Richtlinie alle Tiere des betroffenen Bestands getötet werden.
Nach einer Inkubationszeit von 4-28 Tagen können bei den infizierten Rindern schmerzhafte Knötchen am ganzen Körper sowie Symptome wie Fieber bis zu 41 Grad, Milchrückgang, eitriger Nasenausfluss sowie Euterentzündungen auftreten.




