Menü ≡

Geldstrafe wegen nicht ordnungsgemäßer Anbindehaltung

23.09.2026

Erstmals ist in Deutschland ein Landwirt wegen der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ohne Auslauf strafrechtlich verurteilt worden. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen sah den Tatbestand der Tierquälerei als erfüllt an, da drei über sechs Monate alte Rinder mindestens ein Jahr dauerhaft angebunden gehalten wurden und weder temporären Weidezugang hatten oder ab und an einen Laufhof nutzen konnten. Nach Auffassung des Gerichts wurden den Tieren dadurch länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt. Der Landwirt erhielt eine Geldstrafe von 2.700 Euro, die für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Anbindehaltung ist in Baden-Württemberg zwar nicht grundsätzlich verboten, im konkreten Fall waren jedoch die dafür geltenden Anforderungen nicht erfüllt. Weitere Mängel bei der Tierhaltung stellte das Veterinäramt nicht fest.

Agrarheute