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Freigabe für Bundetagspetition gegen geplantes Tierversuchsgesetz verzögert sich

10.06.2026

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist festgelegt, dass die Regelungen für wissenschaftliche Tierversuche aus dem bisherigen Tierschutzgesetz herausgelöst werden sollen. Im Rahmen des Reformprojekts Innovationsfreiheitsgesetz sollen so bürokratische Hürden in der Forschung abgebaut und Prozesse beschleunigt werden.

Tierschützer:innen befürchten, dass sich durch das geplante Herauslösen aus dem Tierschutzgesetz der rechtliche Schutzstatus der Versuchstiere in deutschen Laboren massiv verschlechtern wird. Vor rund vier Monaten hat ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen daher eine Bundestagspetition eingereicht. Jedoch warten die Tierschützer:innen immer noch auf die Freigabe, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen die geplanten Änderungen auszusprechen. In der Regel dauert der Freigabeprozess lediglich drei Wochen.

In der Petition fordern die Unterzeichner:innen, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen.

„Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund endgültig legal getötet werden.“

Sollte das geplante Tierversuchsgesetz verabschiedet werden, könnte etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen die Folge sein. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes.

Menschen für Tierrechte