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Tierseuchen: Schweiz beschließt Gesetzesänderung

09.06.2026

Der Bundesrat der Schweiz hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Mit der Reform soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Behörden schnell und rechtssicher auf Tierseuchen reagieren können. Demnach sollen Nutztiere im Fall von Tierseuchen unter bestimmten Bedingungen schneller auch mit nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft werden können.  

Voraussetzung ist, dass in der Schweiz kein alternativ anwendbares und gleichwertiges Tierarzneimittel zugelassen und verfügbar ist und auch kein entsprechendes im Ausland zugelassenes Präparat eingeführt werden kann. Der Bundesrat verweist auf den Ausbruch des Blauzungenkrankheit (BTV) im Spätsommer 2024. Mangels Impfstoffs mit entsprechender Zulassung hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, um den Import und die Verteilung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zu ermöglichen.

Die Gesetzesänderung könne in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung sein, so der Bundesrat. Die Bewilligung sei befristet und diene ausschließlich dazu, eine Versorgungslücke im Tierseuchenfall zu überbrücken, teilt der Bundesrat weiter mit. Der ordentliche Zulassungsprozess werde dadurch nicht ersetzt.

Die Europäische Union verfügt bereits über eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Mit der vorgeschlagenen Regelung schafft die Schweiz vergleichbare gesetzliche Möglichkeiten, eine Benachteiligung des Alpenstaates bei der Bekämpfung zu vermeiden.

Bundesrat Schweiz