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Erneute Kastrationsaktion von Straßenkatzen in Niedersachsen

03.11.2026

Am 5. November 2026 startet erneut eine landesweite Kastrationsaktion von Straßenkatzen in Niedersachsen. Bis voraussichtlich 15. Dezember 2026 haben Tierschutzvereine und private Katzenschützer:innen die Möglichkeit, herrenlose Streunerkatzen kostenfrei bei teilnehmenden Tierarztpraxen kastrieren lassen. Mit dieser inzwischen zum neunten Mal durchgeführte Aktion möchten niedersächsische Tierschützer:innen das enorme Leid von Straßenkatzen verringern.

„Die Kastration ist der Schlüssel im Kampf gegen das Leid der Straßenkatzen“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Ruhnke bemängelt in diesem Zusammenhang die noch immer ausstehende und bereits angekündigte  Katzenschutzverordnung. „Es ist bitter, dass die Landesregierung ihre Zusage für eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen noch immer nicht umgesetzt hat. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesem Jahr erneut Straßenkatzen kastrieren können, um der unkontrollierten Vermehrung und dem damit verbundenen Leid zumindest ein Stück weit entgegenzuwirken.“

Eine bundesweite Kastrationspflicht für Katzen mit Freilauf würde das Leid der Straßenkatzen wirksam eindämmen und die Tierschützer vor Ort enorm entlasten. Dass die Politik hier weiter zögert, ist unverantwortlich“, betont auch Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Jährliche Kastrationsaktionen von Freigängerkatzen können langfristig ihre Wirkung nur entfalten, wenn auch die in menschlicher Obhut gehaltenen Freigängerkatzen kastriert werden. Um langfristig wirksame Verbesserungen zu erreichen, ist eine landesweite Katzenverordnung mit verpflichtender Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen erforderlich. Ohne verbindliche Regelungen kämpfen die Katzenschützerinnen und Katzenschützer vielerorts einen kaum zu gewinnenden Kampf gegen das Anwachsen der Streunerkatzenpopulation und das damit verbundene Tierleid“, mahnt auch Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting, die Landestierschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, an.

Um an der Kastrationsaktion in Niedersachsen teilnehmen zu können, müssen sich Vereine und private Katzenschützer bei den teilnehmenden Tierarztpraxen anmelden und schriftlich bestätigen, dass es sich bei den Katzen nicht um in Privathaushalten lebende Tiere handelt und diese bei der zuständigen Fundgemeinde als Fundtier gemeldet worden sind. Nach der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet, bei Findefix registriert und wieder am Einfangort freigelassen.

Ministerium Niedersachsen