Seit Ende Juni vergangenen Jahres sind mehrere Ausbrüche der Lumpy-Skin-Disease (LSD) in Frankreich aufgetreten. In den betroffenen Regionen Auvergne-Rhône-Alpes Savoie und Haut-Savoie wurden daraufhin Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, die auch das Schweizer Kanton Genf miteingeschlossen haben.
Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, hat die französische Regierung in den Risikoregionen und definierten Sperrzonen eine verpflichtende Impfung angeordnet. Gegen diese haben verschiedene Impfgegner, darunter der Kleinverband Verte France, Klage eingereicht. Der französische Staatsrat hat als das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs nun mehrere Beschwerden abgewiesen. So stehen der Fortführung der Impfkampagne und weiterer angeordneter Schutzmaßnahmen nichts mehr im Weg.
Verte France hatte in seiner Beschwerde angeführt, dass Eigentumsrechte und Unternehmensfreiheit dadurch eingeschränkt würden. Ebenfalls nicht stattgegeben hat das Gericht zudem mehreren Beschwerden nach behördlichen Anordnungen gegen impfunwillige Betriebe, wie ein Verbot von Viehtransporten.
Der Kleinverband war in der Vergangenheit bereits mit dem Versuch gescheitert, die Impfkampagne zur Bekämpfung der LSD vom Staatsrat stoppen zu lassen. Im Umfeld des Verbandes haben sich mittlerweile die impfkritischen Rinderhalter:innen organisiert und das „Collectif Libre“ gegründet, dem sich etwa tausend Unterstützer:innen angeschlossen haben. Das Kollektiv hat zudem eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt.
Die LSD ist eine anzeigepflichtige Virusseuche, die Rinder und Wasserbüffel betrifft. Sie wird hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen und verursacht schwere wirtschaftliche Schäden. Die erkrankten Tiere zeigen Symptome wie schmerzhafte Knoten am ganzen Körper sowie hohes Fieber und starken Tränen- und Nasenausfluss.




