In seiner Sitzung am vergangenen Freitag (12.06.2026) hat sich der Bundesrat für eine Wiederaufnahme der Tierschutzreform ausgesprochen. Das Plenum sieht einen dringenden Handlungsbedarf bei verschiedenen Themen und fordert die Bundesregierung zur Überarbeitung der bestehenden Regelungen auf. Das Verfahren war im Jahr 2024 nach dem Ende der Ampel-Koalition ausgesetzt worden.
So begrüßen die Ländervertreter:innen zwar die geplante Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen, die Maßnahmen sind nach ihrer Sicht aber längst nicht ausreichend. Der Bundesrat fordert daher zusätzliche Maßnahmen bei Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN-Betriebe) sowie eine weitere Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sieht in der Kameraüberwachung einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung einer tierschutzgerechten Schlachtung, betrachtet die Neuregelung jedoch lediglich als einen ersten Schritt. Die Ministerin weist auf weiteren Handlungsbedarf unter anderem bei den Mindestanforderungen für die Putenhaltung hin. Eine Empfehlung des Agrarausschusses zum kürzlich ergangenen Putenhaltungs-Urteil hingegen fand im Plenum keine Mehrheit. Dieser wollte festhalten, dass ein erheblicher Teil der Nutztiere bislang nur unzureichend durch das Tierschutzrecht geschützt sei.




