Als erstes deutsches Bundesland steigt Niedersachsen aus der Anbindehaltung für Rinder aus. Am gestrigen Dienstag (02.06.2026) sind die niedersächsischen Veterinärbehörden über das Inkrafttreten des Runderlasses informiert worden und haben nun vier Wochen Zeit, die Untersagung der Anbindehaltung mittels Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzugeben.
„In Zukunft wird in Niedersachsen kein Rind mehr sein Leben im Stall angebunden verbringen. Ich bin froh und dankbar, dass die unterschiedlichsten Interessengruppen aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz beim ‚Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung‘ gemeinsam einen Ausstiegsplan erarbeitet haben, sich vereint hinter dieses Ziel stellen und an einem Strang ziehen. Das ist wirklich etwas ganz Besonderes und kann Vorbild für ganz Deutschland sein. Auf diesen gemeinsamen Ausstiegsplan können alle Beteiligten stolz sein“, erklärt Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte.
Für die Landwirt:innen sind Übergangsfristen vorgesehen. Abhängig von der Haltungsform sind diese nun aufgerufen, binnen einer bestimmten Frist mitzuteilen, ob sie beabsichtigen, die Anbindehaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben.
Betriebe mit saisonaler, kombinierter oder Anbindehaltung von männlichen Mastrindern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die betroffene Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung beenden.
„Wer die Bilder sieht, wenn Rinder nach dem Winter wieder auf die Weide gelassen werden, weiß, dass sie Bewegung lieben. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben bereits in den vergangenen Jahren in mehr Tierwohl investiert und halten ihre Rinder in Laufställen oder bieten ihnen darüber hinaus noch Hof- und Weidegang. Es ist nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssen. Dank angemessener Umstellungsfristen haben alle anderen Tierhalterinnen und Tierhalter ausreichend Zeit, nachzuziehen. Über das Agrarinvestitionsförderprogramm können entsprechende Zuschüsse beantragt werden. Und über unsere Diversifizierungsrichtlinie ermöglichen wir den Umstieg auf andere Einkommensquellen. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Betriebe mit einer fachlichen Beratung“, so die Ministerin abschließend.




