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Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz beschlossen

30.03.2026

Wie schon vorherzusehen war, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag (27.03.2026) die Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Das „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sieht vor, dass nicht nur Problemwölfe leichter zu entnehmen sind, sondern auch, dass Jäger:innen Wolfsbestände unter bestimmten Voraussetzungen aktiv regulieren können. Sobald feststeht, dass Wölfe Nutztiere gerissen haben, gelten die Beutegreifer nach dem neuen Bundesjagdgesetz als Problemwölfe und dürfen ganzjährig entnommen werden.

Die Zahl der Wolfspopulationen und der Risse von Nutztieren ist in den vergangenen Jahren gestiegen. So wurden im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von den Raubtieren getötet.

Für alpine Regionen und an den Deichen gelten jedoch Ausnahmebestimmungen. So können die Länder, in denen kein günstiger Erhaltungszustand gilt, zur Vermeidung von Weidetierrissen nicht schützbare Weidegebiete ausweisen. In Regionen mit einem günstigen Erhaltungszustand sind die zuständigen Behörden künftig verpflichtet, revierübergreifende Managementpläne aufzustellen, die gewährleisten, dass trotz Jagd der günstige Erhaltungszustand des Wolfes erhalten bleibt.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärt: „Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag. Künftig gibt es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Ich freue mich, dass der Bundesrat meinem Gesetzentwurf zugestimmt hat – das ist ein guter Tag für alle Betriebe mit Weidehaltung.“ Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt nun auf eine zügige Bundesverordnung mit klaren Vorgaben zu Entnahmequoten, Weidegebietskriterien und Zumutbarkeit der Zäunung.

Nach fünf Jahren muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten, inwieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben oder ob sie anzupassen sind.

BMELH