Menü ≡

News

Deutschland ist wieder frei von Blauzungenkrankheit

26. Juni 2023

Seit dem 1. Juni 2023 gilt ganz Deutschland wieder als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung entsprechend geändert. Die Impfung gegen die BTV gilt jedoch nach wie vor als wichtige Vorsorgemaßnahme, um weitere Ausbrüche und damit Leiden bei empfänglichen Tieren zu vermeiden sowie den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden. Eine Vakzination darf jedoch nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden. Daher sind Tierhalter:innen angehalten, sich mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.

Bei neuen Ausbrüchen der Infektionskrankheit, die von Gnitzen übertragen wird, müssen gemäß EU-Tiergesundheitsrecht, umgehende Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören neben der Einrichtung einer Sperrzone auch strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden. Würden in betroffenen Tierhaltungen erst mit Beginn der Ausweisung einer Sperrzone die Tiere geimpft, dürfen diese Tier erst nach Ablauf mehrerer Monate wieder verbracht werden, teilt das Hessische Umweltministerium mit. Hessen hat den Status „Frei von Blauzungenkrankheit" bereits vor einem Jahr erlangt. Um die Betriebe in dem Bundesland vor Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen wie Luxemburg, Frankreich, Italien und der Schweiz zu schützen, dürfen Tiere aus solchen Regionen nur eingestellt werden, wenn sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden.

Hessisches Umweltministerium

Vetion-Fokusthema: Blauzungenkrankheit/ Blue Tongue Disease

MV beschließt Maßnahmen wegen Futtermittelknappheit

26. Juni 2023

In Mecklenburg-Vorpommern herrscht aufgrund der seit Wochen anhaltenden Dürre Wassermangel. Dieser konnte auch durch die Niederschläge in der vergangenen Woche bei weitem nicht behoben werden. Entscheidend sei, wie es in den kommenden Wochen mit dem Wetter weitergeht, erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus. Bereits der erste Futterschnitt sei aufgrund des kühlen Frühjahrs und nachlassender bzw. ausbleibender Niederschläge im Vergleich zu „normaleren“ Jahren 25-30% geringer ausgefallen. Anschließend wirkte sich die anhaltende Trockenheit verheerend auf den Aufwuchs für den zweiten und ggf. den dritten Schnitt aus. Dadurch wächst die Gefahr, dass die Futterversorgung, insbesondere über den Winter, nicht gesichert werden kann.

„Die meisten Futterbaubetriebe in MV zehren derzeit von den Futterreserven aus dem Vorjahr und von dem Winterfutter aus dem 1. Schnitt. Damit sind die Tierbestände derzeit zwar mit ausreichend Futter versorgt, aber die Versorgung der Tiere im Winter ist gefährdet. Die Tierhaltungsbetriebe brauchen in der entstandenen Situation Unterstützung bei der Gewinnung von zusätzlichem Futter. Deshalb werden in MV ab dem 1. August 2023 Bracheflächen zur zusätzlichen Futtergewinnung freigegeben, sofern bis dahin weiterhin ein witterungsbedingt extremer Futtermangel vorliegt. Weiterhin gestatten wir Grünlandflächen aus dem Programm der naturschutzgerechten Grünlandnutzung, die nur beweidet werden dürfen, danach auch für die Mahd von Zusatzfutter zu nutzen. Beide Maßnahmen tragen dazu bei, die entstandene Notsituation zu lindern, in der Hoffnung auf ausreichende Niederschläge in den kommenden Wochen“, so der Minister abschließend.

Agrarministerium MV

Nationales Tierwohl-Monitoring beschlossen

23. Juni 2023

Im Rahmen des BMEL-Projekts "Nationales Tierwohl-Monitoring" (NaTiMon) hat ein Konsortium von insgesamt zehn Institutionen ein Konzept für eine regelmäßige und systematische Messung des Tierwohls in der Nutztierhaltung entwickelt. Die Empfehlungen umfassen insgesamt sechs Schritte. Der erste ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein flächendeckendes Monitoring sowie die Bereitstellung der institutionellen Infrastruktur. Zudem sollten die Mittel für die Umsetzung eingeplant, die Nutzung vorhandener Daten ermöglicht und die Erhebung fehlender Daten ermöglicht werden. In einem letzten Schritt plädieren die Wissenschaftler:innen dafür, den Tierwohl-Monitoring-Bericht zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für den Bericht wurden die Bereiche Haltung, Transport und Schlachtung von Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten, Schafen, Ziegen und Regenbogenforellen und Karpfen aus Aquakultur einbezogen und darüber hinaus Indikatoren zur Beschreibung ausgewählter Rahmenbedingungen der Nutztierhaltung vorgeschlagen.

Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick sagte dazu: "Der Umbau der Tierhaltung ist notwendig und unter den Akteurinnen und Akteuren, auch unter den politischen Parteien unbestritten. Unsere Aufgabe ist es, nun an die konkrete Umsetzung zu gehen.  Mit einer Kombination mehrerer unabhängiger Bausteine haben wir den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl bereits eingeleitet. Damit bieten wir tierhaltenden Betrieben eine echte Zukunftsperspektive, verbessern den Tier- und Umweltschutz und schaffen Verbrauchertransparenz. Für eine Verbesserung des Wohlergehens von Tieren und des Tierschutzes ist ein Monitoring des Gesundheitszustandes von Tieren ebenfalls sehr wichtig. Der nun vorliegende Empfehlungsbericht fasst wertvolle Erkenntnisse zusammen, die wir für uns und die weitere Arbeit auswerten."

BMEL

bpt widerspricht BaT bei Beurteilung der Flexibilisierung des AZG

23. Juni 2023

Am 5. Juni hat der Bund angestellter Tierärzte (BaT) mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme habe dem BaT sogar schriftlich mitgeteilt, dass das Arbeitszeitgesetz genügend Möglichkeiten biete, um den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Der bpt sei auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht worden. Letzteres dementierte der Geschäftsführer des bpt, Heiko Färber, jetzt auf der Webseite des Verbandes. Dort heißt es:

1. Der bpt hat bis dato weder eine – wie vom BaT erwähnt – offizielle schriftliche Mitteilung noch irgendeine informelle Mitteilung vom BMAS in dieser Sache erhalten (Stand 19. Juni 2023). Die suggerierte offizielle Position des BMAS scheint es also nicht zu geben,

2. Ganz im Gegenteil. Im F.A.Z.-Interview vom 25. Mai 2023 antwortet der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, auf die Frage, ob es mehr Spielräume für flexible Arbeitszeiten geben soll und ob er dazu schon Pläne des Arbeitsministers kenne: „Nein, und da gerät der Arbeitsminister auch zunehmend in Verzug.“ Und weiter: „Es ist Aufgabe der Politik, es möglich zu machen, wenn jemand seinen vollen Lohn an vier Tagen erarbeiten möchte. Wenn in einem Arbeitsverhältnis 35 oder 38 oder 40 Stunden pro Woche vereinbart sind, dann muss man den Menschen doch nicht zusätzlich vorschreiben, dass sie diese Stunden auf 5 Tage verteilen müssen.“ Das hört sich klar danach an, dass es eben keine abgestimmte Position der Ampel-Koalition gibt, es sich bei der Mitteilung an den BaT folglich nur um die (unabgestimmte) Meinung des BMAS handelt. Deshalb steht die AZG-Flexibilisierung, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, auch weiter auf der Agenda und deshalb wird sich der bpt gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) auch weiterhin für eine gesetzliche AZG-Flexibilisierung für Notdienstberufe stark machen – und zwar im Sinne von flexiblerer Arbeitseinteilung, nicht im Sinne von Mehrarbeit für die angestellten Tierärzte/innen.

3. Bereits mit Schreiben vom 25. November 2019 (!) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Anfrage der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wie folgt geantwortet: „Auf der Arbeitnehmerseite strebt der 2016 gegründete Bund angestellter Tierärzte (BaT) einen Tarifvertrag an. Außerdem haben sich zwei Arbeitgeberverbände gegründet (VUK und GfT). Aus diesen Verbänden können sich Tarifpartner entwickeln, die dann Tarifverträge für angestellte Tierärzte vereinbaren. Wie im Bereich der Humanmedizin wären so bei Bereitschaftsdienst auf 24-Stunden-Dienst möglich.“
Ob das den BaT-Mitgliedern bewusst ist? Diese Mitteilung ist jetzt 4 Jahre alt. Trotz dramatischer Notdienstkrise, Rückgang der Klinikzulassungen und Tierärztemangel, hat der BaT in dieser Sache in 4 Jahren nichts vorangebracht, keine Verhandlungspartner gefunden, keinen Tarifvertrag geschlossen. Mit Blick auf die flächendeckende Tierarztversorgung und damit den Tierschutz, vor allem aber auch mit Blick auf das „Well-Being“ der Selbständigen, auf deren Schultern das Notdienstsystem in der Fläche immer noch lastet, halte ich die kategorische Ablehnung einer gesetzlichen AZG-Flexibilisierung für berufspolitisch verantwortungslos.

4. Und zu guter Letzt: Dass sich der BaT für tariffähig hält, ist seine Meinung. Ob letztlich Gerichte dem BaT dann auch die Tariffähigkeit tatsächlich zuerkennen, ist alles andere als ausgemachte Sache. Die Mitgliederzahlen aus dem Bereich der Praxis lassen bislang doch daran zweifeln.

bpt

Veterinär-Untersuchungslabore gut aufgestellt

23. Juni 2023

Alle Veterinär-Untersuchungslabore aus Deutschland, die an dem diesjährigen Ringtest teilgenommen haben, absolvierten diesen erfolgreich. Damit ist Deutschland für die West-Nil- und Usutu-Virus-Saison 2023 diagnostisch gut aufgestellt für die auch in diesem Jahr zu erwartenden Fälle bei Wildvögeln, Zoovögeln und Pferden. Erste Fälle traten seit 2020 jeweils im Juli auf, für 2022 kamen bis zum Jahresende 17 positive Nachweise bei Pferden und 54 bei Zoo- und Wildvögeln zusammen. Abzuwarten bleibt, ob sich insbesondere das WNV weiter im Raum Hamburg ausbreitet oder es bei den bisherigen Regionen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bleibt. In diesen Gebieten empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) die Impfung von Pferden gegen WNV.

FLI

Schweiz reagiert auf Mangel an Herdenschutzhunden

23. Juni 2023

In der Schweiz wird die Zahl der Wölfe auf 240 geschätzt. Diese Tiere reißen immer wieder auch landwirtschaftliche Nutztiere, weshalb vor allem die Besorgnis unter den Hirten und Bergbauern groß ist. Sie setzen zum Schutz vor Wolfsangriffen auch auf Wolfschutzhunde. Allerdings sind aktuell nur zwei Rassen für diesen "Job" zugelassen und werden finanziell gefördert. Dies sind die Rassen Montagne des Pyrénées und Pastore Abruzzese. Allerdings gibt es die Tiere aktuell nicht in ausreichender Zahl, weshalb nun die Zulassung neuer Hunderassen für den Herdenschutz den Mangel beheben soll. Es seien bereits von den Kantonen verschiedene Anträge eingegangen, die nun im Zusammenhang mit der Anpassung der Jagdverordnung geprüft werden. Doch dauert auch dieser Prozess einigen Kantonen zu lange, weshalb diese eigenständig agieren. So setzt der Kanton Graubünden auch anatolische Hirtenhunde ein, auch wenn es vom Bund dafür keine finanzielle Unterstützung gibt. Auch das Wallis reagiert auf die steigende Gefahr von Wolfsrissen mit einem eigenen Prüfungs- und Legitimierungsprogramm, durch das diesen Sommer nicht offizielle als Herdenschutzhunde zugelassene Vierbeiner eingesetzt werden können. Unter den 43 Hunden befinden sich auch Bernhardiner, Kangal- oder Transmontano-Hirtenhunde. Alle Hunde haben die entsprechenden Tests bestanden, wie Schweizerbauer berichtet.

Schweizerbauer

Dogsitter-Kosten steuerlich absetzbar

22. Juni 2023

Die Kosten für einen Dogsitter können als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wie Rechtsanwalt Frank Richter mitteilt, sind solche Kosten aber nur dann ansetzbar, wenn der Hund innerhalb der Wohnanlage des Steuerpflichtigen betreut wird. Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in dem Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht werden, gelten als haushaltsnah, denn Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes werden regelmäßig vom Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt. Werden diese Leistungen vom Dogsitter jedoch nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht, kann auch keine Steuerermäßigung geltend gemacht werden (Finanzgericht Münster, AZ.: 14 K 2289/11 E).

Richterrecht.com

Island stoppt Walfang

22. Juni 2023

Island hat den kommerziellen Walfang für diese Saison aus Gründen des Tierschutzes eingestellt. Das berichtet die Tierschutzorganisation Humane Society International (HSI) und zeigt sich erfreut. Gleichzeitig forderte HSI ein dauerhaftes Verbot von der isländischen Regierung. 

Von Seiten der isländischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Svandís Svavarsdóttir, hieß es: „Es ist notwendig, den Beginn der Walfangsaison zu verschieben, damit untersucht werden kann, ob es möglich ist, sicherzustellen, dass die Jagd im Einklang mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes durchgeführt wird." 

Ruud Tombrock, geschäftsführender Direktor von HSI/Europe, sagte dazu: „Es gibt keine humane Art, einen Wal zu töten, und deshalb fordern wir die Ministerin auf, dieses Verbot dauerhaft durchzusetzen. Wale sind in den Ozeanen bereits so vielen ernsthaften Bedrohungen durch Umweltverschmutzung, Klimawandel, Verfangen in Fischnetzen und Schiffsunfällen ausgesetzt, dass ein Ende des grausamen kommerziellen Walfangs die einzige ethische Schlussfolgerung ist."

HSI

Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig

22. Juni 2023

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.

Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.

ZZF

Weniger Tierversuche an Fischen dank 3R

22. Juni 2023

Das Klima wird sich nachhaltig verändern und dies wird unterschiedlichste Auswirkung auf Flora und Fauna und somit für das Leben auf der Erde haben. Auch die Wissenschaftler des Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummersdorf führen verschiedene Versuche durch, die Rückschlüsse auf die Folgen des Klimawandels geben sollen. Dazu nutzen sie jedoch immer weniger Versuchstiere, sondern setzen verstärkt Zellkulturen ein. Durch die Anwendung von Zellkultursystemen, die bereits in der Humanforschung Standard sind, sind viele herkömmliche Tierversuche in der Fischforschung überflüssig.

„Die Anwendung des 3R-Prinzips bedeutet Tierversuche zu reduzieren, zu verfeinern und zu ersetzen, um ethische Standards zu verbessern und den Einsatz von Tieren zu minimieren“, erläutert PD Dr. Bianka Grunow, Leiterin der Arbeitsgruppe „Wachstumsphysiologie der Fische“ am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf.

Die Arbeitsgruppe „Wachstumsphysiologie der Fische“ am FBN konzentriert sich daher auf drei Kernthemen, bei denen das 3R-Prinzip im Mittelpunkt steht: Die Analyse des Fischfilets, um Rückschlüsse auf die Qualität und die Gesundheit der Tiere ziehen zu können; die Entwicklung von Fischlarven, um Haltungsmethoden zu verbessern; und die Erforschung von Zellkultursystemen von Fischen. Während die ersten beiden Forschungsbereiche vor allem das Wohl der Tiere in Aquakultursystemen im Blick haben, zielt die Untersuchung von Zellkultursystemen darauf ab, Tierversuche an Fischen zu ersetzen und damit die Zahl der Tierversuche zu reduzieren.

Eine aktuelle Zustandsbewertung und Möglichkeiten zur Verbesserung des Fischwohls im Tierversuch wurde im Mai 2023 im Reviews in Fish Biology and Fisheries veröffentlicht.

„Obwohl Fische nicht über die gleiche Ausdrucksweise wie Säugetiere verfügen, ist es angesichts der hohen Anzahl an Fischen in Versuchen umso entscheidender, diese Wirbeltiergruppe grundlegend zu verstehen", betont Grunow. „Durch die Herstellung von Zellkulturen aus Fischgewebe und die Untersuchung der Zellen auf physiologischer Basis können wir beispielsweise Rückschlüsse auf die Auswirkungen steigender Wassertemperaturen oder verringerten Sauerstoffgehalts ziehen - und das ohne den Einsatz von Tieren.“ Die steigenden Temperaturen beeinflussen insbesondere in Flachwassergebieten, wie im Küstenbereich, die Überlebensfähigkeit der Fische und vor allem der Fischlarven. Zudem sind die Mengen an Schadstoffen in Küstengewässern höher. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Untersuchung von Zellkulturen können sowohl in der Aquakulturindustrie als auch für weitere ökotoxikologische Fragestellungen in der Forschung genutzt werden.

idw

FBN