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News

Franzosen sollen weniger Fleisch konsumieren

12. Februar 2026

In Frankreich wird immer mehr Fleisch konsumiert. So hat die französische Bevölkerung im Jahr 2024 durchschnittlich 85 Kilogramm / pro Kopf verzehrt. Im Vergleich zu Deutschland sind das rund 30 Kilogramm mehr.

Die französische Regierung will das ändern und hat zu einem reduzierten Konsum von Fleisch und Wurstwaren aufgerufen. Im Rahmen der neuen nationalen Strategie werden die französischen Bürger:innen aufgefordert, häufiger auf pflanzliche Nahrungsmittel zurückzugreifen, um einerseits die Gesundheit zu stärken und andererseits den CO2-Fußabdruck Frankreichs zu verringern.   

Umwelt- und Agrarministerium hatten im Vorfeld über die genaue Formulierung der Verzehrempfehlungen für Fleisch gestritten, sodass die Veröffentlichung der nationalen Strategie mehrfach verschoben werden musste.

NTV

Verlust von Haustieren fördert reflektierten Umgang mit dem Tod

12. Februar 2026

Forscher:innen der Veterinärmedizinischen Universität Wien haben eine Studie zum Tod von Haustieren in der gegenwärtigen Gesellschaft durchgeführt. Unter der Leitung von Svenja Springer und Co-Autor Christian Dürnberger vom Messerli Forschungsinstitut wurden Interviews zur sozialen Dimensionen des Todes von Heimtieren durchgeführt. Studienziel war, herauszubekommen, welchen Einfluss der Tod von Haustieren auf den Umgang mit Sterben und Tod vor dem Hintergrund der tiefen emotionalen Mensch-Tier-Beziehungen hat.

Die Studie umfasste qualitative Interviews mit Tierärzt:innen, die auf Hospiz- und Palliativpflege spezialisiert sind. Ziel war es, herauszufinden, wie diese Fachleute gesellschaftliche Diskussionen über Sterben und Tod wahrnehmen und welche Bedeutung sie dem Verlust von Haustieren beimessen. „Unsere Ergebnisse zeigen ein weit verbreitetes Tabu rund um den Tod, wobei Tierärzt:innen von einer physischen und emotionalen Distanzierung von sterbenden Individuen berichteten“, erklärt Springer. „Die Erfahrung, ein geliebtes Haustier zu Hause zu verlieren, kann jedoch diese gesellschaftliche Repression herausfordern und einen reflektierteren Umgang mit dem Tod sowohl für Erwachsene als auch für Kinder fördern“, stellten die Autor:innen in ihrem Artikel im Fachjournal Frontiers in Veterinary Science fest.

Tierärzt:innen verfügten über einzigartige Einblicke in die Dynamik familiärer Interaktionen mit dem Tod, die erheblich zum gesellschaftlichen Verständnis von Sterblichkeit beitragen können, erklärt Dürnberger.

Der Verlust von Haustieren könne primäre Erfahrungen mit dem Sterben katalysieren, wodurch existentielle Themen in eine neue Sichtbarkeit gelangen. Daher sei die Integration von Diskussionen über den Tod in die veterinärmedizinische Ausbildung hilfreich, um Tierärzt:innen darauf vorzubereiten, bedeutungsvolle Gespräche über Sterblichkeit zu führen und trauernde Tierbesitzer:innen zu unterstützen.

Vetmeduni Wien

Pestizidrückstände in 70 Prozent der Böden nachgewiesen

11. Februar 2026

Die Auswirkungen von Pestiziden auf die Biodiversität in Böden sind bislang kaum erforscht. In einer aktuellen Studie, der ersten Analyse dieses Umfangs überhaupt, konnten internationale Forschende belegen, dass Pestizidrückstände das Bodenleben massiv beeinflussen.

Die Wissenschaftler:innen aus zehn europäischen Forschungseinrichtungen untersuchten die Auswirkungen von 63 Pestiziden auf Bodenarchaeen, Bakterien, Pilze, Protisten, Nematoden, Arthropoden und wichtige funktionelle Gengruppen an 373 Standorten in Wald-, Gras- und Ackerlandschaften in 26 europäischen Ländern. An 70 % der Standorte wurden Pestizidrückstände nachgewiesen.

„Die Ergebnisse deuten darauf hin", sagt Studienleiter Prof. Marcel van der Heijden, dass der Einsatz von chemischen Präparaten „die natürliche Nährstoffversorgungsfunktion des betroffenen Bodens beeinträchtigt und zusätzliche Düngung erforderlich ist, um die Erträge aufrechtzuerhalten“, so der Forscher vom Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich. 

Während Insektizide nur eine untergeordnete Rolle spielten, standen Fungizide mengenmäßig an erster Stelle, gefolgt von Herbiziden. Am häufigsten konnten die Forschenden das Glyphosat-Abbauprodukt  Aminomethylphosphonsäure (AMPA) nachweisen.

Die Studie „Pestizidrückstände verändern die taxonomische und funktionelle Biodiversität in Böden“ zeigte „komplexe und weitreichende, nicht-zielbezogene Effekte auf die Bodenbiodiversität“. Die Forschenden fordern, dass die Effekte von Pestiziden und Wirkstoffen auf Bodenlebewesen wie Bakterien, Pilze, Nematoden und Gliederfüßer bei deren Zulassung stärker berücksichtigt werden müssen. Die Ergebnisse unterstreichen ihrer Meinung nach die Notwendigkeit, funktionale und taxonomische Merkmale in künftigen Methoden zur Risikobewertung zu integrieren. 

Agrarheute

Gutachten empfiehlt Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung zur Putenhaltung

11. Februar 2026

In der Europäischen Union konzentriert sich die Putenhaltung auf wenige Hauptländer. Seit dem Jahr 2017 ist Polen das Land mit der höchsten Putenproduktion, gefolgt von Deutschland und Frankreich. Hierzulande wurden im Jahr 2024 mehr als 30 Millionen Puten geschlachtet.

In der EU existiert bislang für die Putenhaltung keine eigene Regelung. Derzeit gilt lediglich die allgemeine Tierschutzrichtlinie 98/58/EG. So wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt,  das Wohlergehen von Puten (einschließlich Zuchtputen und Puten zur Fleischproduktion) auf Grundlage des aktuellen Forschungsstands zu untersuchen.

Das gerade veröffentliche Gutachten belegt, dass es in der europäischen Putenhaltung viele tierschutzrelevante Probleme gibt. Darunter fallen eine zu hohe Besatzdichten und Federpicken. In ihrer Stellungnahme fordert die EFSA deutlich strengere Tierschutzstandards, um gravierende Mängel zu beheben.

Die Behörde identifizierte 19 zentrale Punkte, die das Wohlbefinden von Puten beeinträchtigen können. Dazu zählen Bewegungseinschränkungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Haut- und Gewebeschäden sowie Stress durch Hitze oder Kälte. Neben den genannten Besatzdichten und feuchter Einstreu zählen auch fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, schlechte Luftqualität und extreme Temperaturen zu den beeinträchtigen Faktoren.

Deutlich positioniert sich die EFSA gegen das Kürzen des Schnabels, das Entfernen des Hautanhangs am Schnabel („Snood“) und das Kürzen der Zehen. Diese Eingriffe sollen nach Empfehlung der Behörde schrittweise auslaufen.

Die Stellungnahme dient der Europäischen Kommission als wissenschaftliche Grundlage für mögliche neue Vorschriften. Nach der umfassenden wissenschaftliche Bewertung formuliert die EFSA deshalb konkrete Empfehlungen für die Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung.

Agrarheute

Experten warnen vor Zusammenbruch der US-Landwirtschaft

10. Februar 2026

Die US-amerikanische Landwirtschaft befindet sich trotz hoher staatlicher Zuschüsse in einem dramatischen Sinkflug. Wie aus dem aktuellen Februarbericht 2026 des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) hervorgeht, wird sich das Netto-Landwirtschaftseinkommen im laufenden Jahr um 0,7 % verringern. Als Folge der fehlenden Einnahmen verschulden sich immer mehr Landwirt:innen bzw. gehen in die Insolvenz. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters reichten die rekordverdächtigen staatlichen Zahlungen, die voraussichtlich fast 29 % des Gewinns der Erzeuger:innen ausmachen werden, nicht aus. Als Grund werden niedrige Erzeugerpreise und steigende Kosten genannt.

In einem offenen Brief haben ehemalige USDA-Beamt:innen sowie führende Vertreter:innen von Agrarverbänden nun vor einem Zusammenbruch der amerikanischen Landwirtschaft gewarnt. Darin wird die Bestürzung über den „Schaden, der den amerikanischen Landwirten zugefügt wurde“, zum Ausdruck gebracht. Es gebe zwar viele Gründe für die steigenden Insolvenzen in der Landwirtschaft und die sinkenden Gewinne, doch „es ist klar, dass die Maßnahmen der aktuellen Regierung, zusammen mit der Untätigkeit des Kongresses, die Kosten für Betriebsmittel erhöht, die ausländischen und inländischen Märkte gestört, der Landwirtschaft einen verlässlichen Arbeitskräftepool entzogen und wichtige Agrarforschung und -personal gekürzt haben“, heißt es weiter in dem Brief.

Um die sinkenden Erzeugerpreise und die hohen Betriebskosten abzufedern, sei nach Meinung der Verfasser:innen möglicherweise noch mehr staatliche Unterstützung nötig. Auch müsse verhindert werden, dass die Landwirt:innen sich weiter verschulden. Als Konsequenz fordern die Unterzeichner:innen, dass der Kongress die Zölle für den Agrarsektor senkt und die internationalen Märkte erweitert sowie ein neues Landwirtschaftsgesetz verabschiedet und die Finanzierung von Agrarforschung und -personal wiederherstellt.

„Unsere Landwirte und Viehzüchter können international konkurrenzfähig sein, aber nicht unter den gegebenen chaotischen politischen Bedingungen“, betont Jon Doggett, ehemaliger Geschäftsführer des US-amerikanischen Maiszüchterverbands (National Corn Growers Association).

Topagrar

Toennies versichert Landwirt:innen gegen Tierseuchen

10. Februar 2026

Ab sofort können sich Landwirt:innenebei Tönnies gegen Ausbrüche von Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder der Maul- und Klauenseuche (MKS), versichern.

Die Tönnies-Unternehmensgruppe hat gemeinsam mit dem Versicherungsmakler Marsh und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) Münster einen neuen Haftpflicht-Schutzschirm für Tierlieferungen entwickelt. Ziel ist es, landwirtschaftliche Lieferbetriebe und Viehhändler:innen besser gegen existenzbedrohende Haftungsrisiken abzusichern, wie das Unternehmen berichtet.

„Wir stellen heute eine konkrete Lösung für ein reales Problem vor, das Landwirte betrifft, die Tiere an uns liefern“, sagt Robert Elmerhaus, Leiter Lebendvieheinkauf der Tönnies-Unternehmensgruppe. Wer künftig seine Tiere an einen der Schlachthöfe des Familienunternehmens liefert, ist automatisch mitversichert. „Eine umfassende Analyse hat gezeigt, dass bisher bei den Haftpflichtversicherungen der Landwirte sowohl hinsichtlich der Versicherungssumme als auch hinsichtlich des Versicherungsumfangs Deckungslücken bestehen. Bei nicht wenigen war der Seuchenfall sogar gänzlich ausgeschlossen. Das kann im Ernstfall existenzbedrohend sein. Genau hier greift nun unser Schutzschirm“, erläutert Dr. Wilhelm Jaeger, Leiter Landwirtschaft bei Tönnies.

Tönnies

Belgischer Rinderhalter wegen selbst durchgeführter Kaiserschnitte angeklagt

10. Februar 2026

Ein pensionierter Landwirt aus dem belgischen Vielsalm steht aktuell vor dem Berufungsgericht in Lüttich, weil er eigenmächtig Kaiserschnitte bei seinen Kühen durchgeführt hat. Nach Informationen des Belgischen Rundfunks BRF habe der Tierhalter, der Rinder der Rasse „Blanc Bleu Belge“ züchtete, selbst zugegeben, mehr als hundert Geburten pro Jahr selbst begleitet zu haben, obwohl das Gesetz vorschreibe, dass solche Eingriffe ausschließlich von Tierärzt:innen vorgenommen werden dürfen.

Der Beklagte gab als Grund an, dass es einen Mangel an Tierärzt:innen in seiner Region gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 32.000 Euro. Die Verteidigung beantragt eine Strafaussetzung.

Kontrolleuer:innen der Lebensmittelagentur Afsca waren bereits im Jahr 2022 stutzig geworden, nachdem sie festgestellt hatten, dass deutlich mehr Kälber geboren wurden, als Kaiserschnitte durch einen Tierarzt abgerechnet waren und Rinder dieser Rasse nicht ohne Kaiserschnitt gebären können.

BRF 

Sachsen ist offiziell ASP-frei

9. Februar 2026

Seit dem 5. Februar 2026 ist der Freistaat Sachsen offiziell frei von Afrikanischer Schweinepest (ASP). Wie die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping in der vergangenen Woche erklärte, liege der letzte offiziell bestätigte ASP-Fall genau ein Jahr zurück.

„Von uns fällt eine große Last ab. Fünfeinhalb Jahre ASP-Bekämpfung waren für die Beteiligten ein unglaublicher Kraftakt, den wir erfolgreich gemeistert haben. In den ersten drei Jahren haben wir diese Krise noch parallel zur Corona-Pandemie gemanagt. Ich danke allen Beteiligten bei mir im Haus, in der Landesuntersuchungsanstalt, in der Landesdirektion, den Veterinärämtern vor Ort, der Jägerschaft, den Land- und Forstwirten. Es war eine sehr kollegiale und fachlich fundierte Zusammenarbeit. Dank dieser können wir heute das Ende dieser Tierseuche im Freistaat erklären", so die Ministerin.

Seit dem ersten Ausbruch der Tierseuche im Herbst 2020 wurden in Sachsen insgesamt rund 2.400 ASP-Fälle nachgewiesen. Neben der Errichtung von mehr als 830 Kilometer Schutzzäune, von denen inzwischen rund 480 Kilometer Zäunung zurückgebaut werden konnten, hat der vielfache Einsatz von Kadaversuchhunden und Drohnen sowie hunderte Ernte- und Drückjagden zu einer massiven Reduzierung der Wildschwein-Bestände geführt, so Köpping weiter. Insgesamt hat der Freistaat rund 60 Millionen Euro für die ASP-Bekämpfung aufgebracht.

„Besonders froh bin ich über die Tatsache, dass ein Eindringen des Virus in Hausschweinbestände erfolgreich verhindert wurde. Die Landwirte haben in ihren Betrieben sehr akkurat auf Biosicherheit und Hygiene geachtet. Das wird auch in Zukunft nötig sein, damit das Virus nicht doch einen Weg in diese Bestände findet. Denn nicht nur in Ost- und Südeuropa, sondern auch in den westlichen Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell ASP-Ausbrüche. Deshalb gilt weiter: Essensreste dürfen nicht wahllos weggeworfen werden, sondern gehören in geschlossene Behälter. Tote Wildschweine sollten sofort dem örtlichen Veterinäramt gemeldet werden“, betonte die Ministerin abschließend.

Medienservice Sachsen

Zusammenarbeit von Biologin und Landwirt soll Brachvogel retten

9. Februar 2026

Der Brachvogel ist ein norddeutsches Wahrzeichen, aber leider auch vom Aussterben bedroht. Um ihn zu retten, haben sich eine Biologin und ein Landwirt in der Eider-Treene-Sorge-Niederung in Schleswig-Holstein zusammengetan. Das Engagement der Beiden für ein Stückchen heile Heimat dokumentiert die NDR Doku in „die nordstory“ des Norddeutschen Rundfunks (NDR) einfühlsam und beeindruckend.

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Kostenübernahme bei Fundtieren klar geregelt

6. Februar 2026

Verwilderte Haustiere, so auch freilebende Katzen, gelten seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 zweifelsfrei als Fundtiere und sind nicht als herrenlose Tiere zu behandeln. Durch dieses Urteil besteht jetzt bezüglich der Rechtssicherheit für Tierärzt:innen, Tierheime, Tierschutzorganisationen sowie für die kommunalen Behörden Klarheit.

„In der täglichen Praxis kommt es immer wieder zu Diskussionen über Zuständigkeiten und Kostenfragen, vor allem bei verletzten oder erkrankten Fundtieren. Die nun vorliegende Klarstellung hilft, diese Konflikte zu vermeiden und das Wohl der Tiere in den Mittelpunkt zu stellen“, betont der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr. Holger Vogel.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher hat dazu in ihrer Funktion als Bundestierschutzbeauftragte in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände den Begriff der sogenannten „Fundtiere“ noch einmal rechtlich klargestellt. Tiere sind nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als Fundsachen einzuordnen, für die die Kommune des Fundortes zur Verwahrung verpflichtet ist. In dem Fall, dass die zuständigen Behörde eine tierärztliche Versorgung sowie eine Unterbringung in einem Tierheim veranlasst, sind die Kommunen auch für die Übernahme der entstandenen Kosten verantwortlich.

Besonders wichtig ist der Hinweis, dass diese Kostenübernahmepflicht auch dann fortbesteht, wenn der Finder auf den später möglichen Eigentumserwerb verzichtet. Die Klarstellung macht deutlich, dass sich Kommunen ihrer Verantwortung für Fundtiere nicht entziehen können, betont die BTK in einer Pressemeldung.

BTK

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