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Neue Katzenschutzverordnung ab 1. Juli rechtskräftig

29.06.2026

Mit Beginn der 2. Jahreshälfte tritt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung in Kraft, die sowohl die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen als auch die landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen einheitlich regelt.

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein zeigen sich zufrieden über die neue Verordnung. „Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein.

„Wir hoffen, dass andere Bundesländer und insbesondere der Bund die Signalwirkung erkennen und diesem Beispiel folgen“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und verweist ausdrücklich auf die dramatische Situation vieler Tierheime.

Die nun zügige Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses aus 2025 bewerten die Tierschützer:innen als positiv. Die Bearbeitungszeit zwischen parlamentarischem Beschluss und Erlass der Verordnung betrug nur etwas mehr als ein Jahr.

Deutscher Tierschutzbund