Am 2. April 2026 ist das geänderte Bundesjagdgesetz in Kraft getreten. So haben Behörden nun die Möglichkeit, schneller und zielgerichteter auf Wolfsrisse reagieren zu können. Unter der Voraussetzung, dass Nachweise sowohl über einen Nutztierriss durch einen Wolf als auch über ausreichende Maßnahmen zum Herdenschutz vorliegen, können Maßnahmen unmittelbar nach der Begutachtung eingeleitet werden. Über die Umsetzung der neuen Regelungen sind die zuständigen Behörden und beteiligten Institutionen in Kenntnis gesetzt worden.
„Der Wolf gehört inzwischen dauerhaft zur Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tragen unsere Weidetierhalter täglich Verantwortung für ihre Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Der Minister betont, dass sowohl Nutztiere wirksam zu schützen seien als auch der günstige Erhaltungszustand des Wolfes gesichert werden müsse. Vor dem Einleiten einer Maßnahme müsse fachkundlich begutachtet werden, dass nachweislich ein Wolf trotz ausreichender Schutzmaßnahmen Schäden in Nutztierbeständen verursacht hat. Herdenschutzmaßnahmen seien weiterhin die beste Maßnahme, um eine nachhaltige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen in dem Bundesland zu gewährleisten, so der SPD-Politiker.
„Wer seine Tiere schützt und dennoch von Wolfsschäden betroffen ist, erwartet zu Recht, dass der Staat handlungsfähig ist. Die neuen Regelungen schaffen dafür zusätzliche Möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so Backhaus.
Ein landesweiter Wolfsmanagementplan zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für den Umgang mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit in Arbeit.




