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Landestierschutzverband klagt gegen Veterinärbehörde wegen Betäubung mit CO2

02.07.2026

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat der Landestierschutzverband Niedersachsen gegen das Veterinäramt Vechta eine Verbandsklage eingereicht. Grund der Klage ist das unterlassene Einschreiten der Veterinärbehörde gegen die Betäubungsmethoden eines Schlachthofes im niedersächsischen Lohne, trotzdem der Kläger Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ aus dem Jahr 2024 präsentiert hatte, in denen Schweine in dem besagten Schlachthof in einen mit CO2 gefüllten Keller gefahren wurden, wo die panischen Tiere rund 50 Sekunden bis zur Betäubung leiden mussten.

Der Tierschutzverband unterstreicht mit der Klage das Ziel eines europaweiten Verbotes der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2. Das Veterinäramt unternahm jedoch nichts, sondern teilte lediglich mit, dass die Betäubungsmethode ein durch die EU zugelassenes Verfahren und ein veterinärbehördliches Einschreiten daher nicht verhältnismäßig sei.

Um einen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Verband gegen die Kontrollbehörde eingereicht und hofft, dadurch einen europaweites Verbot der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2 erreichen zu können. Es stünden bessere Betäubungsmethoden zur Verfügung, die deutlich weniger Tierleid verursachten, argumentiert der Kläger. „Es gibt Alternativen, die endlich zur Anwendung kommen müssen, statt weiter auf diese schreckliche Methode der CO2-Betäubung zu setzen“, erklärt Rechtsanwalt David Werdermann.

Die Schweine erleben während des Betäubungsprozesses schwere Atemnot, Todesangst und starke Schmerzen. „Das sind ganz erhebliche, länger anhaltende Leiden“, erklärt Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Und das verstoße grundsätzlich gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die darin enthaltenen Vorschriften zum Schutz der Tiere, so Felde weiter. Aber das EU-Recht steht in diesem Fall über dem deutschen Recht. Deshalb sei die Methode noch immer erlaubt. Aus ökonomischen Gründen hatte sich die EU-Kommission im Jahr 2009 über die Bewertung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinweggesetzt und sich gegen eine Abschaffung der Betäubung mit Kohlendioxid entschieden. 

Trotz der Möglichkeit der automatisierten Elektrobetäubung hält der Verband der Fleischwirtschaft an der CO2-Betäubung fest, da eine Umrüstung Millionen-Investitionen bedeuten würden. Bis ein Urteil in diesem Fall gesprochen wird, kann es Jahre dauern. Rechtsanwalt Werdermann hofft, dass es schneller geht und setzt auf den Gesetzgeber. 

NDR