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Bericht zeigt günstigen Erhaltungszustand des Wolfs in einigen Regionen  

04.08.2025

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat fristgemäß am 31. Juli 2025 die nationalen Daten zum Erhaltungszustand des Wolfs für den Zeitraum von 2019 bis 2024 an die Europäische Kommission übermittelt.  

„Die Daten aus Deutschland zeigen, dass der Wolf in einigen Teilen des Landes wieder verbreitet ist – so können wir auch erstmals für die atlantische biogeografische Region einen günstigen Erhaltungszustand melden. Der Bund wird die Länder im Rahmen einer Bund-Länder-AG unterstützen, um zu einer angepassten Methodik zur Bewertung des Erhaltungszustands zu kommen. So können wir besser abbilden, wie es regional unterschiedlich um den Wolf bestellt ist. Der jetzt eingeschlagene Weg kann dazu beitragen, dass den Interessen sowohl des Naturschutzes als auch der Tierhalter entsprochen werden kann“, erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider.

Kritik erntet das Ministerium vom BUND, da das Vorkommen des Wolfs in der alpinen biogeografischen Region nicht bewertet wurde und damit nicht im Bericht aufgeführt wird. Das BMLEH hat den Erhaltungszustand als unbekannt eingestuft.

„Die Bewertung des Erhaltungszustands widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte in zwei aktuellen Urteilen eine zusammenfassende Meldung für ganz Deutschland gefordert. Der Rechtsverstoß dient einzig dazu, das Wahlversprechen der Jagdzeit für den Wolf ab Herbst dieses Jahres schnell umzusetzen. Da der Wolf in 12 der 16 Bundesländer weiterhin selten ist, hätte die Meldung „ungünstiger Erhaltungszustand“ erfolgen müssen“, kritisiert Thomas Norgall, Sprecher der AG Wolf und Weidetiere des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

BMLEH