Die Anwendung des Unkrautvernichters Roundup des Bayer Konzerns steht unter dringendem Verdacht, das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), also Krebs, zu verursachen. Nun will das Unternehmen in den USA einen milliardenschweren Sammelvergleich schließen, der sowohl aktuelle als auch künftige Klagen umfassen soll. Der Vergleich wurde beim zuständigen Gericht in St. Louis (Missouri) zur vorläufigen Genehmigung eingereicht und muss noch gerichtlich bestätigt werden. Der Vergleich sieht vor, über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren maximal 7,25 Milliarden US-Dollar zu zahlen und die finanziellen Belastungen dadurch planbarer zu machen.
Der Vergleich soll Personen umfassen, die vor dem 17. Februar 2026 dem Herbizid Roundup ausgesetzt waren und entweder bereits eine NHL-Diagnose haben oder innerhalb einer Frist von 16 Jahren nach endgültiger Genehmigung des Vergleichs eine entsprechende Diagnose erhalten. Dennoch betont Bayer, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis für den Krebsverdacht darstelle und verweist auf das Urteil führender Regulierungsbehörden in den USA und der EU, dass Glyphosat bei sachgerechter Anwendung als sicher und nicht krebserregend zu bewerten sei. Die zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Internationale Krebsforschungsagentur ist da anderer Ansicht. Sie hatte den Wirkstoff, der in Roundup enthalten ist, 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.
Zeitgleich zu den Bemühungen von Bayer, die Auswirkungen der in die Zehntausende gehenden Roundup-Klagen zu kontrollieren und einzudämmen, möchte US-Präsident Donald Trump, dass glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel als entscheidend für die nationale Sicherheit und die Lebensmittelsicherheit der USA klassifiziert werden. Außerdem soll eine ausreichende Produktion sichergestellt werden, damit es Landwirt:innen weiter möglich ist, effizient und kostengünstig Lebensmittel und Viehfutter zu produzieren und somit den landwirtschaftlichen Vorsprung der USA aufrecht zu erhalten.




