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Özdemir fordert langfristige Unterstützung der Landwirt:innen

Anlässlich der Ergebnisse des aktuellen Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von der Politik mehr Unterstützung der Landwirt:innen. „Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen“, sagt Özdemir.

Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen. Um die Landwirt:innen bei ihren Investitionen für mehr Tierwohl zu unterstützen, stellt das BMEL in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro“, verspricht der Minister.

BMEL

Immer mehr Gifte gefährden Leben der Igel

Der Igel ist das Tier des Jahres 2024. Doch viele der stacheligen Wildtiere sind in großer Not, denn immer mehr menschengemachte Probleme bedrohen die Gesundheit und das Leben der Igel. Neben Straßenverkehr, Zäunen, Mährobotern, Teichen und Pools zählen zunehmend auch Gifte zu den Verursachern. Wie die Igelhilfe Herford (Nordrhein-Westfalen) mitteilt, ist die Zahl der abgegebenen Igel mit Vergiftungserscheinungen stark gewachsen. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wurden schon doppelt so viele Igel wie im letzten Jahr zu dieser Zeit abgegeben, schreibt der Westfälische Anzeiger. Allgemein sei die Population der Wildsäuger in NRW rückläufig.

Ratten- und Mäusegift wird häufig in Gärten und auf Terrassen ausgelegt. Wenn die Stacheltiere das Gift fressen und ihnen dann nicht rechtzeitig geholfen wird, erleiden sie einen qualvollen Tod. Eine Vergiftung mit Rattengift kann neben einer übermäßigen Reaktion auf Reize besonders Blutungen aus allen Körperöffnungen verursachen. Meist fällt den betroffenen Igeln Bewegung schwer, häufig stranden sie in Seitenlage oder auf dem Bauch.  Schneckenkorn kann ebenfalls am Fell der Tiere hängen bleiben und anschließend bei der Fellpflege aufgenommen werden und ebenfalls zu einer Vergiftung führen. Eine weitere Gefahr durch Gift lauert in der Tierklinik, wenn unwissentlich sogenannte „Spot on“-Präparate verwendet werden. Bei Hunden und Katzen helfen diese gegen verschiedene Parasiten, bei Igeln jedoch können die in den Präparaten enthaltenen Nervengifte zum Tod führen.

Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Lernen Sie die Besonderheiten des vermutlich am häufigsten in der Praxis vorgestellten Wildsäugers kennen.

Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Sommer werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.

Westfälischer Anzeiger 

Immer mehr Nutztiere in höheren Haltungsstufen

Viele Nutztierhalter:innen in Deutschland wollen in den kommenden Jahren in höhere Haltungsstufen investieren. Das geht aus dem aktuellen Rentenbank-Agrarbarometer hervor. In einer repräsentativen Umfrage gaben knapp die Hälfte der 750 befragten Landwirt:innen an, dass sie bis 2027 ihre Tiere in den Stufen 3 und 4 halten wollen. Insbesondere Schweine haltende Betriebe sind bereit, in höhere Haltungsstufen mit Frischluft und mehr Platz zu investieren. Aktuell werden 80 Prozent der Schweine in den Betrieben noch in den Haltungsstufen 1 und 2 gehalten.

Hier besteht dadurch das größte Potenzial. Doch obwohl der Umbau der Schweinehaltungen wegen langwieriger Baugenehmigungen und des Emissionsschutzes im Vergleich zu Rinder- und Geflügelbetrieben schwieriger ist, wollen in zwei bis drei Jahren 21 Prozent der Betriebe die höheren Haltungsstufen 3 und 4 erreichen. Laut Informationen der Rentenbank werden bis 2027 55 % der Rinderhaltungen ihre Tiere in den höheren Stufen halten. betrachtet man die befragten Geflügelhalter:innen, wollen lediglich 4 Prozent in den kommenden Jahren in den Umbau investieren. Allerdings hält jetzt schon jeder zweite Betrieb (51 Prozent) seine Tiere in den Stufen 3 und 4.

„Die Tierhalter wollen in tiergerechtere Ställe investieren, das zeigen nicht nur die Zahlen unseres Agrarbarometers“, stellt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, fest. Noch mangele es aber an entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie einer angemessenen Preisgestaltung im Handel, damit sich der positive Trend fortsetzen kann, so Steinbock, die mehr Förderungen fordert. „Wir sind mit der Branche im engen Austausch und suchen nach gemeinsamen Lösungen entlang der Wertschöpfungskette, um den Umbau der Tierhaltung voranzubringen“, versichert sie.

Agrarheute

Rentenbank

Tierschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutzgesetz

Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, fordert hinsichtlich der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes noch Nachbesserungen. Gerade im Bereich der Anbindehaltung gehen nach ihrer Meinung die Regelungen nicht weit genug. Kari lehnt die im bisherigen Gesetzesentwurf aufgeführten Ausnahmeregelungen ab und fordert stattdessen ein Komplettverbot der Anbindehaltung. Die vom Kabinett vor zwei Monaten beschlossene Sonderregelung bezieht sich auf kleinere Höfe sowie die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern.

Zudem hofft die Tierschutzbeauftragte, die seit einem Jahr im Amt ist, auf  nachträgliche Änderungen bezüglich des Kappens von Schwänzen. So soll das für Lämmer vorgesehene Verbot des Schwänzekappens nach einer Übergangsfrist auch für Schweine gelten, für die sind bislang Ausnahmen vorgesehen sind. Weiterhin zeigt sich Kari nicht zufrieden mit der geplanten Regelung der Videoüberwachung in Schlachthöfen und möchte kleinere Betriebe ebenso wie größere Schlachthöfe zu Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im September in erster Lesung im Bundestag beraten.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Tagesspiegel

Keine Verbrauchsstiftung für Tierheime im Bundeshaushalt vorgesehen

Am heutigen Mittwoch (17.07.2024) wird das Bundeskabinett den Bundeshaushalt für 2025 beschließen. Laut Entwurf des Haushaltsgesetzes wird sich der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber dem laufenden Jahr kaum verändern. So soll der Haushalt des BMEL rund 6,86 Mrd. Euro betragen (- 1%).  Doch auch im letzten Bundeshaushalt der aktuellen Ampelkoalition scheint trotz Koalitionsversprechen keine Verbrauchsstiftung für Tierheime einplant zu sein, was der Deutsche Tierschutzbund scharf kritisiert. „Tierheime werden wir durch eine Verbrauchsstiftung unterstützen – so steht es im Koalitionsvertrag. Doch die Bundesregierung bricht ihre Versprechen und lässt die Tierheime im Stich“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Mittel werden dringend benötigt, denn mehr als die Hälfte aller Tierheime sind schon voll oder gar überfüllt. Den Tierschützer:innen sind wütend und verzweifelt, da immer häufiger Aufnahmestopps verhängt und Tiere abgewiesen werden müssen. Ohne die versprochenen Finanzspritzen der Regierung kann der praktische Tierschutz vor Ort kaum noch überleben. Lediglich 18 Prozent der Tierheime in Deutschland haben noch begrenzte Kapazitäten. Eine adäquate Betreuung und Versorgung von in Not geratenen Tieren ist so kaum noch möglich. Da weder finanzielle Reserven für notwendige Investitionen in die Infrastruktur oder energetische Maßnahmen, veterinärmedizinische Auflagen oder des Arbeitsschutzes vorhanden sind, werden die Gelder aus der Verbrauchsstiftung dringend benötigt.

„Jetzt ist es an den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Stiftung einzurichten und so den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Gemeinsam mit unseren 16 Landestierschutzverbänden und über 760 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit 550 Tierheimen fordern wir die Fraktionen auf, im Parlament Wort zu halten“, mahnt Schröder.

Deutscher Tierschutzbund

Agrarheute

EFSA zeigt Tierwohlprobleme bei Tötung von Schafen und Ziegen auf

Laut einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann die Tötung von Schafen und Ziegen das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn keine wirksame Betäubung erfolgt ist. Die Behörde fordert Verbesserungen bei der Schlachtung, um Schmerzen, Stress oder Leiden der Tiere möglichst zu vermeiden.

In dem Gutachten sind die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass sowohl das Verbringen kleiner Wiederkäuer an die Schlachtstätte als auch deren Ruhigstellung für die Tötung das Tierwohl beeinträchtigen können. Eine angemessene Betäubung der Tiere sei notwendig, damit diese vor der Tötung das Bewusstsein nicht wiedererlangen, heißt es in dem Bericht. Das Gutachten enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Tötungsmethoden, um Schmerzen und Ängste so gering wie möglich zu halten. Die Beiträge der EFSA fließen in die laufende Überarbeitung der EU-Regeln zum Tierschutz während der Schlachtung mit ein. Weitere Empfehlungen zum Tierwohl von Pferden und Eseln bei der Schlachtung sollen noch in diesem Jahr folgen.

EFSA

Schweizerbauer

Bundesrat stimmt über Änderungswünsche zum Tierschutzgesetz ab

Am 5. Juli 2024 ist der Bundesrat zusammengekommen, um über verschiedene Änderungswünsche des Agrarausschusses zum Tierschutzgesetz abzustimmen. Eine Änderung betraf die Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Obwohl der Ausschuss eine Fristverkürzung auf 5 Jahre empfohlen hatte, hat sich das Plenum für die im Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetzes vorgeschlagene Zehn-Jahresfrist entschieden. Jedoch sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass abkalbende Kühe nicht angebunden werden dürfen. Auch blieb der Bundesrat hinsichtlich der saisonalen Kombihaltung bei einer Obergrenze von 50 Rindern.

Der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung bezüglich der Enthornung von Kälbern folgt der Bundesrat nicht ganz. Hier empfiehlt das Plenum eine gelockerte Handhabung. Im Falle einer entsprechenden Sachkunde sollte nach Meinung der Bundesländer eine lokale Betäubung ausreichen, für die ein Tierarzt nicht notwendig sei. Auch in Anbetracht des Tierärztemangels auf dem Land empfehlen die Länder, beim Schwänzekupieren bei Ferkeln auf den nationalen Aktionsplan als Grundlage zurückzugreifen. Sie halten den im Gesetzesentwurf geplanten Dokumentationsaufwand und die Risikoanalyse für zu viel und unnötige Bürokratie für die Schweinehalter. Keine Mehrheit fand außerdem die Ausschussempfehlung für ein pauschales Kupierverbot der Schwänze von Jagdhunden.

Der Bundesrat ist beim Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Daher ist offen, ob die Bundestagsfraktionen vor allem die Empfehlung beim Enthornen und Schwänzekupieren im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause aufgreifen werden.

Agrarheute

Tierwohlindikatoren in der Heimtierhaltung im Fokus

Immer mehr Hunde, Katzen, Zierfische, Ziervögel oder Kleinsäuger werden in deutschen Haushalten gehalten. Heimtiere haben jedoch ihrer Art entsprechende Bedürfnisse. Das ZZF-Symposium Tierwohl in der Heimtierhaltung wird sich am 9. und 10. November 2024 in Niedernhausen mit zahlreichen Fachvorträgen den Indikatoren des Tierwohls bei verschiedenen Tierarten widmen. Die Themen umfassen neben Hühnern als Heimtiere im eigenen Garten, Haltungsaspekte von Ziervögeln sowie Anzeichen von Stress und Entspannung bei Hund und Katze auch Indikatoren des Tierwohls bei Kleinsäugern. Vorträge zu Reptilien und Tierwohl bei Zierfischen runden das Symposium ab. Das vorläufige Programm sowie das Anmeldeformular sind online abrufbar.

Die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH (WZF) veranstaltet das ZZF-Symposium gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) bereits zum 28. Mal. Zu dieser Fachtagung sind sowohl beamtete und praktizierende Tierärzt:innen, Zoofachhändler:innen, Züchter:innen sowie Fachleute aus den Bereichen Heimtierpflege und Heimtierindustrie eingeladen.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren, Hund und Katze bis hin zu Reptilien geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) stattfinden wird.

ZZF

Drohnenförderung für Rehkitzrettung wird aufgestockt

Immer wieder werden Wildtiere beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, die in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtinstinkt haben, sondern sich bei drohender Gefahr sehr flach auf dem Boden legen. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die die Jungtiere schützen. Hier stellt der Einsatz von Drohnen das aktuell beste Mittel der Wahl dar, das deutlich effektiver und zeitsparender als andere Verfahren ist.   

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Bereits im vierten Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung mit je 4.000 Euro. Damit alle Berechtigten gefördert werden können, hat das BMEL nun das Drohnentechnik-Förderprogramm um eine Million Euro aufgestockt. Nach Informationen des Ministeriums seien bis zur Antragsfrist am 14. Juni 2024 mehr als 640 Förderanträge eingegangen. In den vergangenen drei Jahren hat das BMEL rund 1.970 Drohnen gefördert.

„Zuallererst möchte ich den vielen Ehrenamtlichen danken, die diese so erfolgreiche Rehkitz- und Wildtierrettung erst ermöglichen. Mein Dank gilt zudem den Jäger- und Hegegemeinschaften für ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, wie viele Bürgerinnen und Bürger in aller Herrgottsfrühe auf dem Feld stehen und mithelfen, das Leben von Tieren zu retten. Ich hoffe, dass wir dieses wichtige Programm für den praktischen Tierschutz auch im nächsten Haushaltsjahr fortsetzen können”, betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Kreisjagd- bzw. Kitzrettungsvereine.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es auch in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu diesem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

BMEL

Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro

Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.

„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij. 

Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.

TMIL

Anbindehaltung auf dem Prüfstein

Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.

Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.

Agrarheute

DJV kritisiert geplantes Kupierverbot für Jagdhunde

Entsprechend dem Entwurf für die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren bei Jagdhunden weiterhin erlaubt sein. Der Agrarausschuss im Bundesrat plant nun doch, ein vollständiges Kupierverbot durchzusetzen. Von Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wird dieser Vorstoß massiv kritisiert. Die Verbände fordern den Bundesrat, der am 5. Juli 2024 über eine Stellungnahme beraten wird, auf, die bisherige Kupier-Praxis bei Jagdhunden weiterhin zuzulassen. Ein Verbot sei unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes, heißt es auf Seiten von DJV und JGHV.

Das Kupieren werde ausnahmslos zum Gesundheitsschutz der Tiere vorgenommen, damit Verletzungen im Erwachsenenalter, die zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen können, vermieden werden. In Anbetracht der massiven Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) würden Jagdhunde gerade verstärkt zur Stöberjagd in häufig unwegsamem Gelände eingesetzt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf könnten bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen.

Die Verbände argumentieren zudem, dass das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage unproblematisch und eine innerartliche Kommunikation auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich sei. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind.

DJV

Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran

Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.

Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.

„Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

LAVES Niedersachsen

BMEL

Verbote von Lebendtiertransporten werden lauter

Am 14. Juni wird jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. An diesem Tag finden weltweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Lebendtiertransporte und deren teils massive Folgen für die Tiere aufmerksam machen. Der Deutsche Tierschutzbund forderte aus diesem Anlass am vergangenen Freitag (14.06.2024) ein generelles Verbot von Tiertransporten außerhalb Europas und nimmt dabei auch das neue EU-Parlament in die Pflicht. „Der barbarische Handel mit lebenden Tieren rund um den Globus muss beendet werden. Deutschland darf sich nicht weiter hinter der EU verstecken, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern, sondern sollte eine Vorreiterrolle übernehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nahm den Tag zum Anlass, auf die Missstände einiger Transporte hinzuweisen. „Nicht nur an einem Tag wie diesem werden wir weiter unermüdlich gegen grausame Tiertransporte kämpfen. Gegen Transporte, bei denen die Tiere leiden: unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und mangelnder Hygiene. Es gibt im Jahr 2024 keinen vernünftigen Grund, fühlenden Lebewesen diese Torturen zuzumuten. Doch solange bei diesen schmutzigen Geschäften der Rubel rollt, rollen auch weiter die Lkw. Die grausame Praxis von Transporten auf den Straßen und auf dem Seeweg muss endlich beendet werden“, erklärte Nadine Miesterek, Campaignerin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt, hatte das EU-Parlament zwar Verbesserungen versprochen, aber mit dem 2023 publik gemachten Verordnungsentwurf die Chance verpasst, auf einen reinen Handel mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern umzusteigen. Stattdessen wurden lediglich schwache Änderungen bei den Transportvorschriften angekündigt.

Deutscher Tierschutzbund

Österreich will Tierwohlstandards in der Milchviehhaltung weiter verbessern

Ein umfassendes neues Programm soll das Tierwohl in der österreichischen Milchwirtschaft langfristig verbessern. In einem mehrjährigen Prozess haben die Verantwortlichen der Branche sowie aus den Landwirtschaftskammern mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ neue Standards erarbeitet, die nun nach und nach in den Molkereien umgesetzt werden sollen. Auch die Landwirt:innen werden aktuell intensiv auf das neue Programm vorbereitet und können sich entsprechend beraten lassen. Neben verbesserten Tierwohlstandards beinhaltet dieses auch jährliche Kontrollen, eine höhere Sicherheit im Bereich Medikamenteneinsatz, den Schlachthofbefunddaten sowie eine Unterstützung zur laufenden Verbesserung und Absicherung der hohen Milchqualität.

„Mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ setzt die österreichische Milchwirtschaft einen neuen, großen Schritt zur weiteren Verbesserung der Tierwohlstandards in Österreich. Wir wollen damit die hohen Standards der österreichischen Milchwirtschaft sichtbar machen und für die Konsumenten im In- und Ausland höchste, geprüfte Qualität anbieten“ erklärte der Präsident des Milchverbandes Österreich (MVÖ) anlässlich der diesjährigen Milchwirtschaftlichen Tagung am vergangenen Freitag (07.06.2024) in Wien. Der MVÖ-Präsident hofft, dass die Konsument:innen das große Engagement beim Einkaufsverhalten mittragen und unterstützen werden.

OTS

Baden-Württemberg gibt mehr Geld für Freigängerkastrationen

In Deutschland gibt es schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katze, die unter großem Leid und krankheitsgeplagt ihr Dasein fristen. Das wollen die Länder und Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen ändern. Baden-Württemberg hat nun z. B. die finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen aufgestockt. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßte diesen Schritt und betonte die Wichtigkeit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen zur Linderung des Katzenleids.

Die Mittel für die Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen betragen inzwischen 200.000 Euro. Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind. Wie die Tierheime jedoch unisono sagen, reicht diese Summe bei Weitem nicht aus.

Außerdem haben über die Jahre immer mehr Gemeiden und Kommunen eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt. In Baden-Württemberg gilt dies inzwischen in mehr als 80 Städten und Gemeiden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW

Australien will ab 2028 keine lebenden Schafe mehr ausführen

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt und nach weiteren Tiertransportskandalen, hat die australische Labour-Regierung nun beschlossen, den Export von lebenden Schafen auf dem Seeweg ab dem Jahr 2028 zu verbieten. Das entsprechende Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, sieht den 1. Mai 2028 als endgültiges Ausstiegsdatum vor. Für die durch das Verbot entstehenden Kosten stellt die Regierung rund 66 Mio. Euro bereit, die der Branche, etwa für die Umstrukturierung von Lieferketten und Vermarktungsalternativen im hauptsächlich betroffenen Bundesstaat Westaustralien, ausgezahlt werden können. „Wir geben den Schafproduzenten und der Lieferkette Sicherheit, indem wir das Datum gesetzlich festlegen und Geld auf den Tisch legen, um einen geordneten und gut geplanten Übergang weg vom Lebendtierhandel zu ermöglichen“, erklärt Landwirtschaftsminister Murray Watt.

Um den heimischen Schafproduzent:innen die Sorgen zu nehmen, plant die Regierung zur Generierung von mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die heimische Fleischerzeugung auszubauen. Für die Ausstiegspläne erntet Watt jedoch weiterhin scharfe Kritik von Seiten des nationalen Bauernverbandes (NFF). „Watt hat beschlossen, uns mit dem Schnellzug in die Katastrophe zu schicken, aber das ist noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte. Wir werden weiterkämpfen“, kündigte NFF-Geschäftsführer Tony Mahar an. Der Verband sieht in dem Verbot einen Verrat an den heimischen Landwirt:innen und befürchtet den Verlust der Handelspartner im Nahen Osten. Auch sei die finanzielle Unterstützung angesichts der bevorstehenden Verluste für die Farmen viel zu niedrig, so Maher weiter. Die weltweite Nachfrage nach Schafen werde nicht enden, nur würden diese dann von Ländern mit schlechterem Tierschutz geliefert.

Chris Parker, Geschäftsführer des Rinderverbandes Cattle Australia, geht davon aus, dass auch der Export von lebenden Rindern mit einem Verbot belegt werden könnte. Das hatte der Landwirtschaftsminister in früheren Aussagen jedoch immer abgelehnt. Die Rinderhalter müssten nicht befürchten, ebenfalls bald von einem Lebendausfuhrverbot betroffen zu sein. „Ich denke, es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Lebendausfuhr von Schafen und Rindern“, so Watt. So seien die Sterblichkeitsraten beim Rinderexport viel geringer, und seine wirtschaftliche Bedeutung zudem viel größer.

Topagrar

Schutz von Rehkitzen hat große Bedeutung in der Schweiz

Von Ende Mai bis Mitte Juni ist die Hauptmahdzeit. Durch Mähmaschinen werden allein in der Schweiz jedes Jahr mehr als 1.700 Rehkitze getötet. Aber auch Feldhasen, bodenbrütende Vögel oder Igel erleiden nicht selten einen grausamen Tod durch die Scheren der Maschinen. Allerdings gibt verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Tiere vor Verletzungen und Tod zu schützen.

Allen voran sind es Drohnen, die die Tiere auf den Wiesen finden können. Der Schweizer Tierschutz (STS) unterhält seit dem vergangenen Jahr eine eigene Drohnenflotte, die dieses Jahr auf zehn Multikopter erweitert wurde. Damit können auch größere Felder innerhalb von 20-30 Minuten vor der Mahd abgesucht werden. Mit Hilfe einer Umfrage unter rund 630 Personen hat das Magazin Schweizerbauer ermitteln können, dass mehr als 44 Prozent der Befragten inzwischen vor der Mahd Drohnen einsetzen. Rund 17 % setzen auf die Unterstützung durch Jäger und Wildhüter, 14 % kombinieren verschiedene Maßnahmen. Lediglich knapp 7 % der befragten Schweizer Landwirt:innen hat kein Interesse am Schutz von Rehkitzen, sie haben angegeben, dass sie keinerlei Schutzmaßnahmen ergreifen. Mit Hilfe der STS-Drohnenflotte konnten 2023 mehr als 290 Tiere in Sicherheit gebracht werden, bevor die Wiese gemäht wurde.

Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Frühling und Sommer werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.

Schweizerbauer

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am Freitag (24.05.2024) den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Nun können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Der Entwurf geht dann zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden.

„Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

Mehr zu den verabschiedeten Änderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes finden sich beim BMEL.

Während Özdemir die Änderungen als Erfolg lobt, gehen sie vor allem Tierschützern nicht weit genug. Insbesondere daran, dass die Anbindehaltung weiterhin zulässig bleiben soll, wird viel Kritik geübt. In weiteren Verfahren müssten nun umfassende Verbesserungen durchgesetzt werden, so die Forderung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und des BUND.

BMEL

Gefährlicher Mythos gefährdet Mauersegler

Mit dem Monat Mai kommen auch die Mauersegler zurück in unsere Breitengrade. Der Höhlenbrüter, der 2021 auf die Vorwarnstufe der roten Liste der bedrohten Arten gesetzt werden musste, ist neben dem kurzen, gegabelten Schwanz, auch an seinen schrillen Rufen zu erkennen. Ein alter und leider sehr hartnäckiger Mythos macht dem kleinen Vogel jedoch das Leben schwer.

Das Gerücht, dass ein Mauersegler nicht aus eigener Kraft vom Boden aus starten kann, lässt Menschen annehmen, man müsse ihn in die Luft werfen, was nicht selten fatal für das Tier enden kann. Ein Mauersegler, der auf dem Boden sitzt, kann verletzt, entkräftet oder noch zu jung zum Fliegen sein. Würde der Vogel in diesem Moment hoch in die Luft geworfen werden, würde er hilflos wieder herabstürzen, ggf. mit Knochenbrüchen, Prellungen und/oder inneren Blutungen. Statt einer falsch interpretierten „Starthilfe“ sollte das Tier umgehend gesichert und eine Pflegestelle oder Tierarztpraxis kontaktiert werden. Die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler weist in diesem Fall auch dringend darauf hin, dass einem hilfsbedürftigen Mauersegler nicht eigenständig Futter gereicht bzw. in den Schnabel gestopft werden sollte. Eine falsche Fütterung kann zu schweren Schäden und letztlich zum Tod des Mauerseglers führen, heißt es auf der Seite der Tierschützer:innen.

Um die Pflege, Aufzucht und Rehabilitation von Mauerseglern sowie die Schaffung und den Erhalt von Brutplätzen kümmern sich deutschlandweit verschiedene Auffangstationen und Vereine wie die Mauerseglerhilfe Apus e.V..

Da Jungvögel und andere Wildtiere im Frühjahr und Sommer besonders häufig in die Tierarztpraxis gebracht werden, bietet Myvetlearn.de die vierteilige E-Learningreihe Wildtiere in der tierärztlichen Praxis an. In Kurs 3 befasst sich Referent Dr. Florian Brandes (FTA für Wildtiere und Artenschutz) um die Aufzucht von Jungvögeln und vermittelt hier die Grundlagen und Besonderheiten, die bei der Aufzucht verschiedener Jungvogelspezies zu beachten sind. Dabei wird auf die Fütterung unterschiedlicher Singvögel und anderer Vogelarten sowie die artgemäße Unterbringung und Vorbereitung auf die Auswilderung eingegangen. Weiterhin werden aufzuchtbedingte und häufige Erkrankungen besprochen. Die Fortbildungsreihe ist zudem mit zahlreichen interaktive Übungen ausgestattet, die das Lernen intensivieren und abwechslungsreicher gestalten. Für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) steht eine separate E-Learningreihe zu Wildtieren zur Verfügung.

Deutsche Gesellschaft für Mauersegler

Igel vor Verletzungen durch Gartengeräte schützen

Die Igel erwachen nach und nach aus ihrem Winterschlaf und begeben sich jede Nacht auf die Suche nach Futter und Partner. Dafür legen die Stacheltiere viele Kilometer zurück. Dabei kann es auch passieren, dass ein Igel mitten auf der Fahrbahn sitzen bleibt. Um einen Zusammenstoß mit einem Auto zu vermeiden, sollte das Tier unmittelbar in seiner Laufrichtung über die Straße getragen und ein paar Meter von Straßenrand abgelegt werden.

Leider ist das Wohlbefinden der Igel auch tagsüber gefährdet, während sie an geschützten Orten, häufig auch in Gärten, schlafen. Denn durch Werkzeuge der Gärtner:innen, wie elektrische Scheren, Fadenmäher, Balkenmäher, usw., können den Kleinsäugern schwerwiegende Verletzungen zugefügt werden. Viele von ihnen müssen in den Pflegestationen erlöst, andere lange gepflegt werden.

„Nicht selten werden sterbende Igel in den Pflegestationen abgegeben mit dem Vorbericht, der Gärtner wäre da gewesen oder man habe selber im Garten geschafft“, erklärt die Stiftung TBB Schweiz. Die Stiftung appelliert daher dringend an alle Gärtner:innen, bei ihren Arbeiten umsichtig zu sein und schneidende Werkzeuge nur nach vorheriger Kontrolle des zu schneidenden Bereiches anzuwenden. Auch die Zahl der Verletzungen durch Mähroboter ist in den letzten Jahre in die Höhe geschnellt. „Um die nachtaktiven Tiere nicht zu verletzen, dürfen Mähroboter, wenn überhaupt, nur tagsüber ab zwei Stunden nach Sonnenaufgang bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang fahren», heißt es in der Mitteilung der TBB.

Wer einen verletzten Igel findet, sollte diesen vorsichtig mit einem Tuch oder Handschuhen in eine Kiste mit mindestens 30 cm Wandhöhe setzen und eine Pflegestation oder eine Tierarztpraxis kontaktieren. Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Lernen Sie die Besonderheiten des vermutlich am häufigsten in der Praxis vorgestellten Wildsäugers kennen.

Schweizerbauer

Weniger Bürokratie für Landwirt:innen in Bayern

Um die Nutztierhalter:innen in ihrem Bundesland besser zu unterstützen, hat Bayern schon vor zwei Jahren das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) ins Leben gerufen. Das Förderprogramm ist bei den bayerischen Landwirt:innen auf großes Interesse gestoßen, im vergangenen Jahr sind annähernd 1.000 Anträge gestellt worden. In diesem Jahr hat sich die bayerische Regierung das Ziel gesetzt, das Förderprogramm zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Die vorgenommenen Vereinfachungen zielen darauf ab, dass nach einem Förderantrag die BayProTier-bedingte Büroarbeit für Landwirt:innen komplett erledigt ist und keine zusätzliche Schreibtischarbeit mehr erforderlich ist.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass überbordende Bürokratie unsere kleinbäuerlich strukturierten landwirtschaftlichen Betriebe zur Aufgabe zu zwingen droht. Für mich steht da ganz klar fest, dass hier die Bürokratie verschwinden muss und nicht die Landwirte. In diesem Sinne prüfen wir in unserem Zuständigkeitsbereich alle Möglichkeiten, unnötige Bürokratie abzuschaffen. Das gleiche fordern wir dringend in Brüssel und Berlin ein”, erklärt Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Die Rahmenbedingungen seien wichtig und ausschlaggebend, damit möglichst viele Landwirt:innen den Weg des Umbaus der Nutztierhaltung mitgehen, so die Ministerin.

Landwirtschaftsministerium Bayern

LTK Hessen ruft zum Erlass von Katzenschutz-Verordnung auf

Mit Beginn des Frühjahrs kommt auch der Nachwuchs zahlreicher Katzen zur Welt. Leider beginnt mit den warmen Temperaturen auch die unkontrollierte Fortpflanzung der Straßenkatzen. Unkastrierte Freigängerkatzen sorgen für noch mehr Nachwuchs und damit einhergehendes Katzenleid. „Schon ein Katzenpärchen kann in wenigen Jahren Tausende Nachkommen zeugen. Dadurch wächst die Zahl der freilaufenden Katzen mit allen Folgen für die Tiere wie z. B. Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen”, erklärt Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin der Landestierärztekammer (LTK) Hessen.

Auch wenn es noch immer keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, die Besitzer:innen von Freigängerkatzen zur Kastration ihres Vierbeiners verpflichtet, haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eine entsprechende Katzenschutz-Verordnung zu erlassen. Die LTK Hessen ruft die Städte und Gemeinden in ihrem Bundesland auf, die noch keine Katzenschutz-Verordnung haben, entsprechende Vorgaben in Kraft zu setzen.

Auch für den Artenschutz ist es von großer Bedeutung, wenn die Katzenpopulationen begrenzt werden. Denn neben Mäusen fressen die Samtpfoten unter anderem auch Singvögel. Deren Populationen sind bereits durch den Rückgang der Fluginsekten bedroht. „Wenn freilaufende Katzen kastriert sind, dient dies dennoch dem Artenschutz und natürlich dem Tierschutz”, so Prof. Tacke. Weiterhin sei es wichtig, die Tiere in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit sie, wenn sie vermisst und aufgefunden werden, eindeutig ihren Besitzern zugeordnet werden können.

LTK Hessen

Tierschutznovelle: Anbindehaltung soll gegenüber Entwurf deutlich abgeschwächt werden

Nach aktuellen Informationen von Top Agrar plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offenbar, die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung zu verlängern. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisiert diese Pläne scharf, zumal dies den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag widersprechen würde, und weist darauf hin, dass der ohnehin schwache Entwurf der Tierschutzgesetzesnovelle damit weiter verwässert würde.

„Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem ersten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes die ganzjährige Anbindehaltung nach fünf Jahren verbieten wollte, ist nun aus dem Ministerium durchgesickert, dass das Verbot erst nach zehn Jahren kommen soll! Zudem war geplant, dass die Anbindehaltung nach den fünf Jahren nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollte – den Tieren sollte im Sommer zumindest Zugang zur Weide gewährt werden und in der restlichen Zeit zweimal die Woche Auslauf. Auch das ist an sich schon nicht tragbar für die Tiere“, bemängelt Vier Pfoten. Wie Top Agrar berichtet, sei offenbar auch die Weitergabe der Anbindehaltung an die/den Nachfolger:in erlaubt.

„Das heißt also: Die bereits heute klar tierschutzwidrige Anbindehaltung wird immer weitergehen. Wir sind fassungslos angesichts dieser Verschlechterung, die auch dem Koalitionsvertrag widerspricht. Der sieht nämlich ein Ende jeglicher Anbindehaltung nach zehn Jahren vor. Wir fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Für Tierleid darf es keine Ausnahmen geben! Die Anbindehaltung von Rindern muss endlich der Vergangenheit angehören“, lautet die unmissverständliche Forerung der Tierschützer:innen.

Vier Pfoten

Schweiz sperrt sich gegen Einfuhrverbot von Stopfleber

In der Schweiz mehrt sich der Widerstand gegen die Einfuhr von Stopfleber, auch als Foie gras bekannt. Die im Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereichte Volksinitiative wurde jedoch vom Schweizer Bundesrat abgelehnt. Statt des geforderten Einfuhrverbots plant der Bundesrat eine Deklarationspflicht, die allerdings auch schon im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen worden ist. Zu der Zeit hatte sich der Schweizer Ständerat gegen ein Einfuhrverbot von Stopfleber entschieden, mit dem Argument, dass es keine gleichwertigen Alternativen gäbe. Die von der Organisation Alliance Animale Suisse gesammelten Unterschriften scheinen erneut keinen Erfolg zu haben.

Auch die zweite Volksinitiative zum Tierschutz hat der Bundesrat abgelehnt. Zu dem geforderten Verbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten hat der Rat jedoch einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat plant, den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz zu verbieten und auch den Handel in der Schweiz zu kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.

Der Bundesrat betont, es sei ihm ein Anliegen, rasch ein Importverbot einzuführen: „Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran.“ Allein im Jahr 2023 habe der Bund die Deklaration in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.

Schweizerbauer

Sichtbarkeit von Tierwohl-Produkten verbessern

Zwar haben sich die meisten Menschen in Deutschland für mehr Tierwohl ausgesprochen, mehr dafür bezahlen möchten jedoch nur wenige. Die verkauften Mengen an Produkten aus artgerechter Tierhaltung in den Supermärkten sind nämlich gering. Tierwohl-Lebensmittel gehören leider in den Sortimenten vieler Supermärkte noch immer zu Nischenprodukten.

Sanfte Anstöße, das sogenannte „Nudging“, könnten helfen, das Kaufverhalten der Konsument:innen zu lenken. Das geht aus einer Studie der Universität Bonn und der Technischen Universität München hervor. Die Forschenden haben mit Hilfe von virtuellen Supermärkten untersucht, inwiefern „Nudging“ den Verkauf von Produkten aus artgerechter Tierhaltung beeinflussen könnte. „Wir haben daher getestet, ob eine erhöhte Verfügbarkeit und Sichtbarkeit von Tierwohl-Produkten dazu führen, dass sie vermehrt gekauft werden“, erklärt Dr. Nina Weingarten vom Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik der Universität Bonn.

In dem Versuch wurden die Testpersonen in zwei Gruppen eingeteilt. Während die eine Testgruppe in einem herkömmlichen virtuellen Supermarkt einkaufen ging, wurden die Testpersonen der zweiten Gruppe durch Nudging-Elemente wie Bodenmarkierungen in Form von Fußspuren und großen Aufstellern gezielt zu den Tierwohl-Produkten gelenkt. Diese Gruppe griff im Schnitt doppelt so häufig zu Tierwohl-Produkten wie die Vergleichsgruppe. Da sowohl die Kaufentscheidung als auch die Bezahlung der gewählten Produkte rein hypothetisch blieben, ist nicht klar, inwieweit sich die Ergebnisse auf wirkliche Einkäufe übertragen lassen. Dazu sind weitere Studien nötig, so Weingarten.

 „Viele Menschen achten beim Einkauf stark auf den Preis, und der ist bei Tierwohl-Produkten in der Regel deutlich höher“, erklärt Dr. Monika Hartmann, die an der Universität Bonn die Abteilung Marktforschung der Agrar- und Ernährungswirtschaft leitet. „In unserem Experiment könnte man jedoch vermuten, dass dies eine geringere Rolle spielt, da der Kauf virtuell blieb.“ Immerhin zeigen die Daten der Studie aber, dass preisbewusste Kund:innen auch an der digitalen Ladentheke seltener zu den teureren Tierwohlprodukten griffen als weniger preisbewusste. Sie verhielten sich also ähnlich, wie es auch in der Realität zu erwarten gewesen wäre.

Uni Bonn

Auszeichnungen für Tierschutz

Überall in Deutschland werden auch in diesem Jahr wieder Tierschutzprojekte ausgezeichnet. Die sicherlich größte und bekannteste Auszeichnung ist der Deutsche Tierschutzpreis, der 2024 bereits zum 20. Mal an mehrere Preisträger:innen vergeben wird. Bis zum 31. Mai 2024 können besonders engagierte Personen und Vereine sowie Tierschutzinitiativen oder -projekte für die Auszeichnung vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. „Mit dem Deutschen Tierschutzpreis wollen wir Menschen ehren, die sich mit Leidenschaft und Ideenreichtum für Tiere einsetzen und Zeit, Energie und oft auch Geld opfern, damit Tiere in unserer Gesellschaft Mitgefühl erfahren und ein besseres Leben führen können. Viele Tierschützer wirken oft unbemerkt und bescheiden im Verborgenen – wir wollen ihre Arbeit sichtbar machen und unterstützen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Schon zum 30. Mal würdigt der Freistaat Thüringen in diesem Jahr den Tierschutz in seinem Land. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Auszeichnung in zwei Kategorien vergeben – einerseits auf dem Gebiet des karitativen Tierschutzes und andererseits an Betriebe, die sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun. Die Bewerbungsfrist für den Thüringer Tierschutzpreis 2024 endet ebenfalls am 31. Mai 2024.

Der Bayerische Tierschutzpreis würdigt ebenfalls Personen und Institutionen, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben. „Viele Menschen leisten ehrenamtlich oder beruflich einen großartigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Tiere und zur Bewahrung der Schöpfung. Mit dem Bayerischen Tierschutzpreis sprechen wir ihnen Respekt und höchste Anerkennung aus. Mit dem diesjährigen Tierschutzpreis wollen wir insbesondere Initiativen würdigen, die durch Aufklärung und Vermittlung von Kenntnissen über Tiere und deren Bedürfnisse zu mehr Tierschutz beitragen“, erklärt der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber. Bewerbungen für den Bayerischer Tierschutzpreis 2024 müssen spätestens am 1. Juli 2024 eingegangen sein.

Bayerische Staatsregierung

Prof. Jörg Hartung erhält Bundesverdienstkreuz

Professor Dr. Dr. h. c. mult. Jörg Hartung hat eine der höchsten deutschen Auszeichnungen, das Bundesverdienstkreuz am Bande, erhalten. Der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs überreichte den Verdienstorden dem ehemaligen Leiter des Instituts für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) für sein erfolgreiches Wirken. Dieses umfasst mehr als 40 Jahre und wurde besonders geprägt durch seine Forschung zur tier- und umweltgerechten Haltung von Nutztieren. Hartung war unter anderem für die EU-Kommission, die FAO oder die Weltorganisation für Tiergesundheit OIE tätig. Zudem war er über viele Jahre in zahlreichen Gremien aktiv und gehörte beispielsweise der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) an, war Präsident der International Society for Animal Hygiene und Vorsitzender der Tierschutzkommission des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL).  

„Prof. Hartung engagiert sich seit Jahrzehnten in unterschiedlichsten Bereichen. Mit seinen bemerkenswerten Forschungen trug er erheblich zu unserem heutigen Verständnis von Tierschutz bei. Sein weltoffener Geist dachte dabei stets weit über die Grenzen Niedersachsens und Deutschlands hinaus. Unter großem persönlichen Einsatz bringt er seine unschätzbare Expertise in Brasilien ein – eines der größten Agrarländer der Welt – und hat sich um den Tierschutz vor Ort verdient gemacht“, führte der Minister in seiner Laudatio aus. „Und fast nebenbei trägt er als Obmann der Landmannschaft Westpreußen in Niedersachsen zur weiteren Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn bei. Kurzum: Prof. Hartung ist ein Glücksfall für Niedersachsen, Deutschland und seine internationalen Beziehungen.“

TiHo

Sachsen zahlt 26 Mio. Euro Fördermittel an Landwirte

Rund 2.400 Landwirt:innen in Sachsen dürfen sich freuen: ihre Landesregierung hat im Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mehr als 26 Millionen Euro bewilligt, die im Laufe der Woche an die antragstellenden Betriebe, Verbände und Einzelpersonen für freiwillige Vorhaben des Arten-, Biotop- und Klimaschutzes auf Landwirtschaftsflächen überwiesen werden. Aktuell werden entsprechende Maßnahmen aus dem Jahr 2023 auf über 36.000 Hektar Ackerland mit 10,6 Millionen Euro sowie auf 34.000 Hektar Grünland mit 15,6 Millionen Euro gefördert.

„Viele sächsische Betriebe, Verbände und Einzelpersonen betreiben weiterhin freiwillig Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in der Fläche. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, vor allem von Insekten und Vögeln. Zudem schonen sie Böden, unser Wasser und das Klima. Dieses Engagement unterstützen wir als Freistaat. Im Übrigen bringt es mehrfachen Nutzen. Denn Natur-, Umwelt- und Klimaschutz kommen auch der Krisenfestigkeit unserer Landwirtschaft und ländlichen Räume zu Gute“, betont der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther, der sich zufrieden mit dem Start in die Förderperiode 2023 bis 2027 zeigt.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen dienen durchweg dem übergreifenden Ziel des Arten- und Biotopschutzes. Die gezielte Biotoppflege oder eine naturschutzgerechte Beweidung durch Rinder und Pferde sind Beispiele solcher Vorhaben.

Land Sachsen

Förderung von Stallumbauten geht in die nächste Phase

Mitte April startet die 2. Phase des Investitionsprogramms des Bundes für die Förderung von besonders tiergerechten Stallumbauten. Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme haben ab dem 15. April die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm zu bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit können deren Mitgliedsbetriebe dann ab dem 4. Juni ihre Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten stellen.

Förderfähige Schweinehaltungen werden gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere bezuschusst.„Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld. Wir unterstützen die tierhaltenden Betriebe dabei auch finanziell“, betont  Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen. Deren Höhe wird jedes Jahr neu auf Basis von Berechnungen des Thünen-Instituts (TI) und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) festgelegt.

Da das Antragsverfahren äußerst komplex ist, informiert BLE die Schweinehalter:innen mit einem kostenlosen Web-Seminar am 9. April 2024 über die Inhalte der Förderrichtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Anmeldung ist bis zum 8.4.2024 erforderlich.

Besonders tierwohlgerechte Stallumbauten werden auch von der Rentenbank zu bevorzugten Konditionen gefördert. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den Umbau bestehender Stallanlagen, die nach der Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 der Initiative Tierwohl erfüllen. Dazu erweitert die Rentenbank ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“.  Bei Stallumbauten für Tiere, für die keine Haltungsform-Kennzeichnung besteht, kann ebenfalls eine Finanzierung zu den “LR-Premium”-Konditionen beantragt werden.

Agrarheute

WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

DLG veröffentlicht Merkblatt zur Aufzucht und Mast von Junghähnen

Seit dem Inkrafttreten des Verbots des Kükentötens vor etwas mehr als zwei Jahren werden mehr männliche Junghähne geboren. Die Aufzucht der männlichen Küken von Legeherkünften steht als Alternativkonzept der Geschlechtsbestimmung gegenüber.

Da die Junghähne aufgrund ihres Typus und Verhaltens ein spezifisches, an sie angepasstes Haltungsmanagement benötigen, hat die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Punkte hinsichtlich Mast und Aufzucht von männlichen Legehybriden zusammenfasst. Sechs namhafte Autoren unter Mitarbeit des DLG-Ausschusses Geflügel haben dieses Merkblatt auf der Basis praktischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Regelungen und Kenntnisse zur Haltung, Fütterung und Gesundheit von Junghähnen erstellt.

Topagrar

Brasilien intensiviert Schiffstransporte von Rindern

Der gesellschaftliche Diskurs in Europa über Lebendviehtransporte per Schiff wird immer intensiver, nicht zuletzt, seitdem katastrophale Missstände an Bord bekannt wurden. Als Konsequenz auf wiederholte massive Tierschutzverstöße hat Neuseeland den Transport von Lebendtieren mit dem Schiff verboten. In Brasilien gibt es hingegen nur leise Kritik. Als weltweit größter Exporteur von Rindfleisch baut Brasilien nun seine Tierexporte aus. Gemäß einer aktuellen Vereinbarung mit dem Oman werden ab sofort auch lebende Rinder per Schiff in das arabische Land exportiert. Mit der Erschließung des Marktes des Oman wird Brasilien seinen Umsatz mit Tierexporten, der im vergangenen Jahr auf 454 Mio Euro beziffert wurde, weiter erhöhen.

Schweizerbauer

Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes nicht ausreichend

Am 1. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Verbände und die Länder haben nun die Möglichkeit, Anmerkungen einzureichen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich sehr kritisch über einzelne geplante Änderungen geäußert. In einer Stellungnahme an das BMEL hat der Verband Vorschläge für Verbesserungen aufgelistet und diese begründet.

Grundsätzlich wird jedoch moniert, dass die Frist keinesfalls für einen Praxis-Check ausreicht. Auch weist der bpt darauf hin, dass viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht pauschal auf alle Tierarten angewendet werden können und schlägt daher tierartspezifische Erlasse vor, die in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden, wie z.B. die Tierschutzhundeverordnung. Nach Meinung des Verbandes enthält der Entwurf zu viele Verbote, die aktuell wegen fehlender Personalressourcen und/ oder Kontrollkompetenzen der amtlichen Veterinärüberwachung nicht durchsetzbar sind. „Eine überbordende Anzahl von Verboten wie im vorliegenden Entwurf dient damit eben gerade nicht den Interessen der Tiere und erst recht nicht denen des Tierschutzes“, lautet die Kritik des bpt.

Der Referentenentwurf beinhaltet unter anderem auch ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus. Der Deutsche Naturschutzring als Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen begrüßt diese Regel, erklärt aber auch, dass damit kein ausreichender Schutz von Wildtieren gewährleistet ist. Das BMEL prüft aktuell auch die Aufnahme weiterer Regelungen, wie die Verankerung einer Positivliste, Verbesserungen von Kontrollen von Tierbörsen sowie ein Importverbot für Wildfänge.

Die Organisationen erneuern ihre Forderung, diese Punkte bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen, da sie nicht nur zum Tierschutz, sondern auch zum Schutz der Biodiversität und des Menschen beitragen.

bpt

DNR

Stall der Zukunft zeigt Möglichkeiten der Transformation der Nutztierhaltung

Im Haus Düsse, dem Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, sind zwei Modellställe für Mastschweine entwickelt worden, die Landwirt:innen verschiedene Zukunftskonzepte präsentieren. Die Projektställe vereinen innovative Bautechnik und modernste Haltungsmethoden, um sowohl das Tierwohl als auch den Umweltschutz zu verbessern. Für das Wohlbefinden der Tiere sollen neben einem erhöhten Platzangebot und strukturierten Funktionsbereichen auch Außenklimakontakt bzw. Auslauf mit Wühlgarten und organisches Beschäftigungsmaterial sorgen. Zudem werden technische Verfahren zur Kot-Harn-Trennung angewandt, um die Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Ziel des Projekts „Stall der Zukunft“ ist es, die Akzeptanz für die Schweinehaltung in der Region zu stärken.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das in Deutschland einmalige Vorzeigeprojekt der Nutztierhaltung mit 3,9 Mio. Euro gefördert. Der „Stall der Zukunft“ zeige, wie die Transformation der Nutztierhaltung so gelingen könne, dass auch die konventionellen bäuerlichen Betriebe mitgenommen würden, erklärte NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen bei der feierlichen Eröffnung am 26. Februar 2024.

Weitere Bauprojekte für Mastschweine, Sauen und Ferkel sowie Rinder sollen folgen, um ein kammerweites Gesamtkonzept zur zukunftssicheren Nutztierhaltung aufzubauen, kündigte Dr. Arne Dahlhoff, Direktor der Landwirtschaftskammer NRW. Für die nächsten Jahre sind zudem praxisrelevante Versuche und Erprobungen in den beiden Ställen geplant, um das generierte Wissen an die Praxis weiterzugeben.

Landwirtschaftskammer NRW

Agrarheute

Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.

„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.

Deutscher Tierschutzbund

Tierschützer:innen fordern Verbot von Windhunderennen

In Großbritannien und Irland haben Windhunderennen eine große Tradition. Neben England, Schottland, Irland und Wales sind kommerzielle Windhundrennen noch in weiteren 6 Ländern erlaubt. Für die Besitzer:innen der pfeilschnellen Greyhounds und Buchmacher:innen bedeuten die Rennen einen enormen Profit. Außerdem tragen diese dazu bei, dass die beliebte britische Wettkultur gepflegt wird. Für einen guten Windhund werden bis zu 40.000 Pfund bezahlt. Auch wenn die Popularität der Windhundrennen rückläufig ist, werden jährlich noch immer Tausende Hunde für die Rennen gequält. Denn auch Verletzungen und Todesfälle gehören zu dem zweifelhaften Unterhaltungssport ebenso wie das Wetten um Geld. Berechnungen der britischen Windhundbehörde Greyhound Board of Great Britain (GBGB) zeigen, dass zwischen 2018 und 2022 mehr als 2.200 Windhunde bei Rennen gestorben sind und mehr als 22.000 Verletzungen zu verzeichnen waren. Die häufigsten Verletzungen waren muskulärer Art oder gebrochene Gliedmaßen, da die Hunde bei hohem Tempo ineinander bzw gegen Banden laufen.

Obwohl Windhunde von Natur aus anschmiegsam und geeignete Familienhunde sind, werden diese lediglich als sogenannter Gebrauchshund oder Sportgerät betrachtet. Nur wenn das Tier den gewünschten Erfolg bringt, hat es einen Wert. Das Geschäft mit den Windhunden beginnt bereits bei ihrer Geburt: Die Schnellen werden trainiert, die Anderen aussortiert, heißt es auf der Seite von Veto Tierschutz. Nach dem Ende der leidvollen Rennzeit, werden erfolgreiche Rüden und Hündinnen als Deck- und Gebärmaschinen missbraucht.

Ein Zusammenschluss aus britischen Tier- und Hundeschutzorganisationen, darunter Dogs Trust, Blue Cross und Hope Rescue, wollen Rennen per Gesetzt stoppen.„Windhunderennen riskieren ernsthafte Verletzungen und Tod rein für die Unterhaltung“, betont die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA).

Schweizerbauer

Tierschutzabkommen in Dänemark unterzeichnet

Wie schon zu Beginn diesen Jahres angekündigt, plant die dänische Regierung, den Schutz von Nutz- und Haustieren in dem Land zu verbessern. Am 9. Februar 2024 haben die dänische Regierung und sechs weitere Parteien nun 31 Initiativen definiert und so den Startschuss für das erste Tierschutzabkommen des Landes gegeben. Unter dem Motto „Gemeinsam für Tiere“ soll mit den Initiativen der Schutz der Tiere intensiviert werden. Unter anderem machen sich die insgesamt neun teilnehmenden Parteien stark für mehr frei laufende Sauen in Abferkelställen und eine schrittweise Abschaffung der Anbindehaltung bei Rindern.

Das zunächst bis zum Jahr 2027 ausgerichtete Abkommen basiert auf Forderungen der politischen Parteien, der Wirtschaft sowie von Tierschutzorganisationen. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen zeigte sich zufrieden mit der Einigung.

Schweizerbauer

Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt hinter Erwartungen zurück

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Enttäuschung über den vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes geäußert. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden.

„Versprochen wurde viel, geliefert aber wenig. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte. Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Wenn das Tierschutzgesetz so verabschiedet würde, bliebe es ein im Kern auf den Nutzen des Tieres durch den Menschen ausgerichtetes Gesetz – unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Zudem fehlten viele Tierschutz-Forderungen. So zum Beispiel eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern werde nicht umgesetzt. Zudem blieben das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, das betäubungslose Kastrieren von Lämmer und Zicklein in Ausnahmefällen bestehen. Weiterhin werde der Onlinehandel von Tieren nicht kategorisch verboten. Ebenso sieht es Ausnahmen von der Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleine Betriebe vor. Auch in Bezug auf die Vorschriften im Umgang mit sogenannten Qualzuchten, vor allem im Bereich der Zucht, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück.

Bis zum 1. März 2024 haben die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Tierschutzbund

Erneut Diskussionen um Tierwohlabgabe auf Fleisch

Aktuell erneut heiß diskutiert wird ein Preisaufschlag bei Fleisch und Fleischprodukten, der einer Verbesserung des Tierwohls durch optimierte Haltungsbedingungen zu Gute kommen soll, der sogenannte “Tierwohlcent”. Es handelt sich also um eine sogenannte, weitestgehend zweckgebundene, nationale Verbrauchsteuer, die an die Landwirte abgeführt werden und so für eine planungssichere Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sorgen soll. Eine solche Tierwohlabgabe auf Fleisch hatte bereits 2020 die “Borchert-Kommission” empfohlen. Damals wurde ein Preisaufschlag für die Abgabe in Höhe von 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst diskutiert. Hintergrund ist, dass die Kommission bis 2040 einen schrittweise steigenden Finanzierungsbedarf von bis zu 3,6 Milliarden Euro pro Jahr für den Umbau der gesamten Tierhaltung ermittelte. Aktuell wurde die Höhe der Abgabe noch nicht weiter konkretisiert.

Allerdings kann über die Einführung nicht das Bundeslandwirtschaftsministerium entscheiden, sondern, da es sich formal um eine Steuer handelt, hat hier das FDP besetzte Finanzministerium die Hoheit. Finanzminister Christian Lindner möchte zwar auf der einen Seite keine Steuererhöhung, hat auf der anderen Seite den Landwirten aber erst kürzlich konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft bis zum Sommer versprochen.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von der Bundesregierung ein gemeinsam vom Bundesfinanzministerium für Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitetes Konzept für eine Verbrauchsteuer und die Umlage an die tierhaltenden Betriebe. Ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung sei nötig, wenn sich möglichst viele Betriebe in der Tierhaltung stärker an den Bedürfnissen der Tiere orientieren sollten, als durch die eine Milliarde, die bisher im Haushalt zur Verfügung stehe.

„Wer Fleisch isst, dem muss das Tier vier Cent je 100 Gramm Fleisch zusätzlich wert sein. Wer sich dagegen ausspricht, dem sind die Tiere egal”, betonte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Die FDP müsse jetzt Farbe bekennen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Tierwohlabgabe als möglichen Ersatz für den Agrardiesel ab und forderte Lösungen, die alle Betriebe entlasten.

Proplanta

Österreich legt neuen Entwurf für Tierschutznovelle vor

Die österreichische Bundesregierung plant strengere Regeln bei der Heimtierhaltung. Vor allem das Halten von Hunden und Exoten wird durch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes erschwert. So müssen potentielle Hundehalter künftig zuvor eine Ausbildung inklusive Prüfung für einen Sachkundenachweis absolvieren. Für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien muss dann fortan ebenfalls ein vierstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Der entsprechende Nachweis muss beim Kauf der Tiere vorgelegt werden. Für den Besitz von Hunden ist nun österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Weiterhin sollen durch die Novelle auch die Regeln für das Beiß- und Angriffstraining bei Hunden deutlich verschärft werden, sowie für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, eine verpflichtende Wesensprüfung sowie ein veterinärmedizinisches Attest erforderlich sein. Die zugehörigen Halter müssen ebenfalls eine Eignungsprüfung ablegen sowie einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorlegen.

Die Novelle soll aber auch der Qualzucht entgegen wirken. So soll eine Qualzuchtkommission eingerichtet werden, die die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen soll. Zudem wird sie auch die Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen.

Das überarbeitete Gesetz sieht auch vor, künftig nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch den Kauf unter Strafe zu stellen. So soll der illegale Welpenhandel und das damit verbundene Leid für die Muttertiere und die Welpen verhindert werden.

Die Novelle soll im April im Nationalrat behandelt werden.

orf

Schweiz erleichtert Voraussetzungen für Hoftötungen

Die Schweiz hat zum 1. Februar 2024 die Frist zwischen einer Tötung von Schlachttieren auf dem Hof und der Ausweidung im Schlachthof auf 90 Minuten verlängert. Dadurch können mehr Betriebe das tierfreundliche Verfahren der Hofschlachtung im Fressgitter oder auf der Weide einführen und die Zahl der Schlachtungen ohne Lebendtiertransport reduzieren. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) unterstützt die Umstellung mit diversen Beratungsmassnahmen. Bislang betrug die Frist bloß 45 Minuten.

Im neuen Fibl-Merkblatt sind von den Argumenten für die Hoftötung, über die detaillierte Beschreibung des korrekten Vorgehens bis zu Praxisbeispielen sämtliche relevanten Informationen für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb zu finden. Mit Hilfe eines interaktiven Entscheidungsbaums können interessierte Landwirte und Landwirtinnen zudem überprüfen, ob sie auf ihrem Betrieb Hof- oder Weidetötung umsetzen können.

Schweizerbauer

Backhaus kritisiert Bundesprogramm zur Umbau der Tierhaltung

Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Aber nicht jeder sieht darin einen Grund zur Freude. So kritisiert auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus diese Regelung: „Die Genehmigung des Bundesprogramms ist kein Grund zur Freude. Dieses Programm wird von keinem Unternehmen in MV genutzt werden können, denn es werden nur kleinere Haltungen unterstützt, die es so in MV nicht gibt. Zudem kann der finanzielle Ausgleich für die Mehraufwendungen jedes Jahr ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Zusage, die einem Landwirtschaftsbetrieb wenigstens für einen Zeitraum von zehn Jahren eine gewisse Sicherheit gibt. Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen.“

Das vom BMEL unter Cem Özdemir erarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist hingegen ein Bürokratiemonster, wertete Backhaus. „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung wird daher von uns seit Jahren gefordert und ausdrücklich unterstützt. Das vorliegende Gesetz ist jedoch nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirte als auch Verbraucher. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und setzt damit nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess. Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt bisher nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren“, so Backhaus weiter.

Für die Gastronomie seien diese Vorgaben jedoch nur freiwillig, weshalb er nicht an die Umsetzung glaube. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass die heimische Produktion schrittweise aus dem Markt gedrängt werden. Zudem seien im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Vollzugsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden sehr stark eingeschränkt und stelle die zuständigen Länder bei der Umsetzung des Gesetzes vor große Herausforderungen. Da die gesetzlichen Beschränkungen der betrieblichen Kontrolle hier bundesgesetzlich vorgegeben sind, und durch die Länder weder legislativ noch operativ geheilt werden können, muss vom Bund eine Korrektur des Gesetzes gefordert werden, so Backhaus. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder mit der Thematik.

Landwirtschaftsministerium MV

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für mehr Tierwohl

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.

Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Die erste Regelung läuft bis Ende 2030.

Im Rahmen der zweiten, mit 325 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die höhere Tierwohlstandards bieten (wie zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen). Die zweite Regelung läuft bis Ende 2031.

EU-Kommission

Österreich will Übergangsfrist bei Vollspaltenböden-Verbot verkürzen

In der Schweinehaltung sollen nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren unstrukturierte Vollspaltenböden ab 2040 in allen Ställen verboten werden. Diese Übergangsfrist für bereits bestehende Anlagen hielten österreichische Richter für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, so dass das Verbot jetzt möglicherweise bereits 2030 kommen soll. Für neue Ställe gilt es bereits seit 1.1.2023. Österreichs Tierschutzminister Johannes Rauch hat die Gelegenheit genutzt, um einen Vorschlag vorzulegen. Demnach sollen ab 2030 nicht nur unstrukturierte Vollspaltenböden verboten werden, sondern den Tieren soll auch mehr Platz, Stroh und Auslauf zugestanden werden müssen.

Bei Österreichs Schweinehalter sowie dem Landwirtschaftsministerium stößt dieser Vorstoß auf Widerstand. „Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard“, stellte Franz Rauscher, Präsident des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, klar. Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen, warnt er.

Agrarheute

EU-Kommission bei Abschaffung der Käfighaltung in Erklärungsnot

Im September 2019 hatte die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Käfighaltung jetzt beenden“ (End the Cage Age) mit mehr als einer Millionen Unterschriften die Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere gefordert. Daraufhin hatte die EU-Kommission angekündigt, bis 2023 einen entsprechenden Legislativvorschlag dafür vorzulegen. Der Vorschlag sollte im Rahmen der Überprüfung der Tierschutzvorschriften präsentiert werden. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen, weshalb sich jetzt nach mehreren Beschwerden von Vertretern der EBI die Europäische Bürgerbeauftragte eingeschaltet und die EU-Kommission aufgefordert hat, die Verzögerung zu erklären.

Im Jahr 2021 hatten sich die EU-Kommission noch mit deutlichen Worten hinter die EBI gestellt. „Unser Ziel steht fest: Die schrittweise Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird Teil unserer Maßnahmen im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie sein und zu nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystemen führen“, hatte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides seinerzeit erklärt.

Topagrar

Gesetzliche Vorgaben für Tiertransporte nicht ausreichend

Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben für den Transport von lebenden Tieren sind häufig unzureichend oder zu vage, um sinnvoll eingesetzt werden zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die die Bestimmungen in Australien, Kanada, Neuseeland, der EU (inklusive Großbritannien) und den USA verglichen hat. Forschende der Universitäten Bristol, Essex und British Columbia konnten mit ihren Analysen schwerwiegende Versäumnisse nachweisen. So waren Tiere teilweise 36 Stunden lang ohne Futter, Wasser und Pause unterwegs. Und auch das Fehlen einer Begrenzung der Transportdauer wird bemängelt.

„Nehmen wir das Beste von allen gesetzlichen Vorschriften und wenden zudem Vorschläge an, die bereits gemacht wurden, dann wäre das ein sehr großer Schritt in Richtung der Sicherstellung des Tierwohls während der Transporte”, empfiehlt Co-Autorin Eugenie Duval von der Essex Law School. Die Forschenden rufen die Staaten zur baldigen Nachbesserung auf. Auch raten sie dringend zu einem Verbot von Tierexporten in Länder außerhalb der EU.

Als aktuelles Negativbeispiel dient die momentane Notsituation von portugiesischen Schlachtbullen, über die die Tierschutzorganisation Animals‘ Angels berichtet hat. Seit 20 Tagen werden im Hafen von Tanger-Med (Marokko) zwei Tiertransporte festgehalten. Die Tierschützer:innen berichten über das unvorstellbare Leid der Tiere, deren Zustand sich von Tag zu Tag verschlechtert. Warum sie nicht entladen und unter Quarantäne gestellt werden, bis die bürokratischen Angelegenheiten geklärt sind, blieb bislang unklar. Da Marokko zu den Ländern gehört, in denen der Tierschutz überhaupt keine große Rolle zu spielen scheint, kann die Organisation vor Ort nicht helfend eingreifen. Animals‘ Angels fordert daher erneut in einem Brandbrief an zahlreiche Veterinärämter und Behörden in Deutschland und der EU umgehend den Stopp aller Tiertransporte nach Marokko.

Pressetext

Thüringen baut Tierwohlförderung aus

Im Rahmen der Thüringer Tierwohlstrategie hat Thüringen die Tierwohlförderung „T(h)ür Tierwohl“ in 2023 deutlich ausgebaut. Wie Agrarministerin Susanna Karawanskij erklärt, sollen die Fördermittel die Mehrkosten der Landwirt:innen abfedern, die in einen tierwohlgerechten Stallumbau investieren. Ende 2023 seien 3,6 Millionen Euro für Tierwohlställe in 35 Agrarbetrieben bewilligt worden. Bis 2028 stehen insgesamt 32 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit.

Das Land, das seit Anfang 2024 den Vorsitz der Agarministerkonferenz (AMK) innehat, will Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe zu einem Schwerpunkt machen: „In besonderer Weise brauchen tierhaltende Betriebe Planungssicherheit, um die erforderlichen und kapitalintensiven Investitionen umzusetzen und den tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung in Deutschland konsequent voranzubringen. Einen weiteren Abbau der Tierhaltung können wir uns nicht leisten, wenn wir ökonomisch wie ökologisch sinnvolle geschlossene Wirtschaftskreisläufe in den Betrieben erhalten wollen. Auf Bundesebene liegen tragbare und gut planbare Konzepte zum tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung von der Borchert-Kommission vor. Nun gilt es, diese gute Vorarbeit bundesweit aufzugreifen und umzusetzen. Mit unserer landeseigenen Tierwohlförderung gehen wir hier als verlässlicher politischer Partner für unsere Thüringer Agrarbetriebe voran“, erklärt die Ministerin.

Landwirtschaftsministerium Thüringen

Dänemark verstärkt Tierschutz von Nutztieren

Auch in Dänemark steht die Verbesserung des Tierschutzes im Fokus der politischen Diskussionen. Die Auflagen für den Tierschutz sollen nach Plänen der dänischen Regierung weiter verschärft werden. Wie Landwirtschaftsministerium bekannt gab, sollen besonders in der Schweinehaltung die Tierschutz-Auflagen ausgedehnt werden. Diese haben das Ziel, die Sauen- und Ferkelgesundheit zu verbessern. Damit mehr Ferkel und Muttersauen künftig überleben, sollen Mitarbeitende zu Schulungen zum Tierschutz verpflichtet werden. Weiterhin sehen die Auflagen vor, dass Sauen in der Abferkelung nicht länger fixiert und auch die Zahl der Schweine mit intaktem Ringelschwanz gesteigert werden. Die Regierung legt zudem fest, dass die Kastration von männlichen Ferkeln künftig unter Narkose erfolgen muss.

In der Rinderhaltung soll die Anbindehaltung stufenweise beendet und die Schmerzbehandlung bei der Enthornung von Kälbern intensiviert werden. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen hat ein Unterstützungsprogramm für einen früheren Ausstieg aus der Käfigeierproduktion angekündigt. Jensen will auch die Vermarktung sogenannter langsamer wachsender Hühner unterstützen und fordert auf EU-Ebene ein Verbot der schnellwachsenden Rassen.

Um die Umsetzung der Vorgaben überprüfen zu können, sollen gezielte Kontrollen von Rinder- und schweinehaltenden Betrieben verstärkt werden. Betriebe, bei denen Verstöße gegen den Tierschutz bekannt werden, müssen zudem mit härteren Sanktionen rechnen. Neben der Einrichtung einer Arbeitsgruppe ist auch vorgesehen, die Dosierung von Antibiotikagaben bei Nutztieren zu optimieren. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen bezeichnet die verschärften Auflagen als die Grundlage für Dänemarks erstes Tierschutzabkommen.

Agrarheute

Tierwohlabgabe erneut im Gespräch

Schon im Februar 2020 hatte das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommission, eine Tierwohlabgabe zur Mitfinanzierung des Umbaus der Tierhaltung vorgeschlagen. Die Kommission empfahl vor nunmehr knapp 4 Jahren eine zusätzliche Abgabe für die Verbraucher von 40 Cent pro kg Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte, 2 Cent pro kg Milch und Frischmilchprodukte sowie Eier und 15 Cent pro kg Käse, Butter und Milchpulver zu erheben.

Nachdem Tausende Landwirt:innen nun eine Woche lang massiv protestiert haben, unter anderem gegen die geplante stufenweise Streichung der Agrardiesel-Subventionen, ist dieser Vorschlag jetzt erneut in den Vordergrund gerückt worden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) zufolge, sollen der Branche dadurch neue Chancen und Planungssicherheit eröffnet werden. Die Tierwohlabgabe könnte unter anderem dabei helfen, Ställe tierfreundlicher umzubauen und die Mehrkosten für Tierwohlmaßnahmen könnten durch die Abgabe kompensiert werden. Die Einnahmen kämen dann Landwirten zugute, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen.

„Wer es wirklich ernst meint mit einer zukunftsfesten Landwirtschaft, muss da endlich springen“, betonte Cem Özdemir (Grüne) im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Unterstützung für seine Forderung erhält der Bundeslandwirtschaftsminister von der FDP. Neben der stellvertretenden FDP-Fraktionschefin Carina Konrad äußerte auch der FDP-Agrarpolitiker Gero Hocker seine Zustimmung: „Wenn wir eine Tierwohlabgabe hinbekommen, die europarechtlich sauber ist und nicht Produkte aus Deutschland stärker belastet als solche aus dem Ausland, dann ab dafür.“

Proplanta

Frankfurter Rundschau

Verbot des Kükentötens kann durch Schlupflöcher umgangen werden

Vor ziemlich genau zwei Jahren ist das Verbot des Tötens von Eintagsküken in Deutschland in Kraft getreten. Das habe mindestens 78 Millionen Hähne gerettet, wie der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) beziffert. Ein Großteil der Branche habe sich inzwischen mit dem Verbot arrangiert. So sei der Anteil der Betriebe, die die Geschlechtsbestimmung im Ei anwenden, stark gewachsen, heißt es bei KAT. Mit dem In-ovo-Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen das Geschlecht des Kükens feststellen. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden.

Dennoch führten zu viele Schlupflöcher in der deutschen Gesetzgebung dazu, dass das Verbot umgangen werden kann. Nach Angaben des KAT importieren noch immer viele Legehennenhalter:innen ihre Tiere aus Ländern, in denen das Kükentöten nicht verboten ist. Diese Hühner legen in Deutschland legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden, beklagt der KAT. Der Verein verhindere dies bei seinen eigenen Mitgliedern mit internen Vorgaben.

Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen.

KAT

Probleme im Schlachthof Aschaffenburg bereits lange bekannt

Gegen den Schlachthof Aschaffenburg ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft, nachdem Videoaufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ im vergangenen Sommer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz offenbart haben. Nun kam heraus, dass Kontrollbehörden schon seit mindestens fünf Jahren immer wieder Tierschutzverstöße festgestellt haben.

Wie aus einer Anfrage der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag an die Staatsregierung hervorgeht, entdeckten die kontrollierenden Veterinär:innen bei 11 von 36 Kontrollen Verstöße, unter anderem eine fehlende Absonderung von kranken oder verletzten Tieren, stark verunreinigte bzw. überbelegte Ställe sowie schimmeliges Futter.

„Wir haben es hier nicht mit einem einfachen Schlachthof-Skandal zu tun. Sondern mit einem kriminellen System, bei dem Regelverstöße zum Arbeitsalltag gehören“, erklärt Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen. „Der Verbraucherschutzminister kann nicht länger so tun, als wüsste er von nichts. Handeln ist angesagt“, mahnt der Grünen-Politiker Knoblach. Die Grünen fordern unter anderem mehr Personal für Kontrollen.

Zeit.de

Größte Aussterbe-Welle seit Ende der Dinosaurierzeit

Die Naturschutzorganisation WWF Deutschland hat das Jahr 2023 unter Artenschutzgesichtspunkten betrachtet und kommt zu einem heterogenen Ergebnis. Während vor allem Löwen, Humboldt-Pinguine, Atlantische Lachse, Flussdelfine im Amazonas, der Kabeljau in der Nordsee und sehr viele Amphibien in diesem Jahr als Verlierer angesehen werden müssen, haben sich einige Bestände bedrohter Arten auch leicht erholt, wie beispielsweise der der Schneeleoparden in Bhutan, der Tiger in Indien sowie der Bestand der Nashörner in Afrika und der Wisente im Kaukasus.

Global betrachtet ist die Bilanz jedoch weiter mehr als bedrohlich, denn insgesamt weist die Internationale Rote Liste der bedrohten Arten aktuell mehr als 44.000 Tier-, Pflanzen- und Pilz-Arten als bedroht aus. „Die größte Aussterbe-Welle seit Ende der Dinosaurierzeit rollte auch 2023 praktisch ungebremst über unsere Natur hinweg“, so Kathrin Samson, Vorständin Naturschutz beim WWF Deutschland. Hauptursachen dafür seien Lebensraumzerstörung, Wilderei, Übernutzung, invasive Arten, Umweltverschmutzung sowie die Klimakrise. „Alle Faktoren, die das Artensterben befeuern, sind menschengemacht.” Damit stehe der Mensch auch in der Verantwortung, die Krise zu beenden, appelliert Samson. „Wir brauchen ambitionierten Naturschutz in Deutschland und weltweit. Dabei dürfen die globalen Abkommen zum Klimaschutz und zum Biodiversitätsschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das betrifft auch die Finanzierungszusagen.” Ohne eine nachhaltige und sozialverträgliche Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft sei die Rettung der Biodiversität zum Wohl von Mensch und Natur nicht zu schaffen.

Ein Beispiel ist laut WWF das deutsche Wasser- und Flussmanagement. „Amphibien wie Frösche und Kröten, aber auch zahlreiche Süßwasserfische sind bedroht. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass Deutschland in Zeiten der Erderhitzung einen neuen Umgang mit Wasser lernen muss. Wir brauchen intakte Moore, Auwälder und Flusslandschaften, damit sie ihre unersetzlichen ökologischen Dienstleistungen erfüllen können, etwa als Wasserspeicher oder zum Schutz gegen Überschwemmungen. Ein Ausbau von Flüssen, wie er an Oder, Ems oder Weser droht, läuft einem nachhaltigen, verantwortungsvollen Umgang mit Wasser vollkommen entgegen.” Der WWF fordert daher auch anlässlich des Jahreswechsels einen Stopp der Ausbaupläne in 2024.

WWF

Neues Doktoratskolleg mit Fokus auf digitalen Technologien

Der Startschuss des interdisziplinär gestalteten Doktorandenprogramms „PLFDoc – Precision Livestock Farming“ ist am 7. Dezember 2023 an der Vetmeduni Wien gefallen. Das neue Doktoratskolleg, eine Kooperation der Vetmeduni mit der TU Wien und der FH Oberösterreich, hat das Ziel, das Tierwohl, die Tiergesundheit und das Management landwirtschaftlicher Nutztiere mit Hilfe von modernsten digitalen Technologien zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf Methoden der Erklärbaren Künstlichen Intelligenz sowie der Anwendung von Bild- und Videoanalysen. Die Doktorand:innen des Programms wollen im Rahmen der anwendungsorientierten Grundlagenforschung Lösungen zum Geburtsmonitoring bei Rind und Schwein für eine nachhaltigere Nutztierhaltung entwickeln. Die offizielle Kick-Off-Veranstaltung am 07. Dezember 2023 bot einen kompakten Überblick über die Inhalte des PLFDoc-Programms.

Vetmeduni Wien

CO2-Betäubung nicht tiergerecht – Kritik nimmt zu

Per Gesetz ist vorgegeben, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen. Neunzig Prozent aller Schlachtbetriebe wenden bei Schweinen die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) an. Bei diesem Verfahren werden die Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die sich dann in eine mit hoher CO₂-Konzentration angefüllte Grube hinabsenkt. Dort verbleiben die Tiere, bis sie durch die narkotisierende Wirkung des Gases betäubt sind.

Die EU hat dieses Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung trotz tierschutzrechtlicher Bedenken zugelassen. Die Tiere zeigen nachweislich starke Anzeichen von Erstickung. Durch das CO₂-Gas werden die Mundschleimhäute verätzt und in den 20 bis 30 Sekunden bis zum Eintreten der Wahrnehmungslosigkeit wehren sich die Schweine mit Strampelbewegungen sowie Schlagen gegen die Gitter und äußern schrille Schreie, wie Videoaufnahmen gezeigt haben. Der Ruf nach alternativen Betäubungsmethoden wird lauter, doch bezugnehmend auf offizielle Erklärungen der EU seien Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

„Die rein wirtschaftlichen Erwägungen können kein rechtfertigender (= vernünftiger) Grund für die Leiden sein, denen die Tiere bei Anwendung der Methode „Kohlendioxid in hoher Konzentration“ ausgesetzt sind“, kritisiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V und deklariert die CO₂-Betäubung als Verstoß gegen geltendes deutsches Tierschutzrecht.

Das Zugeben von Helium oder Argon könnte zwar eine Verbesserung bringen, doch hat sich der Einsatz dieser beiden Gase bislang als wenig praxisreif erwiesen. Als Alternative bliebe die Elektrobetäubung auf modernstem Standard. Die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz (TVT) teilte auf Anfrage mit, dass die Beförderung von Tieren zur Elektrobetäubung über den sogenannten Brustbandrestrainer schon seit Jahren ein in den großen Schlachtbetrieben etabliertes Verfahren ist, die keine CO2-Betäubung anwenden. Unter anderem werden dort bereits vollautomatische Elektrobetäubungsanlagen verwendet.

Die Europäische Kommission plant zum Ende des laufenden Jahres, das Thema CO2-Betäubung bei Schweinen zur Diskussion zu bringen. Aus der EU-Pressestelle in Berlin war zu erfahren, dass dies im Rahmen von Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierwohl geschehen soll. Grundlage soll demnach ein neuerliches Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2020 zu dieser Betäubungsart sein. Der Titel lautet: „Wohlergehen von Schweinen beim Schlachten“.

Agrarheute

Tierschutzbericht der Bundesregierung enttäuschend

Der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte 14. Tierschutzbericht ist am 13.12.2023 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Dieser Bericht fasst die in den vergangenen vier Jahren ergriffenen Tierschutzmaßnahmen zusammen. Die Bilanz fällt nach Einschätzung deutscher Tierschutzorganisationen enttäuschend aus.

Als einen regelrechten Stillstand in der Tierschutzpolitik bezeichnet die Tierschutzorganisation Provieh den gerade bewilligten Tierschutzbericht. Außer der Berufung einer Bundestierschutzbeauftragten sei bislang seitens der Ampelkoalition kein weiteres Versprechen hinsichtlich des Tierschutzes eingehalten worden. Auch die vielfach gepriesene Haltungskennzeichnung bringe keine tatsächlichen Verbesserungen für das Wohl von Nutztieren. Ein Verbot der Anbindehaltung habe die Regierung bis jetzt nicht durchsetzen können, kritisiert auch der Deutsche Tierschutzbund. Stattdessen werde an der sogenannten Kombihaltung festgehalten.

„Statt eine artgerechte Unterbringung durchzusetzen, wird scheinbar von der Bundesregierung geplant, an der tierschutzwidrigen Anbindehaltung mit phasenweiser Bewegung festzuhalten. Weder beim Tierschutzgesetz noch bei den Verordnungen für Puten und Rinder oder dem Brandschutz geht es voran – in der Tierschutzpolitik ist es scheinbar zum Stillstand gekommen“, kommentiert Anne Hamester, Leitung der Facharbeit und Politik bei PROVIEH, die Tierschutzpläne der Regierung. „Die Bundesregierung muss das Tierschutzgesetz endlich tierschutzkonform ausbauen und damit die derzeitige legalisierte Tierqual beenden. Es darf keine weiteren Verzögerungen oder Ausreden geben, die Gesellschaft verlangt nach mehr Tierschutz.“  

 Deutscher Tierschutzbund

Provieh

Baden-Württemberg ruft Schülerwettbewerb Tierschutz aus

Das Land Baden-Württemberg möchte bereits bei jungen Menschen das Verständnis für den Tierschutz stärken und hat daher erneut den 13. Landeswettbewerb Tierschutz unter dem Motto „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“ ausgerufen. „Unseren Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg ist es ein wichtiges Anliegen, Verantwortung für das Wohl der Tiere zu übernehmen. Das zeigt der breite Einsatz der Kinder und Jugendlichen mit ihren zahlreichen und beeindruckenden Ideen zum Tierschutz. Täglich kommen wir mit Tieren in Berührung, sei es mit Haustieren oder in der Landwirtschaft. Jeder Einzelne kann dabei durch verantwortungsbewusstes Handeln seinen Beitrag für den Tierschutz leisten“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), in der vergangenen Woche.

Bis zum 30. April 2024 können Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen vier bis zehn ihre eigenen Ideen rund um den Tierschutz sowie deren Umsetzung einsenden und einen zehn Geldpreise gewinnen. „Jede Bewerbung ist ein Erfolg für den Tierschutz. Ich freue mich schon jetzt auf die neuen und vielfältigen Ideen unserer Schülerinnen und Schüler. Mit ihren Zeichnungen, Bildern, Bastelarbeiten, Videos oder Fotos verdeutlichen sie ihren Einsatz für das Wohl der Tiere und tragen damit zu einer tiergerechten Zukunft bei“, betont Kultusministerin Theresa Schopper.

MLR Baden-Württemberg

Petition für den Erhalt des Schlachthofpraktikums

Tierarzt und Youtuber Dr. Karim Montasser hat bereits im Oktober diesen Jahres eine Petition gestartet, in der er die Abschaffung des verpflichtenden Schlachthofpraktikums im Tiermedizinstudium fordert. Bislang wurden mehr als 17.700 Unterschriften gesammelt. Montasser argumentiert, dass zahlreiche Tiermedizinstudierenden unter psychischen Belastungen, wie Überforderung und sexuellen Übergriffen während des dreiwöchigen Pflichtpraktikums litten. Wie eine aktuelle Studie der Universität Leipzig ergeben hat, hielten rund 74 Prozent der Befragten das Schlachthofpraktikum dennoch für angemessen.

Die Studentin Pia Zentgraf (LMU München) hat ihrerseits nun eine Gegenpetition gestartet, in der sie fordert, das Schlachthofpraktikum in der tiermedizinischen Ausbildung zwingend beizubehalten. Die Studentin erklärt, dass subjektive Erfahrungen keinesfalls der Grund für  Änderungen des Curriculums sein dürften. Andere Bereiche der Ausbildung könnten zudem dadurch gefährdet sein. Die tierärztliche Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sei ein wichtiger Bereich im tierärztlichen Berufsfeld. Nur durch die praktische Arbeit könnten die notwendigen Fähigkeiten für die Überwachung einer tierschutzgerechte Schlachtung erlernt werden, argumentiert Zentgraf.

Um auch in Zukunft den Tierschutz auch in der letzten Phase des Lebens eines Tieres gewährleisten zu können, startete die Studentin die Petition für den Beibehalt des Schlachthofpraktikums.

Zur Petition zum Erhalt des Praktikums

Schweiz will Tierschutz verbessern

Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.

Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.

Bundesrat

EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Verbundvorhaben erhält Bundesmittel für Wissensvermittlung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit knapp 400.000 Euro den Wissentransfer des Verbundvorhabens „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung“. Der entsprechende Zuwendungsbescheid, der in der vergangenen Woche an die Landesforschungsanstalt (LFA) Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurde, sichert das länderübergreifende Projekt für weitere drei Jahre.

„Tierwohl mit einheitlichen Parametern zu beschreiben, den Wissensstand dazu zu sichten, in geeigneten Formaten für die Praxis, die Politik oder die Aus- und Weiterbildung verfügbar zu machen, ist eine langfristige Aufgabe. Es ist schon etwas Besonderes, wenn sich alle Bundesländer gemeinsam im „Netzwerk Fokus Tierwohl“ engagieren und Kapazitäten einbringen. Tierwohlthemen unserer Zeit bundesweit abgestimmt in die Wissensvermittlung einzubringen ist mit über 1.200 Veranstaltungen und mehr als 60.000 Teilnehmern in Deutschland Beleg dafür, dass der Bedarf und das Interesse sehr groß sind. Ich bin zuversichtlich, dass die LFA in den nächsten drei Jahren viele erfolgreiche Formate anbieten wird“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufrieden.

„Durch die Einstellung einer sogenannten Tierwohlmultiplikatorin an der LFA, durch die Mitwirkung meiner Mitarbeitenden in Expertengremien für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel und durch sogenannte Impulsbetriebe aus MV ist unser Bundesland ganz dicht am Puls der Zeit. Wir können akute und wichtige Fragestellungen schnell identifizieren, das Netzwerk anzapfen, um Fachverstand zu finden und dieses Wissen dann schnell zielgruppengerecht überführen. Ich freue mich, dass wir in den kommenden drei Jahren wieder ein breites Angebot an Themen liefern werden“, ergänzte LFA-Direktor Dr. Peter Sanftleben.

Um die Verbesserung der Tiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB, das die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel hat und sich sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen richtet.

Regierung MV

Brandenburg plant Verbot von Privathaltung gefährlicher Tiere

Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.

So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.

Landesregierung Brandenburg

Nachhaltige Tierhaltung im Fokus der Tönnies Forschung

Die nachhaltige Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, die sich konsequent am Tier ausrichtet und gleichzeitig umweltfreundlich ist, stand beim Workshop der Tönnies Forschung gGmbH in Marienfeld im Zentrum der Diskussionen. Um den Spagat zwischen Tierwohl und Emissionsreduzierung bestmöglich hinzubekommen, empfiehlt der Vorsitzende des Kuratoriums der Tönnies Forschung, Prof. Hans-Joachim Bätza, einzelne Bausteine zu verbessern. Darunter fallen neben der Futtereffizienz, optimierten Stallbedingungen sowie selektiver Züchtung auch alternative Proteinquellen, Bildung und Schulung von Mitarbeiter:innen sowie das Gesundheitsmanagement.

Die eine Quintessenz für eine optimale Haltung gebe es nicht, so Bätza. Grundsätzlich sei eine Konsumreduzierung tierischer Lebensmittel in den reichen Ländern sowie die primäre Grünlanderzeugung von Milch empfehlenswert, erklärte Prof. Friedhelm Taube von der Universität Kiel. Auch das Thema Offenstall wurde vielfach diskutiert. Um die Geruchsentwicklung, die mit dieser Stallform einhergeht, einzugrenzen, sollten die Buchten strukturiert sowie der Auslauf überdacht sein. Zudem könnten Spaltenböden im “Toilettenbereich” dafür sorgen, dass Ammoniakemissionen reduziert werden, wie Lars Broer von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West darlegte. Prof. Kai Frölich aus dem Vorstand des Tierparks „Arche Warder“ forderte zudem die gezielte Förderung von klein- und mittelbäuerlichen Strukturen. Staatliche Förderinstrumente sollten nicht mehr wie bislang die Größe der Fläche berücksichtigen, sondern sich überwiegend am Ausmaß der jeweiligen Ökosystemleistungen orientieren, so Frölich abschließend.

Proplanta

Tönnies

Schweiz gibt Wolfsrudel zum Abschuss frei

Die Schweizer Regierung hat dem Naturschutz sowie der Berner Konvention zum Trotz 12 Wolfsrudel zum Abschuss frei gegeben. Damit hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Antrag verschiedener Kantone entsprochen. Die Abschüsse werden durch eine Änderung der Jagdverordnung, die Anfang November 2023 in Kraft getreten ist, ermöglicht. Demnach dürfen Wölfe fortan in der Schweiz vom 1. Dezember bis zum 31. Januar abgeschossen werden, auch präventiv. Dieser Schritt wird mit dem starken Wachstum der Wolfspopulation und der sich von 2019 bis 2022 nahezu verdreifachten Zahl von Wolfrissen begründet. Im Jahr 2022 lag diese bei 1.480 gemeldeten Angriffen. Aktuell gibt der Bund die Wolfspopulation in der Schweiz mit 32 Rudeln mit rund 300 Wölfen an. Im Jahr 2020 waren es hingegen nur 11 Rudel mit gut 100 Wölfen.

Einige Kantone haben bereits eine Stunde nach der Entscheidung bekannt gegeben, umgehend mit dem Abschuss der Wolfsrudel beginnen zu wollen.

Schweizerbauer

Erlasse sollen drohende Tierschutzverstöße bei Transporten vermeiden

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.

„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.

Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kritik an nationaler Putenhaltungsverordnung wächst

Trotz umfangreicher Proteste plant die Bundesregierung weiterhin eine nationale Putenhaltungsverordnung. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres in Kraft treten, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hält die geplanten Vorgaben des Bundes für zu streng. Auch die Sorge der Putenmäster:innen wächst. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Verbandes, befürchtet, dass große Teile der Putenhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandern werden, wenn die Vorschläge tatsächlich so umgesetzt werden. „Wir brauchen hier dringend agrarpolitische Einsichten in die offensichtlichen Widersprüche und endlich wieder konsequente Realpolitik!“, fordert der ZDG-Präsident.

Auch Bettina Gräfin von Spee, Vorsitzende des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V., kann das Festhalten an der nationalen Putenhaltungsverordnung nicht nachvollziehen. Denn die EU-Kommission sei bereits den ersten Schritt hin zu rechtsverbindlichen Putenhaltungsstandards auf EU-Ebene gegangen, indem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Putenhaltung erteilt hat. „Nun gibt es erst recht keinen plausiblen Grund mehr, diesen Entwicklungen mit einer nationalen Putenhaltungsverordnung vorzugreifen“, so von Spee.

Topagrar

ZDG

Bayern erleichtert Förderung von Tierheimen

Am heutigen Donnerstag (16.11.2023) tritt die neue Tierheim-Förderrichtlinie in Bayern in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen können Tierheime leichter Zuschüsse erhalten. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren”, erklärt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.  

Damit die Tierheime unkomplizierter und schneller an Fördermittel kommen, hat der Freistaat das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Zudem können entsprechende Anträge während des gesamten Kalenderjahres, unabhängig von Stichtagen, gestellt werden.  

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Jugend geht in Sachen Tierschutz voran

Erstmalig sind Kinder und Jugendliche in Hessen für ihr Engagement mit dem Hessischen Tierschutzpreis für Jugend ausgezeichnet worden. „Oberstes Ziel unseres Wettbewerbs war es, jungen Menschen dafür zu danken, dass sie sich für Tiere engagieren. Die Preisträgerinnen und Preisträger haben sich auf eindrucksvolle Weise mit Tierschutzthemen wie artgerechter Haltung und Qualzucht beschäftigt, sind selbst aktiv geworden und haben andere informiert und motiviert“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz bei der Preisverleihung. In drei Altersgruppen wurde der Jugendtierschutzpreis vergeben. Zwei Gruppen in der Kategorie 3 (15-25 Jahre) wurden für ihr besonderes Engagement zum Thema Qualzuchten ausgezeichnet.

„Ich danke allen Siegerinnen und Siegern dafür, dass sie mit ihrem Engagement darauf aufmerksam machen, wie wichtig Tierschutz ist und dass man auch in jungen Jahren als Vorbild vorangehen kann“, sagte die Ministerin anschließend. Um Qualzuchten geht es auch in der siebenteiligen Online-Seminarreihe Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen sowie in der Aufzeichnung des Seminars mit Prof. Achim Gruber auf Myvetlearn.de. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Ministerium Hessen

Krank durch Rassezucht und der „vernünftige Grund“ auf Myvetlearn.de

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK

40 Mio. Euro für Technologie zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von männlichen Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Doch werden weltweit -auch in europäischen Ländern- immer noch jedes Jahr rund 6,5 Milliarden Küken im Rahmen der Legehennenproduktion getötet. Um das in den Ländern der EU besser zu vermeiden, fördert die Europäische Investitionsbank (EIB) das niederländischen AgriTech-Unternehmen In Ovo mit einem Darlehen von mehr als 40 Mio. Euro. Mit den Geldern sollen innerhalb der nächsten drei Jahre die sogenannte „Ella“-Technologie des Unternehmens ausgeweitet und eine größere Anzahl dieser Screening-Maschinen hergestellt werden.

Mittels der Technologie lässt sich das Geschlecht der Embryonen in den Eiern nach neun Tagen Bebrütung erkennen, sodass dann nur noch die Eier weitergebrütet werden, in denen ein weibliches Küken heranwächst. Männliche Küken müssen dann nicht mehr direkt nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet werden.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, dass mit der Förderung entsprechender Technologien Millionen männlicher Küken vor der systematischen Tötung bewahrt werden könnten. Dies sei „ein großer Schritt auf dem Weg zu besseren Tierschutzstandards in Europa“, konstatierte Kyriakides. Zudem werde die Technologie dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und die CO2-Emissionen in der Eierproduktionsindustrie zu senken. Die Vereinbarung wird durch das InvestEU-Programm unterstützt.

Proplanta

Topagrar

Fleischkonsum und Tierhaltung weltweit gewachsen

Dem gefühlten Trend hin zu weniger Fleischkonsum bzw. kompletten Verzicht zum Trotz, hat der jährliche Fleischverbrauch pro Kopf im vergangenen Jahrzehnt um rund 1 Kilo zugenommen. Lag der durchschnittliche weltweite Jahreskonsum 2010 laut FAO bei 41,6 Kilogramm pro Kopf, waren es 2020 rund 42,8 Kilogramm. Um die Nachfrage nach Fleisch und anderen tierischen Produkten zu decken, wurde die Tierhaltung global stark ausgeweitet. Weltweit stieg die Zahl der gehaltenen Hühner von 14,4 Milliarden im Jahr 2001 auf rund 25,9 Milliarden im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um 79 %. Auch der Bestand an Rindern, Schafen, Enten, Ziegen und Schweinen wuchs in diesem Zeitraum stetig und es wurden im Jahr 2021 weltweit rund 357,4 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt. Das war ein Anstieg um 51 % gegenüber dem Jahr 2001. Die Geflügelfleischproduktion wurde in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt.

Problematisch ist, dass die intensive Nutztierhaltung durch einen hohen Flächen- und Wasserverbrauch, belastete Böden und Gewässer gekennzeichnet ist und mit ihren Emissionen zum Klimawandel beiträgt. Ein Grund ist neben einer stetig wachsenden Weltbevölkerung auch der wachsende Wohlstand in vielen Schwellen- und Entwicklungs­ländern, was sich auf das Ernährungsverhalten auswirkt. Laut einer neuen Studie des UN-Umweltprogramms (UNEP) beansprucht die Tierhaltung weltweit inzwischen 78 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die fortschreitende Ausdehnung der Acker- und Weideflächen zerstört natürliche Lebensräume und geht zu Lasten der Biodiversität. Dünger und Pestizide verschärfen die Situation weiter. Zudem tragen die aus der Tierhaltung resultierenden Treibhausgasemissionen in nicht unerheblichem Maße zum Klimawandel bei, heißt es in einem Artikel des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 29. September 2023. Um effektiv gegenzusteuern, ist laut der UNEP-Studie „Food system impacts on biodiversity loss“ eine stärker pflanzenbasierte Ernährung und eine Umstellung der Lebensmittelproduktion notwendig.

Destatis

Ergebnisse des nationalen Tierwohlmonitorings liegen vor

Wie die Ergebnisse des nationalen Tierwohlmonitorings zur Milchviehhaltung zeigen, hat sich das Tierwohl von Milchkühen im Jahr 2022 gegenüber 2021 verbessert. Dafür wurden die anonymisierten Daten für alle festgelegten Merkmalskomplexe von mehr als 3,1 Millionen Kühen aus rund 33.000 Betrieben ausgewertet. Dies entspricht etwa 87% aller Milchkühe in Deutschland.

Verglichen mit den Ergebnissen im Jahr 2021, gibt es in 2023 in allen Merkmalskomplexen eine Aufwärtsentwicklung, wie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) mitteilt. Vor allem aber bei den Indikatoren der Eutergesundheit und bei der Merzung beziehungsweise Abgangsrate der Kühe konnten deutliche Verbesserungen beobachtet werden. Zu den weiteren Indikatoren zählen unter anderem der Zellgehalt der Milch für die Eutergesundheit, Mastitisprobleme bei erstlaktierenden Kühen, der Anteil chronischer erkrankter Tiere und die Kuhmortalität.

Proplanta

Nationales Tierwohlmonitoring

Betäubungsmethode mit Argon wird getestet

Die Betäubung von Schlachttieren ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die am häufigsten eingesetzte Methode ist die Gasbetäubung mit CO2. Diese Methode hat jedoch den Nachteil, dass die Schlachttiere beim Eintreten in die CO2-Umgebung eine kurze Abwehrreaktion zeigen. Eine Alternative und eventuell tierschutzgerechtere und schonendere Betäubungsmethode könnte Argon darstellen. Diese neue Methode, die von Expert:innen der Bundesanstalt für Fleischforschung entwickelt wurde, wird aktuell bei Schweinen auf dem Schlachthof in Kulmbach getestet. Argon ersetzt das ursprünglich geplante Helium, das aber wegen des Kriegs in der Ukraine aktuell nicht verfügbar ist.

Erste Testläufe wurden bereits gestartet, nachdem die Betriebsgenehmigung von der Bernd-Tönnies Stiftung als Auftraggeber beantragt wurde. Die Stiftung geht davon aus, dass die Anlage zum Jahreswechsel in den Regelbetrieb gehen kann.

SUS

Aktionen zur Kastration von Streunerkatzen

Am 1.11.2023 fällt in Niedersachsen bereits zum 7. Mal der Startschuss für die Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen. Bis zum 28. November 2023 können rund 2.000 Streunerkatzen kastriert, sowie gekennzeichnet und registriert werden, sofern diese keinen Besitzer:innen zugeordnet werden können. Das Land unterstützt die Aktion mit 250.000 Euro. Hinzu kommen Spenden der teilnehmenden Tierschutzorganisationen in Höhe von 55.000 Euro. Teilnahmeberechtigt sind Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtlich tätige Betreuer:innen von kontrollierten Futterstellen.

„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von männlichen Katzen ihren Vierbeinern nicht unkastriert Freigang gewähren. Kater sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen“, erklärt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz. Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Anzahl der kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt: Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im gesamten Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Das Mindestalter der Katzen beträgt 16 Wochen.

Die ursprünglich bis zum 20. Oktober 2023 geplante Katzenkastrationsaktion in Schleswig-Holstein musste bereits nach zwei Tagen aus finanziellen Gründen beendet werden. Der Deutsche Tierschutzbund, der die Landestierärztekammer als Organisatorin zusammen mit seinem Landesverband unterstützt, fordert mehr finanzielles Engagement seitens der Landesregierung für zukünftige Aktionen. „Das Land muss seinen Beitrag für die geplanten Aktionen in 2024 wesentlich erhöhen – auf mindestens 200.000 Euro. Auch die Landestierärztekammer muss stärker unterstützen“, fordert Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Tierschutzvereine und Tierheime in Schleswig-Holstein müssen nun entscheiden, ob sie bei den noch nicht kastrierten Straßenkatzen die Kosten selbst tragen oder die Katzen unkastriert wieder laufen lassen – mit der Folge, dass sich diese weiter unkontrolliert vermehren.

Ministerium Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund