Verbot von Lebendtiertransporten gefordert
Der Sommer hält ganz Deutschland mit Extremtemperaturen und einem dramatischen Mangel an Niederschlägen in Atem. Die wichtigsten Flüsse hierzulande weisen ein fast historisches Niedrigwasser auf, sodass der Transport zunehmende auf die Straße verlagert werden muss.
Der Deutsche Tierschutzbund macht in diesem Zusammenhang die drohenden Gefahren für Tiere auf Transporten deutlich und fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesverkehrsminister Steffen Bilger deshalb auf, während der Hitzeperiode umgehend ein bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten zu verhängen.
„Tiertransporte sind insbesondere bei Hitze für Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel purer Stress. Kommt durch die Verlagerung des Güterverkehrs von den Wasserwegen auf die Straße noch mehr Verkehr hinzu, drohen zunehmende Staus. Für die Tiere auf Transportern kann das zu einer Tortur werden, die mit dem Tod endet. An den Autobahnen gibt es keine ausreichende Versorgung, wenn beladene Tiertransporter stundenlang feststecken. Minister Rainer und Minister Bilger sind deshalb gefordert, sofort zu handeln und Lebendtiertransporte während der extremen Hitze zu untersagen“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
In dem Fall, dass Transporte nicht vermeidbar seien, müssten diese gut geplant und so kurz wie möglich gehalten werden, so der Tierschutzbund weiter. Neben einer Verlagerung der Fahrten auf Morgen- oder Abendstunden fordern die Tierschützer:innen eine Reduzierung der Ladedichte sowie den Einsatz von Fahrzeugen mit aktiver Kühlung. Zudem sei eine ausreichende Wasserversorgung der Tiere jederzeit sicherzustellen.
„Die aktuellen Regelungen sind unzureichend und können Tiere auf Transporten nicht sicher schützen. Hitzestress kann bei landwirtschaftlich genutzten Tieren bereits bei deutlich niedrigeren Temperaturen und auch auf kürzeren Strecken zum ernsten Problem werden – insbesondere, wenn die Fahrt durch einen Stau deutlich länger dauert als geplant. Direkte Sonneneinstrahlung und mangelnde Luftbewegung können die Belastung zusätzlich enorm verstärken“, kritisiert Schröder.
Der Tierschutzverein Vier Pfoten ermuntert zudem auch Passanten dazu, bei beobachteten Missständen auf Tiertransporten oder bei Pannenfahrzeugen sowie verlassenen Tiertransportern die Polizei oder ggf. auch die Autobahnpolizei zu benachrichtigen. Sie sind verpflichtet, dem nachzugehen. Außerdem sollten die beobachteten Missstände per Foto und Video dokumentiert und an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet werden.
Deutscher Tierschutzbund
Landestierschutzverband klagt gegen Veterinärbehörde wegen Betäubung mit CO2
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat der Landestierschutzverband Niedersachsen gegen das Veterinäramt Vechta eine Verbandsklage eingereicht. Grund der Klage ist das unterlassene Einschreiten der Veterinärbehörde gegen die Betäubungsmethoden eines Schlachthofes im niedersächsischen Lohne, trotzdem der Kläger Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ aus dem Jahr 2024 präsentiert hatte, in denen Schweine in dem besagten Schlachthof in einen mit CO2 gefüllten Keller gefahren wurden, wo die panischen Tiere rund 50 Sekunden bis zur Betäubung leiden mussten.
Der Tierschutzverband unterstreicht mit der Klage das Ziel eines europaweiten Verbotes der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2. Das Veterinäramt unternahm jedoch nichts, sondern teilte lediglich mit, dass die Betäubungsmethode ein durch die EU zugelassenes Verfahren und ein veterinärbehördliches Einschreiten daher nicht verhältnismäßig sei.
Um einen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Verband gegen die Kontrollbehörde eingereicht und hofft, dadurch einen europaweites Verbot der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2 erreichen zu können. Es stünden bessere Betäubungsmethoden zur Verfügung, die deutlich weniger Tierleid verursachten, argumentiert der Kläger. „Es gibt Alternativen, die endlich zur Anwendung kommen müssen, statt weiter auf diese schreckliche Methode der CO2-Betäubung zu setzen“, erklärt Rechtsanwalt David Werdermann.
Die Schweine erleben während des Betäubungsprozesses schwere Atemnot, Todesangst und starke Schmerzen. „Das sind ganz erhebliche, länger anhaltende Leiden“, erklärt Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Und das verstoße grundsätzlich gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die darin enthaltenen Vorschriften zum Schutz der Tiere, so Felde weiter. Aber das EU-Recht steht in diesem Fall über dem deutschen Recht. Deshalb sei die Methode noch immer erlaubt. Aus ökonomischen Gründen hatte sich die EU-Kommission im Jahr 2009 über die Bewertung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinweggesetzt und sich gegen eine Abschaffung der Betäubung mit Kohlendioxid entschieden.
Trotz der Möglichkeit der automatisierten Elektrobetäubung hält der Verband der Fleischwirtschaft an der CO2-Betäubung fest, da eine Umrüstung Millionen-Investitionen bedeuten würden. Bis ein Urteil in diesem Fall gesprochen wird, kann es Jahre dauern. Rechtsanwalt Werdermann hofft, dass es schneller geht und setzt auf den Gesetzgeber.
NDR
Mit 50.000 Unterschriften für Verbot von Tiertransporten
Am 14. Juni findet jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte (Ban Live Exports Day) statt. Dieser weltweite Aktionstag macht auf die grausame Realität von Tiertransporten aufmerksam, auf denen jedes Jahr Schweine, Rinder und Geflügel millionenfach großes Leid erfahren. Anlässlich dieses Gedenktages hat die Animal Welfare Foundation gemeinsam mit Partnerorganisationen knapp 50.000 Unterschriften gegen Tiertransporte in Krisen- und Kriegsgebiete an die Europäische Kommission übergeben. Der Verein erneuert damit seine Forderung nach einem Ende des Exports lebender Tiere in Krisengebiete sowie ein generelles Verbot von Langstreckentransporten in Drittstaaten.
Neben dem massiven Stress und Leid für die Tiere über Tage und Wochen auf Lastwagen und Schiffen stellen die Transporte in politisch instabile Regionen ein großes Risiko dar, wie u.a. ein Vorfall im Mai 2026 vor der Küste Omans gezeigt hat. Hier war ein indisches Tiertransportschiff mit rund 4.000 Schafen und Ziegen auf dem Weg nach Somalia von einer Bombe oder Drohne getroffen worden und gesunken
Trotz der seit Februar 2026 andauernden Eskalation im Nahen Osten sind nach Angaben von Animal Welfare mehr als 50 Schiffstransporte nach Behördengenehmigung in Krisenregionen durchgeführt worden, unter anderem nach Israel, in den Libanon und in weitere Staaten der Region. Bezugnehmend auf das geltende EU-Recht fordert die Tierschutzorganisation einen sofortigen Stopp von Transporten von lebenden Tieren in Krisengebiete, da hier ein ausreichender Schutz keinesfalls gewährleistet werden kann.
Animal Welfare Foundation
Aromatisiertes Stroh animiert Schweine zum Spielen
Beschäftigungsmangel kann in Schweinehaltungen dazu führen, dass Schweine Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen entwickeln. Fehlt organisches Beschäftigungsmaterial, beginnen die Tiere, sich gegenseitig durch Bisse und Knabbern zu verletzen. Parfümiertes Stroh kann dieses Verhalten von Schweinen ändern und das Spielen fördern. Das ist das Ergebnis einer Studie der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften (Sveriges lantbruksuniversitet, SLU).
Ein Forschungsteam hat über einen Zeitraum von zwei Jahren untersucht, ob sich das Spielverhalten von Schweinen ändert, wenn den Tieren aromatisiertes Stroh angeboten wird. Die Wissenschaftler:innen haben 1.600 Ferkel im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung Stroh zur Verfügung gestellt, das einerseits mit ätherischen Ölen, wie beispielsweise Lavendel, Anis und Kiefer, andererseits mit geruchsneutralem Mineralöl behandelt war. Die Untersuchungen konnten belegen, dass parfümiertes Stroh sowohl das Spielverhalten der Schweine als auch ihr Interesse am Stroh erhöhte.
„Mit dieser Studie wollten wir das Gesamtbild betrachten: Es ging uns nicht nur darum, wie sich ein schlechtes Tierwohl vermeiden lässt, sondern auch darum, ob geeignete biologische Maßnahmen die Schweine positiv beeinflussen können – etwa indem sie natürliche Verhaltensweisen wie Spielen und das Erkunden der Umgebung fördern“, sagt Maria Vilain Rørvang, außerordentliche Professorin am Institut für Biosysteme und Technologie der SLU und Hauptautorin der Studie. Es sei sehr interessant zu beobachten, wie die Neugier der Schweine geweckt werde, wenn sie an etwas riechen dürfen, das sie normalerweise nicht kennen, so die Forscherin. Die Aromatisierung des Strohs könnte eine Möglichkeit sein, Stroh über einen längeren Zeitraum hinweg interessant zu halten.
Der wissenschaftliche Artikel wurde nun in der Fachzeitschrift „Animal“ veröffentlicht.
SLU
Agrarheute
Hessen schreibt Tierwohlpreis aus
Tierwohl in der Nutztierhaltungwird in Hessen ernst genommen. So hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, das Leben und Wohlbefinden, die Unversehrtheit sowie die Würde von Tieren besonders zu schützen. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um diesem Ziel näher zu kommen. So hat die Regierung unter anderem Tierschutzindikatoren entwickelt sowie die Qualifizierung und Fortbildung Nutztierhalter:innen und Weiterentwicklung der rechtlichen Anforderungen vorangetrieben.
Zudem haben die hessischen Veterinärbehörden Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, bei Tiertransporten und der Schlachtung oder Tötung von Tieren intensiviert. Mittels einer Informationsplattform, die das Hessische Umweltministerium und die hessische Landestierschutzbeauftragte gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ins Leben gerufen haben, soll die Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen unterstützt werden. Hier können sich Tierhaltende über kritische Haltungsbedingungen als auch charakteristisches Tierverhalten bei nicht artgerechter Haltung informieren.
Und auch in diesem Jahr hat das Landwirtschaftsministerium den Hessischen Preis „Tierwohl in der Landwirtschaft“ 2026 ausgeschrieben. Für den mit 17.000 Euro dotierten Preis sucht das Ministerium beispielhafte und innovative Projekte für eine zukunftsfähige Tierhaltung. Bis zum 1. September 2026 können Vorschläge von Bewerber:innen selbst eingereicht oder auch von Dritten benannt werden.
Um aktuelle Probleme des Tierschutzes geht es auch in der gleichnamigen Hybrid-Veranstaltung am 3. und 4. September 2026. Die Teilnahme ist sowohl vor Ort in Hannover oder online im Live-Stream möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 31. August 2026 um 16 Uhr möglich
Ministerium Hessen
Freigabe für Bundetagspetition gegen geplantes Tierversuchsgesetz verzögert sich
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist festgelegt, dass die Regelungen für wissenschaftliche Tierversuche aus dem bisherigen Tierschutzgesetz herausgelöst werden sollen. Im Rahmen des Reformprojekts Innovationsfreiheitsgesetz sollen so bürokratische Hürden in der Forschung abgebaut und Prozesse beschleunigt werden.
Tierschützer:innen befürchten, dass sich durch das geplante Herauslösen aus dem Tierschutzgesetz der rechtliche Schutzstatus der Versuchstiere in deutschen Laboren massiv verschlechtern wird. Vor rund vier Monaten hat ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen daher eine Bundestagspetition eingereicht. Jedoch warten die Tierschützer:innen immer noch auf die Freigabe, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen die geplanten Änderungen auszusprechen. In der Regel dauert der Freigabeprozess lediglich drei Wochen.
In der Petition fordern die Unterzeichner:innen, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen.
„Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund endgültig legal getötet werden.“
Sollte das geplante Tierversuchsgesetz verabschiedet werden, könnte etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen die Folge sein. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes.
Menschen für Tierrechte
Verbot der Anbindehaltung in Niedersachsen in Kraft getreten
Als erstes deutsches Bundesland steigt Niedersachsen aus der Anbindehaltung für Rinder aus. Am gestrigen Dienstag (02.06.2026) sind die niedersächsischen Veterinärbehörden über das Inkrafttreten des Runderlasses informiert worden und haben nun vier Wochen Zeit, die Untersagung der Anbindehaltung mittels Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzugeben.
„In Zukunft wird in Niedersachsen kein Rind mehr sein Leben im Stall angebunden verbringen. Ich bin froh und dankbar, dass die unterschiedlichsten Interessengruppen aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz beim ‚Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung‘ gemeinsam einen Ausstiegsplan erarbeitet haben, sich vereint hinter dieses Ziel stellen und an einem Strang ziehen. Das ist wirklich etwas ganz Besonderes und kann Vorbild für ganz Deutschland sein. Auf diesen gemeinsamen Ausstiegsplan können alle Beteiligten stolz sein“, erklärt Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte.
Für die Landwirt:innen sind Übergangsfristen vorgesehen. Abhängig von der Haltungsform sind diese nun aufgerufen, binnen einer bestimmten Frist mitzuteilen, ob sie beabsichtigen, die Anbindehaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben.
Betriebe mit saisonaler, kombinierter oder Anbindehaltung von männlichen Mastrindern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die betroffene Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung beenden.
„Wer die Bilder sieht, wenn Rinder nach dem Winter wieder auf die Weide gelassen werden, weiß, dass sie Bewegung lieben. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben bereits in den vergangenen Jahren in mehr Tierwohl investiert und halten ihre Rinder in Laufställen oder bieten ihnen darüber hinaus noch Hof- und Weidegang. Es ist nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssen. Dank angemessener Umstellungsfristen haben alle anderen Tierhalterinnen und Tierhalter ausreichend Zeit, nachzuziehen. Über das Agrarinvestitionsförderprogramm können entsprechende Zuschüsse beantragt werden. Und über unsere Diversifizierungsrichtlinie ermöglichen wir den Umstieg auf andere Einkommensquellen. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Betriebe mit einer fachlichen Beratung“, so die Ministerin abschließend.
Ministerium Niedersachsen
Deutscher Tierschutzbund erneuert Forderung nach Verbot der Anbindehaltung
Heute (1.6.) ist der Internationale Tag der Milch. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot der Anbindehaltung für Rinder noch einmal bekräftigt. Laut Angaben der Tierschutzorganisation werden in Deutschland für die Produktion von Kuhmilch noch immer 410.000 Milchkühe in Anbindehaltung gehalten. Hinzu kommen Jungtiere, Bullen und Färsen.
„Milch entsteht nicht im idyllischen Bilderbuchstall, sondern oft unter Bedingungen, die aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel sind. Kühe sind soziale und bewegungsaktive Tiere – dennoch werden noch immer hunderttausende von ihnen den Großteil des Jahres oder sogar dauerhaft angebunden“, erklärt Dr. Melanie Dopfer, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Der Verband fordert ein klares gesetzliches Verbot sowohl für die ganzjährige als auch für die saisonale Anbindehaltung. „Das Anbinden von Rindern ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dopfer.
Gleichzeitig sind auch die Verbraucher:innen aufgefordert, mit ihrer Kaufentscheidung ein Zeichen zu setzen.
Deutscher Tierschutzbund
Datenbank für Falltiere gefordert
In Deutschland versterben jedes Jahr Millionen Nutztiere auf landwirtschaftlichen Betrieben schon vor der Schlachtung. Die Hauptgründe sind Krankheiten oder Verletzungen, die sich Geflügel und Schweine sowie andere Tiere aufgrund von schlechten Haltungsbedingungen zuziehen. Wie hoch die Zahl der sogenannten Falltiere genau ist, steht nicht fest. Lediglich für Rinder wird jährlich eine Zahl ermittelt, die bei ca. 500.000 Tieren pro Jahr liegt.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher von der Bundesregierung, eine Datenbank über die Sterblichkeitsraten von Nutztieren zu erstellen, um einen grundlegenden Überblick über die tatsächliche Zahl der Tiere, die die Schlachtung gar nicht erst erreichen, sondern verenden oder notgetötet werden müssen, zu erhalten.
„Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse daran zu wissen, wie viele Tiere in Deutschland “für die Tonne” gezüchtet werden“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Trotz bestehender Strukturen zur Entsorgung der Tiere werden diese Daten nicht systematisch gesammelt oder ausgewertet. Dadurch bleibt unsichtbar, wie groß das tatsächliche Ausmaß von Tierverlusten in der Landwirtschaft ist und wo die größten tierschutzrelevanten Probleme liegen.“
Gemäß Koalitionsvertrag sollte „eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte“ geschaffen werden, was bisher nicht umgesetzt wurde, so der Verband. Die Tierschützer:innen fordern daher eine verpflichtende bundesweite Erfassung aller „Falltiere“ und ihrer Todesursachen in einer Datenbank.
Deutscher Tierschutzbund
Illegaler Handel mit Tieren wieder angestiegen
Die bislang ergriffenen Maßnahmen gegen den illegalen Heimtierhandel scheinen noch nicht ausreichend zu sein. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes wurden im Jahr 2025 noch immer zu viele illegal nach Deutschland importierte Tiere entdeckt. Gemäß einer aktuellen Auswertung haben die Behörden in 257 Fällen ermittelt, bei denen mindestens 2.250 Tiere involviert waren. Damit ist die Zahl im Vergleich zu 2024 wieder gestiegen.
Unter den nahezu 600 Hunden, die im vergangenen Jahr befreit werden konnten, waren besonders häufig Rassehunde wie Zwergspitze, Malteser oder Pudel entdeckt worden. Zudem konnten die Behörden 56 Katzen und 1.596 Landschildkröten, Vogelspinnen, Koikarpfen und verschiedene Vogelarten sowie sechs Affen, zwei Zebras, ein Serval und eine Antilope sicherstellen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass die Dunkelziffer weitaus höher anzusiedeln ist, denn noch immer bleiben zu viele Fälle unentdeckt.
„Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter. Nach den Rekordzahlen während der Coronapandemie und einem Rückgang nach der Pandemie beobachten wir aktuell wieder eine steigende Tendenz. Zudem werden auch viele Wildtiere verschiedenster Arten illegal transportiert“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Angesichts der gestiegenen Zahlen erneuert der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot des Onlinehandels mit Tieren, zumindest aber strengere gesetzliche Vorgaben. Unter anderem fordern die Tierschützer:innen einen verpflichtenden Identitätsnachweis der Händler:innen sowie eine Verpflichtung der Portalbetreiber, Anzeigen vor ihrer Freischaltung prüfen. Eine wichtige Maßnahme gegen den illegalen Tierhandel sei die jüngst vom EU-Parlament verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in Europa, so der Tierschutzbund.
Deutsche Tierschutzbund
Videoüberwachung in Schlachthöfen soll Pflicht werden
Die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen steht kurz vor der Entscheidung. Mitte der vergangenen Woche hat die Bundesregierung den Entwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Wenn der Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmt, sollen Schlachtbetriebe ab einer festgelegten Größe ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen von tierschutzsensiblen Vorgängen am Schlachthof anzufertigen und diese der zuständigen Kontrollbehörde zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz soll für Betriebe gelten, die jährlich 150.000 Geflügel-Tiere oder 1.000 sogenannte Großvieheinheiten schlachten, also 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine. Kleinere Schlachtbetriebe sollen demnach von dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Jedoch sieht das Gesetz vor, dass die Landesbehörden eine Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anordnen können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen.
„Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. „Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen.“
BMLEH
Proplanta
Neues Online-Game macht Tierschutz spiel- und erfahrbar
Um den professionellen Tierschutz sichtbarer zu machen, hat der Deutsche Tierschutzbund das Online-Spiel Animal Rescue Tycoon entwickelt. Das kostenfreie Online-Game hat das Ziel, den Spieler:innen den Alltag vieler Tierrettungsvereine in Deutschland näher zu bringen.
„Tierschützer leisten jeden Tag Unglaubliches, um das Leben von Tieren zu retten. Mit dem Spiel wollen wir diesen Alltag ein Stück weit erfahrbar machen – und so auch gezielt junge Menschen erreichen, die bislang wenig Berührungspunkte mit organisiertem Tierschutz hatten“, betont Dominik Brauckmann, Referent für Fundraising beim Deutschen Tierschutzbund.
Durch mögliche In-Game-Käufe können die meist jungen Gamer:innen die Arbeit der Tierschutzvereine unterstützen. In dem Spiel müssen Tiere aus Notsituationen gerettet werden sowie Auffangstationen aufgebaut und Pflege, Unterbringung und Versorgung der Tiere organisiert werden. Dabei beruhen die Spielmissionen auf realen Erfahrungen und der fachlichen Expertise des Deutschen Tierschutzbundes.
Für das Gemeinschaftsgefühl könne das Spiel von bis zu vier Spieler:innen gespielt werden, so Brauckmann. Animal Rescue Tycoon werde fortlaufend weiterentwickelt und zukünftig um neue Tiere, Story-Elemente und Gameplay-Funktionen ergänzt, erklärt der Tierschützer abschließend.
Der Großteil der Einnahmen aus dem Spiel fließt direkt in die Arbeit des Deutschen Tierschutzbundes.
Deutscher Tierschutzbund
EU beschließt Registrierpflicht für Hunde und Katzen
Am 28. April 2026 ist die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ final im EU-Parlament verabschiedet worden. Eine formale Bestätigung der Verordnung durch den Rat der Europäischen Union wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet, wodurch die Verordnung voraussichtlich im Juni 2026 in Kraft treten würde.
Dies würde zu einem stark verbesserten Schutz von Millionen Hunden und Katzen in der EU führen, so die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. „Innerhalb von vier Jahren müssen Anbieter:innen von Hunden und Katzen diese mit einem Transponder kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren lassen. Nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für privat gehaltene Hunde, nach 15 Jahren auch für privat gehaltene Katzen. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht macht es für illegale Züchter:innen und Verkäufer:innen sehr schwer, ihrem perfiden Geschäft anonym nachzugehen.“
Darüber hinaus erleichtert es die verpflichtende Kennzeichnung, entlaufene Tiere schnell wieder mit ihren Halter:innen zusammenzubringen, weshalb bereits heute alle Tiere gechippt und registriert sein sollten. „Von der Bunderegierung fordern wir, dass im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen verifiziert wird, noch bevor eine Verkaufsanzeige veröffentlicht wird. Nur so können Tierleid wirklich verhindert und Verbraucher:innen wirklich geschützt werden“, sagt Gerald Neubauer von VIER PFOTEN.
Die Verordnung sieht ab Mitte 2030 EU-weit vor, dass alle Anbieter:innen von Hunden und Katzen die Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Ab Mitte 2036 gilt diese Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für alle privat gehaltenen Hunde, ab Mitte 2041 auch für privat gehaltene Katzen. Diese Regeln zur obligatorischen Kennzeichnung und Registrierung werden nach Ansicht von VIER PFOTEN den illegalen Heimtierhandel deutlich erschweren.
Um den illegalen Handel auf Online-Plattformen zu bekämpfen, sieht die Verordnung außerdem ein Verifizierungssystem für auf Online-Plattformen angebotene Hunde und Katzen vor. Zudem werden europaweite Mindeststandards für die Zucht von Hunden und Katzen eingeführt, wie beispielsweise eine artgerechte Ernährung, tierärztliche Versorgung und Schutz vor Misshandlung. Die beschlossenen Mindestanforderungen tragen außerdem dazu bei, unregulierten Hinterhofzuchten und Tierquälerei in Vermehrerstationen Einhalt zu gebieten, so VIER PFOTEN.
VIER PFOTEN
Gerichtsurteil wird Putenhaltung stark verändern
Am Donnerstag (23.04.2026) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gegen einen Putenmastbetrieb ausgesprochen, das eine umfassende Diskussion ausgelöst hat und als ein wegweisendes Signal für den Tierschutz angesehen wird. Der Beklagte ist ein Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg, gegen dessen Haltungsbedingungen ein in dem Bundesland ansässiger Tierschutzverband im Jahr 2024 geklagt hatte. Neben fehlender Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere stand auch das umstrittene Schnabelkürzen im Fokus der Klage.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in dritter Instanz entschieden, dass die Haltungsbedingungen in diesem Betrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind.
Das Urteil nimmt Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, zum Anlass, auf die Defizite in der Putenhaltung in Deutschland hinzuweisen und klare und verlässliche gesetzliche Mindestanforderungen im Tierschutz zu fordern. „Zwar zielt das Bundesverwaltungsgericht zunächst auf einen konkreten Einzelfall ab und stellte fest, dass die Haltungsbedingungen eines putenhaltenden Betriebes in Baden-Württemberg nicht mit den Grundsätzen des § 2 des Tierschutzgesetzes im Einklang stehen. Dennoch wird dieses Urteil maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Branche haben, weil die kritisierten Bedingungen sehr weit verbreitet sind. Wenn uns das Urteil vorliegt, werden wir als Land mit viel Putenhaltung in bestimmten Regionen sehr schnell prüfen, welche weiteren Schritte wir in Niedersachsen initiieren können“, so die Ministerin. Ihr zufolge könnte nun sogar eine Klagewelle drohen.
Konkret fordert Staudte, dass weniger Puten in einem Stall zusammenleben müssen und dass es Strohballen und Pickblöcke für die Tiere gibt.
„Im Februar hat die Europäische Lebensmittelbehörde wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt, von denen die deutschen Zustände Lichtjahre entfernt sind. Für eine entsprechende Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren seit Jahren konkrete Vorarbeiten der letzten beiden Vorgänger-Regierungen. Anstatt auf eine EU-Putenhaltungsverordnung zu warten, liegt es nun an der amtierenden Bundesregierung, diese Vorlagen aufzugreifen, nachzubessern und zügig umzusetzen“, erklärt der Deutsche Tierschutzbund, der das Urteil begrüßt.
Ministerium Niedersachsen
KI vereinfacht Schmerzüberwachung bei Labormäusen
Trotz zahlreicher vielversprechender Methoden kann die Forschung nicht gänzlich auf Versuche mit Tieren verzichten. Im Fokus steht dabei -oder sollte stehen- das Wohlbefinden der Tiere. Schmerzen sollen möglichst vermieden werden.
Bislang werden die Versuchstiere von den beteiligten Forschenden beobachtet, die beispielsweise anhand einer veränderten Mimik und einem Vergleich mit entsprechenden Detailfotos, das Wohlbefinden und eventuelle Schmerzen der Tiere beurteilen. Das ist jedoch zeitaufwendig und subjektiv und verursacht bei den Tieren zusätzlichen Stress.
Ein an der ETH Zürich entwickeltes neues System nutzt Künstliche Intelligenz (KI) zur Überwachung von Wohlbefinden und Schmerz bei Mäusen und könnte das Tierwohl bei den Versuchstieren grundlegend verbessern. Dabei filmen zwei Kameras die Mäuse durchgehend. Mit Hilfe von maschinellem Sehen und Lernen werden sowohl Gesichtsausdruck und Körperhaltung der Mäuse automatisch beurteilt. Zusammengekniffene Augen, eine Wölbung von Nase und Wangen sowie eine veränderte Ohrenstellung oder Tasthaare, die ein Hinweis auf Schmerz und Unwohlsein sein können, werden mittels eines Algorithmus in Echtzeit ausgewertet. Das sogenannte Grimace-System wählt automatisch die aussagekräftigsten Bilder aus und bewertet die Merkmale, die auf einen erhöhtes Maß an Schmerzen hindeuten könnten. So können die Forschenden direkt erkennen, ob die Tiere leiden und unter Umständen mit zusätzlichen Schmerzmitteln versorgt werden müssen.
Das ganze System inklusive Software wurde von Mitarbeitenden des 3R-Hubs entwickelt – und wird nun als Open-Source-Bausatz mit der ganzen Welt geteilt. „Die Idee ist, dass es möglichst viele Nutzende ohne Aufwand standardisiert zusammenbauen und anwenden können – und dass die Daten miteinander vergleichbar sind“, betont Oliver Sturman, Leiter des 3R-Hubs an der ETH Zürich.
ETH Zürich
Dänemark steigt aus Ferkelkastration aus
Dänemark will die chirurgische Kastration von männlichen Saugferkeln bis Ende 2029 abschaffen. Gemäß einer vom dänischen Dachverband der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Landbrug & Fødevarer) und der dänischen Regierung entwickelten Tierschutz-Initiative soll der Ausstieg schrittweise erfolgen. Die Schweinebranche steht nach Berichten des Verbandes hinter dem Kastrations-Ausstieg.
Für die Schweinehalter:innen in Deutschland bedeutet diese Maßnahme grundlegende Veränderungen. Da der skandinavische Nachbar bislang der Hauptlieferant für Importferkel darstellt, müssten sich die Mäster:innen spätestens ab dem Stichtag 1. Januar 2030 auf die Haltung von Jungebern bzw. mit Immunokastration behandelte Ferkel einstellen oder sich zeitnah neue Ferkellieferanten suchen.
Grundsätzlich hofft die dänische Schweinebranche, dass der Exportmarkt, einschließlich Deutschland, mit der neuen Tierschutz-Initiative mitziehen wird.
Agrarheute
BTK: GOT schützt Tierhaltende
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat anlässlich der bevorstehenden Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) davor gewarnt, die Debatte um vermeintlich „zu hohe Tierarztrechnungen“ im Pferdebereich zu verengen bzw. zu verkennen.
Wer die GOT substanziell schwächen oder gar abschaffen will, verkennt ihre zentrale Funktion: Die GOT schützt v. a. Tierhaltende. Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Ober- und Untergrenzen und trägt dazu bei, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in Stadt und Land zu sichern. Eine Abschaffung würde daher nicht zu mehr Fairness führen, sondern zu weniger Verlässlichkeit und weniger Schutz.
In vielen europäischen Nachbarländern wird angesichts stark steigender Tierarztkosten, insbesondere im Notdienst, mit großem Interesse auf die Vorteile einer Gebührenordnung mit festgelegter Obergrenze geblickt. Zugleich sorgt die GOT dafür, dass tierärztliche Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können. Die Novellierung im Jahr 2022 war nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne grundlegende Anpassung überfällig. Grundlage war eine wissenschaftliche Bewertung der tierärztlichen Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Sie zeigte, dass die bis dahin geltenden Gebühren nicht ausreichten, um tierärztliche Leistungen kostendeckend abzubilden. Selbst die damalige Anpassung fiel noch maßvoll aus; steigende Kosten etwa für Personal, Verwaltung und Dokumentation, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte und Entsorgung waren dabei noch nicht vollständig berücksichtigt, heißt es von Seiten der BTK.
„Die GOT ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden, sondern ein Schutzmechanismus für Qualität, Transparenz und Versorgungssicherheit“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Wer die Gebührenordnung abschaffen will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was Tierhaltende brauchen: unübersichtliche Preise, wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Praxen, eine schlechtere Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig sogar höhere Kosten für die Tierhaltenden selbst.“
Eine angemessene Vergütung sei die Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das diene auch unmittelbar dem Tierwohl. Denn bereits heute sei es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade im Notdienst zeige sich, wie wichtig ein belastbarer Gebührenrahmen ist.
Die BTK spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, nicht aber ihren Kern infrage zu stellen. Dazu gehört auch eine regelmäßige, idealerweise jährliche Anpassung der Gebührenhöhe. Denn planbare, schrittweise Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen: Kosten werden dadurch berechenbarer. Tierhaltende brauchen keine Abschaffung der GOT, sondern eine nachvollziehbare, qualitativ hochwertige und auch künftig flächendeckende tierärztliche Versorgung.
Die Pferdebranche mahnt hingegen an, dass sich viele eine Pferdehaltung in Deutschland aufgrund der stark gestiegenen Tierarztkosten nicht mehr leisten können und der Pferdesport im Niedergang begriffen ist. Gleichwohl hätten die hohen Tierarztkosten, die in der GOT begründet seien, zur Folge, dass Tiere nicht mehr behandelt und aus wirtschaftlichen Gründen bei zu hohen Behandlungskosten euthanasiert würden. In einer gemeinsamen Erklärung forderten Pferdesportverbände die Politik auf zu handeln. Der Evaluierungsprozess der GOT solle erweitert und die GOT bis dahin ausgesetzt werden.
BTK
Bewerbung für Deutschen Tierschutzpreis ab sofort möglich
Der Deutsche Tierschutzbund hat erneut den Deutschen Tierschutzpreis ausgeschrieben. Die Bewerbungsphase läuft seit 1. April 2026. Noch bis zum 17. Mai 2026 können sich im Tierschutz engagierte Bürger:innen, Vereine oder Initiativen für den Preis, der bereits zum 22. Mal verliehen wird, bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Eine Bewerbung bzw. die Nominierung anderer ist über das Online-Formular auf der Website des Tierschutzbundes möglich.
„Mit dem Deutschen Tierschutzpreis zeichnen wir ehrenamtlich engagierte Menschen aus, die ihre Zeit, ihre Energie, ihr Herz und auch ihr Geld für die geben, die selbst keine Stimme haben. Es sind Persönlichkeiten, die für die Tiere kämpfen, trotz aller Widrigkeiten nicht aufgeben und damit zu Vorbildern werden“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Gewinnerin bzw. dem Gewinner winken 6.000 Euro Preisgeld. Weitere Preise im Wert von jeweils 3.000 Euro, werden zusätzlich in den Kategorien „Lebenswerk“, „Publikumspreis“ und „Stimme für die Tiere“ sowie „Nachwuchs“ verliehen.
Deutscher Tierschutzbund
Forster-Steinberg-Stiftung zeichnet Tierschutzprojekte aus
Alle zwei Jahre zeichnet die 2019 gegründete Forster-Steinberg Stiftung akademische Abschlussarbeiten, besondere Leistungen im Tierschutz sowie Forschungen, die dem ethischen 3R-Prinzip verpflichtet sind, aus.
Bereits im Februar 2026 wurden vier Preisträgerinnen mit dem Forschungspreis 2025/26 ausgezeichnet. Für ihr Universitäres Strategiemodell zur 3R-Implementierung (UNI3R) erhielten Herwig Grimm und Kerstin Auer (beide Vetmeduni Wien) sowie Anna-Caroline Wöhr und Helen Louton (beide LMU München) den diesjährigen Forster-Steinberg-Preis.
Einer der Studierendenpreise der Stiftung ging in diesem Jahr an die Münchener Doktorandin Katja Schmitt für ihre Dissertation „Wildtier gefunden – Was tun?“ – ein interaktives, multimediales Tutorial für die Öffentlichkeit und Polizei, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte. Ebenfalls wurden Dominik Hajosi und Jennifer Rao (beide Vetmeduni Wien) für ihre Dissertation bzw. Masterarbeit mit dem Forster-Steinberg-Studierendenpreis ausgezeichnet.
Die Forster-Steinberg-Stiftung fördert die ausgezeichneten Projekte in einer Gesamthöhe von über 300.000 Euro.
LMU München
Vetmeduni Wien
Versuchstierkunde und Tierschutz weiter zusammen führen
Seit dem vergangenen Semester wird Versuchstierkunde und Tierschutz in einem neuen Lehrstuhl an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) weiter gestärkt. Hiermit sollen sowohl die artgerechte Haltung verbessert als auch der bewusste Einsatz von Versuchstieren gestärkt werden. Grundsätzlich arbeiten die Wissenschaftler:innen nach dem sogenannten 3R-Prinzip, welches als ethischer Grundsatz auch für die Forschung unter Einsatz von Versuchstieren gilt.
„Aktuell sind Tierversuche etwa in der biomedizinischen Forschung noch essenziell. Meine Aufgabe sehe ich darin, die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich dabei zu unterstützen, das 3R-Prinzip umzusetzen“, erklärt Professor Jan Baumgart, der den neuen Lehrstuhl leitet.
An der Würzburger Uni möchte Baumgart gern sein umfangreiches Wissen zu Haltung und Vorbereitung Versuchstieren weitergeben. „Auch Versuchstiere kann man trainieren. Dadurch mindert man ihren Stress, bestimmte Schritte – zum Beispiel Sedierung – fallen weg. Im Endeffekt wird der Tierversuch für das Einzeltier weniger belastend und es werden dadurch weniger Tiere benötigt“, so der Experte.
Mit Hilfe von Vorträgen und Fortbildungen sowie dem Aufbau einer Arbeitsgruppe sollen die jungen Forschenden diverse Möglichkeiten für das Networking erhalten. Dieses sei wichtig, um neueste Entwicklungen zu verfolgen und selbst anzuwenden. Neben der stetigen Forschung an Alternativen und Verbesserungen sieht Baumgart besonders eines als unersetzlich im Umgang mit Tierversuchen: Transparenz. „Mir ist äußerst wichtig, immer zu zeigen, dass wir nichts verheimlichen. Als Forschende müssen wir uns der Sensibilität des Themas Tierversuche extrem bewusst sein. Wir brauchen höchste Standards, die wir stetig prüfen, verbessern und auch für die Öffentlichkeit zugänglich machen“, sagt der Veterinärmediziner abschließend.
Gemeinsam mit dem Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin sowie der Akademie für tierärztliche Fortbildung veranstaltet Myvetlearn.de vom 24.-26. September 2026 die nächste Online-Fortbildung für Tierärztinnen und Tierärzte zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte. Weitere Informationen zum Programm und der Anmeldung folgen in Kürze.
JMU
Initiativen für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung in Skandinavien
In Skandinavien kündigt sich ein Kurswechsel in der Nutztierhaltung an. Während die norwegische Geflügelbranche bis Ende 2027 auf die Produktion schnell wachsender Masthühnerlinien verzichten möchte, hat sich in Dänemark ein Bündnis gegründet, das ein Ende der intensiven Schweinemast fordert.
Die dänische Allianz, die aus Umwelt- und Tierschutzorganisationen besteht, stellt die exportorientierte Schweinhaltung grundsätzlich infrage. Die ökologischen und moralischen Folgen der Industrie, die jährlich etwa 30 Mio. Schweine erzeugt, müssen nach Meinung des Bündnisses die dänischen Bürger:innen tragen. Die Allianz fordert von der Politik, dass die dänische Bevölkerung ein Mitspracherecht darüber haben müsse, ob sie die weltweit intensivste Schweineproduktion tatsächlich wolle. Daher müsse den Bürger:innen nun ermöglicht werden, darüber politisch zu entscheiden.
In Norwegen haben die Fleisch- und Eierproduzenten Nortura und der Branchenverband Norwegian Meat & Poultry Industry Association eine Vereinbarung für mehr Tierwohl in der Geflügelhaltung getroffen. Sollte der Plan umgesetzt werden, wäre Norwegen weltweit das erste Land, das vollständig auf schnell wachsende Broilerlinien wie die Linie Ross 308 verzichtet. Zudem soll bis zum 1. Juli 2027 das Töten männlicher Küken in der Legehennenproduktion beendet und stattdessen auf die In-ovo-Geschlechtsbestimmung umgestiegen werden.
Topagrar
Agrarheute
Brandenburg ruft Tierschutzwettbewerb für junge Tierschützer:innen aus
Das Land Brandenburg hat erneut den Tierschutzwettbewerb ausgerufen. Bis zum 15. Juni 2026 sind Kinder und Jugendliche des Landes aufgerufen, sich mit ihren Tierschutzprojekten zu bewerben. Dabei sind der Kreativität der jungen Tierschützer:innen keine Grenzen gesetzt: die Projektideen können sowohl gemalt oder gebastelt als auch am Rechner oder mit entsprechendem Werkzeug in der Natur umgesetzt werden.
„Die bisherigen Wettbewerbe haben eindrucksvoll gezeigt, wie engagiert und kreativ junge Menschen sich für den Tierschutz stark machen. Deshalb: Macht mit! Reicht eure Projekte ein – ganz gleich, ob groß oder klein. Jeder Beitrag zählt, denn überall dort, wo ihr euch mit Tierschutz und Tierwohl beschäftigt, ist schon ein wichtiger Schritt getan. Besonders freuen wir uns über Projekte, die nachhaltig wirken und mit Informations- oder Aufklärungsarbeit den Schutz der Tiere bekannt machen. Die besten Einsendungen werden nach den Sommerferien ausgezeichnet – wir sind gespannt auf eure Ideen“, betont die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke.
Eine fachkundige Jury wählt anschließend die besten Projekte aus. Die prämierten Projekte werden mit Geldpreisen im dreistelligen Bereich gefördert. Für das zukunftsfähigste und nachhaltigste Projekt wird zudem der extra dotierte „Zukunftspreis Tierschutz“ verliehen.
Ministerium Brandenburg
Petition sucht Unterstützer für Nachtfahrverbot von Mährobotern
Mehr als 160.000 Menschen aus ganz Deutschland haben bereits Petitionen für ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz heimischer Igel unterschrieben. Der Einsatz der Mähroboter soll demnach mindestens von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang verboten werden, fordert die vor einer Woche von der Igelschützerin Bianca Dirigl aus Regensburg ins Leben gerufene Petition, die bereits 51.000 Unterschriften sammeln konnte (Stand: 24.2.2026).
„Ich engagiere mich ehrenamtlich in einer Pflegestelle für Igel, die ich gegründet habe. Was wir in den letzten Jahren erleben, erschüttert mich zutiefst: Igel mit tiefen Schnittverletzungen im Gesicht, mit abgetrennten Beinen, mit schweren Infektionen, sind alles keine Seltenheit mehr“, so Drigil. Die verletzten Tiere würden tagelang leiden, viele verenden an ihren Verletzungen.
Drigil ist mit ihrer Forderung nicht allein: derzeit gibt es 23 Petitionsaufrufe für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern, da sie die Tiere nicht erkennen und Igel bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich einrollen.
Seit Oktober 2024 gilt der westeuropäische Igel erstmals laut der internationalen Roten Liste als „potenziell gefährdet“. Die Bestände sind in mehr als der Hälfte der Länder, in denen die Tiere leben, zurückgegangen – darunter auch Deutschland.
Auf Myvetlearn.de finden Tierärzt:innen und TFA Online-Fortbildungen zur Behandlung und Pflege von Igeln.
Zur Petition >>>
Schadnagerbekämpfung und Lebensmittelhygiene gehören zusammen
Die EU strebt an, künftig den bisherigen Einsatz von sogenanntem Rattengift zu verbieten. Demnach sollen Rodentiziden mit Antikoagulanzien (Gerinnungshemmer) künftig nur noch nach zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden dürfen und sachkundigen Personen vorbehalten sein. Eine sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist dann nicht mehr zulässig.
Bei der Risikobewertung der Schadnagerbekämpfung darf die gesetzlich geforderte Lebensmittelhygiene aber keinesfalls unberücksichtigt bleiben, denn eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung ist für die Lebensmittelsicherheit unverzichtbar. „Die Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette – vom Futtermittel über die landwirtschaftliche Erzeugung bis hin zum verarbeitenden Betrieb – liegt in weiten Teilen in der Verantwortung der Tierärzteschaft“, betont der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Sie ist immer Teil eines Gesamtkonzepts aus Biosicherheit, Lebensmittelhygiene, Tierseuchenprävention, Arbeits- und Umweltschutz.
Schadnager wie Ratten und Mäuse sind nicht nur Verursacher erheblicher wirtschaftlicher Schäden, sondern auch Überträger von Krankheitserregern mit Zoonosepotenzial, etwa Hantaviren. Darüber hinaus können sie Lebensmittel und Futtermittel nachteilig beeinflussen und kontaminieren. Gerade in großen Zentrallagern zeigt sich die Problematik deutlich – immer wieder werden Schadnager über Zulieferungen eingeschleppt. Sie vermehren sich in Paletten mit Lebensmitteln und breiten sich von dort in weitere Betriebe aus.
Die Tierärzteschaft überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben entlang der gesamten Lebensmittelkette. Dazu gehört ausdrücklich auch der Schutz von Futtermitteln vor Schädlingsbefall. „Ohne konsequente Überwachung und Bekämpfung kann sich ein Befall rasch ausweiten – mit erheblichen Folgen für Hygiene, Biosicherheit und Verbraucherschutz“, erklärt Dr. Vogel.
In den Augen der BTK bringt die Abschaffung der Dauerbeköderung praktische Probleme mit sich. Die zunächst geforderte Feststellung eines Befalls kann die Bekämpfung verzögern und dazu führen, dass sich Populationen bereits stark vermehrt haben, bevor wirksam eingegriffen wird. Als Alternativen kommen v. a. Schlagfallen zur Befallsermittlung zum Einsatz. Aus tierschutzfachlicher Sicht gelten sachgerecht eingesetzte Schlagfallen derzeit als geeignetste Methode. Lebendfallen wiederum erfordern eine tierschutzgerechte Tötung der gefangenen Tiere. Diese Verfahren sind technisch aufwendig und störanfällig. Unabhängig von der gewählten Methode gilt: Auch die Entsorgung getöteter Nagetiere muss sichergestellt werden, damit die Hygiene gewährleistet ist.
BTK
Sonderpreis für besonderes Engagement für mehr Tierwohl
Besonderes Engagement für mehr Tierwohl lohnt sich. Das findet auch die Initiative Tierwohl (ITW). Sie zeichnet in diesem Jahr erstmals besonderes Tierwohlengagement mit dem Sonderpreis
im Rahmen des renommierten CERES AWARD aus. Der Sonderpreis ist mit 2.500 Euro dotierten und würdigt die ITW Landwirtinnen und Landwirte, die über innovative und praxistaugliche Maßnahmen deutliche Verbesserungen für das Wohl ihrer Nutztiere erreichen.
Die Bewerbungsphase läuft vom 16. Februar bis 31. März 2026. Interessierte Geflügel- und Rindermäster sowie schweinehaltende Betriebe können in den Bewerbungsunterlagen für den CERES AWARD einfach das entsprechende Kästchen zum Sonderpreis markieren und zwei Zusatzfragen beantworten. Die Preisverleihung findet am 21. Oktober 2026 während der Nacht der Landwirtschaft
statt.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen stehen unter ceresaward.de bereit.
Kostenfreie Kastrationsaktion soll Katzenleid in Schleswig-Holstein verringern
In Schleswig-Holstein werden noch bis Mitte März 2025 vielerorts wieder wild lebende Katzen kostenfrei von Tierärzt:innen kastriert. Damit soll laut Landesregierung die weitere, unkontrollierte Fortpflanzung der schätzungsweise 75.000 Streunerkatzen im Land verhindert werden.
Bis Mitte März können in vielen Gemeinden vor allem Tierschutzvereine, aber auch Privatpersonen, wild lebende Katzen einfangen und in der teilnehmenden Tierarztpraxis kostenfrei kastrieren lassen. Dafür verzichten die Tierärzt:innen auf ihr Honorar von 30 Euro. Die übrigen Kosten, die sich für die Kastration von Katern auf 125 Euro und für Katzen auf 156 Euro belaufen, werden über einen Fonds der Landestierärztekammer abgerechnet.
Der Fonds setzt sich aus Geldern des Landes (€ 10.000), des Tierschutzbundes auf Landes- und auf Bundesebene (€ 10.000) sowie Spenden (€ 15.000) zusammen. Zudem übernehmen die teilnehmenden Gemeinden 50 Prozent der Kosten für Kastrationen, die in ihren Gebieten anfallen. Voraussetzung für eine kostenfreie Kastration ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums, dass das Tier in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurde. Der Fänger muss außerdem einen Vordruck ausfüllen und damit bestätigen, dass es sich tatsächlich um eine frei lebende Katze handelt. Nach der Kastration müssen die Tiere an der Stelle wieder ausgesetzt werden, an der sie gefangen wurden.
Laut Tierschutzbund werden seit 2014 frei lebende Katzen in Schleswig-Holstein in bestimmten Zeiträumen kostenlos kastriert – in der Regel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Die Aktion sei ein Erfolgsmodell, um das Elend der Tiere zu vermindern, erklärt Ellen Kloth, Vorsitzende des Tierschutzbundes im Land.
Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums bei der Frühjahrs- und Herbstaktion insgesamt knapp 3.700 Katzen kastriert. Im 2. Quartal dieses Jahres soll neben den kostenfreien Kastrationen außerdem die neue Katzenschutzverordnung in Kraft treten. Darin wird u.a. eine Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang vorgeschrieben.
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert darüber hinaus einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Katzenhalter. Der Verband sieht durch Katzen den Artenschutz bedroht. „Jede Katze frisst etwa 200 Kleintiere, also Kleinsäuger, Vögel, Reptilien pro Jahr, was einen erheblichen Einfluss auf die Vielfalt in der Landschaft haben kann. Wir reden immerhin von 15 Millionen Kleintieren“, sagt Marcus Börner, Geschäftsführer beim Landesjagdverband. Deshalb sollten Katzen während der Brut- und Setzzeit keinen Freigang haben. Der „Führerschein“ würde dafür sorgen, dass sich künftige Katzenhalter mit dem Thema Hauskatze auseinandersetzen, ihrer Gesundheit, der Ernährung, dem Sozialverhalten, dem Thema Krankheiten und dem Einfluss auf Natur und Umwelt, so Börner.
Auch die Tierärzteschaft hat beim Deutschen Tierärztetag in Dortmund im Oktober 2025 Forderungen nach mehr Sachkunde von Tierhaltern formuliert.
Landesportal Schleswig-Holstein
Praxistipp für Tierärzt:innen: Das Digitale OP-Buch Kleintier von Vetion.de umfasst aktuell rund 70 OP-Videos zur Knochen- und Weichteilchirurgie, die auf 20 Kapitel übersichtlich aufgeteilt sind.
Mecklenburg-Vorpommern fördert Tierheime weiter
Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern können noch bis zum 31. März einen Antrag auf Förderung stellen. Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen, die Fundtiere und sichergestellte Tieren sowie Wildtiere unterbringen.
Die Zuwendungen aus dem Landeshaushalt können für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen beantragt werden. Das Land unterstützt zudem die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen mit bis zu 90 Prozent der Ausgaben. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.
„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landeshaushalt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet. Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Ministerium Mecklenburg-Vorpommern
Leid von Straßenkatzen durch Kastrationspflicht endlich beenden
Einmal mehr macht der Deutsche Tierschutzbund auf das Leid von Millionen Straßenkatzen aufmerksam, die jeden Tag in Deutschland um ihr Überleben kämpfen. Der Verband fordert die Politik auf, endlich eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen, um dieses Leid nachhaltig zu bekämpfen. Gleichzeitig sind auch die Bürger:innen aufgefordert, den armen Kreaturen zu helfen, vor allem Katzenhalter:innen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie ihre Katzen und Kater mit Freigang kastrieren lassen.
„Der Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung kann nur durch Kastration beendet werden – und zwar sowohl der Straßenkatzen als auch der Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Die Politik muss endlich handeln! Es braucht dringend eine bundesweit flächendeckende gesetzliche Regelung – genau wie die Aufklärung der breiten Bevölkerung und das Engagement jedes einzelnen Tierfreundes. Denn jede Katze verdient Schutz, Fürsorge und unsere Unterstützung“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
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Deutscher Tierschutzbund
Zusammenarbeit von Biologin und Landwirt soll Brachvogel retten
Der Brachvogel ist ein norddeutsches Wahrzeichen, aber leider auch vom Aussterben bedroht. Um ihn zu retten, haben sich eine Biologin und ein Landwirt in der Eider-Treene-Sorge-Niederung in Schleswig-Holstein zusammengetan. Das Engagement der Beiden für ein Stückchen heile Heimat dokumentiert die NDR Doku in „die nordstory“ des Norddeutschen Rundfunks (NDR) einfühlsam und beeindruckend.
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Niedersachsen plant Verbot der Anbindehaltung von Rindern
Niedersachsen plant als erstes Bundesland, die sogenannte Anbindehaltung von Rindern künftig zu verbieten. Dazu sei ein Erlass zur Umsetzung von mehr Tierschutz erarbeitet worden, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums. Es sei eine Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen.
Die Anbindehaltung sei mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Dieses schreibt vor, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Die Anbindehaltung ermögliche keine artgerechten Verhaltensweisen.
Nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums gab es in Niedersachsen im Mai 2025 insgesamt 17.969 rinderhaltende Betriebe mit über 2,2 Millionen Tieren. Schätzungsweise werden auf „deutlich mehr als 1.000 Betrieben“ die Rinder in Anbindehaltung gehalten, so das Ministerium.
Das niedersächsische Landvolk steht nach eigenen Angaben „im Ergebnis“ hinter dem Schritt. Frank Kohlenberg, der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen sagte: „Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt. Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit.“
Utopia
Bayern fördert Neubau der Reptilienauffangstation
Das Bayerische Umweltministerium fördert den Neubau der Reptilienauffangstation mit knapp 15 Millionen Euro. Die Auffangstation wurde 2001 gegründet und ist ursprünglich aus dem Institut für Zoologie der tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München hervorgegangen. Mit jährlich rund 1.000 aufgenommenen und weitervermittelten Tieren ist dies Deutschlands größte Auffangstation für exotische Heimtiere. Die Auffangstation engagiert sich neben dem Tierschutz auch für Ökologie und Artenschutz.
„Der Fortbestand der Reptilienauffangstation ist uns ein Herzensanliegen. Klar ist: Die bisherigen Räumlichkeiten stoßen an ihre Grenzen. Mit den Fördermitteln ist der Weg frei für eine moderne Auffangstation, die auf die große Zahl und die besonderen Bedürfnisse der Tiere zugeschnitten ist. Ich danke dem Team der Reptilienauffangstation für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohl der Tiere“, sagte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am Mittwoch bei der Übergabe des Förderschecks an den Verein Auffangstation für Reptilien München e.V. in der Landeshauptstadt.
Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann sagte: „Die Einrichtung ist eine unverzichtbare Anlaufstelle für Tier- und Artenschutz: Hier werden aufgefundene, beschlagnahmte oder abgegebene exotische Tiere fachkundig versorgt. Darüber hinaus werden Einsatzkräfte und Behörden seit Jahren geschult.“
Die neue Reptilienauffangstation entsteht in der Gemeinde Neufahrn im Landkreis Freising. Bereits im Vorfeld hat das Bayerische Umweltministerium den Grundstückskauf und die Planungen für den Neubau mit einer Förderung von rund 800.000 Euro ermöglicht. Zudem unterstützt der Freistaat die Reptilienauffangstation jährlich mit 340.000 Euro.
„Dank der großartigen Unterstützung des Freistaats Bayern kann unsere Auffangstation zu einem echten internationalen Vorzeigeprojekt werden“, freut sich Leiter der Station Dr. Markus Baur. „Mit den Fördermitteln kann die Einrichtung ihre umfangreichen Ausbaupläne tiergerecht und gleichzeitig umweltschonend umsetzen.“
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betäubungsloses Enthornung von Kälbern in Niedersachsen weiterhin untersagt
Niedersachsen hält an dem Verbot einer betäubungslosen Enthornung von Kälbern fest. Auch Kälber, die jünger als 6 Wochen sind, müssen für die Enthornung ein Beruhigungsmittel und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht bekommen. Diese Praxis hat Niedersachsen in einem neuen Erlass bekräftigt und präzisiert.
Der Erlass ist im Ministerialblatt abrufbar. Darin wird auch die Anforderungen an die Sachkunde der durchführenden Person konkretisiert. Demnach kann für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt:in, die ihre Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb absolviert haben, auf dem Kälber enthornt wurden, sowie im Ausbildungsberuf Tierwirt:in Fachrichtung Rinderhaltung davon ausgegangen werden, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle anderen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen. Beispielsweise durch Bescheinigungen über eine entsprechend fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt bzw. Tierärztin.
Hintergrund des Erlasses ist, dass es in Deutschland grundsätzlich zulässig ist, die Hornanlagen bei Kälbern bis zu einem Alter von 6 Wochen ohne Betäubung zu veröden. Grundlage dafür ist Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Gesetzgeber erlaubt diese tierschutzrechtliche Ausnahme, wenn der Eingriff fachgerecht durchgeführt wird und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Niedersachsen nutzt somit den rechtlichen Spielraum, um Detailanforderungen und Bedingungen zu präzisieren. Ab einem Alter von sechs Wochen ist das Enthornen in diesem Bundesland nur noch unter Betäubung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erlaubt. Ministerin Staudte spricht sich dafür aus, die geplante Änderung des Bundestierschutzgesetzes aus der letzten Wahlperiode wieder aufzugreifen, die ohne Altersgrenze die Enthornung bei Rindern mit Betäubung vorsah.
Landwirtschaftsministerium Niedersachsen
Urbanisierung verändert tierisches Sozialverhalten
Versiegelte Flächen, künstliches Licht und anhaltender Lärm: Die Urbanisierung verändert das tierische Sozialverhalten. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Partner:innen für die Fortpflanzung als auch das Zusammenleben in Gruppen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue umfassende internationale Übersichtsarbeit von Wissenschaftlerinnen der Universität Bielefeld. Die Ergebnisse, die im Fachjournal Biological Reviews veröffentlicht wurden, sind hochrelevant für Naturschutz und Stadtplanung. Denn in Städten wirken sogenannte urbane Stressoren auf Tiere ein. Damit sind menschengemachte Belastungen wie Verkehrslärm, künstliches Licht in der Nacht, wenige Rückzugsmöglichkeiten oder chemische Verschmutzung gemeint.
„Städte greifen massiv in soziale Beziehungen von Tieren ein – viel stärker, als bisher angenommen“, sagt Avery L. Maune, Erstautorin der Studie und Forscherin an der Universität Bielefeld. „Soziales Verhalten beeinflusst, ob Tiere sich fortpflanzen, Nahrung finden oder Fressfeinden entkommen. Veränderungen dieser Verhaltensweisen können weitreichende Folgen haben.“ Somit bestätigt sich wieder einmal: kaum ein Tier bleibt unbeeinflusst vom menschlichen Lebensraum.
Die Forscherinnen werteten für die Analyse 227 wissenschaftliche Studien aus. Das Ergebnis ist eindeutig: 92 Prozent der untersuchten Arbeiten zeigen einen signifikanten Einfluss der Urbanisierung auf das Sozialverhalten von Tieren. Die Studie ist die erste systematische Zusammenfassung dazu, wie urbane Lebensräume soziale Systeme über Artgrenzen hinweg beeinflussen.
Biological Reviews
Tierschutzforschungspreis 2026 ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Maßnahmen, die den Einsatz von Versuchstieren verringern. Auch wenn in den vergangenen Jahren die Zahl der in Deutschland verwendeten Versuchstiere zurückgegangen ist, sollten Tierversuche auf das unerlässliche Maß beschränkt werden.
Mit dem Tierschutzforschungspreis würdigt das Ministerium jedes Jahr das Engagement für eine Verbesserung des Schutzes von Versuchstieren und die Förderung der sogenannten 3R-Forschung (Replace, Reduce, Refine). Die Nominierungsfrist für den diesjährigen Tierschutzforschungspreis geht bis zum 31. März 2026. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben und ist insgesamt mit 150.000 Euro dotiert.
„Bislang sind Tierversuche in Wissenschaft und Forschung noch nicht verzichtbar. Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass sich das möglichst rasch ändert. Mit unserem Tierschutzforschungspreis würdigen wir jene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in ihrer Arbeit der Suche nach bestmöglichen Alternativen gewidmet haben. Mit ihren Projekten zeigen sie Wege auf, wie Tierversuche immer weiter reduziert werden können“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher.
BMELH
Großbritannien bringt neue Tierwohlstrategie ins Parlament ein
Großbritannien möchte durch eine neue Strategie das Tierwohl verbessern. Dazu hat das britische Landwirtschaftsministerium (DEFRA) seine Tierwohlstrategie kurz vor Weihnachten noch ins Parlament eingebracht. Demnach soll die Käfighaltung von Legehennen, das Töten von Eintagsküken, die Verwendung von Ferkelschutzkörben und die Schlachtung ohne Betäubung mit Kohlendioxid verboten werden. Dies seien „unerlässliche“ Reformen, so Ressortchefin Emma Reynolds und wies darauf hin, dass der Trend im Legehennensektor bereits jetzt hin zu Freiland- und Stallhaltungssystemen gehe und entsprechende Programme vom Staat unterstützt würden.
Dagegen kämen in der britischen Schweineerzeugung mehrheitlich noch Stallhaltungssysteme mit Abferkelbuchten mit Ferkelschutzkörben zum Einsatz. Lediglich etwa 8 % seien bereits auf alternative Abferkelanlagen umgestellt worden. Die Regierung möchte die Nutzung von alternativen Abferkelsystemen vorantreiben.
Weiterhin sollen die Landwirt:innen „ermutigt“ werden, die seit 2007 bestehenden Ausnahmen im Tierschutzgesetz zum Kupieren der Schwänze von Schweinen, das Kürzen der Schnäbel von Legehennen, die Kastration bzw. das Kupieren der Schwänze von Lämmern nicht mehr routinemäßig anzuwenden. Um dieses Ziel zu erreichen, will das Ministerium mit der Branche und den Tierärzt:innen kooperieren.
Topagrar
Tierhaltungskennzeichnungspflicht auf 2027 verschoben
Der Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist erneut verschoben worden. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte die Einführung der Kennzeichnungspflicht bereits kurz nach seinem Amtsantritt auf Anfang März 2026 verlegt. Nun haben sich Union und SPD auf eine erneute Verschiebung geeinigt. Der voraussichtliche Start ist nun für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 würde zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen, heißt es auf der Seite des Deutschen Bundestages. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten.
Die verlängerte Vorbereitungszeit solle genutzt werden, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz „besser, verständlicher und praxistauglicher“ zu machen, so der SPD-Tierschutzbeauftragte Jens Behrens, der verlässliche Regeln für landwirtschaftliche Betriebe und mehr Transparenz für Verbraucher:innen verspricht.
Ab dem 1. Juli 2027 wird nach den Plänen der Bundesregierung auch die Kennzeichnung in Restaurants verpflichtend sein. Weitere Verbesserungen betreffen auch die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht, die mindestens ab der Stufe „Frischluftstall“ berücksichtigt werden sollen.
Der Entwurf soll am heutigen Donnerstagabend (18.12.2025) in erster Lesung im Bundestag debattiert und anschließend dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Agrarheute
EU legt neue Regeln zum Schutz von Heimtieren fest
Die Europäische Union will den Tierschutz in Europa stärken. Dazu haben das EU-Parlament und der EU-Rat nun eine vorläufige Einigung in verschiedenen Punkten erzielt. Damit würden erstmals EU-weit geltende Mindestvorschriften festgelegt. Neben einem fairen Wettbewerb unter Hunde- und Katzenzüchter:innen haben neue Gesetze das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und den illegalen Handel mit Tieren zu bekämpfen.
„Ich bin wirklich stolz darauf, dass wir ein Abkommen ausgehandelt haben – und zwar das erste seiner Art –, das strengere Regeln für den Handel mit Hunden und Katzen festlegt und es uns ermöglicht, die Probleme der Welpenfabriken und des illegalen Handels mit Tieren anzugehen. Wir führen Mindeststandards für den Tierschutz ein, legen Regeln für die Rückverfolgbarkeit fest und harmonisieren die Rechtsvorschriften. Dies ist ein großer Erfolg für Europa und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für den Tierschutz in Europa“, erklärt Jacob Jensen, dänischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei.
Alle Katzen und Hunde müssen vor dem Verkauf oder der Abgabe mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Zudem fordert die EU, dass alle Datenbanken mit den Datenbanken anderer EU-Länder kompatibel und online zugänglich sein müssen.
Der Deutsche Tierschutzbund sieht in der Einigung eine große Chance, den Tierschutz in Europa nachhaltig zu verbessern, kritisiert aber das Zulassen zu vieler Ausnahmen. „Dass alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen zukünftig durch einen Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert sein müssen, ist ein entscheidender Schritt, um den illegalen Tierhandel wirksam einzudämmen und den Schutz der Tiere nachhaltig zu stärken“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Zeller rät zu einer schnellen Umsetzung in Deutschland.
Der Verband zeigt sich auch zufrieden mit der angepeilten EU-weiten Regelung hinsichtlich der Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Die Reform erntet jedoch auch Kritik, da die Vorgaben meist nur für Züchter:innen und Händler:innen ab einer bestimmten Tier- und Wurfzahl gelten sollen. Viele unseriöse Zuchten könnten so weiter unter dem Radar laufen, so der Tierschutzbund. „Diese Ausnahmen sind bedauerlich. Alle Hunde und Katzen haben ein Recht auf Schutz“, so Zeller abschließend.
Deutscher Tierschutzbund
European Council
Bundeswettbewerb zeichnet innovative Stallbauprojekte aus
Auch im kommenden Jahr zeichnet das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Landwirtschaftliches Bauen“ landwirtschaftliche Betriebe aus, die ihre Ställe hin zu mehr Tierwohl und einer tiergerechten Haltung umgestaltet haben.
Sowohl im gesellschaftspolitischen Diskurs als auch im Lebensmitteleinzelhandel nimmt die Bedeutung des Tierwohls zu. So beschließen auch immer mehr Landwirt:innen, in zukunftsweisende Stallbauten, die das Tierwohl verbessern, zu investieren. Das BMLEH möchte in 2025 Betriebe herausstellen, die ihre Stallanlage in ein schlüssiges Betriebskonzept integriert haben. Aber auch Umweltaspekte, Wirtschaftlichkeit, Biosicherheitskonzepte sowie die innovative Lösung und Nutzung von Digitalisierung fließen in die Gesamtbewertung ein. Dabei stehen innovative Ställe im Fokus, die die ursprünglichen Haltungsbedingungen verbessern, zum Beispiel durch mehr Platz, zusätzliches Beschäftigungsmaterial, bessere Belüftung, mehr Außenklima oder Weidezugang.
Für den Bundeswettbewerb „Landwirtschaftliches Bauen 2026“ können sich Landwirt:innen, die Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe oder Ziegen halten, bewerben. Mit insgesamt 30.000 Euro Preisgeld zeichnet das BMLEH kreative und zukunftsfähige Stallbauprojekte aus. Bewerbungsschluss ist der 27. Februar 2026.
BMLEH
Kastrationsaktion von Streunerkatzen in Schleswig-Holstein angelaufen
Seit mehr als elf Jahren werden zweimal pro Jahr in Schleswig-Holstein freilebende Katzen kastriert. Die Herbstaktion ist am 27. Oktober 2025 an den Start gegangen. Das Land stellt für die beiden Aktionen in 2025 insgesamt 110.000 Euro bereit. Zusätzliche Gelder kommen vom Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes (10.000 Euro) sowie von der BINGO!-Umweltlotterie (155.000 Euro). Die teilnehmenden Tierärzt:innen verzichten im Aktionszeitraum auf ihr Honorar.
Ab sofort können Katzen, die sich offensichtlich nicht in menschlicher Obhut befinden, kastriert werden. Die Fänger:innen müssen dazu einen Vordruck ausfüllen, der bestätigt, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Diesen Personen entstehen keine Kosten. Bedingung ist jedoch, dass die Tiere nach dem Eingriff wieder an ihren Fundort zurückgebracht werden.
Mit der bewährten Kastrationsaktion soll das Tierleid der geschätzten 75.000 Streunerkatzen nachhaltig verringert und die Artenvielfalt zu schützen. „Die Katzenkastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell für den Tier- und Artenschutz. Schleswig-Holstein zeigt, dass wirksamer Tierschutz nur gemeinsam mit Ehrenamt, Tierärzteschaft und Kommunen gelingt“, betont Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appelliert aber auch an alle Halter:innen von Freigängerkatzen, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Schleswig-Holstein.de
Tierwohl-Gipfel im BMELH enttäuscht Teilnehmende
Am 14. Oktober 2025 hatte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) mehr als 30 Verbände zu einem ersten Tierwohl-Gipfel eingeladen. Man wollte über die Zukunft der Tierhaltung in Deutschland sprechen und eine klare Richtung mit Bekenntnissen erarbeiten. Herausgekommen ist stattdessen noch mehr Verwirrung, welchen Weg die Bundesregierung in Zukunft einschlagen möchte. Denn die von den Teilnehmenden erhoffte, klärende Diskussion im Anschluss an die Darlegung der verschiedenen Positionen blieb aus.
Immerhin sei es den Teilnehmenden gelungen, den gesellschaftlichen Konsens für eine bessere Tierhaltung dem Minister deutlich zu spiegeln. Dieser Wille zeige sich an der hohen Nachfrage nach Produkten aus Bio-Tierhaltung, meint Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Höfe brauchen Planungssicherheit, um investieren zu können, daher verträgt es keinen Aufschub, auch um Vertrauen zurückzugewinnen.“
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, warnte davor, ein falsches Signal zu senden. „Wer den bereits mühsam erkämpften Konsens zwischen Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz einfach unter den Tisch fallen lässt, verspielt nicht nur Vertrauen, sondern gefährdet auch die Zukunftsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland“, so Schröder. Den Umbau der Tierhaltung jetzt zu stoppen oder zu verzögern, „wäre ein Rückschritt – nicht nur für den Tierschutz, sondern für die gesamte Landwirtschaft.“
Einig waren sich die anwesenden Verbände über die Enttäuschung, dass Bundeslandwirtschaftsminister Rainer zentrale Instrumente zum Umbau der Tierhaltung aufgebe oder blockiere. Dazu gehörten das Ende des Bundesprogramms für den Umbau der Tierhaltung, das Ausbleiben ernsthafter Bemühungen um eine ausreichende finanzielle Ausstattung im Bundeshaushalt sowie die Absage an mögliche Finanzierungsinstrumente wie eine Tierwohlabgabe oder eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf tierische Produkte. Es sei zudem unverständlich, warum man den Konsens der Borchert-Kommission und deren Protagonisten in der aktuellen Diskussion nicht nutze. Vor diesem Hintergrund könne man sich schon fragen, „was solche Runden beim Minister bringen und zu was sie gut sein sollen“, hieß es.
Agrarheute
Sachsen startet Projekt zur Rettung des Feldhamsters
Um den vom Aussterben bedrohten Feldhamster zu schützen und seine Population zu fördern, ist Anfang Oktober 2025 ein EU-gefördertes Vorhaben im Raum Delitzsch gestartet. Das Projekt bezieht dabei Bewirtschaftungsmaßnahmen und Auswilderungen mit ein. LIFE4HamsterSaxony soll sechs Jahre laufen und ist mit Mitteln in Höhe von 12,2 Mio. Euro ausgestattet. Neben dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sind der Zoo Leipzig und der Landkreis Nordsachsen an dem Projekt beteiligt.
Konkret geht es in dem Projekt darum, landwirtschaftliche Maßnahmen zu erproben und einzuführen, die eine Erholung der Feldhamsterpopulation ermöglichen. Hierbei arbeiten die Projektpartner mit Landwirtschaftsbetrieben zusammen. Zudem sind weitere Auswilderungen geplant.
Erste Auswilderungen von Tieren aus der Aufzucht im Leipziger Zoo auf entsprechend vorbereitete Flächen waren bereits voriges Jahr in Nordsachsen erfolgt, zuletzt im Mai 2025. Mit den Nachkommen der im Jahr 2024 ausgewilderten Tiere könne der Bestand bereits auf etwa 300 Feldhamster angewachsen sein, so die Vermutung des LfULG.
Geplant sind nun weitere Auswilderungen im kommenden Frühjahr. Dafür wollen das LfULG und der Landkreis Nordsachsen Verträge mit interessierten Landwirtschaftsbetrieben abschließen. Insgesamt sollen mehr als 80 ha Landwirtschaftsfläche ab dem kommenden Frühjahr auf den Feldhamster ausgerichtet sein.
Das Projekt wird vom Regionalbauernverband (RBV) Delitzsch befürwortet. Voraussetzung sei jedoch, dass die Landwirtschaftsbetriebe für Einschränkungen infolge einer an den Feldhamster angepassten Bewirtschaftung entschädigt würden. Zu den Maßnahmen zählen ein späterer Stoppelumbruch, das Stehenlassen einzelner Getreidestreifen bis in den Herbst, Luzerneanbau und das Anlegen von Blühstreifen mit hamsterfreundlichen Saatmischungen.
Sachsen.de
EU-Kommission bittet um Input beim Tierschutz
Zu Ende 2026 sind in der EU tiefgreifende Änderungen beim Tierschutz geplant, u.a. ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung. Dies könnte Nutztierhalter:innen vor Herausforderungen stellen. Entsprechende Vorschläge für geänderte Tierschutzgesetze will die EU-Kommission Ende 2026 vorlegen. Bis zum 12.12.2025 können Landwirt:innen und andere Interessierte hierzu noch ihre Meinung auf der Website der EU-Kommission abgeben.
Bereitschaft für Adoption von Tierheimtieren ist groß
Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober präsentieren Tierschutz Austria und Mars Austria den ersten österreichischen Haustierreport. Die repräsentative Umfrage unter 790 Österreicher:innen im Alter von 18 bis 79 macht deutlich: Immer mehr Österreicher:innen denken bei der Anschaffung eines Haustiers an die Adoption eines Tieres aus dem Tierheim. So würden sich 55 Prozent der Befragten für ein Tier aus dem Tierheim entscheiden. Ausschlaggebend ist dabei vor allem der Tierschutzgedanke (70 %) sowie positive Erfahrungen mit bereits adoptierten Tieren. Dennoch bestehen auch Vorbehalte: Fast die Hälfte (45 %) wünscht sich eine „Rückgabemöglichkeit“, jeder Zweite scheut die Adoption eines alten oder kranken Tieres.
Bereits heute lebt in beinahe jedem zweiten österreichischen Haushalt ein Tier. Am beliebtesten sind hierzulande Katzen, gefolgt von Hunden. Rund ein Fünftel denkt aktuell über eine Anschaffung nach, auch befeuert durch emotionale Tierposts in den sozialen Medien. 38 Prozent der von Mars in Österreich Befragten geben an, dass herzige Social-Media-Posts ihren Wunsch nach einem tierischen Begleiter verstärken, besonders Frauen und jüngere Menschen. 53 Prozent möchten mit einem Haustier vor allem das Bedürfnis nach emotionalem Rückhalt stillen – sei es gegen Einsamkeit oder zur Stressbewältigung.
Mars.com
Kuh-gebundene Aufzucht von Kälbern vorteilhaft
Kälber, die mit ihren Müttern Kontakt haben, fühlen sich deutlich wohler als Kälber, die früh von ihren Müttern getrennt wurden. Das zeigt eine neue Studie von Anna Rademann und Kolleginnen vom Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften der Vetmeduni Wien. Dazu untersuchten die Forschenden auf 50 Milchviehbetrieben in Österreich das Verhalten, die Gesundheit und die Lebensbedingungen von Kälbern und Jungrindern in den beiden Aufzuchtsystemen.
Zur möglichst objektiven Erhebung des Wohlergehens der Tiere wurde das Welfare Quality® Protocol (WQP) verwendet, ein von Expert:innen entwickeltes Protokoll zur Tierwohl-Beurteilung. Die Analyse zeigte, dass Kälbermit Kuhkontakt weniger Verhaltensstörungen, wie gegenseitiges Besaugen, zeigten als jene ohne mütterlichen Kontakt. Solche Verhaltensweisen gelten als Anzeichen für Stress oder unbefriedigte Bedürfnisse. Gleichzeitig hatten Kontakt-Kälber mehr Platz und häufiger Zugang zu Weideflächen zur Verfügung, was für die Kälber essenziell ist, da es ihnen besser ermöglicht, sich artgerecht zu bewegen und zu spielen. Diese Faktoren tragen wiedrum maßgeblich zu einer besseren Lebensqualität bei.
Aus früheren Studien ist zudem bekannt, dass sich Kontakt zu Kühen auch langfristig positiv insbesondere auf das Sozialverhalten der Tiere auswirkt.
Trotz der Vorteile ist die KKK-Aufzucht in der Praxis noch selten. Die Studie zeigt jedoch, dass die kuhgebundene Kälberaufzucht in der Praxis gut möglich ist. „Die kuhgebundene Kälberaufzucht verbessert nicht nur das Wohlbefinden der Tiere, sondern ist auch mit einer nachhaltigeren Landwirtschaft vereinbar. Insbesondere für Kälber, die in den ersten Lebenswochen besonders verletzlich sind, bietet der Kontakt zu Kühen wichtige Vorteile“, so Rademann. Auch das Wohlergehen der Kühe, der Landwirt:innen und die Einflüsse der Mensch-Tier Beziehung wurden in dem Projekt genauer untersucht. Die Ergebnisse befinden sich aktuell noch in der Auswertung und Aufbereitung.
Vetmeduni Wien
Erste Genehmigung zur Weideschlachtung von Schweinen in Niedersachsen erteilt
Niedersachsen geht einen weiteren Schritt Richtung mehr Tierschutz und hat eine erste Genehmigung zum Schlachten von Schweinen auf der Weide erteilt.
Die Genehmigung besitzt jetzt Landwirt Alexander Schmidt aus der Lüneburger Heide. Er hält rund 70 Berkshire-Schweine in Freilandhaltung. Diese Tiere darf er seit Juni 2025 direkt auf der Weide schlachten. Dafür verwendet er ein mobiles Schlachtmodul. Nach der stressfreien Betäubung bluten die Tiere dort aus. Ein amtlicher Veterinär überwacht jeden Schritt.
Die Vorteile: der mit der Schlachtung verbundene Stress durch den Transport und das Abladen in ungewohnter Umgebung entfallen. Die Nachteile: sehr hoher organisatorischer und personeller Aufwand sowie ein mit nur zwei Schlachttieren pro Stunde sehr geringer Output. Für Alexander Schmidt aber der richtige Weg, sowohl für die Tiere, als auch für ihn emotional.
az-online
Umbau der Sauenhaltung muss zeitnah abgeschlossen werden
In knapp fünf Monaten treten die verschärften Vorgaben für Sauenhalter:innen gemäß der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft. Halter:innen, die Änderungen umsetzen und entsprechende Baumaßnahmen durchführen wollen, müssen bis zum 9. Februar 2026 einen Bauantrag für den Um- oder Neubau ihres Deckzentrums bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorlegen. Wenn die entsprechenden Anträge bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt oder die Umbauten bereits teilweise umgesetzt wurden, muss eine dann nicht mehr rechtskonforme Sauenhaltung eingestellt werden.
Die neue TierSchNutztV sieht vor, dass die Einzelhaltung im Deckzentrum ab dem 9.2.2026 verboten wird und alle Sauen in Gruppen gehalten werden müssen. Zudem ist eine Fixierung der Sauen dann nur noch kurzfristig für die Besamung, eine eventuelle Behandlung oder die Trächtigkeitskontrolle erlaubt. Außerdem müssen Halter:innen ihren Sauen künftig vom Absetzen bis zum Belegen eine nutzbare Fläche von mind. 5 m² sowie ausreichend Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen. Das kann durch Sichtblenden, Liegekessel und andere Einbauten erfolgen.
Agrarheute
Heute Abend: Qualzuchtdoku in der ARD
Heute Abend strahlt die ARD um 22:50 Uhr eine Dokumentation zur Qualzucht von Haustieren aus. Unter dem Titel „Leiden auf vier Pfoten“ berichten verschiedene Expert:innen, u.a. auch Prof. Dr. Achim Gruber von der FU Berlin, über das Leiden von Millionen Haustieren in Deutschland, die durch sogenannte Zuchtdefekte verursacht werden. Diese sogenannten Qualzuchten leiden beispielsweise aufgrund des Zuchtziels unter Atemnot, Schmerzen, Bewegungsstörungen, Haarlosigkeit, Taub- und Blindheit. Für das rassetypische Aussehen nehmen Züchter:innen und Tierhaltende die Leiden hin – manche bewusst, andere aus Unkenntnis.
Die ARD Story deckt Verstöße auf Hundeausstellungen auf, zeigt, wie Züchter:innen Profit auf Kosten kranker Tiere machen und vergleicht die Rechtslage mit anderen Ländern. Fachleute fordern: „Schluss mit Schönheit vor Gesundheit.“ Ein Thema, das alle betrifft.
Zur Doku >>>
Entscheidung über EU-weites Pelztierzuchtverbot im März 2026
Im vergangenen Jahrzehnt ist die Pelzproduktion auf der ganzen Welt stark eingebrochen. Im Vergleich zum Jahr 2014, in dem noch 139,5 Millionen Pelztiere getötet wurden, waren es 10 Jahre später „nur“ noch 20,5 Mio. Tiere (-85 Prozent). An der Spitze der Herstellerländer steht noch immer China, doch auch hier ist die Produktion von 87 Millionen auf 10,8 Millionen Tiere gesunken.
In Europa haben sich immer mehr Länder aus der Pelzproduktion zurückgezogen, was einen Rückgang von 43,6 Millionen auf 7,3 Millionen in 2024 verursacht hat. Österreich war vor 20 Jahren das erste Land der EU, das die Pelztierzucht verboten hat. Dem Beispiel folgten zahlreiche weitere Länder, auch Deutschland. Hier haben bis 2017 alle Pelztierfarmen die Produktion eingestellt.
Nach Informationen der Tierschutzorganisation Humane World for Animals gibt es aktuell jedoch noch etwa 1.200 aktive Pelzfarmen mit ca. 6 Millionen Tieren, hauptsächlich in Polen, Griechenland, Dänemark und Finnland, nachdem zahlreiche Farmen ihre kompletten Bestände wegen Ausbrüchen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 töten mussten. Mehrere Millionen Nerze wurden unter anderem in Dänemark gekeult. Zusätzlich wurden vermehrt Ausbrüche der Hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) auf spanischen Pelztierfarmen gemeldet.
Ein aktuelles Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über den Tierschutz in der Pelztierzucht ergab, dass die meisten negativen Auswirkungen auf das Tierwohl „innerhalb der derzeitigen Haltungssysteme nicht verhindert oder wesentlich gemildert werden“. Bei allen untersuchten Arten stehen Bewegungseinschränkungen, die Unfähigkeit zur Ausübung natürlicher Erkundungs- und Futtersuchverhalten sowie sensorische Unter- oder Überstimulation im Vordergrund.
Lediglich durch völlig andere Haltungssysteme mit deutlich mehr Raum und komplexerer Umgebungsgestaltung sei eine substanzielle Verbesserung des Tierwohls möglich, so das Gutachten. Zu den alternativen Haltungsformen würden aber bisher kaum wissenschaftliche Informationen vorliegen, heißt es.
Die hohe Tierdichte und der enge Kontakt zu Menschen können aber auch die Entstehung und Verbreitung von Zoonosen begünstigen, weshalb sich die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) für ein EU-weites Verbot der Pelztierzucht einsetzt. Die Branche stelle neben Tierschutzproblemen auch „eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar“, so ÖTK-Präsident Kurt Frühwirth.
Bis zum Frühjahr 2026 will die EU-Kommission entscheiden, ob sie die Pelztierzucht in Europa endgültig verbietet.
Der Standard
Deutscher Tierschutzbund erinnert an Regierungsversprechen
Am 4. Oktober ist Welttierschutztag. Dies haben der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine zum Anlass genommen, die amtierende Bundesregierung an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern und entsprechend das diesjährige Motto „Tierschutz ist Regierungspflicht“ ausgerufen.
„Als Staatsziel ist der Tierschutz verfassungsrechtlich geschützt und alle staatlichen Organe – auch die Bundesregierung – sind verpflichtet, dieses zentrale Gebot zu verwirklichen. Es ist bitter, dass wir nach über zwei Jahrzehnten mehr denn je daran erinnern müssen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und fordert eine umgehende Umsetzung der versprochenen Tierschutzziele.
„Wir zählen auf das klare Bekenntnis, die Tierheime bei Investitionen unterstützen zu wollen! Ebenso erwarten wir, dass die angekündigten Weichen für den überfälligen Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung gestellt werden. Dazu braucht es Geld und den Willen, die Lage für Tiere zu verbessern. Das gilt auch für das Leid der Tiere im Versuch, das beendet werden muss!“, so Schröder.
Schon vor dem Welttierschutztag findet die schon traditionelle Tierschutztagung statt. Am 11. und 12. September 2025 wird sich die Tagung, die sowohl als Präsenzveranstaltung in Hannover als auch als Online-Veranstaltung auf Myvetlearn.de stattfinden wird, mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befassen. Die Veranstaltung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Nur noch bis zum 9. September um 16 Uhr ist eine Anmeldung möglich.
Deutscher Tierschutzbund
Kritik an Silvia Brehers Ernennung zur Bundestierschutzbeauftragten
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Silvia Breher, wird die Nachfolge von Ariane Kari, der ersten Bundestierschutzbeauftragten, antreten. Am gestrigen Mittwoch (27.08.2025) hat das Kabinett den Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer (CSU) bestätigt.
Die Ernennung Brehers zur neuen Bundestierschutzbeauftragten hat von vielen Seiten für Kritik gesorgt. „Mit der heutigen Entscheidung wird die für das Amt sehr wichtige Unabhängigkeit endgültig begraben. Silvia Breher muss in ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium selbstredend die Positionen des Ministeriums und des Ministers vertreten und kann keine unabhängige Stimme für die Tiere sein. Damit wird das Amt, was bisher unabhängig und weisungsfrei war, ad absurdum geführt“, lautet die Kritik von Volker Gaßner aus der Geschäftsleitung von VIER PFOTEN Deutschland.
Im Gegensatz zu Breher war die bisherige Tierschutzbeauftragte Ariane Kari parteilos. Auch müsse in Betracht gezogen werden, dass Brehers Wahlkreis Cloppenburg – Vechta, als Region mit der höchsten Tierdichte Deutschlands bekannt sei.
„Trotz der offensichtlichen Befangenheit und fehlenden Tierschutzfachexpertise, erwarten wir von Silvia Breher unabhängige und fachlich fundierte Stellungnahmen und Vorstöße zum Wohle der Tiere. Wir fordern, dass die Stimmen und die Expertise von Tierschützer:innen bei den Vorhaben der Bundesregierung Gehör finden und ernst genommen werden”, betont Gaßner.
Zu Anfang der Woche hatten sich mehrere Tierschutzorganisationen zu einer Protestaktion vor der Berliner SPD-Bundesparteizentrale zusammengefunden, um sich für eine unabhängige und kompetente Bundestierschutzbeauftragte einzusetzen und die Ernennung von Silvia Breher zu verhindern. Ihrer Meinung nach vertritt Breher die Linie des Bundesagrarministers und nicht die Interessen der Tiere.
Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 11. und 12. September 2025 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist nur noch bis zum 9. September um 16 Uhr möglich.
Vier Pfoten
Rentierpopulation geht weltweit dramatisch zurück
In Teilen der Arktis könnte die Zahl der Rentiere bis zum Jahr 2100 um bis zu 80 Prozent zurückgehen. Das geht aus einer aktuellen Studie der Universitäten Kopenhagen und Adelaide hervor. Der Hauptgrund für die alarmierenden Zahlen seien der Klimawandel und die Treibhausgas-Emissionen, wie das internationale Forscherteam festgestellt hat.
Die Wissenschaftler:innen prognostizieren, dass der Populationsrückgang der Rentiere in einigen Regionen, wie in Nordamerika, bis zum Ende des Jahrhunderts bis zu 84 Prozent betragen könnte, wenn der Emissionswert gleich hoch bleiben sollte. Im südlichen Asien könnten die Rentiere komplett aussterben.
Im Laufe der vergangenen 30 Jahre sei die Gesamtpopulation bereits um zwei Drittel geschrumpft, so die Forschenden. Das haben Analysen von Fossilien, genetischen Daten und aufwendige Modelle ergeben, die Bestandsentwicklung der Art über 21.000 Jahre gezeigen. Die Projektion der Daten in die Zukunft lässt vermuten, dass der Rentierbestand weltweit weit unter die sichere Überlebensgrenze sinken würde.
„Unsere Ergebnisse zeigen, dass dringend mehr in die Bewirtschaftung und den Schutz der Rentierpopulationen investiert werden muss“, fordert Hauptautorin Elisabetta Canteri. Von großer Bedeutung sei das nicht nur für den Erhalt der Art und ihrer Rolle im arktischen Ökosystem, sondern auch für die kulturelle, wirtschaftliche und emotionale Lebensgrundlage vieler indigener Gemeinschaften.
Universität Kopenhagen
Proplanta
200.000 Euro für Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern
Mit rund 200.000 Euro Förderung können auch in diesem Jahr die Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern rechnen. Die Gelder können die Einrichtungen für den Bau und die Sanierung von Katzenstationen, Quarantäneeinrichtungen, Gehegen und Elektroanlagen gut brauchen.
Am vergangenen Wochenende hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus insgesamt acht Zuwendungsbescheide übergeben. „Unsere Tierheime leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie nehmen Fundtiere, beschlagnahmte und verletzte Tiere auf und geben ihnen eine sichere Unterkunft. Mit unserer Förderung wollen wir diese wichtige Arbeit unterstützen und die oft schwierigen Rahmenbedingungen verbessern“, sagte der Minister.
Die Fördergelder, die aus der Tierheim-Förderrichtlinie M-V stammen, geben den Tierheimen Planungssicherheit und ermöglichen den Einrichtungen die tiergerechte Weiterentwicklung ihrer Häuser, so Backhaus weiter.
Die Auswahl der aktuell geförderten Projekte erfolgte nach Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsbehörde. Seit mehr als 30 Jahren unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die Tierheime regelmäßig. Insgesamt hat das Land im letzten Jahrzehnt 3,9 Millionen Euro investiert, denen ein Antragsvolumen von mehr als 9,2 Millionen Euro gegenüberstand – ein deutliches Zeichen für den hohen Bedarf an Unterstützung.
Regierung Mecklenburg-Vorpommern
Silvia Breher soll neue Bundestierschutzbeauftragte werden
Seit Juni 2023 war Tierärztin Ariane Kari die erste unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz. Die Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen wirkte zwei Jahre lang an der Weiterentwicklung des Tierschutzes mit und förderte die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Bund, Ländern und Verbänden im Bereich des Tierschutzes. Mit dem Regierungswechsel wurde ihre Tätigkeit durch den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für drei Monate verlängert, der Vertrag lief nun aber aus und wurde nicht erneuert, was unter anderem für starke Kritik seitens des Deutschen Tierschutzbundes sorgte.
Auf Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministers soll nun Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin des BMLEH, Karis Amtsnachfolgerin werden. „Mit Silvia Breher gewinnt der Tierschutz in Deutschland eine starke Stimme auf Bundesebene. Als engagierte, fachlich versierte und politisch erfahrene Bundestagsabgeordnete bringt sie genau die Kombination aus Sachverstand, Augenmaß und Gestaltungskraft mit, die es braucht, um den Tierschutz weiter voranzubringen. Mir ist bei der Neubesetzung dieser Funktion besonders wichtig, dass sie sinnvoll in bestehende Strukturen eingebettet ist, ohne neue Bürokratie aufzubauen. Gleichzeitig achten wir auf eine Lösung, die mit der aktuellen Haushaltslage vereinbar ist – ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes. Silvia Breher übernimmt diese Aufgabe mit großem persönlichen Engagement, ich freue mich auch in dieser Funktion auf die enge Zusammenarbeit“, erklärt Rainer.
„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich sehe es als große Verantwortung und zugleich als Herzensanliegen, mich künftig auch in dieser Funktion für das Wohl der Tiere einzusetzen. Dabei ist mir der Dialog mit den Tierschutzverbänden, der Landwirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft besonders wichtig. Ich freue mich auf diese neue Aufgabe“, betont Breher.
Bundesminister Rainer würdigte die Leistung der scheidenden Beauftragten für den Tierschutz und bedankte sich für Ariane Karis Engagement. „Sie hat als erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz wertvolle Impulse für den Tierschutz gegeben. Ich wünsche ihr für ihre weitere berufliche Zukunft alles Gute“, so der Minister. Die Personalie soll nun zeitnah im Bundeskabinett beschlossen werden.
Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 11. und 12. September 2025 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist noch bis zum 9. September um 16 Uhr möglich.
BMLEH
Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz: Preisgeld nahezu verdoppelt
In Rheinland-Pfalz wird der Tierschutz sehr groß geschrieben. Um das besondere Engagement der Tierschützer:innen in dem Bundesland zu würdigen, vergibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bereits seit 30 Jahren den Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz.
In diesem Jahr wurde das Preisgeld von 6.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Damit sollen die einzelnen Projekten und damit der Bedeutung des Tierschutzes mehr Sichtbarkeit erhalten, wie Klimaschutzministerin Katrin Eder erklärt. Die Vorschlagsphase zum diesjährigen Tierschutzpreis hat bereits begonnen, noch bis zum 15. Oktober können Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden.
Der Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz 2025 wird in den vier Kategorien „ehrenamtlicher Einsatz“ sowie „vorbildliche Einzelbeiträge“ für den Tierschutz sowie für den „vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren“ und „Projekte im Jugendtierschutz“ vergeben. Die Kandidat:innen dürfen sich jedoch nicht selber bewerben, sondern müssen von entsprechenden Behörden, dem Tierschutzbeirat des Landes sowie Vereinen, Verbänden oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, vorgeschlagen werden. Die Jury berücksichtigt vorrangig Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen.
Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 11. und 12. September 2025 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist noch bis zum 9. September um 16 Uhr möglich.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Es droht massiver Ausstieg aus der Schweinehaltung
Viele Mastschweine- und Sauenhalter wollen in den kommenden 10 Jahren aus der Schweinehaltung aussteigen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die im Auftrag der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) durchgeführt wurde.
Laut ISN haben nur rund 2/3 der befragten Schweinemäster und 56% der Sauenhalter trotz ökonomisch positiver Einordnung der aktuellen Lage angegeben, in den nächsten zehn Jahrenmit der Haltung von Mastschweinen beziehungsweise Sauen weiter machen zu wollen. Dies gelte vor allem für kleine Betriebe. Der Grund dafür sind geänderte Haltungsvorgaben, die zeitnah umgesetzt werden müssen und entsprechende Investitionen erforderlich machen.
Bislang hätten sich nur 40% der sauenhaltenden Betriebe für einen Umbau entschieden. Aus der Umfrage ergibt sich aus der Schweinemast eine anstehende Verschiebung der Haltungsformen. Zwar dominierten auch in den kommenden 5 Jahren die Haltungsformen 1 und 2, gingen doch die Plätze in der Haltungsform 1 um ein Viertel zurück; in Haltungsform 2 stiegen sie leicht an. Zudem seien signifikant höhere Anteile in den höheren Haltungsstufen von bis zu 12% der Mastplätze realistisch.
Ausgebremst werde die generelle Entwicklung beim Umbau der Schweinehaltung durch extrem langwierige Genehmigungsverfahren, mangelhafte Verlässlichkeit der Vorgaben und viel zu viel Bürokratie. Für ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack ergibt sich aus den Umfrageergebnissen ein erheblicher Handlungsbedarf. Es brauche einen „unbürokratischen Wachstumsbooster“.
ISN
Niederländische Landwirt:innen erwarten Investitionen in Milliardenhöhe
Bis zum Jahr 2040 soll die Haltung von Nutztieren in den Niederlanden laut Änderungen im Tierschutzgesetz deutlich tiergerechter werden. Für Verbesserungen des Tierwohls in der Haltung von Schweinen, Rindern und Geflügel werden die Betriebe hohe Investitionssummen einsetzen müssen. Laut einer Studie der Wageningen University & Research (WUR) und des Beratungsunternehmens Connecting Agri & Food werden dabei Investitionen in Milliardenhöhe benötigt.
Konkret gehen die Forscher Roel Jongeneel und Gé Backus von einem Investitionsbedarf der Tierhalter:innen in Höhe von 5,9 bis 8,4 Milliarden Euro aus. Zudem müssten die Tierhaltenden mit jährlichen Zusatzkosten von 1,3 bis 2,1 Milliarden Euro in Form von laufenden Mehraufwendungen und entgangenen Nettoeinnahmen rechnen. Nach den Berechnungen der Wissenschaftler:innen würden die Einkommensverluste stark variieren, abhängig vom Betriebszweig. Besonders stark würde das verschärfte Tierschutzgesetz die Schweinemäster treffen: hier gehen Jongeneel und Backus von bis zu 200 % Einkommensverlust aus.
Die Mehrkosten basieren hauptsächlich auf Maßnahmen, die mehr Platz pro Tier vorschreiben, sowie dem erhöhten Arbeitsaufwand und steigenden Finanzierungskosten. Die Studienautoren weisen darauf hin, dass viele Landwirt:innen diese Investitionen nicht aus eigener Kraft leisten könnten. Die Finanzierung wäre nur möglich, wenn die Kosten entsprechend an die Verbraucher:innen weitergegeben und gleichzeitig vergleichbare Tierschutzmaßnahmen auch auf EU-Ebene oder zumindest in Nordwesteuropa eingeführt würden. Nur so wäre gesichert, dass keine günstigeren Alternativen zur Verfügung ständen, so die Argumentation der Forschenden.
Schweizerbauer
WUR
Start des staatlichen Tierhaltungslogos verzögert sich
Die eigentlich ab dem 1. August 2025 vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch ist um sieben Monate verschoben worden. Die Einführung in den Supermärkten ist nun für den 1. März 2026 vorgesehen. Der Grund für den verzögerten Start des staatlichen Tierhaltungslogos ist ein Gesetzentwurf, den die amtierende Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht hat und der nun gebilligt wurde.
Um Supermarktkunden mehr Klarheit über die Haltungsbedingungen der Tiere zu verschaffen, hatte die Ampelkoalition bereits im Jahr 2023 das Gesetz beschlossen, allerdings mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Zunächst war ein System mit fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu „Bio“ eingeführt worden. Starten sollte es zuerst für frisches Schweinefleisch im Handel.
Bundesagrarminister Alois Rainer begrüßt unterdessen den verschobenen Start des Logos. Für ihn gehe es darum, Verbraucher:innen gut informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen, so der CSU-Politiker. Eine verpflichtende Kennzeichnung müsse vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder hatten um Aufschub gebeten. „Die Zeit wollen wir ihnen geben, damit das dann auch ordentlich vom ersten Tag an funktioniert“, erklärt Rainer.
Die Koalitionsparteien haben angekündigt, die nächsten Monate bis zum Start der Kennzeichnungspflicht für eine grundsätzliche Reformierung des Gesetzes zu nutzen. Zudem planen Union und SPD eine Ausdehnung auf weitere Tierarten sowie auf Restaurants und Kantinen.
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollten wissen, wie Tiere gehalten wurden“, erklärt Jochen Geilenkirchen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der die Umsetzung der Ausweitung fordert. „Die Kennzeichnung kann nur dann eine echte Entscheidungshilfe sein, wenn sie auf allen Produkten verpflichtend zu finden ist – egal, um welche Tierart es geht und ob man im Supermarkt, in der Kantine oder im Restaurant einkauft“, so Geilenkirchen abschließend.
Neustrukturierung des Tierschutzbeirats in Mecklenburg-Vorpommern
Seit mehr als drei Jahrzehnten steht dem Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern ein Tierschutzbeirat beratend zur Seite. Wegen der sich ständig verändernden Anforderungen gab es zu Anfang des Monats eine Neustrukturierung des Gremiums. „Dazu wurden eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bildung eines Tierschutzbeirats erlassen und eine neue Geschäftsordnung beschlossen, aus denen sich u. a. Änderungen in der Ausrichtung und der Zusammensetzung des Gremiums und deutlich flexiblere Abläufe ergeben“, sagt der für den Tierschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus.
Für eine fachlich fundierte, praxisbezogene Beratung des Ministers durch Fachkundige außerhalb des öffentlichen Veterinärwesens wurden im Vorfeld folgende Bereiche als zielführend identifiziert: Landesweit verbandsorganisierter ehrenamtlicher Tierschutz, tier(schutz)bezogene Forschung innerhalb und unabhängig von Hochschulen, Wildtierhaltung, Versuchstierhaltung und Landwirtschaft.
Für die als zielführend identifizierten Bereiche des neuen Tierschutzbeirats wurden die folgenden Personen berufen:
- Prof. Dr. Lisa Bachmann – Hochschule Neubrandenburg
- Dr. Sandra Düpjan – FBN Dummerstorf
- Dr. Yvonne Knauf – Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
- Dr. Christoph Langner – Zoo Stralsund
- Jennifer Löbel-Lewke – Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern
- Angelika Streubel – Rostocker Tierschutzverein e.V.
Ein erster fachlicher Austausch des neuen Tierschutzbeirats, unter anderem zum geänderten Schutzstatus des Wolfes und der Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, fand bereits am 1. Juli 2025 statt.
Regierung MVP
Kegelrobbenpopulation weiter gewachsen
Die Population der Kegelrobben in der Nordsee ist wie bereits in den vergangenen Jahren erneut gewachsen. Das ergab die jüngst durchgeführte Zählung der im Wattenmeer an den Küsten der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks lebenden Tiere. Wie das internationale Wattenmeersekretariat in Wilhelmshaven mitteilte, wurden in der Saison 2024/2025 insgesamt 12.064 Robben gezählt. Davon waren 3.051 neugeborene Jungtiere. Das entspricht in etwa dem Trend der vergangenen fünf Jahre, in denen die Gesamtpopulation jährlich um rund zehn Prozent, die Zahl der neugeborenen Tiere um durchschnittlich zwölf Prozent im Jahr gewachsen ist.
An den deutschen Wattenmeerstränden lebte demnach etwas mehr als ein Fünftel des Bestandes, die meisten Tiere (70%) „bevorzugen“ jedoch das niedersächsische Wattenmeer. Dort wurden 8.638 Tiere gezählt. In Dänemark waren es 303 Robben.
Kegelrobben sind die größten freilebenden einheimischen Raubtiere. Sie sind größere Verwandte der ebenfalls an der Nordsee lebenden Seehunde, von denen im vergangenen Jahr knapp 24.000 Exemplare im Wattenmeer gezählt wurden. Sowohl die Zahl der Seehunde als auch die der Kegelrobben stieg in den vergangenen Jahrzehnten deutlich. Grund ist unter anderem die Schaffung von Schutzzonen. Das Wattenmeer an der südlichen Nordseeküste gehört zum Unesco-Weltnaturerbe und wird von den drei Anrainerstaaten Deutschland, Niederlande und Dänemark gemeinsam geschützt. Auf deutschem Gebiet ist es als Nationalpark eingestuft.
Internationales Wattenmeersekretariat
Deutscher Tierschutzbund drängt auf Transportverbot von Lebendtieren in Drittstaaten
Am 14. Juni wird jedes Jahr mit dem Internationalen Tag gegen Tiertransporte der Tiere gedacht, die aus europäischen Ländern in andere Staaten gebracht werden und dabei große Qualen erleiden müssen. Mehrere Millionen lebender Tiere werden jedes Jahr zur Zucht, Mast oder Schlachtung, meist über hunderte oder tausende Kilometer transportiert. Neben zu wenig Wasser und Futter erleiden die Tiere oft Verletzungen und müssen tagelang eng nebeneinander stehen. Hitze und Kälte machen den Tieren zusätzlich zu schaffen.
In der Vergangenheit wurden zahlreiche Tiertransportskandale bekannt, bei denen Kühe oder Schafe tage- oder sogar wochenlang auf ausgemusterten und völlig überfüllten Autofähren oder Frachtern unter katastrophalen hygienischen Bedingungen ausharren mussten. Viele überleben die Strapazen nicht. Die Tiere, die diese qualvolle Zeit überstehen, werden in den Zielländern, wie der Türkei oder dem Libanon, früher oder später, zumeist auch noch ohne Betäubung, geschlachtet.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass Deutschland sich weiterhin vor einem nationalen Exportverbot drückt und fordert die neue Bundesregierung auf, sich endlich dieser Verantwortung zu stellen, um dem Tierleid ein Ende zu setzen. „Die Transporte sind für die betroffenen Tiere wie Rinder, Schweine und Schafe eine Tortur: In verdreckten Lastwagen werden sie ohne ausreichend Platz, Wasser oder Futter quer durch Deutschland, Europa und in außereuropäische Länder transportiert. Dass Tierschützer seit Jahren dasselbe fordern müssen, ist ein Armutszeugnis für die EU und für Deutschland“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Möglichkeit eines nationalen Verbots sei nicht einmal im Koalitionsvertrag berücksichtigt worden, so Schröder weiter: „Obwohl die andauernden und gravierenden Missstände seit langem bekannt sind, bewegt sich nichts. Es darf in dieser Sache aber keine Zeit mehr verloren werden. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen zu lassen – was letztlich auch den Weg zu einem EU-weiten Verbot ebnen würde.“
Deutscher Tierschutzbund
Polizei in Spanien deckt illegales Netzwerk von Schlachthöfen auf
Spanische Ermittler haben in der vergangenen Woche ein Netzwerk von illegalen Schlachthöfen zerschlagen. In verschiedenen Schlachthäusern rund um Madrid hatten Beamte der Seprona-Einheit (Naturschutzdienst) der Guardia Civil furchtbare Zustände entdeckt. Dort vegetierten unterernährte und teils schwer erkrankte Schafe und Ziegen neben toten und verwesenden Tieren auf engstem Raum und unter schlimmsten hygienischen Bedingungen. Rund 350 Tiere mussten sofort notgeschlachtet werden. Die restlichen Ziegen und Schafe wurden beschlagnahmt.
„Es gab Tiere, die dem Tode nahe waren und neben aufgestapelten toten Tieren lebten. Diejenigen, die noch am Leben waren, hatten Ausschläge am Körper, die auf Symptome wie Schaf- oder Ziegenpocken hindeuten könnten, sowie Anzeichen von Unterernährung“, erklärte José Carlos Martínez, Kommandant der Zentralen Operativen Einheit Seprona.
Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, nachdem festgestellt wurde, dass Fleisch aus diesen unerlaubten Schlachthöfen an zehn asiatische Restaurants der Gegend sowie online an Privathaushalte geliefert worden war. Den bislang fünf festgenommenen Personen werden neben Tierquälerei und Urkundenfälschung auch Verstöße gegen die öffentliche Gesundheit vorgeworfen. Gegen zwölf weitere Personen wird aktuell noch ermittelt. Vier der belieferten Restaurants sind vorsorglich geschlossen worden.
Agrarheute
Innenministerium Spanien
TVT feiert 40 Jahre erfolgreiche Tierschutzarbeit
Bereits am 10. Mai 2025 hat die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz (TVT) ihr 40. Jubiläum gefeiert. Im Jahr 1985 war die Vereinigung vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) ins Leben gerufen worden, um den Tierärzt:innen das Thema Tierschutz näherzubringen und daran mehr Interesse zu wecken. Vor 40 Jahren war der Tierschutz in der Tierärzteschaft längst nicht so verankert wie heute. Dass sich das grundlegend geändert hat, ist ein wesentlicher Verdienst der TVT.
„Nicht zuletzt Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass das Verständnis für Tierschutzfragen innerhalb der Tierärzteschaft heute ein ganz anderes ist. Das Scheitern der Novelle des Tierschutzgesetzes in der letzten Legislaturperiode zeigt aber auch ganz deutlich, dass in Richtung Politik und Öffentlichkeit noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist“, betonte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder bei den Jubiläums-Feierlichkeiten im Leipziger Zoo.
Damit auch in Zukunft Tiergesundheit und Tierschutz Hand in Hand gehen können, brauche es genügend Tierärztinnen und Tierärzte und möglichst viel von ihrer Arbeitszeit. Der Abbau von Bürokratie sei dafür ein wesentliches Element, so Moder weiter.
Auch in diesem Jahr wird in der zweiten Septemberwoche die schon traditionelle Tagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“ stattfinden. Sie wird erneut als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
bpt
Beliebt und vernachlässigt – Katzenleid in Deutschland nimmt zu
Die Katze ist das beliebteste Haustier der Deutschen. In den Haushalten leben rund 15,9 Millionen Katzen. Gleichzeitig sind die Samtpfoten aber auch die am meisten vernachlässigten Haustiere. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die der Deutsche Tierschutzbund unter Tierärzt:innen durchgeführt hat. Nach Informationen von Tierschutzvereinen hat außerdem die Tierquälerei an Katzen zugenommen und die Tiere sind vermehrt vom sogenannten Animal Hoarding betroffen.
Rund 25 Prozent der befragten Tierärzt:innen haben erklärt, dass sie seit dem Beginn der Corona-Pandemie vermehrt mit Katzenleid konfrontiert werden. Die Hauptgründe für diese Entwicklung sehen die Veterinär:innen im Mangel an Sachkunde und Geld der Neuhalter:innen. Nach Aussage der Tierärzt:innen wissen zu viele Tierbesitzer:innen zu wenig über die Bedürfnisse der Tiere, deren Haltung und den richtigen Umgang. Hinzu kommen die Kosten für notwendige tiermedizinische Behandlungen, für die häufig das Geld fehlt.
Allein in der Zeit zwischen 2019 und 2021 ist die Zahl der gehaltenen Katzen in Deutschland um 2 Mio. Tiere angestiegen. Aus den bereits genannten Gründen sind allerdings auch Tausende Katzen ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben worden, was zu Überfüllungen und Aufnahmestopps in vielen der Heime geführt hat.
Der Deutsche Tierschutzbund rät dazu, sich bereits vor der Anschaffung einer Katze detailliert mit den Bedürfnissen der Tiere auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass anfallende Kosten für die Kastration, regelmäßige Impfungen und Parasitenbehandlungen, andere tiermedizinische Behandlungen, Futter und Zubehör auch gestemmt werden können. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung, wie ihn der Verband fordert, würde sicherstellen, dass zukünftige Halter die erforderlichen Kenntnisse mitbringen.
Zudem erneuert der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang, um ein unkontrolliertes Vermehren der Tiere zu unterbinden und so das Leid von Straßenkatzen zu verringern.
Deutscher Tierschutzbund
Umfrage
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TV-Tipp: Exakt – Das Nachrichtenmagazin
Am heutigen Mittwoch (21.05.2025) berichtet das MDR-Nachrichtenmagazin „Exakt“ unter anderem über das Leiden von Ferkeln im Rahmen von sogenannten Nottötungen. Unter diesem Vorwand werden unzählige Ferkel in Deutschland getötet, wobei die Tiere häufig Misshandlungen während des Prozesses ausgesetzt sind. Das sollen Videoaufnahmen der gemeinnützigen Organisation Uncover belegen, die heimlich in drei verschiedenen Schweinezuchtbetrieben gedreht wurden.
Die Aufnahmen sollen belegen, dass Ferkel vor der Tötung häufig nicht sachgerecht betäubt werden oder minutenlang leiden müssen, weil ihnen die Kehle mit ungeeigneten Skalpellen aufgeschnitten wurde. Teilweise wurden die Ferkel lebendig in Mülltonnen geworfen. Für die Betriebe stehe die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle, sagen die Tieraktivist:innen. Die Nottötungen seien lediglich ein Vorwand. Die meisten Tiere seien nicht schwer krank und müssen erlöst werden.
Der Exakt-Beitrag „Unnötige Todesqual – Wie Ferkel leiden müssen“ ist um 21.15 Uhr im MDR zu sehen.
Presseportal
Österreich steht vor Novellierung des Tierschutzgesetzes
Hinsichtlich einer Novellierung des österreichischen Tierschutzgesetzes konnte die Regierung eine Einigung erreichen. Mit der Gesetzesnovelle sollen die Tierhalter:innen im Land einerseits Planungssicherheit erhalten, anderseits sollen die Tierwohlstandards deutlich verbessert werden.
Die Novelle beinhaltet neben strengeren Anforderungen bei der Besatzdichte von Schweinen auch verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial (ab 01.06.2029) sowie einer Verbesserung der Förderprogramme. Außerdem wurde die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten auf den 1. Juni 2034 festgesetzt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Januar 2024 die ursprünglich bis Ende 2039 dauernde Übergangsfrist gekippt. Für kurzfristig Investierende gilt allerdings eine Härtefallklausel. Hier soll eine individuelle Übergangsregelung von bis zu 16 Jahren gelten.
Sofern der Nationalrat der Änderung des Tierschutzgesetzes zustimmt, soll die Novelle fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft treten.
Während Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig die Novelle als tragfähigen und verfassungskonformen Kompromiss verteidigt, sehen die Grünen und Tierschutzorganisationen die Gesetzesänderungen als nicht ausreichend an. Die Landwirtschaftssprecherin der Grünen, Olga Voglauer, bemängelte die fehlende Verpflichtung zur Haltungskennzeichnung für tierische Produkte sowie eine klare Herkunftskennzeichnung. Der Verein gegen Tierfabriken sieht die angekündigte Umstellung als völlig ungenügend an und fordert, dass der Verfassungsgerichtshof die Novelle möglichst rasch erneut prüft und aufhebt.
Parlament Österreich
Schweizerbauer
Schweizer Nationalrat lehnt Chip-Pflicht ab
Schätzungsweise 1,8 Millionen Katzen leben in Schweizer Haushalten. Hinzu kommen ca. 225.000 Katzen, die auf der Straße ein von Krankheiten und Leid geprägtes Leben führen. Einen Antrag auf eine landesweite Registrier- und Chip-Pflicht von Hauskatzen hat der Schweizer Nationalrat nun abgelehnt. Eine Verpflichtung per Gesetz schaffe keinen Mehrwert, da viele Halter:innen ihre Katze freiwillig chippen ließen, erklärte Minderheitssprecher Sylvain Freymond (SVP/VD). Für Probleme würden herrenlose Streunerkatzen sorgen, sie allerdings zu chippen, sei unrealistisch und teuer.
Bereits vor fünf Jahren hatte der Rat eine landesweite Kastrationspflicht für Katzen ebenfalls abgelehnt mit dem Argument, dass Katzenhalter:innen verpflichtet seien, eine unkontrollierte Vermehrung ihrer Tiere zu verhindern.
Trotz vieler Befürworter und Unterstützer des Antrags stimmten lediglich 80 Personen für die Chip-Pflicht, 108 dagegen. Antragsstellerin Meret Schneider (Grüne/ZH) warb vergeblich für ihr Anliegen. Jedes Jahr würden Tausende herumirrende Katzen in Tierheimen abgegeben, während Besitzer:innen die Tiere erfolglos suchten. Zudem würden 10.000 Katzen pro Jahr als vermisst gemeldet. Zudem könnten die Kosten für’s Chippen in Höhe von einmalig 90 Franken dazu beitragen, dass die Anschaffung einer Katze gründlicher überlegt werde, so Schneider.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hatte im Vorfeld ebenso für die Chip-Pflicht argumentiert. Die damit einhergehende Registrierung könnte statistische Daten liefern und mehr Kontrolle über streunende Katzen ermöglichen. Beim Chippen könnten Tierärzt:innen zudem die Gesundheit und den Impfstatus der Tiere kontrollieren.
Schweizerbauer
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt weiterhin Projekte zur Katzenkastration
In Deutschland leben Millionen Katzen auf der Straße, die kein Zuhause haben. Das Leid der Streunerkatzen ist immens, nahezu alle Tiere sind krank. Um die unkontrollierte Vermehrung dieser Straßenkatzen zu reduzieren, unterstützen einige Bundesländer Projekte zur Katzenkastration. So stellt auch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern im laufenden Jahr rund 61.000 Euro bereit, damit Kastrationsaktionen in Gebieten, in denen problematische und unkontrolliert hohe Populationen von freilebenden Katzen entstanden sind, zu organisieren. Ziel ist es, die Fortpflanzungsfähigkeit einer möglichst großen Anzahl freilebender Katzen zu beenden.
„Hohe Katzenpopulationen bei großem Krankheitsstand auf engem Raum sind in Mecklenburg-Vorpommern ein Problem, das sich mit gezielter Kastration eindämmen lässt. Der Schutz der Tiere liegt mir sehr am Herzen und das Bereitstellen der Fördermittel ist auch eine Form der Würdigung für die Ehrenamtler, die sich unermüdlich für den Tierschutz einsetzen“, betonte der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Zuwendungsempfänger sind alle engagierten Personen, im Rahmen der Projekte „Kastration von freilebenden Katzen in M-V“, „Transportkosten für das Projekt Kastration von freilebenden Katzen in M-V“ und „Hilfe für verletzte Wildtiere“. Die Zuwendungen erfolgen pauschal in Höhe von 80 Euro/Katze bzw. 55 Euro/Kater. Rein rechnerisch könnten mit den bereit gestellten Geldern 625 Katzen oder 900 Kater kastriert werden. Zudem unterstützt das Land auch in 2025 Hilfsprojekte für verletzte Wildtiere. Mit der Projektförderung soll die Struktur rund um die Versorgung von verletzten, kranken oder anderweitig hilflosen Wildtieren gestärkt werden.
Save the date!
Traditionell im September findet auch in 2025 wieder die Tierschutztagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“ als Hybridveranstaltung statt. Interessierte Tierärzt:innen können sich schon bald ihren Platz für die Präsenzveranstaltung an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover oder die Online-Fortbildung unter www.Myvetlearn.de sichern.
Regierung MVP
Deutscher Tierschutzbund warnt vor anstehender Katzenschwemme
Anlässlich des Weltstreunertags, der am morgigen Freitag (4. April 2025) stattfindet, macht der Deutsche Tierschutzbund auf das zunehmende Leid der Straßenkatzen aufmerksam. Allein in Deutschland leben mehrere Millionen Streunerkatzen ohne ein Zuhause. Die Tendenz steigend, so die Tierschützer:innen. Auch weil bereits im Frühling eine erneute Katzenschwemme ansteht.
„Auch in Deutschland gibt es Straßenkatzen und ihre Situation ist dramatisch. Millionen Tiere hungern, sind krank und verletzt. Die Tiere leben im Verborgenen, ihr Leben ist qualvoll und vor allem kurz“, erklärt Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Einer der wesentlichen Gründe für die Vielzahl an Straßenkatzen sind unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Daher erneuert der Verband seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen bringe auch Tierheime an ihre Grenzen, die ohnehin meist überfüllt sind.
Zum diesjährigen Weltstreunertag will der Deutsche Tierschutzbund deshalb das Leid der Tiere durch eine Fotoaktion sichtbar machen. Alle Informationen zur Aktion hat der Verband auf seiner Website zusammengestellt.
Deutscher Tierschutzbund
Viele Veränderungen im Bereich Landwirtschaft definiert
Für neu- und umgebaute Tierwohlställe soll mindestens ein 20 Jahre langer Bestandsschutz eingeführt werden. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Zudem sollen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallumbau auf der Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt werden. Für den Umbau der Nutztierhaltung werden demnach in den kommenden vier Jahren jeweils 1,5 Mrd. Euro in den Haushalt eingepreist.
Weiterhin sollen die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Bereich der Nutztierhaltung mehr an die Praxis angepasst werden. Praxistauglicher soll auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz werden, das trotz Widerstand der Fleischlobby bestehen bleiben soll und auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden soll.
Außerdem soll der Wolf umgehend ins Jagdgesetz aufgenommen werden. Grundsätzlich sollen Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich gesteigert, Jung- und Neulandwirte stärker gefördert werden, wie aus dem erarbeiteten Eckpunktepapier hervorgeht.
Proplanta
AMK berät über bundesweites Register für Tierschutzverstöße
Am 26. März 2025 hat die Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden begonnen. Hier tauschen sich die Vertreter:innen der Länder drei Tage lang fachlich und politisch zu aktuellen Themen aus. Ein Tagesordnungspunkt wird unter anderem die Einführung eines bundesweiten Registers bei Tierschutzverstößen sein.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt setzt sich für einen entsprechenden Beschluss der Länder ein. Es sei erforderlich, Informationen über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für die Tierschutzbehörden bundesweit verfügbar zu machen, hatte das Landwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt.
Zu Jahresbeginn war mal wieder ein Tierschutzskandal bekannt geworden, dieses Mal in Magdeburg. Nahe der Stadt waren bei einem Einsatz am 4. Januar 2025 rund 200 tote sowie weitere 500 teils schwer verwahrloste Schafe auf einem Grundstück gefunden worden. Nach Angaben der Stadt mussten 250 Tiere notgetötet werden. Neben 14 Hunden, von denen einer wegen stark aggressiven Verhaltens getötet werden musste, wurden fünf Esel, zwei Ponys und ein Maultier sichergestellt. Die Halterin der Tiere ist untergetaucht.
Für ein bundesweites Register hatte sich Brandenburg in einer Bundesratsinitiative bereits im September 2022 ausgesprochen. Im April 2023 war solch ein Register Thema bei der Sitzung der Bund-Länder-Tierschutzreferenten. Seither konnte jedoch kein Ergebnis erzielt werden, obgleich immer wieder erschütternde Fälle von Animal Hoarding ans Tageslicht kommen.
Proplanta
Tschechien fordert EU-weites Verbot der Käfighaltung von Legehennen
In Tschechien wird in 2027 ein Gesetz in Kraft treten, das endlich die Käfighaltung von Legehennen verbietet. Angesichts der aktuell herrschenden massiven Unterschiede in den anderen EU-Mitgliedsstaaten fordert der tschechische Agrarminister Marek Výborný ein EU-weites Verbot der Käfighaltung. Výborný warnt vor einer „unvorteilhaften Konkurrenzposition“ der Eierproduzent:innen in seinem Land, sollte der zuständige Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi nicht zeitnah einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Ein EU-weiter Ausstieg aus der Käfighaltung war mehrfach in Aussicht gestellt worden, wurde bislang jedoch nicht umgesetzt.
Wie die Stiftung der Tierschutzorganisation Compassion in World Farming (CIWF) mitteilt, ist die Käfighaltung in der europäischen Eierproduktion noch immer weit verbreitet. Demnach belegt Malta mit einem Anteil von 99 Prozent den absoluten Spitzenplatz, gefolgt von Estland (88%) und Spanien (87%). Auch in Portugal (81%) und Polen (70%) ist die Käfighaltung von Legehennen mehrheitlich Alltag. Während der Anteil in Deutschland, den Niederlanden und Slowenien knapp unter 20 % liegt, gehört in Luxemburg, Österreich und Schweden die Käfighaltung mit weniger als 5% der Vergangenheit an.
Das aktuell geltendem EU-Recht sieht vor, dass Legehennen in sogenannten „ausgestalteten“ Käfigen in Kleingruppen gehalten werden dürfen, wobei eine Mindestfläche von 0,075 Quadratmeter Fläche pro Tier vorgeschrieben ist. In Deutschland ist diese Haltungsform nur noch bis Ende 2025 erlaubt.
Topagrar
Hohe Zahl an Tierschutzverstößen in Thüringen
Die Zahl der dokumentierten Tierschutzverstöße in Thüringen hat sich auch im vergangenen Jahr nicht deutlich verringert. Insgesamt hat die Polizei rund 350 Fälle erfasst (2023: 369). Neben mit Metallteilen oder Gift gespickten Fressködern und Verstöße gegen die Haltung von Tieren, wurden auch angeschossene Tiere, ein getötetes Pony oder entsorgte Hundewelpen registriert.
Über die Aufklärung der Verstöße gibt es laut Landeskriminalamt Thüringen keine Statistik.
Gemäß Tierschutzgesetz können Verstöße mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet werden. Die Strafen betrachtet der Deutsche Tierschutzbund als unzureichend und kritisiert die unvollständigen und teilweise unklar formulierten Gesetze.
Proplanta
Nationales Regelungsvorhaben zum Schutz von Exporttieren vorgelegt
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat der EU-Kommission ein Eckpunktepapier mit Lösungsvorschlägen übergeben, um tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten zu stoppen. Da eine dringend notwendige, EU-weite Lösung zur Verbesserung des Tierschutzes beim Export lebender Tiere in Drittländer auf sich warten lasse, müssten Regelungen eben auf nationaler Ebene gefunden werden, so Özdemir.
„Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist. Ich schlage Brüssel vor, den Export lebender Tiere aus Deutschland an eine Vereinbarung zu binden, in der sich unsere Handelspartner zur Einhaltung klar definierter Tierschutzstandards verpflichten. Damit machen wir Schluss mit tierschutzwidrigen Transporten“, erklärt der Minister.
Laut dem Eckpunktepapier soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten. Diese Vereinbarung soll als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert werden, der an das Zustandekommen und die Einhaltung der bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung anknüpft.
BMEL
Schleswig-Holstein startet diesjährige Katzenkastration
Am 17. Februar 2025 ist der Startschuss für die diesjährige Frühjahrsaktion zur landesweiten Katzenkastration in Schleswig-Holstein gefallen. Bis zum 31. März 2025 können Straßenkatzen in den teilnehmenden Gemeinden kostenfrei kastriert werden. Mit insgesamt 10.000 Euro unterstützen der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein diese Aktion, um das Leid der Streunerkatzen, die tagtäglich auf den Straßen um ihr Leben kämpfen, zu reduzieren. Weitere 15.000 Euro stellt die Tierschutzorganisation Humane World for Animals – ehemals Humane Society International – zur Verfügung und spendet zudem 50 Lebendfallen für Katzen.
„Die Kastration, verbunden mit der Kennzeichnung und Registrierung der Tiere, ist notwendig und dringend geboten, um das Leid der Straßenkatzen zu lindern und die Tierheime zu entlasten. Umso wichtiger ist die landesweite Kastrationsaktion, an der wir uns seit dem Start im Jahr 2014 beteiligen“ sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin beim Deutschen Tierschutzbund. Insgesamt konnten in den vergangenen Jahren 25.786 Katzen kastriert werden. Bei der letzten Herbstaktion waren es 1.184 Katzen – davon 684 weibliche Katzen und 500 Kater.
Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gefordert
„Nur durch die Kastration der Tiere kann der Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung durchbrochen werden“, ergänzt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Weil ursprünglich jede Straßenkatze von einer nicht kastrierten Katze aus einem Privathaushalt abstammt, ist es wichtig, auch diese Katzen kastrieren zu lassen. Deshalb fordern wir eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.“
Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen die Überbringer:innen der Tiere bestätigen, dass es sich um eine Straßenkatze handelt. Zusätzlich zu der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Nach der Kastration werden die Katzen an den Fundstellen wieder freigelassen.
Deutscher Tierschutzbund
Positiver Tierschutz lässt Tiere gedeihen
Ein interdisziplinäres Team, bestehend aus 330 Wissenschaftler:innen aus 23 Institutionen in 15 Ländern, hat eine erste Definition des positiven Tierschutzes („PAW“/Positive Animal Welfare) erstellt. In dem erzielten wegweisenden Konsens legen die Wissenschaftler:innen dar, dass Tiere durch die Erfahrung überwiegend positiver Geisteszustände und die Entwicklung von Kompetenz und Resilienz gedeihen.
Positives Tierwohl sei weit mehr als gute physische Gesundheit und die Linderung von Leiden, erklärt Studienerstautor Jean-Loup Rault vom Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften der Veterinärmedizinischen Universität Wien. „Es geht darum, die Fähigkeit von Tieren zu fördern, sich durch lohnende Erfahrungen, Wahlmöglichkeiten und die aktive Verfolgung von Zielen zu entfalten, betont Rault. Beispiele für die Förderung seien ein größeres Platzangebot für Kälber zum Spielen oder die Haltung von Schweinen auf Stroh.
Diese neuartige Definition soll die innovative Forschung vorantreiben und die Tierpflegepraktiken besser mit den gesellschaftlichen Erwartungen an die Haltung und Pflege von Tieren in Einklang bringen. „Diese Definition ist ein wichtiger Schritt hin zu einer wesentlichen Verbesserung des Wohlergehens von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben, Heimen und Zoos“, sagt Co-Autorin Margit Bak Jensen.
Vetmeduni Wien