Positivliste könnte Tierleid verhindern
In Deutschland ist es noch immer viel zu leicht, lebende Wildtiere, die unter den Artenschutz fallen, zu kaufen. EU-weit werden hierzulande die meisten Reptilien und Amphibien, aber auch Fische und Säugetiere eingeführt und verkauft. Der Handel über das Internet oder auf Tierbörsen blüht, und es mangelt an detaillierten, gesetzlichen Vorgaben für die Haltung der meist wildgefangenen Tiere. Das erschwert die Arbeit der Veterinärämter, denn eine verpflichtende Sachkundeprüfung der Halter:innen sieht die deutsche Gesetzgebung nicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert wiederholt seine Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.
„Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können“, betont Mackensen. Eine Positivliste hätte gegenüber einer Negativliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher wäre und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Personen, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten demnach selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen.
Deutscher Tierschutzbund
ProcessPig soll abweichendes Tierverhalten per KI erkennen
Das EU-Forschungsverbundprojekt „ProcessPig“ hat das Ziel, die Zusammenhänge zwischen dem Verhalten der Schweine und den klimatischen Bedingungen im Stall mithilfe KI-gestützter Analyse von Sensor- und Videodaten auszuwerten. Dadurch soll frühzeitig erkannt werden, wenn Tiere aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse von ihren gewohnten Verhaltensmustern abweichen. So können sehr zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Das Verbundprojekt wird von der EU im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Agrar (EIP Agri) in den nächsten drei Jahren mit mehr als 484.000 € gefördert. Beteiligt sind das Institut für landwirtschaftliche Verfahrenstechnik der Universität Kiel auch der Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Process Analytics der Uni Bayreuth, Wirtschaftsunternehmen und fünf landwirtschaftliche Betriebe. Weitere Partner aus den Bereichen Forschung, Versuchseinrichtungen und landwirtschaftlicher Beratung verstärken das Netzwerk.
Universität Bayreuth
Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist verhältnismäßig
In Deutschland leben schätzungsweise 2 Millionen Straßenkatzen. Das Leid der Tiere ist groß, denn sie sind oft mangelernährt, leiden häufig unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Zudem vermehren die Streunerkatzen sich unkontrolliert.
Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tiersschutzbund daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die bislang immer abgelehnt worden ist. Stattdessen wurde das Tierschutzgesetz um den Paragrafen 13b erweitert, der es den Ländern ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Doch nur wenige Gemeinden und Kommunen haben eine Kastrationspflicht erlassen.
Laut einem neuen Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen jedoch verhältnismäßig. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei. „Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.
Um verschiedene Tierschutzaspekte geht es auch in der schon traditionellen Tagung “Aktuelle Probleme des Tierschutzes” am 14. und 15. September 2023, die in diesem Jahr als Hybridveranstaltung stattfindet und sich in erster Linie an Tierärzt:innen richtet, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.
Deutscher Tierschutzbund
Bessere Arbeitsbedingungen könnten Tierschutzverstöße verringern
Nachdem das niedersächsische Ministerium aufgrund von Tierschutzverstößen Strafanzeige gegen einen Masthähnchenbetrieb gestellt hat, beschäftigt sich nun Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit entsprechenden Maßnahmen für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen. Zusammen mit dem Sozialministerium werde nun geprüft, welche Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können, so Staudte.
„Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich“, erklärt die Ministerin weiter. Eine bundesweite Schulungspflicht auch für Kolonnen-Mitarbeitende könnte eine Maßnahme sein, den Tierschutz in der Geflügelhaltung zu verbessern. Bislang gilt eine solche Pflicht lediglich für die Kolonnenführer:innen. Es sei aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult würden, so Staudte. Im Gespräch ist auch die dauerhafte Videoüberwachung in der Geflügelbranche. Hierzu müssen jedoch noch datenschutzkonforme Lösungen erarbeitet werden.
Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist noch bis zum 13.9.2023, sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar, buchbar.
Ministerium Niedersachsen
Kündigungsprozess von Amtstierarzt in nächster Instanz
Ein Rechtsstreit zwischen einem Amtstierarzt und dem Kreis Gütersloh beschäftigt derzeit das Landesarbeitsgericht Hamm. Im Fokus steht die nicht fachgerechte Tötung von drei Ferkeln im Juni 2022 durch den beim Kreis Gütersloh angestellten Tierarzt. Dieser hatte die fristlose Kündigung erhalten, nachdem bekannt geworden war, dass er während einer Schlachttieruntersuchung drei Ferkel in einem Wassereimer ertränkt hatte.
Das Arbeitsgericht Bielefeld erkannte die Kündigung jedoch als unwirksam an. Gegen dieses Urteil legte der Kreis Gütersloh anschließend Berufung ein. Am 15. August 2023 fand vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nun der erste Berufungstermin statt, eine Entscheidung ist jedoch noch nicht ergangen. Die befasste Berufungskammer teilt die Einschätzung des Arbeitsgerichts Bielefeld nicht uneingeschränkt und hat eine Beweisaufnahme in Aussicht gestellt. Weiterhin hat die Kammer einen Vergleich vorgeschlagen, den die Parteien nun außergerichtlich weiter ausformen und verhandeln wollen. Sollte die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, könnte es schon im Oktober 2023 zur Fortsetzung kommen.
Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar buchbar.
Justiz NRW
Ungereimtheiten bei Meldungen über Versuchstiere
Institutionen, die Tiere für Versuchszwecke halten, sind verpflichtet, die zuständigen Behörden regelmäßig über die Anzahl der gehaltenen Tiere zu informieren. Darunter fallen sowohl Wirbeltiere als auch Kopffüßer.
In Tierversuchseinrichtungen in Berlin werden gemäß erfolgter Meldung mehr als 600.000 Versuchstiere gehalten, eine nach Ermessen der Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Tierversuchsgegner Berlin-Brandenburg (TVGBB) sehr hohe Zahl. Zudem bemängeln die Vereine Ungereimtheiten bei der Erfassung der Tierkapazitäten. So wurden beispielsweise 1.800 Fische, die im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gehalten werden können, versehentlich aus der Liste gestrichen, da sie „unter anderer Haltungserlaubnis“ geführt werden.
„Solche Fehler werfen Zweifel an der Genauigkeit der offiziellen Daten auf und erschüttern das Vertrauen in die Behörden“, so Diplom-Biologin Julia Radzwill, wissenschaftliche Referentin bei Ärzte gegen Tierversuche. Die Vereine kritisieren zudem unklare Angaben über die Anzahl von Hamstern im Max-Delbrück-Zentrum sowie die fehlenden Meldungen von Kaninchen der Firma Nuvisan. Auf Nachfragen erhielten die Vereine keine Antwort. „Die Klarheit und Transparenz der Berichterstattung sowohl bei den Institutionen als auch den Behörden müssen verbessert werden, um einen der Realität entsprechenden Überblick über die tatsächliche Anzahl und die Bedingungen der gehaltenen Tiere zu gewährleisten,“ so Christiane Neuhaus von TVGBB.
Positiv dagegen werde jedoch das neue Forschungszentrum Si-M, der Simulierte Mensch, gesehen, welcher humanbasierte Forschung in den Mittelpunkt stellt. „Es ist an der Zeit, die Forschung in Berlin weiter auf zukunftsweisende und vielversprechende Techniken zu lenken – weg von veralteten Tierexperimenten“, so die Biologin abschließend.
Auf der diesjährigen Tierschutztagung am 14. und 15. September 2023 geht es unter anderem auch um die Versuchstierhaltung. Die Tagung ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar buchbar.
Ärzte gegen Tierversuche