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EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Verbundvorhaben erhält Bundesmittel für Wissensvermittlung    

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit knapp 400.000 Euro den Wissentransfer des Verbundvorhabens „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung“. Der entsprechende Zuwendungsbescheid, der in der vergangenen Woche an die Landesforschungsanstalt (LFA) Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurde, sichert das länderübergreifende Projekt für weitere drei Jahre.

„Tierwohl mit einheitlichen Parametern zu beschreiben, den Wissensstand dazu zu sichten, in geeigneten Formaten für die Praxis, die Politik oder die Aus- und Weiterbildung verfügbar zu machen, ist eine langfristige Aufgabe. Es ist schon etwas Besonderes, wenn sich alle Bundesländer gemeinsam im „Netzwerk Fokus Tierwohl“ engagieren und Kapazitäten einbringen. Tierwohlthemen unserer Zeit bundesweit abgestimmt in die Wissensvermittlung einzubringen ist mit über 1.200 Veranstaltungen und mehr als 60.000 Teilnehmern in Deutschland Beleg dafür, dass der Bedarf und das Interesse sehr groß sind. Ich bin zuversichtlich, dass die LFA in den nächsten drei Jahren viele erfolgreiche Formate anbieten wird“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufrieden.

„Durch die Einstellung einer sogenannten Tierwohlmultiplikatorin an der LFA, durch die Mitwirkung meiner Mitarbeitenden in Expertengremien für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel und durch sogenannte Impulsbetriebe aus MV ist unser Bundesland ganz dicht am Puls der Zeit. Wir können akute und wichtige Fragestellungen schnell identifizieren, das Netzwerk anzapfen, um Fachverstand zu finden und dieses Wissen dann schnell zielgruppengerecht überführen. Ich freue mich, dass wir in den kommenden drei Jahren wieder ein breites Angebot an Themen liefern werden“, ergänzte LFA-Direktor Dr. Peter Sanftleben.

Um die Verbesserung der Tiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB, das die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel hat und sich sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen richtet.

Regierung MV

Brandenburg plant Verbot von Privathaltung gefährlicher Tiere

Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.

So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.

Landesregierung Brandenburg

Nachhaltige Tierhaltung im Fokus der Tönnies Forschung

Die nachhaltige Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, die sich konsequent am Tier ausrichtet und gleichzeitig umweltfreundlich ist, stand beim Workshop der Tönnies Forschung gGmbH in Marienfeld im Zentrum der Diskussionen. Um den Spagat zwischen Tierwohl und Emissionsreduzierung bestmöglich hinzubekommen, empfiehlt der Vorsitzende des Kuratoriums der Tönnies Forschung, Prof. Hans-Joachim Bätza, einzelne Bausteine zu verbessern. Darunter fallen neben der Futtereffizienz, optimierten Stallbedingungen sowie selektiver Züchtung auch alternative Proteinquellen, Bildung und Schulung von Mitarbeiter:innen sowie das Gesundheitsmanagement.    

Die eine Quintessenz für eine optimale Haltung gebe es nicht, so Bätza. Grundsätzlich sei eine Konsumreduzierung tierischer Lebensmittel in den reichen Ländern sowie die primäre Grünlanderzeugung von Milch empfehlenswert, erklärte Prof. Friedhelm Taube von der Universität Kiel. Auch das Thema Offenstall wurde vielfach diskutiert. Um die Geruchsentwicklung, die mit dieser Stallform einhergeht, einzugrenzen, sollten die Buchten strukturiert sowie der Auslauf überdacht sein. Zudem könnten Spaltenböden im “Toilettenbereich” dafür sorgen, dass Ammoniakemissionen reduziert werden, wie Lars Broer von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West darlegte. Prof. Kai Frölich aus dem Vorstand des Tierparks „Arche Warder“ forderte zudem die gezielte Förderung von klein- und mittelbäuerlichen Strukturen. Staatliche Förderinstrumente sollten nicht mehr wie bislang die Größe der Fläche berücksichtigen, sondern sich überwiegend am Ausmaß der jeweiligen Ökosystemleistungen orientieren, so Frölich abschließend.

Proplanta

Tönnies

Schweiz gibt Wolfsrudel zum Abschuss frei

Die Schweizer Regierung hat dem Naturschutz sowie der Berner Konvention zum Trotz 12 Wolfsrudel zum Abschuss frei gegeben. Damit hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Antrag verschiedener Kantone entsprochen. Die Abschüsse werden durch eine Änderung der Jagdverordnung, die Anfang November 2023 in Kraft getreten ist, ermöglicht. Demnach dürfen Wölfe fortan in der Schweiz vom 1. Dezember bis zum 31. Januar abgeschossen werden, auch präventiv. Dieser Schritt wird mit dem starken Wachstum der Wolfspopulation und der sich von 2019 bis 2022 nahezu verdreifachten Zahl von Wolfrissen begründet. Im Jahr 2022 lag diese bei 1.480 gemeldeten Angriffen. Aktuell gibt der Bund die Wolfspopulation in der Schweiz mit 32 Rudeln mit rund 300 Wölfen an. Im Jahr 2020 waren es hingegen nur 11 Rudel mit gut 100 Wölfen.

Einige Kantone haben bereits eine Stunde nach der Entscheidung bekannt gegeben, umgehend mit dem Abschuss der Wolfsrudel beginnen zu wollen.

Schweizerbauer

Erlasse sollen drohende Tierschutzverstöße bei Transporten vermeiden

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.

„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.

Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kritik an nationaler Putenhaltungsverordnung wächst

Trotz umfangreicher Proteste plant die Bundesregierung weiterhin eine nationale Putenhaltungsverordnung. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres in Kraft treten, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hält die geplanten Vorgaben des Bundes für zu streng. Auch die Sorge der Putenmäster:innen wächst. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Verbandes, befürchtet, dass große Teile der Putenhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandern werden, wenn die Vorschläge tatsächlich so umgesetzt werden. „Wir brauchen hier dringend agrarpolitische Einsichten in die offensichtlichen Widersprüche und endlich wieder konsequente Realpolitik!“, fordert der ZDG-Präsident.

Auch Bettina Gräfin von Spee, Vorsitzende des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V., kann das Festhalten an der nationalen Putenhaltungsverordnung nicht nachvollziehen. Denn die EU-Kommission sei bereits den ersten Schritt hin zu rechtsverbindlichen Putenhaltungsstandards auf EU-Ebene gegangen, indem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Putenhaltung erteilt hat. „Nun gibt es erst recht keinen plausiblen Grund mehr, diesen Entwicklungen mit einer nationalen Putenhaltungsverordnung vorzugreifen“, so von Spee.

Topagrar

ZDG

Bayern erleichtert Förderung von Tierheimen

Am heutigen Donnerstag (16.11.2023) tritt die neue Tierheim-Förderrichtlinie in Bayern in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen können Tierheime leichter Zuschüsse erhalten. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren”, erklärt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.  

Damit die Tierheime unkomplizierter und schneller an Fördermittel kommen, hat der Freistaat das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Zudem können entsprechende Anträge während des gesamten Kalenderjahres, unabhängig von Stichtagen, gestellt werden.  

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Jugend geht in Sachen Tierschutz voran

Erstmalig sind Kinder und Jugendliche in Hessen für ihr Engagement mit dem Hessischen Tierschutzpreis für Jugend ausgezeichnet worden. „Oberstes Ziel unseres Wettbewerbs war es, jungen Menschen dafür zu danken, dass sie sich für Tiere engagieren. Die Preisträgerinnen und Preisträger haben sich auf eindrucksvolle Weise mit Tierschutzthemen wie artgerechter Haltung und Qualzucht beschäftigt, sind selbst aktiv geworden und haben andere informiert und motiviert“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz bei der Preisverleihung. In drei Altersgruppen wurde der Jugendtierschutzpreis vergeben. Zwei Gruppen in der Kategorie 3 (15-25 Jahre) wurden für ihr besonderes Engagement zum Thema Qualzuchten ausgezeichnet.

„Ich danke allen Siegerinnen und Siegern dafür, dass sie mit ihrem Engagement darauf aufmerksam machen, wie wichtig Tierschutz ist und dass man auch in jungen Jahren als Vorbild vorangehen kann“, sagte die Ministerin anschließend. Um Qualzuchten geht es auch in der siebenteiligen Online-Seminarreihe Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen sowie in der Aufzeichnung des Seminars mit Prof. Achim Gruber auf Myvetlearn.de. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Ministerium Hessen

Krank durch Rassezucht und der „vernünftige Grund“ auf Myvetlearn.de

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.  

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK

40 Mio. Euro für Technologie zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von männlichen Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Doch werden weltweit -auch in europäischen Ländern- immer noch jedes Jahr rund 6,5 Milliarden Küken im Rahmen der Legehennenproduktion getötet. Um das in den Ländern der EU besser zu vermeiden, fördert die Europäische Investitionsbank (EIB) das niederländischen AgriTech-Unternehmen In Ovo mit einem Darlehen von mehr als 40 Mio. Euro. Mit den Geldern sollen innerhalb der nächsten drei Jahre die sogenannte „Ella“-Technologie des Unternehmens ausgeweitet und eine größere Anzahl dieser Screening-Maschinen hergestellt werden.

Mittels der Technologie lässt sich das Geschlecht der Embryonen in den Eiern nach neun Tagen Bebrütung erkennen, sodass dann nur noch die Eier weitergebrütet werden, in denen ein weibliches Küken heranwächst. Männliche Küken müssen dann nicht mehr direkt nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet werden.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, dass mit der Förderung entsprechender Technologien Millionen männlicher Küken vor der systematischen Tötung bewahrt werden könnten. Dies sei „ein großer Schritt auf dem Weg zu besseren Tierschutzstandards in Europa“, konstatierte Kyriakides. Zudem werde die Technologie dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und die CO2-Emissionen in der Eierproduktionsindustrie zu senken. Die Vereinbarung wird durch das InvestEU-Programm unterstützt.

Proplanta

Topagrar

Fleischkonsum und Tierhaltung weltweit gewachsen

Dem gefühlten Trend hin zu weniger Fleischkonsum bzw. kompletten Verzicht zum Trotz, hat der jährliche Fleischverbrauch pro Kopf im vergangenen Jahrzehnt um rund 1 Kilo zugenommen. Lag der durchschnittliche weltweite Jahreskonsum 2010 laut FAO bei 41,6 Kilogramm pro Kopf, waren es 2020 rund 42,8 Kilogramm. Um die Nachfrage nach Fleisch und anderen tierischen Produkten zu decken, wurde die Tierhaltung global stark ausgeweitet. Weltweit stieg die Zahl der gehaltenen Hühner von 14,4 Milliarden im Jahr 2001 auf rund 25,9 Milliarden im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um 79 %. Auch der Bestand an Rindern, Schafen, Enten, Ziegen und Schweinen wuchs in diesem Zeitraum stetig und es wurden im Jahr 2021 weltweit rund 357,4 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt. Das war ein Anstieg um 51 % gegenüber dem Jahr 2001. Die Geflügelfleischproduktion wurde in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt.

Problematisch ist, dass die intensive Nutztierhaltung durch einen hohen Flächen- und Wasserverbrauch, belastete Böden und Gewässer gekennzeichnet ist und mit ihren Emissionen zum Klimawandel beiträgt. Ein Grund ist neben einer stetig wachsenden Weltbevölkerung auch der wachsende Wohlstand in vielen Schwellen- und Entwicklungs­ländern, was sich auf das Ernährungsverhalten auswirkt. Laut einer neuen Studie des UN-Umweltprogramms (UNEP) beansprucht die Tierhaltung weltweit inzwischen 78 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die fortschreitende Ausdehnung der Acker- und Weideflächen zerstört natürliche Lebensräume und geht zu Lasten der Biodiversität. Dünger und Pestizide verschärfen die Situation weiter. Zudem tragen die aus der Tierhaltung resultierenden Treibhausgasemissionen in nicht unerheblichem Maße zum Klimawandel bei, heißt es in einem Artikel des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 29. September 2023. Um effektiv gegenzusteuern, ist laut der UNEP-Studie „Food system impacts on biodiversity loss“ eine stärker pflanzenbasierte Ernährung und eine Umstellung der Lebensmittelproduktion notwendig.

Destatis

Ergebnisse des nationalen Tierwohlmonitorings liegen vor

Wie die Ergebnisse des nationalen Tierwohlmonitorings zur Milchviehhaltung zeigen, hat sich das Tierwohl von Milchkühen im Jahr 2022 gegenüber 2021 verbessert. Dafür wurden die anonymisierten Daten für alle festgelegten Merkmalskomplexe von mehr als 3,1 Millionen Kühen aus rund 33.000 Betrieben ausgewertet. Dies entspricht etwa 87% aller Milchkühe in Deutschland.

Verglichen mit den Ergebnissen im Jahr 2021, gibt es in 2023 in allen Merkmalskomplexen eine Aufwärtsentwicklung, wie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) mitteilt. Vor allem aber bei den Indikatoren der Eutergesundheit und bei der Merzung beziehungsweise Abgangsrate der Kühe konnten deutliche Verbesserungen beobachtet werden. Zu den weiteren Indikatoren zählen unter anderem der Zellgehalt der Milch für die Eutergesundheit, Mastitisprobleme bei erstlaktierenden Kühen, der Anteil chronischer erkrankter Tiere und die Kuhmortalität.

Proplanta

Nationales Tierwohlmonitoring

Betäubungsmethode mit Argon wird getestet

Die Betäubung von Schlachttieren ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die am häufigsten eingesetzte Methode ist die Gasbetäubung mit CO2. Diese Methode hat jedoch den Nachteil, dass die Schlachttiere beim Eintreten in die CO2-Umgebung eine kurze Abwehrreaktion zeigen. Eine Alternative und eventuell tierschutzgerechtere und schonendere Betäubungsmethode könnte Argon darstellen. Diese neue Methode, die von Expert:innen der Bundesanstalt für Fleischforschung entwickelt wurde, wird aktuell bei Schweinen auf dem Schlachthof in Kulmbach getestet. Argon ersetzt das ursprünglich geplante Helium, das aber wegen des Kriegs in der Ukraine aktuell nicht verfügbar ist.

Erste Testläufe wurden bereits gestartet, nachdem die Betriebsgenehmigung von der Bernd-Tönnies Stiftung als Auftraggeber beantragt wurde. Die Stiftung geht davon aus, dass die Anlage zum Jahreswechsel in den Regelbetrieb gehen kann.

SUS

Aktionen zur Kastration von Streunerkatzen

Am 1.11.2023 fällt in Niedersachsen bereits zum 7. Mal der Startschuss für die Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen. Bis zum 28. November 2023 können rund 2.000 Streunerkatzen kastriert, sowie gekennzeichnet und registriert werden, sofern diese keinen Besitzer:innen zugeordnet werden können. Das Land unterstützt die Aktion mit 250.000 Euro. Hinzu kommen Spenden der teilnehmenden Tierschutzorganisationen in Höhe von 55.000 Euro. Teilnahmeberechtigt sind Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtlich tätige Betreuer:innen von kontrollierten Futterstellen.

„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von männlichen Katzen ihren Vierbeinern nicht unkastriert Freigang gewähren. Kater sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen“, erklärt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz. Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Anzahl der kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt: Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im gesamten Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Das Mindestalter der Katzen beträgt 16 Wochen.

Die ursprünglich bis zum 20. Oktober 2023 geplante Katzenkastrationsaktion in Schleswig-Holstein musste bereits nach zwei Tagen aus finanziellen Gründen beendet werden. Der Deutsche Tierschutzbund, der die Landestierärztekammer als Organisatorin zusammen mit seinem Landesverband unterstützt, fordert mehr finanzielles Engagement seitens der Landesregierung für zukünftige Aktionen. „Das Land muss seinen Beitrag für die geplanten Aktionen in 2024 wesentlich erhöhen – auf mindestens 200.000 Euro. Auch die Landestierärztekammer muss stärker unterstützen“, fordert Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Tierschutzvereine und Tierheime in Schleswig-Holstein müssen nun entscheiden, ob sie bei den noch nicht kastrierten Straßenkatzen die Kosten selbst tragen oder die Katzen unkastriert wieder laufen lassen – mit der Folge, dass sich diese weiter unkontrolliert vermehren.

Ministerium Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund

Landwirt:innen verärgert über Haltungswechsel-Kampagne von Aldi

Aldi hat sich schon vor langer Zeit für mehr Tierwohl ausgesprochen. So verspricht der Discounter auf seiner Internetseite, dass bis spätestens zum Jahr 2030 das gesamte Frischfleisch-Sortiment, die gekühlten Fleisch- und Wurstwaren und auch die Trinkmilch auf die tierwohlgerechteren Haltungsformen 3 und 4 umgestellt sein werden. Die Kampagne #haltungswechsel wird äußerst öffentlichkeitswirksam beworben. Schon ab März kommenden Jahres soll Aldi-Putenfrischfleisch nur noch von der Haltungsform 3 und ausschließlich aus deutscher Herkunft stammen.

In der neuen Doku-Reihe „die RECHERCHE“ hat NDR-Reporter David Hohndorf unter anderem den beworbenen Aldi-Transparenz-Code beleuchtet. Dieser, aber auch die Kampagne des Haltungswechsels, enttarnt der investigative Journalist als Marketingmasche. Denn nach zahlreichen Gesprächen steht für ihn fest, dass die Landwirt:innen, die eigentlich gerne die Lebensbedingungen ihrer Tiere verbessern wollen, bis heute auf Unterstützung bzw. Abnahmezusagen durch den Discounter sowie ein Finanzierungskonzept warten. Zwischen Anspruch bzw. Marketing und der praktischen Umsetzung scheint eine enorme Lücke zu klaffen. Viele äußerten ihre Angst, dass sie letztendlich für die Aldi-Kampagne zahlen müssen.

Das neue Format „die RECHERCHE“ nimmt die Zuschauer:innen in jeweils drei Folgen mit auf Spurensuche und zeigt authentisch die Erlebnisse während der Dreharbeiten. Der Dreiteiler „Inside Aldi“ ist in der ARD Mediathek zu sehen.

NDR

Aldi Süd

Tierschützer:innen erneuern Forderungen nach mehr Katzenschutz

In Schleswig-Holstein und in Bayern wächst der Druck auf die Landesregierungen, den Katzenschutz zu stärken. In den Bundesländern wächst die Zahl der Straßenkatzen, die sich unkontrolliert vermehren und für Überfüllungen der Tierheime sorgen. So fordert die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein, eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Der Vorstoß wird von Tierschützer:innen begrüßt.

„Das Leid der auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder in Kleingartenanlagen lebenden Straßenkatzen in Schleswig-Holstein ist dramatisch. Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche, meist krank und dauernd in Gefahr, etwa durch den Autoverkehr. Viele Kitten versterben elend in den ersten Lebensmonaten“, erklärt Ellen Kloth, die Vorsitzende des Deutscher Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Zudem hat die FDP zwei Anträge eingereicht, die eine auskömmliche Finanzierung von Katzenkastrationsaktionen bzw. die Unterstützung der örtlichen Tierheime vorsehen. „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland. Zusätzlich braucht es von Land und Kommunen dauerhafte finanzielle Unterstützung für Kastrationsaktionen, um das Tierschutzproblem langfristig und nachhaltig anzugehen“, konstatiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der allerdings eine bundesweite Regelung bevorzugen würde.

Auch in Bayern werden die Forderungen nach einer landesweiten Kastrationspflicht für Katzen lauter. Nach Angaben des bayerischen Tierschutzbundes leben in dem Freistaat etwa 300.000 streunende Katzen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch um einiges höher sein. Für Tanja Schnabel, Leiterin der Nürnberger Tierheims, tragen die zahlreichen unkastrierten Freigängerkatzen massiv zur unkontrollierten Vermehrung der Straßenkatzen bei. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Bayern fordert der bayerische Tierschutzbund eine landesweite Regelung.

Deutscher Tierschutzbund

Proplanta

Landtag Schleswig-Holstein

Positivliste könnte Tierleid verhindern

In Deutschland ist es noch immer viel zu leicht, lebende Wildtiere, die unter den Artenschutz fallen, zu kaufen. EU-weit werden hierzulande die meisten Reptilien und Amphibien, aber auch Fische und Säugetiere eingeführt und verkauft. Der Handel über das Internet oder auf Tierbörsen blüht, und es mangelt an detaillierten, gesetzlichen Vorgaben für die Haltung der meist wildgefangenen Tiere. Das erschwert die Arbeit der Veterinärämter, denn eine verpflichtende Sachkundeprüfung der Halter:innen sieht die deutsche Gesetzgebung nicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert wiederholt seine Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.

„Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können“, betont Mackensen. Eine Positivliste hätte gegenüber einer Negativliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher wäre und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Personen, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten demnach selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen.

Deutscher Tierschutzbund

ProcessPig soll abweichendes Tierverhalten per KI erkennen

Das EU-Forschungsverbundprojekt „ProcessPig“ hat das Ziel, die Zusammenhänge zwischen dem Verhalten der Schweine und den klimatischen Bedingungen im Stall mithilfe KI-gestützter Analyse von Sensor- und Videodaten auszuwerten. Dadurch soll frühzeitig erkannt werden, wenn Tiere aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse von ihren gewohnten Verhaltensmustern abweichen. So können sehr zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Das Verbundprojekt wird von der EU im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Agrar (EIP Agri) in den nächsten drei Jahren mit mehr als 484.000 € gefördert. Beteiligt sind das Institut für landwirtschaftliche Verfahrenstechnik der Universität Kiel auch der Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Process Analytics der Uni Bayreuth, Wirtschaftsunternehmen und fünf landwirtschaftliche Betriebe. Weitere Partner aus den Bereichen Forschung, Versuchseinrichtungen und landwirtschaftlicher Beratung verstärken das Netzwerk.

Universität Bayreuth

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist verhältnismäßig

In Deutschland leben schätzungsweise 2 Millionen Straßenkatzen. Das Leid der Tiere ist groß, denn sie sind oft mangelernährt, leiden häufig unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Zudem vermehren die Streunerkatzen sich unkontrolliert.

Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tiersschutzbund daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die bislang immer abgelehnt worden ist. Stattdessen wurde das Tierschutzgesetz um den Paragrafen 13b erweitert, der es den Ländern ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Doch nur wenige Gemeinden und Kommunen haben eine Kastrationspflicht erlassen.

Laut einem neuen Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen jedoch verhältnismäßig. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei. „Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.

Um verschiedene Tierschutzaspekte geht es auch in der schon traditionellen Tagung “Aktuelle Probleme des Tierschutzes” am 14. und 15. September 2023, die in diesem Jahr als Hybridveranstaltung stattfindet und sich in erster Linie an Tierärzt:innen richtet, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.

Deutscher Tierschutzbund

Bessere Arbeitsbedingungen könnten Tierschutzverstöße verringern

Nachdem das niedersächsische Ministerium aufgrund von Tierschutzverstößen Strafanzeige gegen einen Masthähnchenbetrieb gestellt hat, beschäftigt sich nun Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit entsprechenden Maßnahmen für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen. Zusammen mit dem Sozialministerium werde nun geprüft, welche Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können, so Staudte.

„Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich“, erklärt die Ministerin weiter. Eine bundesweite Schulungspflicht auch für Kolonnen-Mitarbeitende könnte eine Maßnahme sein, den Tierschutz in der Geflügelhaltung zu verbessern. Bislang gilt eine solche Pflicht lediglich für die Kolonnenführer:innen. Es sei aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult würden, so Staudte. Im Gespräch ist auch die dauerhafte Videoüberwachung in der Geflügelbranche. Hierzu müssen jedoch noch datenschutzkonforme Lösungen erarbeitet werden.

Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist noch bis zum 13.9.2023, sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar, buchbar.

Ministerium Niedersachsen

Kündigungsprozess von Amtstierarzt in nächster Instanz

Ein Rechtsstreit zwischen einem Amtstierarzt und dem Kreis Gütersloh beschäftigt derzeit das Landesarbeitsgericht Hamm. Im Fokus steht die nicht fachgerechte Tötung von drei Ferkeln im Juni 2022 durch den beim Kreis Gütersloh angestellten Tierarzt. Dieser hatte die fristlose Kündigung erhalten, nachdem bekannt geworden war, dass er während einer Schlachttieruntersuchung drei Ferkel in einem Wassereimer ertränkt hatte.

Das Arbeitsgericht Bielefeld erkannte die Kündigung jedoch als unwirksam an. Gegen dieses Urteil legte der Kreis Gütersloh anschließend Berufung ein. Am 15. August 2023 fand vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nun der erste Berufungstermin statt, eine Entscheidung ist jedoch noch nicht ergangen. Die befasste Berufungskammer teilt die Einschätzung des Arbeitsgerichts Bielefeld nicht uneingeschränkt und hat eine Beweisaufnahme in Aussicht gestellt. Weiterhin hat die Kammer einen Vergleich vorgeschlagen, den die Parteien nun außergerichtlich weiter ausformen und verhandeln wollen. Sollte die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, könnte es schon im Oktober 2023 zur Fortsetzung kommen.

Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar buchbar.

Justiz NRW

Ungereimtheiten bei Meldungen über Versuchstiere  

Institutionen, die Tiere für Versuchszwecke halten, sind verpflichtet, die zuständigen Behörden regelmäßig über die Anzahl der gehaltenen Tiere zu informieren. Darunter fallen sowohl Wirbeltiere als auch Kopffüßer.

In Tierversuchseinrichtungen in Berlin werden gemäß erfolgter Meldung mehr als 600.000 Versuchstiere gehalten, eine nach Ermessen der Vereine Ärzte gegen Tierversuche und Tierversuchsgegner Berlin-Brandenburg (TVGBB) sehr hohe Zahl. Zudem bemängeln die Vereine Ungereimtheiten bei der Erfassung der Tierkapazitäten. So wurden beispielsweise 1.800 Fische, die im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gehalten werden können, versehentlich aus der Liste gestrichen, da sie „unter anderer Haltungserlaubnis“ geführt werden.

„Solche Fehler werfen Zweifel an der Genauigkeit der offiziellen Daten auf und erschüttern das Vertrauen in die Behörden“, so Diplom-Biologin Julia Radzwill, wissenschaftliche Referentin bei Ärzte gegen Tierversuche. Die Vereine kritisieren zudem unklare Angaben über die Anzahl von Hamstern im Max-Delbrück-Zentrum sowie die fehlenden Meldungen von Kaninchen der Firma Nuvisan. Auf Nachfragen erhielten die Vereine keine Antwort. „Die Klarheit und Transparenz der Berichterstattung sowohl bei den Institutionen als auch den Behörden müssen verbessert werden, um einen der Realität entsprechenden Überblick über die tatsächliche Anzahl und die Bedingungen der gehaltenen Tiere zu gewährleisten,“ so Christiane Neuhaus von TVGBB.

Positiv dagegen werde jedoch das neue Forschungszentrum Si-M, der Simulierte Mensch, gesehen, welcher humanbasierte Forschung in den Mittelpunkt stellt. „Es ist an der Zeit, die Forschung in Berlin weiter auf zukunftsweisende und vielversprechende Techniken zu lenken – weg von veralteten Tierexperimenten“, so die Biologin abschließend.

Auf der diesjährigen Tierschutztagung am 14. und 15. September 2023 geht es unter anderem auch um die Versuchstierhaltung. Die Tagung ist sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar buchbar.

Ärzte gegen Tierversuche