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Esel ergänzend für den Herdenschutz

Schafe und Ziegen sind unverzichtbar für Beweidung. Durch Knabbern an Büschen und Fressen von Gras sorgen die Tiere dafür, dass Weiden und Naturschutzgebiete nicht von Sträuchern und Bäumen überwuchert werden und somit ein artenreicher Lebensraum bestehen bleibt. In vielen Regionen Deutschlands breitet sich allerdings der Wolf massiv aus. Immer häufiger werden Schafe und Ziegen von den Raubtieren gerissen und dabei getötet. Ein umfangreicher Herdenschutz ist daher unumgänglich.  

Als Ergänzung zu Hütehunden eignen sich auch Esel für den Herdenschutz. Die Langohren zeichnet besonders aus, dass sie weniger aggressiv gegenüber Hunden sind. „Hier im Naherholungsgebiet sind sehr viele Spaziergänger mit Hunden unterwegs“, erklärt Sarah Spies. Die Tierärztin in Elternzeit unterstützt ihren Mann Oliver beim Hüten der rund 300 Schafe und Ziegen. Da ein Herdenschutzhund keinen Unterschied zwischen einem Wolf oder einem Hund macht, können in einigen Gegenden keine Hütehunde eingesetzt werden. Hier können dann die Esel die Aufgabe des Herdenschutzes übernehmen, so Spies weiter.

Auch wenn Esel vor einem einzelnen Wolf keine Angst hätten und diesen wahrscheinlich in die Flucht schlagen würden, könnten die Grautiere wohl gegen ein ganzes Rudel von Wölfen nichts ausrichten, erklärt der Schäfer weiter. Nach Ansicht des hessischen Landwirtschaftsministeriums sind Esel sehr vielseitige Tiere. Die Haltung von Eseln, auch zusammen mit Schafherden, werde daher – sofern die Bedingungen aus Sicht des Tierschutzes erfüllt seien – grundsätzlich befürwortet. Esel bieten einen gewissen Schutz von kleineren Weidetierbeständen gegen Angreifer, da sie „vergleichsweise wehrhaft und in der Lage sind, Alarm zu schlagen“. Im Gegensatz zu ausgebildeten Herdenschutzhunden werde die Anschaffung und Haltung von Eseln für den Herdenschutz allerdings nicht vom Land finanziell unterstützt, heißt es von Seiten des Ministeriums.  

Neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel jedoch auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie. Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden. Da auch Ziegen zunehmend als Haustiere und nicht mehr nur als Nutztiere zur Milch- oder auch Fleischgewinnung gehalten werden, widmet sich die tierärztliche Fortbildung Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis mit einem Live-Webinar am 9. November auf Myvetlearn.de diesen Tieren und ihren Besonderheiten. Das Online-Seminar wird aufgezeichnet und steht den Kursteilnehmer:innen bis zum 8. November 2025 zur Verfügung .

Proplanta

BTV vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt

Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Europa immer weiter aus. In den Niederlanden ist nun ein neuer Serotyp des Virus der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Der für die Niederlande neue Serotyp wurde am 10. Oktober 2024 bei einem Schaf in einem Betrieb in Kockengen (Gemeinde Stichtse Vecht) sowie bei einer Kuh und ihrem Kalb in einem Betrieb in Harmelen (Gemeinde Woerden) diagnostiziert. Nun muss die Situation bewertet und kartiert werden. Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) wird nun mehr als 1.400 Proben, die seit dem 1. September 2024 eingereicht wurden, nachträglich untersuchen. Darüber hinaus werden ab sofort alle Proben mit Verdacht auf Blauzungenkrankheit weiter untersucht, um festzustellen, ob es sich um BTV-3 oder einen anderen Serotyp wie BTV-12 handelt. Gegen der Serotyp 12 steht aktuell kein Impfstoff zur Verfügung, obwohl der Serotyp außerhalb Europas durchaus verbreitet ist.

Mehr über die neusten Entwicklungen der Blauzungenkrankheit in Europa findet sich auf Agrarheute.com.

TÄHAV-Novelle geht erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Die Beharrlichkeit des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich, zumindest in Teilen, hinsichtlich der TÄHAV-Novelle ausgezahlt. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hat am 27. September 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit der Neufassung werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln. 

Der bpt zeigt sich besonders zufrieden mit der mehrheitlichen Entscheidung der Länder, die Beschlussempfehlung Nr. 7 abzulehnen. Im Vorfeld hatte der Verband massive Kritik an zwei Empfehlungen des Agrarausschusses geäußert, da diese einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeutet hätten.

„Wir sind sehr zufrieden, dass hier das klar formulierte Ziel „Bürokratieabbau in der Tiermedizin“ erstmalig auch umgesetzt wurde, statt weiterhin mit unnötigen und nutzlosen Angaben die Arbeitszeit meiner tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen am Tier zu verschwenden. Das ist ein großer berufspolitischer Erfolg, der hoffentlich auch Signalwirkung hat!“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Auch das BMEL begrüßt den Beschluss des Bundesrates. Im Vorfeld hatte das Ministerium sich sehr für den Bürokratieabbau in den Tierarztpraxen stark gemacht.

bpt

BTV breitet sich in Europa weiter aus

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich weiter in Richtung nördliches und östliches Europa aus. Erstmals wurden BTV-Ausbrüche in Skandinavien gemeldet. Wie das schwedische Landwirtschaftsministerium mitteilt, wurde das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei einer Milchkuh in der Gemeinde Uddevalla nördlich von Göteborg nachgewiesen. Das betroffene Tier hatte eine verminderte Milchleistung gezeigt und war zeitweise lethargisch. Ein zweiter Ausbruch wurde in der Stadt Laholm in einem Rinderzuchtbetrieb mit 123 Tieren festgestellt. Auch hier ist bislang eine einzelne Kuh betroffen, die durch die Symptome Fieber, Erosionen der Nasenschleimhaut und Durchfall aufgefallen war. Mit diesen beiden Ausbrüchen verliert Schweden nach 15 Jahren den Status als „frei von der Blauzungenkrankheit“.

Während das Landwirtschaftsministerium in Stockholm im Jahr 2009 noch im Rahmen einer EU-weiten Strategie eine Pflichtimpfung angeordnet hatte, lehnt das Ressort aktuell eine Bekämpfung auf nationaler Ebene ab. Freiwillige Impfungen könnten vorgenommen werden, eine Infektion könne damit aber nicht verhindert werden, heißt es auf der Seite. In Schweden müssen die Landwirt:innen die Kosten für die BTV-Impfung selbst tragen.

Im Nachbarland Norwegen ist es ebenfalls nach 2010 zu einem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit gekommen. Nach Informationen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind zwei Tiere einer Schaffarm im Süden des Landes betroffen. Der Virusstamm konnte allerdings noch nicht identifiziert werden.

Das BTV-Virus breitet sich aber auch in östlicher Richtung aus. Seit 2016 ist die Tiersuchen erstmalig in Österreich aufgetreten, wie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit zu lesen ist. Bis zum 19.09.2024 wurden fünf Ausbrüche des Serotyps 3 in Vorarlberg bestätigt, zudem der Serotyp 4 in einem Betrieb in der Steiermark nachgewiesen worden war. Weitere Verdachtsfälle befinden sich aktuell in Abklärung. Auch die Alpenrepublik verliert damit den Status „frei von Blauzungenkrankheit“.

In Deutschland ist das Virus bereits weit verbreitet und verursacht vor allem bei Schafen große Verluste und enormes Tierleid. Daher empfehlen Experten der StIKo Vet dringend die Impfung der Tiere sowie von Rindern. Nicht zu letzt, da die anhaltend feuchte Witterung für eine Explosion der Stechmückenpopulation gesorgt hat, die das Virus übertragen.

Schweizerbauer

The Cattle Site

Mehrheit stimmt für Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes

Am 25.09.2024 hat eine deutliche Mehrheit der EU-Staaten, unter anderem Deutschland, dafür gestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzusetzen. So sollen Wölfe in Zukunft leichter abgeschossen werden können.

Die Populationen der Raubtiere wachsen stetig, sodass es inzwischen mehr als 20.000 Wölfe in der EU gibt, was zu immer mehr Konflikten mit Weidetierhalter:innen führt. Denn neben Schafen und Ziegen werden zunehmend auch Kühe und Pferde gerissen. Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten mehrheitlich den Abschuss von Wölfen erleichtern und hatte dazu im Dezember einen Vorschlag gemacht.

Während es teils scharfe Kritik von Seiten der Natur- und Tierschützer:innen für diesen Beschluss gibt, unter anderem bezeichnet der WWF diesen als „populistischer Angriff auf den europäischen Artenschutz“, begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) das mehrheitliche Votum und fordert weitere Schritte. „Der Schutzstatus des Wolfes ist nicht mehr gerechtfertigt, die Probleme mit dem Wolf selbst nehmen in Deutschland und Europa dramatisch zu. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist folgerichtig und ein erster wichtiger Schritt für unsere Weidetierhalter, dass sich in Sachen Wolf etwas bewegt“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Nach der Anpassung der Berner Konvention muss folgerichtig die Anpassung der FFH-Richtlinie folgen“, fordert Rukwied.

Der Wildtierschutz Deutschland e.V. sieht in der Herabsetzung des Schutzstatus beim Wolf kein geeignetes Mittel, um die Rissvorfälle zu senken. Das hätten auch Studien in der Slowakei sowie Slowenien bewiesen. Dort hätte selbst eine jahrelange und intensive Bejagung die Risszahlen nicht senken können.

Tagesschau

WWF

Geplante TÄHAV-Novelle schafft unnötigen Mehraufwand  

Am 27. September 2024 wird der Bundesrat über die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) beraten. Ziel der Novellierung ist die Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht sowie den Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Tierärzt:innen. Besonders in der Kritik seitens der Tierärzteschaft stehen zwei Empfehlungen, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schreibt.

Gegenstand der Kritik sind die Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24. Laut Empfehlung Nr. 7 sollen die Angaben „Diagnose” und „Chargennummer” (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzt werden. Hinsichtlich des geplanten und dringend benötigten Bürokratieabbaus lehnt neben dem bpt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Empfehlung ab, mit der Begründung, dass auf diesem Weg keine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten möglich seien.

Die Empfehlung Nr. 10 würde ebenfalls das erklärte Ziel verfehlen und einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeuten, so der bpt. Der Punkt drücke das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft aus. Gefordert ist ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Der bpt kritisiert, dass dieser Satz mehrere Dokumentationsvorlagen bedeute. Zudem spricht dieser dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt:innen und Tierhaltenden.

Der bpt fordert die Politik daher dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.

bpt

BTV bringt Schäfer:innen an den Rand ihrer Existenz

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich immer weiter in Deutschland aus. Neben Rindern sind Schafe besonders betroffen von der Tierseuche. Schäfer:innen haben bereits große Teile ihrer Herden durch die Krankheit verloren und sind an den Rand ihrer Existenz gedrängt worden. Wie auch Sven Scheffler, der in den letzten Wochen mehr als 800 seiner 4.000 Kopf großen Herde tot oder offensichtlich lebensschwach geborgen hat. „Durch die Blauzunge ist der schönste Beruf für mich mittlerweile zum schlimmsten geworden“, konstatiert Scheffler.

In der vergangenen Woche hatte die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) in einer aktualisierten Stellungnahme auf die Dringlichkeit hingewiesen, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Die Impfung gegen das Virus hat der Schäfer Scheffler nach eigenen Aussagen mit großer Wahrscheinlichkeit zu spät vornehmen lassen. Sein finanzieller Schaden beläuft sich mittlerweile auf rund 200.000 Euro, Tendenz steigend. „Ein Ende ist bisher leider nicht in Sicht. Wenn da nicht bald was kommt, würde es am meisten Sinn machen, aufzuhören“, sagt der Schäfer und blickt über die abgesteckte Weide mit den kranken Tieren.

Agrarheute

FLI

Tierkörperbeseitigungsanlagen wegen BTV überlastet

Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat sich in den vergangenen Wochen massiv in Deutschland ausgebreitet. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilte, wurden bis zum 29. August 2024 bundesweit rund 6.000 Fälle gemeldet.  Neben Rindern und Ziegen erkranken insbesondere Schafe. Die Zahl der verendeten Schafe hat deswegen so stark zugenommen, dass es in einigen Regionen zu einem bedrohlichen Engpass bei den Tierkörperbeseitigungsanlagen gekommen ist, da sie den rechtzeitigen Abtransport der verendeten Tiere nicht mehr gewährleisten können.

Nach Informationen des Belgischen Rundfunks (BRF) ist auch die Zahl der verendeten Rinder doppelt so hoch wie normal, bei den Schafen sogar vier- bis fünfmal so hoch. Wegen der explosionsartigen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Belgien hat die Tierkörperbeseitigungsfirma Rendac die Arbeitszeiten erhöht. Nun werde auch an Samstagen und an Feiertagen gearbeitet, damit möglichst alle Tiere entsorgt werden können, heißt es weiter. 

Auch in Deutschland kommen die Tierkörperbeseitigungsanstalten aufgrund des vermehrten Auftretens von verendeten Tieren an ihre Grenzen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bezeichnet die Situation als heikel. Sowohl im Rinder- als auch im Schafsektor berichten Tierhalter:innen von einem erhöhten Aufkommen an Tierkadavern aufgrund der Tierseuche. Bei den Schafen sei die Situation teilweise katastrophal.

Agrarheute

Backhaus fordert Herabstufung des Schutzstatus beim Wolf

Nach wie vor leben in Mecklenburg-Vorpommern zu viele Wölfe. „Mit Stand vom 14.08.2024 rechnen wir mit 18 Rudeln, 6 Paare, 3 territoriale Einzelwölfe. In 17 der 18 Rudel gab es Reproduktion in denen insgesamt 77 Welpen bestätigt wurden. Die reale Welpenanzahl kann etwas höher liegen, da in einigen Rudeln bisher nur eine Mindestanzahl ermittelt werden konnte“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der am gestrigen Donnerstag (29.08.2024) erste Zahlen aus dem aktuellen Monitoringjahr 2024/25 vorgestellt hat.

Die hohe Zahl der Rissvorfälle bei Weidetieren verursacht fortlaufend hohen Kosten. Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits 42 Rissvorfälle mit 159 toten und 15 verletzten Tieren gemeldet. Bis Ende 2023 hat das Land  232.800 Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter gezahlt, so Backhaus, der dringend eine Herabstufung des Schutzstatus der Art Wolf fordert. Solange sich die Politik nicht für diesem Schritt entscheide, werde sich an den hohen Kosten nichts ändern.

„Trotz aller Ankündigungen der EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen, eine Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie mit dem Ziel die Änderung des Schutzstatus zu erreichen voranzutreiben, ist bisher nichts geschehen. Im Gegenteil. Der Europäische Gerichtshof hat erst vor wenigen Wochen mit seinen Urteilen zur Wolfsbejagung in Österreich und Spanien klargestellt, dass ihm der Artenschutz über den Herdenschutz geht. Ich sage, das geht nicht. Wir müssen regional in die Bestände eingreifen können und zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Welpen entnehmen können, damit der Bestand nicht weiter anwächst.“ Auch der Bund müsse endlich liefern, und die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen ermöglichen, fordert Backhaus abschließend.

Regierung MV

Tierärztetag West – Der Kammerkongress in Dortmund

Am Freitag, den 30. August geht zum ersten Mal der Tierärztetag West – Der Kammerkongress in Dortmund an den Start, die Fortsetzung des bisher durchgeführten Nordrhein-Westfälischen Tierärztetages. Bis zum 1. September erwartet die teilnehmenden Tierärzt:innen ein umfassendes Fachprogramm, das sich aus Vorträgen und Seminaren zu Klein- und Heimtieren sowie Pferden und Nutztieren zusammensetzt. Veranstalter ist die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) mit Sitz in Gießen.

Fachliche Unterstützung erhält die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) als Veranstalter von den Tierärztekammern Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. So wird das Vortragsprogramm auch aus Themen zu Zukunfts-Perspektiven in der tierärztlichen Praxis im Hinblick auf Techniken wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Telemedizin insbesondere auch unter dem Aspekt rechtlicher Vorgaben bestehen.

Auch die Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst werden nicht zu kurz kommen. Sie können sich mit verschiedenen Vorträgen, unter anderem zum Tierschutz und Seuchenprävention, fortbilden. Tiermedizinische Fachangestellte können auf dem Tierärztetag West an einem Vortragsprogramm und an zwei Seminaren teilnehmen. Zudem können die Teilnehmenden eine innovative Industrieausstellung besuchen und sich dort über neue sowie über bewährte Produkte und Dienstleistungen für die Praxis informieren. 

Vetion.de wird vor Ort sein und anschließend eigene Eindrücke in einem Beitrag schildern.

Tierärztetag West

Tierseuchen in Deutschland verursachen Millionenschäden

Neben der Geflügelpest und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) breitet sich auch seit Oktober 2023 erstmals seit dem Jahr 2009 die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland massiv aus. Die R+V, Deutschlands größter landwirtschaftlicher Tierversicherer, erwartet durch das aktuelle Seuchengeschehen Schäden in Millionenhöhe. „Die Blauzungenkrankheit breitet sich derzeit explosionsartig in Deutschland aus“, erklärt Carsten Reimer, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. „Bei uns gehen täglich neue Schadenmeldungen ein.“ „Die feuchtwarme Witterung in diesem Sommer befeuert die Mückenpopulation und damit die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit“, so der Agrarexperte weiter. „Wir rechnen mit einem ähnlich schlimmen Ausmaß wie bei dem Seuchenzug von 2007/2008.“

In diesen Jahren zahlte der Tierversicherer rund 14 Millionen Euro an die Tierhalter:innen. Milchviehalter:innen verzeichnen durch die BTV massive Einbußen, da Kühe besonders nach der Kalbung schwer erkranken können. „Die Kühe geben dann weniger oder keine Milch mehr“, berichtet Reimer. „Für die Landwirte bedeutet das massive Einbußen.“ Da seitens des Staates keinerlei Entschädigung gezahlt wird, empfiehlt der Versicherungsexperte Rinderhalter:innen den Abschluss einer entsprechenden Ertragsschadenversicherung.

Anders sieht es bei den Schweinehalter:innen aus, deren Bestände im Fall eines ASP-Ausbruchs getötet werden müssen. In diesem Fall gibt es staatliche Ausgleichzahlungen. Die übrigen Schweinehalter:innen, deren Betriebe in den Sperrzonen liegen, erhalten jedoch kaum Erlöse für ihre Schlachttiere. Zudem müssen sie die zusätzlichen Kosten für Blutproben und Transport selber tragen, da diese nicht durch den Staat aufgefangen werden. Auch seien die Landwirt:innen in den entsprechenden Gebieten bei ihrer Ernte eingeschränkt, so Reimer. Die Erreger der Tierseuche überdauern lange in der Umwelt, die Weiterverbreitung in andere Regionen soll unbedingt verhindert werden. Deshalb dürfen Wildschweine nicht aufgescheucht werden – etwa durch Spaziergänger, Hunde oder landwirtschaftliche Maschinen. 

Auch wenn die Aviäre Influenze (Geflügelpest) aktuell etwas rückläufig ist, sei doch angesichts des nahenden Herbstes und des Beginns des Vogelzugs mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen, so Reimer. Auch hier rechnet der Agrarexperte wieder mit hohen Zahlungen an die Landwirt:innen. Der Schaden, den der Versicherer seit Oktober 2020 wegen der Geflügelpest zu tragen hatte, beläuft sich auf insgesamt 36 Millionen Euro.

R+V

Blauzungenkrankheit breitet sich in Niedersachsen schnell aus

Die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) breitet sich unter Rindern, Schafen und Ziegen in Niedersachsen rasant aus. Wie Agrarministerin Miriam Staudte in der vergangenen Woche darlegte, seien bis zum 16. August 2024 bereits 1.005 Fälle gemeldet worden. Allein im August 2024 waren 460 Fälle dokumentiert worden (Juli: 90).

Besonders betroffen ist der Landkreis Peine, in dem es neben mehreren Ausbrüchen in Schafhaltungen auch erste Verdachtsfälle bei Rindern gibt. „Bereits wenn sich erste Symptome zeigen, die den Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, besteht Anzeigepflicht“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Er rät Halter:innen von Schafen, Ziegen, Rindern, Alpakas und Lamas dringend, die Tiere gut zu beobachten und bei entsprechenden Symptomen ihren Tierarzt und das Veterinäramt zu informieren.

Ministerin Staudte rät allen Tierhaltern, ihre Tiere zu impfen. Dafür stehen seit wenigen Wochen Impfstoffe gegen das BTV-Virus Serotyp 3 auf dem Markt zur Verfügung. Sie schützen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen klinische Symptome bei gleichzeitig guter Verträglichkeit. „Zwar kann auch bei geimpften Tieren noch eine Infektion auftreten, aber in der Regel sind die Krankheitserscheinungen bei diesen deutlich milder. Hierfür kann eine Beihilfe für die Impfung seitens der Tierseuchenkasse gewährt werden“, so Laaß. Der Kreissprecher weist zudem darauf hin, dass jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dem zuständigen Veterinäramt innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung gemeldet werden muss.

Landkreis Peine

NDR

Blauzungenkrankheit auch in Bayern nachgewiesen

Die Blauzungenkrankheit (BTV) greift in Deutschland weiter um sich. Nun hat die Tierseuche auch Bayern erreicht. Die BTV wurde bei einzelnen Tiere eines Schafe haltenden Betriebs in Aschaffenburg festgestellt. Der Nachweis wurde bereits durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Somit verliert nun auch Bayern als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“ in Hinsicht auf die BTV. Die Bundesländer haben sich jedoch geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang mehr als 2.900 Fälle amtlich bestätigt.   

Bayerische Staatsregierung

Blauzungenkrankheit erreicht Thüringen und Sachsen-Anhalt

Nach Mecklenburg-Vorpommern ist die Blauzungenkrankheit (BTV) erstmals nun auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt aufgetreten. Betroffen von der Tierseuche sei jeweils ein Schaf im Landkreis Eichsfeld und Nordhausen in Nordthüringen, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. „Der heiße und feuchte Sommer beschleunigt die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit enorm, da er Stechmücken ideale Bedingungen bietet”, erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner. Die Ministerin appelliert an alle Halter:innen von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden, ihre Tiere dringend gegen die BTV zu impfen.

Am vergangenen Mittwoch wurde das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV3) erstmals auch im Landkreis Harz und im Altmarkkreis Salzwedel nachgewiesen. Auf Grund der Ausbrüche hat nun Sachsen-Anhalt ebenfalls seinen Status als “BTV-frei” verloren. Das bedeutet, dass für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden dürfen.

MDR

Halle.de

Kaniber fordert Absenkung des Schutzstatus beim Wolf

Bayern ist geprägt von einer besonderen Landschaft aus Almen und Alpen. Doch aktuell steht die Almwirtschaft in dem Freistaat vor großen Problemen und Herausforderungen. Einerseits könnte das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung viele Bäuer:innen in Bayern zum Aufgeben zwingen. Andererseits bedroht die wachsende Wolfspopulation die Weidetierhaltung massiv.

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Michaela Kaniber fordert daher, dass der Schutzstatus des Wolfes international dringend abgesenkt wird. Ihre Forderung richtet Kaniber direkt an den Rat der Europäischen Union. Die Ministerin hofft auf den Zuspruch der Europäischen Kommission, die sich Ende letzten Jahres  für eine Absenkung ausgesprochen hatte.

Auf der traditionellen Hauptalmbegehung in der vergangenen Woche erklärte Kaniber, dass die Rückkehr der großen Beutegreifer die bayerischen Alm- und Alpbäuer:innen mehr und mehr an den Rand ihrer Existenz bringe. „Wir wollen der Landwirtschaft und der Biodiversität helfen. Das geht aber nicht mit Wolf. Eine Koexistenz mit dem Wolf ist möglich, aber sie ist nicht friedlich und sie hat Folgen. Das Problem beginnt nicht erst mit dem Riss. Mir haben Bauern geschildert, wie sie ihre Tiere verloren haben, die in Panik in den Bergen zu Tode gekommen sind”, beschreibt Kaniber die Sorgen der Weidetierhalter:innen.

Die Ministerin appelliert daher an die Bundesregierung, ihren Widerstand aufzugeben. „Wir brauchen eine Bestandsregulierung oberhalb dieses Erhaltungszustands. Unsere europäischen Nachbarn machen das vor“, so die bayerische Agrarministerin. In Anbetracht des Verbots der Anbindehaltung fordert Kaniber erneut die Ampelkoalition auf, das geplante Tierschutzgesetz (TierSchG) zurückzuziehen und völlig neu aufzulegen. „Die Änderungen werden wieder einmal die kleineren Betriebe treffen, die wir in Bayern und angeblich auch die Bundesregierung erhalten wollen!“, sagt die Ministerin.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Ministerium Bayern

BTV erreicht Mecklenburg-Vorpommern

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich in Deutschland weiter aus. Erstmals seit 2009 wurde die Rinderkrankheit auch in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Betroffen ist ein Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Gemäß des EU-Tiergesundheitsrechtes wurde der Bestand gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt. Durch den positiven Nachweis verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was zur Folge hat, dass das Verbringen der empfänglichen Tierarten sowie von Zuchtmaterial ist nun nur noch unter Auflagen möglich ist.

Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass eine Impfung gegen  den BTV-Serotyps 3 der einzige Schutz vor Erkrankungen sei. Die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus, hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen genehmigt. Die Tierseuchenkasse von MV unterstützt diese Impfung durch Zahlung einer Beihilfe.

Auch in Göttingen sowie im Landkreis Harburg (Niedersachsen) wurden weitere BTV-Ausbrüche festgestellt. Wie das Landratsamt Harburg mitteilt, wurden bei Routineuntersuchungen Infektionen mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 bei je einem Tier in Rinderhaltungen in den Samtgemeinden Tostedt und Elbmarsch nachgewiesen. im Landkreis Göttingen wurden drei BTV-Infektionen festgestellt, Todesfälle gebe es bisher keine. Weitere Verdachtsfälle würden noch untersucht.

Regierung MV

Land und Forst

Frankreich erfolgreich im Kampf gegen EHD

Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine Erkrankung von Wiederkäuern, vor allem Rindern, die sich durch plötzliches starkes Fieber, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Teilnahmslosigkeit der Tiere bemerkbar macht. Außerdem kann auch blutiger Durchfall auftreten. In Frankreich gab es im Herbst vergangenen Jahres eine extreme Häufung von EHD-Ausbrüchen in Rinderhaltungen. Seit September 2023 wurden insgesamt 4.330 Ausbrüche registriert.

Nach Informationen der Plattform für Tiergesundheit (ESA) konnte die Ausbreitung der Tierseuche in Frankreich nun gestoppt werden. Demnach haben sich die nach den Ausbrüchen verhängten Sperrzonen seit dem 7. Dezember 2023 nicht mehr verschoben und damit auch nicht über die Bretagne hinaus in Richtung Norden bewegt. Jedoch sind in Spanien und Portugal weitere EHD-Ausbrüche nachgewiesen worden. Wie die Plattform berichtet, gab es Ende Juni 2024 einen neuen Ausbruch in der spanischen autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha. Acht neue Nachweise wurden zudem aus dem Norden Portugals gemeldet.

Die EHD betrifft neben verschiedenen Hirsch- und Antilopenarten besonders Rinder. Die Krankheit , deren klinischen Symptome nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind, kann einen erheblichen Produktionsverlust verursachen, insbesondere in Milchviehbetrieben. Schafe und Ziegen können sich ebenfalls anstecken, zeigen aber selten erkennbare klinische Symptome.

Der Krankheitserreger wird durch den Stich von Mücken (Gnitzen) übertragen. Daher ist das Risiko der EHD-Übertragung besonders im Spätsommer und Frühherbst hoch. Ein Impfstoff gegen EHD ist weder in der Europäischen Union noch in der Schweiz zugelassen.

Schweizerbauer

Keine BTV-Entschädigung – Hessen rät dringend zu Impfung

Nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im hessischen Vogelbergkreis und in Anbetracht der Häufung von BTV-Fällen in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Landesgrenze ruft das Hessische Landwirtschaftsministerium Rinder- und Schafhalter:innen zur Impfung auf. Trotz vorheriger Aufrufe sei die Nachfrage in dem Bundesland noch sehr gering, so das Ministerium. Einzig die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

In den Monaten von Juli bis November sind Gnitzen (Stechmücken), die Überträger der Krankheit sind, besonders aktiv. Daher befürchtet das Ministerium, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Aktuell gibt es im Landkreis Kassel einen ersten Verdachtsfall. Bereits im vergangenen Monat hat das Hessen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt, nachdem die Tierseuche vermehrt in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten ist.

Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden. Für die BTV-Impfung erhalten Tierhalter:innen einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.

Ministerium Hessen

Tierschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutzgesetz

Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, fordert hinsichtlich der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes noch Nachbesserungen. Gerade im Bereich der Anbindehaltung gehen nach ihrer Meinung die Regelungen nicht weit genug. Kari lehnt die im bisherigen Gesetzesentwurf aufgeführten Ausnahmeregelungen ab und fordert stattdessen ein Komplettverbot der Anbindehaltung. Die vom Kabinett vor zwei Monaten beschlossene Sonderregelung bezieht sich auf kleinere Höfe sowie die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern.

Zudem hofft die Tierschutzbeauftragte, die seit einem Jahr im Amt ist, auf  nachträgliche Änderungen bezüglich des Kappens von Schwänzen. So soll das für Lämmer vorgesehene Verbot des Schwänzekappens nach einer Übergangsfrist auch für Schweine gelten, für die sind bislang Ausnahmen vorgesehen sind. Weiterhin zeigt sich Kari nicht zufrieden mit der geplanten Regelung der Videoüberwachung in Schlachthöfen und möchte kleinere Betriebe ebenso wie größere Schlachthöfe zu Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im September in erster Lesung im Bundestag beraten.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Tagesspiegel

EFSA zeigt Tierwohlprobleme bei Tötung von Schafen und Ziegen auf

Laut einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann die Tötung von Schafen und Ziegen das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn keine wirksame Betäubung erfolgt ist. Die Behörde fordert Verbesserungen bei der Schlachtung, um Schmerzen, Stress oder Leiden der Tiere möglichst zu vermeiden.

In dem Gutachten sind die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass sowohl das Verbringen kleiner Wiederkäuer an die Schlachtstätte als auch deren Ruhigstellung für die Tötung das Tierwohl beeinträchtigen können. Eine angemessene Betäubung der Tiere sei notwendig, damit diese vor der Tötung das Bewusstsein nicht wiedererlangen, heißt es in dem Bericht. Das Gutachten enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Tötungsmethoden, um Schmerzen und Ängste so gering wie möglich zu halten. Die Beiträge der EFSA fließen in die laufende Überarbeitung der EU-Regeln zum Tierschutz während der Schlachtung mit ein. Weitere Empfehlungen zum Tierwohl von Pferden und Eseln bei der Schlachtung sollen noch in diesem Jahr folgen.

EFSA

Schweizerbauer

Erster BTV-Fall in Hessen

Wie schon befürchtet, greift die Blauzungenkrankheit (BTV) weiter um sich. Am vergangenen Freitag ist die Tierseuche erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums ist ein Rind im osthessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) erkrankt. Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Verdacht. Damit verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was Handelseinschränkungen für die Tierhalter:innen mit sich bringt. Lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden dürfen ab sofort nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Seit Juni 2024 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Hessen zugelassen. Das Land bezuschusst die Impfung der rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe mit drei bzw. zwei Euro pro Impfdosis. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen ist eine Impfung ausreichend.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Schweiz verabschiedet neuen One Health-Aktionsplan

Die Zahl der Antibiotikaresistenzen nimmt weltweit trotz vieler Gegenmaßnahmen weiter zu und erfordert noch mehr gezielte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Auch in der Schweiz werden neue Ansätze zur Bekämpfung Antibiotika resistenter Krankheitserreger entwickelt. Mit dem neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027, den der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2024 verabschiedet hat, wurden konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen festgelegt.

Der neue Ansatz soll Mensch, Tier und Umwelt bereichsübergreifend koordinieren und verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Demnach soll in der Veterinärmedizin der Verbrauch von Antibiotika erfasst und künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika wird zudem ein Benchmarksystem eingeführt, um den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen.

Vor acht Jahren hat die Schweiz die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) gestartet und konnte seitdem die Antibiotikaverschreibungen in der Tiermedizin um rund 41 Prozent reduzieren. Der Verbrauch kritischer Antibiotika ging um mehr 77 Prozent zurück. Nach Informationen des Bundesrates sei trotz einer vorläufigen Stabilisierung der Resistenzraten im internationalen Kontext jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplanes liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Maßnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.

Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

BLV

StIKo Vet rät zu schneller BTV 3-Impfung

Am 7. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gestattet. In einer Stellungnahme appelliert die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nun an die Halter:innen von Schafen und Rindern, ihre Tiere, sofern diese in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Anderenfalls sei sowohl mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden als auch mit erheblichem Tierleid zu rechnen.

Seit September 2023 ist BTV 3 in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Lediglich eine Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf der Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird. Die Hauptflugzeit dieser Stechmücken beginnt mit Beginn des Sommers. Daher rät die StIKo Vet, die Impfung so schnell wie möglich durchführen zu lassen. Da anzunehmen ist, dass sich BTV 3 über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, sei eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind, heißt es abschließend.

StIKo Vet

Fressnapf schreibt Auszeichnung für Tierschützer:innen aus

Die Fressnapf-Initiative „tierisch engagiert“ wird auch in diesem Jahr drei besonders eifrige und ambitionierte Tierschützer:innen auszeichnen, die sich mit ihrem Engagement besonders verdient gemacht haben. Bereits zum 6. Mal setzt sich die Fressnapf-Initiative gemeinsam mit Tierschützer:innen für Tiere in Not ein. Im Rahmen des “Goldenen Fressnapfs” drückt sie diesen jährlich ihre Anerkennung aus. In diesem Jahr dürfen sich die Gewinner:innen über insgesamt 15.000 Euro Preisgeld freuen.

„Wir sind immer wieder beeindruckt von dem unglaublichen Einsatz für Tiere in Not. In ganz Deutschland gibt es so viele Tierfreund:innen, die sich mit ihren Tierschutzorganisationen und ganzem Herzen engagieren. Wir wollen ihr Engagement sichtbar machen, denn ihre Geschichten können noch mehr Tierfreund:innen dazu motivieren, sich für Tiere in Not einzusetzen”, erklärt Theresa Spenrath, Verantwortliche der Initiative.

Die Bewerbungsphase endet jedoch bereits am 30. Juni 2024. Bis dahin können sich deutschlandweit Tierfreund:innen bewerben, die sich in besonderer Weise im Tierschutz engagieren. Die drei Gewinner:innen erhalten neben der Auszeichnung auch ein Preisgeld für ihren Herzensverein – der erste Platz wird mit 7.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten dürfen sich über 5.000 Euro bzw. 3.000 Euro freuen.

Ab Mitte Juli 2024 beginnt dann das öffentliche Voting für die/den Wunschgewinner:in. Tierfreund:innen in ganz Deutschland können hier für ihren Favoriten stimmen. Für August ist die offizielle Preisverleihung geplant. 

Fressnapf

Wachsende Wolfpopulationen in Europa

Die Zahl der Wölfe in Deutschland und in der Schweiz wächst stetig. Das Wolfsmonitoring der Stiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement ergab, dass in der Alpenrepublik 31 Wolfsrudel mit nachgewiesener Reproduktion angesiedelt sind. Diese haben in 2023 insgesamt 122 Wolfswelpen bekommen, wie in dem gerade veröffentlichten Jahresbericht nachzulesen ist. Neben den Wölfen scheinen sich auch Luchse (Nachweise aus 23 Kantonen) sowie Goldschakale in der Schweiz wohl zu fühlen. Bären hingegen wären im letzten Jahr nicht gesichtet worden, heißt es in dem Bericht.

In Schweden hingegegn hat sich die Wolfspopulation deutlich verringert. Von den ursprünglich 450 Tieren wurden im Winter 2023/24 nur noch 375 Wölfe gezählt, wie die schwedische Umweltschutzbehörde mitgeteilt hat. Dies sei aber ein „erwarteter Rückgang“, der im Einklang mit den Entnahmen durch Schutz- und Lizenzjagden im Jahr 2023 stehe, ließ die Behörde verlauten.

In Deutschland wächst der Unmut der Weidetierhalter:innen über die fehlende Entschlusskraft der Bundesregierung hinsichtlich des Wolfsmanagements. Denn auch hierzulande hat sich die Zahl der Wölfe rasant vergrößert, es wird von einer Population von 3.000 Tieren ausgegangen. Die verunsicherten Weidetierhalter fordern angesichts der steigenden Zahl an tödlichen Übergriffen auf Weidetiere ein aktives Wolfsmanagement. „Wir gehen damit auf deutliche Distanz zu der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ gegenüber dem Raubtier, die das Bundesumweltministerium und andere Umweltministerien weiterhin pflegen. Wir verweisen auf andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Dort ist der Abschuss oder die Entnahme von Wölfen möglich, wenn diese Weidetiere rissen“, kritisiert der Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Der Verein lädt zu einer Kundgebung unter dem Motto „Weidetierhaltung vor dem Aus?!“ am 4. Juli 2024 in Berlin ein.

Schweizerbauer

Topagrar

Schafe und Ziegen dringend gegen BTV impfen

Neben den Niederlanden hat sich die Blauzungenkrankheit (BTV) auch in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ausgebreitet. Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet.

Die Region Hannover rät allen Halter:innen von Schafen und Ziegen, ihre Tiere notimpfen zu lassen. Bei Schafen und Ziegen reicht eine BTV-Impfung aus, die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe in Höhe von maximal drei Euro pro Tier.

„Wir rechnen damit, dass sich die Krankheit auch in Niedersachsen flächendeckend ausbreitet, wie es hier in Deutschland schon einmal im Jahr 2008/2009 der Fall war. Es ist jedoch möglich, die Tiere zum Schutz vor der Infektion impfen zu lassen. Bereits damals konnten durch eine Notimpfung massive Tierverluste verhindert werden“, so Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. 

Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bietet die Impfung den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer (in der Regel ab Juli) abgeschlossen sein. Da jedoch ein ausreichender Schutz erst nach ca. 3 Wochen vorhanden ist, sollte zügig mit dem Impfprozess begonnen werden, so Spieler. 

Hannover.de

Verbote von Lebendtiertransporten werden lauter

Am 14. Juni wird jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. An diesem Tag finden weltweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Lebendtiertransporte und deren teils massive Folgen für die Tiere aufmerksam machen. Der Deutsche Tierschutzbund forderte aus diesem Anlass am vergangenen Freitag (14.06.2024) ein generelles Verbot von Tiertransporten außerhalb Europas und nimmt dabei auch das neue EU-Parlament in die Pflicht. „Der barbarische Handel mit lebenden Tieren rund um den Globus muss beendet werden. Deutschland darf sich nicht weiter hinter der EU verstecken, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern, sondern sollte eine Vorreiterrolle übernehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nahm den Tag zum Anlass, auf die Missstände einiger Transporte hinzuweisen. „Nicht nur an einem Tag wie diesem werden wir weiter unermüdlich gegen grausame Tiertransporte kämpfen. Gegen Transporte, bei denen die Tiere leiden: unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und mangelnder Hygiene. Es gibt im Jahr 2024 keinen vernünftigen Grund, fühlenden Lebewesen diese Torturen zuzumuten. Doch solange bei diesen schmutzigen Geschäften der Rubel rollt, rollen auch weiter die Lkw. Die grausame Praxis von Transporten auf den Straßen und auf dem Seeweg muss endlich beendet werden“, erklärte Nadine Miesterek, Campaignerin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt, hatte das EU-Parlament zwar Verbesserungen versprochen, aber mit dem 2023 publik gemachten Verordnungsentwurf die Chance verpasst, auf einen reinen Handel mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern umzusteigen. Stattdessen wurden lediglich schwache Änderungen bei den Transportvorschriften angekündigt.

Deutscher Tierschutzbund

BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet

In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.

BMEL

Australien will ab 2028 keine lebenden Schafe mehr ausführen

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt und nach weiteren Tiertransportskandalen, hat die australische Labour-Regierung nun beschlossen, den Export von lebenden Schafen auf dem Seeweg ab dem Jahr 2028 zu verbieten. Das entsprechende Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, sieht den 1. Mai 2028 als endgültiges Ausstiegsdatum vor. Für die durch das Verbot entstehenden Kosten stellt die Regierung rund 66 Mio. Euro bereit, die der Branche, etwa für die Umstrukturierung von Lieferketten und Vermarktungsalternativen im hauptsächlich betroffenen Bundesstaat Westaustralien, ausgezahlt werden können. „Wir geben den Schafproduzenten und der Lieferkette Sicherheit, indem wir das Datum gesetzlich festlegen und Geld auf den Tisch legen, um einen geordneten und gut geplanten Übergang weg vom Lebendtierhandel zu ermöglichen“, erklärt Landwirtschaftsminister Murray Watt.

Um den heimischen Schafproduzent:innen die Sorgen zu nehmen, plant die Regierung zur Generierung von mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die heimische Fleischerzeugung auszubauen. Für die Ausstiegspläne erntet Watt jedoch weiterhin scharfe Kritik von Seiten des nationalen Bauernverbandes (NFF). „Watt hat beschlossen, uns mit dem Schnellzug in die Katastrophe zu schicken, aber das ist noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte. Wir werden weiterkämpfen“, kündigte NFF-Geschäftsführer Tony Mahar an. Der Verband sieht in dem Verbot einen Verrat an den heimischen Landwirt:innen und befürchtet den Verlust der Handelspartner im Nahen Osten. Auch sei die finanzielle Unterstützung angesichts der bevorstehenden Verluste für die Farmen viel zu niedrig, so Maher weiter. Die weltweite Nachfrage nach Schafen werde nicht enden, nur würden diese dann von Ländern mit schlechterem Tierschutz geliefert.

Chris Parker, Geschäftsführer des Rinderverbandes Cattle Australia, geht davon aus, dass auch der Export von lebenden Rindern mit einem Verbot belegt werden könnte. Das hatte der Landwirtschaftsminister in früheren Aussagen jedoch immer abgelehnt. Die Rinderhalter müssten nicht befürchten, ebenfalls bald von einem Lebendausfuhrverbot betroffen zu sein. „Ich denke, es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Lebendausfuhr von Schafen und Rindern“, so Watt. So seien die Sterblichkeitsraten beim Rinderexport viel geringer, und seine wirtschaftliche Bedeutung zudem viel größer.

Topagrar

Nutztierhaltung ist integraler Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft

Knapp zwölf Monate nach Arbeitsstart wird Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, am heutigen Mittwoch (22.05.2024) die „Nutztierstrategie MV 2030“ vorstellen. Gemeinsam mit Vertreter:innen verschiedener Verbände, Vereine und Institutionen sowie der Landwirtschaft hat Backhaus seit Juni 2023 strategische Maßnahmen erarbeitet, um die Nutztierhaltung in dem Bundesland wieder zu stabilisieren. Denn der Viehbesatz in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren in einem besorgniserregenden Umfang zurückgegangen. „Wir verlieren im rasanten Tempo Nutztierhaltungen und bei Schweinen droht sogar, dass eine in den letzten Jahren erfolgreiche Branche geradezu implodiert. Diese Entwicklung erfüllt mich mit allergrößter Sorge, denn eines muss man wissen: Wo einmal eine große Nutztierhaltung aufgegeben worden ist, da entsteht in den allermeisten Fällen keine neue Tierhaltung“, sagt Backhaus.

Neben Forderungen nach einem Schließen der Wertschöpfungsketten, z.B. durch das Schaffen von regionalen Schlachtkapazitäten für Schweine, Geflügel und kleine Wiederkäuer sowie einer Erhöhung der Förderprämien für die Weidehaltung befasst sich die Nutztierstrategie unter anderem auch mit der Rücknahme des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. „Für diese Forderung setze ich mich seit geraumer Zeit ein und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der Bund durch die Länder dahingehend beeinflusst werden muss, nationale Alleingänge zu Lasten heimischer Landwirtschaftsbetriebe zu unterlassen. Was wir brauchen, ist stattdessen eine Gleichbehandlung in Form EU-einheitlicher Mindeststandards für die Kennzeichnung der regionalen Herkunft für alle landwirtschaftlichen Produkte“, erklärt der Minister.

Die erarbeitete „Nutztierstrategie MV 2030“ geht von der Prämisse aus, dass die Haltung von Nutztieren eine wesentliche Rolle in einem nachhaltigen Ernährungssystem hat. Zentral ist für Minister Backhaus vor allem die Einsicht, dass Landwirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern der Versorgung der Weltbevölkerung mit hoch qualitativen Lebensmitteln dient.

Regierung MV

Rheinland-Pfalz meldet BTV-Ausbruch

In Rheinland-Pfalz ist Mitte der vergangenen Woche der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV) seit drei Jahren festgestellt worden. Bei einer Kuh im Landkreis Bitburg-Prüm wurde der Serotyp 3 des Blauzungenvirus im Rahmen von molekularbiologischen Untersuchungen nachgewiesen, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium mitteilt. Nach Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen verliert nun auch Rheinland-Pfalz den Status „BTV-frei“. Das hat zur Folge, dass empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Rheinland-Pfalz in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen.

Die BTV wird durch blutsaugende Stechmücken, den Gnitzen, übertragen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte bereits im April 2024 vor möglichen Ausbrüchen im Mai gewarnt. Bei einer Infektion mit dem Blauzungenvirus zeigen die Tiere Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Daher werden Tierhalter:innen dringend gebeten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten.

Die Impfung mit inaktivierten Impfstoffen hat sich als die effektivste, sicherste und einzig praktikable Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit zu schützen. Auch der Handel mit geimpften Tieren ist möglich, ohne die Blauzungenkrankheit weiter zu verschleppen.

Bisher stand jedoch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung. Wie Boehringer Ingelheim jetzt bekannt gab, steht jedoch ab Ende Mai 2024 mit BULTAVO 3™ ein entsprechender Impfstoff in den Niederlanden für den Notfalleinsatz zur Verfügung.

Umweltministerium Rheinland-Pfalz

FLI lädt zur Weiterbildungsveranstaltung ein

Der Förderverein des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), lädt Interessierte am 28. Mai zur nächsten Weiterbildungsveranstaltung im Rahmen der 33. ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Unter dem Motto „Biodiversität in Umwelt und Stall: Lösungswege für neue Herausforderungen gefragt“ werden sechs Referent:innen über ihre aktuelle Arbeit in ihren jeweiligen FLI-Instituten berichten. Zudem werden Nachwuchswissenschaftler:innen für ihre am FLI angefertigten akademischen Abschlussarbeiten ausgezeichnet. Alle Mitglieder des Fördervereins sind zudem ab 14.30 Uhr eingeladen, an der 33. ordentlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anerkennung der Fortbildung mit 3 Stunden als Pflichtfortbildung durch die Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist beantragt. Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail an foerderverein@fli.de oder telefonisch unter 038351-71895 an.

FLI

Zukunft der Weidetierhaltung in Gefahr

Im Jahr 2013 hat der Naturschutzbund NABU den Tag des Wolfes ins Leben gerufen, der jedes Jahr am 30. April begangen wird. Diesen Tag haben die im Forum Weidetiere und Wolf organisierten Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer zum Anlass genommen, die Bundesregierung erneut zum Handeln hinsichtlich der Wolfspolitik aufzufordern. Der aktuelle Stillstand gefährde die Weidehaltung im Land, so die Argumente des Forums. Von großer Bedeutung sei, die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter:innen ernst zu nehmen.

„Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat im Oktober 2023 ein als rechtssicher angekündigtes Verfahren im Umgang mit Problemwölfen vorgestellt. Wie handwerklich schlecht die neu gefasste Abschussregelung ist, zeigt der Einspruch des Verwaltungsgerichts Oldenburg gegen den Schnellabschuss eines Wolfes in Niedersachsen. Damit gibt es auch in dieser Weidesaison keine rechtsichere Konfliktlösung. Auf Basis ihrer eigenen Aussagen aus dieser Pressekonferenz ist die Bundesumweltministerin Steffi Lemke in der Bringschuld“, kritisiert Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes. Aus Sicht der Verbände müsste die Ampelkoalition die im Vertrag vereinbarten Maßnahmen dringend umsetzen, um die Wolfsbestände zu regulieren.

„Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist längst erreicht, eine Reduzierung des Wolfsbestandes ist das Gebot der Stunde. Zudem muss die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention aufgeben. Wenn überschützte Wildtiere zum Problem werden, ist eine Regulierung für Akzeptanz und Naturschutz zwingend notwendig“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, abschließend.

DBV

Impfungen essentiell für Krankheitsprävention bei Tieren

Der World Animal Vaccination Day findet jedes Jahr am 20. April statt. Den diesjährigen Welt-Tier-Impftag hat die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) zum Anlass genommen, auf die wichtige Bedeutung von Impfungen für Haus- und Nutztiere hinzuweisen.

„Impfungen sind bei der Krankheitsprävention essenziell, vor allem wenn es darum geht, dass Krankheiten kontrolliert werden und die Übertragung von Seuchen zwischen den Arten verhindert werden können. Ein nachhaltiges Impfprogramm schützt nicht nur Tiere, sondern auch Menschen, man denke hier nur an die Tollwut. Impfungen können auch maßgeblich dazu beitragen, das Leid von Tieren zu verhindern bzw. ihr Leben zu verlängern. Sie bieten etwa Schutz vor den tödlichen Auswirkungen von Parvovirus bei Hunden oder vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen von Katzenschnupfen bei Katzen. Durch entsprechende Impfungen konnte nicht nur in der Vergangenheit eine Vielzahl an Leben gerettet werden, sondern werden diese auch in Zukunft einen großen Beitrag leisten“, sagt Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

Tierhalter:innen sollten dazu ermutigt werden, ihre Haustiere regelmäßig zu impfen und den Impfstatus ihrer Tiere auf dem neuesten Stand zu halten, rät Frühwirth. „Bei Fragen stehen wir Tierärzt:innen gerne als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Wir rufen alle Tierbesitzer:innen dazu auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sicherzustellen, dass ihre Tiere den Schutz erhalten, den sie verdienen“, so der ÖTK-Präsident abschließend.

Auch die Federation of Veterinarians of Europe (FVE), die Dachorganisation der Tiermedizin in Europa, betont anlässlich des Welt-Tier-Impftags, dass Impfstoffe das Fundament eines jeden Tiergesundheitsplans oder -programms seien. Verschiedene Vakzine trügen zudem dazu bei, dass  vermeidbare Krankheiten bekämpft oder gar ausgerottet werden. Die Impfung von Tieren könne auch die weitere Ausbreitung verlangsamen und die Übertragung von Krankheiten zwischen Tierarten verhindern.

ÖTK

Tierarzneimittelversorgung in der Schweiz weiter verschlechtert

In der Schweiz fehlen auch in der Veterinärmedizin immer mehr Arzneimittel. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre weiter fort. Insbesondere Medikamente für Nutztiere sind rar. Massive Versorgungsengpässen bestehen bei verschiedenen Impfstoffen, Vitaminen, einfachen Antibiotika und Euterinjektoren sowie Durchfallmittel, erklärt Patrizia Andina von der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST).  So fehlen auch Calcium-Infusionen, ein Notfallmedikament für Kühe nach der Geburt. „Bei einem akuten Mangel sterben die Tiere ohne Infusion innerhalb von Stunden“, warnen die Tierärzt:innen.

Die von der GST eingebrachten Lösungsvorschläge, wie Erleichterungen bei Importen durch veterinärpharmazeutische Firmen, wurden seitens des Bundesrates abgelehnt. Auch die Übernahme von Zulassungen seien keine Option, um Versorgungsengpässe bedeutend zu vermindern. „Kommt es zu Lieferengpässen, sind davon typischerweise Länder mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle gleichermaßen betroffen wie die Schweiz“, heißt es auf Seiten der Landesregierung.

Wie der Bundesrat verlauten ließ, sei die Tierarzneimittelverordnung zur Verbesserung der Therapiemöglichkeiten bei schlechter Versorgungslage bereits im Jahr 2022 angepasst worden. So sei es für die Tierärzt:innen leichter, Medikamente zu importieren. Die Importbedingungen wurden zudem erweitert, es dürfen vergleichbare Arzneimittel zur Umwidmung eingeführt werden.

Die GST zeigt sich über die Antwort des Bundesrats enttäuscht. „Die Tierärzteschaft ist täglich von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen. Tierarztpraxen brauchen viel Zeit, um Alternativen zu beschaffen“, warnen die Veterinäre. Die Tierärzte fühlen sich allein gelassen. „Es gibt keine Bundesstelle, die die Engpässe koordiniert, und Importe werden durch unzählige Hürden erschwert“, lautet die Kritik der GST.

GST

Schweizerbauer

Hunderttausende tote Tiere durch Extremwetter in der Mongolei

“Dzud” nennen die Mongolen ein Wetterphänomen, das extreme Kälte sowie massive und langanhaltende Schneefälle mit sich bringt. Im vergangenen Jahrhundert wurden diese Schnee- und Eiskatastrophen alle 10-12 Jahre beobachtet. Doch mit fortschreitendem Klimawandel werden die Abstände immer kürzer, wie auch in diesem Jahr. Bereits im 2. Winter in Folge sorgt Dzud auch in diesem Jahr in der Mongolei für eisig-kalte und schneereiche Wetterverhältnisse. Nach Angaben der staatlichen Notstandskommission sind schon jetzt mehr als 1,5 Millionen Herdentiere verendet. Den Tieren mangelt es seit Wochen an Futter, daher muss mit weiteren toten Tieren gerechnet werden. Die Wettersituation trifft die Menschen und Tiere in dem zentralasiatischen Land besonders hart, da auch schon der vergangene Sommer besonders trocken war. Die gefrorenen Böden sowie die dichten Schneedecken machen den Menschen und den Tieren schwer zu schaffen.

Spiegel

Deutscher Wetterdienst

Schweiz beendet Finanzierung von Herdenschutzhunden

Der Wolf breitet sich auch in der Schweiz immer weiter aus. Dank eines verbesserten Herdenschutzes ist die Anzahl der Nutztierrisse im vergangenen Sommer gesunken. Ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Weidetiere sind Herdenschutzhunde. Bislang hat der Schweizer Bund die Ausbildung dieser Hunde finanziert. Doch das Programm soll nun nicht weiter finanziert werden, wie in einer Sitzung in  der vergangenen Woche beschlossen wurde. Die Kantone sollen stattdessen eigene Programme für Herdenschutzhunde ausarbeiten, an denen sich der Bund später finanziell beteiligen will. Schutzhunde, die bereits ausgebildet wurden, würden noch bis Ende Januar 2025 weiter unterstützt. Wie verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SDA schreiben, soll die Arbeit danach von Seiten des Bundes ebenfalls nicht weiter finanziert werden.

„Das bedeutet quasi das Aus für Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden”, erklärte David Gerke aus der Gruppe Wolf Schweiz. Durch die Übergabe der finanziellen Verantwortung sei es absehbar, dass das Programm nicht in der gewohnten Qualität weitergeführt werden kann. Nach Meinung der Gruppe Wolf Schweiz würden Schafhalter wohl auf Zuchthunde aus dem Ausland zurückgreifen. Das Risiko, das von diesen Tieren ausgehe, sei jedoch nicht abzuschätzen. „Gut möglich, dass es deswegen wieder vermehrt zu Vorfällen mit Herdenschutzhunden kommt“, sagte Gerke weiter.

Das Bundesamt für Umwelt (BaFu) erklärte gegenüber der SonntagsZeitung, dass die Veränderungen im Herdenschutz aufgrund des neuen Jagdgesetzes nötig seien.

Grundsätzlich bleibe der Herdenschutz eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Für 2024 sind im Bundeshaushalt knapp 7,7 Millionen Franken vorgesehen. Über weitere finanziellen Mittel, die der Bund den Kantonen zur Verfügung stellen könne, entscheide das Parlament, erklärte Bafu-Sprecherin Reichlin.   

Schweizerbauer

Halter:innen in NRW müssen Tierbestandszahlen melden

Bis spätestens zum 31. Januar 2024 müssen in Nordrhein-Westfalen die Bestände von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass neben Landwirt:innen auch Hobbyhalter:innen sowie gewerbliche Tierhalter:innen zu der Meldung gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat. Rinderhalter:innen sind ausgenommen, da deren Bestände auf einer zentralen Datenbank gelistet sind. Während für Pferde- und Gehegewildhalter:innen der Stichtag 1. Januar 2024 gilt, müssen Halter:innen von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken oder Bienen den jeweiligen Höchstsatz melden. Halter:innen von Kameliden sind hingegen lediglich zu einer Erstanmeldung verpflichtet, weitere Meldungen sind nicht erforderlich. Der einfachste Weg ist die Online-Meldung.

Landwirtschaftskammer NRW

Erneut weniger Antibiotika in der Schweiz bei Tieren eingesetzt

Aufgrund dessen, dass sich weltweit immer mehr Resistenzen von Krankheitserregern gegen immer mehr Antibiotika entwickeln, wurden bereits vor Jahren verschiedene Maßnahmen und Überwachungsprogramme ins Leben gerufen, die dieser Entwicklung entgegen wirken sollen. In der Schweiz wurde dafür die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) installiert, mit Erfolg. Seit Jahren setzt sich der anhaltende Trend der abnehmenden Gesamtmenge verkaufter Antibiotika zur Behandlung von Tieren fort. Insbesondere die Menge der verkauften kritischen Antibiotika ist seit 2016 stark gesunken.
Um genauere Angaben zum Einsatz von Antibiotika bei den verschiedenen Tier- und Nutzungsarten
zu erreichen, wurde zudem das Informationssystem Antibiotikaverbrauch (IS ABV) eingeführt. Seit Oktober 2019 müssen alle Verschreibungen von Antibiotika bei Heim- und Nutztieren durch Tierarztpraxen an das IS ABV gemeldet werden. Trotz des Zusatzaufwands für die Tierärztinnen und Tierärzte wurde die Erfassungspflicht schnell und zuverlässig umgesetzt.
Wie im letzten Bericht wurden nun die Wirkstoffmenge und die Anzahl Tierbehandlungen für das Jahr 2022 ausgewertet.

Insgesamt wurde im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 12.7 % der gemeldeten
Wirkstoffmenge verzeichnet. Die größte absolute Wirkstoffmenge wurde bei Rindern verzeichnet, insbesondere für Mastkälber und -rinder, gefolgt von Milchkühen. Die Gesamtmenge kritischer
Wirkstoffe ist um 28.0 % geringer als im Vorjahr.

Mehr Details finden sich im IS ABV Jahresbericht 2022 der Schweiz.
BLV

Schweiz will Tierschutz verbessern  

Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.

Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.

Bundesrat

EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

VetVirbac-Stipendien 2023 vergeben

Auch in diesem Jahr unterstützt das Unternehmen Virbac wieder zwei Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit dem VetVirbac-Stipendium. Die diesjährigen Stipendien wurden Anfang November 2023 an die Studierenden Niklas Baur und Maria Janzen übergeben. Das Vet Stipendium in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Studierende des Diplomstudiums Veterinärmedizin bei ihrem zehnwöchigen Praktikum im Bereich Wiederkäuer-, Geflügel- oder Schweinemedizin in Österreich und soll zusätzliche Kosten für Wohnen und Leben in diesem Zeitraum abdecken.

Vetmeduni Wien

Verbundvorhaben erhält Bundesmittel für Wissensvermittlung    

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit knapp 400.000 Euro den Wissentransfer des Verbundvorhabens „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung“. Der entsprechende Zuwendungsbescheid, der in der vergangenen Woche an die Landesforschungsanstalt (LFA) Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurde, sichert das länderübergreifende Projekt für weitere drei Jahre.

„Tierwohl mit einheitlichen Parametern zu beschreiben, den Wissensstand dazu zu sichten, in geeigneten Formaten für die Praxis, die Politik oder die Aus- und Weiterbildung verfügbar zu machen, ist eine langfristige Aufgabe. Es ist schon etwas Besonderes, wenn sich alle Bundesländer gemeinsam im „Netzwerk Fokus Tierwohl“ engagieren und Kapazitäten einbringen. Tierwohlthemen unserer Zeit bundesweit abgestimmt in die Wissensvermittlung einzubringen ist mit über 1.200 Veranstaltungen und mehr als 60.000 Teilnehmern in Deutschland Beleg dafür, dass der Bedarf und das Interesse sehr groß sind. Ich bin zuversichtlich, dass die LFA in den nächsten drei Jahren viele erfolgreiche Formate anbieten wird“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufrieden.

„Durch die Einstellung einer sogenannten Tierwohlmultiplikatorin an der LFA, durch die Mitwirkung meiner Mitarbeitenden in Expertengremien für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel und durch sogenannte Impulsbetriebe aus MV ist unser Bundesland ganz dicht am Puls der Zeit. Wir können akute und wichtige Fragestellungen schnell identifizieren, das Netzwerk anzapfen, um Fachverstand zu finden und dieses Wissen dann schnell zielgruppengerecht überführen. Ich freue mich, dass wir in den kommenden drei Jahren wieder ein breites Angebot an Themen liefern werden“, ergänzte LFA-Direktor Dr. Peter Sanftleben.

Um die Verbesserung der Tiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB, das die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel hat und sich sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen richtet.

Regierung MV

Virus-Varianten erschweren Impfung gegen BTV

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden hat die Zahl der Ausbrüche zugenommen. Inzwischen sind rund 2.000 Betriebe betroffen. Die Tierseuche ist auch in Niedersachsen und Teilen Nordrhein-Westfalens aufgetreten. In allen Fällen wurde der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Seuchengeschehen hat der Baden-Württembergische Minister Peter Hauk zum Anlass genommen, auf die dringend erforderliche BTV-Impfung hinzuweisen. Denn auch von der französischen Seite wächst der Seuchendruck. Noch ist Baden-Württemberg jedoch frei von BTV. „Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Wir müssen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg verhindern“, erklärt Minister Peter Hauk MdL.

Auch wenn gegen die neue Variante der Blauzungenkrankheit, die sich aktuell in den Niederlanden und Teilen Norddeutschlands ausbreitet, in Europa keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollten Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-8-Vakzinen impfen. Denn in Frankreich wurde überwiegend der BTV-Serotyp 8 gemeldet. Insgesamt sind mehr als 1.300 Betriebe in 20 Departements betroffen.   

„Um einem erneuten Ausbruch bestmöglich vorzubeugen, wurde Baden-Württemberg hierzu in 3 Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingeteilt, um in besonders eintragsgefährdeten Bereichen durch eine höhere Bezuschussung der Impfungen eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betont Minister Hauk.

Ministerium Baden-Württemberg

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.  

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK

Bayern setzt agrarpolitischen Alleingang fort

Die bayerische Koalition aus CSU und den Freien Wählern geht in ihre zweite Legislaturperiode. Gemäß Landwirtschaftskapitel des neuen Koalitionsvertrages will das erneute schwarz-orange Bündnis auch in Zukunft auf einen eigenständigen Weg in der Agrarpolitik setzen. „Wir setzen auf eine Politik des Vertrauens statt auf Verbotskultur aus Brüssel oder Berlin“, betonen die beiden Regierungsparteien und verweisen auf ihre Gegenpositionen zur nationalen und europäischen Linie.

Demnach lehnt die bayerische Landesregierung eine staatlich angeordnete Reduktion des Viehbestandes sowie ein Verbot der Anbindehaltung oder eine Einschränkung der Kombihaltung bei Milchviehbetrieben ab. Die Koalitionspartner sind sich auch einig hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen oder Bären. Hier sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Einzig in Hinsicht auf den Green Deal scheint Bayern mit den nationalen Plänen übereinzustimmen. Den wolle man „eins zu eins“ umsetzen „und kritisch begleiten“, heißt es in der Vereinbarung.

Topagrar

Koalitionsvertrag

EHD breitet sich in Frankreich weiter aus

Während sich ein erster Verdacht auf die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) in der Schweiz nicht bestätigt hat, breitet sich die Krankheit in Frankreich immer weiter aus. Die Plattform zur Überwachung der Tiergesundheit (ESA) meldete am Stichtag 24. Oktober 2023 insgesamt 1.194 nachgewiesene Ausbrüche in Rinderhaltungen in acht Départements im Südwesten des Landes.

In Spanien waren laut offiziellen Angaben zuletzt 206 Ausbrüche bekannt, Wildtiere eingeschlossen. Betroffen ist das ganze Land, besonders aber Andalusien sowie Kastilien und Léon.

Die EHD ist eine Erkrankung von Wiederkäuern, vor allem Rindern, die sich durch plötzliches starkes Fieber, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Teilnahmslosigkeit der Tiere bemerkbar macht. Außerdem kann auch blutiger Durchfall auftreten.

Proplanta

Doch kein EHD-Nachweis in der Schweiz

Die Schweiz gilt wieder als frei von der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (EHD). Vom Referenzlabor der World Organisation for Animal Health (WOAH) zusätzlich durchgeführte Analysen der Blutproben von zwei vermeintlichen EHD-Fällen Mitte Oktober 2023 haben sich als negativ erwiesen. Die angeordneten Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung der Krankheit und die Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit sind somit aufgehoben. Dennoch ist Wachsamkeit gefragt, da sich die Viruskrankheit seit 2022 in Europa ausbreitet. Zu Ausbrüchen kam es bisher in Spanien, Portugal, Italien und Frankreich.

EHD gehört in der Schweiz zur Kategorie der zu bekämpfenden Tierseuchen und ist somit meldepflichtig. Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen sind dem Tierarzt oder der Tierärztin zu melden.

EHD kann sich durch plötzliches starkes Fieber, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Teilnahmslosigkeit bemerkbar machen. Blutiger Durchfall kann ebenfalls auftreten. Von den Nutztieren sind die Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten erkennbare Symptome.

BLV

Verdacht auf Blauzungenkrankheit in Niedersachsen

Nur gut eine Woche, nachdem in Nordrhein-Westfalen die Blauzungenkrankkheit (BTV) bei einem Schaf nachgewiesen worden ist (13.10.2023), gibt es nun auch einen amtlichen Verdacht auf Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland in Niedersachsen. Die Untersuchung der Proben im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war positiv. Eine Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI) steht derzeit noch aus. Sollte das FLI den Verdacht bestätigen, geht dies mit dem Verlust des so genannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit einher. Das Verbringen von Tieren der empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden) ist dann nur noch mit Auflagen möglich.

Betroffen ist eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen. Der Betrieb wurde auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes vorsorglich gesperrt und das erkrankte Tier wird behandelt. Das Blauzungenvirus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Stechmücken, die sogenannten Gnitzen.

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Blauzungenkrankheit in NRW nachgewiesen

Rund fünf Wochen, nachdem die Niederlande von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (BTV) in den Provinzen Nordholland und Utrecht berichtet haben, ist bei einem Schaf im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve die erste Infektion mit Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat den Nachweis bestätigt. Ganz Nordrhein-Westfalen verliert somit den Status „BTV-Frei“. Das Institut rechnet mit weiteren Ausbrüchen, insbesondere in NRW und Niedersachsen. Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BTV-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden.


Seit dem ersten BTV-Nachweis in den Niederlanden hatten sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Inzwischen haben die Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen, meist bei Schafen, gemeldet. Das Land verzeichnet bislang bis zu 25 Prozent Verluste bei infizierten Schafen. Am 9. Oktober 2023 ist es zudem erstmals zu einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 gekommen. Da es derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 zur Verfügung steht, rät das FLI, empfängliche Tiere vor Stichen der Gnitzen schützen, die das Virus übertragen.

FLI

Landwirtschaftsministerium NRW

Breiter Unmut wegen ungebremst wachsender Wolfspopulationen

Der Bestand an Wolfsrudeln im Alpenraum ist innerhalb eines Jahres um mehr als 60% gestiegen. Das geht aus dem ersten gemeinsamen Bericht zum länderübergreifenden Wolfsmanagement der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (ARGE Alp) hervor. Mit dem explosionsartigen Wachstum der Wolfspopulationen geht auch die entsprechend gestiegene Anzahl der gerissenen Nutztiere einher. Die Regionen Trient, Lombardei und Graubünden sind laut Bericht besonders betroffen. Die von den ARGE Alp-Mitgliedsländern geleisteten Entschädigungszahlungen haben sich seit dem Jahr 2019 beinahe versechsfacht. „Dieser ungebremsten Entwicklung müssen wir unbedingt etwas entgegensetzen”, fordert Josef Geisler, Tiroler Agrarlandesrat LH-Stv, und nimmt Bezug auf die Änderung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und Senkung des Schutzstatus des Wolfs. Neben dem Aufbau einer gemeinsamen länderübergreifenden Datenbank werde auch intensiv an der Harmonisierung der genetischen Untersuchungsmethoden gearbeitet, so Geisler.

Um dem Wachstum der Wolfspopulationen in Deutschland entgegenzuwirken und Weidetiere vor Rissen zu schützen, plant Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Erleichterung von Wolfsabschüssen. Der Prozess von Abschussgenehmigungen soll demnach beschleunigt werden. Dies solle in bestimmten Regionen möglich werden, wenn ein Wolf ein Weidetier gerissen und Schutzvorkehrungen wie einen Zaun überwunden hat, wie die Grünen-Politikerin am Donnerstag in Berlin erklärte.

„Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland hat zu Konflikten und Herausforderungen geführt. Für Weidetierhalterinnen und -halter ist es ein schwerer Verlust, wenn Tiere nach einem Wolfsriss verendet auf der Weide liegen, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional. Diese Sorgen und Probleme nehme ich ernst. Ich habe daher den Bundesländern einen Weg vorgeschlagen, um Wölfe nach Rissen von Weidetieren schneller und unkomplizierter abschießen zu können. Mein Vorschlag ist unkompliziert umsetzbar und praktikabel, ohne langwierige nationale oder europäische Gesetzesänderungen. Denn es ist offensichtlich: Die Weidetierhalterinnen und -halter brauchen so bald wie möglich mehr Schutz und Sicherheit, gleichzeitig müssen wir das europäische Artenschutzrecht einhalten. Beide Ziele möchte ich zügig mit den Bundesländern voranbringen”, so Lemke.

Die Ministerin plant eine Ausnahmegenehmigung, bei der 21 Tage lang auf den Wolf geschossen werden dürfe, ohne dass zunächst eine DNA-Analyse abgewartet werden müsse. Als Begründung für ihren Vorstoß nannte die Ministerin die wachsende Frustration bei den Weidetierhalter:innen, was langfristig zum Verlust der Akzeptanz des geschützten Wolfes führen könnte. Über den Vorschlag solle bei der Umweltministerkonferenz im November 2023 mit den Ländern gesprochen werden.

Topagrar

Bundesumweltministerium

BTV bei Schafen in den Niederlanden nachgewiesen

In den Niederlanden ist es zu Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (BTV) mit dem Serotyp 3 (BTV-3) gekommen. Betroffen sind Schafhaltungen in den Provinzen Nordholland und Utrecht. Inzwischen sind 40 Betriebe betroffenen, die von der Regierung gesperrt wurden. Zudem wurden epidemiologische Untersuchungen eingeleitet, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt.

Das Institut appelliert an die Halter:innen von kleinen Wiederkäuern und Rindern in Deutschland, auf BTV-typische klinische Symptome bei ihren Tieren zu achten. Dazu gehören unter anderem hohes Fieber, geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundes Verhalten. Es bestehe ein großes Risiko, dass es auch in betrieben in Deutschland zu BTV-Ausbrüchen gekommen sein könnte, so das FLI. In den Niederlanden ist der Status „frei von BTV“ ausgesetzt worden, was bedeutet, dass Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Land nur noch nach speziellen Regelungen innerhalb der EU verbracht werden dürfen.

FLI

Waldbrände bedrohen auch viele Tiere

Die Extremwettereignisse nehmen auch in diesem Jahr zu. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in einigen Gebieten hat sich auch die Zahl der Waldbrände erhöht. Die Feuer in Kombination mit starken Winden bringen vieler Orts nicht nur Menschen in Lebensgefahr, auch die Tiere schaffen es häufig nicht, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Neben den Wildtieren sind auch viele Nutz- und Haustiere den Bränden schutzlos ausgeliefert. So auch aktuell auf der griechischen Insel Rhodos, wo zwar Zehntausende Touristen und Einwohner evakuiert wurden, zahlreiche Rinder, Schweine, Ziegen und andere Nutztiere aber zurückgelassen wurden. Dank einiger Tierschutzorganisationen konnten jedoch viele Tiere gerettet werden, in dem sie in verlassenen Häusern und Bauernhöfen nach zurückgelassenen Tieren suchen. Doch auch für gerettete Tiere ist die Situation nach Abklingen der Feuer schwierig, da ihnen die Lebensgrundlage fehlt. Die Tiere benötigen Hilfe, denn sie finden keine Nahrung.

Happy Hunde

Zahl der Wölfe in Deutschland effizient regulieren

Der Wolf ist ein durch internationale und nationale Gesetze streng geschütztes Tier und hat den höchstmöglichen Schutzstatus. Doch die Konflikte mit Weidetieren mehren sich, da sich die Wolfspopulationen stetig vergrößern. In Deutschland wird die Zahl der Wölfe auf 1500 geschätzt. Die Zahl der Risse hat sich im vergangenen Jahr um knapp 1.000 Tiere erhöht, Wölfe verschleppten, rissen oder verletzten rund 4.350 Nutztiere, meist Schafe und Ziegen.

Um die Weidetiere besser zu schützen, plant Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90 / Die Grünen), den Abschuss von sogenannten Problemwölfen zu erleichtern. „Abschüsse von Wölfen nach Rissen müssen schneller und unbürokratischer möglich sein“, erklärte die Ministerin, die bereits Ende des Monats konkrete Vorschläge unterbreiten will. Erleichterungen bei der Jagd auf übergriffige Wölfe will der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) auch auf EU-Ebene erreichen. „Unser Ziel ist es, in Brüssel darauf hinzuweisen, dass die europäischen Regeln nicht so starr sein dürfen, dass sie die dringend notwendigen regionalen Lösungen blockieren“, so der Regierungschef.

Welt.de

Sachsen-Anhalt investiert in Selbstständigkeit von Landwirt:innen

Sachsen-Anhalt setzt auf Jung-Landwirte, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Dafür hat das Land im Jahr 2017 das Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ ins Leben gerufen, mit dem die Nachwuchslandwirt:innen für den Start Fördermittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten können. „Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen“, erklärte Landwirtschaftsminister Sven Schulze. Dafür wurde die bisherige Obergrenze von 70.000 Euro angehoben.

„In der Landwirtschaft steht ein Generationswechsel an. Daher ist es mir besonders wichtig, unsere Junglandwirte zu unterstützen. Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb freue ich mich, dass das Land Sachsen-Anhalt beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit 100.000 Euro unterstützt. Das ist ein wichtiges Signal für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft und Ansporn für alle angehenden Bäuerinnen und Bauern“, so Schulze weiter. Das Antragsverfahren hat am 31. August 2023 begonnen. Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind.

Ministerium Sachsen-Anhalt

Förderantrag für Junglandwirt:innen

Schnellere Entnahmen von Wölfen gefordert

Der Wolf ist zurück in Deutschland und die Population der geschützten Tierart wächst stetig. Das bringt viele Konflikte mit sich, insbesondere mit Weidetierhalter:innen. Erst am vergangenen Wochenende hat ein Wolfsrudel im Landkreis Stade mutmaßlich mehr als 50 Schafe einer Herde gerissen. Die Weidetiere sollten eigentlich durch einen wolfsabweisenden Zaun vor Angriffen geschützt sein. Peter Hatecke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, fordert daher im Namen seiner Organisation regional differenziertes Bestandsmanagement, um Entnahmen einzelner Wölfe schnell realisieren zu können.

„Wir brauchen aber jetzt eine Handhabe im Umgang mit dem Wolf, die rasche Entnahmen ermöglicht”, betont auch der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Jörn Ehlers. „Wo es Probleme gibt, müssen sie gelöst werden. Wir brauchen schnellere Verfahren für die Wolfsentnahmen“, fordert auch Sachsens Umweltminister Wolfram Günther. Der Grünen-Politiker betonte jedoch, dass der Wolfsschutz nicht durch schnellere, einfachere Verfahren ausgehebelt werden dürfe.

„Wir wollen die Weidetierhaltung in Sachsen. Deshalb fördern wir den Herdenschutz, deshalb fördern wir die Weidetierhaltung“, so der Minister. Aktuell prüft die Fachstelle Wolf zunächst die Voraussetzung für den Abschuss eines Tieres. Sobald die Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen, muss der Abschuss vor Ort künftig schneller erfolgen können, sagt Günther.

Proplanta

Topagrar

Borchert-Kommission verweigert sich weiterer Zusammenarbeit

Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, auch als Borchert-Kommission bekannt, stellt seine Arbeit ein. „Die politischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks wurden somit weder in der vorherigen Legislaturperiode noch in den ersten zwei Jahren der laufenden Legislaturperiode geschaffen. Auch der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 lässt den notwendigen Durchbruch nicht erkennen. Das Kompetenznetzwerk beendet deshalb seine Arbeit”, heißt es in einem von der Kommission veröffentlichten Statement vom 22.8.2023.

Weiter heißt es dort: „Das Kompetenznetzwerk hält eine deutliche Anhebung des Tierwohlniveaus in der gesamten deutschen Nutztierhaltung weiterhin für machbar und dringend erforderlich. Es ist – auch unter erschwerten geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – eine Frage des politischen Gestaltungswillens, entsprechende Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.”

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) bedauert den Schritt. Das Ende der Kommission zeige die fehlende Bereitschaft insbesondere des Bundeslandwirtschaftsministeriums, einen klaren, praktikablen Weg für den Umbau der Nutztierhaltung vorzuzeichnen, stellte der ZDG in einer ersten Reaktion fest. Friedrich-Otto Ripke, ZDG-Präsident und Mitglied der Borchert-Kommission, kritisierte, weder die Vorgängerregierung noch die Ampelkoalition seien in der Lage gewesen, sich ihrer großen Verantwortung zu stellen und den Nutztierstandort Deutschland zukunftssicher zu machen. Dies sei ein klares politisches Versagen. Die Bundesregierung habe eine einmalige Chance verpasst, die zahlreichen guten und praktikablen Vorschläge der Borchert-Kommission umzusetzen. 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) bedankte sich unterdessen bei den Mitgliedern des Kompetenznetzwerkes und hob dabei besonders den Kommissionsvorsitzenden Jochen Borchert hervor. „Ich bin entschlossen, diesen Weg fortzusetzen und die Ziele der Borchert-Kommission Schritt für Schritt zu erreichen”, sagte Özdemir in einer Presseerklärung vom 22.8.2023.

Tagesschau

Schlachtzahlen in Deutschland deutlich rückläufig

In Deutschland ist die Zahl der gewerblichen Schlachtungen und die produzierte Menge Fleisch im 1. Halbjahr 2023 nach vorläufigen Ergebnissen deutlich zurückgegangen. Demnach produzierten die Schlachthöfe in den ersten sechs Monaten des Jahres knapp 3,3 Mio. t Fleisch, was einem Rückgang um 5,9 % entspricht. Die Zahl der geschlachteten Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde belief sich auf 23,6 Mio. sowie 343,9 Mio. Hühner, Puten und Enten.

Besonders stark rückläufig war die Zahl der Schweineschlachtungen, die mit 21,6 Mio. Schweinen ein Minus von 9,2 % (ca. 2,2 Mio. geschlachtete Schweine) verzeichnete, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) bekannt gab. Bereits im 1. Halbjahr 2022 hatte der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum 8,9 % betragen. Die Schweinefleischproduktion ist in Deutschland bereits seit dem Jahr 2017 kontinuierlich rückläufig.

Die erzeugte Schweinefleischmenge war im 1. Halbjahr 2023 mit 2,1 Mio. t um 9,4 % niedriger als im Vorjahreszeitraum (-213.000 t). Ein Grund für die sinkende Schweinefleischerzeugung sind die ebenfalls rückläufigen Schweinebestände in Deutschland. Immer mehr Schweinehalter:innen geben auf.

An Rindern wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 rund 1,4 Mio. Tiere geschlachtet. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies eine Abnahme von 0,1 % (-1.300 Tiere). Die dabei erzeugte Rindfleischmenge stieg im Erhebungszeitraum verglichen mit dem 1. Halbjahr 2022 um 0,9 % auf 481.500 t (+4.500 t).

Kaum Änderungen gab es bei der Geflügelfleischproduktion. So wurden im 1. Halbjahr 2023 in Deutschland insgesamt 353,3 Mio. Tiere verschiedener Geflügelarten und damit 2,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum geschlachtet. Mit rund 770.900 t wurde im 1. Halbjahr 2023 jedoch nur 0,1 % weniger Geflügelfleisch als im Vorjahreszeitraum produziert (-760 t).

Schaut man sich die tierartlichen Anteil an der gewerblichen Fleischerzeugung in Deutschland an, liegt die Produktion von Schweinefleisch mit 62,0 % klar vorne, gefolgt vom Geflügelfleisch mit einem Anteil von 23,2 % und Rindfleisch mit 14,5 %. Das Fleisch von Schafen, Ziegen und Pferden machte lediglich rund 0,4 % der Gesamtproduktion aus.

Destatis

Herkunftskennzeichnung für weitere Tierarten ab 2024 verpflichtend

Nach der beschlossenen Tierhaltungskennzeichnung für Schweine soll die Herkunftskennzeichnung ab dem kommenden Jahr auch für unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verpflichtend werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir ist am vergangenen Mittwoch (26.07.2023) vom Bundeskabinett gebilligt worden.

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht“, erklärte der Grünen-Politiker, der durch das Gesetz bewusstere Kaufentscheidungen erwartet. Die Verbraucher:innen können sich so aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden, so Özdemir.

Als nächsten Schritt kündigte der Minister eine Ausweitung der Herkunftsbezeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung an. Auch die bereits beschlossene Tierhaltungskennzeichnung, die zunächst die Mast bei Schweinen regelt, soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette ausgeweitet werden.  

Topagrar

BMEL  

Neuer EU-Schutzstatus für den Wolf in Planung

Der Wolf gehört laut EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Doch die stark wachsende Zahl der Tiere seit der Jahrtausendwende und die zunehmenden Risse von Weidetieren sorgen für Konflikte. So werden die Rufe nach einer Herabsetzung des Schutzstatus immer lauter. Dem möchte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun nachgehen und kündigte eine neue Herangehensweise an den Wolf an. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen”, betont von der Leyen. Um das Gesetz entsprechend ändern zu können, benötigt die EU-Kommission jedoch noch weitere Daten der Mitgliedsstaaten. „Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht“, so die Kommissionspräsidentin.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte erst vor kurzem eine weitere Dialogreihe zum Wolf initiiert und fordert die Bundesländer auf, mehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, “Problemwölfe” zu schießen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen beharrt auf gezielte Abschusspläne seitens der Politik. Besonders betroffen von einer stark wachsenden Wolfspopulation ist Brandenburg. Allein im Jagdjahr 2021/22 wurden dort 160 neue Wolfswelpen gezählt. Auch die Zahl der Wolfsrisse ist im letzten Jahr stark angestiegen. Knapp 400 Schafe wurden durch Wölfe gerissen, sowie rund 70 Kälber und drei Ziegen. Neben den knapp 130.000 Euro an Entschädigungszahlungen an die Tierhalter:innen, unterstützt das Land den Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen mit weiteren 8,8 Mio. Euro.

Topagrar

Topagrar

Impfstoff gegen Q-Fieber auch für Schafe zugelassen

Q-Fieber ist eine zoonotische Erkrankung bei Rindern, Ziegen und Schafen. Sie wird durch das Bakterium Coxiella (C.) burnetii übertragen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2015 wurde der Erreger in jedem zweiten Schaf- oder Rinderbetrieb in Deutschland nachgewiesen. Klinische Symptome einer Infektion sind Aborte, insbesondere beim Rind sind die Coxiellen auch Ursache für Fruchtbarkeitsstörungen. Auch wenn die Tiere nur selten klinische Symptome zeigen, werden die sehr widerstandsfähigen und hochansteckenden Coxiellen über Kot, Urin und Milch sowie Körpergewebe, wie etwa die Placenta, ausgeschieden. Darüber hinaus ist das Q-Fieber auch auf den Menschen übertragbar.

Wie das Pharmaunternehmen Ceva Tiergesundheit in der vergangenen Woche mitteilte, ist ein Impfstoff gegen Q-Fieber für Rinder und jetzt auch für Schafe zugelassen. Mit einer Impfung könne sowohl der Verbrauch von Antibiotika sowie die Therapiehäufigkeit in Milchkuhbetrieben signifikant reduziert werden, so der Hersteller. Zudem würden besonders Kontaktpersonen wie Halter:innen, behandelnde Tierärzt:innen sowie Schäfer:innen besser geschützt, da die Impfung die Gefahr senke, dass Tiere zum Dauerausscheider des Bakteriums werden. Typische Anzeichen einer Q-Fieber-Erkrankung beim Menschen sind grippeähnliche Symptome sowie Herzinnenhautentzündungen bei einem chronischen Verlauf oder auch ein chronisches Erschöpfungssyndrom. Bei Schwangeren seien Aborte und Frühgeburten möglich, konstatierte das Unternehmen.

Proplanta

Schafe schubsen ausdrücklich erwünscht

Auf den Deichen entlang der niedersächsischen Nordseeküste helfen Schafe nahezu ganzjährig aktiv beim Küstenschutz, indem sie Gras fressen und die Grasnarben fest trampeln. Spaziergänger:innen werden durch zahlreiche Schilder eindringlich darauf hingewiesen, die Tiere nicht zu streicheln, zu ärgern oder von befestigten Wegen zu vertreiben. Sollte ein Schaf jedoch auf dem Rücken liegen, darf und sollte ihm mit einem Schubser geholfen werden, sich wieder aufzurichten.

Über das ganze Jahr werden Lämmer geboren, und meist sind es tragende Schafe, die es allein nicht schaffen, wieder auf die Beine zu kommen. Auch Rassen mit kurzen Beinen sind hin und wieder betroffen. Wenn Schafe sich auf dem Boden wälzen, um sich etwa zu kratzen, dann bleiben sie manchmal auf dem Boden liegen und können sich aus eigener Kraft nicht mehr aufrichten. Dann benötigen sie Hilfe. Ein beherztes Greifen ins Fell und ein Schubser reichen aus, damit die Tiere wieder aufstehen. „Schafe schubsen“ ist in solchen Fällen also ausdrücklich erwünscht und es rettet das Leben des Tieres, erklärt das Landvolk Niedersachsen.

Landvolk Niedersachsen

Weidetierhaltung und Naturschutz in Einklang bringen

Die Population der Wölfe in Deutschland wächst konstant.Die Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland ist vor dem Hintergrund des weltweiten Artenaussterbens ein großer Gewinn für den Naturschutz“, machte Bundesumweltministerin Steffi Lemke bei einem Besuch einer Brandenburger Schäferei deutlich. Um die ebenfalls in Deutschland bedeutsame Weidetierhaltung und den Naturschutz in Einklang zu bringen, müssten Konflikte praxistauglich gelöst werden. Das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz (BMUV) hat daher die „Dialogreihe Wolf“ ins Leben gerufen. An der Auftaktveranstaltung am 1. Juni 2023 haben Weidetierhalter:innen, Naturschutzverbände, Jagd- und Tierschutzverbände sowie Vertreter:innen der Länder und der Wissenschaft teilgenommen.

„Die Weidewirtschaft hat herausragende Bedeutung für den Naturschutz, für artenreiche Wiesen und sie ist fester und jahrhundertealter Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Die Weidetierhalter haben unsere Unterstützung verdient. Ich bin deshalb froh, dass seit dem 1. Januar 2023 die Weidetierprämie gilt, die einen wichtigen Beitrag zur ökonomischen Stabilisierung der Betriebe leistet. Aber das bringt auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für die Weidetierhaltung. Lösungen für dieses Problem müssen gemeinsam und vor allem praxistauglich erarbeitet werden. Nur durch guten Herdenschutz lassen sich Wolfsrisse vermeiden. Daher müssen Schäfer und Schäferinnen unbürokratisch und schnell bei der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen unterstützt werden, vor allem finanziell“, so die Ministerin.

„Schon früher gab es den Wolf hier, es ist nur natürlich, dass er wieder zurückkommt. Wer die Natur liebt, akzeptiert auch den Wolf. Aber natürlich möchte ich keine Tiere verlieren, ich verstehe die Angst vieler Weidetierhalter. Wichtig ist, dass wir bei Rissen nicht allein gelassen werden und wir schnell und leicht Unterstützung finden, wenn es um Herdenschutzmaßnahmen geht oder dann auch um notwendige Abschüsse von Problem-Wölfen“, betonte Schäfer René Jeronimus.

BMUV

Schweizer Tierärzt:innen beklagen zunehmenden Medikamentenmangel

Ein zunehmender Medikamentenengpass in der Schweiz gefährdet aktuell die Versorgung von Haus- und Nutztieren. Immer weniger Medikamente kommen durch blockierte Lieferketten oder einem Produktionsrückgang bei den Tierärzt:innen an. „Ich glaube, so schlimm wie jetzt war es noch nie”, sagt Patrizia Andina von der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte. Zeitweise seien einzelne Arzneimittel gar nicht verfügbar, so die Tierärztin, die eine Verschärfung der Situation befürchtet. Aktuell betrifft es die Lieferungen von Kalziuminfusionslösungen, die Kühen rund um die Geburt verabreicht werden, um einen Kalziummangel zu beheben. Dieser kann bei Nichtbehandlung bei den Tieren eine Muskellähmung verursachen. „Das kann so weit gehen, dass sogar das Herz aufhört zu schlagen“, sagt Andina.

Mit großer Sorge betrachtet sie zudem den Engpass bei Impfstoffen, was wiederum zu einem erhöhten Antibiotikaeinsatz führt. Überdies würden Tiere auch schlicht krank, wenn sie nicht gegen gewisse Krankheiten geimpft worden seien. „Dann muss man sie eher mit Antibiotika behandeln, und das ist ja genau das, was wir verhindern wollen.“ Auch die Suche nach Alternativen gestaltet sich äußerst umständlich, da die Veterinär:innen nur sehr eingeschränkt Medikamente aus dem Ausland importieren dürften. „Von Tag zu Tag haben wir irgendwelche Medikamente, die wir nicht mehr von den Firmen bekommen. Da verschwendet man unglaublich viel Zeit bei der Suche nach Alternativen“, sagt Andina abschließend. Und eine Verbesserung der Lage ist aktuell nicht in Sicht.

SRF

Reinhard Heintz erhält Ehrenplakette in Gold

Für seine besondere Verdienste hinsichtlich der Schafzucht und -haltung ist Reinhard Heintz mit der Ehrenplakette in Gold ausgezeichnet worden. „Ein Leben für die Schafe – so lässt sich die Leidenschaft von Reinhard Heintz am besten beschreiben“, so Ministerin Priska Hinz, die die Auszeichnung an den ehemaligen und langjährigen Vorsitzenden des Hessischen Verbandes für Schafzucht und -haltung übergab. „Herrn Heintz war es dabei immer wichtig, die Tradition des Schäferberufes mit den heutigen Anforderungen an die Schafzucht und Schafhaltung zu verbinden. Er hat den Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung über 35 Jahre in unterschiedlichen Vorstandsämtern geführt und damit der hessischen Schafzucht eine Stimme und ein Gesicht gegeben “, so die Ministerin.

Umweltministerium Hessen

Deutschland ist wieder frei von Blauzungenkrankheit

Seit dem 1. Juni 2023 gilt ganz Deutschland wieder als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung entsprechend geändert. Die Impfung gegen die BTV gilt jedoch nach wie vor als wichtige Vorsorgemaßnahme, um weitere Ausbrüche und damit Leiden bei empfänglichen Tieren zu vermeiden sowie den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden. Eine Vakzination darf jedoch nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden. Daher sind Tierhalter:innen angehalten, sich mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.

Bei neuen Ausbrüchen der Infektionskrankheit, die von Gnitzen übertragen wird, müssen gemäß EU-Tiergesundheitsrecht, umgehende Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören neben der Einrichtung einer Sperrzone auch strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden. Würden in betroffenen Tierhaltungen erst mit Beginn der Ausweisung einer Sperrzone die Tiere geimpft, dürfen diese Tier erst nach Ablauf mehrerer Monate wieder verbracht werden, teilt das Hessische Umweltministerium mit. Hessen hat den Status „Frei von Blauzungenkrankheit” bereits vor einem Jahr erlangt. Um die Betriebe in dem Bundesland vor Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen wie Luxemburg, Frankreich, Italien und der Schweiz zu schützen, dürfen Tiere aus solchen Regionen nur eingestellt werden, wenn sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden.

Hessisches Umweltministerium

Vetion-Fokusthema: Blauzungenkrankheit/ Blue Tongue Disease

MV beschließt Maßnahmen wegen Futtermittelknappheit

In Mecklenburg-Vorpommern herrscht aufgrund der seit Wochen anhaltenden Dürre Wassermangel. Dieser konnte auch durch die Niederschläge in der vergangenen Woche bei weitem nicht behoben werden. Entscheidend sei, wie es in den kommenden Wochen mit dem Wetter weitergeht, erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus. Bereits der erste Futterschnitt sei aufgrund des kühlen Frühjahrs und nachlassender bzw. ausbleibender Niederschläge im Vergleich zu „normaleren“ Jahren 25-30% geringer ausgefallen. Anschließend wirkte sich die anhaltende Trockenheit verheerend auf den Aufwuchs für den zweiten und ggf. den dritten Schnitt aus. Dadurch wächst die Gefahr, dass die Futterversorgung, insbesondere über den Winter, nicht gesichert werden kann.

„Die meisten Futterbaubetriebe in MV zehren derzeit von den Futterreserven aus dem Vorjahr und von dem Winterfutter aus dem 1. Schnitt. Damit sind die Tierbestände derzeit zwar mit ausreichend Futter versorgt, aber die Versorgung der Tiere im Winter ist gefährdet. Die Tierhaltungsbetriebe brauchen in der entstandenen Situation Unterstützung bei der Gewinnung von zusätzlichem Futter. Deshalb werden in MV ab dem 1. August 2023 Bracheflächen zur zusätzlichen Futtergewinnung freigegeben, sofern bis dahin weiterhin ein witterungsbedingt extremer Futtermangel vorliegt. Weiterhin gestatten wir Grünlandflächen aus dem Programm der naturschutzgerechten Grünlandnutzung, die nur beweidet werden dürfen, danach auch für die Mahd von Zusatzfutter zu nutzen. Beide Maßnahmen tragen dazu bei, die entstandene Notsituation zu lindern, in der Hoffnung auf ausreichende Niederschläge in den kommenden Wochen“, so der Minister abschließend.

Agrarministerium MV

Nationales Tierwohl-Monitoring beschlossen

Im Rahmen des BMEL-Projekts “Nationales Tierwohl-Monitoring” (NaTiMon) hat ein Konsortium von insgesamt zehn Institutionen ein Konzept für eine regelmäßige und systematische Messung des Tierwohls in der Nutztierhaltung entwickelt. Die Empfehlungen umfassen insgesamt sechs Schritte. Der erste ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein flächendeckendes Monitoring sowie die Bereitstellung der institutionellen Infrastruktur. Zudem sollten die Mittel für die Umsetzung eingeplant, die Nutzung vorhandener Daten ermöglicht und die Erhebung fehlender Daten ermöglicht werden. In einem letzten Schritt plädieren die Wissenschaftler:innen dafür, den Tierwohl-Monitoring-Bericht zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für den Bericht wurden die Bereiche Haltung, Transport und Schlachtung von Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten, Schafen, Ziegen und Regenbogenforellen und Karpfen aus Aquakultur einbezogen und darüber hinaus Indikatoren zur Beschreibung ausgewählter Rahmenbedingungen der Nutztierhaltung vorgeschlagen.

Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick sagte dazu: “Der Umbau der Tierhaltung ist notwendig und unter den Akteurinnen und Akteuren, auch unter den politischen Parteien unbestritten. Unsere Aufgabe ist es, nun an die konkrete Umsetzung zu gehen.  Mit einer Kombination mehrerer unabhängiger Bausteine haben wir den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl bereits eingeleitet. Damit bieten wir tierhaltenden Betrieben eine echte Zukunftsperspektive, verbessern den Tier- und Umweltschutz und schaffen Verbrauchertransparenz. Für eine Verbesserung des Wohlergehens von Tieren und des Tierschutzes ist ein Monitoring des Gesundheitszustandes von Tieren ebenfalls sehr wichtig. Der nun vorliegende Empfehlungsbericht fasst wertvolle Erkenntnisse zusammen, die wir für uns und die weitere Arbeit auswerten.”

BMEL

bpt widerspricht BaT bei Beurteilung der Flexibilisierung des AZG

Am 5. Juni hat der Bund angestellter Tierärzte (BaT) mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme habe dem BaT sogar schriftlich mitgeteilt, dass das Arbeitszeitgesetz genügend Möglichkeiten biete, um den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Der bpt sei auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht worden. Letzteres dementierte der Geschäftsführer des bpt, Heiko Färber, jetzt auf der Webseite des Verbandes. Dort heißt es:

1. Der bpt hat bis dato weder eine – wie vom BaT erwähnt – offizielle schriftliche Mitteilung noch irgendeine informelle Mitteilung vom BMAS in dieser Sache erhalten (Stand 19. Juni 2023). Die suggerierte offizielle Position des BMAS scheint es also nicht zu geben,

2. Ganz im Gegenteil. Im F.A.Z.-Interview vom 25. Mai 2023 antwortet der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, auf die Frage, ob es mehr Spielräume für flexible Arbeitszeiten geben soll und ob er dazu schon Pläne des Arbeitsministers kenne: „Nein, und da gerät der Arbeitsminister auch zunehmend in Verzug.“ Und weiter: „Es ist Aufgabe der Politik, es möglich zu machen, wenn jemand seinen vollen Lohn an vier Tagen erarbeiten möchte. Wenn in einem Arbeitsverhältnis 35 oder 38 oder 40 Stunden pro Woche vereinbart sind, dann muss man den Menschen doch nicht zusätzlich vorschreiben, dass sie diese Stunden auf 5 Tage verteilen müssen.“ Das hört sich klar danach an, dass es eben keine abgestimmte Position der Ampel-Koalition gibt, es sich bei der Mitteilung an den BaT folglich nur um die (unabgestimmte) Meinung des BMAS handelt. Deshalb steht die AZG-Flexibilisierung, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, auch weiter auf der Agenda und deshalb wird sich der bpt gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) auch weiterhin für eine gesetzliche AZG-Flexibilisierung für Notdienstberufe stark machen – und zwar im Sinne von flexiblerer Arbeitseinteilung, nicht im Sinne von Mehrarbeit für die angestellten Tierärzte/innen.

3. Bereits mit Schreiben vom 25. November 2019 (!) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Anfrage der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wie folgt geantwortet: „Auf der Arbeitnehmerseite strebt der 2016 gegründete Bund angestellter Tierärzte (BaT) einen Tarifvertrag an. Außerdem haben sich zwei Arbeitgeberverbände gegründet (VUK und GfT). Aus diesen Verbänden können sich Tarifpartner entwickeln, die dann Tarifverträge für angestellte Tierärzte vereinbaren. Wie im Bereich der Humanmedizin wären so bei Bereitschaftsdienst auf 24-Stunden-Dienst möglich.“
Ob das den BaT-Mitgliedern bewusst ist? Diese Mitteilung ist jetzt 4 Jahre alt. Trotz dramatischer Notdienstkrise, Rückgang der Klinikzulassungen und Tierärztemangel, hat der BaT in dieser Sache in 4 Jahren nichts vorangebracht, keine Verhandlungspartner gefunden, keinen Tarifvertrag geschlossen. Mit Blick auf die flächendeckende Tierarztversorgung und damit den Tierschutz, vor allem aber auch mit Blick auf das „Well-Being“ der Selbständigen, auf deren Schultern das Notdienstsystem in der Fläche immer noch lastet, halte ich die kategorische Ablehnung einer gesetzlichen AZG-Flexibilisierung für berufspolitisch verantwortungslos.

4. Und zu guter Letzt: Dass sich der BaT für tariffähig hält, ist seine Meinung. Ob letztlich Gerichte dem BaT dann auch die Tariffähigkeit tatsächlich zuerkennen, ist alles andere als ausgemachte Sache. Die Mitgliederzahlen aus dem Bereich der Praxis lassen bislang doch daran zweifeln.

bpt

EU verstärkt Maßnahmen gegen antimikrobielle Resistenzen

Im Kampf gegen die Zunahme von Antibiotikaresistenzen hat der EU-Rat beschlossen, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu verstärken und die Maßnahmen zu intensivieren. Neben der Verfügbarkeit wirksamer antimikrobieller Mittel sowie einem umsichtigen Einsatz von Antibiotika sollen besonders die Prävention und Eindämmung von Infektionen sowie das Monitoring antimikrobieller Resistenzen und des Verbrauchs antimikrobieller Mittel gefördert werden. Ein Ziel ist es, den menschlichen Verbrauch von Antibiotika bis 2030 um 20 % und den EU-weiten Verkauf antimikrobieller Mittel für Nutztiere und Aquakultur um insgesamt 50 % zu reduzieren. Weiterhin beinhaltet die Ratsempfehlung, die Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens von lebensmittelliefernden Nutztieren zu intensivieren, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten in der Landwirtschaft einzudämmen. Durch Schulungen und Kampagnen sollen zudem die Öffentlichkeit sowie Fachkräfte im Gesundheits- und Veterinärbereich sensibilisiert werden.

„Heute ist ein wichtiger Tag für die Gesundheit. Nicht nur für die Gesundheit des Menschen, sondern auch für die Tiergesundheit und eine gesunde Umwelt! Wir verdanken es der raschen Arbeit des schwedischen Vorsitzes und der Gesundheitsministerinnen und -minister, dass wir nun eine Empfehlung des Rates zu antimikrobiellen Resistenzen haben. Unser Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen wird nicht schnell zu gewinnen sein, aber diese Empfehlung ist ein wichtiger Meilenstein“, erklärt Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. „Wir können es uns nicht leisten, die tödliche Bedrohung, die arzneimittelresistente Mikroorganismen für die menschliche Gesundheit darstellen, außer Acht zu lassen. Die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen war eine der wichtigsten Prioritäten des schwedischen Vorsitzes, und mit der heutigen Empfehlung werden den EU-Ländern Instrumente an die Hand gegeben, um den Antibiotikaverbrauch zu überwachen und zu verringern“, ergänzt Jakob Forssmed, schwedischer Minister für Soziales und öffentliche Gesundheit.

Um die Minimierung des Einsatzes von antimikrobiellen Arzneimitteln in der Nutztierhaltung geht es auch bei VetMAB. Das Fortbildungsportal bietet verschiedene E-Learningkurse für Landwirt:innen und Tierärzt:innen an, die das Ziel haben, das Gesundheitsmanagement im Stall zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu minimieren. Damit trägt VetMAB.de zum Kampf gegen Resistenzen und mehr Gesundheit von Mensch und Tier bei.

Europäische Kommission

Rat der Europäischen Union

VetMAB

Christa Kühn wird neue FLI-Präsidentin

Prof. Dr. med. vet. Christa Kühn wird die neue Präsidentin des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Dr. Thomas Mettenleiter an, der Ende Juni 2023 in den Ruhestand gehen wird. Kühn wurde von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir berufen, wie das BMEL am vergangenen Freitag bekannt gab.

„Das FLI mit seiner national und international anerkannten Forschung ist unverzichtbar bei der Bekämpfung von Tierseuchen, bei der Arbeit am One-Health-Ansatz oder bei Fortschritten in den Bereichen Tierschutz und Nutztiergenetik. Es freut mich sehr, dass es gelungen ist, mit Christa Kühn eine anerkannte und hochqualifizierte Wissenschaftlerin als Präsidentin zu gewinnen. Sie wird die Arbeit des FLI durch ihre jahrelange Erfahrung bereichern und die Fortführung seiner erfolgreichen Forschungstätigkeiten sicherstellen. Für Ihre neue Aufgabe wünsche ich ihr viel Erfolg”, erklärte Özdemir.

Seit mehr als 20 Jahren ist die Tierärztin und neue FLI-Präsidentin bereits am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummersdorf tätig, seit 2004 in Führungspositionen – zuletzt als Leiterin des Instituts für Genombiologie. In seiner Begrüßungsrede dankte der Bundesminister auch dem scheidenden FLI-Präsidenten Prof. Thomas Mettenleiter für seine erfolgreiche Arbeit.

BMEL

MV erarbeitet Strategie für Nutztierhaltung

Unter dem Motto „MV-Nutztierstrategie 2030“ ist am 13. Juni 2923 der Startschuss für die Erarbeitung einer Strategie für die zukünftige Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern gefallen. Ende 2023 soll der Diskussionsprozess beendet sein. „Es ist dringend notwendig, sich über die Zukunft der Nutztierhaltung in unserem Bundesland auszutauschen“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus vor den 40 Teilnehmer:innen der Auftaktveranstaltung. Denn besonders die Schweine- und Rinderhaltungen bereiten dem Minister Sorgen. „Wir beobachten seit 1990 ein Minus in der Rinderhaltung von 58 Prozent. Eine ähnliche Entwicklung stellen wir beim Milchvieh fest: Minus 40 Prozent seit 1990. Bei den größeren Schweinehaltungen zählen wir lediglich noch 80 Betriebe, Schweinemäster halten noch 40 ihr Geschäft aufrecht. In den vergange­nen beiden Jahren haben 5 Prozent ihre Betriebe aufgegeben, weitere 15 Prozent könnten es in diesem Jahr sein“, erklärt Backhaus.

Gemeinsam mit Verbänden und Institutionen plant der Politiker, Ende diesen Jahres eine Strategie vorlegen zu können. „Wir bringen eine „MV-Nutztierstrategie 2030“ mit dem Ziel nachhaltiger, bodengebundener und tiergerechter Investitionen in die Tierhaltung auf den Weg“, so der Agrarminister. „Mir ist wichtig, dass sich auch diejenigen an dem Prozess zur Erarbeitung einer Nutztierstrategie beteiligen können, die vieles an der heutigen Landwirtschaft und insbesondere der Tierhaltung kritisch sehen. Dies ist kein Papier nur meines Hauses oder der Tierzuchtverbände. Es sollen ausdrücklich auch diejenigen sich einbringen, die einen Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl und hin zu höheren Tierschutzstandards fordern. Der Minister machte aber auch deutlich, dass die Landwirtschaftsbetriebe trotz dieses Anpassungs­prozesses von ihrer Arbeit leben können müssen und als wirtschaftlich tragfähige Unternehmen in die Zukunft blicken sollen. Der Spagat, den die Gesellschaft hinbekommen müssen, werde sein, gleichzeitig Klima­neutralität und die Nutztierhaltung als Bestandteil der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft umzusetzen”, erklärte Backhaus.

Landesregierung MV

Tierschutz in die Leitsätze globaler Unternehmen aufgenommen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Leitlinien hinsichtlich des Tierschutzes überarbeitet. Als globalen Maßstab für ethische Geschäftspraktiken wurden nun erstmals weltweit agierende Unternehmen in die Leitsätze integriert. Diese werden aufgefordert, den Tierschutz in ihrer Geschäftspolitik und Praxis zu berücksichtigen. „Wenn wir die bahnbrechenden Leitlinien der OECD mit der düsteren Realität vergleichen, die Milliarden Tiere für den Profit von Unternehmen ertragen müssen, wird der Bedarf an sofortigem Handeln nur allzu deutlich. Millionen Tiere in Laboratorien werden gezwungen, massive Dosen von Chemikalien ohne jegliche Schmerzlinderung einzuatmen, Mutterschweine in Massentierhaltungsbetrieben sind in enge Metallkäfige eingesperrt, die sie ihrer grundlegenden Bewegungsfreiheit berauben, und Millionen Tiere in Pelzfarmen fristen ein eintöniges Dasein in winzigen Drahtkäfigen. Damit die globalen OECD-Standards wirklich etwas für diese Tiere bewirken können, müssen sie sowohl für Unternehmen als auch für Regierungen ein Aufruf sein, Maßnahmen zur Abschaffung dieser unmenschlichen Praktiken zu ergreifen”, erklärt Jeffrey Flocken, Präsident von Humane Society International.

Die OECD hofft, dass mit diesem Schritt weitreichende positive Auswirkungen auf die Tiere in den 38 Mitgliedsländern erreicht werden. „Die sinnvolle Einbeziehung des Tierschutzes ist eine der positivsten und bedeutendsten Verbesserungen, die wir in den aktualisierten OECD-Leitsätzen durchsetzen konnten, zusammen mit der Aufnahme einer starken Formulierung zum Klimawandel, und sie war längst überfällig. Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit Humane Society International und anderen Verbündeten diesen wichtigen Erfolg für Tiere, Menschen und den Planeten sichern konnten”, betonte auch Marian Ingrams, Direktorin von OECD Watch, einem globalen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen.

Um den Tierschutz geht es auch in der schon traditionellen Tagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“, die die ATF gemeinsam mit dem Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der DVG-Fachgruppe Umwelt- und Tierhygiene sowie Vetion.de am 14. und 15. September 2023 veranstaltet. In diesem Jahr findet die Tagung als Hybridveranstaltung statt. Eine Teilnahme ist entweder vor Ort in Hannover oder live online über Myvetlearn.de möglich.  

OECD

OECD Watch

Live-Online-Seminar: Aktuelle Probleme des Tierschutzes auf Myvetlearn.de

Vetion-Fokusthema Tierschutz geht uns alle an

Keine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für Tierarztpraxen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) hinsichtlich der vorgeschlagenen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt. Eine spezielle Ausnahme sei im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes nicht vorgesehen, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT). „Das BMAS vertritt hierbei die Auffassung, dass das Arbeitszeitgesetz Möglichkeiten bietet, um unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Insbesondere wurde der bpt auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht“, schrieb Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS und Mitglied des Bundestages, im Namen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Der BaT sieht darin eine politische Unterstützung seiner Pläne, Tarifverträge für Tierärzt:innen einzuführen und steht für Tarifverhandlungen zur Verfügung. Ein Umdenken sei erforderlich, um Lösungen für die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung zu finden, mahnt der Verband, und schlägt die Gründung eines Arbeitgebendenverbandes vor, der in Tarifverhandlungen mit dem BaT treten könne. Die Entscheidung des BMAS habe die Weichen für eine Neuausrichtung gelegt. Ein Entgegenkommen Arbeitnehmender zur Sicherung der Versorgung sei ohne Zugeständnisse von Seiten der Arbeitgebenden nicht fair und nicht zu erwarten. Das Ausspielen Tierschutz gegen Arbeitnehmerschutz gehöre endlich beendet, heißt es von Seiten des BaT. Jetzt könnten neue Rahmenbedingungen geschaffen, attraktivere Gehälter und flexiblere Arbeitszeitvereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden.

BaT

Bewerbungsfrist für Deutschen Tierschutzpreis endet bald

Bereits zum 19. Mal hat der Deutsche Tierschutzbund den Deutschen Tierschutzpreis 2023 ausgeschrieben. Mit Unterstützung der Zeitschrift FUNK UHR und Super TV sollen auch in diesem Jahr besonders engagierte Tierschützer:innen für ihre Arbeit für das Tierwohl ausgezeichnet werden. Die Bewerbungsfrist endet allerdings schon am 15. Juni 2023. Bis dahin können sowohl Menschen als Institutionen für die Auszeichnung vorgeschlagen werden, zudem können sich Tierschützer:innen auch selbst bewerben. Der Preis, der in verschiedenen Kategorien vergeben wird, ist mit einem Preisgeld von insgesamt 8.000 Euro verbunden, das den Tieren zu Gute kommen soll. Die feierliche Preisverleihung findet am 19. Oktober 2023 in Berlin statt.

Das Vetion.de-Fokusthema Forschungs- und Tierschutzpreise hält Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand über dotierte Forschungspreise für wissenschaftliche Arbeiten sowie Tierschutz-Preise inkl. der jeweiligen Bewerbungsfristen. Ein regelmäßiger Blick in die Übersicht lohnt sich.

Deutscher Tierschutzbund

Vetion-Fokusthema Forschungs- und Tierschutzpreise