Menü ≡

Weniger Rinder und Schafe in Mecklenburg-Vorpommern

Immer mehr Landwirt:innen in Mecklenburg-Vorpommern geben die Tierhaltung auf. Nach der Auswertung der aktuellen Meldezahlen hat das Statistische Amt in Schwerin mitgeteilt, dass zum Ende des Jahres 2024 noch rund 442.700 Rinder in dem Bundesland gehalten wurden.

Das bedeutet einen Rückgang von knapp 22 Prozent innerhalb der vergangenen zehn Jahre, im Jahr 2023 lebten noch rund drei Prozent mehr Rinder in Mecklenburg-Vorpommern. Im Vergleich zu 1989 ist die Zahl der gehaltenen Milchkühe um zwei Drittel gesunken (-301.000). Insgesamt wurden in 2024 noch 611 Milchkuh-Betriebe im Land gezählt.

Die Hauptgründe für den Abbau der Rinderhaltung sind die starken Schwankungen bei den Milchpreisen, geringe Gewinnmargen beim Fleisch sowie wachsende Anforderungen bei den Haltungsbedingungen. 

Im Gegensatz dazu sind die Schweinebestände gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben. Zum Stichtag 3. November 2024 wurden rund 570.400 Schweine gehalten, 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Langzeitvergleich ist aber auch die Schweinehaltung stark zurückgegangen. Jahr 1989 wurden noch 2,7 Millionen Schweine in MV gehalten.  

Auch der Schafbestand ist laut Statistik im Nordosten ebenfalls weiter rückläufig. Die Zahl der gehaltenen Schafe ging gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent auf rund 64.700 Tiere zurück. Zur Zeit der Wende trieben die Schäfer:innen im Land noch 385.000 Tiere auf die Weiden. Danach nahmen die Bestände drastisch ab.

Landtag MV

Ministerium warnt Reisende vor Einschleppung von MKS

In vielen Ländern haben die Osterferien begonnen und zahlreiche Menschen werden die Zeit für eine Reise nutzen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt den Start der Osterreisezeit zum Anlass, vor möglichen Erregereinträgen der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu warnen.

Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung der Klauentiere, die zu schweren fieberhaften Allgemeinerkrankung führt. Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind besonders Haus- und Wildschweine, Büffel und Wildwiederkäuer für das Virus empfänglich. Aber auch Giraffen, Kamele und Flusspferde sowie die nicht zu den Paarhufern zählenden Elefanten können sich infizieren.

Seit einigen Wochen breitet sich die MKS in Ungarn und der Slowakei entlang der Donau an der Grenze zu Österreich in Rinderhaltungen aus. Auch im sehr beliebten Reiseland Türkei kommt die Tierseuche häufig vor. Der grenzüberschreitende Handels- und Reiseverkehr kann die Verschleppung des in der Umwelt sehr stabilen Virus über tausende Kilometer verursachen. Wie das Ministerium mitteilt, besteht daher ständig und besonders zur Osterreisezeit eine erhöhte Gefahr einer Einschleppung des hochansteckenden Virus.

So appellieren die Behörden dringend an Reisende, keine Rohmilchprodukte und auch keine Produkte, die nicht vollständig durcherhitztes Fleisch enthalten, aus MKS-betroffenen Regionen mitzubringen. Außerdem ist der Kontakt mit Klauentieren in betroffenen Regionen unbedingt zu vermeiden. Landwirtschaftliche Betriebe sollten gemieden werden.

Zudem sollte von Jagdreisen in die betroffenen Regionen abgesehen werden. Das Ministerium appelliert weiterhin an Tierhalter:innen, dringend auf die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen in ihren Betrieben zu achten, wenn sie von Reisen aus betroffenen Regionen zurückkehren. Zum Thema Biosicherheit in den Betrieben bietet Myvetlearn.de Tierärzt:innen Online-Fortbildungen zu verschiedenen Tierarten an.

Ministerium NRW

MKS: Ungarn schließt biologischen Angriff nicht aus

In der Slowakei und in Ungarn breitet sich die Maul- und Klauenseuche (MKS) weiter aus. Laut aktuellen Angaben (Stand 8. April 2025) haben die Veterinärbehörden in der Slowakei inzwischen sechs Ausbrüche bestätigt, in Ungarn sind vier Milchviehbetriebe betroffen. Als mögliche Ursache vermutet die ungarische Regierung einen biologischen Angriff, wie Gergely Gulyas, Stabschef von Premierminister Viktor Orban, bekannt gab. Angaben zu möglichen Verantwortlichen für einen mutmaßlichen MKS-Angriff machte er allerdings nicht. Er stütze seinen Verdacht auf mündlichen Informationen eines ausländischen Labors, dessen Ergebnisse noch nicht vollständig belegt seien.

„Zum jetzigen Zeitpunkt können wir sagen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Virus keinen natürlichen Ursprung hat“, erklärte Gulyas. Möglicherweise handele es sich bei dem MKS-Virus, das sich in den vergangenen Wochen in Ungarn verbreitete, um ein künstlich erzeugtes Virus. Wer für solch einen mutmaßlichen MKS-Angriff verantwortlich sein könnte, erklärte der Stabschef jedoch nicht.

Da die MKS-Ausbrüche in Regionen nahe der österreichischen Grenze verortet sind, hat die Alpenrepublik bereits in der vergangenen Woche 23 Grenzübergänge zu Ungarn und der Slowakei geschlossen.

Um sich vor eventuellen Viruseinträgen zu schützen, haben zahlreiche Länder Importverbote auch aus Österreich beschlossen. So dürfen weder Rind- und Schweinefleischprodukte noch Rohmilch aus Österreich in die USA oder das Vereinigte Königreich sowie nach Kanada, Japan oder Bosnien-Herzegowina importiert werden. Die Dauer der Beschränkungen sei derzeit nicht absehbar.

Agrarheute

Schweizerbauer

MKS- unbedingt Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Aufgrund der Tatsache, dass aktuell in Ungarn vier und in der Slovakei sechs Betriebe einen Ausbruch der hoch kontagiösen Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet haben (Stand: 7. April), appelliert die Bundestierärztekammer (BTK) eindringlich an alle Landwirt:innen und Tierärzt:innen, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um einen Eintrag in Betriebe in Deutschland zu verhindern. „Nun ist es wichtiger denn je, dass sich die empfänglichen Betriebe mit umfangreichen Biosicherheitsmaßnahmen vor dem Einschleppen der Seuche schützen“, mahnt der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Hier liegt eine große Verantwortung bei den betreuenden Tierärzt:innen, die dafür über das nötige Know-how verfügen“, sagt Dr. Vogel.

Zur Einschätzung und ggf. Optimierung der Biosicherheit in Rinderbetrieben steht seit dem 4. April 2025 die MKS-Risikoampel der Universität Vechta zur Verfügung. Auch gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer erwartbar herausfordernden Blauzungenvirus-Saison für die Kolleg:innen, die MKS differentialdiagnostisch auf dem Schirm zu haben.

Zur Auffrischung des Fachwissens empfiehlt die BTK:

  • Hygieneempfehlung der BTK
    „Mindestanforderungen zur Biosicherheit für Tierärztinnen und Tierärzte beim Besuch von Tierhaltungen mit Rindern und kleinen Wiederkäuern“(Webseite der BTK à Rubrik Nutztiere)

MKS breitet sich in Ungarn und der Slowakei aus

Nach dem Bekanntwerden erster Fälle von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei sind inzwischen in beiden Ländern weitere Ausbrüche gemeldet worden. In der Slovakei ist inzwischen der 5. Ausbruch, in Ungarn der 2. Fall bestätigt worden. Entsprechend groß ist die Sorge in den Nachbarländern, vor allem in Österreich, da alle Ausbrüche sich in der Nähe der Grenze befinden. „Mit großer Besorgnis beobachten wir die jüngste Entwicklung der Maul- und Klauenseuche (MKS) in unseren Nachbarländern. Aktuellen Berichten zufolge gibt es erneut zwei Verdachtsfälle in Ungarn, die derzeit untersucht werden. Diese Meldungen verdeutlichen einmal mehr, wie schwierig es ist, die Ausbreitung der Seuche unter Kontrolle zu bringen“, kommentiert Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der österreichischen Tierärztekammer (ÖTK), die aktuelle Lage. „Das ist eine dramatische Gefahr für unsere Tierbestände, vor allem aufgrund der extremen Ansteckungsfähigkeit des Virus. Wir fordern daher sofortige und konsequente Maßnahmen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Die Situation erfordert entschlossenes Handeln!“

Die ÖTK fordert angesichts der aktuellen Entwicklungen neben dem Einfuhrstopp von Tieren und Fleischprodukten strengere Einreisekontrollen, insbesondere im Personenverkehr. Mobile Grenzkontrollen sollten durch stationäre Kontrollpunkte direkt an der Grenze ersetzt werden. Aber auch der Transit von Tiertransporten müsse dringend gestoppt werden, um das Risiko einer Einschleppung zu eliminieren. Ein weiteres Problem stelle die potenzielle Einschleppung des Virus durch Reisende und Arbeitskräfte aus den betroffenen Regionen dar. „Nur durch schnelles, entschlossenes Handeln auf nationaler und internationaler Ebene kann eine weitere Verbreitung der Maul- und Klauenseuche verhindert und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Tierbestände gesichert werden“, betont Frühwirth.

In den Überwachungszonen in Österreich wurden inzwischen mehr als 1.000 Tiere auf das Virus untersucht. Bislang blieben alle Ergebnisse neagtiv auf MKS. Aber auch in Deutschland beobachtet man die Situation mit wachsender Sorge. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rief dringend dazu auf, bei klinisch auffälligen Klauentieren in Deutschland immer auch MKS labordiagnostisch ausschließen zu lassen. Auf den Betrieben MUSS hohe Wachsamkeit herrschen, denn je eher ein MKS-Ausbruch erkannt und Maßnahmen getroffen werden können, desto besser die Chance, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Außerdem müssen die Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden. Zu diesem Thema bietet Myvetlearn.de Tierärzt:innen entsprechende Online-Fortbildungen an.

ÖTK

Wolfspopulation in Europa wächst weiter

Der Wolfsbestand in Europa hat sich seit dem Jahr 2015 mehr als verdoppelt. Nach aktuellen Information leben rund 21.500 Wölfe in europäischen Ländern. Laut einer Studie von Forschenden unter der Leitung der Italienerin Cecilia Di Bernardi ist die Population der Raubtiere in Italien, Deutschland, Bulgarien, Griechenland, Polen, Spanien und Rumänien angewachsen, während sie in Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien zurückging. In anderen Ländern sind die Bestände relativ stabil geblieben.

Laut Experten-Schätzungen werden jährlich 56.000 Nutztiere von Wölfen gerissen und getötet. Damit einher gehen Entschädigungen in Höhe von rund 17 Millionen Euro, die an die Nutztierhalter:innen gezahlt werden. Auf Grund der stetig wachsenden Population wurde der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf inzwischen „geschützt“ abgesenkt.

Auch in Deutschland wird immer häufiger von Nutztierrissen berichtet. Allein in Niedersachsen leben mehr als 500 Wölfe und daher ist die Art nicht länger vom Aussterben bedroht. Das Land stellt Schaf- und Ziegenhalter:innen rund vier Millionen Euro für den Wolfsschutz zur Verfügung. Der erste Förderzeitraum hat am 1. April 2025 begonnen. Anträge konnten Betriebe mit mehr als zehn Tieren stellen. Die Förderung läuft über fünf Jahre.

Die Prämie beträgt 260 Euro pro Hektar Weidefläche oder 325 Euro pro Hektar Deichfläche. Umgerechnet auf die Schaf- und Ziegenzahl sind das laut Ministerium 40 Euro pro Tier auf Weideflächen und 50 Euro pro Tier am Deich. Voraussetzung für eine Prämienzahlung ist ein schon bestehender wolfsabweisender Grundschutz. Die Prämie soll die Förderung unbürokratischer machen. Ende 2024 lebten in Niedersachsen mehr als 500 Wölfe. Der Wolf ist daher nach Ansicht der Landesregierung im Land nicht mehr vom Aussterben bedroht.

Schweizerbauer

Ministerium Niedersachsen

Bewerbungsstart für den Deutschen Tierschutzpreis 2025

Bereits zum 21. Mal wird in diesem Jahr der Deutsche Tierschutzpreis vergeben. Mit dieser Auszeichnung ehrt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit Whiskas und Pedigree erneut Menschen, die sich besonders für den Tierschutz engagieren.

Die Bewerbungsphase hat gerade begonnen und endet am 30. April 2025. Tierschützer:innen können sich mit ihren Vereinen, Initiativen oder Projekten bewerben bzw. vorgeschlagen werden. Die Gewinner:innen erwarten Preisgelder in Höhe von 6.000 bzw. 3.000 Euro. Für den diesjährigen Tierschutzpreis hat der Deutsche Tierschutzbund zudem erstmals eine eigene Kategorie für ein Kinder- oder Jugendtierschutzprojekt geplant, die der Nachwuchsarbeit im Tierschutz eine besondere Gewichtung geben soll. Auch hier liegt das Preisgeld bei 3.000 Euro.

„Mit dem Deutschen Tierschutzpreis zeichnen wir ehrenamtlich engagierte Menschen aus, die ihre Zeit, ihre Energie, ihr Herz und auch ihr Geld für die geben, die selbst keine Stimme haben. Es sind Persönlichkeiten, die für die Tiere kämpfen, trotz aller Widrigkeiten nicht aufgeben und damit zu Vorbildern werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Deutscher Tierschutzbund

Boehringer Ingelheim schreibt FMD Award 2025 aus

Im laufenden Jahr sind Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland, Ungarn und in der Slowakei erstmals nach mehreren Jahrzehnten festgestellt worden. Bei der Tierseuche handelt es sich um eine hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die Rinder, Schweine und Schafe befallen kann. Auch wenn die MKS für die menschliche Gesundheit keine direkte Bedrohung darstellt, kann ein Ausbruch eine enorme finanzielle Belastung für die Viehwirtschaft bedeuten und unsere Lebensmittelversorgung beeinträchtigen.

Das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim setzt sich für innovative Forschung zur Bekämpfung der MKS ein und hat nun den FMD Award 2025 ausgeschrieben. Wissenschaftler:innen können sich mit ihren Forschungsprojekten für den mit 10.000 Euro dotierten Preis bewerben. Voraussetzungen für die Bewerbung sind ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin oder Biowissenschaften sowie die Veröffentlichung einer Forschungsarbeit zur MKS in den vergangenen vier Jahren. Mit dem Förderpreis möchte das Unternehmen die Gesundheit von Nutztieren vorantreiben und die Prävention der Maul- und Klauenseuche unterstützen.

Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. April 2025 per E-Mail an laurence.gabana@boehringer-ingelheim.com einzureichen. Weitere Informationen sind hier zu finden.


AMK berät über bundesweites Register für Tierschutzverstöße

Am 26. März 2025 hat die Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden begonnen. Hier tauschen sich die Vertreter:innen der Länder drei Tage lang fachlich und politisch zu aktuellen Themen aus. Ein Tagesordnungspunkt wird unter anderem die Einführung eines bundesweiten Registers bei Tierschutzverstößen sein.
 
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt setzt sich für einen entsprechenden Beschluss der Länder ein. Es sei erforderlich, Informationen über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für die Tierschutzbehörden bundesweit verfügbar zu machen, hatte das Landwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt.
 
Zu Jahresbeginn war mal wieder ein Tierschutzskandal bekannt geworden, dieses Mal in Magdeburg. Nahe der Stadt waren bei einem Einsatz am 4. Januar 2025 rund 200 tote sowie weitere 500 teils schwer verwahrloste Schafe auf einem Grundstück gefunden worden. Nach Angaben der Stadt mussten 250 Tiere notgetötet werden. Neben 14 Hunden, von denen einer wegen stark aggressiven Verhaltens getötet werden musste, wurden fünf Esel, zwei Ponys und ein Maultier sichergestellt. Die Halterin der Tiere ist untergetaucht.
 
Für ein bundesweites Register hatte sich Brandenburg in einer Bundesratsinitiative bereits im September 2022 ausgesprochen. Im April 2023 war solch ein Register Thema bei der Sitzung der Bund-Länder-Tierschutzreferenten. Seither konnte jedoch kein Ergebnis erzielt werden, obgleich immer wieder erschütternde Fälle von Animal Hoarding ans Tageslicht kommen.

Proplanta

Gnitzen für Labor-Studie gesucht

Im Verbundprojekt CeratoVirPlus wird das Vorkommen von Gnitzen (Familie Ceratopogonidae) auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland räumlich und zeitlich erfasst. Im Anschluss werden die gefangenen Gnitzen im Labor des Leibniz-Zentrums für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) untersucht und auf das Vorkommen von Krankheitserregern wie dem Blauzungenvirus analysiert. Ihnen kommt eine große Bedeutung bei der Verbreitung des Virus zu und sie haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere in Deutschland. 

Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Datenlage zum Vorkommen und zur Verbreitung einheimischer Gnitzenarten und von ihnen übertragener pathogener Viren, um die infektiologischen und epidemiologischen Zusammenhänge besser zu verstehen und Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Um die Projektziele zu erreichen, sind die Forschenden auf die Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten angewiesen. Möchten Sie etwas über das Gnitzenvorkommen in Ihrem Betrieb erfahren? Dann kontaktieren Sie die Forschenden über Gnitze@zalf.de.

Mehr Informationen finden sich auch unter www.gnitzenmonitoring.de

BLE

H5N1-Infektion bei Schaf in Großbritannien

In Großbritannien ist das aviäre Influenzavirus vom Typ H5N1 erstmals bei einem Schaf nachgewiesen worden. Außerdem dem Schaf wurde auch Nutzgeflügel des Betriebes positiv auf das Virus getestet. Der betroffene Betrieb befindet sich in der Grafschaft Yorkshire, im Norden Englands.

Das infizierte Schaf wurde getötet, die anderen Schafe der Herde wurden laut zuständigem Landwirtschaftsministerium untersucht. Weitere Infektionen mit dem Geflügelpestvirus sind dabei allerdings nicht bestätigt worden.

FLI

Deutschland offiziell frei von MKS

Am 10. Januar 2025 ist erstmals seit über 30 Jahren in Deutschland wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen worden. Betroffen war eine Wasserbüffelherde in Hönow im brandenburgischen Kreis Märkisch-Oderland mit insgesamt 11 Tieren, die alle getötet werden mussten. Weitere Fälle wurden glücklicherweise nicht nachgewiesen.

Am 12. März 2025 hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) nun für den allergrößten Teil Deutschlands den Status „Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung“ wieder eingesetzt. Lediglich für eine sogenannte „Containment Zone“ besteht weiterhin die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen bis zum 11. April 2025.

„Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten unserer Landwirtschaft in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. 

Für die  ‚Containment Zone‘ werde aktuell der notwendige Antrag für die WOAH vorbereitet, so der Minister weiter. Die offizielle Anerkennung des WOAH-Tiergesundheitsstatus von Mitgliedern ist von großer Bedeutung für den internationalen Handel.

Unterdessen haben die ungarischen Behörden Ende vergangener Woche einen MKS-Ausbruch in einem Rinderbetrieb mit 1.400 Tieren bestätigt.

MKS ist auch Thema beim 3. DÜPPELER INFEKTIONS- UND RESISTENZTAG am 27.3.2025. Hier wird Ralph Bötticher über das Krisenmanagement und -strategien im Seuchenfall am Beispiel des
Maul- und Klauenseuche-Ausbruches im Land Brandenburg referieren.

BMEL

Zucht auf kürzere Schwanzlängen kein züchterischer Rückschritt

Am 31. März 2025 endet das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Verbundprojekt „Tierwohlkompetenzzentrum Schaf“ (TWZ-Schaf). Seit Oktober 2021 haben die Projektpartner die Rückzüchtung auf kürzere Schwanzlängen durch eine gezielte Selektion der Zuchttiere mit kurzen Schwanzlängen in einzelnen Schafrassen untersucht. Die Studie konnte belegen, dass sowohl Zucht als auch eine tierschutzgerechte Haltung unkupierter Schafe mit gezielten Anpassungen in der Fütterung, dem Parasiten- und Herdenmanagement sowie in der Genetik möglich ist.

Neben der Broschüre zur Haltung und Zucht von unkupierten Schafen haben die Projektpartner zudem ein digitales Herdenmanagementtool entwickelt, das ab sofort allen schaf- und ziegenhaltenden Betrieben zur Verfügung steht. Das Tool „Serv.it OviCap“ bietet verschiedene Möglichkeiten, Daten zu erfassen und einen aktuellen Überblick über den eigenen Bestand zu bekommen. So können das Weidetagebuch, Ablammungen und durchgeführte Maßnahmen wie Impfungen und Auffälligkeiten digital erfasst und dokumentiert werden.

Auf der Abschlussveranstaltung „Schafhaltung 2.0 – Tierschutz, Management und Zucht innovativ gedacht!“ am 29. März 2025 an der Justus-Liebig-Universität Gießen als Projektpartner werden die Ergebnisse vorgestellt. Bis zum 25. März 2025 können sich Interessierte anmelden.

BLE

StIKo Vet rät zu Impfung gegen EHV und BTV

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat sich erneut für die flächendeckende Impfung von Pferden gegen equine Herpesviren (EHV) ausgesprochen. In einer umfassenden Stellungnahme begründet die StIKo Vet, warum an der EHV-Immunisierung als Core-Impfung beim Pferd festgehalten wird.

In dieser hat die Kommission Bezug genommen auf zahlreiche Studien, die die Wirksamkeit der EHV-Impfstoffe untersucht hatten. Ein Großteil dieser Studien hatten hochsignifikante Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Tieren gezeigt: Die Impfung reduziert die Schwere der Erkrankung und vor allem die Dauer und Höhe der Virusausscheidung. Durch die konsequente Impfung ganzer Bestände kann die Viruslast gesenkt, und es können so mögliche Infektionsketten unterbrochen werden. 

Zudem hat die StIKo Vet in ihrer Stellungnahme auch auf gesichtete Ausbruchsuntersuchungen verwiesen, die keinen gesicherten Zusammenhang zwischen einer EHV-Impfung und dem Auftreten neurologischer Symptome nach EHV-Infektion darlegen. Die Analysen deuten eher darauf hin, dass eine hohe Impfquote im Bestand das Risiko schwerer Verlaufsformen signifikant senken kann.

Die Impfstoffkommission rät dringend zu einem ausreichenden Schutz der Pferde gegen EHV-1, weist aber darauf hin, dass es trotz Impfung zu Ausbrüchen kommen kann. Daher sollten andere Maßnahmen der Seuchenprävention nicht vernachlässigt werden, wie die transparente Ausbruchskommunikation, allgemeine Hygienemaßnahmen sowie die Vermeidung gemeinsamer Aufstallung in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen. Soweit möglich, sollten Tiere aus verschiedenen Beständen und bereits erkrankte oder besonders infektionsgefährdete Pferde separiert werden.

Anlässlich des bevorstehenden Frühjahrs und der beginnenden Gnitzensaison wiederholt die StIKo Vet die dringende Empfehlung, empfängliche Wiederkäuer im kommenden Frühjahr gegen BTV-3 impfen zu lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte demnach auf Regionen liegen, die im letzten Jahr wenig betroffen waren und in denen die Impfabdeckung gering ist.

Empfängliche Wiederkäuer, die im vergangenen Jahr grundimmunisiert wurden, sollten noch vor der Gnitzensaison eine einfache Wiederholungsimpfung erhalten. Wie die StIKo Vet betont, ist die Impfung auch in Beständen wichtig, in denen im vergangenen Jahr bereits Fälle von Blauzungenkrankheit festgestellt wurden. Die Impfung mit einem serotypspezifischen Impfstoff ist die einzige Möglichkeit, um Schäden durch Tierverluste, Aborte und Leistungsrückgang nachhaltig vorzubeugen.

FLI

Schlummernde Milzbrand-Sporen gefährden Gesundheit von Mensch und Tier

Bacillus anthracis ist der Erreger der gefährlichen Zoonose Anthrax, auch bekannt als Milzbrand. Bei Huftieren wie Rindern oder Schafen kann das Bakterium schwere Erkrankungen verursachen. Aber auch Menschen können schwer an Milzbrand erkranken.

Auch wenn Anthrax in Deutschland nur noch selten ausbricht, geht von den Sporen des Bakteriums eine große Gefahr aus. Denn diese gelten als äußerst umweltstabil und können Jahrzehnte im Boden überdauern. Insbesondere der fortschreitende Klimawandel und menschliche Aktivitäten können historische B. anthracis-Vorkommen reaktivieren.

Um die Persistenz sowie genetische Vielfalt von Bacillus anthracis besser zu verstehen, hat ein interdisziplinäres Forschungsteam der Veterinärmedizinischen Universität Wien in Zusammenarbeit mit dem Amt für Rüstung und Wehrtechnik des österreichischen Bundesheeres und der deutschen Bundeswehr nun historische Milzbrand-Vorkommen untersucht.

„Wir analysierten archivierte Aufzeichnungen über Milzbrandvorfälle in Österreich, um historische B. anthracis-Bodenreservoirs zu lokalisieren. Parallel dazu testeten wir Bodenverarbeitungsprotokolle, um ein effektives Screening für historische Anthrax-Funde zu entwickeln“, erklärt Studien-Erstautor Maximilian F. Mayerhofer-Rochel, Offizier im Amt für Rüstung und Wehrtechnik des Bundesheeres und PhD-Student am Institut für Mikrobiologie des Zentrums für Pathobiologie der Vetmeduni.

Unter anderem konnten die Wissenschaftler:innen an einer stillgelegten Gerberei lebensfähige Sporen isolieren. Wie Studien-Letztautorin Monika Ehling-Schulz, Leiterin des Zentrums für Pathobiologie der Vetmeduni, erklärt, können diese Sporen auch nach Jahrzehnten eine Gesundheitsbedrohung darstellen, wenn solche Stätten durch klimatische Faktoren oder menschliche Eingriffe reaktiviert werden. Denn die Forschenden konnten mit der Genomanalyse der isolierten Stämme belegen, dass Milzbrand-Sporen selbst nach 80 Jahren lebensfähig sind und damit aus der One Health-Perspektive eine potenzielle Gesundheitsgefahr darstellen.

„Unsere Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, solche Orte systematisch zu überwachen, um Rückschlüsse über natürliches Vorkommen und etwaige absichtliche Ausbringung zu ziehen“, erklärt Mayerhofer-Rochel. „Die Untersuchung auf lebensfähige Sporen an solchen historischen Orten könnte nicht nur neue Erkenntnisse über die frühere genetische Vielfalt und Populationsstruktur von B. anthracis liefern. Sie könnte darüber hinaus auch wichtige Informationen für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Ausbrüche geben, die von diesen Orten ausgehen“, unterstreicht Ehling-Schulz abschließend.

Vetmeduni Wien

NRW ruft erneut zur BTV-Impfung auf

Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat im vergangenen Jahr in ganz Deutschland für eine große Welle an Ausbrüchen in Rinder- und Schafherden gesorgt sowie großes Tierleid und Tierverluste verursacht. Expert:innen befürchten, dass mit steigenden Temperaturen und einer verstärkten Aktivität der Virus übertragenden Gnitzen wieder mit vielen neuen Fällen bei Wiederkäuern zu rechnen ist.

Aus diesem Anlass weist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erneut auf die Dringlichkeit der Impfung gegen das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) hin, damit unnötiges Tierleid verhindert und weiteren wirtschaftlichen Schäden vorgebeugt wird. Da eine BTV-Infektion bei Schafen und Rindern gehäuft zu schwerwiegenden klinischen Symptomen, Aborten und teilweise zum Tod infizierter Tiere führen kann, sind Halter:innen aufgerufen, ihre Tiere jetzt impfen zu lassen. Bislang seien in NRW lediglich rund 25 Prozent der Rinder und 50 Prozent der Schafe geimpft worden.

Das Landwirtschaftsministerium rät dringend dazu, ungeimpfte Tiere zweimal impfen zu lassen. Sowohl die Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits in 2024 geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai 2025 abgeschlossen sein. Gefährdet seien besonders ungeimpfte Schafe und Rinder und deren Jungtiere, heißt es weiter.

Die Tierseuchenkasse gewährt eine Beihilfe für Impfungen bei Schafen und Rindern. Die Beihilfe für die Impfung von Schafen wurde unlängst erhöht. Zudem kann fortan auch bei Schafen eine zweimalige Impfung im Rahmen Grundimmunisierung bezuschusst werden.

Die EU-Kommission hat am vergangenen Montag zwei BTV-Impfstoffe zugelassen, und zwar Bluevac 3 (Hersteller CZ Vaccines) mit einer Zulassung für Rinder, sowie Syvazul BTV 3 (Hersteller Laboratorios Syva S.A.), der für Schafe zugelassen ist. 

Wie das Unternehmen CEVA, welches Bluevac 3 in Deutschland vertreibt, jetzt mitteilte, müssen die Halter:innen jedoch wohl bis Mai 2025 warten, bis der Impfstoff eingesetzt werden kann. Der Grund für die Verzögerung liegt in der Erstellung neuer Verpackungen mit der entsprechenden Zulassungsnummer. Auch Virbac als Vertreiberfirma für den Impfstoff Syvazul 3 rechnet aus dem gleichen Grund mit Verzögerungen bei der Auslieferung. Der dritte im Moment in Deutschland eingesetzte Impfstoff Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim hat noch keine Zulassung, da man sich hier für ein anderes Zulassungsverfahren entschieden hatte, das noch andauert.

Grundimmunisierung ist noch möglich

Tiere, die im Rahmen der Grundimmunisierung eine erste Impfung mit einem der Impfstoffe erhalten haben, können jedoch mit demselben auch ein zweites Mal geimpft werden. Für jede weitere Impfung müsste jedoch ein zugelassener Impfstoff genutzt werden.  Wie einer Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, soll die Ausnahmeregelung so lange greifen, bis ein entsprechender, in der EU zugelassener Impfstoff zur Verfügung stehe.

Es scheint auch nicht eindeutig zu sein, wer die entsprechenden Richtlinien ausgibt, wie jetzt weiter verfahren wird. So haben verschiedene Bundesländern und teilweise auch einzelne Landkreise widersprüchliche Anweisungen ausgegeben, wie jetzt weiter zu verfahren sei.

Land NRW

Land und Forst

MKS verursacht in Brandenburg Schäden in Höhe von 8 Mio. Euro

Nach dem Auftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025, hat das brandenburgische Agrarministerium den Schaden auf rund acht Millionen Euro beziffert. Und dies, obwohl glücklicherweise in der Folgezeit keine weiteren MKS-Ausbrüche mehr nachgewiesen wurden. Rund 120 Betriebe sind oder waren nämlich unmittelbar von den Maßnahmen betroffen. Diese umfassten neben einer Überwachungszone auch eine Sperrzone, die in einem Radius von sechs Kilometern um den Ausbruchsort im brandenburgischen Hönow eingerichtet wurde. In diesem Gebiet waren unter anderem Tiertransporte verboten. Finanzielle Einbußen ergaben sich für die Landwirtschaftsbetriebe durch das Verwerfen der anfallenden Milch und weil sich keine Schlachthöfe bereit erklärten, Schweine abzunehmen.

Wie ein Ministeriumssprecher erklärte, werde sich Brandenburg dafür einsetzen, dass die betroffenen Tierhalter:innen auch über die Zahlungen aus der Tierseuchenkasse hinaus einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Einrichtung dieser Sperrzone sei aber Voraussetzung, dass der Rest von Deutschland von der Weltorganisation für Tiergesundheit für MKS-frei erklärt werden könne, so der Sprecher.

Proplanta

Nationales Regelungsvorhaben zum Schutz von Exporttieren vorgelegt

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat der EU-Kommission ein Eckpunktepapier mit Lösungsvorschlägen übergeben, um tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten zu stoppen. Da eine dringend notwendige, EU-weite Lösung zur Verbesserung des Tierschutzes beim Export lebender Tiere in Drittländer auf sich warten lasse, müssten Regelungen eben auf nationaler Ebene gefunden werden, so Özdemir.

„Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist. Ich schlage Brüssel vor, den Export lebender Tiere aus Deutschland an eine Vereinbarung zu binden, in der sich unsere Handelspartner zur Einhaltung klar definierter Tierschutzstandards verpflichten. Damit machen wir Schluss mit tierschutzwidrigen Transporten“, erklärt der Minister.

Laut dem Eckpunktepapier soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten. Diese Vereinbarung soll als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert werden, der an das Zustandekommen und die Einhaltung der bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung anknüpft. 

BMEL

Zwei BTV-3 Impfstoffe für Zulassung empfohlen

Seit 2023 grassiert in Deutschland das Virus der Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3). Inzwischen hat sich die Tierseuche weitflächig in allen Bundesländern ausgebreitet. Seit Oktober 2024 hat sich das Seuchengeschehen allerdings deutlich abgeschwächt, was auf die umfassenden Impfungen zurückzuführen ist. Angesichts des bevorstehenden Beginns der Gnitzensaison rät Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter:innen dringend dazu, ihre Tiere entsprechend gegen BTV-3 zu impfen, damit sich die Seuchenlage weiterhin entspannt.

„Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Tierleid, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Das ist auch im eigenen Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen, denn noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen. Die Zeit drängt jedoch“, so der Minister.

Nachdem das BMEL im Juni 2024 drei BTV3-Impfstoffe mit einer Eilverordnung für die Anwendung zum Schutz von Schafen und Rindern in Deutschland gestattet hatte, hat sich gezeigt, dass eine rechtzeitige fachgerechte Grundimmunisierung empfänglicher Tiere mit den BTV3-Impfstoffen diese Tierpopulationen vor den schädlichen tiergesundheitlichen Auswirkungen einer BTV3-Infektion durch schwere Erkrankungen oder Todesfälle schützt.

Nun hat die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA zwei Impfstoffe gegen BTV-3 zur Zulassung empfohlen. Die finale Entscheidung über die Zulassung wird die Europäische Kommission voraussichtlich noch in dieser Woche fällen.

BMEL

EMA

EU legt Aufhebung der Schutzzone in MKS-Gebiet fest

Nachdem am 10. Januar 2025 bei drei Wasserbüffeln in Brandenburg die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt wurde, sind glücklicherweise keine weiteren Fälle bekannt geworden. Diese Tatsache trägt nun dazu bei, dass die EU-Kommission beschlossen hat, die 3-Kilometer-Schutzzone ab sofort aufzuheben und in die Überwachungszone zu integrieren, die dann wiederum am 24. Februar 2025 aufgehoben wird.

„Das konsequente Vorgehen gegen die Maul- und Klauenseuche zahlt sich aus. Nach wie vor beschränkt sich der Ausbruch auf einen Betrieb. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen richtig sind und wirken“,  erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die jetzt durch die EU-Kommission festgelegte kleinere Zone sei eine direkte Folge dieser guten Arbeit, so der Minister weiter. Abschließend erklärte Özdemir, dass bereits Vorbereitungen für die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit Deutschlands bei der WOAH getroffen wurden.

BMEL

BTV-Impfung schon jetzt starten

Nicht mehr lang und die kalte Jahreszeit neigt sich dem Ende. Mit den wärmeren Temperaturen beginnt auch die Gnitzensaison. Da die lästigen Blutsauger u.a. das gefährliche Blauzungenvirus (BTV) übertragen können, das im vergangenen Jahr deutschlandweit für großes Tierleid sowie hohe Tierverluste und wirtschaftliche Schäden bei Schaf- und Rinderhalter:innen geführt hat, besteht Handlungsbedarf.

Um die empfänglichen Tiere vor einer BTV zu schützten, raten Expert:innen dringend zur Impfung. Diese sollte jetzt begonnen werden, damit der Impfschutz zu Beginn der Gnitzensaison komplett ist, wie Redner:innen auf einer Info-Veranstaltung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums unter Beteiligung des Landvolks betonen. Laut einer Auswertung durch das Friedrich-Loeffler-Insitut (FLI) stellt die Zweifach-Impfung den größtmöglichen Schutz vor der BTV-3-Infektion und -Klinik dar. Bislang ist in Deutschland nur die BTV-3-Variante aufgetreten, aber an den Grenzen zu Deutschland sind u.a. bereits die Varianten BTV-4, BTV-8 und BTV-12 nachgewiesen worden.

Die Kosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe unterstützt.

Landvolk Niedersachsen

Schweiz beschließt Verbesserungen des Tierwohls

Der Schweizer Bundesrat hat mit einer Teilrevision der Tierschutzverordnung (TschV) weitere Verbesserungen des Tierwohls von Nutztieren auf den Weg gebracht. So gilt seit dem 1. Februar 2025 das Verbot des Kükentötens im Ei. Zudem ist ab sofort das betäubungslose Schwänzekürzen bei Lämmern verboten.

Gemäß des vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlichten Merkblatts gilt allerdings eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Bis dahin ist es fachkundigen Personen erlaubt, die Schwänze von Lämmern weiterhin ohne Anästhesie bis zum siebten Tag nach der Geburt zu kürzen. Die Mindestlänge des Schwanzstummels nach dem Eingriff wurde auf 15 Zentimeter festgelegt. Damit soll den Schafzuchtorganisationen die nötige Zeit zugestanden werden, die Zucht von Schafen mit kürzeren Schwänzen voranzutreiben

„Beim Kürzen des Schwanzes von Schafen – nicht nur chirurgisch, sondern auch mittels Unterbrechung der Blutversorgung mit einem Gummiring – handelt es sich um einen nicht zeitgemäßen Eingriff“, schreibt das BLV. Für die Durchführung des Eingriffs unter Schmerzausschaltung fehle eine zuverlässige Betäubungsmethode, welche die Tiere nicht unverhältnismäßig belastet. Zudem würde das Betäuben zu erheblichen Mehrkosten für die Halter führen.

Die Anpassung der TschV sieht zudem vor, dass Equiden angemessenen Sozialkontakt zu Artgenossen haben müssen, wie Sicht-, Hör- und Geruchskontakt. Eine Kreuzung zwischen Pferden und Eseln ist weiterhin erlaubt, das BVL stellt aber in seinem Merkblatt dar, dass sich die Tiere im Sozialverhalten deutlich unterscheiden. Weiterhin wird der Einsatz von Zäumungen mit gezähnten, einschneidenden, quetschenden oder harten Bestandteilen, wie Nasenbügel und Kappzäume mit Metallbestandteilen, die ungepolstert auf dem Nasenbein aufliegen, verboten.

Esel-Fortbildung für Tierärzt:innen

Neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel jedoch auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie. Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden. 

Schweizerbauer

Özdemir bittet um EU-Hilfen für MKS-betroffene Landwirt:innen

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10. Januar 2025 in Brandenburg hat in vielen Regionen Deutschlands massive wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Landwirt:innen. Auch wenn es bislang zu keinem weiteren MKS-Ausbruch gekommen ist, hat Deutschland den Status „MKS-frei“ verloren, was mit entsprechenden Handelseinschränkungen einhergeht. Wenige Tage nach dem Ausbruch hatte die Agrar- und Ernährungswirtschaft hatte ihre MKS-bedingten Einbußen auf mehr als 1 Mrd. Euro geschätzt.

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft hatte ihre MKS-bedingten Einbußen wenige Tage nach dem Auftreten des bisher einzigen MKS-Falles in Brandenburg auf rund 1 Mrd. Euro geschätzt. Um die Auswirkungen möglichst zu beschränken, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) um EU-Hilfen aus der Agrarreserve für die Betroffenen gebeten.

„Ich habe EU-Kommissar Hansen gebeten, eine solche Hilfe zu prüfen. Eine entsprechende Initiative bereitet mein Ministerium bereits vor“, sagte Özdemir anlässlich der Sitzung der EU-Agrarminister in Brüssel. 

Der Minister wies darauf hin, dass die Gemeinsame Marktordnung (GMO) der EU die Möglichkeit außergewöhnlicher Stützungsmaßnahmen vorsehe. Des Weiteren werde gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium geprüft, wo national Hilfe zur Verfügung gestellt werden könne. Steuerliche Unterstützungsinstrumente hätten sich bereits in anderen Krisen wie BSE oder Corona bewährt. 

Agrarheute

Pest der kleinen Wiederkäuer erreicht österreichische Grenze

Die Pest der kleinen Wiederkäuer (PRR) hat sich von Ungarn her bis zur österreichischen Grenze ausgebreitet. Die PRR oder die Peste des petits ruminants, wie sie auch genannt wird, ist am 27. Januar 2025 im Rahmen von stichprobenartigen Routineuntersuchungen im Dreiländereck Slowenien/Ungarn/Österreich nachgewiesen worden. Die betroffenen Tiere waren aus einem Gebiet in Rumänien nach Ungarn transportiert worden und wurden inzwischen alle getötet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.

Wie die Landwirtschaftskammer Niederösterreich mitteilt, wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, die auch Teile Sloweniens mit einbezieht. Landwirt:innen werden dringend gebeten, keine Tiere aus betroffenen Gebieten (Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Türkei) zu importieren, da es im vergangenen Jahr bereits in diesen Gebieten zu teils massiven PRR-Ausbrüchen gekommen ist. Das Risko einer Virusverschleppung ist sehr hoch, da auch Tiere, die keine klinischen Symptome zeigen, das Virus ausscheiden, heißt es weiter. Quarantäne- und Desinfektionsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten.
 
Die PRR eine hochansteckende Tierseuche, die vor allem Schafe und Ziegen betrifft, aber auch Wildwiederkäuer und Schweine können betroffen sein. Für den Menschen stellt die Seuche hingegen keine Gefahr dar. Erkrankte Tiere weisen Symptome wie hohes Fieber (über 40°C), Nasen- und Augenausfluss, nekrotisierende Entzündungen, Lungenentzündungen, reduzierte Milchleistung, Verstopfung sowie Futterverweigerung auf. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 5 Tage.

Da sich Ziegen hierzulande immer größerer Beliebtheit erfreuen und zunehmend als Haustiere gehalten werden, können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de mit dem Online-Seminar Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis fortbilden. Der Kurs steht den Kursteilnehmer:innen bis zum 8. November 2025 zur Verfügung.

Landwirtschaftskammer Niederösterreich

Neue Richtlinie entlastet hessische Tierhalter:innen beim Weidetierschutz

Um Weidetierhalter:innen besser zu unterstützen, hat Hessen die Richtlinien zum Schutz der Weidetiere verbessert. Mit der neuen, am 23. Januar 2025 in Kraft getretenen Fassung, können die Tierhalter:innen bis zu 85 Prozent ihrer Investitionen für Schutzmaßnahmen erstattet bekommen. Zudem wurden die Standardkostensätze im Falle von Wolfsrissen erhöht.

„Für viele Betriebe bedeutet die Anwesenheit von Wölfen eine hohe zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung. Es ist daher dringend notwendig, die Weidetierhaltung bei wirksamen Präventionsmaßnahmen stärker zu unterstützen und einen unbürokratischen Schadensausgleich nach Rissereignissen zu ermöglichen“, erklärt der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.

Zusätzlich zu der Anhebung der Fördersätze erhalten die Halter:innen auch eine finanzielle Unterstützung bei der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff. Um die Weidetierhaltung in Hessen bestmöglich zu unterstützen, wurden die bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung erheblich vereinfacht, so Jung. Demnach fällt die Verpflichtung einer Dokumentation der Weidehaltung durch die Halter:innen ab sofort weg. Des Weiteren wurden die Anforderungen an einen Nachweis für einen Schadensausgleich nach einem erfolgten Wolfsübergriff erheblich gesenkt.

„Die Sorgen und alltäglichen Herausforderungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nehmen wir ernst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere regionale Landwirtschaft sowie die Landschaftspflege und verdienen unsere Unterstützung. Deshalb bauen wir die bürokratischen Hürden ab“, sagt der Minister.

Die Antragsstellung im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie startet zum 15. Februar 2025.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Niedersachen will mehr Tempo bei Gleichwertigkeitsprüfungen

Tierärztinnen und Tierärzte aus Nicht-EU-Ländern müssen -um in Deutschland den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen- als erstes eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer tierärztlichen Ausbildung durchführen lassen. Dieser Vorgang ist dokumentenbasiert und kostet viel Zeit. Mehrheitlich ist aber das Ergebnis, dass die ausländischen Kollegen in mehreren Fächern sogenannte Kenntnisprüfungen ablegen müssen. Die Landesregierung von Niedersachsen möchte nun durch eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Kenntnisprüfung mit bundeseinheitlichen Vorgaben zum Regelfall wird. Dadurch soll der Prozess des Erlangens der Approbation und damit der Möglichkeit, unbeaufsichtigt tierärztlich arbeiten zu dürfen, schneller erreicht werden und somit dem Fachkräftemangel entgegen wirken. Zur rascheren Bearbeitung sollen auch Standardisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen beitragen, ebenso wie die Möglichkeit, bestimmte fehlende Dokumente durch eine eidesstattliche Erklärung nach deutschem Recht ersetzen zu können.

Für dieses Vorhaben müssten jedoch die Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) angepasst werden. 

Mehr zum Thema Arbeiten als Tierarzt in Deutschland unter www.vetworkgermany.de und Tierärztemangel.de.

Unter www.support4vetmed.de gibt es zudem Hilfestellung bei den Kenntnisprüfungen.

Eine weitere Empfehlung ist der Fachsprachkurs für internationale Kolleg:innen für mehr Kommunikation mit Tierhalter:innen und Kolleg:innen.

NRW: EU-Länder wichtig für Handel mit Schweinen und Rindern

Nordrhein-Westfalen ist nach Niedersachsen das Bundesland mit dem zweithöchsten Schweinebestand in Deutschland (5,8 Mio.). Zum Stichtag am 3. November 2024 wurde mehr als die Hälfte aller Schweine im Regierungsbezirk Münster gehalten.

Nach Angaben von Information und Technik NRW (IT.NRW) wurde im Jahr 2023 Fleisch von Schweinen im Wert von 1,49 Milliarden Euro in andere Länder ausgeführt. Im gleichen Zeitraum hat das Land lebende Schweine im Wert von ca. 90 Millionen Euro exportiert, wobei Polen (39,7 Prozent) und Ungarn (18,7 Prozent) die wichtigsten Abnehmer waren. Gemessen am Warenwert hat der Import von lebenden Schweinen für NRW eine größere Bedeutung als der Export; 2023 wurden lebende Schweine im Wert von ca. 390 Millionen Euro nach NRW eingeführt. Mehr als die Hälfte kam aus den Niederlanden (57,1 Prozent), gefolgt von Dänemark (26,3 Prozent) und Belgien (16,5 Prozent).

Der Handel mit Rindern sowie Rindfleisch aus NRW erfolgte im Jahr 2023 größtenteils mit EU-Ländern, wobei die Niederlande mit über 83 Prozent Hauptabnehmerland waren. Spanien war mit einem Anteil von 20,9 Prozent das wichtigste Abnehmerland für Rindfleisch, gefolgt von Frankreich mit 18,7 Prozent. Fleisch von Schafen und Ziegen hingegen wurde verstärkt mit Handelspartnern außerhalb der EU gehandelt.

IT.NRW

Brucellose vermeiden

Die Brucellose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien der Gattung Brucella verursacht wird. Weltweit zählt die meldepflichtige Krankheit zu den häufigsten bakteriellen Zoonosen. Die Brucellen können direkt von Schafen, Ziegen und Rindern auf den Menschen oder über Lebensmittel, die von diesen Tieren gewonnen werden, übertragen werden.

Deutschland gilt seit dem Jahr 2000 als amtlich frei von Brucellose, lediglich in Schweinebeständen werden sporadisch Ausbrüche gemeldet. Nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) erkrankten von 2001 bis 2022 jährlich zwischen 20 und 60 Personen an der Brucellose, im Jahr 2023 wurden rund 70 Fälle gemeldet. Die meisten Erkrankten hatten sich während eines Auslandaufenthalts in einem Endemiegebiet angesteckt, meist war der Verzehr von roher Ziegenmilch und rohem Schafskäse die Infektionsursache.

Da eine Infektionsgefahr beim Verzehr von tierischen Lebensmitteln in Teilen des Mittelmeerraums, auf der arabischen Halbinsel, im Mittleren Osten, in Afrika sowie in Mittel- und Südamerika besteht, empfiehlt das BfR Reisenden in diese Regionen, Milch, Milchprodukte und Fleisch nicht roh zu verzehren. Das gilt auch für Lebensmittel wie Ziegen- oder Schafskäse, die aus Endemiegebieten ausgeführt werden.

Das Institut hat die FAQs zur Infektion mit Brucellen über Lebensmittel aktualisiert.

BfR

Impfstoff-Datenbank wegen Maul- und Klauenseuche aktiviert

Am 10. Januar 2025 ist erstmals seit 1988 in Deutschland wieder die Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten. Betroffen war eine Wasserbüffelherde bei Hönow (Märkisch-Oderland) in Brandenburg, die umgehend vollständig getötet wurde. Auf welchem Weg das Virus in die Herde gelangt ist, konnte trotz intensiver Bemühungen bislang nicht geklärt werden.

Um für eine mögliche Ausbreitung der Tierseuche gewappnet zu sein, hat Brandenburg nun nach Absprache mit den Bundesländern die Impfstoff-Datenbank gegen die Maul- und Klauenseuche aktiviert. Möglich wird diese Aktivierung, weil das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Serotyp des Virus umgehend bestimmt hat. Ein geeigneter Impfstoff könne innerhalb einer Woche auf Vorrat hergestellt werden, teilte das Agrarministerium in Potsdam mit. Es sei aber noch nicht entschieden, ob es tatsächlich Impfungen geben wird.

„Wir sind längst nicht durch und müssen weiter sehen, dass wir alles tun, um die Seuche einzudämmen“, betonte Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im Rahmen der Grünen Woche in Berlin. 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Die Impfreserve ist wie ein Feuerlöscher im Haus. Es ist beruhigend, ihn griffbereit zu haben, auch wenn man hofft, ihn nie zu brauchen. Es ist gut, dass wir mit der Impfreserve für alle denkbaren Szenarien gerüstet sind. Das stärkt die Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche und bedeutet nicht, dass tatsächlich geimpft wird. Impfungen sollten der allerletzte Schritt sein. Die Aktivierung der Impfreserve ist keine Entscheidung zur Impfung, sie ermöglicht aber, im Fall der Fälle wesentlich schneller reagieren zu können.“ 

Oberstes Ziel sei es, die Tiere zu schützen und die Schäden für die Land- und Ernährungswirtschaft so gering zu halten wie nur möglich, so der Bundesminister abschließend.

BMEL

RBB24

Moder erneuert Forderungen auf bpt-Neujahrsempfang

Seinen traditionellen Neujahrsempfang hat der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) am 15. Januar 2025 vor zahlreichen Vertreter:innen aus Politik, Verbänden und Wirtschaft in Berlin abgehalten.

bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder präsentierte anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl
10 Forderungen an die neue Bundesregierung. Diese umfassen

  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes,
  • Bürokratieabbau,
  • Verbesserung der Ausbildung auch eine Modernisierung der Tierärztlichen Approbationsordnung (TAppV),
  • Maßnahmen gegen den Tierärztemangel,
  • vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
  • verlässliche Kinderbetreuung gerade in einem Frauenberuf,
  • eine regelmäßige am besten an die Inflationsentwicklung angepasste Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und
  • finanzielle Anreize für Rentner, noch ein paar Jahre länger im Beruf zu bleiben.

Ein besonderes Anliegen sei es zudem, dass wieder mehr Tierärzt:innen den Weg in die Selbstständigkeit wagen. „Wir müssen endlich dafür sorgen, dass dieser traumhafte Beruf auch für Selbständige wieder attraktiv ist. Dazu gehört vor allem, dass der Mutterschutz für Selbständige verbessert und ähnlich der U2-Umlage finanziert wird. Die Schirmherrin der Veranstaltung, Gitta Connemann (MdB), hat es richtigerweise angesprochen: Die Tiermedizin braucht dringend Frauen, die sich selbständig machen, denn nur so lässt sich die flächendeckende tierärztliche Versorgung gewährleisten“, betonte Moder in Berlin.

Das Scheitern der Ampelkoalition sieht Moder hingegen als eine Chance, um das Tierschutzgesetz nochmal neu anzugehen und dann hoffentlich praktikabler zu machen.

bpt

Tierschutz muss weiter konsequent umgesetzt werden

Anlässlich der Grünen Woche, die am heutigen Freitag (17.01.2025) in Berlin eröffnet worden ist, hat der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem konsequent umgesetzten Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere in Deutschland erneuert. In Anbetracht der vorgezogenen Bundestagswahl und dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition geschuldeten Scheitern der Tierschutzgesetz-Novellierung fordert der Dachverband von den zukünftigen Regierungsparteien, den Tierschutz voranzutreiben sowie die bisherigen Pläne weiterzuführen.

„Wenn die Koalitionspartner einer Nachfolgeregierung Tierschutzinitiativen weiter aufschieben oder blockieren, hätte dies verheerende Konsequenzen für Millionen Tiere“, mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Neben der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sei zudem die der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung essenziel, so Schröder weiter. So fehlten bis heute Verordnungen zur Haltung von Puten, Milchkühen, Mastrindern und Wassergeflügel. Zudem ließen die Regelungslücken noch immer Qualzuchten, Amputationen sowie grausame Drittlandexporte zu. Diese müssten dringend geschlossen werden, fordert der Deutsche Tierschutzbund.

Deutscher Tierschutzbund

MKS-Verdachtsfall im Landkreis Barnim nicht bestätigt

Der Verdacht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Barnim bei Werneuchen hat sich nicht bestätigt. Die im Labor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) untersuchten Proben haben einen negatives Testergebnis erbracht. „Der Stand ist heute, dass es keinen zweiten weiteren positiven Fall gibt“, sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Freitagmorgen im Deutschlandfunk.

Der Verdachtsfall war am Donnerstag aufgetreten, nachdem Ziegen MKS-verdächtige Symptome gezeigt hatten. Die Tiere des Bestandes wurden umgehend getötet und der Betrieb gesperrt, um zu verhindern, dass sich das hoch ansteckende Virus weiter ausbreitet.

Wie es zu dem ersten Ausbruch in der vergangenen Woche im Kreis Märkisch Oderland in Brandenburg bei Wasserbüffeln kam, ist immer noch unklar. „Auch diese Information brauchen wir dringend“, so Özdemir, denn die Sorge sei weiterhin groß. Solange Deutschland international noch nicht wieder den Status habe, MKS-frei zu sein, dürfe es bei den Maßnahmen kein Nachlassen geben. Es müsse alles dafür getan werden, damit die Länder, die deutsche Produkte kauften, wieder Vertrauen hätten.

Deutschlandfunk

Bundesweites Melderegister könnte Animal Hoarding verhindern

In der vergangenen Woche hatten Polizist:innen im Osten Magdeburgs auf einem Grundstück 400 verendete Schafe gefunden. Ein Teil der toten Tiere war bereits skelettiert. Weitere Schafe wurden in einem so schlechten Zustand vorgefunden, dass sie erlöst werden mussten.

Der Tierschutzskandal um die verantwortliche 62-jährige Frau aus Gommern im Jerichower Land weitet sich nun aus. Mindestens 600 weitere, teils stark verwahrloste Schafe wurden auf dem Grundstück sichergestellt. Laut Informationen von Steffen Burchhardt, dem Landrat im Jerichower Land, hat die Frau wohl noch viele weitere Tiere, darunter mehr als 25 Hunde, gehalten, die fast ausnahmslos stark verwahrlost sind.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass ihr bereits im Jahr 2020 in einem anderen Kreis ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere jeglicher Art auferlegt worden war. Auch hätten im Vorfeld Bürger mehrfach auf die schlimme Lage der Schaf hingewiesen. Vertreter:innen des Gesundheits- und Veterinäramts Magdeburg hätten aber bei ihren Besuchen vor Ort offenbar keinen Verstoß erkennen können, weshalb es keine „Untersagung der Haltung an sich“ gegeben hat.

Nach Meinung des Landrates gehört die Frau zu den „Animal Hoardern“, Menschen, die Tiere sammeln wie Gegenstände. Ein deutschlandweites Melderegister für solche Personen könnte helfen, solche Fälle zu verhindern, so Burchhardt. „Mit so einem Register hätte der Fall in Magdeburg möglicherweise früher erkannt werden können.“ Nach Burchhardts Worten besteht auch die Möglichkeit, dass noch mehr Tiere der Frau gefunden werden. Derzeit recherchiere der Landkreis weiter, ob es möglicherweise im Jerichower Land noch weitere Standorte gibt.

Tierschützer und Veterinärämter fordern solch ein länderübergreifendes Melderegister im Zusammenhang mit Animal Hoarding bereits seit langem.

MDR

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Erstmals seit rund 36 Jahren ist in Deutschland die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausgebrochen. Betroffen ist eine Wasserbüffelherde in Hönow im brandenburgischen Kreis Märkisch-Oderland. 3 Tiere sind bereits verendet, die restlichen 8 Tiere müssen getötet werden, um eine Ausbreitung zu vermeiden, wie die Landesregierung mitteilt.

„Wir haben die Lage im Griff und unter Kontrolle“, sagte Landrat Gernot Schmidt der Zeitung. „Die erforderlichen Sperrkreise wurden eingerichtet.“ Der Landkreis gehe mit Spezialisten der Ursache für die Erkrankungen nach. Der Tierbestand werde derzeit getötet und beseitigt, erklärt Landesagrarministerin Hanka Mittelstädt.

Zuletzt waren Ausbrüche der hochansteckenden Tierseuche, die Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziege und Schweine sowie viele Zoo- und Wildtiere befallen kann, im Jahr 1988 in Deutschland gemeldet worden.

Da es jedoch in Ländern des Nahen Ostens sowie Afrikas, Asiens und Südamerikas regelmäßig zu Ausbrüchen der MKS kommt, besteht ein Risiko, dass durch illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern auch in Europa Infektionen verursacht werden. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.

ntv

Vier Pfoten fordert juristische Neubewertung von Tiertötungen

Laut einem aktuellen Rechtsgutachten der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN ist das Töten von Tieren zu Nahrungszwecken kein in Stein gemeißeltes Recht des Menschen. Bislang dürfen Tieren gemäß deutschem Tierschutzgesetz (TierSchG) lediglich aus vernünftigen Gründen getötet werden. In Anbetracht zahlreicher pflanzlicher Alternativen sowie des Fortschritts bei der Herstellung von kultiviertem Fleisch, dem sogenannten Clean Meat, fordern die Autor:innen des Gutachtens, das Verständnis des “vernünftigen Grundes” unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen, ethischen und moralischen Aspekte stetig zu hinterfragen und neu zu bewerten.

Auch die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung auf Umwelt und Klima sollten in die Bewertung einfließen. So trage die industrielle Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs erheblich zur Klimaerwärmung bei. Ihrer Meinung nach gäbe es eine gesetzgeberische Möglichkeit, die Tiertötung zu Nahrungszwecken als nicht mehr erforderlich anzusehen.

„Wir haben jetzt schon genügend Alternativen für die Nahrungsproduktion, die ohne Tierleid auskommen und fürs Klima und die Umwelt besser sind. Tiertötung zu Nahrungszwecken ist auf dieser Grundlage kein vernünftiger Grund mehr. Darüber hinaus würden viele Menschen von einer drastischen Reduktion der Tierzahlen profitieren“, erklärt Sven Wirth, Kampagnenverantwortlicher bei VIER PFOTEN. Die Tierschützer:innen fordern daher, dass die im Februar 2025 neu gewählte Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Verbesserungen für den Tierschutz sowie eine drastische Reduzierung der Tierzahlen vereinbart.

Die Autor:innen räumen ein, dass ein Schlachtverbot faktisch mit einem Berufsverbot für Nutztierhalter und Beschäftigten in Schlachthöfen einherginge. Allerdings müssten diese das Risiko tragen, dass sich
die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten.

Topagrar 

BMEL fördert Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Tierhaltungssysteme

In Deutschland ansässige Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind aufgerufen, sich mit ihren Projektideen zu zukunftsfähigen Haltungssystemen in der Tierhaltung zu bewerben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bekannt gegeben, zukunftsorientierte Haltungs- und Managementsysteme sowie -verfahren, die Tierwohl, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit vereinen, zu fördern.

Der Klimawandel, der mit Extremwetterereignissen wie anhaltender Trockenheit und Starkregen einhergeht, stellt die landwirtschaftlichen Tierhaltung vor besondere Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Ziele wie Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Biosicherheit, Arbeitseffizienz und Wirtschaftlichkeit teilweise im Gegensatz zueinander stehen. Auch die Tiergerechtheit spielt bei der Bewertung von Haltungssystemen und Managementverfahren eine immer größer werdende Rolle. 

Die Bewerbungsfrist endet am 2. April 2025. Projektskizzen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können bis zu diesem Tag um 12 Uhr online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung sind hier zu finden.

BLE

Blauzungenkrankheit wird auch 2025 ein großes Thema bleiben

Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat im vergangenen Jahr viel Leid und wirtschaftliche Schäden verursacht. Dr. Bernd Hoffmann vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) äußert sich in einem Interview mit Agrarheute.com, wie es in diesem Jahr mit der Tierseuche vermutlich weitergehen wird.

Demnach wird der Virustyp BTV-3 auch 2025 zu massiven Ausbrüchen in Deutschland und Europa führen. Die Übertragungs- und Infektionshäufigkeit wird wie bereits in der Vergangenheit weiter vom Wetter abhängig sein, da diese die Aktivität der Gnitzen, die die Vektoren des Virus sind, maßgeblich beeinflussen. Somit kann mit einem Anstieg der Infektionen ab Juni beziehungsweise Juli 2025 gerechnet werden.

Hinsichtlich der Ausbildung schützender Antikörper nach der Impfung gegen BTV-3 sagte Hoffmann, dass vor allem der Impfstoff Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH für eine robuste Produktion von BTV-3-neutralisierenden Antikörpern sorge. Sie sind bei den anderen beiden BTV-3-Impfstoffen nicht so deutlich nachweisbar.

Agrarheute.com

Änderungen der Tierschutzverordnung in der Schweiz gelten ab 1. Februar

Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmäßige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Auch gibt es Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tierversuche. So wird u.a. das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Weiterhin soll eine neue Regelung der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten durch die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen.

Bei der Haltung und im Umgang mit Versuchstieren soll durch neue Bestimmungen das Tierwohl erhöht werden. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.

Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.

BVL

Schweiz ruft vektorfreie Periode für BTV aus

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Schweiz hat eine sogenannte vektorfreie Periode für die Blauzungenkrankheit (BTV) ausgerufen. Diese dauert seit dem 1. Dezember an und endet voraussichtlich zum 31. März. Zur Begründung heißt es: in der beschriebenen Zeit kommen keine oder nur wenige Mücken vor, die als Überträger von Blauzungenviren in Frage kommen.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt während der vektorfreien Periode auf die Anordnung von Sperrmaßnahmen, Maßnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls und Impfanweisungen bis zum Frühling 2025 verzichten kann. 

BVL

Ausnahmegenehmigung für BTV-3 Impfstoffe wird verlängert

Die drei per Ausnahme zugelassenen BTV-3-Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit dürfen auch nach dem 6. Dezember 2024 weiter eingesetzt werden. Der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit des Bundesagrarministeriums hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Diese greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

Das BMEL hatte im Juni 2024 per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Einen EU-zugelassenen Impfstoff gegen den Serotyp der Blauzungenkrankheit gibt es bislang nicht.

BMEL

Tierärztliche Fortbildungen zum Thema Antibiotika

Jedes Jahr vom 18.-24. November rufen WHO, WOAH, UNEP sowie die FAO zur World AMR Awareness Week (WAAW) auf. Ziel dieser Aktion ist es, das Bewusstsein auf antimikrobielle Resistenzen in der Bevölkerung, bei Fachpersonen und in der Politik zu stärken. 

Rechtzeitig zum Beginn der WAAW ist die fünfte Ausgabe des „Swiss Antibiotic Resistance Report“ (SARR) erschienen. Der aktuelle Forschungsbericht gibt Einblick in die aktuelle Lage in der Schweiz. Im Jahr 2015 wurde die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) lanciert, um den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika zu fördern und die Ausbreitung von Resistenzen zu bremsen. Tierärzt:innen haben die Möglichkeit, in einem Webinar Einblicke in die wichtigsten Ergebnisse zum Antibiotikaeinsatz und zur Resistenzlage bei Menschen, Nutz- und Heimtieren sowie in der Umwelt zu erhalten. Das Webinar findet am 20.11.2024 von 14.00-15.30 Uhr statt. Im Anschluss stehen die Referent:innen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Hier geht es direkt zur Webinaranmeldung.

Um Antibiotika, die Vorgabe der EU-weiten Erfassung von Antibiotikaanwendungen bei Tieren und den notwendigen Handlungsbedarf, der sich aus der wachsenden Zahl der Resistenzen ergibt, geht es unter anderem in dem Live-Online-Seminar Antibiotikameldungen – Warum, wann und wie? am 17.12.2024 von 19:30–21.00 Uhr auf Myvetlearn.de.

PD Dr. Svenja Sander und Dr. Kristina Strecker (beide Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Berlin) geben in diesem kostenfreien Online-Seminar einen Überblick über die Strategien zur Reduzierung der Antibiotikaresistenzen und über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Antibiotikameldungen, insbesondere in der nationalen Rechtsprechung. Zudem werden Durchführung der Dokumentation und Meldung der Antibiotikamengen besprochen. Nach jedem Abschnitt wird Zeit für Fragen sein.

Das Seminar wird aufgezeichnet und steht registrierten Nutzer:innen bis 17.12.2025 zur Verfügung.
Auch die Lernplattform VetMAB hat die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel und umfasst viele wertvolle Informationen zur Vermeidung von Resistenzen, abgefasst in mehr als 30 E-Learning-Sequenzen für Tierärzt:innen und Landwirt:innen.

STAR

Umfrage zur Blauzungenkrankheit

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) mit dem Subtyp 3 im Oktober 2023 hat sich die Tierseuche inzwischen in allen Bundesländern Deutschlands ausgebreitet. Neben Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer befällt das Blauzungenvirus (BTV-3) besonders Rinder und Schafe und verursacht bei den Tieren schwere Erkrankungen. Zudem verendet eine hohe Anzahl infizierter Tiere.

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt, kann lediglich die Behandlung der Symptome und die Prävention von Begleiterkrankungen helfen. Um klinische Symptome zu verringern, gilt eine Impfung  als sicherster Schutz vor einer BTV-Infektion. Seit Juni 2024 ist die Verwendung von Impfstoffen gegen BTV-3 gestattet.

Das FLI führt aktuell eine Umfrage unter Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen durch, um die besten Wege zu finden, die Gesundheit der Tiere zu schützen. Die Umfrage soll dabei helfen, besser zu verstehen, wie gut Tierhalter:innen in Deutschland über die Krankheit, ihre Übertragung und die verfügbaren Schutzmaßnahmen informiert sind und in welchem Ausmaß Impfungen gegen BTV-3 durchgeführt wurden. Um möglichst zahlreiche aussagekräftige Erkenntnisse zu erhalten, bittet das FLI um eine rege Teilnahme und weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Bewertung der individuellen Angaben sattfinden wird. Die Umfrage dauert etwa 10 – 15 Minuten und erfolgt anonym.

FLI

Zur Umfrage

Tiertransporte in Länder ohne ausreichenden Tierschutz sollen verboten werden

Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hat ein Verbot von Tiertransporten in außereuropäische „Tierschutzhochrisikostaaten“ gefordert. Denn in diesen Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben existieren oder aber existierende Vorgaben nicht eingehalten werden, seien solche Lebendtierexporte unvereinbar mit dem deutschen Staatsziel Tierschutz.

Ein entsprechendes Transportverbot hält sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für umsetzbar. Es könne getragen werden von den jeweiligen Tierschutzvorgaben in Deutschland und der EU. Zudem sieht Kari im Export von Fleisch sowie Sperma und Embryonen genügend geeignete Alternativen für den Lebendtiertransport. Darüber hinaus sei dem Tierschutz ein höheres Gewicht beizumessen als den wirtschaftlichen Zielen der betroffenen Akteure.

BMEL

Global One Health: engere Zusammenarbeit aller Akteure notwendig

Am 3. November wird jedes Jahr der Global One Health Day begangen. Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) hat diesen besonderen Tag zum Anlass genommen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die zentrale Bedeutung eines integrierten Ansatzes zur Förderung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu lenken.

„Krankheiten kennen keine Grenzen. Immer wieder sehen wir, wie eng die Tiergesundheit und die menschliche Gesundheit miteinander verflochten sind. Krankheiten wie COVID-19 oder Zoonosen, wie die Vogelgrippe oder Tollwut haben gezeigt, wie Tierkrankheiten auf den Menschen übergreifen können und welch großen Einfluss Umweltveränderungen und der Klimawandel auf die Ausbreitung von Infektionskrankheiten haben. Als Tierärzt*innen sind wir hier an vorderster Front im Einsatz und kennen, dank unserer Tätigkeit die Zusammenhänge und Lösungen“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

Neben der Behandlung erkrankter Tieren übernehmen Tierärzt:innen tagtäglich die wichtige Aufgabe, aktiv Krankheiten zu verhindern sowie die Gesundheit von Nutztieren, Haustieren und Wildtieren zu schützen. Zudem sorgen sie auch im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung für die Lebensmittelsicherheit und die Verhinderung von Seuchenausbrüchen.

Wie Frühwirth weiter sagt, sei eine noch engere Zusammenarbeit aller Akteure aus den Bereichen Medizin, Veterinärmedizin, Umwelt- und Klimawissenschaften sowie der Politik dringend notwendig Nur so könnten Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt, die Gesundheit von Tieren geschützt und dabei auch die menschliche Gesundheit bewahrt werden.

Die vielfältige Vernetzung und notwendige Zusammenarbeit der Bereiche Mensch, Tier und Umwelt hat auch die Online-Messe für Tierärzt:innen, Futura.Vet, im Sinn, die vom 12.-14. Februar 2025 wieder stattfinden wird.

ÖTK

BTV-Impfung wird Pflicht in Belgien

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im Oktober 2023 breitet sich die Tierseuche auch in Belgien exponentiell aus. Besonders viele Fälle meldeten die Behörden im vergangenen Sommer. Inzwischen sind mehr als 3.600 Betriebe in dem Land von Ausbrüchen betroffen.

Trotz einer großen Impfbereitschaft der belgischen Rinder- und Schafzüchter konnte die Epidemie nicht eingedämmt werden. Daher hat das Landwirtschaftsministerium beschlossen, die Halter:innen zu verpflichten, ihre Tiere im nächsten Jahr gegen zwei bestimmte Arten des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Der flämische Landwirtschaftsverband (De Boerenbond) begrüßt die Entscheidung. Die Kosten für den Impfstoff müssen die Halter:innen allerdings zunächst selber tragen, teilte Bundeslandwirtschaftsminister David Clarinval (MR) mit.

Flandern.info

bpt macht sich für Modernisierung des Tiermedizinstudiums stark

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) setzt sich bei der EU-Kommission dafür ein, dass sowohl Ökonomie als auch Kommunikation mehr Raum im Tiermedizinstudium bekommen. Dazu hat der Verband  die Kommission konsultiert, die aktuell die EU-Verordnung zu den Mindestanforderungen für die tierärztliche Ausbildung überarbeitet. Diese ist als Grundlage für die in Deutschland angedachte Überarbeitung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) gedacht.

Im Fokus der Interessen des bpt liegt die Aktualisierung der Studieninhalte, die sich wiederum auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Praxis auswirken. Dafür hat der Verband der Kommission zahlreiche Vorschläge unterbreitet, die das Tiermedizinstudium modernisieren sollen und hofft, dass möglichst viele der Punkte in der novellierten Verordnung berücksichtigt werden.

Der bpt kritisiert in seiner Stellungnahme, dass nicht auch andere Verbände die Gelegenheit genutzt haben, um auf den dringend notwendigen Modernisierungsbedarf im Tiermedizinstudium hinzuweisen.

bpt

  

Esel ergänzend für den Herdenschutz

Schafe und Ziegen sind unverzichtbar für Beweidung. Durch Knabbern an Büschen und Fressen von Gras sorgen die Tiere dafür, dass Weiden und Naturschutzgebiete nicht von Sträuchern und Bäumen überwuchert werden und somit ein artenreicher Lebensraum bestehen bleibt. In vielen Regionen Deutschlands breitet sich allerdings der Wolf massiv aus. Immer häufiger werden Schafe und Ziegen von den Raubtieren gerissen und dabei getötet. Ein umfangreicher Herdenschutz ist daher unumgänglich.  

Als Ergänzung zu Hütehunden eignen sich auch Esel für den Herdenschutz. Die Langohren zeichnet besonders aus, dass sie weniger aggressiv gegenüber Hunden sind. „Hier im Naherholungsgebiet sind sehr viele Spaziergänger mit Hunden unterwegs“, erklärt Sarah Spies. Die Tierärztin in Elternzeit unterstützt ihren Mann Oliver beim Hüten der rund 300 Schafe und Ziegen. Da ein Herdenschutzhund keinen Unterschied zwischen einem Wolf oder einem Hund macht, können in einigen Gegenden keine Hütehunde eingesetzt werden. Hier können dann die Esel die Aufgabe des Herdenschutzes übernehmen, so Spies weiter.

Auch wenn Esel vor einem einzelnen Wolf keine Angst hätten und diesen wahrscheinlich in die Flucht schlagen würden, könnten die Grautiere wohl gegen ein ganzes Rudel von Wölfen nichts ausrichten, erklärt der Schäfer weiter. Nach Ansicht des hessischen Landwirtschaftsministeriums sind Esel sehr vielseitige Tiere. Die Haltung von Eseln, auch zusammen mit Schafherden, werde daher – sofern die Bedingungen aus Sicht des Tierschutzes erfüllt seien – grundsätzlich befürwortet. Esel bieten einen gewissen Schutz von kleineren Weidetierbeständen gegen Angreifer, da sie „vergleichsweise wehrhaft und in der Lage sind, Alarm zu schlagen“. Im Gegensatz zu ausgebildeten Herdenschutzhunden werde die Anschaffung und Haltung von Eseln für den Herdenschutz allerdings nicht vom Land finanziell unterstützt, heißt es von Seiten des Ministeriums.  

Neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel jedoch auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie. Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden. Da auch Ziegen zunehmend als Haustiere und nicht mehr nur als Nutztiere zur Milch- oder auch Fleischgewinnung gehalten werden, widmet sich die tierärztliche Fortbildung Die Ziege als Patient in der tierärztlichen Praxis mit einem Live-Webinar am 9. November auf Myvetlearn.de diesen Tieren und ihren Besonderheiten. Das Online-Seminar wird aufgezeichnet und steht den Kursteilnehmer:innen bis zum 8. November 2025 zur Verfügung .

Proplanta

BTV vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt

Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Europa immer weiter aus. In den Niederlanden ist nun ein neuer Serotyp des Virus der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Der für die Niederlande neue Serotyp wurde am 10. Oktober 2024 bei einem Schaf in einem Betrieb in Kockengen (Gemeinde Stichtse Vecht) sowie bei einer Kuh und ihrem Kalb in einem Betrieb in Harmelen (Gemeinde Woerden) diagnostiziert. Nun muss die Situation bewertet und kartiert werden. Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) wird nun mehr als 1.400 Proben, die seit dem 1. September 2024 eingereicht wurden, nachträglich untersuchen. Darüber hinaus werden ab sofort alle Proben mit Verdacht auf Blauzungenkrankheit weiter untersucht, um festzustellen, ob es sich um BTV-3 oder einen anderen Serotyp wie BTV-12 handelt. Gegen der Serotyp 12 steht aktuell kein Impfstoff zur Verfügung, obwohl der Serotyp außerhalb Europas durchaus verbreitet ist.

Mehr über die neusten Entwicklungen der Blauzungenkrankheit in Europa findet sich auf Agrarheute.com.

TÄHAV-Novelle geht erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Die Beharrlichkeit des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich, zumindest in Teilen, hinsichtlich der TÄHAV-Novelle ausgezahlt. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) hat am 27. September 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit der Neufassung werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln.

Der bpt zeigt sich besonders zufrieden mit der mehrheitlichen Entscheidung der Länder, die Beschlussempfehlung Nr. 7 abzulehnen. Im Vorfeld hatte der Verband massive Kritik an zwei Empfehlungen des Agrarausschusses geäußert, da diese einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeutet hätten.

„Wir sind sehr zufrieden, dass hier das klar formulierte Ziel „Bürokratieabbau in der Tiermedizin“ erstmalig auch umgesetzt wurde, statt weiterhin mit unnötigen und nutzlosen Angaben die Arbeitszeit meiner tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen am Tier zu verschwenden. Das ist ein großer berufspolitischer Erfolg, der hoffentlich auch Signalwirkung hat!“, betont bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

Auch das BMEL begrüßt den Beschluss des Bundesrates. Im Vorfeld hatte das Ministerium sich sehr für den Bürokratieabbau in den Tierarztpraxen stark gemacht.

bpt

BTV breitet sich in Europa weiter aus

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich weiter in Richtung nördliches und östliches Europa aus. Erstmals wurden BTV-Ausbrüche in Skandinavien gemeldet. Wie das schwedische Landwirtschaftsministerium mitteilt, wurde das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei einer Milchkuh in der Gemeinde Uddevalla nördlich von Göteborg nachgewiesen. Das betroffene Tier hatte eine verminderte Milchleistung gezeigt und war zeitweise lethargisch. Ein zweiter Ausbruch wurde in der Stadt Laholm in einem Rinderzuchtbetrieb mit 123 Tieren festgestellt. Auch hier ist bislang eine einzelne Kuh betroffen, die durch die Symptome Fieber, Erosionen der Nasenschleimhaut und Durchfall aufgefallen war. Mit diesen beiden Ausbrüchen verliert Schweden nach 15 Jahren den Status als „frei von der Blauzungenkrankheit“.

Während das Landwirtschaftsministerium in Stockholm im Jahr 2009 noch im Rahmen einer EU-weiten Strategie eine Pflichtimpfung angeordnet hatte, lehnt das Ressort aktuell eine Bekämpfung auf nationaler Ebene ab. Freiwillige Impfungen könnten vorgenommen werden, eine Infektion könne damit aber nicht verhindert werden, heißt es auf der Seite. In Schweden müssen die Landwirt:innen die Kosten für die BTV-Impfung selbst tragen.

Im Nachbarland Norwegen ist es ebenfalls nach 2010 zu einem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit gekommen. Nach Informationen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind zwei Tiere einer Schaffarm im Süden des Landes betroffen. Der Virusstamm konnte allerdings noch nicht identifiziert werden.

Das BTV-Virus breitet sich aber auch in östlicher Richtung aus. Seit 2016 ist die Tiersuchen erstmalig in Österreich aufgetreten, wie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit zu lesen ist. Bis zum 19.09.2024 wurden fünf Ausbrüche des Serotyps 3 in Vorarlberg bestätigt, zudem der Serotyp 4 in einem Betrieb in der Steiermark nachgewiesen worden war. Weitere Verdachtsfälle befinden sich aktuell in Abklärung. Auch die Alpenrepublik verliert damit den Status „frei von Blauzungenkrankheit“.

In Deutschland ist das Virus bereits weit verbreitet und verursacht vor allem bei Schafen große Verluste und enormes Tierleid. Daher empfehlen Experten der StIKo Vet dringend die Impfung der Tiere sowie von Rindern. Nicht zu letzt, da die anhaltend feuchte Witterung für eine Explosion der Stechmückenpopulation gesorgt hat, die das Virus übertragen.

Schweizerbauer

The Cattle Site

Mehrheit stimmt für Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes

Am 25.09.2024 hat eine deutliche Mehrheit der EU-Staaten, unter anderem Deutschland, dafür gestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzusetzen. So sollen Wölfe in Zukunft leichter abgeschossen werden können.

Die Populationen der Raubtiere wachsen stetig, sodass es inzwischen mehr als 20.000 Wölfe in der EU gibt, was zu immer mehr Konflikten mit Weidetierhalter:innen führt. Denn neben Schafen und Ziegen werden zunehmend auch Kühe und Pferde gerissen. Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten mehrheitlich den Abschuss von Wölfen erleichtern und hatte dazu im Dezember einen Vorschlag gemacht.

Während es teils scharfe Kritik von Seiten der Natur- und Tierschützer:innen für diesen Beschluss gibt, unter anderem bezeichnet der WWF diesen als „populistischer Angriff auf den europäischen Artenschutz“, begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) das mehrheitliche Votum und fordert weitere Schritte. „Der Schutzstatus des Wolfes ist nicht mehr gerechtfertigt, die Probleme mit dem Wolf selbst nehmen in Deutschland und Europa dramatisch zu. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist folgerichtig und ein erster wichtiger Schritt für unsere Weidetierhalter, dass sich in Sachen Wolf etwas bewegt“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Nach der Anpassung der Berner Konvention muss folgerichtig die Anpassung der FFH-Richtlinie folgen“, fordert Rukwied.

Der Wildtierschutz Deutschland e.V. sieht in der Herabsetzung des Schutzstatus beim Wolf kein geeignetes Mittel, um die Rissvorfälle zu senken. Das hätten auch Studien in der Slowakei sowie Slowenien bewiesen. Dort hätte selbst eine jahrelange und intensive Bejagung die Risszahlen nicht senken können.

Tagesschau

WWF

Geplante TÄHAV-Novelle schafft unnötigen Mehraufwand

Am 27. September 2024 wird der Bundesrat über die Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) beraten. Ziel der Novellierung ist die Anpassung an das europäische Tierarzneimittelrecht sowie den Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Tierärzt:innen. Besonders in der Kritik seitens der Tierärzteschaft stehen zwei Empfehlungen, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) schreibt.

Gegenstand der Kritik sind die Ziffern Nr. 7 und Nr. 10 der Empfehlungsdrucksache 338/1/24. Laut Empfehlung Nr. 7 sollen die Angaben „Diagnose“ und „Chargennummer“ (des Arzneimittels) zusätzlich zu den neuen und vereinfachten Dokumentationspflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln ergänzt werden. Hinsichtlich des geplanten und dringend benötigten Bürokratieabbaus lehnt neben dem bpt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese Empfehlung ab, mit der Begründung, dass auf diesem Weg keine Reduzierung und Vereinfachung der tierärztlichen Dokumentations- und Nachweispflichten möglich seien.

Die Empfehlung Nr. 10 würde ebenfalls das erklärte Ziel verfehlen und einen weiteren Aufbau von Bürokratie bedeuten, so der bpt. Der Punkt drücke das mangelnde Vertrauen der Politik in die Tierärzteschaft und Landwirtschaft aus. Gefordert ist ein zusätzlicher Satz auf der tierärztlichen Verschreibung, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhaltende ausschließen soll. Der bpt kritisiert, dass dieser Satz mehrere Dokumentationsvorlagen bedeute. Zudem spricht dieser dem Personal in öffentlichen Apotheken die Kompetenz ab und stört ggf. auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierärzt:innen und Tierhaltenden.

Der bpt fordert die Politik daher dringend dazu auf, zu ihrem Wort zu stehen, endlich Bürokratie ab- statt aufzubauen und die Empfehlungen Nr. 7 und 10 abzulehnen.

bpt

BTV bringt Schäfer:innen an den Rand ihrer Existenz

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich immer weiter in Deutschland aus. Neben Rindern sind Schafe besonders betroffen von der Tierseuche. Schäfer:innen haben bereits große Teile ihrer Herden durch die Krankheit verloren und sind an den Rand ihrer Existenz gedrängt worden. Wie auch Sven Scheffler, der in den letzten Wochen mehr als 800 seiner 4.000 Kopf großen Herde tot oder offensichtlich lebensschwach geborgen hat. „Durch die Blauzunge ist der schönste Beruf für mich mittlerweile zum schlimmsten geworden“, konstatiert Scheffler.

In der vergangenen Woche hatte die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) in einer aktualisierten Stellungnahme auf die Dringlichkeit hingewiesen, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Die Impfung gegen das Virus hat der Schäfer Scheffler nach eigenen Aussagen mit großer Wahrscheinlichkeit zu spät vornehmen lassen. Sein finanzieller Schaden beläuft sich mittlerweile auf rund 200.000 Euro, Tendenz steigend. „Ein Ende ist bisher leider nicht in Sicht. Wenn da nicht bald was kommt, würde es am meisten Sinn machen, aufzuhören“, sagt der Schäfer und blickt über die abgesteckte Weide mit den kranken Tieren.

Agrarheute

FLI

Tierkörperbeseitigungsanlagen wegen BTV überlastet

Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat sich in den vergangenen Wochen massiv in Deutschland ausgebreitet. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilte, wurden bis zum 29. August 2024 bundesweit rund 6.000 Fälle gemeldet.  Neben Rindern und Ziegen erkranken insbesondere Schafe. Die Zahl der verendeten Schafe hat deswegen so stark zugenommen, dass es in einigen Regionen zu einem bedrohlichen Engpass bei den Tierkörperbeseitigungsanlagen gekommen ist, da sie den rechtzeitigen Abtransport der verendeten Tiere nicht mehr gewährleisten können.

Nach Informationen des Belgischen Rundfunks (BRF) ist auch die Zahl der verendeten Rinder doppelt so hoch wie normal, bei den Schafen sogar vier- bis fünfmal so hoch. Wegen der explosionsartigen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Belgien hat die Tierkörperbeseitigungsfirma Rendac die Arbeitszeiten erhöht. Nun werde auch an Samstagen und an Feiertagen gearbeitet, damit möglichst alle Tiere entsorgt werden können, heißt es weiter.

Auch in Deutschland kommen die Tierkörperbeseitigungsanstalten aufgrund des vermehrten Auftretens von verendeten Tieren an ihre Grenzen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bezeichnet die Situation als heikel. Sowohl im Rinder- als auch im Schafsektor berichten Tierhalter:innen von einem erhöhten Aufkommen an Tierkadavern aufgrund der Tierseuche. Bei den Schafen sei die Situation teilweise katastrophal.

Agrarheute

Backhaus fordert Herabstufung des Schutzstatus beim Wolf

Nach wie vor leben in Mecklenburg-Vorpommern zu viele Wölfe. „Mit Stand vom 14.08.2024 rechnen wir mit 18 Rudeln, 6 Paare, 3 territoriale Einzelwölfe. In 17 der 18 Rudel gab es Reproduktion in denen insgesamt 77 Welpen bestätigt wurden. Die reale Welpenanzahl kann etwas höher liegen, da in einigen Rudeln bisher nur eine Mindestanzahl ermittelt werden konnte“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der am gestrigen Donnerstag (29.08.2024) erste Zahlen aus dem aktuellen Monitoringjahr 2024/25 vorgestellt hat.

Die hohe Zahl der Rissvorfälle bei Weidetieren verursacht fortlaufend hohen Kosten. Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits 42 Rissvorfälle mit 159 toten und 15 verletzten Tieren gemeldet. Bis Ende 2023 hat das Land  232.800 Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter gezahlt, so Backhaus, der dringend eine Herabstufung des Schutzstatus der Art Wolf fordert. Solange sich die Politik nicht für diesem Schritt entscheide, werde sich an den hohen Kosten nichts ändern.

„Trotz aller Ankündigungen der EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen, eine Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie mit dem Ziel die Änderung des Schutzstatus zu erreichen voranzutreiben, ist bisher nichts geschehen. Im Gegenteil. Der Europäische Gerichtshof hat erst vor wenigen Wochen mit seinen Urteilen zur Wolfsbejagung in Österreich und Spanien klargestellt, dass ihm der Artenschutz über den Herdenschutz geht. Ich sage, das geht nicht. Wir müssen regional in die Bestände eingreifen können und zum Beispiel eine gewisse Anzahl von Welpen entnehmen können, damit der Bestand nicht weiter anwächst.“ Auch der Bund müsse endlich liefern, und die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen ermöglichen, fordert Backhaus abschließend.

Regierung MV

Tierärztetag West – Der Kammerkongress in Dortmund

Am Freitag, den 30. August geht zum ersten Mal der Tierärztetag West – Der Kammerkongress in Dortmund an den Start, die Fortsetzung des bisher durchgeführten Nordrhein-Westfälischen Tierärztetages. Bis zum 1. September erwartet die teilnehmenden Tierärzt:innen ein umfassendes Fachprogramm, das sich aus Vorträgen und Seminaren zu Klein- und Heimtieren sowie Pferden und Nutztieren zusammensetzt. Veranstalter ist die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) mit Sitz in Gießen.

Fachliche Unterstützung erhält die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) als Veranstalter von den Tierärztekammern Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. So wird das Vortragsprogramm auch aus Themen zu Zukunfts-Perspektiven in der tierärztlichen Praxis im Hinblick auf Techniken wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Telemedizin insbesondere auch unter dem Aspekt rechtlicher Vorgaben bestehen.

Auch die Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst werden nicht zu kurz kommen. Sie können sich mit verschiedenen Vorträgen, unter anderem zum Tierschutz und Seuchenprävention, fortbilden. Tiermedizinische Fachangestellte können auf dem Tierärztetag West an einem Vortragsprogramm und an zwei Seminaren teilnehmen. Zudem können die Teilnehmenden eine innovative Industrieausstellung besuchen und sich dort über neue sowie über bewährte Produkte und Dienstleistungen für die Praxis informieren.

Vetion.de wird vor Ort sein und anschließend eigene Eindrücke in einem Beitrag schildern.

Tierärztetag West

Tierseuchen in Deutschland verursachen Millionenschäden

Neben der Geflügelpest und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) breitet sich auch seit Oktober 2023 erstmals seit dem Jahr 2009 die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland massiv aus. Die R+V, Deutschlands größter landwirtschaftlicher Tierversicherer, erwartet durch das aktuelle Seuchengeschehen Schäden in Millionenhöhe. „Die Blauzungenkrankheit breitet sich derzeit explosionsartig in Deutschland aus“, erklärt Carsten Reimer, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. „Bei uns gehen täglich neue Schadenmeldungen ein.“ „Die feuchtwarme Witterung in diesem Sommer befeuert die Mückenpopulation und damit die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit“, so der Agrarexperte weiter. „Wir rechnen mit einem ähnlich schlimmen Ausmaß wie bei dem Seuchenzug von 2007/2008.“

In diesen Jahren zahlte der Tierversicherer rund 14 Millionen Euro an die Tierhalter:innen. Milchviehalter:innen verzeichnen durch die BTV massive Einbußen, da Kühe besonders nach der Kalbung schwer erkranken können. „Die Kühe geben dann weniger oder keine Milch mehr“, berichtet Reimer. „Für die Landwirte bedeutet das massive Einbußen.“ Da seitens des Staates keinerlei Entschädigung gezahlt wird, empfiehlt der Versicherungsexperte Rinderhalter:innen den Abschluss einer entsprechenden Ertragsschadenversicherung.

Anders sieht es bei den Schweinehalter:innen aus, deren Bestände im Fall eines ASP-Ausbruchs getötet werden müssen. In diesem Fall gibt es staatliche Ausgleichzahlungen. Die übrigen Schweinehalter:innen, deren Betriebe in den Sperrzonen liegen, erhalten jedoch kaum Erlöse für ihre Schlachttiere. Zudem müssen sie die zusätzlichen Kosten für Blutproben und Transport selber tragen, da diese nicht durch den Staat aufgefangen werden. Auch seien die Landwirt:innen in den entsprechenden Gebieten bei ihrer Ernte eingeschränkt, so Reimer. Die Erreger der Tierseuche überdauern lange in der Umwelt, die Weiterverbreitung in andere Regionen soll unbedingt verhindert werden. Deshalb dürfen Wildschweine nicht aufgescheucht werden – etwa durch Spaziergänger, Hunde oder landwirtschaftliche Maschinen.

Auch wenn die Aviäre Influenze (Geflügelpest) aktuell etwas rückläufig ist, sei doch angesichts des nahenden Herbstes und des Beginns des Vogelzugs mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen, so Reimer. Auch hier rechnet der Agrarexperte wieder mit hohen Zahlungen an die Landwirt:innen. Der Schaden, den der Versicherer seit Oktober 2020 wegen der Geflügelpest zu tragen hatte, beläuft sich auf insgesamt 36 Millionen Euro.

R+V

Blauzungenkrankheit breitet sich in Niedersachsen schnell aus

Die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) breitet sich unter Rindern, Schafen und Ziegen in Niedersachsen rasant aus. Wie Agrarministerin Miriam Staudte in der vergangenen Woche darlegte, seien bis zum 16. August 2024 bereits 1.005 Fälle gemeldet worden. Allein im August 2024 waren 460 Fälle dokumentiert worden (Juli: 90).

Besonders betroffen ist der Landkreis Peine, in dem es neben mehreren Ausbrüchen in Schafhaltungen auch erste Verdachtsfälle bei Rindern gibt. „Bereits wenn sich erste Symptome zeigen, die den Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, besteht Anzeigepflicht“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Er rät Halter:innen von Schafen, Ziegen, Rindern, Alpakas und Lamas dringend, die Tiere gut zu beobachten und bei entsprechenden Symptomen ihren Tierarzt und das Veterinäramt zu informieren.

Ministerin Staudte rät allen Tierhaltern, ihre Tiere zu impfen. Dafür stehen seit wenigen Wochen Impfstoffe gegen das BTV-Virus Serotyp 3 auf dem Markt zur Verfügung. Sie schützen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen klinische Symptome bei gleichzeitig guter Verträglichkeit. „Zwar kann auch bei geimpften Tieren noch eine Infektion auftreten, aber in der Regel sind die Krankheitserscheinungen bei diesen deutlich milder. Hierfür kann eine Beihilfe für die Impfung seitens der Tierseuchenkasse gewährt werden“, so Laaß. Der Kreissprecher weist zudem darauf hin, dass jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dem zuständigen Veterinäramt innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung gemeldet werden muss.

Landkreis Peine

NDR

Blauzungenkrankheit auch in Bayern nachgewiesen

Die Blauzungenkrankheit (BTV) greift in Deutschland weiter um sich. Nun hat die Tierseuche auch Bayern erreicht. Die BTV wurde bei einzelnen Tiere eines Schafe haltenden Betriebs in Aschaffenburg festgestellt. Der Nachweis wurde bereits durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Somit verliert nun auch Bayern als letztes Bundesland den Status „seuchenfrei“ in Hinsicht auf die BTV. Die Bundesländer haben sich jedoch geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang mehr als 2.900 Fälle amtlich bestätigt.

Bayerische Staatsregierung

Blauzungenkrankheit erreicht Thüringen und Sachsen-Anhalt

Nach Mecklenburg-Vorpommern ist die Blauzungenkrankheit (BTV) erstmals nun auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt aufgetreten. Betroffen von der Tierseuche sei jeweils ein Schaf im Landkreis Eichsfeld und Nordhausen in Nordthüringen, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. „Der heiße und feuchte Sommer beschleunigt die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit enorm, da er Stechmücken ideale Bedingungen bietet“, erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner. Die Ministerin appelliert an alle Halter:innen von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden, ihre Tiere dringend gegen die BTV zu impfen.

Am vergangenen Mittwoch wurde das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV3) erstmals auch im Landkreis Harz und im Altmarkkreis Salzwedel nachgewiesen. Auf Grund der Ausbrüche hat nun Sachsen-Anhalt ebenfalls seinen Status als „BTV-frei“ verloren. Das bedeutet, dass für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden dürfen.

MDR

Halle.de

Kaniber fordert Absenkung des Schutzstatus beim Wolf

Bayern ist geprägt von einer besonderen Landschaft aus Almen und Alpen. Doch aktuell steht die Almwirtschaft in dem Freistaat vor großen Problemen und Herausforderungen. Einerseits könnte das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung viele Bäuer:innen in Bayern zum Aufgeben zwingen. Andererseits bedroht die wachsende Wolfspopulation die Weidetierhaltung massiv.

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Michaela Kaniber fordert daher, dass der Schutzstatus des Wolfes international dringend abgesenkt wird. Ihre Forderung richtet Kaniber direkt an den Rat der Europäischen Union. Die Ministerin hofft auf den Zuspruch der Europäischen Kommission, die sich Ende letzten Jahres  für eine Absenkung ausgesprochen hatte.

Auf der traditionellen Hauptalmbegehung in der vergangenen Woche erklärte Kaniber, dass die Rückkehr der großen Beutegreifer die bayerischen Alm- und Alpbäuer:innen mehr und mehr an den Rand ihrer Existenz bringe. „Wir wollen der Landwirtschaft und der Biodiversität helfen. Das geht aber nicht mit Wolf. Eine Koexistenz mit dem Wolf ist möglich, aber sie ist nicht friedlich und sie hat Folgen. Das Problem beginnt nicht erst mit dem Riss. Mir haben Bauern geschildert, wie sie ihre Tiere verloren haben, die in Panik in den Bergen zu Tode gekommen sind“, beschreibt Kaniber die Sorgen der Weidetierhalter:innen.

Die Ministerin appelliert daher an die Bundesregierung, ihren Widerstand aufzugeben. „Wir brauchen eine Bestandsregulierung oberhalb dieses Erhaltungszustands. Unsere europäischen Nachbarn machen das vor“, so die bayerische Agrarministerin. In Anbetracht des Verbots der Anbindehaltung fordert Kaniber erneut die Ampelkoalition auf, das geplante Tierschutzgesetz (TierSchG) zurückzuziehen und völlig neu aufzulegen. „Die Änderungen werden wieder einmal die kleineren Betriebe treffen, die wir in Bayern und angeblich auch die Bundesregierung erhalten wollen!“, sagt die Ministerin.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Ministerium Bayern

BTV erreicht Mecklenburg-Vorpommern

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich in Deutschland weiter aus. Erstmals seit 2009 wurde die Rinderkrankheit auch in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Betroffen ist ein Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Gemäß des EU-Tiergesundheitsrechtes wurde der Bestand gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt. Durch den positiven Nachweis verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was zur Folge hat, dass das Verbringen der empfänglichen Tierarten sowie von Zuchtmaterial ist nun nur noch unter Auflagen möglich ist.

Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass eine Impfung gegen  den BTV-Serotyps 3 der einzige Schutz vor Erkrankungen sei. Die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus, hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen genehmigt. Die Tierseuchenkasse von MV unterstützt diese Impfung durch Zahlung einer Beihilfe.

Auch in Göttingen sowie im Landkreis Harburg (Niedersachsen) wurden weitere BTV-Ausbrüche festgestellt. Wie das Landratsamt Harburg mitteilt, wurden bei Routineuntersuchungen Infektionen mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 bei je einem Tier in Rinderhaltungen in den Samtgemeinden Tostedt und Elbmarsch nachgewiesen. im Landkreis Göttingen wurden drei BTV-Infektionen festgestellt, Todesfälle gebe es bisher keine. Weitere Verdachtsfälle würden noch untersucht.

Regierung MV

Land und Forst

Frankreich erfolgreich im Kampf gegen EHD

Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine Erkrankung von Wiederkäuern, vor allem Rindern, die sich durch plötzliches starkes Fieber, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Teilnahmslosigkeit der Tiere bemerkbar macht. Außerdem kann auch blutiger Durchfall auftreten. In Frankreich gab es im Herbst vergangenen Jahres eine extreme Häufung von EHD-Ausbrüchen in Rinderhaltungen. Seit September 2023 wurden insgesamt 4.330 Ausbrüche registriert.

Nach Informationen der Plattform für Tiergesundheit (ESA) konnte die Ausbreitung der Tierseuche in Frankreich nun gestoppt werden. Demnach haben sich die nach den Ausbrüchen verhängten Sperrzonen seit dem 7. Dezember 2023 nicht mehr verschoben und damit auch nicht über die Bretagne hinaus in Richtung Norden bewegt. Jedoch sind in Spanien und Portugal weitere EHD-Ausbrüche nachgewiesen worden. Wie die Plattform berichtet, gab es Ende Juni 2024 einen neuen Ausbruch in der spanischen autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha. Acht neue Nachweise wurden zudem aus dem Norden Portugals gemeldet.

Die EHD betrifft neben verschiedenen Hirsch- und Antilopenarten besonders Rinder. Die Krankheit , deren klinischen Symptome nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind, kann einen erheblichen Produktionsverlust verursachen, insbesondere in Milchviehbetrieben. Schafe und Ziegen können sich ebenfalls anstecken, zeigen aber selten erkennbare klinische Symptome.

Der Krankheitserreger wird durch den Stich von Mücken (Gnitzen) übertragen. Daher ist das Risiko der EHD-Übertragung besonders im Spätsommer und Frühherbst hoch. Ein Impfstoff gegen EHD ist weder in der Europäischen Union noch in der Schweiz zugelassen.

Schweizerbauer

Keine BTV-Entschädigung – Hessen rät dringend zu Impfung

Nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im hessischen Vogelbergkreis und in Anbetracht der Häufung von BTV-Fällen in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Landesgrenze ruft das Hessische Landwirtschaftsministerium Rinder- und Schafhalter:innen zur Impfung auf. Trotz vorheriger Aufrufe sei die Nachfrage in dem Bundesland noch sehr gering, so das Ministerium. Einzig die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

In den Monaten von Juli bis November sind Gnitzen (Stechmücken), die Überträger der Krankheit sind, besonders aktiv. Daher befürchtet das Ministerium, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Aktuell gibt es im Landkreis Kassel einen ersten Verdachtsfall. Bereits im vergangenen Monat hat das Hessen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt, nachdem die Tierseuche vermehrt in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten ist.

Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden. Für die BTV-Impfung erhalten Tierhalter:innen einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.

Ministerium Hessen

Tierschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutzgesetz

Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, fordert hinsichtlich der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes noch Nachbesserungen. Gerade im Bereich der Anbindehaltung gehen nach ihrer Meinung die Regelungen nicht weit genug. Kari lehnt die im bisherigen Gesetzesentwurf aufgeführten Ausnahmeregelungen ab und fordert stattdessen ein Komplettverbot der Anbindehaltung. Die vom Kabinett vor zwei Monaten beschlossene Sonderregelung bezieht sich auf kleinere Höfe sowie die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern.

Zudem hofft die Tierschutzbeauftragte, die seit einem Jahr im Amt ist, auf  nachträgliche Änderungen bezüglich des Kappens von Schwänzen. So soll das für Lämmer vorgesehene Verbot des Schwänzekappens nach einer Übergangsfrist auch für Schweine gelten, für die sind bislang Ausnahmen vorgesehen sind. Weiterhin zeigt sich Kari nicht zufrieden mit der geplanten Regelung der Videoüberwachung in Schlachthöfen und möchte kleinere Betriebe ebenso wie größere Schlachthöfe zu Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im September in erster Lesung im Bundestag beraten.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Tagesspiegel

EFSA zeigt Tierwohlprobleme bei Tötung von Schafen und Ziegen auf

Laut einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann die Tötung von Schafen und Ziegen das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn keine wirksame Betäubung erfolgt ist. Die Behörde fordert Verbesserungen bei der Schlachtung, um Schmerzen, Stress oder Leiden der Tiere möglichst zu vermeiden.

In dem Gutachten sind die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass sowohl das Verbringen kleiner Wiederkäuer an die Schlachtstätte als auch deren Ruhigstellung für die Tötung das Tierwohl beeinträchtigen können. Eine angemessene Betäubung der Tiere sei notwendig, damit diese vor der Tötung das Bewusstsein nicht wiedererlangen, heißt es in dem Bericht. Das Gutachten enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Tötungsmethoden, um Schmerzen und Ängste so gering wie möglich zu halten. Die Beiträge der EFSA fließen in die laufende Überarbeitung der EU-Regeln zum Tierschutz während der Schlachtung mit ein. Weitere Empfehlungen zum Tierwohl von Pferden und Eseln bei der Schlachtung sollen noch in diesem Jahr folgen.

EFSA

Schweizerbauer

Erster BTV-Fall in Hessen

Wie schon befürchtet, greift die Blauzungenkrankheit (BTV) weiter um sich. Am vergangenen Freitag ist die Tierseuche erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums ist ein Rind im osthessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) erkrankt. Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Verdacht. Damit verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was Handelseinschränkungen für die Tierhalter:innen mit sich bringt. Lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden dürfen ab sofort nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Seit Juni 2024 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Hessen zugelassen. Das Land bezuschusst die Impfung der rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe mit drei bzw. zwei Euro pro Impfdosis. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen ist eine Impfung ausreichend.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Schweiz verabschiedet neuen One Health-Aktionsplan

Die Zahl der Antibiotikaresistenzen nimmt weltweit trotz vieler Gegenmaßnahmen weiter zu und erfordert noch mehr gezielte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Auch in der Schweiz werden neue Ansätze zur Bekämpfung Antibiotika resistenter Krankheitserreger entwickelt. Mit dem neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027, den der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2024 verabschiedet hat, wurden konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen festgelegt.

Der neue Ansatz soll Mensch, Tier und Umwelt bereichsübergreifend koordinieren und verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Demnach soll in der Veterinärmedizin der Verbrauch von Antibiotika erfasst und künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika wird zudem ein Benchmarksystem eingeführt, um den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen.

Vor acht Jahren hat die Schweiz die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) gestartet und konnte seitdem die Antibiotikaverschreibungen in der Tiermedizin um rund 41 Prozent reduzieren. Der Verbrauch kritischer Antibiotika ging um mehr 77 Prozent zurück. Nach Informationen des Bundesrates sei trotz einer vorläufigen Stabilisierung der Resistenzraten im internationalen Kontext jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplanes liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Maßnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.

Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

BLV

StIKo Vet rät zu schneller BTV 3-Impfung

Am 7. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gestattet. In einer Stellungnahme appelliert die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nun an die Halter:innen von Schafen und Rindern, ihre Tiere, sofern diese in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Anderenfalls sei sowohl mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden als auch mit erheblichem Tierleid zu rechnen.

Seit September 2023 ist BTV 3 in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Lediglich eine Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf der Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird. Die Hauptflugzeit dieser Stechmücken beginnt mit Beginn des Sommers. Daher rät die StIKo Vet, die Impfung so schnell wie möglich durchführen zu lassen. Da anzunehmen ist, dass sich BTV 3 über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, sei eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind, heißt es abschließend.

StIKo Vet

Fressnapf schreibt Auszeichnung für Tierschützer:innen aus

Die Fressnapf-Initiative „tierisch engagiert“ wird auch in diesem Jahr drei besonders eifrige und ambitionierte Tierschützer:innen auszeichnen, die sich mit ihrem Engagement besonders verdient gemacht haben. Bereits zum 6. Mal setzt sich die Fressnapf-Initiative gemeinsam mit Tierschützer:innen für Tiere in Not ein. Im Rahmen des „Goldenen Fressnapfs“ drückt sie diesen jährlich ihre Anerkennung aus. In diesem Jahr dürfen sich die Gewinner:innen über insgesamt 15.000 Euro Preisgeld freuen.

„Wir sind immer wieder beeindruckt von dem unglaublichen Einsatz für Tiere in Not. In ganz Deutschland gibt es so viele Tierfreund:innen, die sich mit ihren Tierschutzorganisationen und ganzem Herzen engagieren. Wir wollen ihr Engagement sichtbar machen, denn ihre Geschichten können noch mehr Tierfreund:innen dazu motivieren, sich für Tiere in Not einzusetzen“, erklärt Theresa Spenrath, Verantwortliche der Initiative.

Die Bewerbungsphase endet jedoch bereits am 30. Juni 2024. Bis dahin können sich deutschlandweit Tierfreund:innen bewerben, die sich in besonderer Weise im Tierschutz engagieren. Die drei Gewinner:innen erhalten neben der Auszeichnung auch ein Preisgeld für ihren Herzensverein – der erste Platz wird mit 7.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten dürfen sich über 5.000 Euro bzw. 3.000 Euro freuen.

Ab Mitte Juli 2024 beginnt dann das öffentliche Voting für die/den Wunschgewinner:in. Tierfreund:innen in ganz Deutschland können hier für ihren Favoriten stimmen. Für August ist die offizielle Preisverleihung geplant.

Fressnapf

Wachsende Wolfpopulationen in Europa

Die Zahl der Wölfe in Deutschland und in der Schweiz wächst stetig. Das Wolfsmonitoring der Stiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement ergab, dass in der Alpenrepublik 31 Wolfsrudel mit nachgewiesener Reproduktion angesiedelt sind. Diese haben in 2023 insgesamt 122 Wolfswelpen bekommen, wie in dem gerade veröffentlichten Jahresbericht nachzulesen ist. Neben den Wölfen scheinen sich auch Luchse (Nachweise aus 23 Kantonen) sowie Goldschakale in der Schweiz wohl zu fühlen. Bären hingegen wären im letzten Jahr nicht gesichtet worden, heißt es in dem Bericht.

In Schweden hingegegn hat sich die Wolfspopulation deutlich verringert. Von den ursprünglich 450 Tieren wurden im Winter 2023/24 nur noch 375 Wölfe gezählt, wie die schwedische Umweltschutzbehörde mitgeteilt hat. Dies sei aber ein „erwarteter Rückgang“, der im Einklang mit den Entnahmen durch Schutz- und Lizenzjagden im Jahr 2023 stehe, ließ die Behörde verlauten.

In Deutschland wächst der Unmut der Weidetierhalter:innen über die fehlende Entschlusskraft der Bundesregierung hinsichtlich des Wolfsmanagements. Denn auch hierzulande hat sich die Zahl der Wölfe rasant vergrößert, es wird von einer Population von 3.000 Tieren ausgegangen. Die verunsicherten Weidetierhalter fordern angesichts der steigenden Zahl an tödlichen Übergriffen auf Weidetiere ein aktives Wolfsmanagement. „Wir gehen damit auf deutliche Distanz zu der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ gegenüber dem Raubtier, die das Bundesumweltministerium und andere Umweltministerien weiterhin pflegen. Wir verweisen auf andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Dort ist der Abschuss oder die Entnahme von Wölfen möglich, wenn diese Weidetiere rissen“, kritisiert der Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Der Verein lädt zu einer Kundgebung unter dem Motto „Weidetierhaltung vor dem Aus?!“ am 4. Juli 2024 in Berlin ein.

Schweizerbauer

Topagrar

Schafe und Ziegen dringend gegen BTV impfen

Neben den Niederlanden hat sich die Blauzungenkrankheit (BTV) auch in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ausgebreitet. Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet.

Die Region Hannover rät allen Halter:innen von Schafen und Ziegen, ihre Tiere notimpfen zu lassen. Bei Schafen und Ziegen reicht eine BTV-Impfung aus, die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe in Höhe von maximal drei Euro pro Tier.

„Wir rechnen damit, dass sich die Krankheit auch in Niedersachsen flächendeckend ausbreitet, wie es hier in Deutschland schon einmal im Jahr 2008/2009 der Fall war. Es ist jedoch möglich, die Tiere zum Schutz vor der Infektion impfen zu lassen. Bereits damals konnten durch eine Notimpfung massive Tierverluste verhindert werden“, so Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. 

Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bietet die Impfung den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer (in der Regel ab Juli) abgeschlossen sein. Da jedoch ein ausreichender Schutz erst nach ca. 3 Wochen vorhanden ist, sollte zügig mit dem Impfprozess begonnen werden, so Spieler. 

Hannover.de

Verbote von Lebendtiertransporten werden lauter

Am 14. Juni wird jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. An diesem Tag finden weltweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Lebendtiertransporte und deren teils massive Folgen für die Tiere aufmerksam machen. Der Deutsche Tierschutzbund forderte aus diesem Anlass am vergangenen Freitag (14.06.2024) ein generelles Verbot von Tiertransporten außerhalb Europas und nimmt dabei auch das neue EU-Parlament in die Pflicht. „Der barbarische Handel mit lebenden Tieren rund um den Globus muss beendet werden. Deutschland darf sich nicht weiter hinter der EU verstecken, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern, sondern sollte eine Vorreiterrolle übernehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nahm den Tag zum Anlass, auf die Missstände einiger Transporte hinzuweisen. „Nicht nur an einem Tag wie diesem werden wir weiter unermüdlich gegen grausame Tiertransporte kämpfen. Gegen Transporte, bei denen die Tiere leiden: unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und mangelnder Hygiene. Es gibt im Jahr 2024 keinen vernünftigen Grund, fühlenden Lebewesen diese Torturen zuzumuten. Doch solange bei diesen schmutzigen Geschäften der Rubel rollt, rollen auch weiter die Lkw. Die grausame Praxis von Transporten auf den Straßen und auf dem Seeweg muss endlich beendet werden“, erklärte Nadine Miesterek, Campaignerin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt, hatte das EU-Parlament zwar Verbesserungen versprochen, aber mit dem 2023 publik gemachten Verordnungsentwurf die Chance verpasst, auf einen reinen Handel mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern umzusteigen. Stattdessen wurden lediglich schwache Änderungen bei den Transportvorschriften angekündigt.

Deutscher Tierschutzbund

BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet

In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.

BMEL

Australien will ab 2028 keine lebenden Schafe mehr ausführen

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt und nach weiteren Tiertransportskandalen, hat die australische Labour-Regierung nun beschlossen, den Export von lebenden Schafen auf dem Seeweg ab dem Jahr 2028 zu verbieten. Das entsprechende Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, sieht den 1. Mai 2028 als endgültiges Ausstiegsdatum vor. Für die durch das Verbot entstehenden Kosten stellt die Regierung rund 66 Mio. Euro bereit, die der Branche, etwa für die Umstrukturierung von Lieferketten und Vermarktungsalternativen im hauptsächlich betroffenen Bundesstaat Westaustralien, ausgezahlt werden können. „Wir geben den Schafproduzenten und der Lieferkette Sicherheit, indem wir das Datum gesetzlich festlegen und Geld auf den Tisch legen, um einen geordneten und gut geplanten Übergang weg vom Lebendtierhandel zu ermöglichen“, erklärt Landwirtschaftsminister Murray Watt.

Um den heimischen Schafproduzent:innen die Sorgen zu nehmen, plant die Regierung zur Generierung von mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die heimische Fleischerzeugung auszubauen. Für die Ausstiegspläne erntet Watt jedoch weiterhin scharfe Kritik von Seiten des nationalen Bauernverbandes (NFF). „Watt hat beschlossen, uns mit dem Schnellzug in die Katastrophe zu schicken, aber das ist noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte. Wir werden weiterkämpfen“, kündigte NFF-Geschäftsführer Tony Mahar an. Der Verband sieht in dem Verbot einen Verrat an den heimischen Landwirt:innen und befürchtet den Verlust der Handelspartner im Nahen Osten. Auch sei die finanzielle Unterstützung angesichts der bevorstehenden Verluste für die Farmen viel zu niedrig, so Maher weiter. Die weltweite Nachfrage nach Schafen werde nicht enden, nur würden diese dann von Ländern mit schlechterem Tierschutz geliefert.

Chris Parker, Geschäftsführer des Rinderverbandes Cattle Australia, geht davon aus, dass auch der Export von lebenden Rindern mit einem Verbot belegt werden könnte. Das hatte der Landwirtschaftsminister in früheren Aussagen jedoch immer abgelehnt. Die Rinderhalter müssten nicht befürchten, ebenfalls bald von einem Lebendausfuhrverbot betroffen zu sein. „Ich denke, es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Lebendausfuhr von Schafen und Rindern“, so Watt. So seien die Sterblichkeitsraten beim Rinderexport viel geringer, und seine wirtschaftliche Bedeutung zudem viel größer.

Topagrar