Schweinehalter sahnen beim Innovationspreis Tierwohl ab
Bereits zum vierten Mal hatte die Initiative Tierwohl (ITW) den Innovationspreis Tierwohl ausgerufen. Halter:innen von Rindern, Geflügel sowie Schweinen waren aufgerufen, die Umsetzung der Tierwohlmaßstäbe auf ihren Betrieben zu präsentieren.
In diesem Jahr gingen alle drei ITW-Preise an Schweinehalter:innen. Eine Jury, bestehend aus Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen, wählte aus allen eingesandten Projekten den Schweizer Schweinehalter Tim Friedrichs auf Platz 1. Friedrichs hat zahlreiche kreative Einzelmaßnahmen so miteinander kombiniert, dass ein insgesamt hohes Tierwohl-Niveau im Stall erreicht wird.
Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Dirk Sandering und die Genießergenossenschaft Sachsen, die durch ihr innovatives Konzept der Schweinehaltung auf Stroh überzeugen konnten. In seinem Strohlager mit Einstreuroboter berücksichtigt Sandering nicht nur das Wohl der Tiere, sondern verbessert auch die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter. Der Stall der Genießergenossenschaft Sachsen bietet den Schweinen großzügige Platzverhältnisse, Stroh, eine automatische Fütterungsanlage und beheizte Liegeflächen, die für ein angenehmes Stallklima sorgen. Ein angrenzendes Schlachthaus erspart den Tieren lange Transportwege am Lebensende und den damit verbundenen Stress.
QS
Agrarheute
Blauzungenkrankheit wird auch 2025 ein großes Thema bleiben
Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat im vergangenen Jahr viel Leid und wirtschaftliche Schäden verursacht. Dr. Bernd Hoffmann vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) äußert sich in einem Interview mit Agrarheute.com, wie es in diesem Jahr mit der Tierseuche vermutlich weitergehen wird.
Demnach wird der Virustyp BTV-3 auch 2025 zu massiven Ausbrüchen in Deutschland und Europa führen. Die Übertragungs- und Infektionshäufigkeit wird wie bereits in der Vergangenheit weiter vom Wetter abhängig sein, da diese die Aktivität der Gnitzen, die die Vektoren des Virus sind, maßgeblich beeinflussen. Somit kann mit einem Anstieg der Infektionen ab Juni beziehungsweise Juli 2025 gerechnet werden.
Hinsichtlich der Ausbildung schützender Antikörper nach der Impfung gegen BTV-3 sagte Hoffmann, dass vor allem der Impfstoff Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH für eine robuste Produktion von BTV-3-neutralisierenden Antikörpern sorge. Sie sind bei den anderen beiden BTV-3-Impfstoffen nicht so deutlich nachweisbar.
Agrarheute.com
BRS fordert Bekenntnis zur Nutztierhaltung
Am 23. Februar 2025 stehen die vorgezogenen Bundestagswahlen in Deutschland an. Ein kurzer, aber intensiver Wahlkampf der Parteien hat begonnen. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) hat im Vorfeld alle Parteien aufgefordert, sich zur heimischen Nutztierhaltung zu bekennen.
Um Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Planungssicherheit weiterhin gewährleisten zu können, setzt sich der Dachverband der deutschen Rinder- und Schweineproduktion für ein tragfähiges Gesamtkonzept ein. Neben einer verbesserten Kommunikation fordert der Verband, Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis verstärkt in Arbeitsgruppen einzubinden sowie Gremien wie z.B. die Borchert-Kommission, in vergleichbarer Form wieder einzurichten.
Darüber hinaus müssen mehr Bundesmittel in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Tierzucht, Tiergesundheit, nachhaltige Fütterung und tiergerechte Haltung sowie Wettbewerbsfähigkeit fließen und der Bürokratieabbau schneller vorangetrieben werden, so die Forderungen des BRS.
Weitere Forderungen sind eine europaweit einheitliche Regelung von Tiertransporten und eine bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung, insbesondere in Hinsicht auf die aktuell grassierenden Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit und die Afrikanische Schweinepest.
BRS
Nur bundesweite Kastrationspflicht kann Elend der Streunerkatzen verringern
Der Deutsche Tierschutzbund schätzt die Anzahl der Straßenkatzen in Deutschland auf mehrere Millionen Tiere. Tendenz aktuell wieder ansteigend. Das „herrenlose“ Dasein geht mit großem Leid für die Tiere einher, die von domestizierten Hauskatzen abstammen. Dem kann nur durch eine bundesweit geltende Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten Einhalt geboten werden, so die eindringliche Forderung der Tierschützer.
Neue Ergebnisse einer Umfrage, die der Deutsche Tierschutzbund unter seinen Mitgliedsvereinen durchgeführt hat, bestätigen, dass 99 Prozent des Straßenkatzen-Nachwuchses krank ist, 69 Prozent sogar ernsthaft krank. „Die Tiere leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, Mangel- oder Unterernährung und Parasiten“, weiß Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Eine Überlebenschance haben die kraftlosen Jungtiere meist nur, wenn Tierfreunde sie rechtzeitig finden und medizinisch versorgen lassen. Laut Schätzung des Deutschen Tierschutzbundes ist die Lebenserwartung von Kitten in menschlicher Obhut circa 40-Mal so hoch wie die von Straßenkatzen.
„Straßenkatzen in Deutschland leiden im Verborgenen; viele sterben einen frühen Tod“, erläutert Zohni. Die hohe Reproduktionsrate von Katzen sorgt dafür, dass immer neue Kitten nachkommen: Zwei bis drei Würfe mit vier bis sechs Jungtieren hat eine weibliche Katze pro Jahr. „Mit der wachsenden Population steigt auch die Zahl der Straßenkatzen, die qualvoll verenden. Um den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung zu durchbrechen und das Leid der Tiere zu beenden, braucht es eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Solange die Politik nicht handelt, geht das Kittensterben weiter“, so Zohni.
Neben der Forderung eines bundesweiten Kastrationspflicht für Katzen, bittet der Tierschutzbund außerdem um Spenden, um den aufgeriffenen Tieren in den Tierheimen helfen und Kastrationsaktionen durchführen zu können.
Deutscher Tierschutzbund
Landwirt:innen in Deutschland sorgen für Ernährungssicherheit
Landwirtinnen und Landwirte sind elementar für die Ernährungssicherheit.
Nach Informationen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft kann ein:e Landwirt:in in Deutschland 147 Menschen ernähren. Vor mehr als 12 Jahren waren das noch 124 Personen/Landwirt:in. Seit 1980 hat sich der Wert mehr als verdreifacht.
Jedoch nimmt die Zahl nicht kontinuierlich zu, sondern unterliegt immer wieder Schwankungen, die hauptsächlich durch die Witterung bestimmt werden. Trotz dieser Abweichungen konnte der Wert gegenüber vergangener Jahrzehnte stark gesteigert werden.
In dieser Summe sind nur die in Deutschland produzierten Nahrungs- und Futtermittel berücksichtigt. Rechnet man auch das aus dem Ausland importierte Futter für die Fütterung der landwirtschaftlich genutzten Tiere hinzu, steigt die Zahl der Menschen, die Landwirt:innen mit ihren Erzeugnissen rechnerisch ernähren können, sogar auf 155.
Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
Ausnahmegenehmigung für BTV-3 Impfstoffe wird verlängert
Die drei per Ausnahme zugelassenen BTV-3-Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit dürfen auch nach dem 6. Dezember 2024 weiter eingesetzt werden. Der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit des Bundesagrarministeriums hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Diese greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.
Das BMEL hatte im Juni 2024 per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Einen EU-zugelassenen Impfstoff gegen den Serotyp der Blauzungenkrankheit gibt es bislang nicht.
BMEL
Nächster Landkreis in Brandenburg von ASP betroffen
Bei einem Wildschwein im Landkreis Oberhavel im Norden des Landes Brandenburg ist erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Der verendete Keiler ist nordöstlich von Gransee aufgefunden worden, berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). Es werde aufgrund der Entfernung des Fundorts zu den bisherigen ASP-Gebieten von einer sogenannten Sprunginfektion über kontaminierte Gegenstände, Lebensmittel oder Futter ausgegangen.
Rund um den Fundort wird nun ein mobiler Wildschutzzaun errichtet und eine großflächige Fallwildsuche durchgeführt. Die Schweinehalter in der betroffenen Region seien aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu verstärken.
Dr. Till Backhaus, der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, ist seinerseits beunruhigt: „Das beunruhigt mich sehr, denn eine Großausbreitung in Gebieten, die zudem für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen schwer zugänglich sind, wünsche ich niemandem. Wir werden uns bei den Länderkollegen in Potsdam ein genaues Lagebild einholen und die Entwicklungen mit hoher Wachsamkeit verfolgen.“
Aber nicht nur in Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern sind neue ASP-Fälle gemeldet worden. So auch in Hessen, wo der Kampf gegen die hochansteckende Tierseuche bereits länger tobt und voraussichtlich noch viele Monate anhalten wird. Laut des Landesjagdverbands in Hessen erreichte das Seuchengeschehen mit 121 neu entdeckten positiven Wildschweinen in Südhessen einen neuen Höhepunkt.
Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hob unterdessen die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Land hervor: „Die Afrikanische Schweinepest ist eine riesige Herausforderung für alle – insbesondere die Landwirtschaft. Für die schweinehaltenden Betriebe ist sie existenzbedrohend. Dank der schnellen und koordinierten Maßnahmen konnten wir jetzt aber wichtige Erfolge erzielen.“
Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen.
Agrarheute
Tiertransporte in Länder ohne ausreichenden Tierschutz sollen verboten werden
Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hat ein Verbot von Tiertransporten in außereuropäische „Tierschutzhochrisikostaaten“ gefordert. Denn in diesen Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben existieren oder aber existierende Vorgaben nicht eingehalten werden, seien solche Lebendtierexporte unvereinbar mit dem deutschen Staatsziel Tierschutz.
Ein entsprechendes Transportverbot hält sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für umsetzbar. Es könne getragen werden von den jeweiligen Tierschutzvorgaben in Deutschland und der EU. Zudem sieht Kari im Export von Fleisch sowie Sperma und Embryonen genügend geeignete Alternativen für den Lebendtiertransport. Darüber hinaus sei dem Tierschutz ein höheres Gewicht beizumessen als den wirtschaftlichen Zielen der betroffenen Akteure.
BMEL
Umwidmungsverbot von Colistin beeinträchtigt Behandlung von Puten und Legehennen
Gemäß der neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) ist die Umwidmung des Reserve-Antibiotikums Colistin nun verboten. In der Tierhaltung wurde Colistin vor allem in der Geflügelmast eingesetzt. Das Verbot bringt nun einige Herausforderungen für die Halter:innen von Legehennen und Puten mit sich. Wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) gegenüber agrarheute erklärt hat, können in der Geflügelmast verschiedene Antibiotika als Alternative zu colistinhaltigen Präparaten eingesetzt werden. Während zur Behandlung von Legehennen noch die Möglichkeit bestehe, Oxytetracyclin aus dem Ausland zu beziehen, gäbe es bei Puten allerdings keine Alternative, so der bpt.
Grundsätzlich habe das Umwidmungsverbot von Colistinsulfat keine Auswirkungen auf die antibiotische Behandlung von Geflügelbeständen. Treten jedoch E.coli-Septikämien auf, müsse zwischen den einzelnen Geflügelarten unterschieden werden. Da in Deutschland kein Präparat zur Behandlung der E.coli-Septikämie bei Legehennen zugelassen ist, greift nach Informationen des bpt hier § 12 Absatz (3) der neuen TÄHAV das Umwidmungsverbot nicht, „sofern im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist.“ Der Tierarzt muss in diesem Fall einen Nachweis über die Gründe aufführen, die belegen, warum die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet gewesen ist.
Bei Puten kann als Alternative lediglich Enrofloxacin umgewidmet werden. Allerdings besteht auch für diesen Wirkstoff ein Umwidmungsverbot, sodass auch bei der Pute § 12 Absatz (3) der neuen Tierärztlichen Hausapothekenverordnung greifen würde.
Unter Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind alle VetMAB-Module kostenfrei.
Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet.
agrarheute
Fortsetzung der ITW Rind beschlossen
Die im Jahr 2015 ins Leben gerufene Initiative Tierwohl (ITW) unterstützt Landwirt:innen dabei, über die gesetzlichen Standards hinausgehende Maßnahmen zum Wohl ihrer Nutztiere umzusetzen. Neben den Programmen für Schwein und Geflügel soll nun auch die ITW Rind bis mindestens Ende 2025 fortgesetzt werden. Darauf haben sich die Branchenvertreter:innen am 4.11.2024 geeinigt.
„Wir freuen uns, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel einen weiteren wichtigen Schritt für eine gesicherte und gesellschaftlich anerkannte Zukunft der Nutztierhaltung machen“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Damit schaffen wir gemeinsam Planungssicherheit für die Landwirte und leisten einen entscheidenden Beitrag zu einer tiergerechteren Rinderhaltung. Allerdings war eine über Ende 2025 hinausreichende Selbstverpflichtung der Branchen angesichts des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf Rind nicht erreichbar. Zu groß war die Verunsicherung in der Diskussion um die Kriterien und im Hinblick auf die Prüfsystematik, die durch die im Papier artikulierten Rahmenbedingungen in der Wirtschaft entstanden ist.“
Die Fortführung der ITW Rind ist jedoch, ähnlich wie bereits bei den Programmen für Schwein und Geflügel, mit der Einführung einer unbefristeten Teilnahme der Betriebe verbunden. Das soll den Betrieben Planungssicherheit geben und ermöglicht es ihnen, ohne wiederholte Übergangsaudits im Programm zu bleiben.
BRS
Verstöße gegen Tiergesundheitsrecht sollen schärfer geahndet werden
Am 16. Oktober 2024 hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Sitzung dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsrechts zugestimmt. Damit wurde auch beschlossen, dass künftig Verstöße gegen das Tiergesundheitsrecht schärfer geahndet werden.
Demnach können Landwirt:innen und Transportunternehmer:innen mit Geldbußen bis zu 40.000 Euro belegt werden, sofern sie beim Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial sowie Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union gegen das Gesetz verstoßen.
Das gilt auch für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial. Bundesregierung und Bundesrat einigten sich zudem darauf, dass Unternehmer:innen, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, sanktioniert werden können, um ein Einschleppen und die Ausbreitung von Tierseuchen wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Proplanta
Agrarheute
Nach TBC-Nachweis: Gericht lehnt Tötungsanordnung ab
Nach dem Ausbruch der Rinder-Tuberkulose (TBC) in einem Rinderbetrieb im Ostallgäu sind auf Anordnung der Behörden 26 positiv auf die TBC getestete Tiere gekeult worden. Durch einen Eilantrag konnte der Landwirt die Nottötung der restlichen 70 Rinder verhindern. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte die vom Landratsamt Ostallgäu angeordnete Keulung aller Tiere des Betriebs gestoppt, da diese laut Gericht „zweifelhaft oder negativ getestet“ worden sind auf TBC.
Das Landratsamt hat jedoch angekündigt, die Ermessensabwägung ausführlich darzulegen und die Tötung der Tiere ggf. erneut anzuordnen. Das Veterinäramt geht bei der hohen Anzahl an bereits positiv getesteten Tieren im Betrieb davon aus, dass nach einem erneuten Test, weitere psoitive Tiere dabei sein werden.
Im Vorfeld seiner Klage hatte der betroffene Landwirt bereits acht seiner Rinder einschläfern lassen müssen, die zudem auch noch trächtig waren. Dies war in diesem Fall zulässig, da in solchen Fällen eine wirksame Tierseuchenbekämpfung den Tierschutz überwiegt.
Agrarheute
BTV vom Serotyp 12 in den Niederlanden entdeckt
Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Europa immer weiter aus. In den Niederlanden ist nun ein neuer Serotyp des Virus der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Der für die Niederlande neue Serotyp wurde am 10. Oktober 2024 bei einem Schaf in einem Betrieb in Kockengen (Gemeinde Stichtse Vecht) sowie bei einer Kuh und ihrem Kalb in einem Betrieb in Harmelen (Gemeinde Woerden) diagnostiziert. Nun muss die Situation bewertet und kartiert werden. Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) wird nun mehr als 1.400 Proben, die seit dem 1. September 2024 eingereicht wurden, nachträglich untersuchen. Darüber hinaus werden ab sofort alle Proben mit Verdacht auf Blauzungenkrankheit weiter untersucht, um festzustellen, ob es sich um BTV-3 oder einen anderen Serotyp wie BTV-12 handelt. Gegen der Serotyp 12 steht aktuell kein Impfstoff zur Verfügung, obwohl der Serotyp außerhalb Europas durchaus verbreitet ist.
Mehr über die neusten Entwicklungen der Blauzungenkrankheit in Europa findet sich auf Agrarheute.com.
In GB verschärft sich der Personalmangel in der Landwirtschaft
Der Fachkräftemangel hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Ländern Europas immer weiter verschärft. In Großbritannien hat sich der Personalmangel in der Landwirtschaft so zugespitzt, dass dies nun auch die Verbraucher direkt zu spüren bekommen könnten. Denn überall im Land werden Menschen entlang der gesamten Lieferkette landwirtschaftlicher Produkte gesucht, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben mitarbeiten. Aus einer Befragung von 472 Milchlieferanten des Unternehmens Arla Foods geht hervor, dass 86 Prozent der befragten Landwirte nur sehr wenige oder gar keine Bewerber mit den richtigen Qualifikationen bekommen würden. Dies hat Folgen für die Produktion. Bereits 8,5 Prozent der befragten Arla-Erzeuger mussten aufgrund des Personalmangels ihre Milchproduktion reduzieren, 10,6 Prozent haben ihren Milchkuhbestand verringert und 16 Prozent tragen sich mit dem Gedanken, ganz aus der Milchproduktion auszusteigen.
Seit 2005 hat sich die Zahl der Milchviehhalter in GB von mehr als 20.000 auf nur noch etwa 7.100 verringert. Entsprechend gab es in Großbritannien in den vergangenen Jahre immer wieder Warnungen vor Gefahren für die Versorgung und ab und an bereits leere Supermarktregale. Der Brexit hat den Personalmangel nochmal verschärft. Experten der Lebensmittelbranche fordern daher die Regierung auf, tätig zu werden und die Landwirte zu unterstützen.
Agrarheute
Erhöhtes Risiko eines Leberegelbefalls durch viel Nässe
Der große Leberegel (Fasciola hepatica) ist ein Blut saugender Wurm, der bei Rindern eine reduzierte Gewichtsentwicklung verursachen kann. Bei Milchkühen kann ein Befall mit dem Endoparasiten zu einer verminderten Milchleistung, einer reduzierten Fruchtbarkeit, einem erhöhten Erstkalbealter sowie zu generell verringerter Zunahmen führen.
Die Symptome eines chronischen Leberegelbefalls sind neben einem Rückgang der Futteraufnahme und der Milchleistung auch Abmagerung, struppiges Fell sowie eine veränderte Kotkonsistenz (Verstopfung oder Durchfall). Zudem wurden vermehrt Aborte beobachtet.
Wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse darlegen, kann ein Befall mit dem großen Leberegel zudem ein Risikofaktor für eine Infektion mit Salmonella dublin, einem gramnegativen Bakterium, sein. Der Erreger kann Aborte, Durchfälle oder Lungenentzündungenbei Rindern verursachen. Zudem stellt Salmonella dublin einen gefährlichen Zoonoseerreger dar.
Bedingt durch die regional häufigen Regenfällen im gerade vergangenen Sommer konnte sich die Zwergschlammschnecke (Galba truncatula), die als Zwischenwirt für den Leberegel fungiert, stark vermehren. Um einen Befall zu vermeiden, sollten Landwirt:innen daher entsprechende Maßnahmen auf der Weide ergreifen, unter anderem das Auszäunen feuchter Stellen.
Eine sorgfältige Diagnostik ist für eine gezielte Bekämpfung des großen Leberegels wichtig. Im Gegensatz zu einer medikamentösen Therapie bei Jungrindern und Mutterkühen sind die Therapiemöglichkeiten bei Milchkühen sehr eingeschränkt. Derzeit ist in Deutschland nur ein Wirkstoff zugelassen. Für eine wirksame Bekämpfung des Parasiten am Tier steht ein Kombi-Antiparasitikum von Boehringer Ingelheim im Pour-On-Verfahren zur Verfügung.
Milchpraxis
Künstliche Intelligenz zur verbesserten Kontrolle im Stall
Lely Zeta ist ein revolutionäres Konzept, das sowohl das Tierwohl von Kühen verbessern als auch die landwirtschaftlichen Betriebe weiter optimieren soll. Mit Hilfe von Kameras, LED-Beleuchtung, künstlicher Intelligenz und intelligenten Algorithmen haben die Landwirt:innen die Möglichkeit, noch mehr Daten über ihre Kühe und den Stallbetrieb zu sammeln.
Vorgestellt wurde das visionäre Konzept im Rahmen des Yellow Revolution Events. „Mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz im Betrieb beginnt ein ganz neues Kapitel in der Milchviehhaltung. Zeta ruft verschiedenste Informationen und Daten darüber ab, was im Stall passiert. Wir halten es für ein Konzept mit großem Potenzial“, erklärte Korstiaan Blokland, Direktor für Innovationen bei Lely, während der Vorstellung.
Das Lely Zeta-Konzept funktioniert durch das Aufhängen und Verknüpfen verschiedener Einrichtungen im Stall. Die 24/7-Kamerasicht kombiniert mit der Objekterkennung durch künstliche Intelligenz und intelligenten Algorithmen ermöglicht es, dass Zeta den Standort von Kühen und mobilen Robotern erkennt ebenso wie bestimmte Verhaltensweisen und Ereignisse im Stall. Das intelligente, datengesteuerte Lernsystem nutzt diese Ergebnisse, um den Betrieb des Stalls zu verbessern.
Mit Zeta stellt Lely die Weichen für den landwirtschaftlichen Betrieb der Zukunft. Das System erfasst außerdem Daten, die sich nicht nur direkt auf die Kühe beziehen. Lely wird die Funktionen des Zeta-Konzepts in den kommenden Jahren testen und weiterentwickeln.
Lely
Antibiotikaminimierung im neuen Hoftierarzt
Der Hoftierarzt ist ein kostenfreies E-Magazin, das im zweimonatlichen Rhythmus verschiedene Themen rund um die Nutztierhaltung aufgreift. Halter:innen von Rindern und Schweinen, Geflügel, Ziegen und Schafen sowie Bienen und Aquakulturen erwartet in jeder Ausgabe ein umfangreiches Themenspektrum. Tiermediziner:innen und Agrarwissenschaftler:innen berichten über aktuelle Themen sowie neueste Forschungsergebnisse rund um Tiergesundheit und tiergerechte Haltung.
Einer der Themenschwerpunkte der soeben erschienenen Ausgabe 4/2024 sind der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Ein Beitrag nimmt die Lernplattform „VetMAB – Antibiotikaminimierung im Stall“ in den Fokus. Hier finden Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter:innen zahlreiche Online-Kurse rund um die Bereiche Hygiene, Fütterung und Stallklima. Zudem können sich die Kursteilnehmenden in vielen weiteren Themenkomplexen fundiertes Wissen zu den Tierarten Rind, Schwein und Geflügel aneignen. Das Wissen kommt im praktischen Videoformat mit nachträglicher Lernerfolgskontrolle daher. Die im Nutztierbereich tätigen Tierärzt:innen und Landwirt:innen können sich mit Hilfe der praktischen Videos zeit- und ortsunabhängig fortbilden. Eine nachträgliche Lernerfolgskontrolle rundet die Kurseinheiten ab.
Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.
Beim „Hoftierarzt“ gibt es dafür einen kostenlosen Zugangscode bei freier Kurs-Auswahl. Einfach die neueste Ausgabe des E-Magazins runterladen, mehr zu VetMAB erfahren und den kostenfreien Kennenlern-Code auf Seite 6 nutzen. Das alles ist natürlich völlig kostenfrei und unverbindlich. Ein kostenfreies Abo des E-Magazins steht allen Interessierten nach schneller und einfacher Registrierung zur Verfügung.
Der Hoftierarzt
AfD bei Landwirt:innen in Sachsen und Thüringen beliebt
Am 1. September 2024 fanden in Sachsen und Thüringen die Landtagswahlen statt. Die Wahlergebnisse in beiden Bundesländern waren zwar in dieser Form erwartet worden, haben aber trotzdem die Politik und viele Menschen im ganzen Land erschüttert. Die AfD wurde in Sachsen nur knapp von der CDU geschlagen, in Thüringen erhielt die Partei die meisten Stimmen und ist dort mit 32,8 Prozent die stärkste politische Kraft vor der CDU mit 23,6 Prozent. Angesichts der Tatsache, dass die Junge Alternative (JA) vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist, ein mehr als bedenkliches und bedrohliches Ergebnis.
Nach der Analyse der Forschungsgruppe Wahlen haben knapp 50 Prozent der sächsischen Landwirt:innen in einer Befragung angegeben, für die AfD gestimmt zu haben, während die CDU lediglich auf 22 % in dieser Wahlgruppe kam (23 % in Thüringen). Während die Ampelparteien des Bundes massive Verluste in den beiden östlichsten Bundesländern hinnehmen mussten, eroberte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) 13 % der Stimmen in Sachsen (Thüringen: 14 %). Wie die Forschungsgruppe Wahlen herausfand, waren die Themen Zuwanderung und Asyl sowie Schule, Bildung und Politikverdruss den Wähler:innen besonders wichtig.
Die Wahlbeteiligung war in beiden Bundesländern auf Rekordniveau. In Sachsen gingen 74,9 Prozent der Stimmberechtigten zur Wahl (+ 7,9 Prozent) und in Thüringen 73,6 Prozent (+8,7 Prozent). Sowohl für Sachsen als auch für Thüringen wird dennoch erwartet, dass sich in den kommenden Wochen und Monaten Regierungskoalitionen ohne AfD-Beteiligung bilden. Doch die überdurchschnittlich hohen Zustimmungswerte für eine Partei, die sich unter anderem gegen Migration ausspricht und den Klimawandel ignoriert, lassen doch sehr zu denken.
Schon bei der EU-Wahl im Juni hatten sich erstmals in einer bundesweiten Abstimmung überdurchschnittlich viele Landwirt:innen für die AfD entschieden.
Agrarheute
Antibiotika-Verbrauchsmengen 2023 weiter gesunken
In der vergangenen Woche hat das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) den Bericht Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2023 veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verbrauchsmenge von Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten insgesamt zurückgegangen. Von den insgesamt gemeldeten Abgabemengen (478 Tonnen) wurden annähernd 50 Prozent bei Schweinen eingesetzt (232 t). Mit 23 % der Gesamtverbrauchsmengen folgen die Rinder (109 t) sowie Pute (69 t) und Huhn (68 t).
Erstmals wurden Daten zur Anwendung von antibiotischen Arzneimitteln bei neu zugegangenen Kälbern (Kälber, die nicht im Geburtsbetrieb gehalten werden), Milchkühen und Zuchtschweinen erhoben. Neu ist auch, dass die Mitteilungsverpflichtung für antibiotische Anwendungen von den Tierhaltenden auf die Tierärzt:innen übergeht.
Zwecks Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes an die europäischen Vorgaben wurden zudem für Schweine und Rinder diverse Änderungen vorgenommen. Diese sind detailliert in dem Bericht aufgeführt und nachzulesen.
Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet. Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.
BfR
Erntebericht unterstreicht Bedeutung von Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Auswirkungen des Klimawandels haben auch einen starken Einfluss auf die Landwirtschaft. Viel Sonnenschein und hohe Temperaturen, aber auch heftiger Starkregen in bestimmten Regionen, haben zu niedrigeren Ernten geführt. Die Witterungsverhältnisse, unter anderem Spätfröste, Hochwasser und teils heftige Unwetter, beeinflussten nicht nur die Qualität der Ernte, sondern gefährden regional abhängig ganze Ernten. Das geht aus dem vorläufigen Erntebericht 2024 hervor, der in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) vorgestellt wurde.
„Die Klimakrise erhöht die Häufigkeit und Dauer von Extremwetterereignissen, sie erschwert die Erzeugung und gefährdet zunehmend Ernten. Klimaschutz ist auch Schutz unserer Ernten – und da sind auch alle anderen Sektoren gefordert. Klimaschutz und Klimaanpassung sind das Gebot unserer Zeit. Für stabile Ernten ist das gesamte Wissen und Können der Landwirtinnen und Landwirte gefragt. Die Herausforderungen sind groß, aber die Chancen sind es auch. Mit Mut, Innovation und einem klaren Kompass Richtung Nachhaltigkeit kann es gelingen, die Landwirtschaft so zukunftsfest aufzustellen, damit sie schützt, was sie nutzt und so auch die Ernten in 10, 20 oder 50 Jahren sichert„, sagte der Minister.
Für eine widerstandsfähige und zukunftsfeste Landwirtschaft seien neben dem Klimaschutz auch zunehmend Maßnahmen der Klimaanpassung notwendig, so Özdemir. Darunter fallen robuste Sorten, resiliente Kulturpflanzen, diversifizierte Fruchtfolgen sowie veränderte Anbaumethoden, um die Ernten zu stabilisieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz und investiert in Forschung und Entwicklung sowie den Wissenstransfer.
„Sich an den Klimawandel anzupassen, ist auf vielen Betrieben längst Realität. Denn Sorten oder Kulturen anzubauen, die mit Hitze oder Trockenheit gut funktionieren, den Boden durch Humusaufbau verbessern oder mit Agroforst für Schatten sorgen, das bedeutet schlichtweg, sich klimafest aufzustellen. Wir unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte mit einer Vielzahl an Maßnahmen und indem wir den Rahmen anpassen, damit die Betriebe gut wirtschaften können“, so der Minister abschließend.
BMEL
NRW schaltet Meldeportal zur Tierhaltungskennzeichnung für Schweinemäster frei
Im August 2023 ist das Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Kraft getreten. Ab dem 1. September 2025 muss unverarbeitetes Schweinefleisch nach den fünf verschiedenen Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet sein.
Ab sofort können Schweinemäster die Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durchführen, wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW mitteilt. Nach diesen Informationen wurde für die Landwirt:innen eine möglichst bürokratiearme Lösung entwickelt. Die Registrierung kann über die bestehende „Hi-Tier-Datenbank“-Kennung im Meldeportal erfolgen. Verfügbare Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor. Lediglich die Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und zur Haltungsform müssen eintragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise ITW oder die Ökozertifizierung, ergänzt werden. Die Betriebe erhalten dann innerhalb von zwei Monaten eine unbefristete behördliche Kennnummer mit der Kennung der angegebenen Haltungsform.
Die verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Mastschwein stammt. Diese Verpflichtung betrifft den gesamten inländischen Lebensmittelhandel.
LANUV
ASP-Ausbruch in weiterem hessischen Schweinebetrieb
In Hessen im Landkreis Groß-Gerau ist in einem weiteren Betrieb die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Der betroffene Betrieb liegt in Trebur und hält etwa 1.800 Hausschweine. Diese müssen nun aus tierseuchenrechtlichen Gründen alle getötet werden. Damit sind bereits acht Betriebe im Kreis Groß-Gerau betroffen. Der erste ASP-Fall in Hessen war Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt. Mittlerweile wurden bereits 107 Kilometer sogenannter taktischer Elektrozäune aufgestellt. Diese sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere verhindern. Rund 29.000 Hektar Fläche wurden bisher von Kadaversuchhunden und Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 72 positive Fälle entdeckt.
Landwirtschaftsministerium Hessen
Methan und Lachgas machen Großteil der Treibhausgasemissionen aus
Zwar sind die in der Landwirtschaft verursachten Treibhausgasemissionen im vergangenen Jahr weiter gesunken. Im Vergleich zu anderen Sektoren reicht der Rückgang jedoch nicht aus. Laut Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entfielen 2023 insgesamt knapp 9 % der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland auf die Landwirtschaft.
Dabei haben Methan und Lachgas mit mehr als 80 % den größten Anteil ausgemacht, die mehrheitlich aus der Tierhaltung und dem Düngereinsatz stammen. Im Gegensatz dazu spielten CO2-Emissionen in der Landwirtschaft eine eher untergeordnete Rolle. In die Berechnung des BLE fließen außerdem Emissionen aus dem Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen oder dem Heizen von Ställen mit ein. Bezogen auf das für 2030 anvisierte Minderungsziel von 57,4 Millionen Tonnen ist damit eine weitere Reduktion um knapp 5 % erforderlich.
BLE
Topagrar
Özdemir fordert langfristige Unterstützung der Landwirt:innen
Anlässlich der Ergebnisse des aktuellen Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von der Politik mehr Unterstützung der Landwirt:innen. „Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen“, sagt Özdemir.
Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen. Um die Landwirt:innen bei ihren Investitionen für mehr Tierwohl zu unterstützen, stellt das BMEL in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro“, verspricht der Minister.
BMEL
Zweiter ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in Hessen
In Hessen ist es zu einem zweiten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinbestand gekommen. Betroffen ist ein Betrieb bei Stockstadt im Kreis Groß-Gerau mit mehr als 1.100 Schweinen. Alle Tiere des Betriebes werden nun aus Seuchenschutzgründen getötet.
Bereits Anfang Juli 2024 gab es einen ASP-Ausbruch in einem Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein, ebenfalls im Kreis Groß-Gerau.
Erst Mitte Juni 2024 war im Kreis Groß-Gerau die hoch ansteckende Tierseuche erstmals in Hessen bei einem tot aufgefundenen Wildschwein festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang der Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Rund 14.000 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und mit Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 38 positive Fälle entdeckt. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Für die Betriebe in der Region ist es nun besonders wichtig, alle Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten, um einen Viruseintrag zu vermeiden. Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung„. Kurs 4 der Fortbildungsreihe befasst sich mit der Biosicherheit in Schweinebeständen„.
Auf VetMAB.de finden Landwirt:innen und Schweinehalter:innen viele Lerneinheiten zur Hygiene im Schweinestall. Diese trägt maßgeblich dazu bei, Einträge von Krankheitserregern zu verhindern!
Landwirtschaftsministerium Hessen
Jetzt Jakobskreuzkraut bekämpfen
Auf immer mehr Weiden und Wegrändern findet sich das für Weidetiere giftige Jakobskreuzkraut (JKK). Vor allem Pferden kann das die jetzt gelb blühende Pflanze lebensbedrohlich werden, da sich ihr Toxin in der Leber anreichert und diese schädigt, ohne abgebaut zu werden. Aktuell zur Vollblüte ist der beste Zeitpunkt, die Pflanze zu bekämpfen. Mulcht man die Giftpflanze hingegen deutlich vor der Blüte, treibt sie wieder neu aus und versucht erneut zur Blüte und Samenbildung zu gelangen. Ein Schnitt oder Mulchen zur Vollblüte hingegen suggeriert der Pflanze, ihr Ziel erreicht zu haben, so dass sie absterben kann.
Neben den blühenden Pflanzen sind im Umkreis aber bereits häufig kleinere Pflanzen zu finden, die sich im nächsten Jahr zum Problem entwickeln können, da JKK zwei bis mehrjährig ist. Im ersten Jahr keimt die Pflanze aus dem Samen und entwickelt sich im Normalfall weiter bis ins Rosettenstadium. Im Folgejahr schiebt sie aus der Rosette den Blütenstängel, blüht und bildet dann den Samen aus. Die Blütezeit beginnt etwa Mitte bis Ende Juni und endet im September.
Bei geringer Unkrautdichte reicht es die Pflanzen auszustechen.
Wichtig ist, dass mit JKK belastetes Futter nicht verfüttert wird.
Topagrar
Milch- und Rindfleischerzeugung zusammen denken
Das Forschungsprojekt mehrWERT Öko-Milch+Fleisch befasst sich mit dem Zusammendenken von Milch- und Fleischerzeugung. Das Ziel des dreijährigen Projekts unter der Leitung der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) ist es, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, um Bio-Kälbern auch ein Bio-Leben zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Projektpartnern, dem Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Schweinsfurth Stiftung hat die HSWT gezeigt, wie nachhaltige Milch- und Rindfleischerzeugung durch geschlossene Bio-Wertschöpfungsketten und kuhgebundene Kälberaufzucht funktionieren können. Bei der Abschlussveranstaltung haben die Projektpartner die wichtigsten Ergebnisse vor 62 Landwirt:innen vorgestellt.
Peter Weindl (HSWT) präsentierte Ergebnisse aus studentischen Abschlussarbeiten zum Thema „Kälber der ökologischen Milchviehhaltung in Bayern“, u.a. die Status quo-Erhebungen zu Kälbern auf Öko-Milchviehbetrieben oder den Erhebungen zur Öko-Rindermast in Bayern.
Theresa Hautzinger (HSWT) folgte mit ihrem Vortrag zur praktischen Umsetzung der kuhgebundenen Kälberaufzucht bis hin zur Gewichtsentwicklung und Gesundheit der Kälber. Bevor dann am Nachmittag einzelne Themen in Workshops vertieft werden konnten, erklärte Bernhard Ippenberger (LfL) den Teilnehmenden die ökonomische Betrachtung mit seinem Vortrag „Nachhaltige Rinderhaltung – das ist mehr als Tierwohl und Klimaschutz“. Im Anschluss zeigte Saro Ratter (Schweisfurth Stiftung) die Entwicklung der kuhgebundenen Kälberaufzucht in der Öko-Milchviehhaltung Bayerns auf und plädierte für umfangreichen Wissenstransfer sowie den Aufbau von modellhaften Wertschöpfungsketten.
HSWT
ASP bei Hausschweinen in Hessen nachgewiesen
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist erstmals in Hessen in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen. Alle Tiere sind inzwischen gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden. Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und ihren Produkten. Außerdem gelten strenge Transportbeschränkungen. Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine. Das Landwirtschaftsministerium Hessen hat zudem unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen.
Der erste ASP-Fall war in Hessen Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt.
Hessisches Landwirtschaftsministerium
Anbindehaltung auf dem Prüfstein
Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.
Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.
Agrarheute
Rukwied für weitere 4 Jahre DBV-Präsident
Mit mehr als 85 Prozent der insgesamt 482 Stimmen ist Joachim Rukwied als Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) durch die Mitgliederversammlung für weitere vier Jahre wiedergewählt worden. Der 62-Jährige Rukwied wird damit in seine inzwischen vierte Amtszeit als DBV-Präsident gehen. Neben Günther Felßner aus Bayern, Dr. Holger Hennies aus Niedersachsen und Karsten Schmal aus Hessen ergänzt erstmalig Torsten Krawczyk aus Sachsen das Vizepräsidenten-Quartett. Der neu gewählte DBV-Vizepräsident erhielt 96,8 Prozent aller Stimmen. Er wird Detlef Kurreck, der nicht mehr zur Wahl angetreten war, ersetzen. Susanne Schulze Bockeloh wird weiterhin als kooptiertes Mitglied dem Vorstand angehören.
DBV
Geplanter Bürokratieabbau soll Landwirt:innen langfristig entlasten
Viele Bereiche des Lebens und des Berufes werden von Bürokratie beherrscht. Schon vor vielen Jahren plante die damalige Bundesregierung den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen in vielen Bereichen, was sich allerdings zu einer Daueraufgabe entwickelt hat. Für die Vereinfachung sowie die Reduzierung bürokratischer Prozesse sind unter anderem auch Tausende Landwirt:innen im vergangenen Winter auf die Straße gegangen. Denn für Dokumentation, Planung und Antragswesen müssen laut Informationen des Statistischen Bundesamtes jährlich über 400 Millionen Euro von den Landwirt:innen gezahlt werden.
Gegen die ausufernden Bürokratiekosten plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun dringend etwas unternehmen. Einen ersten Arbeitsfortschritt legte das BMEL Ende Mai mit der BMEL-Initiative zum Bürokratieabbau vor. Darin sind zahlreiche Maßnahmen für den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen benannt.
„Wenn ich mit den Landwirtinnen und Landwirten vor Ort spreche, dann höre ich immer wieder, dass es die Vielzahl der bürokratischen Belastungen ist, die sie an Grenzen bringt. Da geht es um die Meldung gleicher Daten an unterschiedliche Stellen, um sich unnötig wiederholende Antrags- und Nachweispflichten oder um starre Regelungen, die mit der Praxis nur schwer zu vereinbaren sind. Es geht also um mehr Flexibilität, weniger Doppelarbeit und schlankere Verfahren – und eben nicht darum, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus andere politische Ziele zu verfolgen. Machen wir uns nichts vor, aufzuräumen ist eine kleinteilige und mühsame Daueraufgabe, aber kein Grund, sich davon abschrecken zu lassen. Ich werbe unermüdlich dafür, dass wir hier alle zusammenarbeiten: EU, Bund und Länder. Nur wenn wir es schaffen, die Summe der Belastungen zu reduzieren, helfen wir dem Berufsstand auch langfristig“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Unter anderem sollen Melde- und Dokumentationspflichten für Tierhalter und im Pflanzenbau vereinfacht werden. Als Vorbereitung erwartet das Bundesministerium für diesen Sommer ein Rechtsgutachten.
Agrarheute
Nachschulung für Sachkundenachweis zur Isofluran-Narkose nicht vergessen
Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Volljährige Landwirt:innen dürfen ihre Ferkel unter Isofluran-Narkose kastrieren. Der Erwerb eines Sachkundenachweises ist jedoch vorher verpflichtend. Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind die Sachkundeinhaber:innen auch dazu verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird. Dabei werden die praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Narkose von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüft.
Zahlreiche Ferkelerzeuger in Deutschland, die erst seit 2021 haben, sollten daher rechtzeitig an die Nachschulung denken. Entsprechende Informationen bzw. Schulungstermine sind bei den zuständigen Veterinärämtern zu erfragen.
SUS
Mehr als die Hälfte der Landwirt:innen wählt konservativ
Am vergangenen Sonntag (9.6.2024) hat die Europawahl stattgefunden. Dabei haben die Landwirt:innen in Deutschland mehrheitlich (52%) der CDU/CSU ihre Stimme gegeben. Das ist das Ergebnis einer Befragung der Forschungsgruppe Wahlen unter annähernd 46.500 Wähler:innen aus verschiedenen Berufsgruppen. Die Befragung ergab zudem, dass die AfD auch bei den Landwirten die zweitstärkste Partei geworden ist. 15,9 % der Bäuer:innen wählten demnach die AfD. Bei der Europawahl im Jahr 2017 waren es 8 % der Landwirt:innen.
Lediglich 3 % der Landwirt:innen sagten am Wahltag aus, dass sie „Die Grünen“ wählen würden. Gründe für das wiederholt schlechte Abschneiden der Grünen werden in der EU-Pflanzenschutzpolitik sowie anderen umweltpolitischen Vorhaben gesehen. Sowohl die FDP als auch die SPD erhielten jeweils 5 % der Stimmen. Und auch Die Linken konnten bei den Landwirt:innen nicht punkten. Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kamen nur auf jeweils 2 %.
Agrarheute
Österreich will Tierwohlstandards in der Milchviehhaltung weiter verbessern
Ein umfassendes neues Programm soll das Tierwohl in der österreichischen Milchwirtschaft langfristig verbessern. In einem mehrjährigen Prozess haben die Verantwortlichen der Branche sowie aus den Landwirtschaftskammern mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ neue Standards erarbeitet, die nun nach und nach in den Molkereien umgesetzt werden sollen. Auch die Landwirt:innen werden aktuell intensiv auf das neue Programm vorbereitet und können sich entsprechend beraten lassen. Neben verbesserten Tierwohlstandards beinhaltet dieses auch jährliche Kontrollen, eine höhere Sicherheit im Bereich Medikamenteneinsatz, den Schlachthofbefunddaten sowie eine Unterstützung zur laufenden Verbesserung und Absicherung der hohen Milchqualität.
„Mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ setzt die österreichische Milchwirtschaft einen neuen, großen Schritt zur weiteren Verbesserung der Tierwohlstandards in Österreich. Wir wollen damit die hohen Standards der österreichischen Milchwirtschaft sichtbar machen und für die Konsumenten im In- und Ausland höchste, geprüfte Qualität anbieten“ erklärte der Präsident des Milchverbandes Österreich (MVÖ) anlässlich der diesjährigen Milchwirtschaftlichen Tagung am vergangenen Freitag (07.06.2024) in Wien. Der MVÖ-Präsident hofft, dass die Konsument:innen das große Engagement beim Einkaufsverhalten mittragen und unterstützen werden.
OTS
BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet
In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.
BMEL
Mexikaner stirbt an Infektion mit H5N2
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist zum ersten Mal ein Mensch an der Infektion mit dem Geflügelpestvirus vom Typ H5N2 gestorben. Der Fall trat in Mexiko bei einem 59-jährigen Mann mit mehreren Vorerkrankungen auf. Laboranalysen hätten den Virustyp bestätigt. Im März 2024 war es in dem benachbarten Bundesstaat Michoacán zum Bundesstaat México, wo die infizierte Person gelebt hat, zu einem H5N2-Ausbruch in einem Geflügelbetrieb gekommen.
Proplanta
ASP-Ausbruch bei Mastschweinen in MVP
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist in einer Schweinemastanlage die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das hat inzwischen das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, nachdem einige Schweine des Betriebes am Mittwoch hohes Fieber zeigten und der bestandsbetreuende Tierarzt umgehend entsprechende ASP-Untersuchungen veranlasst hat.
Anschließend hatte das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) erste Proben mittels PCR untersucht, die ASP-positiv ausfielen. Weitere Proben wurden dann zur Bestätigung des Verdachts an das FLI geschickt. Währenddessen wurden auf dem Betrieb bereits entsprechende Seuchenschutzmaßnahmen eingeleitet, der Betrieb gesperrt und eine entsprechende Beobachtungszone eingerichtet.
„Vieles deutet derzeit darauf hin, dass wir es mit einem Punkteintrag zu tun haben, ähnlich, wie wir es im November 2021 erlebt haben, als das Virus zum ersten Mal bei uns in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurde. Aus dem intensiven Monitoring ergeben sich derzeit keine Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Schwarzwildbestand. Das ist gut. Unsere Epidemiologen werden ab sofort auf Spurensuche gehen, um den Eintragsweg des Erregers herauszufinden, sollte der Verdacht durch das FLI bestätigt werden“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Landwirtschaftsministerium MVP
ASP wird nicht durch Futtermittel übertragen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich immer weiter über Europa und in anderen Teilen der Welt aus. Neben einer Weiterverbreitung über kontaminierten Lebensmittel und Speisereste wurde auch vermutet, dass das Virus über Futtermittel, Wasser und andere Materialien übertragen werden kann. Um das abzuklären, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein internationales Forschungsprojekt in Leben gerufen, an dem sich auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beteiligt haben. Nun liegen die Ergebnisse vor. Demnach ist eine Verbreitung von ASP-Viren über Futtermittel nur in besonderen Ausnahmefällen zu erwarten. „Selbst nach Zugabe großer Mengen des infektiösen Virus auf verschiedene Futtermittel- und Einstreumaterialien war nach kurzer Zeit kein infektiöses Virus mehr nachweisbar“, sagt die Projektkoordinatorin Dr. Sandra Blome vom FLI. „Lediglich bei kalt gelagerten Futterrüben und Kartoffeln wurde in einigen Proben auch nach längerer Lagerdauer noch infektiöses Virusmaterial gefunden. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass ASP-Viren bei kalten Temperaturen und feuchten Umgebungen besonders stabil sind.“
In der Studie wurden 14 in der Landwirtschaft relevante landwirtschaftliche Futtermittel- und Einstreumaterialien verwendet: Gras, Grassilage, Heu, Rinde, Torf, Holzspäne, Maissilage, Raps, Gerste, Weizen, Hafer, Stroh, Kartoffeln und Futterrüben.
Alle Materialien wurden mit dem ASP-Virus kontaminiert und bei fünf verschiedenen Umgebungstemperaturen bis zu neun Monate lang gelagert. Die Proben wurden zu verschiedenen Zeitpunkten auf infektiöse Viren sowie Genomreste des Virus untersucht. Auch die mögliche Rolle von drei unterschiedlichen Arten blutsaugender Arthropoden (Gliederfüßer wie Wadenstecher) betrachteten die Forscherinnen und Forscher, um herauszufinden, wie lange die untersuchten Arthropoden das Virusgenom und das infektiöse Virus nach der Aufnahme von infektiösem Blut beherbergen können.
BfR
Publikation
Vor allem große Betriebe setzen auf KI
Eine Bitkom-Studie unter unter 500 landwirtschaftlichen Betrieben hat ergeben, dass bereits jeder zehnte Betrieb Künstliche Intelligenz (KI) einsetzt. Weitere 38 % planen oder diskutieren aktuell darüber. Dabei fällt auf, dass das Interesse an KI mit der Betriebsgröße in Zusammenhang zu stehen scheint. Während erst 27 % der Betriebe zwischen 20 bis 49 ha KI nutzen, den Einsatz planen oder diskutieren, sind es bei größeren Betrieben ab 99 ha mehr als die Hälfte. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder rät jedoch insbesondere kleineren Betrieben, KI stärker einzubinden. Auch DLG-Vizepräsident Prof. Dr. Till Meinel sagt: „Der Einsatz von KI ist kein Trend, sondern aufgrund der vielfältigen Belastungen der Betriebsleiter zunehmend eine zwingende Notwendigkeit.“
Bitkom
H5N1 bei Alpakas in Idaho nachgewiesen
In den USA hat das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 eine weitere Art infiziert. Wie die US-Veterinärbehörde mitteilte, konnte das Virus nun bei Alpakas auf einer Alpaka-Farm im Bundesstaat Idaho nachgewiesen werden. Zuvor wurde dort auch das Virus beim Geflügel nachgewiesen.
In den vergangenen Wochen ist H5N1 in den USA bei mehr als 50 Tierarten festgestellt worden. Unter anderem bei Milchkühen. Aber auch Menschen hatten sich angesteckt. Es wurde aber bislang keine Ansteckung von Mensch zu Mensch beobachtet.
Fachleute sind aufgrund der nun mehrfach übersprungenen Artenbarriere alarmiert und befürchten weitere Mutationen, so dass künftig auch eine Mensch zu Mensch Übertragung denkbar wäre.
Schweizerbauer
Schutz von Rehkitzen hat große Bedeutung in der Schweiz
Von Ende Mai bis Mitte Juni ist die Hauptmahdzeit. Durch Mähmaschinen werden allein in der Schweiz jedes Jahr mehr als 1.700 Rehkitze getötet. Aber auch Feldhasen, bodenbrütende Vögel oder Igel erleiden nicht selten einen grausamen Tod durch die Scheren der Maschinen. Allerdings gibt verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Tiere vor Verletzungen und Tod zu schützen.
Allen voran sind es Drohnen, die die Tiere auf den Wiesen finden können. Der Schweizer Tierschutz (STS) unterhält seit dem vergangenen Jahr eine eigene Drohnenflotte, die dieses Jahr auf zehn Multikopter erweitert wurde. Damit können auch größere Felder innerhalb von 20-30 Minuten vor der Mahd abgesucht werden. Mit Hilfe einer Umfrage unter rund 630 Personen hat das Magazin Schweizerbauer ermitteln können, dass mehr als 44 Prozent der Befragten inzwischen vor der Mahd Drohnen einsetzen. Rund 17 % setzen auf die Unterstützung durch Jäger und Wildhüter, 14 % kombinieren verschiedene Maßnahmen. Lediglich knapp 7 % der befragten Schweizer Landwirt:innen hat kein Interesse am Schutz von Rehkitzen, sie haben angegeben, dass sie keinerlei Schutzmaßnahmen ergreifen. Mit Hilfe der STS-Drohnenflotte konnten 2023 mehr als 290 Tiere in Sicherheit gebracht werden, bevor die Wiese gemäht wurde.
Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Frühling und Sommer werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.
Schweizerbauer
Italien soll Maßnahmen gegen ASP intensivieren
Italiens Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat bislang zu keinem effektiven Erfolg geführt. Seit den ersten ASP-Ausbrüchen zu Jahresbeginn in der Provinz Parma sorgen sich die regionalen Schinkenproduzenten um ihre wertvolle Ware. Denn der Erreger hält sich in Parmaschinken länger als in anderen Lebensmitteln. Wie Alessandro Utini, Präsident des Verbandes der Parmaschinken-Hersteller (Consorzio del Prosciutto di Parma), jedoch ausdrücklich versichert, hätten aber weder Verbraucher:innen noch der Handel Einschränkungen zu befürchten. Nach der kürzlich erfolgten Erweiterung der Sperrzonen durch die EU dürfen zahlreiche Wursthersteller jedoch nicht mehr nach Kanada liefern. Der Verband fordert daher eine Intensivierung des Kampfes gegen die ASP durch den Einsatz des Militärs zur Bejagung von 700.000 Wildschweinen.
Deutlich mehr Erfolg konnte Polen in der Seuchenbekämpfung aufweisen. Im laufenden Jahr hat sich die Zahl der ASP-Ausbrüche nahezu halbiert. Entwarnung ist jedoch nicht angesagt. Denn besonders im Norden des Landes, wo die ASP bei Wildschweinen zuletzt wieder vermehrt aufgetreten ist, müssen die Behörden nach wie vor sehr wachsam sein. Insgesamt wurden laut Angaben der Obersten Veterinärinspektion in diesem Jahr bis zum 12. Mai 740 ASP-Ausbrüche in elf Woiwodschaften des Landes bestätigt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte es noch 1.400 bestätigte Krankheitsausbrüche gegeben.
Schweizerbauer
SUS
Weitere H5N1-Infektion beim Menschen in den USA
In den USA gibt es einen weiteren Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen. Betroffen ist ein Mann, der auf einer Milchviehfarm im Bundesstaat Michigan arbeitet. Er zeigte Symptome an den Augen, ähnlich einer Bindehautentzündung. Dies ist bereits die zweite Infektion bei einem Menschen im Zusammenhang mit den aktuellen H5N1-Infektionen bei Milchrindern in mehreren Bundesstaaten der USA.
CDC
Geflügelpest-Risiko für Wildvögel und Geflügel nimmt ab
Seit Mitte Februar 2024 sind die Geflügelpest-Ausbrüche bei Hausgeflügel und die Fälle bei Wildvögeln stark zurückgegangen. Seit März gab es in Deutschland gar keine Ausbrüche bei Hausgeflügel mehr, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bekannt gab. Obgleich das Risiko für Fälle bei Wildvögeln und Ausbrüche bei Geflügel und Vogelbeständen zurückgeht, sollten dennoch nach wie vor die empfohlenen Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
Gleichzeitig weist das FLI auf ein ungewöhnliches Infektionsgeschehen mit HPAIV H5N1 (Genotyp B3.13) in Milchviehbetrieben in den USA hin. Seit März 2024 sind dort in mindestens 36 Betrieben in 9 Bundesstaaten Infektionen nachgewiesen worden. Vor allem in Milchproben von erkrankten Rindern wurden zum Teil sehr hohe Viruslasten nachgewiesen. Vermutlich gehen alle Fälle auf einen Eintrag in eine Milchkuhherde in Texas zurück. Genauere epidemiologische, klinische und virologische Daten zu den Ausbrüchen bei Rindern fehlen noch, so dass eine Bewertung weder in der Übersicht (tatsächliche Verbreitung, Ausdehnung in der Zeit) noch im Detail (Ausbreitung im Tier und im Bestand) derzeit möglich ist. Es gibt Hinweise, dass das Gewebe im Rindereuter die notwendigen Rezeptoren für Influenza A Viren besitzt und somit auch andere Varianten und Genotypen ein Risiko bei direktem Eintrag in das Euter darstellen könnten.
Die wahrscheinlichsten Einschleppungswege für das amerikanische H5N1-Virus nach Deutschland sind der Handel mit Rindern und kontaminierten Rinderprodukten aus betroffenen Betrieben in den USA. Nach den vorliegenden Handelsdaten werden weder Rohmilch noch lebende Rinder aus den USA nach Deutschland importiert. Daher schätzt das FLI das Risiko eines Eintrags des US-amerikanischen HPAI H5N1-Stammes (B3.13) in deutsche Rinderbestände einschließlich Milchkuhbetriebe als sehr gering ein. Auch die Möglichkeit einer Infektion von Rindern mit in Europa vorkommenden HPAI H5-Viren wird für Deutschland als sehr gering eingeschätzt.
FLI
DBV kritisiert Forderungen nach höherem Mindestlohn
Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 Euro, wie gerade von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gefordert, könnte die deutschen Bauern massiv unter Druck setzen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), spricht sogar von einem Kahlschlag für Obst-, Gemüse- und Weinbau. „Dieser Vorschlag verdrängt landwirtschaftliche Erzeugung ins Ausland. Wie sollen wir deutschen Bauern im europäischen Wettbewerb bestehen, wenn viele unserer Nachbarn einen deutlich geringeren Mindestlohn haben? So wird Landwirtschaft in Deutschland keine Zukunft haben“, lautet Rukwieds Kritik.
Scholz hatte in einem Interview mit dem Stern geäußert, dass der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro zu niedrig sei. „Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben“, so der Bundeskanzler. Festgelegt wurde die schrittweise Erhöhung von der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Wissenschaftler:innen zusammensetzt. Da auch Die Grünen in Anbetracht der allgemeinen Lohnentwicklung einen höheren Mindestlohn fordern, könnte die Ampelkoalition nach 2022 erneut in die Unabhängigkeit der Kommission eingreifen. Davor warnen die Mitregierungspartei FDP sowie die Union und Arbeitgeber:innen.
DBV
CO2-Bepreisung für dänische Landwirt:innen geplant
Dänemark plant, bis zum Jahr 2030 seinen CO2-Ausstoß um 70 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, sollen die Landwirt:innen ihren Teil beitragen. Nach Plänen der dänischen Regierung sollen die durch die Landwirtschaft produzierten Treibhausgase, einschließlich der Methanemissionen von Rindern, mit einem CO2-Preis belegt werden. Gut 100 Euro pro Tonne CO2 sollen von den Landwirt:innen bezahlt werden.
Um wiederum zu verhindern, dass aufgrund der Mehrkosten die Produktion verringert oder gar Betriebe aufgegeben werden, hat sich Dänemark bereit erklärt, Landwirt:innen bei der Finanzierung eines Futtermittelzusatzes zu helfen. 69 Millionen Euro seien dafür vorgesehen, teilt die Regierung mit. Auf diese Weise sollen die Methanemissionen der 550.000 dänischen Rinder um bis zu 30 % reduziert werden.
In Deutschland sind die landwirtschaftlichen Betriebe bislang nicht zu einer CO2-Abgabe verpflichtet. Aktuell scheint eine CO2-Bepreisung auch nicht so bald auf der Agenda zu stehen. Denn die Landwirtschaft ist zugleich auch über die CO2-Speicherung in den Böden ein wichtiger Klimaschützer.
Agrarheute
Weitere 1,5 Millionen Euro für Rehkitzortung per Drohne
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Rehkitz- und Wildtierrettung neu auf und stellt weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Denn bisherige Erfahrungen zeigen, dass Drohnen mit Abstand am effektivsten sind, um Rehkitze und andere Wildtiere vor der Mahd zu orten und sie so vor dem Mähtod zu retten. Die Antragstellung startet in der Woche nach Ostern. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Anträge können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden.
BMEL
Wettbewerbsfähigkeit der Landwirt:innen stärken
Die Landwirt:innen in Deutschland sehen sich gegenüber anderen europäischen Ländern im Nachteil und fordern Nachbesserungen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der in der letzen Woche ergangene Beschluss der Bundesrates sieht weiterhin den Abbau von Subventionen beim Agrardiesel vor. Im Gegenzug verspricht die Bundesregierung den Landwirt:innen jedoch weitreichende Unterstützung. Unter anderem sollen Auflagen und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Außerdem soll die sogenannte Tarifglättung für sechs Jahre wieder eingeführt werden. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird dann nicht nur ein Steuerjahr herangezogen, sondern mehrere. Dadurch können beispielsweise wetterbedingte Ernteausfälle ausgeglichen werden.
„Wir sind sehr unzufrieden, weil es weiterhin eine deutliche Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb darstellt. Die angedachten „Kompensationen“ sind zu wenig und zu unbestimmt. Vor allem darf diese Bundesregierung nicht jetzt noch zusätzlich Auflagen und mehr Bürokratie erlassen. Wir Landwirte in Niedersachsen sind einen anderen Politikstil gewohnt und arbeiten konstruktiv an Lösungen mit. Deshalb haben wir nach dem Beschluss des Bundesrates unsere 14-seitige, aktualisierte Forderungsliste an die jeweils zuständigen Ministerien verschickt, damit wir zeitnah zu Lösungen kommen, die uns Landwirte wirklich helfen“, erklärt Landvolkpräsident Holger Hennies zur Bundesratsentscheidung zum Agrardiesel.
Hennies befürchtet, dass heimische Landwirtschaft ohne weitere, tiefgreifende Änderungen kaum noch Chancen im europäischen Wettbewerb haben wird. Die Forderungen des Landvolks reichen von steuerlichen Entlastungen über den Abbau der Bürokratie im Düngerecht und bei Bauvorschriften bis hin zu Bedingungen für eine verstärkte Bereitschaft der Landwirtschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Landvolk
Spiegel
EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft
Die Landwirt:innen in Europa sind bis zum 8. April 2024 aufgerufen, an der EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand teilzunehmen. Die Ergebnisse dieser Online-Umfrage sollen dazu beitragen, die wichtigsten Problemquellen zu identifizieren und den Zeitaufwand für Berichte und Anträge zukünftig für die Landwirt:innen zu verringern. Dazu sind lediglich einige kurze Fragen zu beantworten, die in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung stehen .
„Mit dieser Umfrage wendet sich die Europäische Kommission direkt an die Landwirtinnen und Landwirte, um Einblicke in den Verwaltungsaufwand zu gewinnen, mit dem diese bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Diese Erkenntnisse werden ein klareres Bild von den speziellen Probleme vermitteln, mit denen Landwirtinnen und Landwirte in der gesamten EU konfrontiert sind, und uns in die Lage versetzen, gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die die Komplexität verringern und die Vereinfachung voranbringen. Ich lade daher alle Landwirtinnen und Landwirte herzlich ein, uns ihre Meinung zu sagen und uns ihre Vorschläge im Rahmen dieser Umfrage zu unterbreiten“, erklärt Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft.
Die Umfrage ist eine von kurzfristigen Sofortmaßnahmen, die die EU-Kommission auf den Wege gebracht hat, um den Druck, dem die Landwirtinen und Landwirte in der EU derzeit ausgesetzt sind, zu verringern. Ergänzend werden zeitgleich Befragungen von Landwirtschaftsverbänden durchgeführt.
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt dies und bittet die Landwirtinnen und Landwirte um rege Teilnahme. „Wir wissen nicht erst seit den Protesten der Agrarwirtschaft, dass wir auf europäischer und auf nationaler Ebene zu einer Vereinfachung des Fach- und Förderrechts kommen müssen, um die Betriebe und die Verwaltung gezielt zu entlasten. Jetzt ist die Chance da, das Momentum zu nutzen und eine echte Entbürokratisierung für die Betriebe und ihre Mitarbeitenden zu organisieren“, so Aßmann.
EU
Regierung Mecklenburg-Vorpommern
Tierärzte haben großen Beitrag an Gesundheit von Geflügel
Jedes Jahr am 19. März wird der Internationale Tag des Geflügels gefeiert. Aus diesem Anlass hat Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK), die Tierärzt:innen und deren Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Geflügeltieren gewürdigt. „Unsere Tierärzt:innen sind tagtäglich dafür verantwortlich, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, Impfpläne zu entwickeln, Betriebe zu beraten und tiergerechte Haltungsbedingungen sicherzustellen. Ihre Fachkenntnis trägt dazu bei, die Gesundheit von Geflügeltieren zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen, was letztendlich die Lebensmittelsicherheit und die wirtschaftliche Stabilität der Geflügelindustrie gewährleistet“, erklärt Frühwirth.
Die Tierschutzorganisation PROVIEH hat den Tag zum Anlass genommen, auf die Leiden von Geflügel durch Qualzucht hinzuweisen. „Das Ausmaß von Qualzucht in der Geflügelindustrie ist erschreckend. Dem kann und muss nun endlich ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz entgegengesetzt werden, um dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz, den Vorstellungen der Bevölkerung von Tierschutz und natürlich dem Wohle der Tiere gerecht zu werden,” erklärt Anne Hamester, Geschäftsführerin von PROVIEH. Die Organisation fordert daher die Erweiterung des Qualzuchtparagrafen im Tierschutzgesetz durch klare Merkmale und umfassende Haltungs-, Handels-, Ausstellungs- und Werbeverbote für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.
Das Portal VetMAB.de stellt Landwirt:innen und Tierärzt:innen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung, die das Ziel haben, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit von Nutzgeflügel zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Außerdem finden Tierärzt:innen bei Myvetlearn.de eine Fortbildungsreihe zur Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Neben zwei Modulen zu den Rechtsvorschriften findet sich hier auch ein Modul zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.
BVL legt neue Kennzahlen vor
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Masttiere für die zweite Hälfte des Jahres 2022 veröffentlicht. Diese wurden, ebenso wie die Erhebung der Daten und die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten, auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes in der Fassung vom 27. September 2021 ermittelt.
Die Kennzahl 2 beträgt für bis acht Monate alte Mastkälber 2,306 und für Mastrinder in einem Alter von mehr als acht Monaten 0. Bei der Tierart Schwein liegt sie für Mastferkel bis 30 kg Körpergewicht bei 6,908 und für Mastschweine über 30 kg Körpergewicht bei 2,612. Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 32,218 sowie für Mastputen von 28,016 berechnet.
Das BVL weist darauf hin, dass Betriebe, die die Kennzahl 2 überschreiten, einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen müssen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss die/der Tierhalter:in zusammen mit dem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.
Mit den Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes zum 1. Januar 2023 ergeben sich auch Änderungen bezüglich der Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung (§§ 54-59 Tierarzneimittelgesetz), welche nun für das Erfassungsjahr 2023 erstmalig Anwendung finden.
Um die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes im Stall und die Verbesserung der Nutztiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB. Das Portal richtet sich mit seinem Online-Fortbildungsprogramm sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen. Studierenden der Veterinärmedizin stehen die VetMAB-Module, die auf Myvetlearn.de angeboten werden, kostenfrei zur Verfügung.
BVL
FDP lehnt Özdemirs Pläne zum Tierwohl-Cent ab
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat einen Plan zum Tierwohlcent vorgelegt. Demnach sollen Fleisch, Fleischerzeugnisse, genießbare Schlachtnebenerzeugnisse und Verarbeitungsprodukte mit einem noch nicht benannten Satz besteuert werden. Die so generierten Einnahmen sollen landwirtschafts- und ernährungspolitische Projekte sowie wichtige Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Erwartungsgemäß hat der Vorschlag starke Kritik seitens des Bundesfinanzministeriums (BMF) erhalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betrachtet Özdemirs Plan als zu bürokratisch und nicht zielführend.
„Wenn wir in Deutschland eine Tierwohlabgabe einführen, können die Einnahmen daraus möglicherweise nicht nur in Deutschland eingesetzt werden. Sondern müssten auch ins Ausland gehen, wenn dort unter gleichen Rahmenbedingungen produziert wird. Das ist eine hohe Hürde gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und eine Tierwohlabgabe ist sicherlich nicht die alleinige Lösung für den Agrarsektor, denn nicht alle Landwirte sind Tierhalter“, äußerte sich Lindner in einem Interview mit Topagrar. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Bundestag, Christoph Meyer, fand noch klarere Worte: „Neue Steuern oder Steuererhöhungen wird es mit der FDP nicht geben. Der Vorschlag von Cem Özdemir geht an den eigentlichen Nöten der Landwirte vorbei.“ Der Vorschlag würde der Landwirtschaft nicht helfen, denn die Steuereinnahmen würden ohne Verwendungsbindung in den Bundeshaushalt gehen. Özdemirs Pläne zum Tierwohlcent würden einen zu großen bürokratischen Aufwand verursachen, so Lindner. Der wiederum präferiert ein Gesamtpaket, das insbesondere das Wiedereinführen der steuerlichen Tarifglättung, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage sowie einen nachhaltigen Abbau von Bürokratie umfassen kann.
Bayerisches Landwirtwschaftliches Wochenblatt
MDR
Schweiz erleichtert Voraussetzungen für Hoftötungen
Die Schweiz hat zum 1. Februar 2024 die Frist zwischen einer Tötung von Schlachttieren auf dem Hof und der Ausweidung im Schlachthof auf 90 Minuten verlängert. Dadurch können mehr Betriebe das tierfreundliche Verfahren der Hofschlachtung im Fressgitter oder auf der Weide einführen und die Zahl der Schlachtungen ohne Lebendtiertransport reduzieren. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) unterstützt die Umstellung mit diversen Beratungsmassnahmen. Bislang betrug die Frist bloß 45 Minuten.
Im neuen Fibl-Merkblatt sind von den Argumenten für die Hoftötung, über die detaillierte Beschreibung des korrekten Vorgehens bis zu Praxisbeispielen sämtliche relevanten Informationen für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb zu finden. Mit Hilfe eines interaktiven Entscheidungsbaums können interessierte Landwirte und Landwirtinnen zudem überprüfen, ob sie auf ihrem Betrieb Hof- oder Weidetötung umsetzen können.
Schweizerbauer
Backhaus kritisiert Bundesprogramm zur Umbau der Tierhaltung
Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Aber nicht jeder sieht darin einen Grund zur Freude. So kritisiert auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus diese Regelung: „Die Genehmigung des Bundesprogramms ist kein Grund zur Freude. Dieses Programm wird von keinem Unternehmen in MV genutzt werden können, denn es werden nur kleinere Haltungen unterstützt, die es so in MV nicht gibt. Zudem kann der finanzielle Ausgleich für die Mehraufwendungen jedes Jahr ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Zusage, die einem Landwirtschaftsbetrieb wenigstens für einen Zeitraum von zehn Jahren eine gewisse Sicherheit gibt. Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen.“
Das vom BMEL unter Cem Özdemir erarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist hingegen ein Bürokratiemonster, wertete Backhaus. „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung wird daher von uns seit Jahren gefordert und ausdrücklich unterstützt. Das vorliegende Gesetz ist jedoch nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirte als auch Verbraucher. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und setzt damit nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess. Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt bisher nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren“, so Backhaus weiter.
Für die Gastronomie seien diese Vorgaben jedoch nur freiwillig, weshalb er nicht an die Umsetzung glaube. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass die heimische Produktion schrittweise aus dem Markt gedrängt werden. Zudem seien im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Vollzugsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden sehr stark eingeschränkt und stelle die zuständigen Länder bei der Umsetzung des Gesetzes vor große Herausforderungen. Da die gesetzlichen Beschränkungen der betrieblichen Kontrolle hier bundesgesetzlich vorgegeben sind, und durch die Länder weder legislativ noch operativ geheilt werden können, muss vom Bund eine Korrektur des Gesetzes gefordert werden, so Backhaus. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder mit der Thematik.
Landwirtschaftsministerium MV
Es drohen weitere Aufgaben von Sauenhaltern
Die Zahl der Sauenhalter in Niedersachsen ist seit 2010 um 70 Prozent zurückgegangen; auch die Zahl der Sauen hat sich um 35 Prozent verringert. Seit 2020 ist ein regelrechter Absturz des Sauen- und Schweinebestandes festzustellen, schreibt Landvolk Niedersachsen auf seiner Webseite. Als einen Grund für die Aufgaben der Tierhalter sieht Enno Garbade, Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen, die unsichere wirtschaftliche Lage gepaart mit neuen Verpflichtungen aus der Politik in immer kürzeren Zeitabständen an. Aber auch die gestiegene Bürokratie hat dazu einen Beitrag geleistet.
Aktuell müssen beispielsweise Tierhalter, die Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht gemäß den neuen Haltungsvorgaben in Gruppen halten und eine verlängerte Übergangsfrist nutzen möchten, bis spätestens 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept beim zuständigen Veterinäramt einreichen. „Können wir diese Investition nicht stemmen, müssen wir die Ställe schließen“, verdeutlicht Garbade. Falls die Absicht besteht, die Sauenhaltung auf Dauer aufzugeben, ist ebenfalls eine verbindliche Erklärung der Aufgabe erforderlich. In diesem Fall muss die Sauenhaltung spätestens bis 9. Februar 2026 eingestellt werden. Der Landesbauernverband befürchtet dadurch nun einen weiteren Rückgang der Tierzahlen.
„Er befürchtet, dass viele Tierhalter in Deutschland aus Kostengründen aufhören und, dass das Fleisch im Gegenzug aus einfachsten Standards aus dem Ausland importiert wird. Die Sauenhaltung sei für die Schweinefleischerzeugung aus regionaler Herkunft systemrelevant. „Ohne Sauenhaltung hat auch die Mastschweinehaltung in Deutschland keine Zukunft“, sagt Garbade abschließend.
Landvolk
Tierseuchenstatistik 2023 veröffentlicht
Auch im Jahr 2023 waren die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) wieder die dominierenden Tierseuchen in Europa.
Wie aus den Jahresdaten 2023 des europäischen Tierseuchenmeldesystems (ADIS) hervorgeht, konnten im Jahr 2023 in 14 EU-Staaten sowie in sechs europäischen Drittstaaten ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen werden.
Neu aufgetreten ist die ASP im vergangenen Jahr in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Griechenland, dem Kosovo und Schweden. Insgesamt wurden laut ADIS 7.903 ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert und damit gab es eine Steigerung von 461 Fällen oder 6,2 %. Die meisten Fälle traten mit 2.744 in Polen auf, gefolgt von Italien mit 1.047 Fällen. In Deutschland wurden verglichen mit dem Vorjahr mit 899 ASP-infizierten Wildschweinen nur noch beinahe halb so viele Fälle registriert.
Betrachtet man jedoch die ASP-Einträge in Schweinehaltungen, waren in 2023 insgesamt 16 Länder, darunter neun EU-Staaten, betroffen. 2022 waren es nur 12 Länder. Insgesamt kam es laut ADIS zu 4.513 Einschleppungen des Virus in Schweinebestände. Das waren deutlich mehr als die 537 gemeldeten Fälle im Vorjahr.
Die HPAI wurde im vergangenen Jahr bei 3.559 Wildvögeln nachgewiesen, was einem Anstieg von knapp 10% im Vorjahresvergleich entspricht. Allerdings sank die Zahl der Einschleppungen in Nutzgeflügelhaltungen um 77,5 %. Das am stärksten betroffene Land blieb Frankreich, doch sanken hier die Nachweise im Vergleich mit 2022 um 90 % auf 158 Viruseinträge.
Außer den beiden genannten hoch pathogenen Tierseuchen hat sich 2023 auch die meldepflichtige Epizootischen Hämorrhagie (EHD) weiter ausgebreitet. Die durch Gnitzen übertragene Infektionskrankheit betrifft Wiederkäuer und insbesondere Rinder. Sie hat einen ähnlichen Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Das Virus breitete sich 2023 von Spanien nach Frankreich und Portugal aus.
Die Fälle der Blauzungenkrankheit nahmen 2023 gegenüber dem Vorjahr in der EU ebenfalls zu, und zwar von 15 auf 51 Nachweise. Das lag auch daran, dass erstmals wieder Neuinfektionen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland gemeldet wurden.
Proplanta
VLK prognostiziert massive Gewinneinbrüche in der Landwirtschaft
Laut Prognosen des Verbandes der Landwirtschaftskammern (VLK) wird die Abschwächung der Agrarpreise bei den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben zu einem massiven Gewinneinbruch führen. Im laufenden Wirtschaftsjahr 2023/24 würden die Einkommen der Landwirt:innen in Deutschland um rund 30 bis 50 Prozent zurückgehen, was auch auf die sich weiter verschlechternden ökonomischen Rahmenbedingungen zurückzuführen sei. Seine Prognosen stützt der VLK auf die Buchführungsergebnisse des Vorjahres sowie auf aktuelle Daten und Trendanalysen.
Lediglich die Schweinefleischproduzenten könnten auf Grund der gestiegenen Ferkelpreise mit Gewinnen rechnen, die voraussichtlich auf dem guten Vorjahresniveau liegen werden. „Das aktuelle Wirtschaftsjahr ist geprägt von witterungsbedingten Einschränkungen bei den Feldarbeiten und massiven Preisrückgängen bei Milch und Getreide. Wir erwarten daher, dass die Gewinne 2024 auf das Niveau des fünfjährigen Durchschnitts zurückgehen“, sagte VLK-Präsident Gerhard Schwetje.
Zu den aktuellen Geldsorgen der Bauern kommen nun auch noch die geplanten Streichungen von Steuervergünstigungen für Agrar-Diesel hinzu. Trotz der massiven Bauernproteste in den vergangenen Tagen lehnt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Rücknahme der Streichungen ab. Wie Lindner in mehreren Interviews erklärte, müssten alle einen Beitrag zu den notwendigen Einsparungen leisten. Er sehe keinen Spielraum für einen Weiterbestand der Subventionen und für mehr Entgegenkommen. Auf der Großdemonstration am vergangenen Montag in Berlin versprach er jedoch u.a. den Bürokratieabbau.
VLK
Deutschlandfunk
Umfrage zur Verwendung neuer Technologien in der Landwirtschaft
Im Bereich der Landwirtschaft schreitet die Digitalisierung voran. Es existieren bereits eine Vielzahl von Technologien für zahlreiche Bereiche. Ein Forschungsprojekt des Thünen-Instituts soll nun beleuchten, welche digitalen Entwicklungen sinnvoll sind, bereits eingesetzt werden und in welchen Bereichen digitale Lösungen fehlen.
Eine bundesweite Umfrage unter den Landwirt:innen im Rahmen des Projekts soll dazu beitragen, einen Überblick über den generellen Stand der Mechanisierung, Digitalisierung und Automatisierung in Deutschland zu erhalten. Angesprochen sind Landwirt:innen mit den Betriebszweigen Milchvieh, Mutterkühe, Mastrinder, Sauen, Ferkelaufzucht, Mastschweine, Ackerbau und Grünland.
Die Ergebnisse wollen die Wissenschaftler:innen nutzen, um wichtige Erkenntnisse abzuleiten, die bei der Entwicklung von neuen Systemen gebraucht werden. Zudem sollen bestehende Wissenslücken gefüllt werden. Die Teilnahme an der Online-Umfrage dauert lediglich knapp 20 Minuten.
Die teilnehmenden Landwirt:innen haben die Möglichkeit, die Ergebnisse einzusehen und anhand dieser einzuschätzen, wie ihr Betrieb hinsichtlich der technologischen Ausstattung im Vergleich zu anderen Betrieben dasteht. Unter allen Teilnehmenden verlost das Thünen-Institut zudem ein Tablet im Wert von ca. 350 Euro sowie zehn Gutscheine für Berufsbekleidung und Industriebedarf im Wert von jeweils 50 Euro.
Thünen-Institut
Kürzungen im Agrarbereich teilweise zurückgenommen
Die massiven Proteste der Landwirt:innen in den vergangenen Wochen gegen die Sparpläne der Bundesregierung scheinen gewirkt zu haben. Wie einer aktuellen Meldung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, will die Ampel einen Teil ihrer angekündigten Einsparungen im Agrarbereich für 2024 zurücknehmen. So soll es keine Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft geben. Weiterhin sollen die Steuerbegünstigungen beim Agrardiesel nun schrittweise eingespart werden. Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40 Prozent. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30 Prozent erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert.
„Wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, die eine überproportionale Belastung der Land- und Forstwirtschaft abwendet. In den letzten Tagen habe ich dazu viele intensive Gespräche geführt, auf die Schlagseite zulasten des Agrarsektors hingewiesen und Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Änderung der Pläne und bedanke sich dafür bei Bundeskanzler Olaf Scholz sowie Vizekanzler Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner. Gleichzeitig kritisierte er, dass es im Rahmen der Proteste der Landwirt:innen aber auch Aktionen gab, die deutlich über das Ziel hinausgeschossen sind und sich in der demokratischen Auseinandersetzung nicht gehörten.
BMEL
Initiativen gegen Folgen von steigenden Bodenpreisen
Die extrem gestiegenen Bodenpreise machen Landwirt:innen, die auf Pachtland angewiesen sind, vielerorts das Überleben schwer. Schuld sind unter anderem sogenannte Bodenspekulanten, die Wald und landwirtschaftliche Flächen als stabile Geldanlage entdeckt haben. So haben sich die Bodenpreise in den vergangenen 10 Jahren teilweise verdoppelt. Das wirkt sich auch spürbar auf die Pachtpreise aus.
Aus der Not heraus, haben sich verschiedene Initiativen gegründet, die dafür sorgen wollen, dass die Böden auch in Zukunft noch von Landwirt:innen genutzt werden können. Mit dem Geld privater Anleger kaufen sie Flächen auf und verpachten diese dann zu reellen Preisen an regionale Landwirt:innen. Andere Initiativen verpachten nur an Bio-Betriebe oder haben andere spezielle Auflagen an die Pächter. Um Mitglied bei solch einer Genossenschaft zu werden, reichen teilweise bereits Beträge von 500-1.000 Euro, damit möglichst viele diese Initiativen unterstützen können und für landwirtschaftliche Produkte aus Deutschland sorgen.
Agrarheute stellt einige dieser Initiativen im Detail vor.
Förderprogramm verspricht keine Planungssicherheit
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat bundeseinheitliche Förderungen für Schweinehalter:innen beschlossen. Für die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung aus der GAK herausgelöst und befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt werden. Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Sauenbereich weiterhin in der GAK möglich bleiben.
Die Interessenvertretung der marktorientierten und spezialisierten Schweinehalter, ISN, kritisiert den Beschluss, der aus ihrer Sicht keineswegs eine bessere Planungssicherheit für die Schweine haltenden Betriebe bereithält. Da die Fördermittel der einzelnen Bundesländer wegfallen und die vom Bund festgelegten Zugangsvoraussetzungen zu hoch sind, kämen die Förderungen lediglich für wenige Halter:innen in Frage. In Bezug auf die laufenden Förderungen werde es im wesentlichen auf Mitnahmeeffekte hinauslaufen, so die ISN. Die Rahmenanpassung, die Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als wichtigen Schritt bezeichnete, werde im Endeffekt für die meisten Schweinehalter:innen eher ein Nachteil sein.
SUS
Großer Bauernprotest in Berlin
Am vergangenen Montag haben mehr als 6.600 Landwirt:innen aus ganz Deutschland in Berlin mit einer Protestaktion ihrer Wut über die angekündigte Sparpolitik der Bundesregierung Ausdruck verliehen. Zur Sternfahrt, an der rund 1.300 Traktoren teilnahmen, hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit mehreren Landesverbänden aufgerufen. Die Kundgebung, die schon in den frühen Morgenstunden für zahlreiche Staus in der Hauptstadt sorgte, richtete sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Streichungen von Subventionen für die Landwirtschaft. So sollen nach neuesten Plänen des Finanzministers Christian Lindner (FDP) Erstattungen für Agrardiesel sowie eine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge ersatzlos gestrichen werden.
Bundesagrarminister Cem Özdemir zeigte in seiner Rede vor Ort Verständnis für die Sorgen der Bäuerinnen und Bauern. „Ich halte nichts von den Streichungen in diesem Umfang“, bekräftigte Özdemir. „Deshalb kämpfe ich im Kabinett dafür, dass es in dieser Härte nicht kommt.“ Der Grünen-Politiker argumentierte, dass es durch die Agrardieselsubvention, die es in anderen EU-Ländern weiterhin gäbe, zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen für deutsche Landwirt:innen kommen würde. Trotz seiner Worte wurde der Minister von den Landwirt:innen ausgebuht.
Die Betriebe seien in ihrer Existenz gefährdet, denn die Einkünfte seien bereits jetzt sehr niedrig, erklärte der Vizepräsident des Brandenburger Landesbauernverbandes (LBV), Heiko Terno, gegenüber dem Tagesspiegel. Die harte Arbeit lohne sich nicht mehr, Nachwuchs werde abgeschreckt. Wenn mehr Betriebe schließen müssten, werde am Ende auch der Verbraucher mehr für die Produkte zahlen müssen. „Irgendwann trifft es jeden“, meint Terno. Politiker aus Bayern unterstützten die Proteste vor Ort, wie Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zur Teilnahme aufgerufen: „Wir fordern die Regierung auf, die einseitigen Belastungen für unsere Bauern zurückzunehmen“, ließ Söder auf seinem Instagram-Profil verlauten.
Tagesspiegel
DBV
Kommentar Cem Özdemir
Erneut weniger Antibiotika in der Schweiz bei Tieren eingesetzt
Aufgrund dessen, dass sich weltweit immer mehr Resistenzen von Krankheitserregern gegen immer mehr Antibiotika entwickeln, wurden bereits vor Jahren verschiedene Maßnahmen und Überwachungsprogramme ins Leben gerufen, die dieser Entwicklung entgegen wirken sollen. In der Schweiz wurde dafür die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) installiert, mit Erfolg. Seit Jahren setzt sich der anhaltende Trend der abnehmenden Gesamtmenge verkaufter Antibiotika zur Behandlung von Tieren fort. Insbesondere die Menge der verkauften kritischen Antibiotika ist seit 2016 stark gesunken.
Um genauere Angaben zum Einsatz von Antibiotika bei den verschiedenen Tier- und Nutzungsarten
zu erreichen, wurde zudem das Informationssystem Antibiotikaverbrauch (IS ABV) eingeführt. Seit Oktober 2019 müssen alle Verschreibungen von Antibiotika bei Heim- und Nutztieren durch Tierarztpraxen an das IS ABV gemeldet werden. Trotz des Zusatzaufwands für die Tierärztinnen und Tierärzte wurde die Erfassungspflicht schnell und zuverlässig umgesetzt.
Wie im letzten Bericht wurden nun die Wirkstoffmenge und die Anzahl Tierbehandlungen für das Jahr 2022 ausgewertet.
Insgesamt wurde im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 12.7 % der gemeldeten
Wirkstoffmenge verzeichnet. Die größte absolute Wirkstoffmenge wurde bei Rindern verzeichnet, insbesondere für Mastkälber und -rinder, gefolgt von Milchkühen. Die Gesamtmenge kritischer
Wirkstoffe ist um 28.0 % geringer als im Vorjahr.
Mehr Details finden sich im IS ABV Jahresbericht 2022 der Schweiz.
BLV
Mykorrhiza-Pilze könnten Pflanzenschutzmittel ersetzen
Krankheitserreger in Ackerböden können Pflanzen befallen und damit einhergehend eine verringerte Ernte verursachen. Eine Impfung des Bodens mit Mykorrhiza-Pilzen könnte hier Abhilfe leisten. Gleichzeitig könnte auf zusätzlichen, umweltbelastenden Dünger verzichtet werden, wie Forschende der Schweizer Universitäten Zürich (UZH) und Basel berichten. Die Wissenschaftler:innen haben gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Agroscope sowie dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL einen groß angelegten Freilandversuch durchgeführt und Mykorrhiza-Pilze ausgebracht.
Auf 800 Versuchsflächen, beziehungsweise 54 Maisfeldern in der Nord- und Ostschweiz, wurden die Pilze vor der Aussaat in den Boden eingearbeitet. Die Ernteerträge konnten mit Hilfe der alternativen Biologicals um bis zu 40 Prozent erhöht werden. „Die Mykorrhiza-Pilze ermöglichten auf einem Viertel der Äcker einen bis zu 40 Prozent besseren Ertrag. Das ist enorm“, sagt der Co-Studienleiter Marcel van der Heijden, Bodenökologe an der Universität Zürich und Agroscope.
Das Ausbringen von Mykorrhiza-Pilzen habe allerdings nur dann einen Nutzen, wenn die Äcker auch mit Krankheitskeimen belastet sind. Andernfalls führt der Einsatz der Pilze zu keiner Ertragssteigerung, teilweise könnte der Ertrag sogar zurückgehen, wie Co-Erstautorin Stefanie Lutz von Agroscope erklärt. „Dort sind die Pflanzen ohnehin schon stark und wachsen hervorragend. Das Ausbringen von Mykorrhiza bringt hier keinen zusätzlichen Nutzen“, sagt Natacha Bodenhausen vom FiBl, ebenfalls Erstautorin.
Weitere Forschungen müssen nun folgen, um herauszufinden, wie sich die Pilze am einfachsten großflächig ausbringen lassen. „Die Ergebnisse dieses Feldversuches sind aber schon jetzt ein großer Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Landwirtschaft“, erklärt Marcel van der Heijden.
UZH
Achtung! Hohes Eintragsrisiko für Geflügelpest
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit wieder vermehrt Nachweise von Geflügelpest
Kühles, feuchtes Wetter erhöht das Risiko, dass Nutzgeflügel an der Geflügelpest erkrankt. Daher bittet das Hessische Landwirtschaftsministerium alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihre Tiere durch die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest zu schützen. Das heißt konkret: der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Alle Geflügelhaltungen sind verpflichtet, ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Seit Mitte Oktober 2023 werden wieder vermehrt Ausbrüche bei Geflügel, aber auch Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Während im Frühjahr und Sommer überwiegend Möwen betroffen waren, treten die aktuellen Fälle nun stärker bei Wasservögeln auf. Mit den Vogelzügen steigt die Gefahr, dass sich das Virus in der heimischen Wildvogelpopulation weiterverbreitet, denn bei winterlichen Wetterverhältnissen halten sich Wildvögel in höherer Dichte an Rast- und Sammelplätzen auf.
Wegen der steigenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wieder als hoch ein.
Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Biosicherheitsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben sind auch Thema in der Online-Fortbildungsreihe „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“ auf Myvetlearn.de, die in mehreren Kursteilen nach Tierart strukturiert Tierärztinnen und Tierärzten angeboten wird.
Hessisches Umweltministerium
Doch kein EHD-Nachweis in der Schweiz
Die Schweiz gilt wieder als frei von der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (EHD). Vom Referenzlabor der World Organisation for Animal Health (WOAH) zusätzlich durchgeführte Analysen der Blutproben von zwei vermeintlichen EHD-Fällen Mitte Oktober 2023 haben sich als negativ erwiesen. Die angeordneten Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung der Krankheit und die Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit sind somit aufgehoben. Dennoch ist Wachsamkeit gefragt, da sich die Viruskrankheit seit 2022 in Europa ausbreitet. Zu Ausbrüchen kam es bisher in Spanien, Portugal, Italien und Frankreich.
EHD gehört in der Schweiz zur Kategorie der zu bekämpfenden Tierseuchen und ist somit meldepflichtig. Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen sind dem Tierarzt oder der Tierärztin zu melden.
EHD kann sich durch plötzliches starkes Fieber, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Teilnahmslosigkeit bemerkbar machen. Blutiger Durchfall kann ebenfalls auftreten. Von den Nutztieren sind die Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten erkennbare Symptome.
BLV
Entschädigungszahlung für Ausstieg aus Nutztierhaltung sind nachgefragt
Seit Juli 2023 haben landwirtschaftliche Nutztierhalter in den Niederlanden die Möglichkeit, für den unwiderruflichen Ausstieg aus der Nutztierhaltung vom Staat entschädigt zu werden. Dafür wurden die beiden Ausstiegsprogramme LBV und LBV-Plus mit insgesamt 1,47 Milliarden Euro ins Leben gerufen. Bislang haben rund 670 Landwirte die Entschädigung beantragt, wie den aktuellen Zahlen der niederländischen Wirtschaftsbehörde RVO zu entnehmen ist. Mit 303 gestellten Anträgen wollen vor allem Schweinehalter aussteigen, gefolgt von mit 120 Geflügelhaltern sowie 114 Milchviehhalter und 87 Kälbermäster. Die übrigen 44 Anträge entfallen auf Betriebe mit mehreren Tierarten.
Aus den Antragszahlen könne jedoch nicht auf den damit verbundenen Abbau der Tierbestände geschlossen werden, so die Behörde, da die Anträge zum einen noch nicht genehmigt, zum anderen die Landwirte nicht verpflichtet seien, die angebotene Entschädigung zu akzeptieren. Die Landwirte müssen sich nach der Genehmigung erst bis zu sechs Monate später entscheiden.
Die Antragsfrist endet je nach Programm am 1. Dezember 2023 bzw. 5. April 2024. Ziel der Programme ist es, den Eintrag von Nährstoffen in die Böden über Gülle und Mist zu verringern.
Agrarheute
Nach wie vor steigen täglich Betriebe aus der Schweinehaltung aus
Der Umbau der Tierhaltung wird mit den bisher beschlossenen Gesetzeswerken nicht gelingen. Das sagte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, auf dem DBV-Veredlungstag 2023 in Cloppenburg. „Wir Bauern können noch mehr Tierwohl, aber dafür brauchen wir vollumfängliche politische Konzepte anstelle von lückenhaftem Stückwerk, das lediglich zur Verdrängung unserer heimischen Tierhaltung ins Ausland führt. Unsere Forderungen sind nach wie vor aktuell: Es braucht eine vollumfängliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, eine Änderung im Immissionsschutzrecht sowie ein tragfähiges Finanzierungskonzept. Nach wie vor steigen täglich Betriebe aus der Schweinehaltung aus. Kaum einer investiert noch in neue Ställe“, betonte Rukwied.
„Die Schweinehalter stehen zur Weiterentwicklung und zu weiteren Veränderungen in der Tierhaltung im Einklang mit gesellschaftlichen Anforderungen. Die Veränderungen müssen aber in einem angemessenen zeitlichen Rahmen für die teilweise weitreichenden Anpassungen erfolgen und unter Berücksichtigung des Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt. Unter den jetzt vorliegenden Rahmenbedingungen wird es zwar Weiterentwicklung geben, aber deutlich langsamer und weniger weitreichend als bisher diskutiert“, so DBV-Veredlungspräsident Hubertus Beringmeier.
Die tatsächlich umgesetzte Gesetzgebung konterkariere das allgemeine Bekenntnis der Bundesregierung zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung in Deutschland. Es sei völlig inakzeptabel, wenn das BMEL entgegen den Verlautbarungen des Ministers mehr oder weniger offen eine politische Agenda zur Halbierung der Tierhaltung in Deutschland verfolgte, so Beringmeier weiter.
DBV
Neuer Gendefekt bei Holstein-Kälbern
Bei Rindern der Rasse Holstein tritt ein neuer Gendefekt auf, der BLIRD (Bovine Lymphocyte Intestinal Retention Defect). Dieser äußert sich in Wachstumsstörungen bei Kälbern. Zudem sind betroffene Holstein-Kälber immunschwächer bzw. nicht lebensfähig. Die Verbreitung innerhalb der Holsteinpopulation trägt aktuell etwa 7%. Der Gendefekt wird rezessiv vererbt und kann mittels genomischer Zuchtwertschätzung festgestellt werden. Entsprechend sind nur homozygote Trägertiere klinisch betroffen und sollten nicht verpaart werden. Die Mutation lässt sich bei der genomischen Untersuchung feststellen.
Bei BLIRD liegt eine Störung der T-Zellen im Darm vor, wodurch ihre Fähigkeit, Darmparasiten zu bekämpfen, eingeschränkt ist. Laut Studien sind reinerbige Tiere im Schnitt 27 % im Wachstum verzögert und haben eine um 10 % höhere Sterberate, wie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) berichtet.
Diese genetische Anomalie ist das Ergebnis einer Mutation bei dem Bullen (Bell) Elton. Hauptverbreiter der Mutation scheint jedoch sein Enkel, der Bulle O-Man Just, gewesen zu sein.
topagrar
Schweinehalter:innen unzufrieden mit der Politik
Laut einer aktuellen Umfrage unter 500 Landwirt:innen durch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wird ein Großteil der Befragten in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich keine größeren Investitionen vornehmen. Die Gründe dafür sind neben der fehlenden Planungssicherheit und hohen Genehmigungshürden besonders die Bürokratie und die mangelnde Finanzierung.
Die Ergebnisse legen ein durchweg schlechtes Wirtschaftsklima für die Schweinehaltung dar, das weniger auf der wirtschaftliche Lage als vielmehr auf den politischen Entscheidungen basiert. „Es ist nicht die aktuelle wirtschaftliche Lage, die zu Unzufriedenheit unter den Schweinehaltern führt. Vielmehr treibt die politische Situation die Bauern zur Verzweiflung“, stellt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack fest.
Insbesondere die Sauenhalter:innen seien schlichtweg frustriert und schätzen ihre Aussichten langfristig als sehr schlecht ein. Aber auch bei den Mästern und Ferkelerzeugern ist die Stimmung aktuell auf dem Tiefpunkt. So beabsichtigen rund 32 % der Befragten, ganz konkret in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren aus der Ferkelerzeugung auszusteigen. Hinzu kommt ein weiteres Drittel, bei dem der Verbleib in der Ferkelerzeugung noch unklar ist. Das bedeutet, dass nur lediglich ca. 35 % der Ferkelerzeuger sicher weitermachen wollen. Bei den Mästern plant knapp ein Viertel, in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren auszusteigen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesvertretungen erhalten fast durchweg sehr schlechte Noten für ihre politischen Entscheidungen. Aktuell könnte jedoch die Unzufriedenheit mit der Arbeit der Regierungskoalition unter den Schweinehaltern kaum größer sein. Die in Aussicht gestellte Förderung sehen die meisten Befragten nicht als wirkliche Hilfe an.
ISN
Hochmoderner Kuhstall nachhaltiger als Weidehaltung
Expert:innen betrachten die Milchviehhaltung in einem modernen Stall als nachhaltiger und zukunftsfähiger als auf der Weide. Zu diesem Ergebnis kamen Wissenschaftler:innen aus ganz Deutschland, nachdem sie die Haltung von Kühen der vergangenen 25 Jahre in einem gemeinsamen Projekt beleuchtet haben. Nach Meinung des bundesweiten Expertengremiums stellt ein mehrhäusiger Milchviehstall offener Bauart mit integrierten Laufhöfen den optimalen Kompromiss dar. Dieser garantiere sowohl ein ganzjähriges Außenklima als auch direkte Außenklimareize für die Kühe. Das zukunftsfähige Stallkonzept bietet zudem viele Möglichkeiten zur Automatisierung, was sowohl das Tierwohl, die Umwelteinwirkungen und die Arbeitsqualität positiv beeinflussen kann.
Um die klimaschädlichen Emissionen zu verringern, wurde der Stall der Zukunft zudem flächenoptimiert als Liegeboxenlaufstall mit planbefestigten Laufgängen und Fressständen geplant. Ein begrüntes Stalldach sorgt dafür, dass der Hitzeeintrag wirkungsvoll und energiearm reduziert wird. Regenwasser kann zudem gebunden werden und auch die Gesamtklimabilanz der versiegelten Fläche verbessert sich.
Doch für einen solchen Stall, der höchstmögliches Tierwohl, Umweltschutz und Digitalisierung vereint, fielen nach Berechnungen der Wissenschaftler:innen bis zu 20.000 bis 25.000 Euro pro Kuh an Investionskosten an, die kaum zu stemmen seien, wie auch Peter Sanftleben, Direktor der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern, prognostiziert. Abstriche seien demnach unvermeidbar. Nun gehe es darum, weiter im Detail zu forschen, so das Gremium.
Agrarheute
Mit Digitalisierung die Schweinegesundheit verbessern
Die Schweinegesundheit in der Schweiz hat sich dank des elektronischen Behandlungsjournals, kurz EBJ, stetig verbessert. Zu Beginn hielt sich die Begeisterung der Schweizer Landwirt:innen für das Gesundheitsprogramm SuisSano des Schweinegesundheitsdienstes (SGD) noch sehr in Grenzen. Doch mittlerweile spricht der Erfolg für sich. Inzwischen nehmen 98 Prozent aller Schweinehalter:innen in dem Alpenstaat an dem Programm teil, denn die Vorteile der Digitalisierung haben sie überzeugt. Die gesamte Datenerfassung erfolgt digital – am Rechner oder direkt im Stall über die App, wobei diese auch ohne Internetverbindung funktioniert. „Wir können alles direkt im Stall elektronisch über die App erfassen und benötigen kein Papier mehr, das am Ende verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, nachdem es im Stall war“, betont Sauenhalter Richard Habermacher, der im engen Austausch mit dem Gesundheitsdienst ist.
Mit der Teilnahme verpflichten sich die Schweinehalter:innen auch, das elektronische Behandlungsjournal zu führen. Hier werden der Medikamentenvorrat, jede Behandlung von Einzeltieren und Tiergruppen sowie Abgänge, nach Tierkategorien unterteilt, erfasst. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit den Berufskollegen zu vergleichen, was einen zusätzlichen psychologischen Aspekt hat. Für Nadine von Büren, die bei dem SGD tätig ist, bedeutet das Programm auch, dass sie als Tierärztin viel tiefer beraten kann. So soll erreicht werden, dass der Einsatz von Antibiotika in den Betrieben verringert wird. Es sei jedoch nicht das Ziel, die Antibiotika auf null zu reduzieren, sondern ein niedriges, gutes Niveau zu halten, ohne dass es zu Gesundheits- oder Leistungseinbrüchen kommt, wie von Büren erklärt: „Was wir nicht sehen wollen, ist, dass die Zahl der behandelten Tiere runtergeht, aber die Verluste rauf.“ Als perfekte Ergänzung würden jetzt nur noch die Schlachtbefunddaten fehlen. „Das ist wohl aus Datenschutzgründen schwierig, aber wir arbeiten daran“, sagt von Büren.
Die Antibiotikaminierung im Stall steht auch im Fokus von VetMAB. Das Internetportal bietet Tierärzt:innen und Landwirt:innen E-Learningkurse, die die Gesundheit von Schweinen, Rindern und Geflügel verbessern soll, damit der Einsatz von Antibiotika verringert werden kann.
Agrarheute
Sachsen-Anhalt investiert in Selbstständigkeit von Landwirt:innen
Sachsen-Anhalt setzt auf Jung-Landwirte, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Dafür hat das Land im Jahr 2017 das Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ ins Leben gerufen, mit dem die Nachwuchslandwirt:innen für den Start Fördermittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten können. „Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen“, erklärte Landwirtschaftsminister Sven Schulze. Dafür wurde die bisherige Obergrenze von 70.000 Euro angehoben.
„In der Landwirtschaft steht ein Generationswechsel an. Daher ist es mir besonders wichtig, unsere Junglandwirte zu unterstützen. Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb freue ich mich, dass das Land Sachsen-Anhalt beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit 100.000 Euro unterstützt. Das ist ein wichtiges Signal für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft und Ansporn für alle angehenden Bäuerinnen und Bauern“, so Schulze weiter. Das Antragsverfahren hat am 31. August 2023 begonnen. Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind.
Ministerium Sachsen-Anhalt
Förderantrag für Junglandwirt:innen
Neues Antibiotikum hochwirksam auch gegen Krankenhauskeime
Ein neu entdecktes Antibiotikum zeigt sich auch gegen einige multiresistente Bakterien äußerst wirksam. Clovibactin wurde von Forschenden der Universität Bonn entschlüsselt, dessen Wirkstoff sie gemeinsam mit weiteren niederländischen und US-Wissenschaftler:innen aus einem Bodenbakterium im US-Bundesstaat North Carolina isoliert hatten.
„Das neue Antibiotikum attackiert gleichzeitig an mehreren Stellen den Aufbau der bakteriellen Zellwand, indem es essentielle Bausteine blockiert“, betont die Bonner Wissenschaftlerin Tanja Schneider. Mit Hilfe der sogenannten iCHip-Apparatur war es den Forschenden möglich, bislang als unkultivierbar geltende Bakterien im Labor zu züchten, die zu der Entwicklung des neuen Antibiotikums führten. Versuche mit Mäusen zeigten eine sehr gute Aktivität gegen viele bakterielle Krankheitserreger. Wie die Expert:innen erklärten, seien schnelle Resistenzen gegen Clovibactin unwahrscheinlich.
Das Fortbildungsportal VetMAB – Antibiotikaminierung im Stall bietet Tierärzt:innen und Landwirt:innen ein umfassendes Angebot an E-Learningkursen und stellt bewährte Management-Tipps bereit, die sich einfach in den Stallalltag mit Rind, Schwein und Geflügel integrieren lassen.
Uni Bonn
Task Force Kälbergesundheit mit ersten Ergebnissen
Im März 2023 ist die sogenannte Task Force Kälber 2030 ins Leben gerufen worden. Ziel dieser Task Force, deren Mitglieder sich aus verschiedenen Organisationen, Tierärzt:innen und Branchenvertreter:innen sowie Bundesämtern und der Rindergesundheit Schweiz zusammensetzt, sind die Verbesserung der Kälbergesundheit und die Verminderung des Einsatzes von Antibiotika für die Schweiz.
Am 26. Juli 2023 fand die zweite Sitzung der Task Force statt, auf der sich die Mitglieder einstimmig für die Impfung von Kälbern auf den Geburtsbetrieben aussprachen. Bis zur kommenden Sitzung im Oktober 2023 sollen die Details zur Umsetzung ausgearbeitet sein.
Neben der geplanten Bewerbung und Verteilung der Checklisten des Kälbergesundheitsdienstes stand auch der neue Projektentwurf des Kälbergesundheitsdienstes (KGD) zur systematischen Bekämpfung von Mycoplasma bovis im Fokus der Diskussionen. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Initiative des KGD, die Raus-Anforderung (regelmäßiger Auslauf ins Freie) einer ungedeckten Auslauffläche für junge Kälber aus der Direktzahlungsverordnung streichen zu lassen. Die Task Force schließt sich ebenfalls dieser Initiative an.
Schweizerbauer