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Neue EFSA-Gutachten mit Haltungsempfehlungen für Milchkühe und Geflügel

22.05.2023

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat verschiedene wissenschaftliche Gutachten zu Nutztierarten in Auftrag gegeben, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. In einem neuen Gutachten zur Haltung von Milchkühen fordert die EFSA das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung der Tiere. Grundsätzlich benötigen Milchkühe für ihr Wohlergehen mehr Platz und eine bessere Unterbringung, lauten die Empfehlungen der Gutachter. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden. So wird empfohlen, dass jede Kuh Zugang zu einem Innenbereich haben sollte, der insgesamt mindestens 9 m² umfasst. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Zudem sollten die Tiere Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen erhalten. Nach wie vor ist die Haltung in Anbindeställen in Deutschland zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben.

Wie schon in einem, im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen, empfiehlt ein weiteres Gutachten ebenfalls ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung bei Enten, Gänsen und Wachteln. Die EU-Agentur hat dabei eigenen Angaben zufolge eine Reihe von Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Weiterhin fordern die Gutachter bei Wasservögeln den Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes. Das aktuelle Gutachten wurde im Rahmen der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zur Überarbeitung der Tierschutzvorschriften erstellt. Ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgelegt.

EFSA

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