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Zuchtverbot von Qualzuchten im Fokus

Die Diskussion um ein gesetzliches Verbot von Qualzuchten ist in Österreich durch ein aktuelles, jedoch noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil wieder angefacht worden. Das Bezirksgericht Baden hatte Anfang April 2024 ein Ausstellungsverbot für die Englische Bulldogge des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ausgesprochen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass der Hund einige schwerwiegende Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Der Hundehalter hatte in der Vergangenheit mehrere Anzeigen erhalten, weil er seinen  qualzuchtbetroffenen Hund in einigen Hundeausstellungen präsentiert hatte. Dennoch hatte er immer wieder an Ausstellungen teilgenommen.

Das Tierschutz-Netzwerk Shifting Values hofft, dass dieses Urteil den Nationalrat dahingehend beeinflusst, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Denn scheinbar funktioniert die Kontrolle bei Hundeausstellungen nicht. Auch fordert das Netzwerk, dass auch die Zucht per Gesetz verboten wird, die aufgrund einer unbefristeten Übergangsbestimmung im Tierschutzgesetz noch immer erlaubt ist. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values.

Auch in Deutschland soll das Gesetz gegen Qualzuchten verschärft werden. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sorgt jedoch für Unruhe bei Tierärzten, Züchtern und Verbänden, denn im Raum stehen Befürchtungen, dass die Zucht von bestimmten Rassen verboten werden könnten. Im Tagesspiegel äußerte sich Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin, zu den Fragen. Der Autor des Buches „Geschundene Gefährten“ erklärt, dass keineswegs einzelne Rassen verboten werden müssen, da es genügend andere Wege gäbe, um die Gesundheit der Tiere wiederherzustellen. „Viele Hunde- und manche Katzenrassen neigen heute infolge von Nebenwirkungen ihrer Zucht der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu teils dramatischen Krankheiten, Sinnesstörungen oder verfrühtem Tod. Dackel etwa sind besonders durch ihr hohes Risiko für Bandscheibenerkrankung bis zur Querschnittslähmung geplagt. Neuere Forschungen zeigen auf, wie wir Dackel rückengesund züchten können, wenn wir bereit sind, dafür etwas längere Beinchen zu akzeptieren“, teilte Gruber auf die Frage des Tagesspiegel mit, ob Dackel verboten werden sollen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes solle lediglich helfen, die Rassen an sich nicht zu gefährden.

Auch Tierärztin Dr. Heidemarie Ratsch, Mitglied des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin, betont, dass der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz nicht direkt das Verbot bestimmter Rassen vorsehe. Die zusätzliche Aufnahme von Merkmalen, von denen bekannt ist, dass sie in der Regel nicht nur vorübergehend Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren verursachen, werde das Gesetz jedoch präzisieren. Durch Rechtsverordnung soll aber auch das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien verboten oder beschränkt werden können, wenn das Züchten Im Widerspruch zu den im Gesetz formulierten Verbote steht „Im jetzigen Entwurf wird noch einmal klargestellt, wann ein Wirbeltier nur zur Zucht verwendet werden darf. Das kann bei der heutigen genetischen Ausgangssituation vieler Rassen durchaus dazu führen, dass sich eine Weiterzucht aufgrund fehlender gesunder Tiere verbietet“, erklärt die Fachtierärztin für Tierschutz.

Shifting Values 

Fokusthema Qualzuchten

Schweiz beendet Finanzierung von Herdenschutzhunden

Der Wolf breitet sich auch in der Schweiz immer weiter aus. Dank eines verbesserten Herdenschutzes ist die Anzahl der Nutztierrisse im vergangenen Sommer gesunken. Ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Weidetiere sind Herdenschutzhunde. Bislang hat der Schweizer Bund die Ausbildung dieser Hunde finanziert. Doch das Programm soll nun nicht weiter finanziert werden, wie in einer Sitzung in  der vergangenen Woche beschlossen wurde. Die Kantone sollen stattdessen eigene Programme für Herdenschutzhunde ausarbeiten, an denen sich der Bund später finanziell beteiligen will. Schutzhunde, die bereits ausgebildet wurden, würden noch bis Ende Januar 2025 weiter unterstützt. Wie verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SDA schreiben, soll die Arbeit danach von Seiten des Bundes ebenfalls nicht weiter finanziert werden.

„Das bedeutet quasi das Aus für Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden”, erklärte David Gerke aus der Gruppe Wolf Schweiz. Durch die Übergabe der finanziellen Verantwortung sei es absehbar, dass das Programm nicht in der gewohnten Qualität weitergeführt werden kann. Nach Meinung der Gruppe Wolf Schweiz würden Schafhalter wohl auf Zuchthunde aus dem Ausland zurückgreifen. Das Risiko, das von diesen Tieren ausgehe, sei jedoch nicht abzuschätzen. „Gut möglich, dass es deswegen wieder vermehrt zu Vorfällen mit Herdenschutzhunden kommt“, sagte Gerke weiter.

Das Bundesamt für Umwelt (BaFu) erklärte gegenüber der SonntagsZeitung, dass die Veränderungen im Herdenschutz aufgrund des neuen Jagdgesetzes nötig seien.

Grundsätzlich bleibe der Herdenschutz eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Für 2024 sind im Bundeshaushalt knapp 7,7 Millionen Franken vorgesehen. Über weitere finanziellen Mittel, die der Bund den Kantonen zur Verfügung stellen könne, entscheide das Parlament, erklärte Bafu-Sprecherin Reichlin.   

Schweizerbauer

Südkorea will Schlachtung von Hunden verbieten

Auch wenn es für die westliche Welt kaum vorstellbar ist, gehört der Verzehr von Hundefleisch in einigen Ländern der Welt noch immer dazu. So auch in Südkorea. Dort gibt es nach offiziellen Statistiken mehr als 1.000 Hundefarmen, auf denen bis zu 1 Mio. Tiere pro Jahr aufgezogen und geschlachtet werden. Mit einer historischen Parlamentsentscheidung soll dem nun ein Ende gesetzt werden.

Ein Gesetz, das die Abgeordneten des Parlaments in Seoul nun einstimmig gebilligt haben, soll sowohl die Schlachtung von Hunden als auch den Vertrieb und Verkauf von Nahrungsmitteln mit Hundefleischbestandteilen verbieten. Unter Strafe soll zukünftig auch die Zucht der Tiere zur Fleischproduktion stehen. Das Gesetz müsse nur noch von Präsident Yoon Suk Yeol unterzeichnet werden, was nach Angaben des Deutschlandfunks lediglich eine Formsache ist. Allerdings ist bis zur Vollstreckung eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen.

Die jahrhundertealte Tradition wurde schon seit vielen Jahren in dem asiatischen Land hitzig diskutiert. Zuletzt ist der Verzehr von Hundefleisch, besonders in der jüngeren und urbanen Bevölkerung, immer unpopulärer geworden, was auch mit dem steigenden Interesse an Tierrechten zusammenhängt. Zudem ist die Zahl der Vierbeiner in privaten Haushalten in dem asiatischen Land in den vergangenen Jahren gewachsen. Während Tierschützer:innen das geplante Gesetz begrüßen, wollen Züchter dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Mitglieder des koreanischen Hundefleischverbandes forderten mit zahlreichen Protestaktionen einen Stopp des Gesetzes, weil es nach ihrer Meinung gegen Persönlichkeitsrechte verstoße – einschließlich des Rechts, zu wählen, was man essen wolle.

Deutschlandfunk

England ordnet Euthanasie von XL-Bully-Hunden an

Die britische Regierung hat auf einige, teils tödliche Attacken von sogenannten XL-Bully-Hunden reagiert und diese mit auf die Liste der verbotenen Hunderassen gesetzt. Demnach werden ab dem kommenden Jahr der Verkauf sowie die Zucht von XL-Bully-Hunden in England und Wales untersagt. Zudem dürfen Hunde dieser Rasse ab Januar 2024 in der Öffentlichkeit nur mit Leine und Maulkorb geführt werden. Ab 1. Februar 2024 wird zudem die Haltung der Hunde in England und Wales verboten. Lediglich mit einer Ausnahmeregelung ist diese weiterhin erlaubt. Diese könne bis zum 31.1.2024 beantragt werden, heißt es von Behördenseite.

Laut einem Bericht des Senders Sky News müssen wahrscheinlich rund 250 Hunde dieser Rasse, die derzeit in Tierheimen im ganzen Land untergebracht sind, eingeschläfert werden, wenn sie nicht vor dem Jahreswechsel neue Herrchen oder Frauchen finden. Denn die neue Verfügung untersagt fortan ein Vermitteln in ein neues Zuhause. Die Zahl der aktuell in den Tierheimen untergebrachten Hunde könnte aber noch deutlich höher sein, wie der Tierheimverband „Association of Dogs and Cats Homes“ befürchtet. Die Tierschutzorganisation Blue Cross schätzt die Kosten für die Einschläferungen auf umgerechnet rund 100.000 Euro, was auch damit zusammenhängt, dass die Kosten für Einäscherung sowie Medikamente wegen der Größe der Tiere sehr hoch sind.

Von Februar 2024 an müssen Tiere, die mit Ausnahmegenehmigungen weiter privat untergebracht sein dürfen, zudem kastriert sein. Auch hier rechnen Tierschützer mit hohen Kosten. Die Regierung bietet XL-Bully-Besitzern eine staatliche Beteiligung von 200 Pfund an, falls sie einer Euthanasie der Tiere zustimmen. Nach Schätzungen des Umweltministeriums gibt es mehr als 10.000 XL-Bullys im Land, Tierschützer:innen gehen sogar von etwa 15.000 Tieren aus.

Tagesspiegel

Regierung UK

EFSA bewertet Wohlergehen von Zuchttieren

Anlässlich der geplanten Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bewertungen zum Wohlergehen von Tieren veröffentlicht. In dem aktuellen wissenschaftlichen Bericht über kommerziell gezüchtete Hunde und Katzen rät die Behörde von einer permanenten Haltung der Zuchttiere in Boxen, Käfigen oder Kisten ab. Darin geben die Verfasser:innen Empfehlungen zu thermischem Stress, Haltungsbedingungen, zweckmäßigen und kosmetischen chirurgischen Eingriffen sowie gesundheitsbezogenen Fragen. Auch bewerten die Autor:innen Bereiche, in denen keine Daten vorliegen.

Unter anderem sollten kosmetische und zweckmäßige chirurgische Eingriffe bei Hunden und Katzen nach Empfehlung der EFSA lediglich bei zu erwartender gesundheitlicher Beeinträchtigung durchgeführt werden. Zudem sollte sich die Züchtung an der Geschlechtsreife (Pubertät) des Tieres orientieren, sondern sollte erst beginnen, wenn diese vollkommen ausgewachsen sind. Ab einem gewissen Alter sollten weibliche Tiere (Katzen ab 6, Hunde ab 8 Jahren) zudem von einem Tierarzt auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand und ihre Körperkondition untersucht werden. Auch empfiehlt die EFSA, dass Zuchthunde täglich einen Zeitraum in Dunkelheit verbringen sowie einen Bereich haben, in dem sie regelmäßig Gesellschaft haben und sich bewegen können, vorzugsweise im Freien.

Auf Tierhalter-Wissen.de können sich Hundezüchter:innen und interessierte Halter:innen online fortbilden. Aktuell stehen vier Kurse – Welpenaufzucht, Gynäkologie und Bedeckung, Andrologie und Zuchtplanung sowie Trächtigkeit und Geburt – zur Verfügung.

Für Tierärztinnen und Tierärzte bietet Myvetlearn.de ein Webinar mit Prof. Dr. Achim Gruber an, der sich am 25.10.2023 mit dem Thema “Krank durch Rassezucht und der ‘vernünftige Grund’: Aktuelle Forschungsergebnisse, Ethik und mögliche Auswege” auseinander setzt.

EFSA

Tagung zur Reproduktionsmedizin Pferd auf dem LTK

Im Rahmen des 12. Leipziger Tierärztekongresses findet auch erneut die 12th International Conference on Equine Reproductive Medicine (ICERM) statt. Am 20. Januar 2024 erwarten die Teilnehmer:innen insgesamt 19 Vorträge von internationalen Expert:innen zum Hauptthema Pferdereproduktion. „Das Motto der International Conference on Equine Reproductive Medicine (ICERM) 2024 lautet ‚Prospects in equine reproductive medicine’, denn sie stellt Perspektiven der Reproduktionsmedizin bei Pferden zur Diskussion“, erklärt Konferenzleiter Prof. Dr. Harald Sieme von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Reproduktionsmedizinische Einheit der Kliniken. In den fünf Einheiten werden unter anderem die Themen Andrologie und assistierte Reproduktionsbiotechnologien sowie die nicht trächtige, die trächtige und die peripartale Stute behandelt. „Zu den Highlights gehören die Themen Zucht und Sporteinsatz, Endometriose, Endometritis, Ovum Pick-Up (OPU) und in vitro Embryoproduktion, Trächtigkeitsverluste sowie die Behandlung tragender Stuten“, so Prof. Sieme. Angestrebt sei, die Attraktivität der equinen Reproduktionsmedizin für die deutschen Pferdepraktikerinnen und -praktiker zu erhalten.

Mit der vierteiligen E-Learning-Kursreihe Reproduktionsmedizin Pferd können sich Tierärzt:innen auch auf Myvetlearn.de dazu fortbilden. In vier, einzeln buchbaren Online-Modulen gehen die Referent:innen der Justus-Liebig-Universität Gießen unter anderem auf Gynäkologie, Andrologie, Trächtigkeit und Geburt sowie Neonatologie ein.

Leipziger Tierärztekongress

Myvetlearn.de

Weniger Methan durch spezielle Rinderzucht

Die Haltung von Rindern, insbesondere von Milchkühen, ist verantwortlich für einen großen Teil der Treibhausgasemissionen, da bei der Verdauung der Wiederkäuer Methan erzeugt wird. In den vergangenen 20 Jahren hat sich der Umfang der Ausstöße jedoch um rund 16 Prozent verringert, wie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) mitteilt. Das gehe einher mit den gesunkenen Milchkuhbeständen, so der BRS. Gleichzeitig ist die Milchproduktion um fast 20 % gestiegen, was auf die verbesserte Zucht, eine bedarfsgerechte Fütterung sowie ein optimiertes Management zurückzuführen sei. Laut Destatis lag die durchschnittliche Milchleistung pro Kuh und Jahr 2021 bei etwa 8.500 kg, während es vor etwas mehr als 20 Jahren noch 6.200 kg waren.

Um den Methanausstoß langfristig zu senken, setzt Kanada auf eine spezielle Zucht. Hier sollen jetzt gezielt Rinder gezüchtet werden, die weniger Methan als üblich ausstoßen und damit zum Klimaschutz beitragen sollen. Basis der Zucht ist ein Bullensperma, das durch das Genetikunternehmen Semex und der kanadischen Milchaufzeichnungsagentur Lactanet gewonnen wird. Grundlage für die Produktion des Spermas ist eine gezielte Selektion auf das genetische Merkmal „niedriger Methanausstoß“. Damit ließe sich der Methanausstoß um jährlich rund 1,5 % verringern, wie Semex mitteilt. Bis 2050 sei eine Eindämmung des Methanausstoßes um 20 % bis 30 % möglich. Prof. Christine Baes von der Universität Guelph ist überzeugt, dass die Emissionen in den nachfolgenden Generationen immer weiter sinken könnten.

Das Vorhaben erntet aber auch Kritik. So warnt Juha Nousiainen, Senior Vice President der finnischen Molkerei Valio, vor Verdauungsproblemen bei den Tieren, die durch diese Zucht verursacht werden könnten. Methan werde von Mikroben im Kuhdarm bei der Verdauung von Ballaststoffen produziert, nicht vom Tier selbst, so Nousiainen.

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