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Österreich im Kampf gegen Qualzuchten aktiv

In Österreich ist es laut Tierschutzrecht verboten, qualzuchtbetroffene Tiere zu importieren, zu verkaufen und zu erwerben. Allerdings wurde dieses Verbot durch die Behörden bislang nicht oder zumindest nicht strikt umgesetzt. Nun hat das Landesverwaltungs­gericht Tirol die Wegnahme von zwei Sphynx-Katzen (Nacktkatzen) aufgrund dieses Verbots durch die Behörde im Januar 2024 bestätigt. „Offenbar ist kaum jemandem bewusst, dass es gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ein qualzuchtbetroffenes Tier zu kaufen, egal ob im Inland oder im Ausland. Hier besteht massiver Aufklärungsbedarf“, konstatiert Tierschutzexperte Clemens Purtscher von Shifting Values. „Wenn das seit langem bestehende Verbot, qualzuchtbetroffene Tiere zu erwerben, endlich umgesetzt würde, käme die Qualzüchterei bald zum Erliegen. Das würde enorm viel Tierleid ersparen.“

Shifting Values

Schweiz sperrt sich gegen Einfuhrverbot von Stopfleber

In der Schweiz mehrt sich der Widerstand gegen die Einfuhr von Stopfleber, auch als Foie gras bekannt. Die im Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereichte Volksinitiative wurde jedoch vom Schweizer Bundesrat abgelehnt. Statt des geforderten Einfuhrverbots plant der Bundesrat eine Deklarationspflicht, die allerdings auch schon im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen worden ist. Zu der Zeit hatte sich der Schweizer Ständerat gegen ein Einfuhrverbot von Stopfleber entschieden, mit dem Argument, dass es keine gleichwertigen Alternativen gäbe. Die von der Organisation Alliance Animale Suisse gesammelten Unterschriften scheinen erneut keinen Erfolg zu haben.

Auch die zweite Volksinitiative zum Tierschutz hat der Bundesrat abgelehnt. Zu dem geforderten Verbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten hat der Rat jedoch einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat plant, den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz zu verbieten und auch den Handel in der Schweiz zu kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.

Der Bundesrat betont, es sei ihm ein Anliegen, rasch ein Importverbot einzuführen: „Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran.“ Allein im Jahr 2023 habe der Bund die Deklaration in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.

Schweizerbauer

Wildtiere gehören nicht in Privathaushalte

Am heutigen Tag des Haustieres richtet die Tierschutzorganisation Vier Pfoten erneut die große Bitte an private Tierhalter:innen, von der Haltung von Wildtieren abzusehen. Denn auch wenn Wildtiere und Exoten in Deutschland immer beliebter werden, sei eine annähernd artgerechte Haltung dieser Tiere lediglich in zoologischen Gärten und Tierparks möglich, teilt die Stiftung auf ihrer Interseite mit. Keinesfalls eignen sich Privathaushalte für die Haltung nicht domestizierter Tierarten.

Wildtiere haben spezielle Bedürfnisse hinsichtlich Ernährung, Unterbringung, Raumklima und Sozialstruktur, die nicht einfach erfüllt werden können. Zudem steigt das Risiko von zoonotischen Krankheiten, also Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. „Etwa drei Viertel aller neu auftretenden Infektionskrankheiten sind Zoonosen, und mehr als 70 Prozent dieser Krankheiten gehen auf Wildtiere zurück”, erklärt Nadine Ronco Alarcon, Expertin für internationale Politik bei VIER PFOTEN.

Bedenklich seien zudem Wildfänge und der Handel mit ihnen, da die Artenvielfalt massiv bedroht werde. Auch verenden viele Tiere aufgrund völlig inakzeptabler Fang- und Transportbedingungen. Die Organisation fordert daher erneut eine bundesweite einheitliche Regelung zur Privathaltung von Wildtieren, da es in den Bundesländern immer noch sehr unterschiedliche Regelungen zur Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere gibt.

Vier Pfoten

Zuchtverbot von Qualzuchten im Fokus

Die Diskussion um ein gesetzliches Verbot von Qualzuchten ist in Österreich durch ein aktuelles, jedoch noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil wieder angefacht worden. Das Bezirksgericht Baden hatte Anfang April 2024 ein Ausstellungsverbot für die Englische Bulldogge des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ausgesprochen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass der Hund einige schwerwiegende Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Der Hundehalter hatte in der Vergangenheit mehrere Anzeigen erhalten, weil er seinen  qualzuchtbetroffenen Hund in einigen Hundeausstellungen präsentiert hatte. Dennoch hatte er immer wieder an Ausstellungen teilgenommen.

Das Tierschutz-Netzwerk Shifting Values hofft, dass dieses Urteil den Nationalrat dahingehend beeinflusst, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Denn scheinbar funktioniert die Kontrolle bei Hundeausstellungen nicht. Auch fordert das Netzwerk, dass auch die Zucht per Gesetz verboten wird, die aufgrund einer unbefristeten Übergangsbestimmung im Tierschutzgesetz noch immer erlaubt ist. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values.

Auch in Deutschland soll das Gesetz gegen Qualzuchten verschärft werden. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sorgt jedoch für Unruhe bei Tierärzten, Züchtern und Verbänden, denn im Raum stehen Befürchtungen, dass die Zucht von bestimmten Rassen verboten werden könnten. Im Tagesspiegel äußerte sich Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin, zu den Fragen. Der Autor des Buches „Geschundene Gefährten“ erklärt, dass keineswegs einzelne Rassen verboten werden müssen, da es genügend andere Wege gäbe, um die Gesundheit der Tiere wiederherzustellen. „Viele Hunde- und manche Katzenrassen neigen heute infolge von Nebenwirkungen ihrer Zucht der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu teils dramatischen Krankheiten, Sinnesstörungen oder verfrühtem Tod. Dackel etwa sind besonders durch ihr hohes Risiko für Bandscheibenerkrankung bis zur Querschnittslähmung geplagt. Neuere Forschungen zeigen auf, wie wir Dackel rückengesund züchten können, wenn wir bereit sind, dafür etwas längere Beinchen zu akzeptieren“, teilte Gruber auf die Frage des Tagesspiegel mit, ob Dackel verboten werden sollen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes solle lediglich helfen, die Rassen an sich nicht zu gefährden.

Auch Tierärztin Dr. Heidemarie Ratsch, Mitglied des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin, betont, dass der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz nicht direkt das Verbot bestimmter Rassen vorsehe. Die zusätzliche Aufnahme von Merkmalen, von denen bekannt ist, dass sie in der Regel nicht nur vorübergehend Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren verursachen, werde das Gesetz jedoch präzisieren. Durch Rechtsverordnung soll aber auch das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien verboten oder beschränkt werden können, wenn das Züchten Im Widerspruch zu den im Gesetz formulierten Verbote steht „Im jetzigen Entwurf wird noch einmal klargestellt, wann ein Wirbeltier nur zur Zucht verwendet werden darf. Das kann bei der heutigen genetischen Ausgangssituation vieler Rassen durchaus dazu führen, dass sich eine Weiterzucht aufgrund fehlender gesunder Tiere verbietet“, erklärt die Fachtierärztin für Tierschutz.

Shifting Values 

Fokusthema Qualzuchten

Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst

Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter. 

„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.

Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?

Schweizerbauer

Tierschützer:innen fordern Verbot von Windhunderennen

In Großbritannien und Irland haben Windhunderennen eine große Tradition. Neben England, Schottland, Irland und Wales sind kommerzielle Windhundrennen noch in weiteren 6 Ländern erlaubt. Für die Besitzer:innen der pfeilschnellen Greyhounds und Buchmacher:innen bedeuten die Rennen einen enormen Profit. Außerdem tragen diese dazu bei, dass die beliebte britische Wettkultur gepflegt wird. Für einen guten Windhund werden bis zu 40.000 Pfund bezahlt. Auch wenn die Popularität der Windhundrennen rückläufig ist, werden jährlich noch immer Tausende Hunde für die Rennen gequält. Denn auch Verletzungen und Todesfälle gehören zu dem zweifelhaften Unterhaltungssport ebenso wie das Wetten um Geld. Berechnungen der britischen Windhundbehörde Greyhound Board of Great Britain (GBGB) zeigen, dass zwischen 2018 und 2022 mehr als 2.200 Windhunde bei Rennen gestorben sind und mehr als 22.000 Verletzungen zu verzeichnen waren. Die häufigsten Verletzungen waren muskulärer Art oder gebrochene Gliedmaßen, da die Hunde bei hohem Tempo ineinander bzw gegen Banden laufen.

Obwohl Windhunde von Natur aus anschmiegsam und geeignete Familienhunde sind, werden diese lediglich als sogenannter Gebrauchshund oder Sportgerät betrachtet. Nur wenn das Tier den gewünschten Erfolg bringt, hat es einen Wert. Das Geschäft mit den Windhunden beginnt bereits bei ihrer Geburt: Die Schnellen werden trainiert, die Anderen aussortiert, heißt es auf der Seite von Veto Tierschutz. Nach dem Ende der leidvollen Rennzeit, werden erfolgreiche Rüden und Hündinnen als Deck- und Gebärmaschinen missbraucht.

Ein Zusammenschluss aus britischen Tier- und Hundeschutzorganisationen, darunter Dogs Trust, Blue Cross und Hope Rescue, wollen Rennen per Gesetzt stoppen.„Windhunderennen riskieren ernsthafte Verletzungen und Tod rein für die Unterhaltung“, betont die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA).

Schweizerbauer

Gesetzliche Vorgaben für Tiertransporte nicht ausreichend

Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben für den Transport von lebenden Tieren sind häufig unzureichend oder zu vage, um sinnvoll eingesetzt werden zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die die Bestimmungen in Australien, Kanada, Neuseeland, der EU (inklusive Großbritannien) und den USA verglichen hat. Forschende der Universitäten Bristol, Essex und British Columbia konnten mit ihren Analysen schwerwiegende Versäumnisse nachweisen. So waren Tiere teilweise 36 Stunden lang ohne Futter, Wasser und Pause unterwegs. Und auch das Fehlen einer Begrenzung der Transportdauer wird bemängelt.

„Nehmen wir das Beste von allen gesetzlichen Vorschriften und wenden zudem Vorschläge an, die bereits gemacht wurden, dann wäre das ein sehr großer Schritt in Richtung der Sicherstellung des Tierwohls während der Transporte”, empfiehlt Co-Autorin Eugenie Duval von der Essex Law School. Die Forschenden rufen die Staaten zur baldigen Nachbesserung auf. Auch raten sie dringend zu einem Verbot von Tierexporten in Länder außerhalb der EU.

Als aktuelles Negativbeispiel dient die momentane Notsituation von portugiesischen Schlachtbullen, über die die Tierschutzorganisation Animals‘ Angels berichtet hat. Seit 20 Tagen werden im Hafen von Tanger-Med (Marokko) zwei Tiertransporte festgehalten. Die Tierschützer:innen berichten über das unvorstellbare Leid der Tiere, deren Zustand sich von Tag zu Tag verschlechtert. Warum sie nicht entladen und unter Quarantäne gestellt werden, bis die bürokratischen Angelegenheiten geklärt sind, blieb bislang unklar. Da Marokko zu den Ländern gehört, in denen der Tierschutz überhaupt keine große Rolle zu spielen scheint, kann die Organisation vor Ort nicht helfend eingreifen. Animals‘ Angels fordert daher erneut in einem Brandbrief an zahlreiche Veterinärämter und Behörden in Deutschland und der EU umgehend den Stopp aller Tiertransporte nach Marokko.

Pressetext

Greenpeace fordert Werbeverbot für Tierprodukte

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace Schweiz fordert ein Werbeverbot für Fleisch- und Milchprodukte in dem Alpenstaat. Die zahlreichen Werbemaßnahmen des Einzelhandels sowie der Branchenorganisationen würden den Konsum dadurch legitimieren und steigern, obwohl bekannt sei, dass die Produktion tierischer Produkte erhebliche negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt hätten.  

„Detailhändler und Branchenorganisationen wie Proviande oder die Schweizer Milchproduzenten setzen in ihrer Werbung auf manipulative Techniken. Sie bedienen beispielsweise Stereotypen und zementieren den Konsum von Tierprodukten als Norm“, lautet die Begründung der Forderung. Eine Petition, die knapp 19.000 Menschen unterzeichnet haben, wurde am 9. Januar 2024 eingereicht. Ausgenommen von dem lancierten Verbot sind Landwirt:innen, die ihre eigenen Produkte verkaufen. Dagegen soll nach Meinung von Greenpeace auch das Sponsoring an öffentlichen Veranstaltungen bzw. in Magazinen sowie die Lobbyarbeit an Schulen unterbunden werden. Die Umweltschützer:innen fordern zudem die Streichung von Bundesgeldern für die Absatzförderung von Tierprodukten. 

Im Vetion-Fokusthema Fleischlos glücklich finden Sie einen umfassenden Überblick über pflanzliche Alternativen zum Fleischkonsum sowie alternative Herstellungsmethoden von Fleischprodukten.

Schweizerbauer

Südkorea will Schlachtung von Hunden verbieten

Auch wenn es für die westliche Welt kaum vorstellbar ist, gehört der Verzehr von Hundefleisch in einigen Ländern der Welt noch immer dazu. So auch in Südkorea. Dort gibt es nach offiziellen Statistiken mehr als 1.000 Hundefarmen, auf denen bis zu 1 Mio. Tiere pro Jahr aufgezogen und geschlachtet werden. Mit einer historischen Parlamentsentscheidung soll dem nun ein Ende gesetzt werden.

Ein Gesetz, das die Abgeordneten des Parlaments in Seoul nun einstimmig gebilligt haben, soll sowohl die Schlachtung von Hunden als auch den Vertrieb und Verkauf von Nahrungsmitteln mit Hundefleischbestandteilen verbieten. Unter Strafe soll zukünftig auch die Zucht der Tiere zur Fleischproduktion stehen. Das Gesetz müsse nur noch von Präsident Yoon Suk Yeol unterzeichnet werden, was nach Angaben des Deutschlandfunks lediglich eine Formsache ist. Allerdings ist bis zur Vollstreckung eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen.

Die jahrhundertealte Tradition wurde schon seit vielen Jahren in dem asiatischen Land hitzig diskutiert. Zuletzt ist der Verzehr von Hundefleisch, besonders in der jüngeren und urbanen Bevölkerung, immer unpopulärer geworden, was auch mit dem steigenden Interesse an Tierrechten zusammenhängt. Zudem ist die Zahl der Vierbeiner in privaten Haushalten in dem asiatischen Land in den vergangenen Jahren gewachsen. Während Tierschützer:innen das geplante Gesetz begrüßen, wollen Züchter dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Mitglieder des koreanischen Hundefleischverbandes forderten mit zahlreichen Protestaktionen einen Stopp des Gesetzes, weil es nach ihrer Meinung gegen Persönlichkeitsrechte verstoße – einschließlich des Rechts, zu wählen, was man essen wolle.

Deutschlandfunk

Verbot des Kükentötens kann durch Schlupflöcher umgangen werden

Vor ziemlich genau zwei Jahren ist das Verbot des Tötens von Eintagsküken in Deutschland in Kraft getreten. Das habe mindestens 78 Millionen Hähne gerettet, wie der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) beziffert. Ein Großteil der Branche habe sich inzwischen mit dem Verbot arrangiert. So sei der Anteil der Betriebe, die die Geschlechtsbestimmung im Ei anwenden, stark gewachsen, heißt es bei KAT. Mit dem In-ovo-Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen das Geschlecht des Kükens feststellen. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden. 

Dennoch führten zu viele Schlupflöcher in der deutschen Gesetzgebung dazu, dass das Verbot umgangen werden kann. Nach Angaben des KAT importieren noch immer viele Legehennenhalter:innen ihre Tiere aus Ländern, in denen das Kükentöten nicht verboten ist. Diese Hühner legen in Deutschland legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden, beklagt der KAT. Der Verein verhindere dies bei seinen eigenen Mitgliedern mit internen Vorgaben.

Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen.

KAT

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Imker:innen fordern weltweite Verringerung von Glyphosat

Da sich die EU-Länder erneut nicht auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der weiteren Zulassung von Glyphosat einigen konnten, hat die EU-Kommission das alleinige Entscheidungsrecht genutzt und eine Verlängerung um weitere zehn Jahre angekündigt. Auch wenn es neue Auflagen und Einschränkungen geben soll, ist diese Entscheidung beim Deutschen Imkerbund (DIB) auf massives Unverständnis gestoßen. „Wir sind sehr enttäuscht, dass sich Deutschland aufgrund von Unstimmigkeiten im Kabinett, entgegen der Absprache im Koalitionsvertrag, bei der Abstimmung im Ministerrat enthalten musste”, sagt der Präsident des Imkerbundes, Torsten Ellmann. „Auf EU-Ebene, aber auch weltweit, muss die eingesetzte Menge von Glyphosat zumindest deutlich verringert werden. Die Verlängerung der Zulassung in der EU sollte – wenn überhaupt – nicht um volle zehn Jahre erfolgen. Wir fordern die EU-Kommission daher auf, ihre Absicht zu überdenken”, mahnt Ellmann. 

Auch das Fehlen von klaren und eindeutigen Aussagen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinsichtlich der Bedrohung der Artenvielfalt durch Glyphosat, stößt bei den Imker:innen auf großes Befremden. So vernichte das Breitband-Herbizid Glyphosat sämtliche blühenden Beikräuter und nehme so vielen Bestäubern wie Wild- und Honigbienen die Lebensgrundlage, erklärt der Imkerbund. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO bescheinigt dem Unkrautvernichter, krebserregend zu wirken. Zudem hätten mehrere Studien negative Einflüsse von Glyphosat auf die Diversität und Produktivität von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen nachgewiesen.

Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der im Jahr 2018 den Glyphosat-Hersteller Monsanto für 63 Milliarden Dollar übernommen hat, sieht sich in Nordamerika mit zehntausenden weiteren Klagen auf Schadensersatz konfrontiert. Erst kürzlich hat ein Geschworenengericht in Jefferson City im US-Bundesstaat Missouri den Konzern zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar verurteilt. Das Gericht hatte den drei Klägern Recht gegeben, nachdem sie darlegen konnten, dass ihre Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels zurückzuführen ist. Bayer hat entsprechende Vorwürfe bezüglich Glyphosat stets zurückgewiesen und kündigte an, das Urteil anzufechten.

Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Kursreihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Vergügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Deutscher Imkerbund

Spiegel.de

Qualzuchten werden noch immer auf Hundeausstellungen präsentiert

In Österreich ist es gemäß Tierschutzgesetz verboten, Hunde mit sogenannten Defektzuchtmerkmalen auf Ausstellungen zu präsentieren. Auch in Deutschland dürfen Hunde aus Qualzuchten nicht mehr ausgestellt werden oder an Prüfungen teilnehmen. Trotzdem wurden auf zwei Ausstellungen des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV) und Tulln im September 2023 wieder qualzuchtbetroffene Tiere vorgeführt.

Auf der Haustiermesse in in Wiener Neustadt wurden zwei Deutsche Doggen, die sehr von Qualzuchtmerkmalen gezeichnet waren, den Zuschauer:innen präsentiert. Einer der beiden Doggen konnte alleine nicht aufstehen und benötigte vier Erwachsende, die ihn auf die Beine bringen mussten. „Es ist sehr schwer vorstellbar, dass dem ÖKV die Gesundheitsbefunde dieser bemitleidenswerten Hunde nicht bekannt sind. Trotzdem wurden sie zum wiederholten Male zur Repräsentation der Rasse Deutsche Dogge herangezogen und vor Publikum ausgestellt“, sagt Clemens Purtscher von Shifting Values. Die österreichische Tierschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einem Qualzuchtverbot. „Wenn jetzt nicht endlich das Qualzuchtverbot kommt, ist das eine Bankrotterklärung der Tierschutzpolitik in Österreich“, mahnt Purtscher.

Um Hunde mit Defektzuchtmerkmalen geht es auch in der siebenteiligen Online-Fortbildungsreihe „Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Quaklzuchtmerkmalen“ auf Myvetlearn.de. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Als Ergänzung der Reihe bietet Myvetlearn.de Tierärzt:innen zudem ein Webinar mit Tierpathologe und Bestsellerautor Prof. Dr. Achim Gruber an, der sich am 25.10.2023 mit dem Thema Krank durch Rassezucht und der ‘vernünftige Grund’: Aktuelle Forschungsergebnisse, Ethik und mögliche Auswege auseinander setzt.

Shifting Values

Verbot von Betonspalten im Kälberstall ab 2024

Am 1. Februar 2024 tritt das Verbot von Betonspalten für Kälber im Alter von zwei Wochen bis einschließlich sechs Monate in Kraft. Laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt das Verbot sowohl für Alt- als auch für Neubauten sowie für bereits genehmigte Bauten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kälber nur noch auf trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden. Die TierSchNutztV gibt zudem vor, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können müssen. Es gilt daher ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1. Betriebe, die ihre Kälber aktuell noch auf Betonvollspalten halten, müssen sich daher in den kommenden Monaten Gedanken machen, wie sich der vorhandene Stall tierschutzgerecht umbauen lässt. 

Agrarheute

Agrarheute

Verkauf von Bruderhähnen gestaltet sich schwierig

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Verbot des Tötens von Eintagsküken. Neben der Geschlechtserkennung im Ei steht den landwirtschaftlichen Betrieben die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne (männliche Nachkommen von Legehennen-Zuchtlinien) als Alternative zur Verfügung. Doch da das Fleisch dieser Hähne im Gegensatz zu Masthähnchen fester ist und die Tiere auch ein Drittel mehr Futter benötigen, lohnt sich diese Aufzucht für viele Landwirt:innen nicht. Auch dauert die Aufzucht der Bruderhähne knapp viermal so lang, wie bei einem “klassischen” Masthähnchen. Zudem fehlt den meisten Betrieben der Platz, sodass sich inzwischen Landwirt:innen auf die Hahnaufzucht spezialisiert haben, wie Lorenz Ann. Für ihn sei das Geschäft trotzdem lukrativ, so der Landwirt. Um die 13 Euro erhält Ann pro Hahn. Allerdings sei der Verkauf der Hähne sehr schwierig, da die Konsument:innen noch zurückhaltend beim Kauf sind. Für Ulrike Schreiber, Leiterin der Tierhaltung vom Gut Wulksfelde, gibt es eine logische Rechnung: jeder, der regelmäßig Eier esse, müsste pro Jahr einen Bruderhahn kaufen, dann würde alles passen.

Topagrar

Belgien verbietet Import von Jagdtrophäen

Nach den Niederlanden, Frankreich und Finnland, hat nun auch Belgien ein Einfuhrverbot von Jagdtrophäen erlassen. Am vergangenen Freitag (14.07.2023) hat der Ministerrat der belgischen Regierung dem Vorschlag des Kabinetts zugestimmt, die Einfuhr für eine Vielzahl von bedrohten und gefährdeten Tierarten und deren Trophäen unverzüglich zu stoppen. Diese Resolution schützt so viele bedrohte und gefährdete Tierarten wie das Flusspferd, das südliche Breitmaulnashorn, den afrikanischen Savannenelefanten, Löwen und Eisbären.

„Wir begrüßen die Tatsache, dass die einstimmige Entschließung des Parlaments in eine gesetzliche Maßnahme umgesetzt wurde, und freuen uns darauf, die Details der Gesetzgebung zu studieren, sobald sie veröffentlicht ist”, zeigte sich Ruud Tombrock, Exekutivdirektor von Humane Society Europe, erfreut über die Regierungsentscheidung. Die Tierschutzorganisation hatte sich seit langem gegen die Einfuhr von Trophäen bedrohter Tierarten eingesetzt und fordert als nächsten Schritt ein EU-weites Importverbot von Jagdtrophäen gefährdeter und geschützter Arten.

Auch in Deutschland, Italien, Großbritannien und Polen wird bereits aktiv über solche Verbote diskutiert. Umweltministerin Steffi Lemke (Die Grünen) hatte im April 2022 angekündigt, die Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Tierarten einschränken zu wollen. Deutschland hat zudem seine Mitgliedschaft im Internationalen Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) zum Jahr 2023 gekündigt. 

Aktuell ist Deutschland nach den USA weltweit der zweitgrößte Trophäenimporteur von geschützten Wildtieren. 

News Belgium

Gütsel

Moderner Tierschutz geht nicht mit Pelzproduktion einher

Während sich immer mehr Länder gegen die Pelztierzucht entscheiden, werden noch immer in zwölf europäischen Staaten Millionen mehr als acht Millionen Nerze für die Pelzproduktion gehalten. Gemeinsam mit Österreich und den Niederlanden will Deutschland nun ein EU-weites Pelztierzuchtverbot vorantreiben. Im Rahmen eines Treffens der EU-Agrarminister:innen wurde die EU-Kommission gebeten, einen Vorschlag für ein entsprechendes Verbot auszuarbeiten. Zudem baten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und seine Amtskollegen und um Prüfung eines generellen Verkaufsverbots sowie eines Verbots des der Vermarktung von Pelztierprodukten auf dem europäischen Markt.

„Es ist doch ein Unding, dass immer noch Millionen Nerze in Europa gehalten werden, um aus ihnen ein Luxusprodukt herzustellen, dass längst der Vergangenheit angehört“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) gegenüber der dpa. Der österreichische Tierschutzminister Johannes Rauch mahnte auch an, dass moderner Tierschutz Pelzproduktion grundsätzlich ausschließen müsse, da es niemals ethisch zu rechtfertigen sei, Tiere rein zur Pelzgewinnung zu halten. Auch auf Seiten der Bevölkerung in der Europäischen Union wächst der Unmut gegen die Pelzproduktion. Für ein EU-weites Verbot der Haltung und Tötung von Pelztieren zum Zweck der Pelzgewinnung sammelte die Initiative Fur Free Europe mehr als 1,7 Millionen Unterschriften innerhalb eines Jahres.

Proplanta

Import von Stopfleber in die Schweiz weiter erlaubt

Der Schweizer Ständerat hat sich gegen ein Einfuhrverbot von Stopfleber entschieden. Nach einem Gleichstand der Stimmen war Ratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller mit ihrem Stichentscheid das Zünglein an der Waage. Da es keine gleichwertigen Alternativen zur Stopfleber gäbe, käme ein Verbot einem Konsumverbot gleich, lautete die Erklärung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Insbesondere in der Westschweiz würde ein Importverbot eine gesellschaftlich stark verankerte kulinarische Tradition beeinträchtigen. Eine Deklarationspflicht für Gänse- und Entenleber aus der Stopfmast soll jedoch bestehen bleiben. Eine solche hatte der Bundesrat Ende April 2023 bekanntgegeben. Pro Jahr importiert die Schweiz 200.000 Kilogramm Gänse-Stopfleber. Um doch noch ein Einfuhrverbot zu erreichen, sammelt die Organisation Alliance Animale Suisse aktuell Unterschriften für eine Volksinitiative.

Schweizerbauer