Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes
Das Bundeskabinett hat am Freitag (24.05.2024) den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Nun können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Der Entwurf geht dann zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden.
„Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).
Mehr zu den verabschiedeten Änderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes finden sich beim BMEL.
Während Özdemir die Änderungen als Erfolg lobt, gehen sie vor allem Tierschützern nicht weit genug. Insbesondere daran, dass die Anbindehaltung weiterhin zulässig bleiben soll, wird viel Kritik geübt. In weiteren Verfahren müssten nun umfassende Verbesserungen durchgesetzt werden, so die Forderung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und des BUND.
BMEL
Tierschützer:innen befürchten anstehende Kätzchenschwemme
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Katzennachwuchses. Leider werden sich in den nächsten Wochen wieder unkastrierte Freigängerkatzen und verwilderte Straßenkatzen unkontrolliert fortpflanzen und so für vermehrtes Katzenleid sorgen. Mit der anstehenden Katzenschwemme könnten auch die Tierheime an ihre Grenzen geraten. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass in den ohnehin überfüllten Tierheimen die Zahl gefundener, abgegebener oder ausgesetzter ungewollter Kitten in die Höhe schießen wird. Daher kritisiert der Tierschutzbund erneut die fehlende Bereitschaft der Regierung, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen per Gesetz zu beschließen. „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt. Es ist enttäuschend, dass das Katzenelend einfach ignoriert wird“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
„Die nächsten Monate werden durch die Kätzchenschwemme eine extreme Zerreißprobe für die Tierschutzvereine und Tierheime. Diese sind bereits jetzt am Limit und werden mit unzähligen Katzen alleine gelassen. Parallel wächst das Leid der Straßenkatzen. Es braucht jetzt dringend die bundesweite Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz. Nur so kann der unkontrollierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten, ihr Leid beendet und die Tierheime entlastet werden“, so Schröder. Tierschutzvereine und Tierheime seien alleine kaum in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, so Schröder. Denn viele der abgegebenen Kätzchen sind in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, geschwächt durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und benötigen daher eine aufwändige Pflege und Versorgung.
Deutscher Tierschutzbund
Zuchtverbot von Qualzuchten im Fokus
Die Diskussion um ein gesetzliches Verbot von Qualzuchten ist in Österreich durch ein aktuelles, jedoch noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil wieder angefacht worden. Das Bezirksgericht Baden hatte Anfang April 2024 ein Ausstellungsverbot für die Englische Bulldogge des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ausgesprochen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass der Hund einige schwerwiegende Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Der Hundehalter hatte in der Vergangenheit mehrere Anzeigen erhalten, weil er seinen qualzuchtbetroffenen Hund in einigen Hundeausstellungen präsentiert hatte. Dennoch hatte er immer wieder an Ausstellungen teilgenommen.
Das Tierschutz-Netzwerk Shifting Values hofft, dass dieses Urteil den Nationalrat dahingehend beeinflusst, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Denn scheinbar funktioniert die Kontrolle bei Hundeausstellungen nicht. Auch fordert das Netzwerk, dass auch die Zucht per Gesetz verboten wird, die aufgrund einer unbefristeten Übergangsbestimmung im Tierschutzgesetz noch immer erlaubt ist. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values.
Auch in Deutschland soll das Gesetz gegen Qualzuchten verschärft werden. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sorgt jedoch für Unruhe bei Tierärzten, Züchtern und Verbänden, denn im Raum stehen Befürchtungen, dass die Zucht von bestimmten Rassen verboten werden könnten. Im Tagesspiegel äußerte sich Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin, zu den Fragen. Der Autor des Buches „Geschundene Gefährten“ erklärt, dass keineswegs einzelne Rassen verboten werden müssen, da es genügend andere Wege gäbe, um die Gesundheit der Tiere wiederherzustellen. „Viele Hunde- und manche Katzenrassen neigen heute infolge von Nebenwirkungen ihrer Zucht der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu teils dramatischen Krankheiten, Sinnesstörungen oder verfrühtem Tod. Dackel etwa sind besonders durch ihr hohes Risiko für Bandscheibenerkrankung bis zur Querschnittslähmung geplagt. Neuere Forschungen zeigen auf, wie wir Dackel rückengesund züchten können, wenn wir bereit sind, dafür etwas längere Beinchen zu akzeptieren“, teilte Gruber auf die Frage des Tagesspiegel mit, ob Dackel verboten werden sollen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes solle lediglich helfen, die Rassen an sich nicht zu gefährden.
Auch Tierärztin Dr. Heidemarie Ratsch, Mitglied des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin, betont, dass der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz nicht direkt das Verbot bestimmter Rassen vorsehe. Die zusätzliche Aufnahme von Merkmalen, von denen bekannt ist, dass sie in der Regel nicht nur vorübergehend Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren verursachen, werde das Gesetz jedoch präzisieren. Durch Rechtsverordnung soll aber auch das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien verboten oder beschränkt werden können, wenn das Züchten Im Widerspruch zu den im Gesetz formulierten Verbote steht „Im jetzigen Entwurf wird noch einmal klargestellt, wann ein Wirbeltier nur zur Zucht verwendet werden darf. Das kann bei der heutigen genetischen Ausgangssituation vieler Rassen durchaus dazu führen, dass sich eine Weiterzucht aufgrund fehlender gesunder Tiere verbietet“, erklärt die Fachtierärztin für Tierschutz.
Shifting Values
Fokusthema Qualzuchten
Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes nicht ausreichend
Am 1. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Verbände und die Länder haben nun die Möglichkeit, Anmerkungen einzureichen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich sehr kritisch über einzelne geplante Änderungen geäußert. In einer Stellungnahme an das BMEL hat der Verband Vorschläge für Verbesserungen aufgelistet und diese begründet.
Grundsätzlich wird jedoch moniert, dass die Frist keinesfalls für einen Praxis-Check ausreicht. Auch weist der bpt darauf hin, dass viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht pauschal auf alle Tierarten angewendet werden können und schlägt daher tierartspezifische Erlasse vor, die in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden, wie z.B. die Tierschutzhundeverordnung. Nach Meinung des Verbandes enthält der Entwurf zu viele Verbote, die aktuell wegen fehlender Personalressourcen und/ oder Kontrollkompetenzen der amtlichen Veterinärüberwachung nicht durchsetzbar sind. „Eine überbordende Anzahl von Verboten wie im vorliegenden Entwurf dient damit eben gerade nicht den Interessen der Tiere und erst recht nicht denen des Tierschutzes“, lautet die Kritik des bpt.
Der Referentenentwurf beinhaltet unter anderem auch ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus. Der Deutsche Naturschutzring als Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen begrüßt diese Regel, erklärt aber auch, dass damit kein ausreichender Schutz von Wildtieren gewährleistet ist. Das BMEL prüft aktuell auch die Aufnahme weiterer Regelungen, wie die Verankerung einer Positivliste, Verbesserungen von Kontrollen von Tierbörsen sowie ein Importverbot für Wildfänge.
Die Organisationen erneuern ihre Forderung, diese Punkte bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen, da sie nicht nur zum Tierschutz, sondern auch zum Schutz der Biodiversität und des Menschen beitragen.
bpt
DNR
Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt hinter Erwartungen zurück
Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Enttäuschung über den vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes geäußert. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden.
„Versprochen wurde viel, geliefert aber wenig. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte. Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Wenn das Tierschutzgesetz so verabschiedet würde, bliebe es ein im Kern auf den Nutzen des Tieres durch den Menschen ausgerichtetes Gesetz – unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Zudem fehlten viele Tierschutz-Forderungen. So zum Beispiel eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern werde nicht umgesetzt. Zudem blieben das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, das betäubungslose Kastrieren von Lämmer und Zicklein in Ausnahmefällen bestehen. Weiterhin werde der Onlinehandel von Tieren nicht kategorisch verboten. Ebenso sieht es Ausnahmen von der Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleine Betriebe vor. Auch in Bezug auf die Vorschriften im Umgang mit sogenannten Qualzuchten, vor allem im Bereich der Zucht, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück.
Bis zum 1. März 2024 haben die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Tierschutzbund
Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern
Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.
Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.
Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.
Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.
Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.
Bayerische Staatsregierung
Agrarheute
Anschaffung von Heimtieren sollte gut geplant sein
Anlässlich des heute (04.10.2023) begangenen Welttierschutztages mahnt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), Tiere nicht unüberlegt anzuschaffen. Inzwischen leben Heimtiere in fast jedem 2. Haushalt in Deutschland. Doch neben der Freude, die Hunde, Katzen und andere Haustiere in den Alltag bringen, bedeuten diese auch viel Verantwortung. Und leider werden die Bedürfnisse der tierischen Familienmitglieder sowie die Kosten häufig von den Halter:innen unterschätzt.
„Wir raten daher zur überlegten und geplanten Anschaffung von Heimtieren”, erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Sowohl Tierheime als auch der Zoofachhandel oder Züchter:innen können die neuen Halter:innen gründlich bei der Vermittlung beraten, so Holthenrich. Im Gespräch könne auch geklärt werden, ob die Haltungsansprüche des bevorzugten Tieres erfüllen werden können und ob die Halter:innen die lebenslange Verantwortung für das Tier übernehmen wollen. Statt eines Kaufs besteht auch die Möglichkeit, ein Tier aus dem Tierheim zu adoptieren. Denn hier warten zahlreiche Hunde, Katzen und andere Haustiere auf Menschen, die ihnen eine zweite Chance bieten. „Im Tierheim ist auch eine Betreuung ‘auf Probe’ möglich, damit zwischen Tier und Mensch eine Bindung entsteht, zum Beispiel bei Besuchen im Katzenhaus oder Spaziergängen mit dem Hund”, so Holthenrich.
Zur Vorsicht rät der Präsident bei der Wahl der Züchter:innen von Rassetieren. So sollten Interessierte darauf achten, dass sowohl mehrere Welpen als auch das Muttertier zu sehen sind. „Lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung und schieben Sie die Anschaffung lieber auf, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie noch eine umfassendere Beratung benötigen”, rät Holthenrich. „Seriöse Anbieter bleiben im Übrigen auch nach dem Kauf ein Ansprechpartner für alle Fragen zum Tier.”
Den Welttierschutztag nimmt auch Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, zum Anlass, Kritik am Verzug beim Tierschutzgesetz zu äußern. Der Minister fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen, der bereits im Juli diesen Jahres vorliegen sollte. Nach nunmehr 10 Jahren sei eine Novellierung des Gesetzes dringend notwendig.
„Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten. Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, erklärt Backhaus. Auch in diesem Jahr unterstützt das Bundesland die Tierheimförderung mit 300.000 Euro, die Kastration freilebender Katzen mit 55.000 Euro sowie Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere mit 5.000 Euro zur Verfügung. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, so der Minister abschließend.
Island stoppt Walfang
Island hat den kommerziellen Walfang für diese Saison aus Gründen des Tierschutzes eingestellt. Das berichtet die Tierschutzorganisation Humane Society International (HSI) und zeigt sich erfreut. Gleichzeitig forderte HSI ein dauerhaftes Verbot von der isländischen Regierung.
Von Seiten der isländischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Svandís Svavarsdóttir, hieß es: „Es ist notwendig, den Beginn der Walfangsaison zu verschieben, damit untersucht werden kann, ob es möglich ist, sicherzustellen, dass die Jagd im Einklang mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes durchgeführt wird.”
Ruud Tombrock, geschäftsführender Direktor von HSI/Europe, sagte dazu: „Es gibt keine humane Art, einen Wal zu töten, und deshalb fordern wir die Ministerin auf, dieses Verbot dauerhaft durchzusetzen. Wale sind in den Ozeanen bereits so vielen ernsthaften Bedrohungen durch Umweltverschmutzung, Klimawandel, Verfangen in Fischnetzen und Schiffsunfällen ausgesetzt, dass ein Ende des grausamen kommerziellen Walfangs die einzige ethische Schlussfolgerung ist.”
HSI
Bayern kritisiert Pläne zur Anbindehaltung
Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.
Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen”, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.
Topagrar
Bayerisches Wochenblatt
VIER PFOTEN
Kaliforniens Tierschutzgesetz zieht weite Kreise
Im Januar 2022 ist in Kalifornien ein Gesetz in Kraft getreten, das den Verkauf von Fleisch verbietet, das von Schweinen stammt, deren Mütter im Kastenstand eingesperrt waren. Zudem wird festgelegt, dass jede Zuchtsau mindestens 2,23 m2 Platz haben muss. Gegen dieses strenge Tierschutzgesetz hatte der Verband der Schweinehalter (NPPC) vor dem Obersten Gerichtshof der USA erfolglos geklagt und zeigte sich enttäuscht über das Urteil. „Wenn wir zulassen, dass sich der Staat zu weit aus dem Fenster lehnt, wird das die Preise für die Verbraucher in die Höhe treiben und kleine Betriebe aus dem Geschäft drängen, was zu einer weiteren Konsolidierung führt“, warnte NPPC-Präsident Scott Hays.
Während sich die zwei US-Schweinefleischunternehmen Tyson Foods und Hormel bereits vor etwa zwei Jahren zur Einhaltung des kalifornischen Tierschutzgesetzes verpflichtet haben, hat Smithfield Foods, der größte Schweinefleischproduzent in den USA, vor 3 Monaten seine Schweinefleischerzeugung im kalifornischen Werk Vernon aufgegeben. Als Grund nannte das Unternehmen „die eskalierenden Kosten für die Geschäftstätigkeit und die Bürokratie“ in Kalifornien.
Nach Meinung der texanischen Kongressabgeordneten Veronica Escobar sollte der Tierschutz im ganzen Land verbessert werden. So sieht ein von ihr im Repräsentantenhaus eingebrachter Gesetzesentwurf vor, dass trächtige Sauen landesweit in Gruppen gehalten werden müssen. Auch soll die Käfighaltung von Sauen verboten werden. Von den Interessensverbänden der US-Farmer wird dieser Vorstoß scharf kritisiert, denn die damit einhergehenden Mehrkosten könnten zu einem Anstieg der Betriebsaufgaben führen. Die Universität Minnesota beziffert die Gesamtkosten auf 2 bis 3 Mrd. US-Dollar.
Am 14. & 15. September 2023 findet die jährliche Tagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“ statt. In diesem Jahr wird diese als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder live online) angeboten.
SUS
Topagrar
Aktuelle Probleme des Tierschutzes auf Myvetlearn.de
Özdemir verspricht gute Lösung für die Rinderhaltung
Gemäß Koalitionsvertrag soll das Tierschutzgesetz in Deutschland reformiert, Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft strenger werden. Das schließt neben einer Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärferen Vorgaben zu Eingriffen, wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln, unter anderem auch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen ein, die besonders in Baden-Württemberg und Bayern verbreitet ist. „Wir werden unserer Verantwortung gerecht sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Der Minister versprach den Rinderhalter:innen praktikable Regeln, Einzelheiten gab Özdemir aber nicht preis. Der Reformentwurf werde zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. In einem aktuellen Gutachten zur Haltung von Milchkühen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein EU-weites Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden.
Proplanta
EFSA