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ÖTK kritisiert Entwurf der TAMG-Novelle

Am heutigen Mittwoch, 20.9.2023, soll der Entwurf zum neuen österreichischen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) im Ministerrat verabschiedet werden. Als „unausgegoren“ bezeichnet die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) den Gesetzesentwurf und kritisiert die Vorgehensweise. „Nach Ende der Begutachtungsfrist gab es keine Informationen an uns oder Kontakte mit uns. Wichtige Punkte, die wir in unserer Stellungnahme moniert haben, da sie fachlich und praktisch nicht umsetzbar sind, wurden vermutlich ignoriert“, macht ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth seinen Ärger deutlich.

Frühwirth betont, dass das neue TAMG noch immer zu viele Lücken und Umsetzungsprobleme aufweist, die sowohl für die praktizierenden Tierärzt:innen als auch die betroffenen Tierhalter:innen und Landwirt:innen Konsequenzen haben werde. Besonders moniert der ÖTK-Präsident, dass Tierärzt:innen zu keiner Zeit in das Begutachtungsverfahren eingebunden worden sind, obwohl dies angekündigt gewesen war. Auch befürchtet Frühwirth, dass die angestrebte und wichtige Reduzierung von Antibiotikaresistenzen nicht umgesetzt wird und Administration, Bürokratie sowie der Dokumentationsaufwand damit sogar weiter steigen werden.

„Die Kosten bezahlen sollen vermutlich wir Tierärzt:innen, es wird einmal mehr erwartet, dass wir diese wieder selbst schlucken. Sollte man meinen, das Thema gehe nur uns Tierärzt:innen etwas an und die Tierärzt:innen werden es schon richten, so liegt man mit dieser Annahme völlig falsch. Denn eines ist schon jetzt klar, in Zukunft werden zur hohen Inflation auch noch weitere Leistungsverrechnungen hinzukommen müssen, daher ist von einer weiteren Kostensteigerung auszugehen“, so der Präsident abschließend.

Auch die deutsche Bundesregierung hatte die Novelle des TAMG mehr oder weniger ohne Zusammenarbeit mit der Tierärzteschaft erarbeitet. Da auch hier zahlreiche problematische und nicht praktikable Regelungen enthalten waren, die vor allem die Arbeit der Tierärzt:innen erschwert, hat dies Vorgehen auch in Deutschland bei der Tierärzteschaft zu großem Unmut gegenüber den veranwortlichen Politikern und Parteien geführt.

ÖTK

Erstmals betriebliche Kennzahl an Milchbetriebe verschickt

Seit Anfang 2023 müssen auch Milchviehhalter bzw. ihre Tierärzt:innen auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) die Antibiotika­behandlungen und Tier­bewegungen über HI-Tier der staatlichen Antibiotika-­Datenbank (TAM) melden. Ziel ist die Erfassung der angewendeten Antibiotikamengen. Nun ist den Milcherzeugern ihre betriebliche Kennzahl für das erste Halbjahr 2023 schriftlich oder per online Abruf mitgeteilt worden. Die Kennzahl beschreibt die „Therapiehäufigkeit“ und ergibt sich aus dem Verhältnis der Antibiotikabehandlungen zur Anzahl an gehaltenen Tieren. Die Berechnungsformel lautet: Die Summe aus (Anzahl behandelte Tiere) x (Anzahl Behandlungstage) geteilt durch die (durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr).

Sie gibt Auskunft darüber, an wie vielen Tagen des Halbjahres ein durchschnittlich im Betrieb gehaltenes Tier mit einem Wirkstoff behandelt wurde. Sie lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier und Halbjahr zu. Aktuell hat die Kennzahl für Milchviehhalter noch keine Aussagekraft, da noch kein Vergleich möglich ist.

Grundsätzlich konnte die abgegebene Menge Antibiotika zur Therapie von Tieren im Jahr 2022 erneut reduziert werden, wie das BVL am 3.8.2023 mitteilte.

Topagrar