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Tierschützer:innen befürchten anstehende Kätzchenschwemme

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Katzennachwuchses. Leider werden sich in den nächsten Wochen wieder unkastrierte Freigängerkatzen und verwilderte Straßenkatzen unkontrolliert fortpflanzen und so für vermehrtes Katzenleid sorgen. Mit der anstehenden Katzenschwemme könnten auch die Tierheime an ihre Grenzen geraten. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass in den ohnehin überfüllten Tierheimen die Zahl gefundener, abgegebener oder ausgesetzter ungewollter Kitten in die Höhe schießen wird. Daher kritisiert der Tierschutzbund erneut die fehlende Bereitschaft der Regierung, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen per Gesetz zu beschließen. „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt. Es ist enttäuschend, dass das Katzenelend einfach ignoriert wird“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

„Die nächsten Monate werden durch die Kätzchenschwemme eine extreme Zerreißprobe für die Tierschutzvereine und Tierheime. Diese sind bereits jetzt am Limit und werden mit unzähligen Katzen alleine gelassen. Parallel wächst das Leid der Straßenkatzen. Es braucht jetzt dringend die bundesweite Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz. Nur so kann der unkontrollierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten, ihr Leid beendet und die Tierheime entlastet werden“, so Schröder. Tierschutzvereine und Tierheime seien alleine kaum in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, so Schröder. Denn viele der abgegebenen Kätzchen sind in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, geschwächt durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und benötigen daher eine aufwändige Pflege und Versorgung.

Deutscher Tierschutzbund

Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.

„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.

Deutscher Tierschutzbund

Tierschützer:innen erneuern Forderungen nach mehr Katzenschutz

In Schleswig-Holstein und in Bayern wächst der Druck auf die Landesregierungen, den Katzenschutz zu stärken. In den Bundesländern wächst die Zahl der Straßenkatzen, die sich unkontrolliert vermehren und für Überfüllungen der Tierheime sorgen. So fordert die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein, eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Der Vorstoß wird von Tierschützer:innen begrüßt.

„Das Leid der auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder in Kleingartenanlagen lebenden Straßenkatzen in Schleswig-Holstein ist dramatisch. Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche, meist krank und dauernd in Gefahr, etwa durch den Autoverkehr. Viele Kitten versterben elend in den ersten Lebensmonaten“, erklärt Ellen Kloth, die Vorsitzende des Deutscher Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Zudem hat die FDP zwei Anträge eingereicht, die eine auskömmliche Finanzierung von Katzenkastrationsaktionen bzw. die Unterstützung der örtlichen Tierheime vorsehen. „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland. Zusätzlich braucht es von Land und Kommunen dauerhafte finanzielle Unterstützung für Kastrationsaktionen, um das Tierschutzproblem langfristig und nachhaltig anzugehen“, konstatiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der allerdings eine bundesweite Regelung bevorzugen würde.

Auch in Bayern werden die Forderungen nach einer landesweiten Kastrationspflicht für Katzen lauter. Nach Angaben des bayerischen Tierschutzbundes leben in dem Freistaat etwa 300.000 streunende Katzen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch um einiges höher sein. Für Tanja Schnabel, Leiterin der Nürnberger Tierheims, tragen die zahlreichen unkastrierten Freigängerkatzen massiv zur unkontrollierten Vermehrung der Straßenkatzen bei. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Bayern fordert der bayerische Tierschutzbund eine landesweite Regelung.

Deutscher Tierschutzbund

Proplanta

Landtag Schleswig-Holstein

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist verhältnismäßig

In Deutschland leben schätzungsweise 2 Millionen Straßenkatzen. Das Leid der Tiere ist groß, denn sie sind oft mangelernährt, leiden häufig unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Zudem vermehren die Streunerkatzen sich unkontrolliert.

Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tiersschutzbund daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die bislang immer abgelehnt worden ist. Stattdessen wurde das Tierschutzgesetz um den Paragrafen 13b erweitert, der es den Ländern ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Doch nur wenige Gemeinden und Kommunen haben eine Kastrationspflicht erlassen.

Laut einem neuen Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen jedoch verhältnismäßig. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei. „Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.

Um verschiedene Tierschutzaspekte geht es auch in der schon traditionellen Tagung “Aktuelle Probleme des Tierschutzes” am 14. und 15. September 2023, die in diesem Jahr als Hybridveranstaltung stattfindet und sich in erster Linie an Tierärzt:innen richtet, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.

Deutscher Tierschutzbund