In Schleswig-Holstein und in Bayern wächst der Druck auf die Landesregierungen, den Katzenschutz zu stärken. In den Bundesländern wächst die Zahl der Straßenkatzen, die sich unkontrolliert vermehren und für Überfüllungen der Tierheime sorgen. So fordert die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein, eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Der Vorstoß wird von Tierschützer:innen begrüßt.
„Das Leid der auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder in Kleingartenanlagen lebenden Straßenkatzen in Schleswig-Holstein ist dramatisch. Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche, meist krank und dauernd in Gefahr, etwa durch den Autoverkehr. Viele Kitten versterben elend in den ersten Lebensmonaten“, erklärt Ellen Kloth, die Vorsitzende des Deutscher Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Zudem hat die FDP zwei Anträge eingereicht, die eine auskömmliche Finanzierung von Katzenkastrationsaktionen bzw. die Unterstützung der örtlichen Tierheime vorsehen. „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland. Zusätzlich braucht es von Land und Kommunen dauerhafte finanzielle Unterstützung für Kastrationsaktionen, um das Tierschutzproblem langfristig und nachhaltig anzugehen“, konstatiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der allerdings eine bundesweite Regelung bevorzugen würde.
Auch in Bayern werden die Forderungen nach einer landesweiten Kastrationspflicht für Katzen lauter. Nach Angaben des bayerischen Tierschutzbundes leben in dem Freistaat etwa 300.000 streunende Katzen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch um einiges höher sein. Für Tanja Schnabel, Leiterin der Nürnberger Tierheims, tragen die zahlreichen unkastrierten Freigängerkatzen massiv zur unkontrollierten Vermehrung der Straßenkatzen bei. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Bayern fordert der bayerische Tierschutzbund eine landesweite Regelung.
Deutscher Tierschutzbund
Proplanta
Landtag Schleswig-Holstein
In Deutschland leben schätzungsweise 2 Millionen Straßenkatzen. Das Leid der Tiere ist groß, denn sie sind oft mangelernährt, leiden häufig unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Zudem vermehren die Streunerkatzen sich unkontrolliert.
Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tiersschutzbund daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die bislang immer abgelehnt worden ist. Stattdessen wurde das Tierschutzgesetz um den Paragrafen 13b erweitert, der es den Ländern ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Doch nur wenige Gemeinden und Kommunen haben eine Kastrationspflicht erlassen.
Laut einem neuen Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen jedoch verhältnismäßig. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei. „Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.
Um verschiedene Tierschutzaspekte geht es auch in der schon traditionellen Tagung “Aktuelle Probleme des Tierschutzes” am 14. und 15. September 2023, die in diesem Jahr als Hybridveranstaltung stattfindet und sich in erster Linie an Tierärzt:innen richtet, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.
Deutscher Tierschutzbund