Positivliste könnte Tierleid verhindern
In Deutschland ist es noch immer viel zu leicht, lebende Wildtiere, die unter den Artenschutz fallen, zu kaufen. EU-weit werden hierzulande die meisten Reptilien und Amphibien, aber auch Fische und Säugetiere eingeführt und verkauft. Der Handel über das Internet oder auf Tierbörsen blüht, und es mangelt an detaillierten, gesetzlichen Vorgaben für die Haltung der meist wildgefangenen Tiere. Das erschwert die Arbeit der Veterinärämter, denn eine verpflichtende Sachkundeprüfung der Halter:innen sieht die deutsche Gesetzgebung nicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert wiederholt seine Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.
„Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können“, betont Mackensen. Eine Positivliste hätte gegenüber einer Negativliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher wäre und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Personen, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten demnach selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen.
Deutscher Tierschutzbund
Heimtierhaltung in Europa stark angestiegen
Haus- und Heimtiere erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei der Bevölkerung. In knapp 50 Prozent der europäischen Haushalte (rund 90 Mio.) lebte im Jahr 2022 mindestens ein Tier. Das hat der Jahresbericht des europäischen Verbandes der Heimtiernahrungsindustrie FEDIAF ergeben. Demnach gab es 127 Mio. Katzen und 104 Mio. Hunde in europäischen Haushalten. Hinzu kommen nach neuesten Zählungen 53 Mio. Ziervögel, 29 Mio. Kleintiere sowie 22 Mio. Aquarien und 11 Mio. Terrarien, was einem Anstieg um knapp 27,5 Millionen bzw. 8,8 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Auch ist der Markt für Heimtiernahrung in 2022 um 3,5 Prozent gewachsen und liegt nun bei über 29 Milliarden Euro (Vorjahr: 27,7 Milliarden), wie der Verband mitteilt. Mit Heimtiernahrung sowie Dienstleistungen und Non-Food-Bedarfsartikeln konnte die Branche im vergangenen Jahr einen Umsatz von 53,6 Milliarden Euro generieren.
ZZF
Vetion-Fokusthema: Heimtierhaltung
Tierheime in NRW durch urlaubsbedingte Tieraufnahmen am Limit
Am 22. Juni 2023 haben in Nordrhein-Westfalen (NRW), dem Bundesland mit der größten Bevölkerung, die Sommerferien begonnen. Viele Familien sind in den Urlaub gereist. Aus diesem Anlass wurden trotz jahrelanger, umfassender Aufklärung und Informationen, insbesondere von Seiten der Tierschutzvereine, sowie der Androhung von Geldstrafen, auch in diesem Sommer wieder viele Hunde, Katzen und Heimtiere in den Tierheimen abgegeben bzw. ausgesetzt.
Zahlreiche Tierheime in NRW sind daher restlos überfüllt. „Wir sind komplett voll im Katzenbereich, ebenso bei Hunden und Kleintieren“, informierte das Düsseldorfer Clara-Vahrenfolz-Tierheim, das bereits Notfallboxen aufgestellt hat. Zudem würden immer mehr Wildvögel in der Einrichtung abgegeben, für die das Tierheim keine Kapazitäten habe. „Aufgrund der hohen Fundtier-Zahlen ist es uns jedoch schon längere Zeit nicht mehr möglich, Abgabekatzen aufzunehmen“, erklärte auch eine Mitarbeiterin des Bielefelder Tierheimes.
Um die stark gestiegenen Kosten abzufedern, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen eine Förderung bereitgestellt, die noch bis zum 31.08.2023 von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen beantragt werden kann. In einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement am 18. Juli 2023 erklärt die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn, was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Proplanta
Landesservicestelle NRW
Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.
Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.
Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.
Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.
ZZF
Rechtzeitig die Heimtierbetreuung in den Ferien planen
Schon in wenigen Wochen beginnt die Sommerreisezeit. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) empfiehlt Tierhalter:innen dringend, die Bedürfnisse ihrer tierischen Familienmitglieder mit einzubeziehen und sich schon zu Beginn ihrer Urlaubsplanung mit den unterschiedlichen Betreuungsangeboten für ihre tierischen Familienmitglieder vertraut zu machen. Denn nicht jedes Haus- oder Heimtier kann oder sollte seine Familie mit an den Urlaubsort begleiten. Das gilt besonders für Kleinsäuger, Terrarientiere oder Vögel, für die eine Reise einen großen Stress bedeuten würde. Auch Katzen ziehen es vor, an ihrem vertrauten Revier zu bleiben. Sollte eine Betreuung durch Freunde, Verwandte oder Nachbarn nicht möglich sein, können die Tiere in Tierhotels oder Tierpensionen untergebracht oder durch gewerbliche Tiersitter betreut werden.
„Niemand muss bei uns sein Tier aussetzen oder unversorgt in der Wohnung zurücklassen”, betont ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung kann der Austausch mit gleichgesinnten Tierhaltern in Social Media Gruppen oder Foren bzw. der Zoofachhandel helfen. Der ZZF rät, das Ferien-Quartier vorab in Augenschein zu nehmen, um sich selber ein Bild über Sauberkeit, Auslaufmöglichkeiten und individuelle Zuwendung zu machen. „Lassen Sie sich auch den verpflichtenden Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes zeigen”, empfiehlt Holthenrich. „Er ist ein erster Hinweis auf die Seriosität der Unterkunft. Außerdem sollte der Anbieter nur geimpfte Tiere aufnehmen.” Da eine Ferienbetreuung für die Vierbeiner eine Umstellung ist, empfiehlt der ZZF vorab einen Aufenthalt auf Probe.
ZZF
Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit