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Förderung von Stallumbauten geht in die nächste Phase

Mitte April startet die 2. Phase des Investitionsprogramms des Bundes für die Förderung von besonders tiergerechten Stallumbauten. Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme haben ab dem 15. April die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm zu bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit können deren Mitgliedsbetriebe dann ab dem 4. Juni ihre Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten stellen.

Förderfähige Schweinehaltungen werden gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere bezuschusst.„Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld. Wir unterstützen die tierhaltenden Betriebe dabei auch finanziell“, betont  Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen. Deren Höhe wird jedes Jahr neu auf Basis von Berechnungen des Thünen-Instituts (TI) und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) festgelegt.

Da das Antragsverfahren äußerst komplex ist, informiert BLE die Schweinehalter:innen mit einem kostenlosen Web-Seminar am 9. April 2024 über die Inhalte der Förderrichtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Anmeldung ist bis zum 8.4.2024 erforderlich.

Besonders tierwohlgerechte Stallumbauten werden auch von der Rentenbank zu bevorzugten Konditionen gefördert. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den Umbau bestehender Stallanlagen, die nach der Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 der Initiative Tierwohl erfüllen. Dazu erweitert die Rentenbank ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“.  Bei Stallumbauten für Tiere, für die keine Haltungsform-Kennzeichnung besteht, kann ebenfalls eine Finanzierung zu den “LR-Premium”-Konditionen beantragt werden.

Agrarheute

Projekt entwickelt Maßnahmen zur Insektenförderung

Der allgemeine und inzwischen schon dramatische Rückgang der Insekten stellt auch die Landwirtschaft in Deutschland vor große Herausforderungen. Ein umfangreiches Forschungsvorhaben entwickelt daher Maßnahmen, um unter anderem die Populationen von Bienen, Käfern oder Libellen zu stärken. Das Projekt „Förderung von Insekten in Agrarlandschaften“ (FInAL) stellt neben dem Anbau nachwachsender Rohstoffe und den Ökosystemleistungen der Insekten auch die praktische Umsetzbarkeit für die Landwirt:innen in den Fokus. Die Maßnahmen sollen helfen, Agrarlandschaften und Anbausysteme insektenfreundlich zu transformieren.

Während der gesamten Laufzeit des Projektes bis Ende September 2025 soll ein vergleichendes Insektenmonitoring in den Landschaftslaboren und in Referenzlandschaften die Entwicklung überprüfen. So sollen möglichst positive Veränderungen der Insektendiversität und damit die mögliche Wirkung der umgestalteten Agrarlandschaften statistisch nachgewiesen werden können. An FInAL sind neben verschiedenen Instituten und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auch 70 Landwirt:innen aktiv beteiligt. Jetzt hat das FInAL-Team Maßnahmenbeschreibungen für Acker und Grünland sowie begleitend Artengruppensteckbriefe mit Förderungsmöglichkeiten veröffentlicht.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe 

Thüringen baut Tierwohlförderung aus  

Im Rahmen der Thüringer Tierwohlstrategie hat Thüringen die Tierwohlförderung „T(h)ür Tierwohl“ in 2023 deutlich ausgebaut. Wie Agrarministerin Susanna Karawanskij erklärt, sollen die Fördermittel die Mehrkosten der Landwirt:innen abfedern, die in einen tierwohlgerechten Stallumbau investieren. Ende 2023 seien 3,6 Millionen Euro für Tierwohlställe in 35 Agrarbetrieben bewilligt worden. Bis 2028 stehen insgesamt 32 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit.

Das Land, das seit Anfang 2024 den Vorsitz der Agarministerkonferenz (AMK) innehat, will Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe zu einem Schwerpunkt machen: „In besonderer Weise brauchen tierhaltende Betriebe Planungssicherheit, um die erforderlichen und kapitalintensiven Investitionen umzusetzen und den tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung in Deutschland konsequent voranzubringen. Einen weiteren Abbau der Tierhaltung können wir uns nicht leisten, wenn wir ökonomisch wie ökologisch sinnvolle geschlossene Wirtschaftskreisläufe in den Betrieben erhalten wollen. Auf Bundesebene liegen tragbare und gut planbare Konzepte zum tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung von der Borchert-Kommission vor. Nun gilt es, diese gute Vorarbeit bundesweit aufzugreifen und umzusetzen. Mit unserer landeseigenen Tierwohlförderung gehen wir hier als verlässlicher politischer Partner für unsere Thüringer Agrarbetriebe voran“, erklärt die Ministerin.

Landwirtschaftsministerium Thüringen

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute

Bayern erleichtert Förderung von Tierheimen

Am heutigen Donnerstag (16.11.2023) tritt die neue Tierheim-Förderrichtlinie in Bayern in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen können Tierheime leichter Zuschüsse erhalten. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren”, erklärt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.  

Damit die Tierheime unkomplizierter und schneller an Fördermittel kommen, hat der Freistaat das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Zudem können entsprechende Anträge während des gesamten Kalenderjahres, unabhängig von Stichtagen, gestellt werden.  

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt investiert in Selbstständigkeit von Landwirt:innen

Sachsen-Anhalt setzt auf Jung-Landwirte, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen. Dafür hat das Land im Jahr 2017 das Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ ins Leben gerufen, mit dem die Nachwuchslandwirt:innen für den Start Fördermittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten können. „Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen“, erklärte Landwirtschaftsminister Sven Schulze. Dafür wurde die bisherige Obergrenze von 70.000 Euro angehoben.

„In der Landwirtschaft steht ein Generationswechsel an. Daher ist es mir besonders wichtig, unsere Junglandwirte zu unterstützen. Wir brauchen junge, engagierte Menschen, die in den Dörfern etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb freue ich mich, dass das Land Sachsen-Anhalt beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit 100.000 Euro unterstützt. Das ist ein wichtiges Signal für Sachsen-Anhalts Landwirtschaft und Ansporn für alle angehenden Bäuerinnen und Bauern“, so Schulze weiter. Das Antragsverfahren hat am 31. August 2023 begonnen. Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind.

Ministerium Sachsen-Anhalt

Förderantrag für Junglandwirt:innen

Katastrophale Kürzungen bei Nutztierwissenschaften

Das Bundesprogramm Nutztierhaltung ist zentraler Baustein der Nutztierstrategie und hat das Ziel, die Tierhaltung nachhaltig und zukunftsfähig umzubauen. Die vom Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigten Kürzungen für das Programm sorgen für massive Kritik seitens der Verbände. Bereits für das laufende Jahr sind Kürzungen geplant. Die Förderung ab 2027 soll voraussichtlich komplett eingestellt werden. Auch wenn bereits laufende Maßnahmen fortgesetzt werden können, wären zahlreiche Forschungsprojekte im Bereich der Nutztierwissenschaften und landwirtschaftlichen Tierhaltung von den Streichungen betroffen!

Als einen herben Rückschlag nicht nur für die wissenschaftlichen Einrichtungen, sondern auch für den landwirtschaftlichen Sektor, alle Tierhaltungsbetriebe und damit letztlich auch das gesamte Agribusiness bezeichnen die Verbände die Pläne des BMEL

In einem Positionspapier betont der Bundesverband Rind und Schwein e.V. gemeinsam mit weiteren Verbänden, noch einmal die Bedeutung der Forschung im Bereich Tierhaltung und fordert eine ungekürzte Forschungsförderung über das Jahr 2027 hinaus. „Die Forschung und Entwicklung in den Bereichen Tierzucht, Tiergesundheit, nachhaltige Fütterung und artgerechte Haltung sind von grundlegender Bedeutung für unsere Gesellschaft, um eine zukunftsfähige gesunde Ernährung der Bevölkerung zu sichern und die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Produkte zu gewährleisten,“ erklären die Verfasser:innen des Schreibens.

Betroffene und Befürworter einer ungekürzten Forschungsförderung über das Jahr 2027 hinaus, können den Appell durch Mitzeichnung auf der Internetseite Forschung sichern, Innovation fördern öffentlich unterstützen.

BRS

Niedersachsen fördert Alternativen zur Schweinehaltung

Noch bis zum Ende August können Landwirt:innen einen Antrag für Unterstützung durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. In diesem Jahr werden schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben wollen, bevorzugt behandelt.  

„Schweinehaltende Betriebe erleben derzeit große wirtschaftliche Unsicherheiten – nicht zuletzt durch die sinkende Nachfrage nach Schweinefleisch. Veränderungsbereiten Betrieben möchte ich daher dabei helfen, alternative Standbeine aufzubauen. Mit dem AFP setzen wir jetzt einen weiteren wichtigen Baustein unseres Diversifizierungsprogramms um“, erklärt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Mit dem Programm fördert das Land unter anderem Investitionen in die Tierhaltung – etwa durch die Schaffung oder Modernisierung von Stallplätzen.

Ministerium Niedersachsen 

QS-Wissenschaftsfonds fördert Nutztiergesundheit  

Der QS-Wissenschaftsfonds ruft Forschende auf, sich mit ihren innovativen Ideen rund um die Themen Tierwohl und -gesundheit, Hygienemaßnahmen in der Futtermittel-, Land- und Fleischwirtschaft sowie Digitalisierung für eine Forschungsförderung zu bewerben. Neben Forschungsprojekten können auch wissenschaftliche Symposien, zielgruppenorientierte Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Abschluss- und Doktorarbeiten gefördert werden. Der Fokus muss dabei auf den Tierarten Rind, Schwein sowie Mastgeflügel liegen. Die Bewerbungsfrist für die Forschungsförderung, die im Regelfall bei einem Betrag von 30.000 Euro liegt, endet am 15. September 2023.

Das Vetion.de-Fokusthema Forschungs- und Tierschutzpreise gibt einen aktuellen Überblick über dotierte Forschungspreise für wissenschaftliche Arbeiten sowie über dotierte Tierschutz-Preise inkl. des jeweiligen Bewerbungsschlusses.

QS

Vetion-Fokusthema: Forschungs- und Tierschutzpreise

Fördermittel für Drohnen zur Rehkitzrettung verdoppelt

Während der Mähperiode sind besonders Rehkitze gefährdet, von den Mähwerken verletzt oder gar getötet zu werden, da die Jungtiere wegen ihres sogenannten Drückinstinkts nicht fliehen, sondern flach am Boden verharren. Um die Tiere besser zu sichten, haben sich Drohnen mit Wärmebildtechnik als bislang effektivste Maßnahme erwiesen.

Aufgrund des starken Interesses an einer Drohnenförderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurden die Mittel für das Drohnentechnik-Förderprogramm nun von 2 Millionen auf 4,4 Millionen Euro erhöht. „Jedes Jahr sterben Rehkitze und andere Wildtiere bei der Mahd – das muss nicht sein. Mit unserer Drohnenförderung helfen wir zu helfen. Neben Jäger- und Hegegemeinschaften sind es oftmals Ehrenamtliche, die ihre Freizeit in den frühesten Morgenstunden opfern, um Wildtiere zu retten. Ich danke allen Helfenden, die sich für den Schutz von Wildtieren engagieren”, erklärte Bundesminister Cem Özdemir (Die Grünen).

In den vergangenen zwei Jahren hat das BMEL insgesamt 1.178 Drohnen mit jeweils bis zu 4.000 Euro gefördert. Durch die Aufstockung soll nun sichergestellt werden, dass alle Berechtigten gefördert werden können.

Um Wildtiere geht es auch in der gleichnamigen Online-Seminarreihe für TierärztInnen auf Myvetlearn.de. TFAs steht eine separate Online-Fortbildungsreihe zu Wildtieren zur Verfügung.

BMEL

Online-Seminarreihe Wildtiere auf Myvetlearn.de

Vierteilige Fortbildungsreihe Wildtiere für TFAs