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Ausstiegshilfen für niederländische Landwirte massiv aufgestockt

Die Ausstiegshilfen für Landwirt:innen in den Niederlanden, die in sensiblen Natura-2000 Gebieten die Tierhaltung dauerhaft aufgeben wollen, sind stark aufgestockt worden. Die EU-Kommission hat die Etaterhöhung für die beiden Entschädigungsprogramme „LBV“ und „LBV plus“ um 602 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro beziehungsweise um 845 Mio. Euro auf 1,82 Mrd. Euro  bereits Anfang vergangener Woche bewilligt. Zudem wurde die Laufzeit des Programms „LBV plus“ bis 20. Dezember 2024 verlängert.

In den Niederlanden planen Hunderte Nutztierhalter:innen den Ausstieg, darunter rund 540 Schweinehalter:innen. Wie die niederländische Unternehmensagentur (RVO) mitteilt, seien insgesamt bereits mehr als 1.100 Anträge eingegangen.

Agrarheute

Abmahnung für Deutschland wegen mangelndem Vogelschutz

Am 13.03.2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet. Der Grund für die Abmahnung ist Deutschlands mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten.

Die Naturschutzorganisationen NABU und BUND haben mit ihren Beschwerden wesentlich zu diesem Antragsverfahren beigetragen. „Der BUND begrüßt diesen Schritt der EU-Kommission sehr, den Schutz wildlebender Vögel zu verbessern. Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden Rechts. Wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen. Die Bundesregierung muss dringend etwas für den Schutz der Natur tun“, fordert BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Bereits vor knapp 10 Jahren hatte der NABU mit seiner Wiesenbrüterbeschwerde und 2020 mit seiner Rebhuhnbeschwerde an die EU-Kommission auf die erschreckenden Bestandsrückgänge hingewiesen. „Wir brauchen endlich eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Mahnung.

Nun hofft der BUND, dass das Verfahren auch dazu führt, dass Deutschland in der Folge Gebiete für ‘vergessene Arten’ wie Feldlerche, Bluthänfling oder Feldschwirl ausweist, so Bandt abschließend.

NABU

Presseportal

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für mehr Tierwohl

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.

Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Die erste Regelung läuft bis Ende 2030.

Im Rahmen der zweiten, mit 325 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die höhere Tierwohlstandards bieten (wie zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen). Die zweite Regelung läuft bis Ende 2031.

EU-Kommission

EU-Kommission bei Abschaffung der Käfighaltung in Erklärungsnot

Im September 2019 hatte die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Käfighaltung jetzt beenden“ (End the Cage Age) mit mehr als einer Millionen Unterschriften die Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere gefordert. Daraufhin hatte die EU-Kommission angekündigt, bis 2023 einen entsprechenden Legislativvorschlag dafür vorzulegen. Der Vorschlag sollte im Rahmen der Überprüfung der Tierschutzvorschriften präsentiert werden. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen, weshalb sich jetzt nach mehreren Beschwerden von Vertretern der EBI die Europäische Bürgerbeauftragte eingeschaltet und die EU-Kommission aufgefordert hat, die Verzögerung zu erklären.

Im Jahr 2021 hatten sich die EU-Kommission noch mit deutlichen Worten hinter die EBI gestellt. „Unser Ziel steht fest: Die schrittweise Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird Teil unserer Maßnahmen im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie sein und zu nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystemen führen“, hatte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides seinerzeit erklärt.

Topagrar

Imker:innen fordern weltweite Verringerung von Glyphosat

Da sich die EU-Länder erneut nicht auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der weiteren Zulassung von Glyphosat einigen konnten, hat die EU-Kommission das alleinige Entscheidungsrecht genutzt und eine Verlängerung um weitere zehn Jahre angekündigt. Auch wenn es neue Auflagen und Einschränkungen geben soll, ist diese Entscheidung beim Deutschen Imkerbund (DIB) auf massives Unverständnis gestoßen. „Wir sind sehr enttäuscht, dass sich Deutschland aufgrund von Unstimmigkeiten im Kabinett, entgegen der Absprache im Koalitionsvertrag, bei der Abstimmung im Ministerrat enthalten musste”, sagt der Präsident des Imkerbundes, Torsten Ellmann. „Auf EU-Ebene, aber auch weltweit, muss die eingesetzte Menge von Glyphosat zumindest deutlich verringert werden. Die Verlängerung der Zulassung in der EU sollte – wenn überhaupt – nicht um volle zehn Jahre erfolgen. Wir fordern die EU-Kommission daher auf, ihre Absicht zu überdenken”, mahnt Ellmann. 

Auch das Fehlen von klaren und eindeutigen Aussagen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinsichtlich der Bedrohung der Artenvielfalt durch Glyphosat, stößt bei den Imker:innen auf großes Befremden. So vernichte das Breitband-Herbizid Glyphosat sämtliche blühenden Beikräuter und nehme so vielen Bestäubern wie Wild- und Honigbienen die Lebensgrundlage, erklärt der Imkerbund. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO bescheinigt dem Unkrautvernichter, krebserregend zu wirken. Zudem hätten mehrere Studien negative Einflüsse von Glyphosat auf die Diversität und Produktivität von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen nachgewiesen.

Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der im Jahr 2018 den Glyphosat-Hersteller Monsanto für 63 Milliarden Dollar übernommen hat, sieht sich in Nordamerika mit zehntausenden weiteren Klagen auf Schadensersatz konfrontiert. Erst kürzlich hat ein Geschworenengericht in Jefferson City im US-Bundesstaat Missouri den Konzern zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar verurteilt. Das Gericht hatte den drei Klägern Recht gegeben, nachdem sie darlegen konnten, dass ihre Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels zurückzuführen ist. Bayer hat entsprechende Vorwürfe bezüglich Glyphosat stets zurückgewiesen und kündigte an, das Urteil anzufechten.

Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Kursreihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Vergügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Deutscher Imkerbund

Spiegel.de

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK

EU-Kommission will Glyphosat-Zulassung bis 2033 verlängern

Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat darf aktuell bis zum 15. Dezember 2023 in der EU verwendet werden. Die Europäische Kommission hat nun eine Verlängerung der Zulassung bis zum Jahr 2033 vorgeschlagen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Glyphosat im Juli 2023 als unkritisch eingestuft hat. Unter anderem sollen jedoch Maßnahmen zur Risikominderung vorgesehen werden.

Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nun in der Pflicht, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen. Mindestens 15 Stimmen sind erforderlich, um den Vorschlag entweder zu unterstützen oder zu blockieren. Sollte sich keine Mehrheit für oder gegen den Vorschlag finden, entscheidet die Kommission.

Der Unkrautvernichter steht im Verdacht, krebserregend zu wirken und die Umwelt zu beeinträchtigen sowie das Insektensterben zu intensivieren. Die deutsche Regierung will Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen, auch wenn eine Zulassung auf EU-Ebene verlängert wird. Eine schrittweise Darstellung des Erneuerungsprozesses, einschließlich der neuesten Entwicklungen, ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.

Tagesschau

Steuern beeinflussen das Konsumverhalten – Fleischabgabe sinnvoll

Gesunde und nachhaltige Ernährung ist Sache der Politik und diese darf die Verantwortung für Tierwohl, die gesunde Ernährung der EU-Bürger:innen und die Umweltfolgen durch Massentierhaltung nicht auf die Verbraucher:innen abschieben. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Beratungsgruppe aus internationalen Expert:innen, die im Auftrag der EU-Kommission seit September den Forschungsstand zum Thema Ernährungspolitik aufgearbeitet hat. Statt freiwilliger Maßnahmen der Nahrungsmittelindustrie, die nur geringe Erfolge zeigen, sollte die Politik die Probleme selber angehen. Geeignete Steuerungsmaßnahmen sieht die Kommission in geschickten Steueränderungen, der Einschränkung von Werbung für ungesunde Produkte und Maßnahmen für eine größere Verfügbarkeit von gesunden Nahrungsmitteln sowie verbindlichen Regeln für gesundheitskritische Inhaltsstoffe.

„Es geht hier nicht um die Bevormundung von Verbraucher:innen oder ein Verbot des Fleischessens. Was wir in einem interdisziplinären Team von 17 Forscher:innen renommierter europäischer Wissenschaftsinstitutionen zusammengetragen haben, ist der aktuelle Forschungsstand, wie wir eine Ernährungswende zum Positiven am besten hinbekommen“, so Prof. Dr. Linus Mattauch, Juniorprofessor für die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen am Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht der TU Berlin. Die Verantwortung dafür könne nicht einfach den Bürger*innen aufgebürdet werden. In Umfragen stimme zwar ein sehr großer Teil der Menschen der Forderung nach besseren Haltungsbedingungen für Nutztiere zu. Trotzdem wird aber nur zu einem geringen Anteil Fleisch aus guten Haltungsbedingungen gekauft. Das zeige, dass die Hürden für eine Wende im Ernährungssystem vielschichtig und komplex sind. Darauf müsse die europäische Politik endlich mit geeigneten Maßnahmen reagieren.

„Schaut man sich Studien zur Wirksamkeit von freiwilliger Kennzeichnung von Nahrungsmitteln an, also die vielen unterschiedlichen Label der europäischen Nahrungsmittelindustrie, dann stellt man fest, dass sie die Kaufentscheidung nur wenig beeinflussen“, erklärt Mattauch. Mit Steuern könne man hingegen das Konsumverhalten und damit im zweiten Schritt das Verhalten der Industrie sehr gut steuern, so Mattauch, der sich hier auf erfolgreiche Initiativen verschiedener Länder beruft. Er erklärt dies, dass über eine geringere Nachfrage der notwendige Druck auf die Industrie aufgebaut werde, die Zusammensetzung ihrer Produkte zu ändern.

Aber auch eine Abgabe auf Fleisch, die in Deutschland für den Umbau von Ställen für artgerechtere Tierhaltung verwendet werden soll und im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthalten ist, würde sich der Experten-Kommission nach positiv auswirken. „Die Höhe der Abgabe könnte in Deutschland 40 Cent pro Kilo betragen, das dafür notwendige Gesetz wurde aber noch nicht beschlossen“, berichtet Mattauch. Ihre Effekte kämen nicht nur den Tieren zugute: Der hohe Fleischkonsum in Deutschland führt erwiesenermaßen zu Gesundheitsproblemen, vor allem bei verarbeiteten Produkten wie etwa Wurst. Zudem sind der Methanausstoß der Wiederkäuer sowie die Abholzung von Wäldern in Ländern des globalen Südens für die Produktion von Futtermitteln – auch für die Tierhaltung in Europa – relevante Treiber des Klimawandels. Die Beratungsgruppe geht von einem Anteil der Landwirtschaft von 10 Prozent am gesamten Ausstoß von Klimagasen in der EU aus. Zudem kann die Tierhaltung – wie etwa bei der Schweinehaltung in Niedersachsen – zu Nitrit- und Nitratbelastungen im Grundwasser führen. Eine Verteuerung von Fleisch und damit ein niedrigerer Fleischkonsum könnte diesen Problemen entgegenwirkten.

TU Berlin