Imker:innen fordern weltweite Verringerung von Glyphosat
Da sich die EU-Länder erneut nicht auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der weiteren Zulassung von Glyphosat einigen konnten, hat die EU-Kommission das alleinige Entscheidungsrecht genutzt und eine Verlängerung um weitere zehn Jahre angekündigt. Auch wenn es neue Auflagen und Einschränkungen geben soll, ist diese Entscheidung beim Deutschen Imkerbund (DIB) auf massives Unverständnis gestoßen. „Wir sind sehr enttäuscht, dass sich Deutschland aufgrund von Unstimmigkeiten im Kabinett, entgegen der Absprache im Koalitionsvertrag, bei der Abstimmung im Ministerrat enthalten musste”, sagt der Präsident des Imkerbundes, Torsten Ellmann. „Auf EU-Ebene, aber auch weltweit, muss die eingesetzte Menge von Glyphosat zumindest deutlich verringert werden. Die Verlängerung der Zulassung in der EU sollte – wenn überhaupt – nicht um volle zehn Jahre erfolgen. Wir fordern die EU-Kommission daher auf, ihre Absicht zu überdenken”, mahnt Ellmann.
Auch das Fehlen von klaren und eindeutigen Aussagen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinsichtlich der Bedrohung der Artenvielfalt durch Glyphosat, stößt bei den Imker:innen auf großes Befremden. So vernichte das Breitband-Herbizid Glyphosat sämtliche blühenden Beikräuter und nehme so vielen Bestäubern wie Wild- und Honigbienen die Lebensgrundlage, erklärt der Imkerbund. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO bescheinigt dem Unkrautvernichter, krebserregend zu wirken. Zudem hätten mehrere Studien negative Einflüsse von Glyphosat auf die Diversität und Produktivität von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen nachgewiesen.
Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der im Jahr 2018 den Glyphosat-Hersteller Monsanto für 63 Milliarden Dollar übernommen hat, sieht sich in Nordamerika mit zehntausenden weiteren Klagen auf Schadensersatz konfrontiert. Erst kürzlich hat ein Geschworenengericht in Jefferson City im US-Bundesstaat Missouri den Konzern zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar verurteilt. Das Gericht hatte den drei Klägern Recht gegeben, nachdem sie darlegen konnten, dass ihre Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels zurückzuführen ist. Bayer hat entsprechende Vorwürfe bezüglich Glyphosat stets zurückgewiesen und kündigte an, das Urteil anzufechten.
Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Kursreihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Vergügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.
Deutscher Imkerbund
Spiegel.de
Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden
Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.
„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.
Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.
Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.
Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.
BTK
EU-Kommission will Glyphosat-Zulassung bis 2033 verlängern
Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat darf aktuell bis zum 15. Dezember 2023 in der EU verwendet werden. Die Europäische Kommission hat nun eine Verlängerung der Zulassung bis zum Jahr 2033 vorgeschlagen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Glyphosat im Juli 2023 als unkritisch eingestuft hat. Unter anderem sollen jedoch Maßnahmen zur Risikominderung vorgesehen werden.
Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nun in der Pflicht, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen. Mindestens 15 Stimmen sind erforderlich, um den Vorschlag entweder zu unterstützen oder zu blockieren. Sollte sich keine Mehrheit für oder gegen den Vorschlag finden, entscheidet die Kommission.
Der Unkrautvernichter steht im Verdacht, krebserregend zu wirken und die Umwelt zu beeinträchtigen sowie das Insektensterben zu intensivieren. Die deutsche Regierung will Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen, auch wenn eine Zulassung auf EU-Ebene verlängert wird. Eine schrittweise Darstellung des Erneuerungsprozesses, einschließlich der neuesten Entwicklungen, ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.
Tagesschau
Steuern beeinflussen das Konsumverhalten – Fleischabgabe sinnvoll
Gesunde und nachhaltige Ernährung ist Sache der Politik und diese darf die Verantwortung für Tierwohl, die gesunde Ernährung der EU-Bürger:innen und die Umweltfolgen durch Massentierhaltung nicht auf die Verbraucher:innen abschieben. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Beratungsgruppe aus internationalen Expert:innen, die im Auftrag der EU-Kommission seit September den Forschungsstand zum Thema Ernährungspolitik aufgearbeitet hat. Statt freiwilliger Maßnahmen der Nahrungsmittelindustrie, die nur geringe Erfolge zeigen, sollte die Politik die Probleme selber angehen. Geeignete Steuerungsmaßnahmen sieht die Kommission in geschickten Steueränderungen, der Einschränkung von Werbung für ungesunde Produkte und Maßnahmen für eine größere Verfügbarkeit von gesunden Nahrungsmitteln sowie verbindlichen Regeln für gesundheitskritische Inhaltsstoffe.
„Es geht hier nicht um die Bevormundung von Verbraucher:innen oder ein Verbot des Fleischessens. Was wir in einem interdisziplinären Team von 17 Forscher:innen renommierter europäischer Wissenschaftsinstitutionen zusammengetragen haben, ist der aktuelle Forschungsstand, wie wir eine Ernährungswende zum Positiven am besten hinbekommen“, so Prof. Dr. Linus Mattauch, Juniorprofessor für die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen am Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht der TU Berlin. Die Verantwortung dafür könne nicht einfach den Bürger*innen aufgebürdet werden. In Umfragen stimme zwar ein sehr großer Teil der Menschen der Forderung nach besseren Haltungsbedingungen für Nutztiere zu. Trotzdem wird aber nur zu einem geringen Anteil Fleisch aus guten Haltungsbedingungen gekauft. Das zeige, dass die Hürden für eine Wende im Ernährungssystem vielschichtig und komplex sind. Darauf müsse die europäische Politik endlich mit geeigneten Maßnahmen reagieren.
„Schaut man sich Studien zur Wirksamkeit von freiwilliger Kennzeichnung von Nahrungsmitteln an, also die vielen unterschiedlichen Label der europäischen Nahrungsmittelindustrie, dann stellt man fest, dass sie die Kaufentscheidung nur wenig beeinflussen“, erklärt Mattauch. Mit Steuern könne man hingegen das Konsumverhalten und damit im zweiten Schritt das Verhalten der Industrie sehr gut steuern, so Mattauch, der sich hier auf erfolgreiche Initiativen verschiedener Länder beruft. Er erklärt dies, dass über eine geringere Nachfrage der notwendige Druck auf die Industrie aufgebaut werde, die Zusammensetzung ihrer Produkte zu ändern.
Aber auch eine Abgabe auf Fleisch, die in Deutschland für den Umbau von Ställen für artgerechtere Tierhaltung verwendet werden soll und im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthalten ist, würde sich der Experten-Kommission nach positiv auswirken. „Die Höhe der Abgabe könnte in Deutschland 40 Cent pro Kilo betragen, das dafür notwendige Gesetz wurde aber noch nicht beschlossen“, berichtet Mattauch. Ihre Effekte kämen nicht nur den Tieren zugute: Der hohe Fleischkonsum in Deutschland führt erwiesenermaßen zu Gesundheitsproblemen, vor allem bei verarbeiteten Produkten wie etwa Wurst. Zudem sind der Methanausstoß der Wiederkäuer sowie die Abholzung von Wäldern in Ländern des globalen Südens für die Produktion von Futtermitteln – auch für die Tierhaltung in Europa – relevante Treiber des Klimawandels. Die Beratungsgruppe geht von einem Anteil der Landwirtschaft von 10 Prozent am gesamten Ausstoß von Klimagasen in der EU aus. Zudem kann die Tierhaltung – wie etwa bei der Schweinehaltung in Niedersachsen – zu Nitrit- und Nitratbelastungen im Grundwasser führen. Eine Verteuerung von Fleisch und damit ein niedrigerer Fleischkonsum könnte diesen Problemen entgegenwirkten.
TU Berlin