Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine meldepflichtige Tierseuche, die vorwiegend bei nordamerikanischen Hirsch- und Antilopenarten vorkommt, aber auch in seltenen Fällen auf Rinder übertragen werden kann. Der Krankheitserreger wird durch den Stich von Gnitzen übertragen. Die klinischen Symptome sind ähnlich wie bei der Blauzungenkrankheit.
Im Herbst 2022 wurden die ersten Ausbrüche bei Rindern in Italien und Spanien gemeldet. Nun ist die Tierseuche auch in Frankreich nachgewiesen worden. Betroffen sind drei Betriebe in den Départements Pyrénées-Atlantiques und Hautes-Pyrénées, nahe der spanischen Grenze. Wie das französische Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche verkündete, wurden umgehend Sperrzonen um die Betriebe eingerichtet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Aus den betroffenen Zonen dürfen lediglich lebende Wiederkäuer zur Schlachtung verbracht werden.
Schweizerbauer
Seit dem 1. Juni 2023 gilt ganz Deutschland wieder als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung entsprechend geändert. Die Impfung gegen die BTV gilt jedoch nach wie vor als wichtige Vorsorgemaßnahme, um weitere Ausbrüche und damit Leiden bei empfänglichen Tieren zu vermeiden sowie den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden. Eine Vakzination darf jedoch nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden. Daher sind Tierhalter:innen angehalten, sich mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.
Bei neuen Ausbrüchen der Infektionskrankheit, die von Gnitzen übertragen wird, müssen gemäß EU-Tiergesundheitsrecht, umgehende Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören neben der Einrichtung einer Sperrzone auch strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden. Würden in betroffenen Tierhaltungen erst mit Beginn der Ausweisung einer Sperrzone die Tiere geimpft, dürfen diese Tier erst nach Ablauf mehrerer Monate wieder verbracht werden, teilt das Hessische Umweltministerium mit. Hessen hat den Status „Frei von Blauzungenkrankheit” bereits vor einem Jahr erlangt. Um die Betriebe in dem Bundesland vor Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen wie Luxemburg, Frankreich, Italien und der Schweiz zu schützen, dürfen Tiere aus solchen Regionen nur eingestellt werden, wenn sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden.
Hessisches Umweltministerium
Vetion-Fokusthema: Blauzungenkrankheit/ Blue Tongue Disease