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StIKo Vet klärt über autogene Impfstoffe gegen BTV-3 auf

Anfang September 2023 zeigten sich bei Schafen in den Provinzen Nordholland und Utrecht klinische Symptome, die auf die Blauzungenkrankheit (BTV) hindeuteten. Kurz danach wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) geführt. Von den Niederlanden breitete sich das BTV-3 dann über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Bremens aus. Und auch in 2024 befürchten Expert:innen, dass BTV-3 erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden verursachen wird.

Nach Aussage der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ist die Impfung grundsätzlich die einzige Möglichkeit, empfängliche Wiederkäuer sicher vor einem schweren Verlauf der Blauzungenkrankheit zu schützen. Die Impfung sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Juli abgeschlossen sein. Besonders in den betroffenen Regionen sollte die Immunisierung empfänglicher Wiederkäuerarten und Neuweltkameliden spätestens im Monat Mai begonnen werden.

Da ungewiss ist, ob rechtzeitig vor der Gnitzensaison 2024 mit einem geeigneten BTV-3 Impfstoffen gerechnet werden kann, befürwortet die StIKo Vet im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes und zur Vermeidung unzumutbarer Leiden zur Überbrückung des Zeitraumes, in dem noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, den freiwilligen Einsatz einer autogenen BTV-3 Vakzine. Jedoch betont die Kommission ausdrücklich, dass die Vorgaben der Europäischen Tierarzneimittelverordnung, insbesondere die Maßgabe der gesicherten epidemiologischen Verbindung sowie die tierärztliche Verschreibungspflicht für autogene Impfstoffe zu beachten sind.

Bis zur Verfügbarkeit von zugelassenen BTV-3-Vakzinen ist die Herstellung einer autogenen BTV-3-Vakzine unter Verwendung eines aktuellen BTV-3-Virusisolates auf tierärztliche Verschreibung möglich. Diese Vakzine kann -vorbehaltlich der Feststellung eines gesicherten epidemiologischen Zusammenhanges durch die zuständigen Landesbehörden, z.B. eines einheitlich nicht-BTV-3 freien Gebietes- durch den behandelnden Tierarzt oder unter unmittelbarer tierärztlicher Aufsicht an in gesicherter epidemiologischer Verbindung stehende, empfängliche Tiere verabreicht werden. Haftungsrechtliche Aspekte im Rahmen der Anwendung bleiben unberührt, heißt es auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Der behandelnde Tierarzt sollte den jeweiligen Tierhalter darüber aufklären, dass autogene Impfstoffe nicht im Rahmen eines Zulassungsprozesses auf ihre Unschädlichkeit und Wirksamkeit getestet werden. Der Einsatz solcher Impfstoffe ist daher grundsätzlich mit einem höheren Risiko von Nebenwirkungen und mangelnder Wirksamkeit verbunden, worüber die Tierhalter:innen informiert werden müssen. 

FLI

FLI bestätigt BTV in Nordrhein-Westfalen

Nachdem erst Mitte November 2023 bei einem Rind in einem Betrieb im Emsland die Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden ist, ist nun im nordrhein-westfälischen Kreis Wesel ein weiterer Fall der Tierseuche vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Betroffen ist Tier in einem Rinderbetrieb in Hamminkeln, bei dem der Serotyp 3 nachgewiesen wurde. Das Tier war beim Zeitpunkt der Blutentnahme Ende November 2023 nicht klinisch auffällig gewesen. Seit Oktober 2023 ist dies in Deutschland nun bereits der 25. amtlich bestätigte BTV-Fall mit diesem Virustyp.

Der betroffene Betrieb unterliegt nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung. Anfang September 2023 waren die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden festgestellt worden.

Kreis Wesel

Virus-Varianten erschweren Impfung gegen BTV

Seit dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden hat die Zahl der Ausbrüche zugenommen. Inzwischen sind rund 2.000 Betriebe betroffen. Die Tierseuche ist auch in Niedersachsen und Teilen Nordrhein-Westfalens aufgetreten. In allen Fällen wurde der Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen. Das Seuchengeschehen hat der Baden-Württembergische Minister Peter Hauk zum Anlass genommen, auf die dringend erforderliche BTV-Impfung hinzuweisen. Denn auch von der französischen Seite wächst der Seuchendruck. Noch ist Baden-Württemberg jedoch frei von BTV. „Die erneuten Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Norddeutschland, den Niederlanden und Frankreich unterstreichen die Notwendigkeit der Impfung. Wir müssen mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung die weitere Ausbreitung und einen Eintrag nach Baden-Württemberg verhindern“, erklärt Minister Peter Hauk MdL.

Auch wenn gegen die neue Variante der Blauzungenkrankheit, die sich aktuell in den Niederlanden und Teilen Norddeutschlands ausbreitet, in Europa keine Impfstoffe zur Verfügung stehen, sollten Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-8-Vakzinen impfen. Denn in Frankreich wurde überwiegend der BTV-Serotyp 8 gemeldet. Insgesamt sind mehr als 1.300 Betriebe in 20 Departements betroffen.

„Um einem erneuten Ausbruch bestmöglich vorzubeugen, wurde Baden-Württemberg hierzu in 3 Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingeteilt, um in besonders eintragsgefährdeten Bereichen durch eine höhere Bezuschussung der Impfungen eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit“, betont Minister Hauk.

Ministerium Baden-Württemberg

Verdacht auf Blauzungenkrankheit in Niedersachsen

Nur gut eine Woche, nachdem in Nordrhein-Westfalen die Blauzungenkrankkheit (BTV) bei einem Schaf nachgewiesen worden ist (13.10.2023), gibt es nun auch einen amtlichen Verdacht auf Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland in Niedersachsen. Die Untersuchung der Proben im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war positiv. Eine Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI) steht derzeit noch aus. Sollte das FLI den Verdacht bestätigen, geht dies mit dem Verlust des so genannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit einher. Das Verbringen von Tieren der empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden) ist dann nur noch mit Auflagen möglich.

Betroffen ist eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen. Der Betrieb wurde auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes vorsorglich gesperrt und das erkrankte Tier wird behandelt. Das Blauzungenvirus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Stechmücken, die sogenannten Gnitzen.

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Blauzungenkrankheit in NRW nachgewiesen

Rund fünf Wochen, nachdem die Niederlande von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (BTV) in den Provinzen Nordholland und Utrecht berichtet haben, ist bei einem Schaf im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve die erste Infektion mit Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat den Nachweis bestätigt. Ganz Nordrhein-Westfalen verliert somit den Status „BTV-Frei“. Das Institut rechnet mit weiteren Ausbrüchen, insbesondere in NRW und Niedersachsen. Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BTV-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden.


Seit dem ersten BTV-Nachweis in den Niederlanden hatten sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Inzwischen haben die Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen, meist bei Schafen, gemeldet. Das Land verzeichnet bislang bis zu 25 Prozent Verluste bei infizierten Schafen. Am 9. Oktober 2023 ist es zudem erstmals zu einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 gekommen. Da es derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 zur Verfügung steht, rät das FLI, empfängliche Tiere vor Stichen der Gnitzen schützen, die das Virus übertragen.

FLI

Landwirtschaftsministerium NRW

BTV bei Schafen in den Niederlanden nachgewiesen

In den Niederlanden ist es zu Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (BTV) mit dem Serotyp 3 (BTV-3) gekommen. Betroffen sind Schafhaltungen in den Provinzen Nordholland und Utrecht. Inzwischen sind 40 Betriebe betroffenen, die von der Regierung gesperrt wurden. Zudem wurden epidemiologische Untersuchungen eingeleitet, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt.

Das Institut appelliert an die Halter:innen von kleinen Wiederkäuern und Rindern in Deutschland, auf BTV-typische klinische Symptome bei ihren Tieren zu achten. Dazu gehören unter anderem hohes Fieber, geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und lethargisch bis moribundes Verhalten. Es bestehe ein großes Risiko, dass es auch in betrieben in Deutschland zu BTV-Ausbrüchen gekommen sein könnte, so das FLI. In den Niederlanden ist der Status „frei von BTV“ ausgesetzt worden, was bedeutet, dass Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Land nur noch nach speziellen Regelungen innerhalb der EU verbracht werden dürfen.

FLI

Erste EHD-Ausbrüche in Frankreich

Die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) ist eine meldepflichtige Tierseuche, die vorwiegend bei nordamerikanischen Hirsch- und Antilopenarten vorkommt, aber auch in seltenen Fällen auf Rinder übertragen werden kann. Der Krankheitserreger wird durch den Stich von Gnitzen übertragen. Die klinischen Symptome sind ähnlich wie bei der Blauzungenkrankheit.

Im Herbst 2022 wurden die ersten Ausbrüche bei Rindern in Italien und Spanien gemeldet. Nun ist die Tierseuche auch in Frankreich nachgewiesen worden. Betroffen sind drei Betriebe in den Départements Pyrénées-Atlantiques und Hautes-Pyrénées, nahe der spanischen Grenze. Wie das französische Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche verkündete, wurden umgehend Sperrzonen um die Betriebe eingerichtet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Aus den betroffenen Zonen dürfen lediglich lebende Wiederkäuer zur Schlachtung verbracht werden.

Schweizerbauer

Deutschland ist wieder frei von Blauzungenkrankheit

Seit dem 1. Juni 2023 gilt ganz Deutschland wieder als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung entsprechend geändert. Die Impfung gegen die BTV gilt jedoch nach wie vor als wichtige Vorsorgemaßnahme, um weitere Ausbrüche und damit Leiden bei empfänglichen Tieren zu vermeiden sowie den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden. Eine Vakzination darf jedoch nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden. Daher sind Tierhalter:innen angehalten, sich mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.

Bei neuen Ausbrüchen der Infektionskrankheit, die von Gnitzen übertragen wird, müssen gemäß EU-Tiergesundheitsrecht, umgehende Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören neben der Einrichtung einer Sperrzone auch strenge Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern und Kameliden. Würden in betroffenen Tierhaltungen erst mit Beginn der Ausweisung einer Sperrzone die Tiere geimpft, dürfen diese Tier erst nach Ablauf mehrerer Monate wieder verbracht werden, teilt das Hessische Umweltministerium mit. Hessen hat den Status „Frei von Blauzungenkrankheit” bereits vor einem Jahr erlangt. Um die Betriebe in dem Bundesland vor Wiedereinschleppung aus nicht BTV-freien Regionen wie Luxemburg, Frankreich, Italien und der Schweiz zu schützen, dürfen Tiere aus solchen Regionen nur eingestellt werden, wenn sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden.

Hessisches Umweltministerium

Vetion-Fokusthema: Blauzungenkrankheit/ Blue Tongue Disease