Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.
Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen”, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.
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Bayerisches Wochenblatt
VIER PFOTEN
Gemäß Koalitionsvertrag soll das Tierschutzgesetz in Deutschland reformiert, Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft strenger werden. Das schließt neben einer Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärferen Vorgaben zu Eingriffen, wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln, unter anderem auch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen ein, die besonders in Baden-Württemberg und Bayern verbreitet ist. „Wir werden unserer Verantwortung gerecht sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Der Minister versprach den Rinderhalter:innen praktikable Regeln, Einzelheiten gab Özdemir aber nicht preis. Der Reformentwurf werde zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. In einem aktuellen Gutachten zur Haltung von Milchkühen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein EU-weites Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden.
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EFSA
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat verschiedene wissenschaftliche Gutachten zu Nutztierarten in Auftrag gegeben, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. In einem neuen Gutachten zur Haltung von Milchkühen fordert die EFSA das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung der Tiere. Grundsätzlich benötigen Milchkühe für ihr Wohlergehen mehr Platz und eine bessere Unterbringung, lauten die Empfehlungen der Gutachter. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden. So wird empfohlen, dass jede Kuh Zugang zu einem Innenbereich haben sollte, der insgesamt mindestens 9 m² umfasst. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Zudem sollten die Tiere Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen erhalten. Nach wie vor ist die Haltung in Anbindeställen in Deutschland zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben.
Wie schon in einem, im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen, empfiehlt ein weiteres Gutachten ebenfalls ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung bei Enten, Gänsen und Wachteln. Die EU-Agentur hat dabei eigenen Angaben zufolge eine Reihe von Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Weiterhin fordern die Gutachter bei Wasservögeln den Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes. Das aktuelle Gutachten wurde im Rahmen der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zur Überarbeitung der Tierschutzvorschriften erstellt. Ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgelegt.
EFSA
Vetion-Fokusthema: Tierschutz geht uns alle an